an der Universttat in Wien promoviert werde. der Herr Versasser S. 12 mittheilt, sind also die der Steinmetzgesellen, nicht die „der Werk meister des Kreuzgangbaues' (S. 13 Anm.). Die Steinmetzgesellen standen, wie heutzutage, unter einem Steinmetzmeister, wenn sie nicht aus nahmsweise fest angestellt waren, z. B. zur Unter haltung städtischer Gebäude u. dgl., oder arbei teten unmittelbar unter dem „Werkmann' oder „Werkmeister', dem Baumeister (Architekt) von heute, wenn dieser „Hüttenfürderung', das heißt
Steinmetzarbeiten auszuführen hatte. Jene Stein- metzmeister arbeiteten wie heutzutage fast nie mit. Siehe Steinmetzordnung vom Jahre 1459 bei Janner, S. 252, Art. 2: „Das sollent die Meyster sin, die solichn köstliche Bäne und Werk könnent und machent, do sie uffgesryget sind, und mit keinem Handwerk dienent, sie woltend es den gern tun.' Der Werkmeister, also der Baumeister, arbeitete noch viel weniger mit, aus anderen naheliegenden Gründen. Zudem dursten „auch nit zwey Meister ein Werk oder ein Gebeue
auf der Steinmetzbank erfunden hätten. Ebenso wenig, aber wie die Küster auf den Concilien die religiösen Fragen gelehrt und entschieden haben, ebensowenig haben die Steinmetzen die Kathe dralen ersonnen. Es liegt nun einmal in der menschlichen Natur, dass, je höher, verwickelter und staunenswerter das Werk ist, welches der Menschengeist hervorbringt, desto andauernder, gründlicher und tiefer auch, die Bildung sein muss, und es ist ein Widerspruch, den unerreichten Meisterwerken jener Riesengeister uneingeschränkte