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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 11.11.1954
Umfang: 12
. Diesen Beitrag haben alle natürlichen und juristischen Personen zu entrich ten, die der Einkommen- bzw. der Körperschafts steuer unterliegen. Der Beitrag beträgt 18 Pro gleich zum Zwecke der Familienförderung zugeführt. Dieser Beitrag ist, wie bereits gesagt, nur von denjenigen zu entrichten, die der Einkommen steuer beziehungsweise der Körperschaftssteuer unterliegen. Viele kleinere landwirtschaftliche Betriebe und auch größere mit hoher Kinderzahl brauchen diesen Beitrag daher nicht zu entrich ten

genannt. Für juri stische Personen beträgt der Beitrag 18 Prozent der Körperschaftssteuer. Dieser Beitrag vom Ein kommen wird im Steuerbescheid über die Ein- kommen(Körperschaft) Steuer für das jeweilige Kalenderjahr erstmalig für das Kalenderjahr 1955 festgesetzt. Wird die Einkommensteuer im Ab zugswege eingehoben (Lohnsteuer), so ist der Beitrag vom Einkommen vom Arbeitgeber zusam men mit der im jeweiligen Kalenderjahr zu ent richtenden Lohnsteuer erstmals für die nach dem 31. Dezember 1954 endenden

das Gesetz für die Dienstneh mer in Wirklichkeit eine Erhöhung der Abgaben. Bisher waren zusätzlich zur Lohnsteuer 10 Pro zent der Steuer als Beitrag zum Wohnhauswieder aufbaufonds und weitere 10 Prozent als Besat zungskostenbeitrag zu entrichten. Der Beitrag zum Wohnhauswiederaufbau-Fonds bleibt weiter, der Besatzungskostenbeitrag fällt weg. An Stelle des Besatzungskostenbeitrages in Höhe von 10% der Lohnsteuer tritt nun aber ein neuer Beitrag in Höhe von 18 Prozent der Lohnsteuer. Praktisch also bringt

dieses hier' besprochene Bundesgesetz vom 7. Juli 1954 für die Einkommensteuer-Zah ler eine Erhöhung der Abgaben um 8 Prozent der Lohnsteuer. Inzwischen hören wir, daß ein Steuerermäßi gungsgesetz in Ausarbeitung stünde, das eine lOprozentige Senkung der Einkommen-Lohn-)- Steuer bringen soll. Das würde die vorhin ge schilderte Belastung wieder wettmachen. J. H. Kurioses Erkenntnis des deutschen Verwaltungsgerichtes Auf Grund einer parlamentarischen Interpella tion behandelte der österreichische Nationalrat

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