und Klagen des Volkes Ausdruck zu geben ohne Rücksicht darauf, ob wir augenblicklich einen Erfolg damit erzielen oder nicht. Es ist unsere Pflicht, Abhilfe zu verlangen, bevor die verderblichen Rückwirkungeu dieser Steuer zutage treten. Ich möchte wohl die Hoffnung auSsprechen, daß auch andere Landtage sich in ähnlicher Weise gegen die Wirkungen der Nentensteuer auSsprechen werden, und dann, glaube ich, müßte die Regie rung den Kundgebungen verschiedener Landtage doch Rechnung tragen
dieser Steuer für den verschuldeten i Grundbesitzer aufgehoben oder wenigstens möglichst ; gemildert werden. Bezüglich des letzten Punktes ■ dürfte wohl keine Meinungsverschiedenheit im! hohen Hause herrschen. Was aber das Vcr- ! langen nach Befreiung des Hypothekarkapitales; von der Nentensteuer anbelangt, scheint mir das! nothwendig, wenn überhaupt Abhilfe geschaffen! werden soll. Ohne eine solche einschneidende j Bestimmung wird es nicht gelingen, die verdcrb-; liche Rückwirkung dieser Steuer
für den Grund- i besitz hintanzuhalten. Wenn man aber darauf • sagen wollte: dann bleibt von dieser Steuer sehr! wenig mehr übrig, so gebe ich das bis auf einen j gewissen Grad zu, aber ich habe keinen Grund, | einer Steuer, welche gut gemeint gewesen sein mag, aber so verderbliche Wirkungen hat, und welche zu den unglücklichsten Partien der neuen . Personalsteuergesetze gehört, eine Thräne nachzu- i weinen, weil dieses Rentensteuergesetz seinen eigentlichen Zweck nicht erfüllt. Ich finde
worden ist. Diese Steuer beginnt erst bei einer Besoldung von 3200 fl.; Bauern und Gewerbetreibende aber fragt man nicht, ob sie soviel sicheres Einkommen haben, bevor man sie zur Steuer heranzieht! Doch nicht allein mit der Nentensteuer, auch mit anderen Gesetzen ist unsere Gesetzgebung nicht immer glücklich gewesen. Man hat mit solcher Ueberstürzung die theuere Zivilprozeß ordnung eingeführt, obwohl in Deutschland sich schon eine Bewegung zeigt, welche dahin zielt, zur Institution des alten