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Bücher
Jahr:
1882
¬Die¬ neue Gebäude-Steuer (Hauszins- und Hausclassen-Steuer) sammt den noch giltigen älteren Normen
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Seite 19 von 35
Autor: Wintersperger, Anton / systematisch bearb. und mit Formularien erläutert von Anton Wintersperger
Ort: Wien
Verlag: Selbstverl.
Umfang: 29 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 108.565
Intern-ID: 205080
die Steuerbefreiung eintritt, dort aber, wo eine solche Widmung im engsten Sinne des Wortes nicht besteht, selbe gar nicht eintreten kann. Hofkanzleidecret, 12. August 1828, Z. 2904 und 3638. Wenn eine Psarrerswohnung in einem Schlosse untergebracht ist, so ist der auf diese Wohnung entfallende Theil des Schlosses von der Steuer frei. Hofdecret vom 1. Juli 1834, Z. 2078. Nur die eigentliche Pfarrer-Ubication, das ist die Wohnung des katholischen oder altkatholischen Pfarrers, Localisten, Caplans

, welchem die Seelsorge obliegt, ist von der Steuer frei, daher sind abgesonderte, jedoch zu einer Pfarre gehörige Häuser nur dann frei, wenn sie zur Wohnung eines für die Seelsorge an derselben Pfarre bestimmten Geistlichen gewidmet werden. . Es gehören daher auch die abgesonderten Wirthschafts- und Nebengebäude der Psarrhöse in die Besteuerung, sowie auch in dem Falle, wenn in Schlössern oder andereren Gebäuden nur ein Theil zur Pfarrerswohnung bestimmt ist, nur dieser außer Anschlag zu lassen, der übrige

aber zu besteuern ist. Es müssen daher auch Winzer- und Maierhäuser der Pfarrer der Steuer unterzogen werden. Hof kanzleidecret vom 4. März 1828, Z. 705. Hofkanzleidecret vom 31. März 1828, Z. 1226, dann 24. Juni 1828, Z. 2689. - Wenn ein Theil eines Pfarrgebäudes vermiethet würde, so muß für diesen Theil die Gebäudezinssteuer entrichtet werden. Hofkanzleidecret vom 18. September 1827, Z. 2942. Die Wohnungen der Meßner, Kirchendiener, Himmelträger, Glöckner unterliegen, wenn diese Wohnungen in Pfarrhofgebäuden

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 45 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
2J Armen Gemeinden. Es war daher nicht die Stadl» Welche mit den Gemeinden stritt, sondern ein Theil derselben Gemeinde mit dem anders Da* her geschah es, daf's in einigen; Streitsachen wie in jener wegen der Steuer der buy den Reitereyen bald der Magistrat, bald der Senat selbst als ver dächtig bezichtiget; worden sind; so dafs diejlegie- rung gegen das J, 1599 bemüssiget sah, eine Commission von fremden Rathen, aus dem gehei men Rathe, dem Senate und Magistrate niederzu setzen

, um ein unpartheyisches Urtheil zu fallen. Das ist aber nichts gegen die unendlichen Plagereyen t mit welchen In an die genannten Steuern erhob, und das Blut den Elenden ver borgenerweise aussog. Denn in einem und dem selben Orte zahlte irgend eine Person von jedem Geschlecht und Alter nach. Maßgabe eines Pfund- salzes* während die begüterten nach Maßgabe eines Morgenlandes zahlten ; d. f. die Steuer von einem Pfundsalz war gleich drey Morgen eines ländlichen Grundes, sechs städtischen, zwölf kirchlichen und sechs

und dreyfsig gerichtlichen (Forensi,) In andern Orten zahlten die Bürger kein Durchzugszoll, in arideren hat man die Ertrags- Schätzung nach den Häusern vorgenommen, an derswo nach den Köpfen und Mäulern , oder nach denn Morgenland# In einigen Orten war die Steuer zur Hälfte personal, und zur Hälfte real» in andern getheilt zwischen den lebendigen und den todten Köpfen, und den Rauchfängen. In einigen Orten waren die Steuern e'iogetheilt »ach Puncten, in andern nach Zeichen, in drillen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 29 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
vorgenommen f und die Laslea gleich gerecht vertheilt werden. Damahls hat der Hof kennen gelernt daJ's die wahre Steuer von der Erde herkomme» und dafs die verschiedenen Arten sie zìi erheben durch'die Zeiten, die Lage des Landes, und die Sitten der Völker jederzeit bestimmt werden. Im Mayländerstaate haben sich die Zeiten und Umstände geändert, Kicht der Anbau des Bo* dens hat allein zugenommen , sondern Kunstfieifs und Handel haben die Nationalreichthümer .ver mehrt» und die ganze Gestalt

eines blofs acker bautreibenden Volkes verändert. Jene alte Steuer imbottato genannt , welche im Vergleich mit dem späteren Anbau nur auf wenigen Grundstü cken haftete» befand sich veräussert in Privat* bänden , bej Vertheilung der neuen Steuer mu Os ten daher neue Grundsätze angenommen wer- den, D ie bereits -ernanntes- und mit Auaübung gleicher Gerechtigkeit beauftragten Minister, inu(sten dazu örtliche Kenntnisse mitbringen» um die Kräfte nicht nur einer jeden Landschaft

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 68 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
die Staatskasse zugleich gegen sieben Millionen Lire -gewinnen würde. Errichtung einer Sieuercommissiòn, §•40.-- Es haben zwar alle 'öffentlichen Behörden gegen diesen Vorschlag Vorstellungen gemacht-, . und die Sammlung' davon' machte einen grofsen Band aus, es ist aber indes unbestreitbar, dafs in' einer jeden der Unordnung in dem Staat wir ih« schaftlichen System erwähnt, und der allgemeine Wunsch nach einer Verbesserung der Steuer Schätzung und einer Abfassung einer neuen Steuer* h&reitung

geäufsert wird, Nach den darüber von den Landesstellen und der Regierung ein form, lieber Vortrag gemacht worden ist, so ist von Sr. K. M, im J, 1718 eine Steuercommission zu dem Zwecke errichtet worden , dafs eine genaue Schätzung aller liegenden, Gründe des Staates verfafst werde,' damit, man nach den Vorpchrif- tea einer unpartheiischen Gerechtigkeit die Auf» lagen mit gleichbilligen Verhaltnifs auf den Werth der Grundstücke umlegen könne , jenen Theil der Steuer abgerechnet, den billiger.massen

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1899
¬Der¬ Adel des Nonsberges : sein Verhältnis zu den Bischöfen und zu den Landesfürsten, seine Schlösser, Burgen und Edelsitze, seine Organisation, Freiheiten und Rechte ; die "Nobili rurali".- (Jahrbuch der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft Adler ; N.F., 9)
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Seite 238 von 256
Autor: Außerer, Karl / von Carl Ausserer
Ort: Wien
Verlag: Selbstverl. der Heraldischen Ges. "Adler"
Umfang: 252 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Nonsberg ; s.Adel ; z.Geschichte
Signatur: III 102.497
Intern-ID: 109966
Theilen. Der erste fheil stellt fest, wie viel an Mannschaft und Geld auf jede einzelne Pfarre („pieve', d. i. Pfarre, oder Gemeinde) des Nons- und Sulzberges entfällt und wie diese Leistung oder Steuer vertheilt und compensiert werden soll. Der zweite Theil derselben betrifft das Verhältnis der „Befreiten' zu den „Belasteten' und bestimmt zunächst, dass nach wie vor die „Gentiles' und „Exempti' eine eigene Körperschaft oder „plebs' (Gemeinde) bilden, und wenn auch ihre Güter in den verschiedenen

Lasten für sie zu übernehmen in der Weise, dass sie niemals, auch bei einer erhöhten oder neuen Steuer, mehr als sechs vom Hundert dieser Erhöhung oder neuen Auflage bezahlen. Alles andere muss das Volk auf sich nehmen 3 ). Also noch nahezu volle 300 Jahre, d. i. bis zum 23. December 1807, bildete der über den ganzen Nons- und Sulzberg zerstreute Adel, die Gentilität und die „Befreiten' zusammen eine eigene Körperschaft, die Adelsgemeinde des Nons- berges, mit einer eigenen Organisation

8
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 105 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
»J so dafs nicht blofs eine jede Landschaft, son dern eine jede Gemeinde in ihrem Innern ver-_ schiedene Verwaltungen und verschiedene Erhe bungsarten hatten. Die Hauptgrundlagé des Sy stems war daher, alle diese Vervvaltuqgea abzu» schaffen, und die Steuer nicht nur einer einzigen Verwaltung allein zu übergeben, sondern auch bey den Landschaften und Gemeinden eine gleich* formale VerWaUungsart einzuführen , damit alle Willkühr des Meeschen beseitigt, und das In- ' teresse eines jeden Einzelnen

an die Kasse des Staates , aus welcher die be treffende Steuer an die Kriegskasse abgeliefert werden liiufs. Dem zu Folge wurde eine Ge- biethseintheiluDg kundgemacht , nach welcher eine jede Landschaft in Landdecimnej.en (Pierre oder Kreise (delegazione) eingetheilt , und in jeder Dechaney, oder in jedem Kreise eine eigene Gerichtsbehörde in Steuersachen errichtet wor? den' ist,-, ; .V Um eine und gleich förmige Verwaltung ein* zuführen, mufstea die Schulden und Forderu.iv

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