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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 04.04.1916
Umfang: 8
den sollte, dem Kongreß unterbreitet werden. Ae Besteuermg der Kriegs- gelohnte fit AuslsÄe. Der Gedanke, die aus den Kriegszuständen ent stehenden Mehreinkoiumen einer besonderen Steuer zu unterwerfen, ist ein so naheliegender ltnfo popu lärer. baß er in einer ganzen Reihe von Staaten, die von dem Kriege berührt werden, bereits durch geführt ist. Die näheren Einrichtungen der Steuer sind allerdings in den einzelnen Ländern verschie den. Meist wird, wie nachstehende kleine Uebersicht zeigt, nur das in der Kriegszeit

erzielte Mehrein kommen einer besonderen Steuer unterworfen. In Dänemarck erging unterm 10. Mai 1915 ein Gesetz „über eine außerordentliche Statseinkom- mensteuer". Nach ihm hat jode Person, die in den Steuerjahren 1915 und 1916 mit einem steuer pflichtigen Einkommen von 8000 Kronen (etwa 8960 Mark) und darüber veranlagt wird, einen Zuschlag van 10 Prozent von dem Betrage zu ent richten, mit welchem das steuerpflichttge Einkom men den Durchschnitt des entsprechenden Einkom mens in den drei letzten

Steuerjahren übersteigt. Es werden jedoch von dieser steuerpflichtigen Mehr einnahme Abzüge gemacht, die immer geringer wer den, je höher die 'Mehreinnahme ist. Aktiengesell schaften werden in erhöhter Weise zur Steuer heran gezogen. Dem Volksthing ging unterm 28. Jänner 1916 der Entwurf einer Abänderung des Gesetzes zu, der schon die Einkommen von 6000 Kronen und mehr zur Steuer heranzieht und bei den höheren Mehreinkommen die Steuer wesentlich erhöht, und zwar bis auf 30- Prozent der Mehreinnahmen

. In England brachte das Finanzgesetz vom 23. Dezem ber 1915 neben anderen Steuerquellen auch eine „Mehrgewinnsteuer". Von dem Betrage, um den der Gewinn aus Handels- und Gewerbeuntcrneh- mungen während der Kriegszeit höher ist als der Friedensgewinn, wenn er letzteren um mehr als 200 Pfund (etwa 4080 Mark) übersteigt, eine Steuer von 60 Prozent des Uoberschusses zu erhe ben. Die landwirtschaftlichen Unternehmungen sind von der Steuer ausdrücklich ausgeschlossen. In Frankreich ist bislang nur der Entwurf

eines Gesetzes betr. die Steuer aus die außerordent lichen Kriegsgewinne veröffentlicht worden. Die be sondere Steuer soll berechnet werden auf Grund des Ueberschusses des ganzen reinen Gewinnes, der gegenüber dem normalen Gewinn der Jahre 1911 bis 1913 erzielt Warden ist. Es beträgt die Steuer von dem besteuerbaren Gewinn bis zu 10.000 Fr. (8000 Marh 6 Prozent, zwischen 10.000 und 60.000 Francs 10 Prozent usw. und steigt bei Mehr gewinnen von über 600.000 Francs auf 30 Proz. Steuerpflichtig

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Der Arbeiter
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Seite 5 von 12
Datum: 14.10.1920
Umfang: 12
Don der neuen GMkommen- fEeuer. Die Nationalversammlung hat im Juli bekannt lich die Einkommensteuer einer gründlichen Neu regelung unterzogen, die bereits am 7. August in Kraft getreten ist. Die wichtigsten Aenderungen find folgende: Das euer ft eie Jahres-Einkcm- men wuroe auf 8400 K erhöht. Während bisher dis Steuer bei einem Einkommen von über 1600 K begann, wird sie künftig erst bei einem Einkommen von über 8400 K beginnen. Für dieses Einkom men mußten früher ungefähr 209 K jährliche

Steuer entrichtet werden, nunmehr beträfst sie hie- für pro Jahr nur mehr 70 K. In Len unteren Eintommenstufen tritt also eine bedeutende Er mäßigung der Steuersätze ein. Da aber die wahn witzige LeLensmittelteuerung das gesamte Ein kommen verschlingt, bedeutet die neue Einkommen steuer trotz der Ermäßigung der unteren Steuer sätze immerhin eine schwere Belastung der arbei tenden Stände. Es ist sicher ein gehöriges Maul voll, wenn Angestellte und Arbeiter, Handwerker wd Bauern künftig jede- Jahr

bis zu 1000 K Einkommensteuer entrichten sollen. Daß die obe ren Linkommenstusen viel kräftiger herangezogen werden und schließlich bei 500.090 K drei Fünftel des Einksnmcns cm Steuer leisten müssen, ist zwar ganz recht und billig, aber für die kleineren Leute doch nur ein magerer Trost. Für die ersten 25 Stufen beträgt dir jährliche Einkommensteuer bei Einkommen v.'ii nrebr al»-4>is ei«schlietzttkh Steuer Krvnen »irouen irrten V. Stufe 8.400 9.000 70 2. 9.600 10:090 85 3. 10.000 11.000 100 4. 11.060

und Angestellten dringt das neue Steuers fetz noch andere -tiefeinschnewende Aenderungen. Zunächst die Bestimmung. daß die Steuer vom Arbeitslohn öder Gebart abgezogen wird. (Welansttttch l at die gleiche Bestimmung in Deutschland vorigen Monat zu schweren Arbeiter- Truhen geführt.) Die Verpflichtung der Unter nehme^ den Arbeitern die Steuern in Wochenraten ac-zu; sehen, tritt bei uns aber erst am l. Jänner 1921 in Kraft. Bis dahin bleiben die bisherigen Bestimmungen in Wirksamkeit. Dagegen tritt

die Ermäßigung der Steuersätze sofort in GLitigleit. Die Steuer wird bei Arbeiter und Angestellten n i m i v o n dem g a n z e n tatsächlich verdien ten ArLeitslshtt bemessen, sondern ?u.rr von 8tt Pro zent des Arbeitsverdienstes. Ein Fümrel des Ar- Lecksverdienftes wird abgezogen, um dem Arbei ter. bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit usw. nicht Schaden zuzusügen. So wird zum Beispiel einem Arbeiter rait 400 • K . Wochenvrrdienft, der zugleich für Frau und drei Kinder zu sorgen hat, folgende Steuer bemessen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 03.01.1921
Umfang: 8
, progressiv sich ftslgevnde Erhöhung der AbgaVesähe vor, die die Steuer bei einem Einkommen von 60.000 X von 4768 X 41 d auf 9000 K erhöht hätte. Die Sozialdeniokraten besahen sich das Gesetz und erklärten: den Erhöhungen der- Steuersätze bei den großen Einkommen, die bis zu 60 Pro zent das Einkommen erfaffen, stimmen wir zu; die Steuersätze für die kleinen Einkommen müs sten aber nicht allein unter das Ausmaß der Re gierungsvorlage, sondern auch bedeutend unter das Ausmaß der alten, geltenden Steuer

herab gesetzt werden. Und nicht nur allein das: das Einkommen des Arbeiters muß ganz anders als das Ekdkommen des Kapitalisten bewertet wer- den: die Auslagen der Arbeiter und Angestellten .für Arbeitskleider und Geräte, für Fahrgelder, Krankenkassen- mnd Gewerkfchaftsbeiträge müs sen von seinem versteuerbaren Einkommen abge zogen werden. Der verheiratete Arbeiter, der für einige Kinder zu sorgen hat, darf nicht so schwer wir' der ledige Arbeiter belastet Werdern daher muß die Steuer

aus Arbeitseinkommen für Ver heiratete nach der Zahl der Kinder geringer be messen werden als für Ledige oder Kinderlose. Auch dürfe'nicht der Arbeitsverdienst einer be liebigen Woche bei Bemessung der Jahressteuer angewendet werden, denn häufig sucht den Ar beiter Arbeitslosigkeit heim, manchmal mindert sich der Verdienst infolge Betriebsstockungen oder Betriebsdrosselungen, so daß er vielfach mehr an Steuer bezahlen müßte, als er durch das Gesetz zu zahlen verpflichtet wäre; diesen Mögilichkeiten

des Verdienstentganges müsse durch e i nen Steuer abzug entsprochen werden, weshalb nicht der ganze, sondern nur vier F ü n f t e I des Ar beitsverdienstes der Besteuerung untlsrworsen lvei'den sollen. Das Er ge is monaielanger Kämpfe in der Nationalverieiumlung war nun folgendes: Nach dem alten, bisher geltenden Gesetz hätte der Ar beiter bei einem Einkommen von 60.000 K 4768 K 41 h Steuer zu bezahlen; nach der Re- gieruugsvorlage 9000 !<; nachdem Gesetz, wofür schließlich die Sozialdemokraten gestimmt haben, 1600

X, wenn der Arbeiter unverheiratet ist, 1088 Kronen, wenn er für ein oder zwei Kinder, und 960 X, wenn er für drei Kinder zu sorgen hat. Das alte Gesetz forderte vom Arbeiter 4768 X, das neue Gesetz 960 X, also kaum ein Viertel des alten Gesetzes an Steuern. Hingegen wurde die Einkommensteuer für d!ie Besitzenden bedeutend erhöht. Lassen wir wie- derunr d-as Gesetz sprechen. Nehmen wir zu nächst ein Einkommen von 200.000 X jährlich. Nach dem alten Gesetz war dafür eine Steuer von 11.641 X zu entrichten; das neue

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 05.09.1916
Umfang: 8
Bewilligung, auf die Bevölkerung gewälzt wird. t Zu den direkten Steuern wird ein Kriegszuschlag eingehoben, was natürlich eine Redensart ist: die Steuern werden einfach um den prozentuellen Auf schlag erhöht! Und zwar beträgt bei den einzel nen Steuern: Grundsteuer: 80 Prozent. Erwerbsteuer: erste und zweite Klasse 100 Proz.; dritte und vierte Klasse 60 Proz. Für die nicht in Klassen eingereihten, wenn sie unter 300 K Steuer zahlen, 60 Proz., wenn ihre Steuer den Betrag von 300 K übersteigt, 100 Proz

: Der Zuschlag beträgt bei einem Einkommen in Kronen von mehr als bis einschließlich Prozent 3.000 6.200 15 5.200 7.200 20 7.200 10.000 25 10.000 14.000 30 14.000 20.000 35 20.000 26.000 40 26.000 32.000 45 32.000 40.000 50 40.000 48.000 55 48.000 66.000 60 66.000 64.000 65 64.000 75.000 70 76.000 1 00.000 80 100.000 ;10.000 90 140.000 200.000 100 200.000 120 der ordentlichen Steuer. Tantiemenabgaben: ein'Zuschlag von 100 Proz. Die Kriegszufchläge sind, wenn die Bemeffung der ordentlichen Steuer schon

erfolgt ist, ohne Zah lungsauftrag und spezielle Einforderung einzuzcch- len. Sie gelten für das ganze Jahr 1916! Der KrieWzuWag zur Einkommensteuer für das Jahr 1916 ist am 1. Dezember 1916 fällig. Steuer auf Zündhölzchen: Zündhölzchen und Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen unterliegen einer Verbrauchssteuer (Zünd mittelsteuer). .± \J X. i -I. Diese beträgt: ' ? ' " 2- > • - * a) für geschwefelte Zündhölzchen 2 h für jede Packung mit nicht mehr als 90 Stück Inhalt. für Packungen

können. für Packungen mit größerem Inhalt je 2 h für 60 Stück oder Teilmengen hievon; c) für Zündkerzchen 10 h für jede Packung mit nicht mehr als 60 Stück Inhalt; für Packungen mit größerem Inhalt je 10 h für je 60 Stück oder Teilmengen hievon. 1. Taschen feuerzeuge im Einzelgewicht von nicht mehr als 26 Gramm 60 h; 2. schwerere Taschenfeuerzeuge 1 X; 3. Tisch- und Wand feuerzeuge 3 K für jedes Stück. Die am 18. September (von diesem Tage an gilt die Steuer) im freien Verkehr vorhandenen Vor räte von Zündhölzchen

und Feuerzeugen müssen nachbesteuert 'werden. Nur wenn die Steuer nicht mehr als 10 K ergeben würde, unterbleibt die Nach besteuerung. Bis 18. September dürfen Feuerzeuge nicht verkauft werden. Die Regierung kann für Zündhölzchen „jeweils" Höchstpreise festsetzen. Der Ertrag der § 14-Steuern. Die Regierung schätzt die Erträge aus 'den von ihr verordneten Steuern folgendermaßen: Die BranntweinsteuererhLhuntz vom Februar 1916 und die Erhöhung der Tabakregie etwa 100 Millio nen Kronen, 42 Millionen der Zuschlag

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Kitzbüheler Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 06.11.1926
Umfang: 8
und der Schlltzenmeister Mich! pirchl dem „Granadier-Hauptmann Geralöin" in Gt. Johann einen Besuch und am 9 . Oktober ritten sie dem commandierenden „General Grafen „Heister" nach der Glemb" entgegen. Die von Zeit zu Zeit ausgewechselte Kitzbühler Mannschaf- Die LanöLS-SehMdesteuer (Schluß) Wenn nun jemand größeren Komfort als Möbel und Wäschebeistellung allein bietet, so darf er vom Bruttoertrag entsprechend mehr als 50 Prozent ab- ziehen, wodurch sich die Steuer entsprechend er mäßigt

der Bürgermeisterämter mit dieser Aufgabe, die Steuer gleichsam provisorisch zu be messen, nicht besonders glücklich ist. Die Gemeinden sind nämlich durch den Gemeinöezuschlag selbst am Ertrag der Steuer interessiert und es liegt daher die Gefahr nahe, daß eine solche Interessenten-Begut- achtung einseitig und rigoros ausfallen kann. Mit diesem gemeinöeamtlichen Gutachten geht nun die Sache an das Landesabgabenamt. Ist das Bekenntnis richtig, so wird dem Hauseigentümer ein Exemplar mit dem Richtigkeitsvermerk

zugestellt. Ist es unrichtig, so werden die Bedenken geltend ge macht und jener Betrag angegeben, der dem Lan desabgabenamt richtig erscheint, worauf der Eigen tümer das Recht hat, binnen 14 Tagen Einwen dungen zu erheben. ^ Run soll die Steuer vorgeschrieben werden. Die meisten Gemeinden verwenden als Vorschreibungen die Drucksorten der Grundsteuer, welche einfach den fälligen Betrag enthalten. Der Steuerträger weiß nicht, was er mit diesem Zettel anfangen soll. Eine Rechtsmittelbelehrung fehlt

vollkommen und kein Mensch weiß, wie, wann und wo er einen Rekurs einbringen soll. Dies steht im Widerspruch mit den bezüglichen Bestimmungen des Wiederaufbaugesetzes, die genau den Gang des Verfahrens usw. festlegen. Im Interesse der steuer ten treffen wir noch Ende Jänner 1704 bei der „bioquierung und belegerung Ehuefsteins" beschäftigt,- eine andere Abtei lung sogar noch am 13. Juli auf Befehl des Obristwacht meisters Grasen von Guetenstein auf dem Schmittberg bei Kössen. Hier lagen 45 Mann Schützen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 05.07.1921
Umfang: 8
müssen, weil' sie keine Wohnung finden, gilt die Steuer, Das Land schickt sich also an, die Woh nungsnot zu b e st e u e x n! Wahrlich, eine Steuer auf die Wohnungsnot können nur die „sozialen Christen" erfinden, die im Lande Tirol ihr Unwesen treiben I Dabei hat die Steuer nur eine beschränkte Zweckbestimmung. Es soll zwar ein Zehntel der Einnahmen der Tiroler Jnvaliden-Entschädi- glmgskommiffion zufallen; drei Zehntel gehören den Gemeinden, die übrigen sechs Zehntel aber fließen

in die LaNdeskasse ohne jede Zweckbestim mung. In dem ursprünglichen Entwurf, der eine Aufenthaltssaxe einführen wollte, war noch die Bestimmung enthalten, daß die Erträgnisse der Steuer zur Beschaffung von Lebensrnitteln für die notleidende Bevölkerung- zu verwenden seien. In der Gesetzesvovlage, die arr d-en Landtag geht, aber ist diese Bestimmung nicht mehr enthalten. Die Landtagsnichrheit will mit dieser Steuer sich einfach Mittel für il re alles andere als mu sterhafte Wirtschaft beschaffen

, der notleidenden Bevölkerung die Lebensmittel zu verbilligen, fällt ihr nicht mehr ein. Die sozialdemokratische Landtagsfraktion hat zu der vorgeschlagenen Steuer noch nicht Stel lung genommen, weil die. Vorlage erst gestern abends aufgelegt worden ist. Wir wollen dem Beschluß der Fraktion nicht vorgreifen, glauben aber, daß es nicht Sache der Arbeiterschaft sein kann, der Regierung, die gegen die Arbeiterschaft mit den brutalsten Mitteln vorgeht (siehe Landeck), Mittel zu ihrer Mißwirtschaft 31t be willigen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 19.02.1953
Umfang: 6
, die kommunistische Demago gie um die Lohnsteuer kennt keine Grenzen. Wie hoch ist nun dort, wo die Kommuni sten regieren, die Lohnsteuer? Welche Lohn steuer haben die Werktätigen zum Beispiel in der Sowjetunion zu bezahlen? Die „Oester* reichische Zeitung“, das Blatt der sowjeti schen Besatzungsmacht, hat darüber in einem am 18. November 1952 veröffentlichten Artikel genau Auskunft gegeben: Bei den Arbeitern und Angestellten wird die Steuer monatlich vom Lohn des abgelaufenen Monats abge zogen, und zwar beträgt

die Steuer bei einem Monatslohn oder Gehalt von 400 Rubel — 18 Rubel, bei 500 Rubel — 26 Rubel, bei 600 Rubel — 30 Rubel, bei 750 Rubel — 52 Rubel, bei 1000 Rubel — 82 Rubel, bei 1500 Rubel — 147 Rubel und so weiter. Neben dieser Lohnsteuer gibt es aber in der Sowjetunion seit 1941 noch eine Zuschlags steuer, die alle Kinderlosen und alle Ehe paare zahlen müssen, die nur ein oder zwei Kinder besitzen. Diese Steuer neben der Lohn. Steuer beträgt bei kinderlosen Ehepaaren sechs Prozent des Einkommens

werden Es gibt aller dings in Rußland stärkere Abstufungen Im Lohneinkommen als in den meisten anderen Ländern. Das Durchschnittseinkommen des Arbei ters in Oesterreich liegt etwa bei 1200 bis 1300 Schilling. Für Vergleichszwecke der Lohn steuer kann also ein Rubel einem Schilling gleichgesetzt werden. Danach ergibt sich für ein kinderloses Ehepaar, das in Oesterreich in Steuerklasse II fällt: Monatslohn in Rubel 400.—. Lohnsteuer *2.—, in Prozent des Lohnes 10.5. Monatslohn in Schilling 400.—, lohn

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 10
Datum: 09.12.1888
Umfang: 10
). Die Biersteuer allein lieferte in Oesterreich 24,802.000 fl., in Ungarn 1.324.000 fl., zusammen also 26,126.000 fl. Es gibt in Oesterreich-Ungarn 1962 Braue reien in Thätigkeit, davon bloß 109 in den Ländern der ungarischen Krone. Die B r a n n t w e i n st e u e r, die ja jetzt dem Staate viele Millionen einbringen soll, betrug im Jahre 1887 in Oesterreich 8.728.000 fl., in Ungarn 9,805.000 fl., in der Gesammt-Monarchie also 18,533.000 fl. Diese Steuer wurde von 149.000 Bren nereien entrichtet

, von welcher horrenden Airzahl sich bloß 45.000 in Ungarn be finden. Man sieht aus diesen Ziffern, wie verbreitet das Schnapsbrennen und in Holge dessen das Schnapstrinken in Oester reich ist! . . . Mehr als 100.000 Bren nereibetriebe sind sogenannte landwirthschaft- liche und bloß diese zahlten unter 5 fl. Steuer. Etwa 34.000 Brennereien bezahlten Abgaben zwischen 5 und 50 fl. pro Jahr. Die Zuckersteuer im Betrage von 35.114.000 fl. in Oesterreich u. 2,392.000 fl. A Ungarn, also zusammen 27,506.000 fl., lvurde

von 217 Zuckerfabriken gezahlt, ^oit diesen Fabriken befinden sich bloß 14 '-n Ungarn, 203 in Oesterreich .und von diesen letzteren haben 139 in Böhmen Eein ihren Sitz. — Die Petroleum- sleuer betrug 3,229.000 fl. in Oester deich, 4,440.000 fl. in Ungarn, zusammen ^,669.000 fl. Von dieser Summe zahlt die Flumaner Petroleum-Raffinerie-Aktien- Gesellschaft allein 2,726.000 fl. Steuer. , Die Wein- und Moststeuer lieferte w Oesterreich einen Ertrag von 4,498.000fl., in Ungarn von 3,905.000 fl., zusammen

wird, höchstens 800.000 Einwohner zählt, so entfallen auf d»n Kopf der Be völkerung der Reichshaupt- und Residenz stadt mehr als 7 fl. pro Jahr an Ver zehrungssteuer-Abgaben! Besteht eine Fa milie also aus 6 Köpfen, so müssen nahezu 50 fl. jährlich bloß für Verzehrungssteuer allein vom Familieuoberhaupte bezahlt werden. Ziehen wir aus dem Ausweise des Finanz- Ministeriums über die Verzehrungssteuer im Jahre 1887 eine weise Lehre, so ergibt sich, daß diese indirekte Steuer das wirk liche, schwer erwerbende

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 24.03.1949
Umfang: 6
Steuer zahlen. Ich bin dagegen. Heller: Ich auch. ' Holzer: Außerdem ist sie gar nicht für die Be- ftlhungskosten, sondern für die neue Wehrmacht. Heller: Nein, wirklich? Das versteh ich nicht. Das mußt du mir erklären. Holzer: Ganz einfach. Die Regierung sagt, die Steuer ist für die Besatzung und in Wirklichkeit rüstet sie damit das neue Heer aus. Heller: Aber das existiert doch noch gar nicht. Das wird es erst geben, bis wir den Staatsvertrag haben. ' Holzer: Ach so, ja, das ist richtig

. — Aber trotz dem. Heller: Das ist also so: Die Alliierten verlan gen von uns ihre Besatzungskosten. Der Finanz- mmister bekommt vom Parlament eine Steuer be willigt. Er gibt das Geld, das er durch sie be kommt, aber nicht den Alliierten, die uns durch ihre Besatzungssoldateu ganz in der Gewalt ha ben, sondern die läßt ex ruhig warten und hebt sich das Geld auf. bis der Staatsvertrag fertig ist . und bis wir eine Wehrmacht haben dürfen. Wirk lich sehr einleuchtend. Holzer: Aber die Kommunisten wissen

es doch aus ganz sicherer Quelle, daß das Geld für die Wehrmacht gehört. Heller: Wirklich? Was ist denn das für eine Quelle? Holzer: Ich weiß nicht. Heller: Ich schon. Es ist die „Volksstimme" vom 2. Februar 1949. Dort steht: Wie wir aus zu verlässiger Quelle erfahren, soll die neue Steuer der Finanzierung der Wehrmacht dienen. — Das ist die sichere Quelle. Holzer: Komisch, die „Voltsstimme" ist doch selbst ein kommunistisches Blattl Heller: Ja, weißt du, das ist so, wie wenn du in der Nacht träumst

, du wirst einen Hauptreffer machen, und dann aufwachst und sagst: Ich wei'ß aus ganz sicherer Quelle, daß ich einen Haupt treffer machen werde. Ich habe mir es selber träumen lassen. Holzer: Das ist allerhand. Aber bisher sind doch die Besatzungskosten auch so bezahlt worden, ohne Steuer. Heller: Ja, da hast du recht. Fünf Milliarden Schilling sind so bezahlt worden. Holzer: Na also. Wozu auf einmal die Steuer, wenn es bisher ohne sie gegangen ist? Heller: Weißt du, wie es gegangen ist? Die fünf Milliarden

man eine Steuer ausschreiben. Holzer: Aber man könnte doch den Betrag ir gendwie im Budget einbauen. Heller: Freilich. Holzer: Na also. Warum tut man's nicht? Heller: Unsere Bndgetla-gv ist äußerst „ange- spannt", wie der Finanzminister im Parlament so schön gesagt hat. Auf Deutsch: der Staat muß an allen Ecken und Enden sparen. Einen Posten gibt es allerdings im Uudget, von dem -man die Befatzungskosten abzwacken -könnte. Es ist nämlich der größte Posten in unserem Budget. Holzer: Na also! Heller

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 07.11.1912
Umfang: 8
hat jedoch noch weitere 100 Kronen von der Steuer befreit und damit höchstens eine Erleichterung für Mieter von Kellerräumen geschaffen. Man kann also be haupten, der Gcmeindeausschuß hat eine neue direkte Steuer beschlossen, die für den Ar beitermieter fast durchwegs höher ist, als die Perso- naleinkommensteuer. Die Einhebung der Steuer wird durch die Stadt, und zwar direkt vom Mieter, besorgt und der konservative Herr Schrepögg dürfte den Lauben-Hausbesitzern aus der Seele gesprochen

haben, indem er betonte, daß eine Einhebung durch den Hausherrn vielfach zu Steigerungen des Miet zinses und unliebsamen Beschwerden Anlaß geben könnte. Diese direkte Einhebung hat jedenfalls den großen Vorteil, daß jeder von der Steuer Betrof fene wenigstens weiß, d a ß e r, wofür und wie viel er zahlen muß, was bekanntlich bei den indirekten Steuern nicht der Fall ist. Und auf dieses Faktum bauen wir unsere Hoffnung, daß der Gemeindeausschuß sich nunmehr auch verpflich tet fühlt, eine Verbesserung

verhelfen. Die beschlossene neue Steuer ist ein bürgerliches Gewächs, und wenn wir auch der zeit nicht, wie unsere Genossen in Graz, in der Lage sind, der freisinnig-klerikalen Zinsheller-Mehrheit die Meinung der Bevölkerung über ihren famosen Steuer-Naubzug, von dem sich die Herren 60.000 Kronen jährlich erhoffen, ad oculos zu demonstrie ren — das Gemeindewahlrecht kann nur der Tiro ler Landtag ändern —, so wird dieser Beschluß nicht verfehlen, neuerlich das Wasser auf unsere Mühlen zu treiben

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 3 von 16
Datum: 10.12.1931
Umfang: 16
Steuerbehörde einzusenden. Behufs Nachweisung der durchgeführten Krisen- und L e d t g e n st e u e r a b z U g e im Jahre 1931 sind keine neuen Stammblätter anzulegen, sondern in den für den Ein'konunensteuerabzug in Verwendung stehenden Stammblättern die Kolonnen 0 und 7 mit „Krisensteuer" und „Ledigensteuer" zu Uberschretben. Mit Iahresschluß 1931 sind die laut Kolonnen 6 und 7 des Gtammblatt- abschnittes 11 in Abzug gebrachten Summen der Krisen steuer und Ledigensteuer in zwei freibleibenden Zeilen oes

Abschnittes I der Stammblätter vor dem Iahresaus- gleichsvordruck unter der ausdrücklichen Bezeichnung „Krtsensteuer", bezw. „Ledigensteuer" zu Übertragen, Der Grund für eine allfüllige Befreiung von der Ledigen steuer ist im Gtammblattabschnitt 1 an einer geeigneten Stelle anzumerken. Anfällige, dem Steuerabzug nicht unterliegende Bezüge, wie zum Beispiel Ueberstundenent- lohnungen, Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit usw., können bet krisen- und ledigensteuerpflichtigen Personen für den Rest

des Erlagscheines die auf die einzelnen Steuer, aattungen entfallenden Beträge auszuweijen. Die Ab fuhr der Defoldungssteuer hat unbedingt mit einem eigenen Posterlagschein zu erfolgen. Hiezu wird zur Aufklärung folgendes bemerkt: Im allgemeinen ist der Dienstgeber verpflichtet, die auf die ausbezahlten Dienstbezüge einschließlich des Wertes der Naturalleistungen entfallende Einkommen steuer sowie die für die Monate Oktober, November und Dezember 1931 entfallende Krisen- und Ledigensteuer ^flehe Bauernzeitung

vom 3. Dezember 1931, Nr. 48, Seite 5) im Abzugswege einzuheoen und dis längstens 15. des nächstfolgenden Monates im Wege des P.-A.- Verkehrs an das zuständige Steueramt zu Überweisen. Als Wert der vollen Verpflegung Ist hiebet der Betrag von 3.— 8 pro Tag in Anschlag zu bringen. Die Steuer- sätze, nach welchen der Dienstgeber die Einkommensteuer von Dienst- und Lohnbezügen selbst zu berechnen hat, wolle aus dem Bauernbund-Kalender 1931, Seite 61 und 1932, Seite 55, Punkt 6, entnommen werden. Behufs

einer sogenannten Iahresliste getrennt bezüglich der Ein- kommensteuer einerseits und der Krisen- und Ledigen- steuer anderseits auszuweifen. Bei der Einkommensteuer 37 Sonnseitige Menschen. Roman voll Hans Schrott-Fiechtl. Den anderen Tag hat das Wetter alles getan, um schön zu sein. Hell und lustig ist die Welt, der Bettelwurf grüßt voller Glanz herunter und der Hochnißl hilft ihm dabei, damit ja alles voller Lust ist. Wie der Fons im Aufstehen 'ist, fallt ihm mit eins ein, daß er jetzt schon gut anderthalb

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Tiroler Grenzbote
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Seite 1 von 16
Datum: 06.12.1924
Umfang: 16
^ wir müssen doch endlich einmal wirtschaften ler nen. Die Wohnbausteuer soll zum Zinsendienst für aufzunehmende Kapitalien dienen. Die Wohnbausteuer soll keine eigentliche Steuer sein, sondern nur eine Zugabe für das zu grün dende Kapital. Wer hat ein Interesse, Steuer zu zahlen, die in Form von Zinsen in den Rachen des Großkapitals wandert? Jeder wird gerne zahlen, wenn er sieht, daß das einge zahlte Geld sein Eigentum bleibt in Form von unverzinslichen Anteilscheinen. Dies läßt sich etwa

finden darf und welche Eigentum des Abgebenden bleibt. Die Abgabe wird in Goldparität auf den zu bau enden Wohnhäusern sichergestellt. Die Abgabe muß zinsfrei bleiben und werden darüber lös bare Anteilscheine ausgegeben. Auf diese Art wird die Abgabe nicht als drückende Steuer empfunden. Es ist eine Art Zwangssparkasse. Zinsfrei bleiben die Anteilscheine nur solange, bis die Häuser vermietet sind, dann soll die Hälfte der Mieteinnahmen für Amortisation,, die andere Hälfte zum Zinsendienst Verwen dung

denselben erwerben. Keines falls darf mit den Gründen spekuliert werden. So betrachtet man die Sache vom volkswirt schaftlichen Standpunkt. KarlSchnabl. (Wieweit sich diese Anregung, über die sich reden läßt, unter den gegenwärtigen Umstän den verwirklichen läßt, müßte sich erst zeigen. Bei den heutigen Mietpreisen wird für Zist-- sendienst nicht viel herausschauen. Und ob eine zinsfreie Zwangsabgabe auf Sympathien stoßt, ift zweifelhaft, sicherlich jedoch auf mehr, als eine Steuer. Anm. der Redaktion

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 27.11.1913
Umfang: 8
über die Steuer, deren Verderblichkeit er damals in so kräftigen Wor ten geschildert hat, und wenn man ihm seine frühe ren Reden vorhält, erklärt er, er sei eben gescheiter geworden! Und wie er nun vertritt, was er ehe dem verdammt hat, so stimmt seine Partei jetzt für das, was ihr Redner damals als den Ausdruck der Herrschaft der wirtschaftlich Starken über die wirt schaftlich Schwachen erklärte, stimmen Nationalver- bändler und Christlichsoziale für die Erhöhung der Branntweinsteuer und dokumentieren

können, ohne daß die Lehrer etwas davon bekom men. . Aber selbst wenn die Lehrer wirklich die 40 Mil lionen bekommen, wäre es nicht notwendig, daß -deshalb, wie Herr Steinwender selbst sagt, Arbeiter, Bauern und Taglöhner den Branntwein teurer be zahlen müssen. Schon im Ausschuß und jetzt wie der im Hause selbst haben die Sozialdemokraten ge zeigt, wie diese 40 Millionen aufgebracht werden -können, ohne d'aß die volksfeindliche Steuer noch er höht werden müßte, einfach dadurch, daß man die Geschenke, die der Staat bisher

brenner es in der Kunst, die wahre Höhe ihrer Pro duktion zu verheimlichen und damit also eine niedri gere Steuer herbeizuführen, sehr weit gebracht hat ten. Um ihnen dieses Recht aus Steuerdefrauva- ckion abzulösen, wurden ihnen andere Geschenke, eben die Liebesgaben, bewilligt. Zunächst haben 1326 Großgrundbesitzer — lauter schwere Millio näre — und 39 Großindustrielle das Recht, für einen Teil des von ihnen erzeugten Branntweins um 20 Heller beim Liter weniger Steuer zu zahlen. Man nennt

, Bier, Zucker und Petroleum erzeugen und dafür Steuer zu zahlen haben. Wenn ein armer 7 Steuern nicht sofort zahlt, so muß er Zinstm zahlen; diese reichen Leute aber kön nen den Staat warten lassen und brauchen dafür keine Zinsen zu zahlen. Ta haben nun die Sozial demokraten herausgerechnet, daß, wenn sie auch nur 6 Prozent Zinsen zahlen würden, der Staat jährlich 12 Millionen Kronen erhielte. Wenn man alle diese Geschenke — die 20 Millionen Kontingent prämie, die 8 Millionen Bonifikationen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 03.04.1913
Umfang: 8
. Durch ihn wird den Stiften und Klöstern noch immer ein Teil der Be günstigungen gewahrt. 7. Auf Gleichstellung des agrarischen Einkom mens mit jenem der übrigen Berufskreise. Auch hier wurden unsere An'trä"" abgelehnt und nicht zu längliche angenommen. Die Herren unserer Fluren und Wälder hatten sich 1866 das Privileg der Ein kommensverschleierung gesichert und nachher auch fleißig ausaeübt. Der Grundbesitz trug bisher nur einen winzigen Bruchteil dieser Steuer und viel werden die bürgerlichen Anträge daran nicht ändern

aber, so in Bezug auf das Verfahren und auf die. Veranlagunasvorschriften, wurden viele beachtens werte Verbesserungen beschlossen. Sieht man von der tatsächlich geleisteten Reform- arbeit auf einem Spezialgebiet der Einkommen steuer ab, so bleiben nur Fiskalmaßregeln übrig bloße Erhöhungen oder Neuvorschreibungen von Steuersätzen ohne Reform am System der Besteue rung selbst. Und so ist Steinwenders geniale Idee verwirklicht, alles beim alten zu lassen und bloß die Schraube energischer anzuziehen. Es bleibt

alles beim alten; es bleibt der Skandal unserer Grund steuer, die trotz des rapiden Ansteigens der agrari schen Erträge von Jahr zu Jahr weniger einbringt und dabei doch den verschuldeten Kleinbesitzer schwer bedrückt. Es bleibt der Skandal unserer Hauszins- sieuer, der höchsten Steuer der Welt auf Gebäude und Wohnungen, die vom Hausherrn auf die Mie ter überwälzt und doch ihm zur Behauptung uner hörter^ Wahlprivilegien in der Gemeinde angerech net wird. Es bleibt der Skandal der Hausklassen steuer

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Neueste Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 21.06.1933
Umfang: 6
, für andere Zündhölzchen 1 g für jede Packung unter 30 Stück und 2 g für jede Packung von 30 bis 60 Stück oder bei größeren Packungen für je in einer Packung enthaltene volle oder an gefangene 60 Stück; für Wachszünder beträgt die Zündmittel steuer für je 60 Stück 10 g. Für Feuerzeuge aller Art beträgt die Steuer 40 g. Das Höch stausmaß der Zündmittelsteuer für Zündhölz chen betrug bisher 40 vom Hundert des Steuerwerkes, der auf Grund der Gestehungskosten und des Verkaufspreises der Zündhölzchen ab Fabrik ermittelt

wird. Die dritte Zündmittel steuerverordnung hat die Steuer mit 21 vom Hundert des Steuerwerkes festgesetzt. Tatsächlich ist die gegenwärtige Steuerbelastung der Zündhölzchen ungefähr 25 Prozent vom Steuerwerk, da die Zündholzfabriken die Zündhölzchen ab Fabrik zu einem niedrigeren Preis als von ihnen anläßlich der letzten Festsetzung der Steuerbeträge für Zündhölzchen in Aussicht genommen war, verkaufen (2.86 g statt 3.46 g für eine Schachtel Schwedenzünder). Auf eine Schachtel Schwedenzün der entfallen 0.73

g an Zündmittelsteuer. Bei dieser Steuer belief sich der Preis für eine Schachtel Schwedenzünder im Einzelverkauf beim Trafikanten auf 7 g. Dieser Preis ist im Verhältnis zu den Preisen in den Nachbarländern — in Deutschland 10V 2 g, Ungarn 7 g, Jugoslawien 12 g, Schweiz 17 g, Rumänien 15 g, Frankreich 11 g — als mäßig zu bezeichnen. Das Bundesministerium für Finanzen erachtete es daher für geboten, eine Erhöhung des Steuersatzes für eine Schachtel Schwedenzünder von 0.73 g auf 2 g vorzunehmen. In diesem Falle

würde eine Schachtel Schwedenzünder im Detailpreis 8 g kosten. Das Mehrerträgnis der Zünd- mittelsteuer würde bei einer Halbjahresversteuerung von un gefähr 25.000 Kisten zu 5000 Schachteln — selbst unter Ein rechnung eines etwa 30prozentigen Konsumrückganges — mit IV 2 Millionen Schilling zu veranschlagen sein. Die Steuer für Feuerzeuge wurde auf das Vierfache, d. i. von 10 auf 40 g, festgesetzt. Eine weitere Erhöhung erscheint mit Rücksicht darauf, daß ungefähr neunzig Prozent der Feuerzeuge ab Fabrik weniger

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 27.06.1930
Umfang: 8
zurück. Der christlichsoziale Abgeordnete Buchinger hat im Nationalrat einen Gesetzesantrag einge bracht. gemäß dem die Regierung ermächtigt werden soll, eine Mehlsteuer von 15 Groschen für jedes Kilogramm Mehl — gleichgültig, ob es im Inland gemahlen oder ans dem Ausland eingeführt ist — einzuheben und den Ertrag dieser Steuer zur Auszahlung von Mbauprämien'an alle Land wirte, die Getreide anbauen, und überdies zur Subven tionierung der österreichischen Mühlen zu verwenden. Die Aera

der von der Regierung hundertmal verspro chenen Steuerermäßigungen soll also mit der Einführung einer neuen Steuer, der drückendsten und antisozialsten von allen Steuern, der Steuer auf das Brot und das Kochmehl des Arbeitslosen, beginnen, mit einer Steuer von 90 bis 100 Millionen Schilling auf die Lebensmittel der Aermsten! Ge gen die Nahrungs- und Genußmittelabgabe, die Breitner von den Luxusrestaurants, den Ringstraßenkaffeehäusern, den Konditoreien einhebt, protestieren sie; sie wollen eine Nahrungsmittelabgabe

soll die Bevölkerung geradezu überrumpelt werden: das Par lament soll nach den Wünschen der Christlichsozialen binnen wenigen Tagen den Gesetzentwurf des Herrn Buchinger be schließen und alles andere soll dann die Regierung nach ihrem Ermessen verordnen . . . Eine antisozialere Steuer forderung ist noch nie gestellt worden! Das sind die Blüten des „Antimarxismus"! Drei Frage» an die Regierung. Wien, 26. Juni. In der heutigen Sitzung des Unter ausschußes des Zollausschusses stellte Abg. Gen. Dr. B a u e r drei

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Seite 6 von 8
Datum: 22.06.1925
Umfang: 8
ein neuerliches Aufkommen des Feuers nicht wahr- scheinlich. Zum Gemeindepraliminare von Lienz. Ueber die be schlossene Radfahrsteuer haben wir bereits das unsere ge sagt. Gehen wir zur Grundsteuer. Sie ist nicht neu. Bis her hat die Stadt auf diese Steuer einen Zuschlag von 60 % gelegt. Gewiß eine schonende Behandlung des Grund und Bodens. Heuer hat der Bürgermeister den Zuschlag auf 120% in seinen Voranschlag festgesetzt und unsere Genossen waren der Meinung, daß die Grundsteuer wohl 150% ver trüge

lehnte, er beben und ihr Busen hob sich stürmisch und hastig flüsterte sie: „Auch ich liebe Sie." Er fuhr auf, wie vor den Kopf geschlagen, und seufzte nur: „O, mein Gott!" der Kampf ums Dasein auch nicht erspart ist. Wir werden aber bald sehen, daß es auch noch Steuerträger gibt, die gar nichts besitzen und doch fest blechen müssen. Die Hunde steuer. Man sprach in der Sitzung von einer Hundeplage. Eine Steuer von 20 8 für die Männchen und 40 8 für das Weibchen wird für die Hunde sicherlich

einen Abbruch bringen. Ein Mehr an Steuer, die einzelne Hundshasser ver langten, wurde abgelehnt. Die Steuer ist wahrlich so hoch genug. Ueber die Bundeszuschüsse lassen sich keine sicheren Zahlen nennen. Von der Gebäudesteuer, die -der Landtag beschlossen hat, kann die Gemeinde bis zum 1200% treiben. Die bürgerliche Mehrheit hat es aber vorgezogen, sich an die beliebten Zinsheller zu halten und wird den größten Teil des restlichen Erfovdniffes aus diesem Titel holen. Der Antrag unserer Genossen

mit der übrigen Arbeiterschaft, dafür werden die Sozialdemokraten i; on sorgen. So bekämpft die rote Gemeinde Wien die Wohnungsnot. Die Gemeinde kündigt an, daß sie zur Steuer der Arbeits losigkeit ihr Bauprogramm in der nächsten Zeit in verstärk tem Maße zur Durchführung bringen werde. In der nächsten Woche sollen einige ganz bedeutende Wohnbauanlagen in Angriff genommen werden. Vor allem die große Anlage auf der Landstraße, wo die Krimskhkaserne niedergeriffen und an ihrer Stelle eine Gebäudekomplex

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Neueste Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 27.11.1919
Umfang: 4
ist die ReichssinkommensteuLr mit 8 Milliarden Mark und die Kapitals» ertragssteuer mit 1.4 Milliarden Mark einzubringen. (Die neue» deutschen Skeuereutwürfe.) In dem Kapital« st e u e r e r t r a g s g e f e tz, das von Erzberger der deutschen Na tionalversammlung unterbreitet werden soll, wird bestimmt, daß vo» den Erträgen aus Kapitalvermögen eine besondere Steuer erhoben wird; also von Dividenden, Zinsen, Ausbeuten und son» stigen Gewinnen, welche auf Aktien, Kuxe, Genußscheine sowie auf Anteile an Kolonialgesellschaften, an Bergbau

der Steuer befreit sind insbesondere solche Kapitalseriräge, die Unter nehmen zustießen, welche der Anschaffung und Darleihung von Geld dienen. Die Steuer beträgt in einiger: Fällen 10, in anderen 20 vom Hundert des Ertrages. Ihre Hinterziehung wird mit Geld strafe, wahlweise auch mit Gefängnis bedroht. Ein weiteres Gesetz regelt die Steuerordnungen der Länder, Ge m e i n d e n und G e m e i n d e v e r b ä n d e. Danach ist die Erhebung von Zu schlägen zu ReichsM'.ern nur auf Grund reichsgesetzlicher

erhalten einen Anteil vom Ertrage der Reichseinkommensteuer, mit 'Ausschluß der Käpitalertragsfteuer, dis dem Reich unverkürzt verbleibt. Unter diesen Vorbehalten erhalten die Länder für sich und ihre Gemeinden und Gemeindeverbände: a) von den Steuerbeträgen der Steuer pflichtigen, deren steuerbares Einkommen 16.600 Mark nicht über steigt, einen Anteil von 90 Prozent, b) von den Steuerbeträgen der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von niehr als 15.500 Mark bis 25.500 Mark 80 Prozent, c) von mehr

Grundsätzen zu be teiligen. Von dem Aufkommen aus dem Erbschaftssteuergesetz er halten die Länder 20 Prozent, an der Grrmderwerbssteuer sind die Länder mit 50 Prozent beteiligt. Von dem Auflommev. au» der Umsatzsteuer fallen den Ländern 10 Prozent zu. Die Ge meinden haben das Recht, eine Steuer von demjenigen Mürdesr-. einkommen zu erheben, das van der N eich sein konmienste u c r nicht erfaßt wird. Lluch an der Grunderwerbssteuer und an der Umsatz steuer sind die Gemeinden beteiligt. (Der deutsch

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Oberinntaler Wochenpost
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Seite 6 von 12
Datum: 11.07.1930
Umfang: 12
um den gleichen Betrag gekürzt wird. Die Vorlage, betreffend Abänderung des Bundesfinanzgesetzes, sieht eine Erhöhung des Veräußerungsgesamtlimits für un bewegliches Bundeseigentum von 500.000 S auf 750.000 Schilling vor. Begründet wird dies mit den zu Siedlungs zwecken im Burgenland teils bereits durchgeführten, teils noch beabsichtigten Grundtransaktionen. M Me fit Die LtOMWfl. Statt Mehlauflage Erhöhung der Z u ch er - steuer, Biersteuer und Warenumsatzsteuer. Die Enquete über die Wirkung einer Mehlsteuer

auf die Mehl- und Brotpreise hat, wie am Samstag der Fi nanzausschuß ausdrücklich festgestellt hat, die Folge ge habt, daß der Initiativantrag auf - Einführung einer Mehl- und Braugerstenauflage fallen gelassen unid^an dessen Stelle unter gleichzeitiger Zurückführung des Ini tiativantrages auf Erhöhung einer Zucker steuer im Na tionalrat eine Regierungsvorlage betreffend außerordent liche Hilfsmaßnahmen zur Linderung des Landwirtschaft- lichen Notstandes eingebracht wurde, die eine Besteuerung des Zuckers

irr der Höhe von 20 Groschen für das Kilo gramm, zweitens eine Erhöhung der staatlichen Bier steuer von 4 Groschen für den Liter und eine lineare zehnprozentige Erhöhung der Warenumsatzsteuer vor sieht. Diese drei Maßnahmen würden nach Berechnun gen des Finanzministeriums zusammen ungefähr 83 Mil lionen Schilling im Jahre ergeben. Diese Regelung ist aber nur als ein Provisorium gedacht und soll nicht länger als ein Jahr gelten. Die Richtlinien über die Verwendung dieser Summe zur Linderung

sich gegen die Erhöhung der Warenumsatzsteuer und der Zuckersteuer aus und verlangte statt dessen eine Er höhung der Einkommensteuer in dchr höheren Stufen, eine Erhöhung der Vermögenssteuer, die neuerliche Einreih- ung jener Artikel, die seinerzeit aus der Luxuswaren umsatzsteuer ausgesch'eden wurden, in diese Steuer und eine Preiserhöhung bei den teureren Tab afforten. Zu Beginn seiner letzten Sitzhng nahm der Finanz ausschuß einen Gesetzentwurf einstimmig an, nach dein der Minister für soziale Verwaltung

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 11.11.1954
Umfang: 12
. Diesen Beitrag haben alle natürlichen und juristischen Personen zu entrich ten, die der Einkommen- bzw. der Körperschafts steuer unterliegen. Der Beitrag beträgt 18 Pro gleich zum Zwecke der Familienförderung zugeführt. Dieser Beitrag ist, wie bereits gesagt, nur von denjenigen zu entrichten, die der Einkommen steuer beziehungsweise der Körperschaftssteuer unterliegen. Viele kleinere landwirtschaftliche Betriebe und auch größere mit hoher Kinderzahl brauchen diesen Beitrag daher nicht zu entrich ten

genannt. Für juri stische Personen beträgt der Beitrag 18 Prozent der Körperschaftssteuer. Dieser Beitrag vom Ein kommen wird im Steuerbescheid über die Ein- kommen(Körperschaft) Steuer für das jeweilige Kalenderjahr erstmalig für das Kalenderjahr 1955 festgesetzt. Wird die Einkommensteuer im Ab zugswege eingehoben (Lohnsteuer), so ist der Beitrag vom Einkommen vom Arbeitgeber zusam men mit der im jeweiligen Kalenderjahr zu ent richtenden Lohnsteuer erstmals für die nach dem 31. Dezember 1954 endenden

das Gesetz für die Dienstneh mer in Wirklichkeit eine Erhöhung der Abgaben. Bisher waren zusätzlich zur Lohnsteuer 10 Pro zent der Steuer als Beitrag zum Wohnhauswieder aufbaufonds und weitere 10 Prozent als Besat zungskostenbeitrag zu entrichten. Der Beitrag zum Wohnhauswiederaufbau-Fonds bleibt weiter, der Besatzungskostenbeitrag fällt weg. An Stelle des Besatzungskostenbeitrages in Höhe von 10% der Lohnsteuer tritt nun aber ein neuer Beitrag in Höhe von 18 Prozent der Lohnsteuer. Praktisch also bringt

dieses hier' besprochene Bundesgesetz vom 7. Juli 1954 für die Einkommensteuer-Zah ler eine Erhöhung der Abgaben um 8 Prozent der Lohnsteuer. Inzwischen hören wir, daß ein Steuerermäßi gungsgesetz in Ausarbeitung stünde, das eine lOprozentige Senkung der Einkommen-Lohn-)- Steuer bringen soll. Das würde die vorhin ge schilderte Belastung wieder wettmachen. J. H. Kurioses Erkenntnis des deutschen Verwaltungsgerichtes Auf Grund einer parlamentarischen Interpella tion behandelte der österreichische Nationalrat

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