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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 03.03.1937
Umfang: 6
' si. Teil in 120 Dias) einen Lichtbildervor trag halten wird. Freunde der Fotografie und des schönen Re nalis sind höflichst eingeladen, als Gäste des Klubes an dem Bortrage teilzunehmen. Dèe Ammobiliar » Anleihe und Immobiliar-Steuer ìehr à'MisimIOerill' Nach der bereits veröffentlichten amtlichen Mit telung wird im Monate März die Division »Pu- stcrin', die an den erbittertsten Kämpfen für die Eroberung des Imperiums teilgenommen hat, für Rückkehr ins Mutterland eingeschifft werden, à Nachsicht

für Da in diesen Tagen den Haus- und Grundbesit- zern die Zahlungsaufträge betreffend JmmobiUar- anleihe u. Jmmobiliarfteuer zugestellt werden, ist es zweckentsprechend, noch einmal dieses Thema, u. zwar möglichst volkstümlich zu behandeln. Nach Erkundigungen, die beim hiesigen Steuer-- amt eingezogen wurden, erfolgt einstweilen die Be- Messung der Jmmobiliarcmleihe bezw. der jähr lichen, durch 25 I. dauernden Abgabe auf Grund der in der Steuerrolle bereits eingetragenen Rein erträge, bezw. auf Grund

> dann an Zentralsteuerkommission gerichtet werden. Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amt-- liche Benachrichtigung seitens des Steueram'es, da Anleihe wie jährliche Steuer einstweilen nur auf Grund der in der Steuerrolle eingetragenen Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeich- nunasverpflichteten bemessen werden, und mit die sen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, und es erhalten die Zeichnungsvervslichteten nur eine Verständigung seitens der Steuerzahlstelle (Esattoria). Nun kann es aber doch der Fall

sein, daß ein Besitzer in dieser Rolle der Zeichnungspflichtigen eingetragen ist. obwohl er nicht zeichnungspslichtig ist. oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. In einem solchen Falle muß er allerdings einst weilen die vorgeschriebenen Summen laut Vor schreibung zahlen, jedoch bat er das Recht, die Ab schreibung bezw. den Rückersatz der gezahlten Be träfe zu verlangen. Diese Eingabe ldenuncia) ist auf stempe>kre>em Papier zu machen und an das Zuständige Steuer- cimt

sind verpflichtet, Zprozentig des reinen Jmmobi- liarweries in dieser Anleihe, die in 25 Jahren zn- riickzahlbar ist lind für die der Staat 5 Prozent Zinken zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seiner- zeitigen Rückzahlung dieser Anleihe aufkommen, in dem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entivre- chende Steuer durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend des reinen Jmmobiliarwertes. der zur Berechnung der An leihe diente, oder kurz

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 23.11.1938
Umfang: 6
, ver- Die «Gazz. Uff.' vom 17. ds. veröffent licht das kgl. Gesetzdekret vom 9. Novem ber 1938, Nr. 1720. mit welchem eine außerordentliche Besteuerung des Kapi tals der Industrie- und Handelsbetriebe eingeführt wurde. Laut Art. 18 des Dekretes wird die außerordentliche Steuer — wie bereits mitgeteilt — von den BezirkssteuerLmtern nach den Steuer- fügen, die der einmaligen R. M.-Steuer Abfindung unterworfen sind. bezw. über Haupt mit dem Una Tantum-System be steuert werden. Für die außerordentliche

Kapitalssteuer sind jene Kapitalien an zugeben. die im Jahre 193K dem Una grundlagen der R. M.-Steuer berechnet tantum-besteuerten Einkommen zugrunde- und vorgeschrieben, ohne daß d ie'lagen: diese Anmeldepflicht bezieht sich Steuerträger zu einer Erklä rung oder Anmeldung ver pflichtet wären. Im übrigen werden die Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß die Erklärungen, die für die besonderen Fälle unter Art. 2. 3, 7 und 9 des Dekretes vorgesehen sind, binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Erlasses

bestanden und vor Inkrafttreten des in Rede stehenden Erlasses übergeben, bezw. abgetreten wurden. Im Falle der Abtretung mit Gegenleistung hat der Abtretende den gesamten Wert zu erklären, wie er für die Bemessung der Transserierungs- steuer ermittelt wurde, sowie den Pro zentsatz des vorzunehmenden Abzuges, ^alls er sich verpflichtete, von der weite ren Ausübung des abgetretenen Geschäf tes abzusehen. Wo es sich um kostenlose Abtretungen handelt, hat der Ueberneh- mende die Pflicht der Anmeldung

. vorzugsweije aus sestinvesnerte Kapita lien. die der Schaffung des genannten Einkommens dienen. Art. 9 faßt eine Reihe weiterer Son derfälle ins Auge, so z. B. Betriebe und Gesellschaften, die ganz oder teilweise von der R.M,-Steuer befreit sind. In den größeren Städten hat die Fi nanzverwaltung mit verschiedenen Han delskategorien Kollcklivvereinbarungen für die Ermittlung des Steuerwerks der R.M.-Steuer getroffen: die Steuereinhe bung wird von hiezu beauftragten Stel len besorgt, meist ebenfalls

vor zulegen: das Verzeichnis muß von jedem einzelnen Steuerträger unterzeichnet sein. Falls keine getrennten R M.-Steuer- pinschätzurmen bestehen, kann binnen 30 Taaen auch um die Trennung des In dustrieeinkommens vom Handelseinkom men auf ungestemveltem Vavier anae- lucht werden, um sich die Vergünstigung 5er verschiedenen Ainugiähe. die vom Dekret für die beiden Produktionskate- lorien vorgesehen sind, zu sichern. Geoucter» 9 ToàesMlle 4 Eheschließungen 12 21. November: Geburten: Gamper Giuseppeàs

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Seite 5 von 6
Datum: 12.07.1934
Umfang: 6
und der Bestimmungen zum Kampf gegen die Fliegen erlaubt werden. Weiters soll der Obstver kauf in Kiosken, Ständen und im Wanderhandel, besonders in Kur- und Sommersrischorten, erleich tert werden^ Dom Rathaus Aufliegende Steuerrollen Vom Rathaus wird mitgeteilt: Ab 11^ Juli liegt im Steueramt der Gemeinde (Rathaus 2. Stock. Neubau) durch acht Tage die außerordentliche Steuerrolle der Ricchzeza Mobi le-Steuer für 1933 zur allgemeinen Einsichtnah me auf. « H « Wettbewerb slip einen Verbaunngsplan

festgestellt sind, die entsprechende Erhöhung der Steuer mit Wirk samkeit für das kommende Quadriennium machen. Der Steuerträger soll nicht zuwarten, bis die Finanz von amtswegen die Erhöhung des Ein kommens feststellt, sondern selbst die Erklärung nnerhalb des 31. Juli abgeben. Die unterlassene und zu spät einlangende Erklärung würde die An wendung einer Zusatzsteuer im Ausmaße von einem Drittel des höheren Steuerbetrages für ein Jahr nach sich ziehen. Jetzt lind allerdings nicht die Zeiten

das Jahr, vor dem die Erklärung abgegeben wird, in Betracht zu ziehen, in diesem Falle das Jahr 1932. 6. Vom Einkommen sind die staatlichen, Pro vinziell-, Gemeinde- lind Konsiliarsteuern als auch die Syndkatsbeiträge abziehbar. 7. Ebenso sind auch die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge für Fürsorgekassen, Pension und Kran kenkassen für Witwen und Waisen abziehbar. 8. Weiters sind auch die Beiträge für Pen sionen und Lebensversicherungen, die der Steuer träger für sich selbst und die eigenen Familien

angehörigen eingegangen ist, abziehbar. 9. Vom Reineinkommen ist der Abzug eines Zwanzigstels für jedes Familienmitglied, mit Aus nahme des Steuerträgers selbst, im Höchstausmaße von Lire 3000.— pro Kopf zulässig. 10. Als Familienangehörige kommen nach dein Gesetze auch die volljährigen Söhne in Betracht, die keinen eigenen Besitz haben und zu Lasten des Steuerträgers leben. 11. Hinsichtlich der Anwendung dieser Steuer ist es den Finanzämtern nicht gestattet, bei den Kreditinstituten und Sparkassen

Revision machen können, wonach das Einkommen so f'eftgeftellt wird, daß eine erhöhte Steuer be rechtigt ist. Damit das Ansuchen um die Herabsetzung der Besteuerung auch die Möglichkeit der Annahme biete, ist es unbedingt notwendig, daß die Be gründung sich nicht nur aus Vergleiche mit anderen Firmen, auf zeitweilige Stockungen und Schwan kungen auf dem Markte und auf Erscheinungen vorübergehenden Charakters stützen, Was die Veränderungen des Einkommens, das für die Entrichtung der Junggesellensteiler

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Seite 5 von 6
Datum: 10.01.1934
Umfang: 6
sind und denen die Gehaltsabzüge für die Steuer der Ricchezza Mobile Kategorie C 2 gemocht werden, wenn ihr Gehalt die Mindesthöhe von 2000 Lire jährlich erreicht., Es wird aufmerksam gemacht, daß die steuer baren Gehälter dos Jahres 1933 samt Gratifika tionen, Rlihobezüge», Abfertigung usw. der Be amten und der Arbeiter (für letztere ini oben au- qesührte» Ausmaße) anzumelden sind, wenn sie sie nicht schon im Jahre 1933 besteuert oder pro visorisch in die Stcuerlifte» eingetragen worden

sind. » » « Verlängerung der letzten Arisi sür die Zàr.g der Lizcnzsteuer für den verkauf von alkoholischen und snpcralkoholischen Getränken ' Der Verband der Kausleute gibt bekannt, daß auf wiederholtes Ansuchen des Verbandes der In haber von öffentliche» Lokale» hin. das Ministe rium an alle Finanzintendanzen ein Rmidschroibcn gerichtet hat, mit welchen bestimmt wird, daß die letzte Frist für die Zahlung der staatlichen Lizenz- steuer sür den Verkauf von Alkohol und super- alkoholischsn Getränken bis 24. Februar

verlän gert wird. Es wird jedoch aufmerksam gemacht, daß nach dem für die Zahlung dieser Steuer eius hinrei chende Verlängerung erzielt wurde, um jedermann in die Möglichkeit zu vorsetzen, die nötigen Beträ ge innerhalb des letzten Fälligkeitstages einzuzah len, der Verband eventuelle Gesuche um eine schmerz, Schlaflosigkeit, Frostbeulen usw.) „Clava- neuerliche Verlängerung der letzten Zahlunasfrist stil-Salz ist m allen Apotheken erhältlich. in keiner Weise mehr in Betracht ziehen

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Seite 5 von 6
Datum: 25.01.1936
Umfang: 6
. Die Freilegungsarbeiten wurden unverzüglich aufge nommen und so konnte noch am gleichen Tage der Verkehr aufgenommen werden. Gestern früh war die Straße wieder vollkommen freigelegt. Apothekendienst. Ab heute, Samstag, bis Samstag der kommen den Woche versieht den Nachtdienst die Spital-Apo theke in der Via Regina Elena. Die Nachtdienst haltende Apotheke bleibt bis 21 Uhr offen. Zur Steuer für Rutotransporte Infolge des Inkrafttretens des kgl. Gefetzesde- kretes vom 2. Dezember 1V3S Nr. 2097 hat der fa scistische

Reichsverband der Weinhändler den kom petenten Aemtern nachstehende Fragen, welche die Weinhändler betreffen, vorgelegt: 1. Welcher Prozentsatz des größeren oder ge ringeren Gewichtes, das bei der Fracht in Zentner und Kilometer für die Besteuerung angegeben wird, wird toleriert, wenn an Stelle der Ver ladung nicht die entsprechenden Möglichkeiten vor handen sind, das Gewicht genau zu bestimmen. 2. Wenn die Lastwagen die leeren Gebinde mit sich führen, ist das die Steuer für den Transport der leeren Gebinde

oder für die gefüllten bei der Rückfahrt zu entrichten und wird die neue Steuer auf die Ware allein, welche die Fässer enthalten, angewendet? 3. Da die Steuer nach Zentnern und Kilometern berechnet für Transports im Bereiche der Gemein de nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu entrichten ist. wird sie für Transporte die über die Gemeinde hinausgehen von den Grenzen der Ge meinde an berechnet und wie sind diese Grenzen für die Kilometerberechnung festzustellen? Aiihrl nach einem Jahre in der gleichen Wohnung

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Seite 3 von 4
Datum: 21.07.1940
Umfang: 4
in diesem für die Wirtschaft der Provinz so wichtigen Sektor zu er reichen. Die Sektion überprüfte hierauf das des Antonio; Rainer > Problem der Hafeanspeicherung. Cmnshme-Steuer für Vbst- unà für Gartenproàukte Aus Grund des Abkommens zwischen 3tW Lire und mit Lire 2 für Beträge dem Finanzministerium und der syndika len Organisation ber Kaufleute wird die Einnahmesieuer beim Umsatz dieser Ar tikel das erstemal bei der Zufuhr dersel ben an den Konsum entrichtet, während al le früheren Umsätze von der Entrichtung

dieser Steuer befreit sind. Dieses Abkom^ inen hat aber wegen seiner unklaren Fas sung zu verschiedenen Zweifeln Anlaß ge geben. Auf Verlangen des Nationalver bandes der Kaufmannschaft hat nun das Finanzministerium mit Runderlaß vom 1. d. M. Nr. 93.809 die nötige Klarheit geschaffen. Das Ministerium hat nunmehr festgesetzt: . . 1. Die Befreiung von der Einnahme steuer betrifft alle Käufe und Verkäufe von Obst und Gartenerzeugnissen vor ih rer direkten Zuleitung an den Konsum im Königreiche. 2, Als direkte

für die Einnahme steuer auf dem Buchumschlag ersichtlich ge macht. mit der Bemerkung „Netto'. Die Vbstpreise Die Kommission für die Festsetzung der Obstpreise hat in ihrer letzten Sitzung in Anwesenheit der Vertreter der Landwir te-Union, des Genossenschafts-Amtes und der Kaufleute-Unionen von Bolzano und Trento folgende Preise festgesetzt: t. Exportpreise: Muskateller, geschüttet^ Lire 100; Gravensteiner, geschüttet, von 1 ?X> aufwärts Lire 200; Gravensteiner, B-Ware, geschüttet, Lire 140; Gravenstei ner, lll

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Seite 3 von 8
Datum: 13.03.1926
Umfang: 8
oder im Lause des Jahres 192g einen Geschäftsbetrieb eröffnet haben, innerhalb 20 Tagen vom heutigen Datum an ihre Erklärungen für die Gewerbe und Ver- «kaufssteuer pro 1926 abzugeben haben. Die Drucksorten für diese Erklärungen werden im Rathaus, Parterre, Zimmer Nr. S, verabfolgt. Steuerpflichtige, welche die Erklärung unterlas sen oder falsche Angaben machen, verfallen den durch das Gesetz vorgesehenen Strafen. Steuer pflichtig sind: a) Jene, welche einen Beruf, «in Handwerk, einen Handel ooer irgend

ein Ge werbe ausüben, auch wenn das Einkommen hieraus ganz oder teilweise gelegentlich oder aus zufälligen Dienistleistungen herrührt, b) Jene, welche Waren irgendwelcher Gattung oerkau fen. c) Dergnügungsgesollschast, «Vereine, Ka sinos und Ähnliche Organisationen. Der Steuer nicht unterworfen sind: a) Beamte und jene, welche ihre Arbeit gegen Erhalt eines Gehaltes, Arbeitslohnes oder Entgeltes bei öffentlichen. oder vrlvaten Unternehmungen leisten, wenn die Anstellung oder Arbeitsleistung

nicht mit einer Mitlnteresfentschaft an einem industriollen oder kommerziellen Unternehmen verbunden Ist. b) Jene, welche staatk. Monopolartitel verkau fen, jedoch ist die Steuer zu leisten für den im gleichen Lokal stattfindenden Berkauf anderer Waren, c) Vereine, welche ausschließlich zu po litischen, «wissenschaftlichen oder wohltätigen Zwecken gegründet worden sind. Wenn jedoch die politischen, wissenschaftlichen oder wohltätigen Zwecke mit Zwecken oer Unterhaltung, geselli gen Zusammenkünfte oder ähnlichen Zwecken verbunden

sind, ist die Steuer zu entrichten, und zwar im Verhältnis zur Bedeutsamkeit Visses letzten Zweckes. Bibliche? des Gewerbe-Förderungsinstilules. Die Bibliothek des Institutes ist «an Werktagen von 4 As ö Mr, an Sonn- und Feiertagen von 1V bis IL Uhr «geöfsnet «und «kiann von jedermann kostenlos benützt werden. Zeitschriften und Bü cher können bis zur Dauer von 14 Tagen auch ausgeliehen werden, doch haftet der Entlehner für pünktliche« und tadellose Rückerstattung der ausigeliehenen Werke. Beschmutzte, zerrissene

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 30.12.1934
Umfang: 8
ist auch die letzte heurige Rate der Uebernachtungs steuer fällig und muß dieselbe bis spätestens 16. Jänner erlegt werden. -» Die Anmeldung privater Auslandsguthaben Aus mehreren Anfragen ersehen wir, daß be züglich der. Anmeldung privater Auslandguthaben im Sinne des Devisendekretes vom 8. Dezember nicht überall Klarheit herrscht. Zur Beantwortung der Frage ist die Kenntnis des Art. 3 des Devisendekretes notwendig, der lautet: „Alle italienischen Staatsbürger, die in Italien und den italienischen Kolonien

ist. DaS kontinentale Hochdnirkaebiet ist mit seinem Zentrum über Mestruala«« unverändert aeblieben. Das atlantische Hochdruckgebiet beherrscht Marokko. lieber Italien, bedeckter Himmel mit Nebeln Über Nord- und Süditalie». Leichte Negenaüsse in Mittel- und Süditalim. Leichte Winde. Temperatur gleich bleibend. «SN««»» Rathaugkeller: Jeden Abend Konzert und Tanz. vominikanerkeller: Jeden Abend Konzert. Dominikaner-Keller: Großer Silnester-Rummek. Verstärktes Orchester. Eintritt Lire 1.56 inkl. Steuer; bis 3 Uhr früh

. Der Film ist eine Art humorislische Parodie mit gemischtem Inhalt der Filme ..Ben Hur' und ,,Im Zeichen des jtreifes'. Die Harmonie der Bllder. .die Ideen, die Koniequenz. mit der sich vie Ereignilse abspielen, ein Stab hervorragender Sch>'u- punkte, die von werden dürste». Beginn: 4.4S, keiner .. sii anderen Vorstellung geboten 6.10, 8. 9.4S Uhr. Große SilvesZerfeier im Nachauskeller Schöne Dekorationen» Ueberraschun» gen» gemütlich wie jeàes Äahr. Ein tritt Lire 5'— exKlus. Steuer

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Seite 5 von 6
Datum: 17.10.1934
Umfang: 6
ist, wofür Stra Lire IVO bis Lire 2000, weiters ein Zu )ie Strafen rekten Be- gelder von chlag eines Drittels der zu entrichtenden Steuer für ein Jahr vorgesehen find. Der Artikel 24, Absatz 4, gewährt eine Ermäßigung dieser Geldstrafen um ein Vier tel, wenn vor dem Inkrafttreten einer administra tiven Entscheidung ein Einvernehmen getroffen worden ist. Auf Grund des Art. 11 des kgl. Dekre tes Nr. 1511 und des Art. 1 des kgl. Gesetzdekretes Nr7 1512 wird die Geldstrafe und die Straftaxe nachgesehen

Klosterschwestern, die sich im Jahre 1698 Im gräflichen Ansitz Rothen buch niederließen. Am 5. Mai 1700 konnten sie im neuerrichteten Kloster, das inzwischen in der Nähe der Talvera inmitten fruchtbarer Wein- ärten erstanden war, , einziehen. Die geistliche eitung übernahmen die Chorherren von Gries. ber 1934 abgeschlossen worden sind. Natürlich ha- > Immer mehr gottesfürchtige Jungfrauen traten in ben die Hausbesitzer die gebührliche Steuer zu ent richten. Bevölkerungsstatistik l«. Oktober !9Z4 Geburten

geöffnet. ZNagdalenakeller: Jeden Abend Tanzunterhaltung. Cafe-Restaurant Virglwarle <S00 Meter) Nur 10 Minuten vom Viktor Emanuelplatz. Die schönste Terrasse-Veranda Bolzanos, herrliche Aussicht auf Stadt, Dolomiten. Nenon usw. Billiger, vor züglicher Mittag- nnd Abendtisch. Sonntags -, Tanz-Orchester. , / Eafe-Rsstaurani Reichrieglerhof jeden Sonn- und Aelertag nachmittags großes Orchssierkonzecl d. beliebten Kapelle Hell <6 Mitwirkende). Sehr mäßige Preis?. Eintritt 1 Lira inkl. Steuer, Kin der frei

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 11.09.1925
Umfang: 8
Seite 4 „Bozner Nachrichten', öen 11. September 1923 Nr. 206 Erklärungen für die Gewerbe-Verkaufs- steuer in Bozen. Der Stadtmagistrat Bozen hat unterm 11. ds. folgende Kundmachung erlassen: Der Präfekwrskommissär gibt bekannt, daß alle jene, welche Ende des Jahres 1924 oder im Laufe des Jahres 1925 einen Geschäftsbetrieb eröffnet haben, innerhalb 20 Tagen vom heuti gen Datum an ihre Erklärungen für bis Ge werbe-Verkaufssteuer pro 1925 abzugeben ha ben. Die Drucksorten für diese Erklärungen

, Kasinos und ähnliche Organisationen. — Der Steuernich ^un terworfen sind: a) Beamte und jene, welche ihre Arbeit gegen Erhalt eines Gehaktes, Ar beitslohnes oder Entgeltes bei öffentlichen oder privaten Unternehmungen leisten, wenn die An stellung oder Arbeitsleistung nicht mit einer Mit- -interessentschaft an einem industriellen oder kommerziellen Unternehmen verbunden, b) jene, welche staatl. Monopol-Artikel verkaufen, jedoch ist die Steuer zu leisten für den im gleichen Lo ckale stattfindenden

Verkauf anderer Waren, e) Vereine, welche ausschließlich zu politischen, wissenschaftlichen oder wohltätigen Zwecken ge gründet worden sind. Wenn jedoch die polit. Wis senschaft!. oder wohltätigen Zwecke mit Zwek- cken der Unterhaltung, geselligenZusammenkünf- ten oder ähnlichen Zwecken verbunden sind, ist die Steuer zu entrichten und zwar im Verhält nis zur Bedeutsamkeit dieses letzten Zweckes. Bon der Mühlgasse in Bozen. Die Arbeiten der Verlegung des Mühlbaches find dermalen schon so weit

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