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Lienzer Zeitung
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Seite 6 von 14
Datum: 21.05.1898
Umfang: 14
Neue Steuern. Wenn es mit den Steuern in der Art fortgeht wie jetzt, dann können wir noch erleben: ' Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben, Eine Steuer für solche die Liebe fühlen, Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben, Eine Steuer für solche, die Bärte besitzen^ Eine Steuer anf's Frieren, eine Steuer auf's Schwitzen, Eine Steuer auf's Stehen

, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aus's Trinken, eine Steuer aus's Speisen, Eine Steuer auf's Ruhen, eine Steuer aufs Reisen, Eine Steuer auf's Laufe», eine Steuer auf's Rasten, Eine Steuer aus's Schlemme», eine Steuer auf's Fasten, Eine Steuer auf's Räusperu, eine Steuer aus's Spucken, Eine Steuer ans Kratze», eine Steuer aufs Juckeii, Eine Steuer auf's Niese», eine Steuer aufs Pusteü, Eine Steuer anf's Schimpfen, eine Steuer auf's Husten, Eine Steuer auf's Schlafen, eine Steuer anf's Wachen

, Eine Steuer aus's Weine», eine Steuer anfs Lachen, Eine Steuer auf's Nehmen, eine Steuer aufs Schenken, Eine Steuer auf's Träumen, eine Steuer anf's Denken. Dann wär die beste von allen Nenernngen: Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vierlinge. Ju italicnfchcn Blättern erschien dieser Tage eine höchst merkwiu'vige Geburtsan zeige, die ebensoviel Sensation erregte, wie sie Unglauben begegnete. Signora Rosa Znrlo, die Gattin eines Künstlers in der Stadt Foggia in Apnlien, soll ihrem Ehemanne nicht weniger

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 14.01.1924
Umfang: 8
die Neuregelung der allge meinen Erwerbsteuer im wesentlichen nach den , Grundsätzen des Wiederaufbaugesetzes. Der Kreis der Steuerpflichtigen deckt sich mit dem bisheri gen, Die Grundlage der Steuer ist der Reinertrags Dieser wird nach den gleichen Grundsätzen ermit telt, wie er der Einkommensteuer zugrunde liegt. Dadurch ist der innige Zusammenhang mit der Einkommensteuer hergestellt, der die Verbindung ; der Veranlagung der Erwerbsteuer mit jener der Einkommensteuer ermöglicht

Steuereinheiten nicht übersteigt, ge nießen Ermäßigungen des Steuerfußes. Die Steuer geht vom Vermögensertrag aus und hat ein Viel faches des Ertrages, wie er zur Einkommensteuer angenommen wird, als Bemessungsgrundlage. Das Vielfache ist nach Einkommensarten verschie den und nach der Mitwirkung des Vermögens und der Ertragsbildung abgestuft. Bei land- und forst wirtschaftlichen Eigenbetrieben bildet das löfache, bei landwirtschaftlichen Verpachtungen und bei anderen als landwirtschaftlich verwerteten Grund

besitz, bei Gebäude- und Kapitalsbesitz das 20fache, bei Gewerbe, Handel und Industrie das lOfache des Ertrages die Bemessungsgrundlage. Die Steuer beträgt 3 pro Mille und ermäßigt sich bei Vermö gen unter 300.000 Steuereinheiten stufenweise bis Yt pro Mille. Ein Vermögenswert von 15.000 Steuereinheiten bleibt steuerfrei. Diese Steuer beträgt im Prozentsatz des Ein kommens ausgedrückt bei der Land- und Forst wirtschaft 4% Prozent, bei Kapitalsbesitz 6 Proz., beim Gewerbe 3 Prozent

. Die Gewerbebetriebe, welche bei der Erwerbssteuer in die erste Gruppe eingeteilt werden, haben keine Vermögenssteuer zu tragen. Bei der Einkommensteuer erhöht sich das steuerfreie Existenzminimum von 600 Steuerein heiten auf 800 Steuereinheiten. Der Entwurf dehnt die Familien'begünstigung, das ist die prozentuelle <' Ermäßigung der Steuer je nach der Zahl der auf das Haushalteinkommen angewiesenen Personen auf Einkommen bis zu 8000 Steuereinheiten aus. (Bisher 6000 Steuereinheiten.) Der Entwurf bezüglich

der Bezugsrechtsteuer wird eine Syndikats- steuer und eine Cotierungsgebühr eingeführt. Die Syndikatssteuer bezieht sich darauf, daß eine Ak tiengesellschaft oder KommanditgesellschaM auf Aktien bei Vermehrung ihres Aktienkapitals neue Aktien an Personen oder Personengruppen als erste Nehmer begibt. Die Syndikatssteuer beträgt 1200 Kronen von je 10.000 Kronen der Ermitt- lungsgrundlage und als Ermittlungsgrundlage hat der Betrag zu dienen, um welchen der Ueber- nahmswert der Aktien hinter dem der alten Aktien

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 20.01.1909
Umfang: 8
Seite 2 die urdeutschen Männer, wie die Abg. Walther, Greil usw., haben nicht gegen diese Steuer gestimmt! Man muß diesen Herren ein wenig auf die Finger sehen, damit man merkt, wie windig eS mit dem Deutschtum dieser Leute aussieht, von denen kein einziger gegen diese Steuer gestimmt hat. Anm. der Red.) Diese Steuer trifft aber auch in erster Linie den Bauern, denn eine Be steuerung des Produktes ist nicht denkbar, ohne daß dieselbe nicht auch den Produzenten trifft. Es ist doch sonderbar

: auf unsere Berge hinauf baut man teure Bahnen, die Schönheiten unseres Lan des weiß man recht gut gesetzlich zu schützen, nur für das herrlichste Juwel unseres Landes, den Bauernstand, weiß man im Jubeljahr nichts Besse- res zu erfinden, als eine neue Steuer. Man muß daher den Kampf der Weinbauern gegen diese Steuer nur aufs beste begrüßen, und Sie können, Verehrteste, überzeigt sein, daß unsere Presse sich voll und ganz in den Dienst ihrer Sache stellen wird. Mögen Sie, liebe Weinbauern, diesen Kampf

führen mit der nötigen Einigkeit und Eintracht, mit echt tirolischer Schneid und mit ebenso echt tirolischer Offenheit und Ehrlichkeit. Gutsbesitzer Thaler aus Tramin zeigte an der Hand eines konkreten Beispieles, was ein Wein gut dem Bauern kostet, bis alles bestritten ist, und gelangt an der Hand von Zahlen zum Resultat, daß dem Bauer sast gar nichts übrig bleibe. Es sei also unmöglich, daß der Bauer diese neue Steuer erträgt. Herr Redakteur Gufler kam auf die Bier steuer zu sprechen und zog dabei

der Weinbauern, denn er weiß, daß in einer Vier telstunde die ganze Frucht seines Fleißes vom Ha gelschauer vernichtet sein kann. Gegen all diese Ge fahren aber ist der Brauer geschützt, im sicheren Lokale trotzt er ruhig der Kälte und dem Unwetter, ihm können diese beiden sürchterlichen Gesahren nicht schaden. Die Wirte haben eS bei der Weinverzeh- rungssteuer sehr gut verstanden, sich schadlos zu halten, ja, sie haben sogar einen Profit davon ge zogen, indem sie um das Doppelte als die Steuer ausmachte

, den Preis erhöhten. Sie haben die Kon sumenten zahlen lassen. Abg. Gentili hat bezüg lich der Besteuerung des Privatweines im Land- tage gemeint, man fange jetzt mit einer Steuerhöhe von 2 Kronen per Hektoliter an, aufhören aber werde man mit 8 Kronen. Es werde einfach heißen, wegen einer Erhöhung von 1 bis 2 Kronen sei nichts dahinter, die Steuer sei ja eingesührt, jetzt könne man ruhig, langsam, langsam hinauffahren. Daher heißt's, gleich jetzt, gleich von allem Anfang, der drohenden Gefahr begegnen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 03.03.1937
Umfang: 6
' si. Teil in 120 Dias) einen Lichtbildervor trag halten wird. Freunde der Fotografie und des schönen Re nalis sind höflichst eingeladen, als Gäste des Klubes an dem Bortrage teilzunehmen. Dèe Ammobiliar » Anleihe und Immobiliar-Steuer ìehr à'MisimIOerill' Nach der bereits veröffentlichten amtlichen Mit telung wird im Monate März die Division »Pu- stcrin', die an den erbittertsten Kämpfen für die Eroberung des Imperiums teilgenommen hat, für Rückkehr ins Mutterland eingeschifft werden, à Nachsicht

für Da in diesen Tagen den Haus- und Grundbesit- zern die Zahlungsaufträge betreffend JmmobiUar- anleihe u. Jmmobiliarfteuer zugestellt werden, ist es zweckentsprechend, noch einmal dieses Thema, u. zwar möglichst volkstümlich zu behandeln. Nach Erkundigungen, die beim hiesigen Steuer-- amt eingezogen wurden, erfolgt einstweilen die Be- Messung der Jmmobiliarcmleihe bezw. der jähr lichen, durch 25 I. dauernden Abgabe auf Grund der in der Steuerrolle bereits eingetragenen Rein erträge, bezw. auf Grund

> dann an Zentralsteuerkommission gerichtet werden. Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amt-- liche Benachrichtigung seitens des Steueram'es, da Anleihe wie jährliche Steuer einstweilen nur auf Grund der in der Steuerrolle eingetragenen Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeich- nunasverpflichteten bemessen werden, und mit die sen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, und es erhalten die Zeichnungsvervslichteten nur eine Verständigung seitens der Steuerzahlstelle (Esattoria). Nun kann es aber doch der Fall

sein, daß ein Besitzer in dieser Rolle der Zeichnungspflichtigen eingetragen ist. obwohl er nicht zeichnungspslichtig ist. oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. In einem solchen Falle muß er allerdings einst weilen die vorgeschriebenen Summen laut Vor schreibung zahlen, jedoch bat er das Recht, die Ab schreibung bezw. den Rückersatz der gezahlten Be träfe zu verlangen. Diese Eingabe ldenuncia) ist auf stempe>kre>em Papier zu machen und an das Zuständige Steuer- cimt

sind verpflichtet, Zprozentig des reinen Jmmobi- liarweries in dieser Anleihe, die in 25 Jahren zn- riickzahlbar ist lind für die der Staat 5 Prozent Zinken zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seiner- zeitigen Rückzahlung dieser Anleihe aufkommen, in dem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entivre- chende Steuer durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend des reinen Jmmobiliarwertes. der zur Berechnung der An leihe diente, oder kurz

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 30.01.1909
Umfang: 10
noch Gefahr, daß wir die Krivatweinflener bekommen? Viele Weinbauern sind jetzt glücklich und denken sich, Gott sei dank, die Privatweinsteuer haben wir „abgeschlagen', der Landtag ist auseinandergegangen mid es ist jetzt keine Gefahr mehr, daß wir diese Steuer bekommen; wir können jetzt den im Schweiße des Angesichts unter tausend Mühen und Gefahren uud unter schwerem Steuerdruck erzeugten Wein ohne neue Steuer trinken und verkausen. Die Sache ist aber leider nicht so. Aus sehr triftigen Gründen müssen

wir behaupten, wie auch der Abgeordnete Hölzl am 17. Januar in Bozen behauptete, die Sache ist ausgeschoben, aber nicht ausgehoben. Die Gründe sind folgende: 1. Alle christlich.sozialen Abgeordneten haben am 14. Januar l. I. in Innsbruck bei der Probe abstimmung .für diese Steuer gestimmt, auch die Vertreter der Weinbauern. Diese Behauptung ist bisher ohne Widerspruch geblieben; auch der Abgeordnete Hölzl getraute sich am 17. Januar in Bozen nicht zu behaupten, daß er dagegen gestimmt habe. Kein einziger

christlich sozialer Abge ordneter hat bei dieser Abstimmung ein Wort gegen diese Abstimmung gesagt, nur die sieben konservativen Abgeordneten aus Süd- und Nordtirol und zwei vom Großgrundbesitz haben dagegen gestimmt und dagegen gesprochen, alle andern deutschen Abgeordneten waren dafür. Wenn nicht die italienischen Abge ordneten mit aller Entschiedenheit dagegen gewesen waren, dann hatten wir die Steuer schon. Die zwei Bischöfe und den Landeshauptmann abge rechnet, hat der Landtag noch 65 Abgeordnete

, und zwar 43 Deutsche und 22 Italiener. Für diese Meuer find 34 Deutsche, dagegen 9 Deutsche u»d 22 Italiener, im ganzen 31 gegen 34. So die Stimmung am 14. Januar. 2. Trotz des Protestes der deutschen Weinbauern, der schon am Samstag in den Blättern angekündet war. gaben die Christlich-Sozialen mit dieser Steuer nicht nach. Bei einer großen Versammlung in Landeck am 17. Januar erklärten die christlich- sozialen Abgeordneten Mair und Siegele neuer dings: „Wir werden die Steuer aus Privatwein einführen.' Abg. Mair

begründete diese Steuer mit dem weisen Spruche: »Wer vermag, Privat wein anzuschaffen, wird wegen 2 Kronen nicht verbluten.' — Also vor dem gänzlichen Ver bluten wollen uns die Herren doch gütigst ver schonen, aber auspressen wollen sie uns schon. ES besteht also trotz deS Protestes der Wille, diese Steuer einzusühren. 3. Als dritten Beweis, daß die Christlich- Sozialen diese Steuer einsühren wollen, sühren wir die Haltung der christlich-sozialen Presse, der christlich-sozialen Zeitungen

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 09.12.1873
Umfang: 6
für die tägliche Ausgabe l ü. und sür die ^rnalige ÄuSgade z» kr. B-sl-lluugen st-mc». ?!nll>r4rnnl?ir>>lt>!i!ir'' ^er Raum der üreiipalligc» Hennefer » 'r . Zeoe Wiederholung l l- . Lei gruhere» ^^ lctione» c»Iii!r>!> tlkbatt. Steuer ,'iir I >>> i al ^i üinrückung »>> kr. / u >?>!»» für die Lvzuer ^eilnu, nehmen <»:gcgei>^ ,1-!> - !,ua .'l lölaud u. 'o rr I > iic- I. Wavfischgaüe I h, ranliurl. H.'miinrg u Berlin ' H Opvelic in Wen, Woll,eile ' und Prag» ch«rd>»a»^s!ra5e P!l. V6i> !u .. eu, IZoll'cile Laub

in eine Getdstlafe von 20V bis 500 Lire; im Wieder holungsfall einer Gefän^nißstrase von 2 bis 5 Monaten. Frankreich. In Ider französischen Nationalver sammlung wählen sie seit einiger Zeit eine Dreißiger- Seltsame Abgaben uud Steuer«. Die Mittel Geld zu schaffen, sind unerschöpflich, wie der menschliche Geist selbst und nicht minder die Künste, daS erworbene Geld aus den Taschen der Erwerber in den allgemeinen StaatS-SSckel hinüber zu leiten. Was ist nicht Alles schon der Gegenstand der Besteuerung

dieser Branche schützen soll und dieser einheimischen Industrie ist wiederum eine erhebliche Steuer auferlegt, damit sie nicht die auswärtige Coneurreuz und damit den EiugaugSzoll verdränge. Die praktischen Römer, sowohl unter der Republik wie unter den.Kaisern, gingen späteren Geschlechtern als Steuer-Erfinder mit guteu wie schlechten Beispie les voran. Sie lanntea GeburtS- uudSt«rbtsteuero> eive Steuer aus unverheirathete Damen, wenn sie .reich waren, ein Steuer auch auf die erste Braut- oachtl Bekannt

ist Kaiser BeSpasian'S Cloakensteuer, worauf sich Iuveaals Worte beziehen: lusri Konus sst oäor ex yualidet rs. (Gut ist der Geruch deS Gewinns, woher der letztere auch stamme.) Es war dies die Antwort des Kaisers nach dem Tadel dieser Steuer seitens seines Sohnes TituS. Indessen lassen wir das Alterthum bet Seite und wenden uns zum deutschen Vaterlande, dem theuren, so begegnen wir schon 1702 in Preußen, dem sein Avancement zum Königreiche viel, sehr viel Geld kostete, der Kopfsteuer. Kein Stand

war damals ausgeschlossen; selbst der Hof zahlte fein Kontin gent, der Kaiser jährlich 4000 Thlr., die Königin die Hälfte davon, der Kronprinz llXX) Thlr., die königlichen Brüder je nach dem Grade, wie sie dem Throne am nächsten standen, 600 Thlr., 400 Thlr., 300 Thlr. Der gesammte MilitSrstand vom Gene- ral-Feldmarschall bis zum Stabs-Osficier mußte, — sehr im Conttaste zu den heutigen Verhältnissen, — einen ganzen MonatSsold entrichten. Bei weitem am meisten brachte diese Steuer dennoch

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 15.11.1849
Umfang: 10
Patente vom ll). Oktober 1849, und auf der Grundlage der ZZ. 87 , 120, l2l der ReichSverfassung für das Verwaltungsjahr 1L50 folgende Bestimmungen be schloßen, und finden deren Vollziehung in den Krcnländern, in denen die »nit dem Pakente vom 2l. Dezember 1812 fest gesetzte Erwerbsteuer besteht, anzuordnen: Z. I. I. Zteueran ! age. 1. Zeit, für welche die Steuer gefordert wird. Zur Deckung der außerordentlichen StaatS» erscrccrnitte im Äerwaltungsjahre 185O wird für dasselbe eine Einkommensteuer

eingehoden. Z.2. 2. Gegenstand der Steuer, a. (Vrund< und HauSde- fitz und hypowecirte S^ulden. Das Einkommen von dem.der Grund- und (L e bä u d est e u e r unterliegenden Besitztyume» dann .cn den auf demselben haftenden Kapi» talien und Renten w'rd durch den mit dem Patente vom 10. Oktober d. I., §§. 5, 6, angeordneten außerordentlichen Zuschlag 'ur (Lrund: und Gebäudesteuer und durch die dem Besser der Realität ertheilte Berechkigung des Steurraszu« ges ven den erwähnten Kapitalszinsen und Renten

der Be steuerung unterzogen. §. 3. Andere Artendes Einkommens. Alle anderen Älrren des reinen Einkommens, das die Bewoh ner der unter dem gegenwärtigen provisorischen Gesetze be griffenen Länder von ihrem persönlichen Erwerbe, oder ih rem in diesen Ländern verwendeten Vermögen beziehen , ist, soweit das Gesetz keine Ausnahme bewilligt, der Einkommen steuer unterworfen. Dieselb» hat sich auch auf den reinen Ertrag jener Gewerbe oder andern industriellen Unterneh mungen zu erstrecken, deren Betrieb

mit dem Grunde oder Hausbefitze verbunden ist, deren Einkommen jedoch keinen Gegenstand ter Grund» oder Gebaudesteuer ausmacht. §.4. c. Kiasseneintbellung des Einkommens. Die Ar ten des der Einkommensteuer unterliegenden Einkommens werden in drei Klassen g«reiht, und zwar: Erste K lasse. Das Einkommen von den ter Erwerbs» steuer unterworfenen Erirerbsgattungen, wozu fernerS zu rechnen ist: 1. Das Einkommen, vom Berg- und Hüttenbetriede, 2. Der Gewinn, den die Pachter von Dachtungen beziehen. Zweite Klasse

^ß von eiitem Capitale vertretend,.. N ent-^l, so weit die,e Setzten nicht in ter zweiten Hlasse begriffen sind. §. 5>. 3. Befreiungen von der Steuer: a. In der ersten Klasse. Von ler Einkommensteuer ist in der ersten Nlasse das Einkommen von Gunsten, Gewerben, Privat- Amtsblatt zum Tirolev Bothen I U»t«»rlchl, »«» P»,<«>»»« «,d «»ch«» »<m »inem Qet» zsv Ander« fHr diej»«igs» »»sgen»«»- »en, »elch» mit diese« (K. t, lll. » bis « und IV. » und v des Erwerbsteuerpat»nt»s »0« 31. Dezem« der ISIS

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 12.08.1908
Umfang: 8
meiner Wenigkeit.' So Leys. Hören Sie, Herr Abgeordneter v. Leys! Wenn Sie diese Behauptungen nicht beweisen, können Sie sich des Vorwurfes der Unwahrheit nicht ent ziehen. „Wir Tiroler Abgeordneten waren sofort gegen die Branntweinsteuer-Erhöhung,' sagt von Leys weiter. Dieses „sofort' hat ein etwas spätes Datum. Am 5. April l. I., als die Einbringung der Vorlage und die Höhe der Steuer schon allge mein bekannt war, sagte Herr v. Leys: „Gegen die neue Steuer wird sich wenig machen lasten.' Am 28. Mai sagte

Leys in Bozen: „Wenn unser Flehen nichts nützt, so dringen wir auf die Pauschalabfindung.' Am nämlichen Tage sagte der Reichsratsabgeordnete V .Guggenberg: „Es ist keine Aussicht, die Steuer zu verhindern. Ihr habt nicht einmal ein Recht, diese Begünstigug zu verlangen.' Privatim sagte v. Guggenberg am gleichen Tage offen: „Die Steuer kommt gewiß.' Das „sofort' hat erst dann angefangen, als die Herren Abge ordneten sahen, daß da die Weinbauern keinen Spaß verstehen, dann erst bekamen die Herren

Schneid. Am 28. April sind die Hälfte der christlich-sozialen Landtagsabgeordneten bei der Abstimmung über den Antrag Glatz „zufällig' hinausgegangen und haben den Antrag durchfallen lasten. Es ist unstreitig das Verdienst des Weinbauernbundes, daß die Abgeord neten jetzt endlich gegen die Steuer. Wftreten.^ Wenn Herr v. Leys behauptet, Reichsräksabge- ordneter v. Guggenberg sei am 28. Mai in Bozen s „verlacht' worden, so ist das eine Unwahrheit, die einem Manne schlecht ansteht, der meinem sort

das Bedürfnis fühlt, öffentlich zu erklären, daß er „kein Schwindler, sondern ein ehrlicher Mann sei'. Die Weinbauern lachten deshalb, weil v. Guggenberg behauptete, in Nordtirol werde ebensoviel Brannt wein produziert als in Südtiröl. Wenn man da nicht mehr lachen darf, hört die Gemütlichkeit auf. „Ich kann die Behauptung nicht nachsprechen, daß durch diese Steuer, wie sie der Finanzminister vorschlägt, der Weinbau total zugrunde gehen würde. Diese Behauptung ist nicht wahr und wird von niemanden geglaubt

, wenn sie auch noch so oft wiederholt wird.' spricht Leys weiter. Möchten Sie uns nicht gütigst sagen, Herr Abgeordneter, von wem und wann und wo die Behauptung ausgestellt worden ist, daß diese Steuer den Wein bau total zugrunde richtet. Auf allen Ver sammlungen des Weinbauernbundes und auch bei anderer Gelegenheit wurde die Behauptung aufge stellt und bewiesen, daß die Weinbauern von Deutsch tirol nach so langen harten Zeiten und angesichts der Reblaus eine so schwere neue Steuer nicht vertragen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 28.08.1858
Umfang: 8
auf die Un terstützung der bedrängten GewerbS- und arbeitenden Klassen, dann der verschämten Armen Rücksicht genom men werde. Bon der k. k.Finanz-LandeS-Direktlon sür Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: 1. Peter Mair, Steuer- Einnehmer III. Klasse, und Mathias Peintner, Steuer »Kontrollor I. Klasse, zu Steuer-Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet, Franz Joseph Huber und Johann Jegg, Steuer-Kontrollore II. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; 3. Joseph Peer, Steuer - Kontrollor II. Klasse, zum Steuer

- Kontrollor I. Klasse; Franz Natter er, Joseph Weller, Joseph Polt und Eugen Ge lm i, Steuer - Kontrollore III. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren II. Klasse; 5. Gott sried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras. sern, Johann Buchen stein er und Alois P i n a- mont i, Steuer-Ossiziale, und Joseph Jäger, Zoll- Dffizial, zu Steuer-Kontrolloren III. Klasse; 6. Joseph Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabt, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Steuer-Osfizialen III. Klasse; 7. die SteueramtS - Praktikanten

Eduard Eitel, Sebastian Burgauner, Nupert Ant. Matt, Joseph Viviani und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer-Assistenten III. Klasse. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Die Veröffentlichung der Konvention über die Donaufür» stenlhümer wird erst in fünf bis sechs Wochen erfolgen können. Die SitzuugSprotokolle werden gleichzeitig mit der Konvention selbst veröffentlicht; dies soll ni'chr ohne Widerstand von Sei ten einer Macht zugegeben worden sein, von der man am wenigsten eine Opposition

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 25.05.1901
Umfang: 14
gibt als den Reiseverkehr, hat die Regierung dennoch es für gut befunden, aerade die socialpolitisch am - wenigsten zu recht fertigende Fahrkartensteuer auf den Tisch des Ab geordnetenhauses niederzulegen Was nun die neue Steuer anbelangt, so ist^ sie keineswegs eine Neuheit, sondern erfreut sich bereits eines ganz an sehnlichen Alters. Schon 1666 wurde in Holland eine fünfundzwanzigpercentige Steuer von den Fahrpreisen jener Passagiere eingehoben,, welche öffentliche Fuhrwerke benützten. Ebenso

1900wird den Fahrpreisen eine Steuer von 16 Percent zugeschlagen und ist überdies von den Fahrkarten eine Stempelgebühr von 5 Centimes zu entrichten. 1894 hat diese Steuer 12,700.000 Francs getragen. Russland er hob bis zum Jahre 1894 eine Transportsteuer von 25 Percent für die Billete erster und zweiter Classe, von 15 Percent für jene dritter Classe. Durch ein Gesetz vom Jahre 1894 wurde die Steuer auf den einheitlichen Satz von 15 Percent herabgesetzt. Die Einnahmen aus dieser Steuer betrugen 1894

9,600.000 Rubel. In Spanien würde mit dem Gesetze vom 20. März 1900 eine Abgabe von 20 Percent vom Personentransporte (mit einem er mäßigten Satze von 10 Percent für jene Eisen bahnen, welche eine entsprechende Reduction der Fahrpreise durchführen), und von 5 Percent vom Warentransporte eingeführt. Ungarn führte diese Steuer für den Transport auf Eisenbahnen und mit Dampfschiffen mit dem Gesetze vom 6. Mai 1875 ein. Die Steuersätze wurden damals mit 10 Percent für den Transport von Personen

ge nommen wurde. Seltsamerweise brachte es aber keine der Vorlagen zu einer meritorischen Würdigung. Ueber die Wirkung dieser Fahrkartensteuer kann niemand auch nur im geringsten Zweifel bleiben, dass nämlich für den Fall, wenn nicht eine Progression, das ist ein Aussteigen der Steuer nach oer Ausstattung der benützten Wagenclasse, die so genannte dritte Wagenclasse zu entlasten sucht, wieder die unbemittelten Classen am empfindlichsten herangezogen werden. Nach den Ausführungen eines Wiener Blattes

von den Privat bahnen zu tragen sein wird, die im Personenver kehre rund 72 Millionen Kronen einnehmen, während für die Staatsbahnen nur rund 60 Mill. Kronen ausgewiesen werden. Allerdings liegt es im Bau des Versonentarifes, dass die Steuer progessiv wirkt und oass der einzelne Passagier der höheren Fahr classe eine viel größere Abgabe zu entrichten hat als jener der niederen Classe. Eine Fahrt von Wien, nach Bregenz wird sich vertheuern in der ersten Classe Schnellzug um 74 Kronen, in der zweiten Classe

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Dolomiten
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Seite 2 von 8
Datum: 03.08.1927
Umfang: 8
ge bracht. Es ist' noch nicht festgestellt, ob das Attentat auf politische oder sonstige Ursachen zurückzuführen ist. Einer der beiden Atten täter ist bereits verhaftet worden. Um 1.135 MM. weniger Abgaben! Mussolini über die Wiener Revolte und Italien — Die Mieken-Rekurse Steuer- und Gebührensentungen Am Montag, den 1. August hat der bereits feit langem angekündigte, wichtige Minister rat stattgefunden. in welchem sich die Regie rung hauptsächlich mit der Anpassung der Steuerhöhe an den verbesserten

des Geschäftsjahres 1926/27. Die Einnahmen des Staates haben 2791 Mil lionen Lire mehr ausgemacht als veranschlagt waren. Allerdings haben sich auch die Aus gaben um 2694 Millionen Lire erhöht. Der Gefamtüberschuß beträgt 403 Millionen Lire. Die übrigen Ziffern des äußerst günstig ab geschlossenen vergangenen Bilanzjahres find bereits aus früheren Berichten bekannt. 'Der nächste Teil der Sitzung galt der Neuregelung des Steuer- und Gebühren- wesens. Man beschloß die Herabsetzung einer gan zen Reihe von Steuern

O. M. Cap. beweißt welch bedeutende Rolle diese Schriften in der Lieratur der Seelen führung einnehmen. Cs ist zu ver muten, daß auch das neueste Werk Pater Cassians mit der gleichen Freude ausgenommen werden wird. Dieses Bändchen das betitelt ist „Priester und Bolk' dieses Büchlein will zeigen, was wir unfern Führern schuldig sind und wie wir für die Interessen Jesu zusammen arbeiten müßten. Preis 96 Seiten, kart. Lit. 2.25, geb. Lrt, 6.-—. Buchhandlung Vogelweider, Bolzano. der Steuer gehabt

, wenn infolge der Miet herabsetzungen das Gesamteinkommen des Hauses um mehr als ein Drittel vermindert worden wäre. Da dies in den allerwenigsten Fällen zutrifft, hätten die Hausbesitzer trotz Mindereinnahme von beispielsweise 25 Pro zent dieselbe Steuer wie bisher bezahlen müs sen. Da dies unbillig wäre, hat die Regierung nun beschlossen, die Gebändesteucr für städ tische Objekte für drei Jahre um 25 Prozent zu erinäßigen. Die Ermäßigung wird rück wirkend schon vom 1. Juli 1927 an in Kraft treten, sodaß

und Verwaltung des Hauses, welche bisher durch Abzug von einoin Viertel des steuer pflichtigen Einkommens berücksichtigt wurden, von nächsten Jahr an mit einem Drittel des Einkommens berechnet werden, sodaß daraus auch eine Dermindcrug der Steuer von etivas über 8 Prozent erreicht wird. Steuerherabsetzung für die Landwirtschaft. Die Landwirtschaft zahlt bekanntlich folgende Steuern: 1. Die Grundsteuer, die von den Grund besitzern getragen wird. 2. Die Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 12.10.1860
Umfang: 6
„Am meisten Ist diese« wohl in Böhmen hervorgetre ten. wo in Folge der Vollendung der Satastral»Aus messung eine bedeutend« Erhöhung tn der Steuerleistung staltgesunden hat. Dieses Kronland dürste auch dem EomitS vorgeschwebt haben bei der Stelle, an welcher von der besonders hohen und namhaften Steigerung der Grundsteuer im Vergleiche mit den indirekten Steuern die Rede ist. Nach den statistischen Daten und Nach» Weisungen, die mir zu Gebote stehen, war die Grund steuer namentlich in Böhmen

, so haben sich die Steuer-Rückftände bedeutend vermindert. — Im Jahre, 1851 betrugen sie im Bereiche der Monarchie an der Grundstiuer 21.3, im Jahre 1853 blos 10 und im Jahre 1859 11 Perzent. „Vom Jahre 1351 bis 1353 sank bei der Gebäude steuer das Perzent von 17.5 auf 8.5, bei der Erwerbsteuer von 50.3 auf 13.2, bei der Einkommensteuer von 4V auf 13 und bei allen direkten Steuern zusammen von 25.3 auf 10.8. „DaS Jahr 1359 war, wie bekannt, ein unglückliches Kn'egsjahr; «S waren die Wunden der schwer überstan- denen

, daß die Landes- und Grundentlastungserfordernisse auch auf die KriegSsteuer- zuschläge und auf die durch die KriegSzuschlüge erhöhten Steuern umgelegt worden. Diese Umlegung hat jedoch keineswegs die Wirkung geübt, daß ein höherer Betrag an diesen LandeSzuschlägen eingehoden wurde, sondern! ROS5 «s fand nur die Anwendung eine« anderen Schlüssels statt. ES ist nämlich ein geringeres Prozent berechnet worden, während, wenn diese Zuschläge nicht auf die durch den KriegSzufchlag erHöhle Steuer umgelegt wor

- d«n wären, ein höheres Prozent entfallen wäre. So z. B ist in Nieder-Oesterreich das GrundentlastungS- und LandeSerforderniß zu der durch den KriegSzufchlag erhöhten Steuer mit 15 Prozent entfallen. Wären Landeszuschläge von der ordentlichen Steuer ohne Ein- beziehuna deS KriegSzuschlageS berechnet worden, so wären 27 Prozent entfallen. DaS Produkt ist immer dasselbe, denn daS Landes- und GrundenilostungSersor- terniß regelt sich nach den erhobenen wirklichen Bedürf nissen dieser Zweige, nämlich

nach den Erfordernissen des Landes und der Grundentlastung. „Die hierbei festgestellte fire Größe bildet sosort allein den Gegenstand der Umlage und wird nicht alierirt durch das Umlagsprozent und bleibt immer die gleiche, sie mag auf die Steuer ohne oder mit Kriegszuschlag umgelegt werden. »Im ersten Falle ist daS Prozent größer, im zweiten kleiner, in beiden ober daS Produkt Dasselbe. „Allerdings obwaltet biebei eine Ungleichmäßigkeit deshalb, well das Prozent des KriegSzuschlageS bei den einzelnen Steuergattungen

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 17 von 18
Datum: 29.03.1906
Umfang: 18
für die Belastung des Bürgers im Staate, nicht einmal auf dem Lande ist. Wir wissen ja, daß die indirekten Steuern 2 Drittel der gesamten Steuern ausmachen und auch in den einzel nen Ländern hat man die Kunst verstanden, auf indirek tem Wege große Steuersummen herauszupressen. Bei uns in Tirol z. B. zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Getreideaufschlage, Bier- und Weinaufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns sowohl Vonseite des Reiches

als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte.^ Was folgt nun aus diesen Sätzen? Aus diesen Sätzen folgt auch, daß es christlich ist, daß es gerecht und klug ist, wenn die Besitzlosen den Besitzenden, wenn die Arbeiter den Bauern und den Gewerbetreibenden bei der Wahl niederstimmen, ihn mundtot machen. Wenn Herr Schraffl sagt, ein Pluralsystem in dem Sinne, daß jedem, der 8 X direkte Steuer zahlt, eine zweite Stimme eingeräumt wird, ist ungerecht, so müßte

man das auch für die Vergangen heit gelten lassen und sagen: „Bauer, du hast bisher zu viel politisches Recht gehabt!' In Tirol hat man von Herrn Schraffl freilich etwas anderes gehört. Herr Schraffl sagte weiter (liest): „Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte un gerecht, weil z. B. ein einzelner Besitzer, der 8 K Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staate eine viel geringere Summe an Jahresbeiträgen abliefert als einer, der keine 8 K direkte Steuer zahlt und 5 Kinder hat, weil es eben un möglich ist, daß ein einzelner

ist, daß der Mittelstand, die Bauern und Gewerbetreibenden, welche direkte Steuern zahlen, auch den größeren Teil der indirekten Steuern aufbringen. Sie zahlen ja Kaffee-, die Biersteuer, den Petroleumzoll, sie zahlen Zuckersteuer u. dgl. nicht nur für sich und ihre Familenmitglieder, sondern auch für Dienstboten, für die Knechte und Mägde. Deshalb wird auch die direkte Steuer als Maßgabe für die Staatslasten und daher auch für die Staatsrechte mit Recht angenommen. Herr Schraffl sagt weiter (liest): „Ja, meine Herren

, bei uns in Tirol, besonders im italienischen Tirol, gibt es hunderte, tausende Handwerker, Realitätenbesitzer und Kleinbauern, die nicht 8 X Steuer zahlen. Wir haben in Tirol Bezirke, z. B. Imst, Landeck, Reutte, wo eine solche Hausteilung und Grundzersplitter ung herrscht, daß dort Besitzer, die 60 b bis 1 X Steuer zah'en noch unter die ersten zwei Drittel der Höchstbe steuerten gehören.' Da wurden dann Zwischenrufe gemacht: Hört! Hört! Wie ganz anders redet aber Herr Schraffl hier und wie ganz

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 31.01.1937
Umfang: 8
über- werden und mit der Einhebung wird im beaonnen. Wie es bei den direkten Steuer Weht, wird jeder Firma die Vorschrei „ vermittelt, welche sowohl die Zeichnungs >. als auch die diesbezügliche Steuer für das ) 1W7 enthält. Die erste Rate wird vom 10. ,3 März eingehnben. Die übrigen Raten wer- an den Fälligkeitsterminen der übrigen Steu- ^ncichoben und zwar im April. Juni. August, ober und Dezember. Die 2lrl der Zahlung ie ratenweise Zahlung der Steuer erfolgt in der àn Weise, wie die Zahlungen der direkten uerii

an Staat vor. Dies ist eine Form der Ablösung, Iche die Zeichner in der Zukunft anwenden kön- , das ist wenn sie die Zeichnungsquote erlegt die entsprechenden Titel erhalten haben und n Besitz von der Last der sünfundzwanzigjäh- n Steuer befreien wollen, in kgl. Dekret, das veröffentlicht sein wird, t eine andere Form der Ablösung vor, die gleich mcht werden kann und die den Vorteil bietet, durch die Liquidierung keine weitere Verpflich- g dein Staate gegenüber sei es hinsichtlich der leihe

als auch hinsichtlich der Steuer besteht, rch diese Form ist der Zeichner von der fünf- Hwanzigjährigen Steuer enthoben. Der Zeich hat das Gesuch um die Ablösung an das Be- ssteueramt zu richten, das die Summe ligui- t. Die Einzahlung bei der Sektion der Provin- tessoreria kann auch durch Postanweisung ge hen. Damit wird dem Zeichner jeder weitere !iig erspart. Nach erfolgter Einzahlung wird die lastung von der Anleihe und von der Steuer Mliommen. Die eingezahlten Raten und die ^glichen Zinsen werden natürlich

bei der Abiti li in Abzug gebracht. 'ehinen wir ein Beispiel. Der geringste Wert, cher der Anleihe und der Steuer unterworfen beträgt 10.000 Lire. Die Zeichnungsquote macht Lire aus und die Steuer 35 Lire jährlich durch Jahre, vermehrt um das Agio der Einhebung. Ablösung durch Uebergabe der Titel würde die lMng von 500 L. durch die Kapitalisierung der »er zu s Prozent ausmachen und ohne Agio er- ert sie eine Zahlung von 493.27 Lire, ach den Bestimmungen des Dekretes, das er- 9g Lire für jede 100 Lire

, wird sie von den Steuer en durchgeführt. erbind, mg mit der Lebensversicherung und Bevorschussung it Gesetzdekret, genehmigt beim letzten Mini- M sind das Istituto Nazionale delle Assicura li' '»d andere Versicherungsinstitute ermächtigt »Anleihe mit einer Lebensversicherung des Zeich» >2 zu verbinden. Das Nationalversicherungsinsti- I mird die Versicherungsoperationen auch für Allere und kleine Zeichnungsquoten durchführen, das Persicherungswesen besonders unter der Mrtschaftlichen Bevölkerung zu verbreiten

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 11.11.1936
Umfang: 6
senschaften, welche einen staatlichen Zuschuß genie ßen. Zur Zeichnung sind weiters jene verpflichtet, die tatsächliche Besitzer von Realitäten ind, wenn ie auch im Grundbuche noch nicht als solche aus- cheinen. Zur Zeichnung verpflichtet sind jerner Be- itzer von Grundstücken und Häusern, die äugen- »licklich keiner Steuer unterliegen, oder welche nur eine Ergänzungssteuer bezahlen und endlich Be sitzer von noch nicht fertiggestellten Häusern oder noch yicht in die Steuerrolle eingetragenen Reali täten

? - Be stimmungen noch nicht erschienen, so daß auch die Steuerämter noch keine definitive Auskunft geben können. c) Daß das Einkommen aus dem Hypothekarkredite tatsächlich zur Steuer angemeldet od. von amts wegen festgestellt ist. Eine Frage, welche ebenfalls hier noch offen bleibt, ist der Abzug von.Realitäten, wie zum Bei spiel Wohnungsrechte, Fruchtgenußrechte (seien es vertragliche oder gesetzliche), Ausgedinge, Abnäh runsrechte usw. Im weiteren Sinne genommen, sind auch dies Hypotheken, welche eigentlich

noch nicht ersichtlich, ob auch eine Bestätigung des Gläubigers beiliegen muß, daß das Darlehen tatsächlich besteht. Wird die Hypo thek anerkannt, so ersolgt der Abzug derselben von amtswegen. 6. Die Zmmobiliarsteuer. Mit dem gleichen Dekrete ist außer der Anleihe auch eine außerordentliche Jmmobiliarsteuer ein geführt. welche alle jene zu zahlen haben, welche zur Zeichnung der Anleihe verpflichtet sind. Die Steuer wird jährlich festgesetzt auf 3.3 Promille von dem festgesetzten Werte der Realitäten

, so daß man für 1000 Lire Anleihe Lire 3.30 Steuer extra ^Dièk^Steuer geht auch automatisch mit dem Wer te der Liegenschaften und wird auch dementspre chend von amtswegen festgesetzt. 7. Bezahlung der Anleihe und der Steuer. Die Bezahlung der Anleihe und der Steuer er folgt mit den anderen Steuern und wird von der Raten eingehoben. ^ ^ Esattoria gleichzeitig mit den anderen Steuern in 6 Das Wertpapier erhält lier Zeichner erst nach vollkommener Einzahlung, das heißt nach der sech sten Rate

solche Be sitzer, welche momentan keine Steuer zahlen, sei es nun Gebäude- oder Grundsteuer, und zwar muß hier die Anmeldung erfolgen, weil diese Besitzer in keiner Steuerliste enthalten sind und infolgedessen das Steueramt keine Grundlage für die Bemessung der Steuer, respektive für die Schätzung der Ge bäude hat. Bei Neubauten sind diesen Anmeldungen die Berechnung, eventuelle Fakturen und eventuell eine Schätzung eines amtlich zugelassenen Sachverstän digen beizulegen, damit das Steueramt die Mög lichkeit

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Tiroler Post
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Seite 3 von 8
Datum: 29.05.1901
Umfang: 8
und Verleugnung der Steuer zu entziehen, während der Grundbesitz, da er unbeweglich vor aller Augen offen daliegt, der Besteuerung in keiner Weise entgehen kann. 2. Das schreiende Missverhältnis, welches hinsichtlich der Besteuerung zwischen Grundbesitz und beweglichem Capital existiert, wird noch erheblich dadurch gesteigert, dass die Grundsteuer um die oft sehr hohen Landes-, Bezirks-, Gemeinde- und anderen Um lagen sich erhöht, während das bewegliche Capital nicht bloß von den Umlagen zum größten Theile

, dass ein entsprechender Theil des Reinertrages, in Wirk lichkeit oft der ganze Reinertrag, ja selbst noch ein Theil des Arbeitslohnes in Form von Schuld zinsen in fremde Hände wandert, die Steuer muss aber der verschuldete Grundbesitzer ganz so ent richten, als wenn er den vollen Ertrag seines Gutes genießen könnte. Dass die im Vorstehenden geschilderten Verhältnisse nach einer energischen tiefgreifenden Reform rufen, liegt auf der Hand. Eine solche Reform ist aber noch aus anderen Rücksichten

geboten. Die Budgeterfordernisse der einzelnen im Reichsrathe vertretenen Länder steigen ineinemfort; die Landesumlagen werden immer drückender, eine dauerhafte Sanierung der Landes finanzen wird überall als dringendes Bedürfnis empfunden. Gründlich und für die Dauer kann hier nur durch eine Ueberweisung staatlicher Real stenern an die Länder Abhilfe getroffen werden. In erster Linie kommt dabei jedenfalls die Grund steuer in Betracht. Ermäßigung der Grundsteuern mit besonderer Rücksicht

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 27.03.1906
Umfang: 8
gegen irgend eine Klasse. Em Doppelwahlrecht aber für jene, welche Kr. 8,10 oder 30 direkte Steuer zahlen, halte ich für un gerecht. Die Wertung des Menschen als Menschen ist Christenpflicht, aber diese Wertung hat nur dann einen Wert, wenn sie nicht bloß eine Phrase ist, sondern einen Effekt hat. Wenn wir nun z. B. allen jenen, welche Kr. 8 direkte Steuer zahlen, zwei Stimmen einräumen, allen übrigen, die über 24 Jahre alt sind, nur eme Stimme, dann haben die Nichtzensuswähler nur dort noch eine Aussicht

würde. Will man das, dann ist es klüger, die nicht direkte Steuer Zahlenden vom Wahlrecht auszu schließen, damit man sich die Anlegung der wert losen Stimmlisten ersparen kann und den Ge meinden nicht Arbeit aufgetragen wird, die keinen Zweck hat. Ich bin aver für so etwas unter gar keinen Umständen zu haben. Ich halte eine Überschwemmung des Wahlrechtes Nichtbesitzender durch das Pluralwahlrecht der Acht Kronen- Männer für unchristlich, ungerecht und unklug. Für un christlich deshalb, weil kein Be sitzender wünschen

. Bei uns in Tirol z. B. zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Gctreideaufschlage, Wein- und Bieraufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns, sowohl vonseiten des Reiches, als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte. Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte ungerecht, weil z. B. ein einzelner Be sitzer, der Kr. 8 Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staat eine viel geringere Summe an Jahres

beitrügen abliesert als einer, der keine Kr. 8 direkte Steuer zahlt und fünf Kinder hat, weil es eben unmöglich ist, daß ein einziger fünfmal so viel Zucker, fünfmal so viel Wein, Bier und andere Artikel konsumiert, auf welchen die hohen Konsumsteuern liegen. Ungerecht wäre auch ein doppeltes Wahl recht der Acht Kronen-Männer gegenüber dem jenigen, der seine Militärpflicht zurückgelegt hat. Jeder, der drei Jahre beim Militär gedient hat, hat dadurch, wenn ich eine minimale Rechnung anwende, mindestens

Kr. 600 Arbeitskraft dem Staat abgeliefert. Ein solches Kapital wirft mindestens eine jährliche Rente von Kr. 18 ab. Nachdem also der Soldat, der drei Jahre aktiv gedient hat, nicht nur jährlich Kr. 18 an Lasten gegenüber dem Staate zu tragen hat, sondern sogar ein Kapital in dies?r Höhe dem Staate ausgefolgt hat, verliert man das Recht, den gedienten Soldatm anders zu behandeln wie denjenigen, der Kr. 8 direkte Steuer zahlt. Ich halte aber eine derartige Bevorzugung auch für unklug

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 25.03.1908
Umfang: 8
andere! Wie ist es nur möglich, daß der Kapitalist keine Stuern zahlt?' Das ist nur ein Beispiel, wie die Herren srüher über die Steuern gewettert haben; sie ließen sich zu Dutzenden bringen. Seit die Herren die Mehrheit haben, hört man vom Steuerabschaffen nichts mehr. Ja, es kommt noch schöner. Der Finanzminister hat sür die Bauern eine neue Steuer, eine große Steuer, eine surchtbare Steuer angekündet. Die Branntweinsteuer soll erhöht werden, und zwar soll sie gewaltig erhöht werden, um „wenigstens' vierzig Kronen per

Hektoliter. Die Branntwein steuer hat bisher in Oesterreich 20 Kr. per Hektoliter betragen; davon bekommen 13 Kr. der Staat und 7 Kr. die Länder. Jetzt soll sie auf einmal von zwanzig auf sechzig Kronen per Hektoliter, also auf das Dreifache hinauskommen. Sie soll 40 Millionen Kronen eintragen, wie der Minister sagt; selbstverständlich trägt sie viel mehr ein. Von dieser harten Steuer sollen etwa nicht bloß die Spiritusfabriken, sondern auch alle Weinbauern, alle kleinen bäuerlichen Brennereien getroffen

werden. Eine solche Steuer ist der sichere Ruin aller bäuerlichen Kleinbrennereien. Nun, was sagen unsere christlich-sozialen Abge ordneten zu dieser Steuer? Am 6. Februar 1906 hat der Bundesobmann Schraffl die Forderungen des Tiroler Bauernbundes der Regierung übergeben. Da heißt es unter anderem: „Die Erleichterungen für die kleinen Branntweinbrennereien sollen möglichst rasch der verfassungsmäßigen Ver handlung unterzogen werden, um durch die An nahme derselben die Ausnützung der Trester

, die ohne diese Erleichterungen völlig wertlos ist, wieder zu ermöglichen.' Und was hat Schraffl, der früher die Steuern „unerträglich' genannt und die „Erleichterungen für die kleinen Branntweinbrennereien' verlangte, bisher gegen dieses Verlangen des Finanzministers ge sagt oder getan? Weder Schraffl, noch ein anderer christlich sozialer Abgeordneter haben bisher gegen diese surchtbare Steuer, welche den Untergang der bäuer lichen Kleinbrennereien herbeiführt, ein Wort ge sagt. Hoffentlich werden sie am 5. April beim

Weinbautag in Bozen, von uns gedrängt, den Mund zu einem energischen Protest auftun. Und was haben bisher die christlich-sozialen bauernbündlerischen Blätter, die früher ganze Spalten über die „Steuerbedrückung' krachten, bisher über diese verderbliche Steuer gebracht? Wir haben eigens vierzehn Tage gewartet nach der Ankündigung dieser Steuer durch den Finanzminister, um zu sehen, was diese Blätter dazu sagen. Der „Tiroler', die „Bauernzeitung' bringen diese Nach richt, daß die Branntweinsteuer

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 28.03.1906
Umfang: 8
große Steuersummen herauszupressen. „Bei uns in Tirol zum Beispiel zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Getreideaufschlage, Bier- und Weinaufschlage eine hohe Summe, und ich glaube, daß die indi rekte Belastung bei uns sowohl von Seite des Reiches, als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte.' Was folgt nun aus diesen Sätzen? Aus diesen Sätzen folgt auch, daß es christlich ist, daß es ge recht und klug

ist, wenn die Besitzlosen den Be sitzenden, wenn die Arbeiter den Bauern und Ge werbetreibenden bei der Wahl niederstimmen, ihn mundtot machen. Wenn Herr Schraffl sagt, ein Pluralsystem in dem Sinne, daß jedem, der 8 Kr. direkte Steuer zahlt, eine zweite Stimme einge räumt wird, ist ungerecht, so müßte man das auch für die Vergangenheit gelten lasfen und sagen: „Bauer, du hast bisher zuviel politisches Recht ge- habt!' In Tirol hat man von Herrn Schraffl freilich etwas anderes gehört. Herr Schraffl sagte weiter (liest

): „Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte ungerecht, weil zum Beispiel ein einzelner Besitzer, der 8 Kr. Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staate eine viel geringere Summe an Jahresbeiträgen ab liefert als einer, der keine 8 Kr. direkte Steuer zahlt und fünf Kinder hat, weil es eben unmöglich ist, daß ein einzelner fünfmal so viel Zucker, fünfmal so viel Wein, Bier und andere Artikel konsumiert, auf welchen die hohen Konsumsteuern liegen. Unge recht wäre auch ein doppeltes Wahlrecht der 8 Kronen-Männer

, den Petroleumzoll, sie zahlen Zuckersteuer u. dgl. nicht nur für sich und ihre Familienglieder, sondern auch für alle Dienstboten, für Knechte und Mägde. Des- halb wird auch die direkte Steuer als Maßgabe für die Staatslasten und daher auch für die Staats rechte mit Recht angenomen. Herr Schraffl sagt weiter (liest): „Ja, meine Herren, bei uns in Tirol, beson ders im italienischen Tirol, gibt es Hunderte, Tau fende Handwerker, Realitätenbesitzer und Kleinbauern, die nicht 8 Kr. Steuer zahlen.' Da wurden

dann Zwischenrufe gemacht: Hört! Hört! Wie ganz anders redet aber Herr Schraffl hier und wie ganz anders in Tirol! Da sagt Herr Schraffl, die Bauern in meinem Wahlbezirke, das ist nämlich der Bezirk Landeck, Reutte und Jmst, seien die reinsten Fretter, so daß viele nicht einmal 1 Kr. Steuer zahlen; aber auf seinen Versamm lungen in Tirol wurde den Bauern vorgeredet, daß sie viel zuviel Steuer zahlen, daß sie von dem Er worbenen noch einen ziemlichen Teil dem Steuer- eintreibe? abliefern müssen. Ich möchte

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