, wie in dem übri gen Deutschland. DaS Unterthanövcrhältniß, daS in besonders scharfer Ausprägung in den slavischen und ungarischen Ländern vorwaltete, war der Entwicklung der Landgemeinde ohnehin nicht günstig. Einer bevor zugteren Stellung erfreuten sich die landeSfürstlichen, d. h. diejenigen Städte, welche unmittelbar unter den Staatsbehörden standen, und die königlichen Freistädte in Ungarn; im Ganzen aber war daS Gemeindeleben nahezu überall in einen behaglichen Schlummer ver fallen. Nur das lombardisch
werden sollte, zumal er für nöthig erachtet wurde, jenen Theil der vollziehenden Gewalt, welcher mit dem Ge meindelebe» in natürlicher, unzertrennlicher Verbindung steht, den Organen der Gemeinde zu übertragen. So entstand die Gemeinde-Ordnung vom 17. März 1349. Neben diesem Gesetze, welches für sämmtliche Kronlän der wit Ausnahme von Ungarn und dessen ehemaligen Nebenländern, Siebenbürgen, dem lombardisch-venetiani- schen Königreiche und der Militärgränze bestimmt war, — aber in Galizien, Krakau, der Bukowina
, welche sich in der letzten Zeit in Ungarn geltend gemacht haben, wer den von fast allen Wiener Blättern in übereinstimmen der Weise beurtheilt. Der Grundgedanke all' dieser Auslassungen ist, daß keine separatistischen Bestrebungen geduldet werden können, und daß Ungarn in Oesterreich heute keine andere Stellung einzunehmen berufen ist, .als die der andern Kronländer. Die Forderungen der ungarischen Altconservativen sind bekannt; sie laufen daraus hinaus, Ungarn die gesonderte Stellung wieder zugeben, die eS im Vormärz
einnahm. Ihr Organ, daS „Pesti-Naplo', hat neulich den AuSspruch gethan, eS gebe in Ungarn nur eine Partei — Ungarn. Daranf antwortet die „Oesterreichische Zeitung': „Diese Partei hat aber, wie dies am Ende wohl kein Verstän diger zu leugnen im Stand: ist, einige sehr schroffe Ge gensätze in sich, und unter keiner Bedingung können wir dem P. N. die Berechtigung zuerkennen, zu erklären, ganz Ungarn stimme im politischen Princip mit jener Partei überein, die gegenwärtig so große Anstrengungen macht