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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 16
Datum: 07.07.1900
Umfang: 16
, eventucll provisorischen Besetzung: 1 An der einclassic.cn Volk4schule 3. GehaltSclasse in Altach eine Lehrerinstelle. 2. An der einelassigen Volksschule 4. GehaltSclasse in BangS die Lehrerslelle. 3. An der einelassigen Volksschule 4. Gehaltsclaffe in Ebnit die Lehrerslelle. 4. An dcr einclaffigen Volksschule 2. Gehaltsclaffe in Emsreute die Lehrerstelle. 5. An dcr zweiclassigen Volksschule 3. GehaltSclasse in Göfis die Lehrerinstelle. «. An der sechsclassigen Volksschule 1. GehaltSclasse in Hatlerdorf

(Gemeinde Dornbirn) die Schulleiter stelle und eine Lehrerstelle, event, zwei Lehrerstellen. 7. An der sünsclassigen Volksschule 2. Gehaltsclasse in Hohenems die Schulleiterinstelle und eine Lehrerin stelle, event, zwei Lehrerinstellen. 8. An der zweiclassigen Volksschule 3. Gehaltsclasse in Klaus eine Lehrerstelle. 9. An der zweiclassigen Volksschule 3. Gehaltsclasse in Kobloch eine Lehrerstelle. 10. An der zweiclassigen Volksschule 3. GehaltSclasse in Mäder eine Lehrerinstelle. 11. An der einelassigen

Volksschule 4. Gehaltsclasse in Meschach eine Lehrerstelle. 12. An der einelassigen Mädchenschule 3. Gehalts classe in Muntli die Lehrerinstelle. 13. An der zweiclassigen Volksschule 2. Gehaltsclaffe in NoselS die Lehrerinstelle. 14. An der vierclassigen Volksschule 1. GehaltSclasse in Oberdorf eine Lehrerstelle. 15. An der sünsclassigen Volksschule 2. Gehaltsclasse in Rheindorf eine Lehrer- und eine Lehrerinstelle. 16. Ander zweiclassigen Volksschule 3. Gehaltsclaffe in Schleis eine Lehrerinstelle

. 17. Ander zweiclassigen Volksschule 3. Gehaltsclasse in Sulz eine Lehrerinstelle. 18. An der einelassigen Volksschule 4. GehaltSclasse in Thal die Schulleiterstelle. 19. An der einelassigen Volksschule 3. Gehaltsclaffe in Weiler die Lehrerstelle. 20. An der einelassigen Volksschule 2. GehaltSclasse in Winsau die Lehrerstelle. Die ausgeschriebenen Lehrerinnenstellen sind gegen wärtig sämmtlich mit einer Congregation angehörenden Lehrschwester besetzt. Die gehörig belegten nnd gestempelten Gesuche find

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 20.05.1895
Umfang: 6
neten Ortschaften aufgeführten Lehrerstellen mit dem durch daS Landesgesetz vom 3». April 18S2 L.-G.-BI. Nr. 8 festgesetzten Bezügen der UI. GehaltSklasse zur definitiven Besetzung: 1. An der gemischt einklassigen Volksschule in AferS (der Lehrer hat Freiwohnung und Holzbezug). 2. An der gemischt einllassigen Volksschule in St. Andrä (dem Lehrer ist Freiwohnung und Holz bezug zugesichert). 3. An der gemischt einllassigen Volksschule in Elvas. 4. An der gemischt «Massigen Volksschule in Jausenthal

. 5. An der gemischt zweiklassigen Volksschule in Lasen ») die Stelle eines Lehrers mit dem Organisten- und Mesznerdienst verbunden. Dem Lehrer sind nebst Freiwohnung und Holz au» - dem Kirchendienste die Bezüge von circa 140 fl. zugesichert, d) die Stelle einer Lehrerin (Frtiwohnnng und Holz zugesichert). K. An der einklassigen Knäbenvolksschule in Mahl bach. Dem Lehrer ist Freiwohnung und der sassionS- mäßige Ertrag von 1IV st. aus dem Kirchendienste zugesichert. 7. An der gemischt einllassigen Volksschule

in Anßer- pfitsch (Freiquartier und! Holz zugesichert). 8. An der gemischt einklassigen Volksschule in Jnner- pfitsch (Freiquartier und Holz zugesichert). v. An der gemischt einklassigen Volksschule in Pflerfch. 10. An der gemischt zweiklaffigen Volksschule in Pfunders (der Lehrer hctt Freiwohnung). 11. An der zweiklassigen gemischten Volksschule in Ridnaun a) die Stelle eines LehrerS mit dem Organisten- und Meßnerdienste verbünden. Detnftlben sind Frei wohnung und Freiholz nebst circa

so fl. aus dem Kirchendienste zugesichert). d) die Stelle einer Lehrerin (Freiwohnung und Holz zugesichert). 12. eur der gemischt zweiklassigen Volksschule in Rodeneck die Stelle eines LehrerS mit dem Organisten- und Meßnerdienste verbunden. Demselben sind nebst Freiwohnung und Holz aus den Kirchendiensten ein Einkommen von circa 184 st. zugesichert. 13. An der gemischt einklassigen Schule in Spinges die Lehrerstelle mit dem Organisten- und Meßner dienste verbunden. Dem Lehrer ist nebst Freiwohnung und Holz ein Einkommen

von ca. ins st. aus den K-rchendiensten zugesichert. 14. An der gemischt einklassigen Schule in Tils die Lehrerstelle mit dem Meßnerdienste verbunden. Den« Lehrer ist nebst Freiwohnung und freien Holz bezug ein Einkommen von ca. 40 fl. auS dem Kirchen- diensle zugesichert. 15. An der gemischt einklassigen Volksschule in Tschötsch die Lehrerstelle mit dem Meßnerdienste ver bunden, wofür ihm nebst Freiwohnung und Holz ein Einkommen von ca. SV fl. aus dem Kirchendienste zu gesichert ist. IS. An der gemischt einklassigen Schule

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Der Burggräfler
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Seite 6 von 10
Datum: 08.01.1890
Umfang: 10
und dem k. und k. FML. Rudolph Ritter v. Merkl, SeltionSchef im k. u. k. Reichskriegsministeriui.l, die Würde eines gehei men Rathes taxfrei allergnädigst zu verleihen geruht. Amtliche Ernennungen. Das k. k. Han delsministerium hat den Postoffizial Lorenz Rcsch zum k. k. Postvcrwaller in Dornbirn und die Postoffiz alc Franz Ranigler und Eduard Khek zu k. k. Postkoiitroloren für Bozcn, ferner die Pvstasiistentkn Albert Stielcr, Pe er Werndle, (Die e i n l l a s s i g e Volksschule.) In un» serer Zeit der Reformen

der Volsschulen kann man selbst in Fachblättern die Klage lesen: »D i e c i n- klassige Volksschule wird als Aschen- brödelbehandelt,' während die besten pädago- gischen und methodischen Werke in der einklassigen Volksschule völlig unlösbare Schwierigkeiten in der gleichzeitigen Behandlung der Schüler von 8 Alters klassen hervorheben und sich bisher mit keinem An trage, diese Schwierigkeiten zu beseitigen, befreunden konnte. Selbst der getrennte halbtägige Unterricht erleichtert nur theilweise, im Ganzen

in der einklassigen Volk-schule seine richtige Anwendung. In dem Gange der Natur gibt es keinen Stillstand, aber auch keine Ueberstürzuug. Die natürlichen Dinge ent wickeln sich langsam sozusagen, immer mehr Fleisch annehmend oder sich erweiternd aus dem Keime bis zur vollen Entfaltung Dieser Gang ermöglicht es dem Lehrer der einklassigen Volksschule, daß er den Unterricht mehr für die ganze Schule gleichzei tig ertheilen kann, statt ihn aus verschiedenen Ge genständen zeitraubend zu zersplittern. Die kleinen

Schüler erhalten den Unterricht in den Ele menten oder Anfängen, während die größeren Kin der wiederholen und ihr Wissen Verliesen und er weitern. Wären ferners die Lesebücher in Bezug aus den Lehrstoff für die einklassigen Schulen besser eingerichtet und wäre der Schrcibunterricht als Stoss für die zu erwerbenden Kenntnisse und deren Einübung stufenmäßig gewählt und würde sohin der gesaminte Unterricht mehr konzentrirt ertheilt, so wäre in der einklassigen Volksschule, wie prakti sche Schulmänner

behaupten, mit Zeitersparnis ein gedeihlicherer Unterricht möglich, als wenn man die Altersklassen mehr isolirk und zersplittert und in den Lehrgegenstünden getrennt unterrichtet. Rübe und Ordnung könnte leichter erhalten und fähigere Schüler würden in den Abtheilungen nicht wie bei dem getrennten Abthciluiigsuntcrricht an den lang. samen Fortgang der mehr schwache» S-Hüler gcbiin den. Aus Grund der bestehenden Verhältnisse in dc r einklassigen Volksschule ist es sogar handgreiflich, daß dieser weniger

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 09.11.1868
Umfang: 8
ist noch weiter gegangen und hat gesagt: selbst der Staat ist in Bezug auf die Schule nur Kommissionär der Eltern, und hat gar nicht daS Necht, dieSchuleso ganz nach seinem Belieben zu behandeln, daß die Eltern mit ihren Wünschen und be rechtigten Forderungen nicht etwas mitzusprechen hätten. In dieser Auffassung deS Berufes und der Aufgabe der Volksschule findet sich der Ausschuß in llebereinstnn- mung mit den größten Autoritäten. Erlauben Sie, da» ich auf einige hinweise. Ich könnte mich beziehen

ist. In Bezug auf alle lieberalen Bestimmungen desselben ist am Ende in wettern Kreisen eine viel geringere Differenz, als in Bezug auf die Frage, ob namentlich der Volksschule jede Art von konfessionellem Charakter entzogen werden solle oder nicht. Ich muß in dieser Beziehung bemerken, daß, soweit mir die Thatsachen bekannt sind, in weiten Kreisen der liberalsten Schul männer die Ueberzeugung herrscht, daß jedes Absehen vom konfessionellen Momente bei der Volksschule ein didaktisch- pädagogisch unrichtiger

Standpunkt ist; ich muß die That sache konstatiren, daß fast in allen liberalsten Gesetzge bungen und zwar nicht bloß katholischer, sondern auch protestantischer Länder daS Prinzip der Konsessionalität der Volksschule aufrecht erhalten ist, und daß es sogar in den meisten weit über die Volksschule hinaus auch auf Mittelschulen übertragen wird.' Nun geht Ritter v. HaSner über auf die Besprechung, ob die Zulassung von Männern anderer Konfession, z.V. an einer katholischen Schule, einen Nachtheil erzeuge

, und antwortete auf diese Frage: „Man hat gesagt, dort, wo es sich lediglich um wissen schaftliche Qualifikation eines fachmännisch gebildeten Leh rers handelt, hat die Konfession in der That mit der Leh rerbefähigung nichts zu thun, allein in der Volksschule, wo man nicht behaupten kann, das Moment der Erziehung ließe sich überhaupt trennen vom Religionsunterrichte nnd der Religionsunterricht sei etwa nurSache deSReligionS- lehrerS, ja selbst daS Moment der religiösen Erziehung sei nur Sache

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 06.02.1871
Umfang: 6
^ Advokat in Sillian. («chluß folgt.) Nichtamtlicher Theil. Drflcrrcich. ^ Innsbruck, 4.Febr. (Zum hiesigen Schnl- streit.) Die „3!. Tir.-St.' von gestern bringen eine Darstellung der bekannten Schulaffaire an der Angerzeller Volksschule hier iu ihrem Sinne. Die ganze Deduktion der „N. Tir.-St.' beruht auf dem Satze, daß die Anordnung der Jahresschluß- Prüfungen außerhalb des Schulgesetzes erfolgt sei. Dieser Satz ist grundfalsch.^ Allerdings steht fest, daß bloße zeitraubende Prnnk- nnd Sch anprüfnngen

nicht im Geiste des Ge setzes liegen, ja demselben entgegen sind. DaS gilt aber nicht von allen Prüflingen überhaupt; denn es können Fälle eintreten, daß Prüfungen, und zwar öffentliche Prüfungen sehr zweckmäßig und sogar nothwendig erscheinen, wie dies im verflossenen Jahre an der nenen Volksschule in der Angerzell der Fall war, während derselbe Fall für die UebnngSschnle nicht gegeben war. Weiter steht unbezweifelbar fest, daß Prüfungen znr Schulordnung, und zwar zur innern Ordnung der Volksschulen gehören

. Nun besagt Z. 4 deS ReichS-VolkSschulgesetzeS, daß AlleS, was zur innern Ordnung der Volksschule gehört, vom Minister für Kultus und Unterricht nach Einvernehmen oder auf Grund der Anträge der Landes - Schulbehörden festgestellt wird. In der That enthält anch der Paragraph 65 der neuen Schul- und Uilterrichtsorduullg die Bestimmung, daß am Schlüsse eines jeden Schuljahres nach dem Ermessen der Ortöschnlbehörde öffentliche Prüfun gen abgehalten werden können u. f. w. Mau wird einwenden, daß zur Zeit

, als die Schlußprüfun gen an der Volksschule in rer Angerzell abgehallen wurden, die neue Schulordnung noch nicht erschie nen war. Um so mehr war dann damals noch wenigstens der Geist der betreffenden Bestimmungen der alten politischen Schulverfaffnug maßgebend, in soweit dieselben mit den Bestimmungen des ReichSvolkS- schnlgesetzeS nicht im Widerspruch stehen. In s. ^>9 der selben sind an allen „deutschen'Schulen sogar halb jährige öffentliche Prüfungen angeordnet, „damit so wohl die Obrigkeiten, denen

auch ihre ganze Deduktion in ihr Nichts zusammen. Noch zwei Unrichtigkeiten sind zu bemerken. Die „N. Tir.-St.' nennen die Schule in der Angerzell eine Bürgerschule. Als Benennung im gewöhn lichen ^'cbcn mag derAnSdrnck angehen; etwas An deres ist eS, wenn daö Gesetz angerufen wird. Ein Gesetz kann für etwas, waS gar nicht <Io laeto be steht, nicht angerufen werden; die Schule in der' Angerzell ist noch heute keine Bürgerschule, son dern eine Volksschule und Hr. Mallann war Katechet an der Volksschule

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 11
Datum: 24.03.1905
Umfang: 11
Seite L Tiekan Professor Dr. Meyer-Lübke be sprach hierauf den Zusammenhang zwischen Volksschule und Universität. Der Vorunterricht, den die erstere ihren Schülern gewähre, ist für die Hochschulen von einer nicht zu unterschätzen den Bedeutung. Die Universitäten, die ihren Mit gliedern die Lehr- Und Lernfreiheit zugesichert, sind die vornehmsten Bildungsstätten und sie haben stets einen großen Einfluß auf die kul turelle Entwicklung der Staaten genommen. Tie Zeit der Universalgelehrten, führte

wirtschaftlichen Verhältnisse eines Staates. Ter Lehrer in der Volksschule müsse jene Waffen schürfen^ mit welchen das Voll den Kamps ums Tvsein führt. Die Volksschule ist das wichtigste Instrument für die wirtschaftliche Stellung eines Volkes. Es ist daher alles ein Verbrechen, was die erfolgreiche Tätigkeit der Volksschule unter binden könnte. Ter Klerikalismus aller Reli gionen müsse bekämpft werden. Und wenn deren Herrschsucht sich auch aus die Schule erstreckt, so müssen alle Anstrengungen gemacht

werden, um sie zunichte zu machen. Tie freie Schule und die freie Luft sind Lebensbedingungen für das Volk. Ter Obmann des oberösterreichischen Lehrer vereines, RaimUnd Flir, gab der Versamm lung ein anschauliches Bild über die Geschichte der Volksschule in Oesterreich. Namens des niederösterreichisHen Landes- lehrervereins sprach der Dbmann dieser Vereini gung, Gemeinderat Eduard Jordan, über die interkonfessionelle Schule. Wenn es den An strengungen des neuen Bereines schon nicht ge linge, die ganze Schale frei

für den Verein ein. Abg. Pernerstorf er führte aus, daß Wissen und Bildung heute nicht nur eine ideale, sondern auch eine wirtschaftliche Forderung seien. Wenn gegen die Volksschule Angriffe gerichtet wurden, so habe sich immer die gesamte organi sierte Arbeiterschaft dagegen erhoben. Das Reichsvolksschulgesetz sei zweifellos ausgezeichnet, was helfe aber ein gutes Gesetz, wenn nachttägliche Verordnungen seine Vorzüge paralysieren. Als Optimist hoffe er, daß die Bestrebungen des Ver eines „Freie Schule

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 14.01.1891
Umfang: 12
(8 3 und 8 5). Es ist die Rede von einer rcU- giösen Erziehung, aber nicht von einer malhe- mattschen, geographischen, kalligraphischen u. s. w., obwohl in allen diesen Dingen unterrichtet wird. Die Religion hat also auch nach unserem Gesetze eine ganz andere Stellung, als irgend ein Un terrichtsgegenstand. Sie soll die Grundlage der Erziehung in der Volksschule sein. Die Religion muß daher den ganzen Unterricht, die ganze Volksschule durchdringen. Wenn aber unsere Volksschule nach dem oben Gesagten bei ver- nünstiger

die ka tholische Erziehung als die Aufgabe unserer Volks schulen bezeichnet. Nun aber heißt die alte Regel: Wer den Zweck will, muß auch die Mittel wollen. Die Mittel müssen zweckentsprechend sein, sonst ist das ganze Gebaren vernunftwidrig. Wenn die Schule die Ausgabe hat, katholisch zu erziehen, so muß die katholische Kirche die erste und hauptsächlichste Erzieherin in der ti- rolischen Volksschule sein, so ist es Aufgabe der kirchlichen Organe, zu wachen, ob in der rechten Weise erzogen werde, die Mittel

anzuwenden, welche sie zur Erziehung der ganzen Menschheit von ihrem Stifter erhalten hat, zu beaufsichtigen, ob nicht in zweckwidriger Weise vorgegangen werde. Da« Allermindeste, waS aus dem Gesag ten folgt, ist, daß der Kirche nach dem be stehenden Reichsgesetze ein MilaufsichS- recht über die Volksschule gebühre. Nur wenn dieses gewährt wird, ist der Staat in lo gischer Konsequenz des obersten Paragraphen seines Gesetzes vorgegangen. Wir müssen anneh men, daß diese Forderung der Kirche gewährt

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 07.06.1899
Umfang: 6
bei der Aktiengesellschaft für Bereitung konservirter Früchte und Gemüse in Zwölfmalgreien eingetragen: Auf Grund des Generalversammlungs - Protokolles vom 8. Mai 1899 wurde an Stelle des ausge schiedenen Herrn Karl Moar Herr Dr. Viktor Perathoner, Adookaturs-Concipient hier, zum Aorstandsmitgliede für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Lehrstellen-Ausschreibung. Im Schul bezirke Bozen sind folgende Lehrstellen definitiv zu besetzen: An der einklassigen Volksschule 3. Rangklasse in Aberstückl, Lehrerstelle, Jahres gehalt

400 sl., freie Wohnung oder Wohnungs entschädigung, freier Holzbezug, Organisten- und Meßnerdienst, Einkommen durchschnittlich 60 fl. verbunden. (Ortsschulrath Sarnthal.) An der einklassigen Volksschule 3. Gehalts- klasse in Albions, Lehrerstelle, Jahresgehalt 400 fl., Wohnungsentschädigung. Meßnerdienst fafsionsmäßiges Einkommen 15 sl. 37 kr. (Laien.) — An der zweiklassigen Volksschule 3. Gehaltsklasse in Eggenthal, Lehrerstelle, Jahresgehalt 400 sl., sreie Wohnung oder Wohnungs-Entschädigung

, freier Holzbezug. Organistendienst, sassionsmäßiges Einkommen 94 fl. 65 kr. (Deutschnosen.) — An der oier- klassigen Volksschule 1. Gehaltsklasse in Kältern, Lehrerstelle, Jahresgehalt 600 sl., freie Woh nung oder Wohnungsentschädigung, 6 sl. als Holzentschädigung. (Kältern.) — An der einklassigen Volksschute in St. Oswald, Lehrer stelle, Jahresgehalt 400 fl., freie Wohnung, oder Wohnungsentschädigung. (Kastelruth.) — An der einklassigen Volksschule 3. Gehalts- Ueber unsern Lagerplatz gießt der Mond

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 29.07.1869
Umfang: 6
in Prag taxfrei den Ätel und Charakter eines FinanzratheS allergnädigst zu verleihen geruht. Plener m. p. Verordnung des Ministers füv Kultus und Unterricht vom IS. Juli RSSS, womit Uebcrgangöbestimmungen zur Durchführung des VolkSschulgesetzeS erlassen werden. 2. Volksschule. (Fortsetzung.) 8. 26. Jene Lehrer, welche die nöthigen Kenntnisse nicht vollständig besitzen, um den Unterricht in dem natur kundlichen Fache, in der geometrischen Formenlehre und im Zeichnen zu ertheilen, haben den Unterricht

Volksschule sind folgende Gesichtspunkte festzuhalten: 1. Gegenstände, welche am meisten Sammlung oder eine größere geistige Anstrengung von den Schülern fordern, sind auf die Vormittagsstunden und in HalbtagSschulcn auf die ersten Stunden anzusetzen. 2. Für Zeichnen, Schreiben und Singen sind in un- getheilten einklassigen und in mehrklassigen Schulen die Nachmittagöstunden zu benützen. 3. Keinem Gegenstande soll in derselben Klasse oder Abtheilung mehr als eine Stunde fortlaufend gewidmet

/70 einen Lehrplan zu entwerfen und den Lehrstoff ^u.und die Unterrichtsziele für jede Klasse oder Abtheilung festzusetzen. Die im Anhang mitgetheilten Lehrpläne für die verschiedenen Kategorien der Volksschule sollen als vkr Wegweiser bezüglich der Vertheilung der Lehrstunden auf wdle einzelnen Klassen oder Abtheilungen dienen. Die Lehrpläne sind der Bezirksschulbehörde vorzulegen '^und die Bezirksschulinspektoren haben darüber zu wachen, ^ daß die gegebenen Vorschriften überall zur Anwendung kommen

verständigt werden sollen. Prüfungen der Privatisier, sind nicht mehr vorzunehmen. Die Zeugnisse, welche künftighin ausschließlich an den Volksschulen auszufertigen sein werden, sind Entlassungö- zeugnisse für die auS dem Schulverbande tretende Jugend, welche das schulpflichtige Alter zurückgelegt hat. Einfache Bestätigungen des Besuches einer Volksschule sind denjenigen, welche eS verlangen, auszufolgen. 8- 31. Bezüglich der Anforderungen, welche, vom Schuljahr 1870/71 anfangend, an die in die erste

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 17.05.1883
Umfang: 8
also in Oesterreich die acht jährige Schulpflicht, und die Novelle hat, wie siH aus den weiteren Darlegungen ergeben wird, dieses maßgebende Princip nicht nur nicht angetastet, sondern befestigt und gesichert. Der zweite Absatz des §21 lautet im alten Volksschulgefetze: „Der Abtritt aus der Schule darf 'kber ntir erfolgen, wMn ine'Schüler''die für die Volksschule vorge schriebenen nothwendigsten Kenntnisse, als: Lesen. Schreiben und . Pechnen besitzen.' Genau so bis auf! ein. Wort lautet der zweite Absatz

des Z 21 auch 'im neuen Volköschulgesttze'/ Das eitle Wort aber ist: „Religion'! Das neue Gesetz bezeichnet nämlich als „die für die Volksschule vorgeschriebenen nothnjentjjgsten Kenntnisse': „Religion, Lesen, Schrei- bey! Wd^ Rechnen.' Das bedarf wohl keiner Recht fertigung. Im Z 3 setzt das alte Völksschulgesetz unter den Lehrgegenstanden die „Religion^ obenan; anderste Stelle.-' Im H aber zählt dasselbe be setz die Religion nicht zu den „vorgeschriebenen noth wendigsten Kenntnissen'. Das ist zweifellos ein Fehler

, Das n?ue Volkischulgesetz hat da also eine ganz selbstverständliche Cörrectur vorgenommen. Der dritte und letzte Absatz des 'Z öl lautet'im alten Volksschülgesetz'e': ,^Äm Schlüsse d^s Schuljahres kann Sck/llievn, - welche das 14. Lebensjahr zwar noch nicht zurückgelegt hahen, dasselbe-aber im'nächsten halben Jahre vollenden, und welche die Gegenstände der Volksschule vollständig inne haben, aus erheb lichen Gründen von der Bezirksschulaufsicht'die Ent lassung bewilligt werden.' Wort für Wort so lautet auch der letzte

der Volksschule über einen siebenjährigen Schulbesuch überhaupt nicht hinaus gebracht. In den verschiedensten Theilen des Reiches wurde der Schulbesuch im 7. und 3. Jahre bis auf zwei Stunden wöchentlich herabgedrückt und zwar auf dem VerordnungLwege. Im vorigen Jahre waren Schullsefuchs-Etleichterungen gewährt worden, in Böhmen 40.000, in Mähren 19.000, in Nieder österreich 10.000, in Steiermark 3000 Kindern im 13. und 14. Lebensjahre. In Preußen und ändern deutschen Staaten ist die 3jährige Schulpflicht

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 4 von 12
Datum: 10.09.1921
Umfang: 12
an unserer Anstalt (Volksschule) praktizieren, weitere Ausbildung in Methodik genießen und nach Aellicherung des Schulamtes In Trient ein Zeugnis erhalten, das den Zeugnissen an Lehrerinnen-Blldungsanstaltc» gleichwertig ist. Ferner wird in der 0. Klasse 5)aushaltungskunde ln vier Wochenstunden gelehrt (die Approbation der Regierung voraus- gesetzt). Am Schlüsse des neuen Schuljahres 1021/22 wird am Mädchen-Lyzeum der Englischen Fräulein die erste Matura stattfin- den. Das Maturazeugnls berechtigt

: 1. Wie oven bereits gesagt wurde, nach einem Jahr Praktikum und Ausbildung In Methodik zum Unterricht ln der Volksschule. 2. Zu staatlicher Anstellung bei Bahn. Post, Gericht usw. 3. Zum Hochschulstudium an den Mädchen-L)och- schulen (Magitterium) zu Florenz und Rom. 4. Zum Ueberiritt (den notwendigen Unterricht aus Latein, der an unserem Lyzeum aus Wunsch erteilt wird, vorausgesetzt) in die 7. Klasse einer Mittelschule. 5. Das Lyzcal-Maturazeugnls berechtigt zur Ablegung der Staats prüfung über moderne

ln kür- zoster Zeit-ein Ziel erreichen und das Brot selbst verdienen will, bc- suche die Unterstufe (1. bis 3. Klasse) mit Buchhaltung, wodurch eine Anstellung bei der Bahn, Post oder bei Gericht mit Pensionsberechti gung erreicht Ist. Diesen Beruf kann man natürlich unter viel gün stigeren Beringungen auch n a cy der Matura wählen. Wer die nöti gen Fähigkeiten hat und die Freude zum Lehrberuf in sich fühlt, kann zu den sechs Klassen noch einen siebenten Jahrgang zum Praktizieren an der Volksschule

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 3 von 10
Datum: 08.05.1897
Umfang: 10
, und daher den Verkehr auf derselben erschwert. — Aus dem Abgeordnetenhaus. Aer Schutantrag der katholischen Wotkspartei. In der am 4. d. Mts. stattgehabten Sitzung des Abgeo.dnetenhauses wurde der Antrag des Abgeordneten Dr. Ebenhoch und Genossen zur Verlesung gebracht, womit das Gesetz vom 14. Mai 1869, durch welche die Grundsätze des Unterrichtswesens bezüglich der Volksschule festgestellt werden, eine Abänderung erfahren soll. Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Artikel 1: Die nachfolgenden Paragraphe

, das Land oder die Ortsgemeinde die Kosten ganz oder theilwttse bestreiten, ist eine öffent liche Anstalt und als solche allen schulpflichtigen Kindern zugänglich. , . Die in anderer Weise gegründeten und erhaltenen Volksschulen sind Pnvatanstalten. 5ie interconfeffionellen Verhältnisse der Volksschulen werden von der Landesgesetzgebung geregelt. § A. Die Lehcgegenstände der Volksschule sind: Religion, Lesen und Schreiben, Unterrichtssprache, Rechnen in Verbindung mit geometrischer Formenlehre

, das für die Schüler Fasslichste und Wissenswerteste aus der Naturgeschichte, Naturlehre, Geographie und Ge schichte mit besonderer Rücksicht auf das Vaterland und dessen Verfassung, Zeichnen, Gesang und Turnen, für Knaben obligat, für Mädchen nicht, obligat. Der Umfang, in welchem die Lehrgegenstände behan delt werden, wird vom Landesschnlrathe im Ein vernehmen mit dem üandesausschusse bestimmt. 8 4. Die Lehrpläne für die Volksschule, sowie alles, lvas zur inneren Ordnung derselben gehört, stellt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 26.01.1872
Umfang: 6
RSi> ,« haben und sind noch »ahlreiche Exemplare vor- 5z,big — bald in aller Lehrer Händen sein; dqß e« aneifernd zur Thätigkeit, die ^kolg verspricht, den hieher bezüglichen Unterricht in der Volksschule, f»r welche Sammlungen herzustellen und zu erhalten bei der großen «rmuth vieler unserer Landgemeinden mehr oder minder immer Aufgabe des Lehrers blei« ben wird, bald auf eine seiner Würde angemessene Stufe hebt, dem Unterrichtenden wie dem Schuler ,u Nutz und Frommen

. Die aus solchem Unterricht reifende Frucht ist zuerst und fast allein im Stande, Uebelwollenden den Mund zu stopfen. Der t^rsolg ist die einzig würdige Revanche, welche die^llnjlen. schast an ihren leider nur zu zahlreichen Gegnern nehmen kann und nimmt. Dem wackern Bersasser, der uns für'S nächste Programm einen Aufsatz über Landwirthlchast in ihrer zweckmäßigen Behandlung an Lehrerbildungsanstalten verspricht, sprechen wir hiemit im Namen Aller, die es mit der Hebung der Volksschule redlich »leinen, unsern

deS Volkoschul - StammvereineS in der hiesigen Bürger schule statt. Tagesordnung: 1. Mittheilungen des Aus schusses. 2. Vortage der VereinS-Nechnung. 3. Ueber den Zustand der Volksschule in Tirol: Ein kurzer Vortrag. 4. Anträge des Ausschusses, 5. Zllliällige Anträge der Mitglieder. 6. Wahl der Nechnungs-Reviforen. 7. Neu wahl deS Ausschusses. — Die ?. 1. Mitglieder deS Ver eine« sind hiemit zu zahlreichem Erscheinen höflichst ein geladen. — Für den Ausschuß: Egger. Schullern. Theater. Heute bei aufgehobenem

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 12
Datum: 03.05.1879
Umfang: 12
abgehaltene Festgottesdienst statt, welchem sämmtliche Civil- und MilitäreAutoritäten, der gesammte Bür gerausschuß mit dein Herrn Bürgermeister an der Spitze; die Lehrkörper der k. k. StaatS-Unterrealschnle, der vierklassigen Volksschule nebst den Schillern und Schülerinnen, die k. k. Gendarmerie und Finanzwache, der Veteranenverein und die hier befindliche Landes- schützen-Rekruten-Abtheilung beiwohnten. Die vor der Pfarrkirche mit Musik und Fahne ausgestellte Bür- gergarde bezeichnete

die einzelnen, hervorragenden Mo mente der hl. Handlung mit Dechargen, welchen die Pöller antworteten. Nach beendeten, Festgottesdienste erfolgte das Defilieren der ausgerückten Bürgergarde der Landesschützen, und des BeteranenvereineS. Hier auf begaben sich sämmtliche Honoratioren in das fest lich geschmückte Schulhaus, wo der Lehrkörper der Volksschule ein hübsches Schulfest bereitet hatte. Die sämmtliche Schuljugend war in dem mit den Bildern Ihrer Majestäten, Taxgewinden, Fahnen und Blumen

die sämmtlichen Beamten der k. k. Bezirkshauptmann schaft, des k. k. Bezirksgerichtes, deS k. k. Steueramtes, sowie die Beamten der Neichsforstverwaltung bei dem Herrn k. k. Bezirkshauptmanne mit der Bitte, die ehrfurchtsvollen Glückswünsche und die Kundgebung der loyalen Gefühle, mit welchen die Beamtenschaft dieses hocherfreuliche, bedeutungsvolle Fest feiert, ent gegen zu nehmen, und Allerhöchsten Ortes zu unter breiten. Die Lehrkörper der k. k. Staatsunterreal schule, der Volksschule

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Datum: 16.11.1901
Umfang: 16
Volksschule'. 3. Anträge. 4. Fragekasten. Mit Hinweis aus die Wichtigkeit der Verhand lungsgegenstände ladet hiemit zu Zahlreicher Be theiligung ein . der Mandatar. Schießstandsnachricht. Sonntag den 17. No vember findet das siebte Schützengabenschießen statt. Distanz 200 Schritte. Die Borste hung. Die freiwillige Feuerwehr Zwölfmal' greien begeht am Samstag den 16. d. abends 8 Uhr ihre Herbst-Schlussübung, an welcher sich sämmtliche Abtheilungsmannschaften zu betheiligen haben. Versammlungsort

: Spritzenhalle in der Zoll stange. Feierliche Betheiligung armer Schul kinder in Undolfsheim in Wien. Dieser Tage fand im Turnsaale der Knaben- und Mädchen volksschule im Rudolfsheim in Wien eine schöne Feier statt, indew zehn arme Schüler, beziehungs weise Schülerinnen mit Polizzen der städtischen Kaiser Franz Josess-Jubiläums-Ren- tenversicherungsanstalt betheilt wurden. Die Gründung dieser Anstalt ist ein Werk Doctor Lueger's und in eine überaus segensreiche volks wirtschaftliche Einrichtung

Mittelschulen, Vertreter der Lehrer der hiesigen Volksschule und eine große Schar betenden Volkes. In feierlichster Weise also erwies die Welt einem Klostermönch die letzte Ehre und betend bettete sie seinen Leichnam hinein in das kühle Erdengrab, und wir können hoffen, dass seine fromme Seele im Adlerfluge zum Himmel eile. R. I. I>. Todesfall. Am Abend des 10. d. ist in Salz burg der hochbetagte Pförtner der Franciscaner ebendort, ?r. Antonius Rassler, der seit 1859 das Amt des Pförtners bekleidete

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