. B.) Nachstehendes ist der Inhalt der Proklamationen Sr. königl. Hoheit des Herzogs von Paruia: I. Wir Karl Ludwig von Bourbon, Jnfant von Spanien, von Gottes Gnaden Herzog von Parma, Piacenza w. :c. w. Nachdem kraft des zwischen Uns, Sr. k. k.Hoheit demGroß- herzog von Toskana und Sr. königl. Hoheit dem Erzherzog, Herzog von Modena, unter Zustimmung und Mitwirkung Sr. k. k. apostolischen Majestät nnd Sr. Majestät des Königs von Sardinien, am 23. Nov. 1844 abgeschlossenen Traktats, die Souverainetätüberdie
eure Vertheidigung'übernehmen, nnd ausschließend mit dem Mi litärdienste und mit dkr Ausrechthaltung der öffentlichen Ord nung beauftragt seyen und jede andere Miliz, unter was immer für einem Namen sie bei euch eingeführt seyn mag, erklären Wir von diesem Augenblick an für aufgelöst. So ist es auch UnserWille, daß ihr von nun an hinsichtlich der Censurgesetze denjenigen Gesetzen unterworfen seyn sollet, welche bei Uys in Kraft sind, und schaffen jedeS andere Gesetz, welches ge genwärtig bei euch in Kraft ist, ab. Unsere neuen
zu erfreuen haben, und werden Alles aufbiethen, um euch zufrieden, ruhig und glücklich zu machen. So möge Gott Unsere Wünsche erhören und Seine Segnungen über euch auSgießen. — Gegeben zu Parma, den 5. Jän. 1343. Karl Ludwig. II. Wir, Karl Ludwig von Bourbon, Jnfant von Spanien, von Gottes Gnaden Herzog von Parma und Piacenza -c. -c. zc. Nachdem kraft des zwischen Uns und Sr. königl. Hoheit dem Erzherzog Franz IV. von Oesterreich-Este, Herzog von Modena, glorreichen Gedächtnisses, und Sr. k. k. Hoheit
und die bleibende Vereinigung eurer Länder mit Unseren Erbstaaten minder fühlbar werde, und die Verwal tung der Justiz und der Staatsangelegenheiten keinen nach theiligen Aufschub erleide» , so bestätigen Wir ench , bis auf Unsere weiteren Anordnungen, die Gesetze nnd Verordnungen, die bisher bei euch in Kraft waren, und in gleicher Weise be stätigen Wir anch die dort in Ausübung befindlichen, sowohl administrativen als Gerichtsbehörden, wie auch die freiwilli gen Milizen, die sich in euren ehemals Estenflschen
, unter Zustimmung und Mitwirkn»., Sr. k. k. apostol. Majestät nnd Sr. Majestät teSKönigS von Sar dinien abgeschlossene Traktat vollzogen werden, kraft dessen da» Geb.etl, des Herzogthums Guastalla und der am rechten Ufer c,cr Enza gelegenen Landstriche, die früher zu diesen H-rzogthumern gehörten, unmittelbar an Se. königl. Hoheit den gegenwärtig regierenden Herzog von Modena, Franz V.,' übergeht. Das Opser, welches Wir durch Aufhebung der Souverametat nber dieses Herzogthnm und jene Landstri che gebracht