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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 26.01.1924
Umfang: 16
I durch die Post 1200 K Monats-Bezugspreise: Durch die Austräger in Innsbruck: 19.000 K Zum Abholer? in Inns bruck: 17.000 iv.. Ausw. durch die Kolporteure und ourch vie Post für Deul> ai-Oester reich: 19.000 K, für Deutsch land 25.000 K Uebr. Ausland 38.900 K Nr. ZL ZNWbimk. ZKmstag Sen LS. Fünser ldrs 32 . Fahrg. Gegen die Steuer auf Licht? und Kraft. Bekanntlich will die Tiroler Landesregierung die Krastenergie stark besteuern. Auf eine Kilo wattstunde Motorische Kraft, einerlei, ob diese aus Kohle

oder in Wasserwerken gewonnen wird, soll eine Steuer von 60 Kronen gelegt werden. 'Die chemische wie die metallurgische Industrie soll. 20 Kronen für das verbrauchte Kilowatt bezahlen. - Diese Steuer wird dre Industrie,- die wir im . Lande haben, schwer belasten, die Jndustrieentwick- lung unterbinden und damit die Arbeitslosigkeit vermehren. Es ist selbstverständlich, daß unsere Genossen dieser Steuer einen entschiedenen Wider stand entgegensetzen. Die ablehnende Haltung unserer Fraktion ver- ^ traten unsere Gen

wird aoer mehr oder minder noch im ganzen Lande gerechnet, meines Wissens , hat ja nur die Stadt Innsbruck das Zählersystem ein- • geführt, während alle anderen Orte noch immer das ' Pauschalsystem haben. Nun mochte ich wißen, wie Sie i eS unter diesen Umständen anstellen würden, die ver- ' brauchten Kilowattstunden im Lande zu erfaßen, um ibie Steuer vorzuschreiben. Auf eine derart schwankende Grundlage läßt sich keine Steuer aufbauen. eine solche ' Steuer muß ja zu Ungerechtigkeiten führen! Die Steuer

wird nur jene Orte treffen, die eine genaue Berechnung vornehmen und das Licht oder die Kraft nach einem j 'festgesetzten Maße verkaufen, dagegen bekommen die an- j deren Gemeinden, die noch die alte Schlampereiwirt- j schaft haben, dafür vom Lande insoferne noch eine Prä mie, als sie da nur eine sehr geringe Steuer werden be- , zahlen müssen. Darum sage ich: Wenn Sie. Herr Fi nanzreferent. eine Steuer nach einer bestimmten _ Be- meßungsgrundlage, in diesem Falle nach Kilowattstun den, einführen

wollen, dann mäßen Sie zuerst ein Ge- 'setz beschließen, nach welchem in Hinkunft im ganzen > Lande die Elektrizität nur nach Zählermessung verkauft . werden darf. Solange das aber nicht der Fall ist. fehlt dem von Ihnen vorgelegten Steuergefetze jede ordent liche Grundlage. Die uns vorgelegte Steuer hat aber nicht nur kein ordentliches Fundament, sondern würde auch katastrophal wirken. Der Herr Finanzreferent hat zwar gesagt: „Deshalb, weil wir jetzt auf jede Kilowattstunde Stromverbrauch ein paar Kronen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 02.06.1922
Umfang: 16
: Montag. 5. Pfingstmontag, Nonifatius; Dienstag, 6. Norbert, Klaudms; Mittwoch, 7. sQuatemberj Robert, Gottliebj; Don« nerstag, 8. Medardus, Claudius: Freitag, 9. Primus und Felicianus, Kolumbus. Ne me Striifr kt iopuilrii LchmWe. Die Lohnabgabe besteht darin, daß jeder, welcher zur Ausübung einer auf Erwerb abzielendcn Tätigkeit fremde Arbeitskräfte verwendet, eine Abgabe zu entrichten hat. Dieser Steuer liegt also die Annahme zugrunde, daß um so mehr erworben wird und um so bessere Ge schäfte

gemacht werden, je mehr fremde Arbeitskreis e ein gestellt werden müssen. Bor: diesem Mehrerwerb ist nicht bloß bei anderen Steuern wie Grund-, Erwerb- oder Einkommensteuer mehr zu zahlen, sondern es muß auch in: Verhältnis zum Lohne, der an die frernden Arbeits kräfte gezahlt wird, eine eigene Steuer entrichtet werden. Der Erfinder dieser neuen und auf den ersten Blick etwas sonderbar anmutenden Steuer ist der Sozialdemo krat B r e i t n e r, der seit der Herrschaft der Sozialdemo kraten int Wiener

Gemeinderate die Finanzgeschäfte der Millionenstadt Wien leitet Der Sozialdemokrat Breitner sah sich vor die Tatsache gestellt, daß die Ausgaben der Stadtgenicinde Wien fortlaufend und sprunghaft gestiegen sind, während bei den Einnahmen keine entsprechenden Erhöhuugen zu erzielen waren. Um diesem Mißverhält nis abzuhelfen, hat er d: 'Steuer der Lohnabgabe er füllen, welcher er den schönen Namen Fürsorgeabgabe gegeben hat. In der Millionenstadt Wien gibt es außer ordentlich viele gewerbliche Betriebe unft

Fabriksunter nehmungen, in welchen fast durchgehends fremde Arbeits kräfte angestellt sind. Und weil die Löhne dieser Ange stellten fortwährend stiegen, und weil mit dem Steigen der Löhne auch die Lohnabgabe sich steigerte, so hatte Breitner mit dieser (Steuer ein Mittel gefunden, welches der Stadtgemeinhe Wien die so dringend benötigten Mil liarden schon vor Jahren einbrachte. Das vom Sozial- demokrateil Breitner gegebene Beispiel hat alsbald Nach ahmung gefunden. Denn alle Länder und Städte Oester reichs

von wenigstens 4 Prozent bis zum 1. Juli 1922 eingeführt haben werden. Die Emführung dieser neuen Steuer, genannt Lohn abgabe, und die Höhe dieser Steuer, stehen also gar nicht mehr im Belieben des Tiroler Landtages, sondern der Landtag iiehr sich in dieser Frage vor eine Zwangslage gestellt. Bisher ist di.' Hälfte der Personalauslagen des Laubes und teilweise auch'der Gemeindelr, also die Hälfte der Gehälter der Landesbeamten und der Lehrer, aus Bundesmitteln bezahlt worden. Dieser Beitrag des Bun

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 14 von 16
Datum: 27.02.1909
Umfang: 16
firmiert: einerseits die Ueberweisungen aus den staatlichen Personalsteuern, mit der geringfügigen Summe von 150.000 Kr. — auch diese schwankt natürlich, weil diese Ueberschüsse nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt werden, die Ueberweisungen aus der staatlichen Branntweinsteuer im Betrage von 450.000 bis 460.000 Kr., die Bierauflage, der Zu schlag zur staatlichen Weinverzehrungs steuer und endlich die Zuschläge zu den direkten staatlichen Steuern. Und nun komme ich zu einem Kapitel

, das interessieren dürfte und das namentlich Interesse gewinnen dürfte im Hinblick auf die letzten Er eignisse im Tiroler Landtag, auf die ich vielleicht noch zu sprechen kommen werde. Die gesamte staatliche Steuer mit Ausnahme der Personaleinkommensteuer, (welche von allen sogenannten autonomen Zuschlägen, wie Landesumlagen, Gemeindeumlagen, Umlagen für Wassergenosfenschaften frei bleiben muß) beträgt in Tirol nach der Umlagenvorschreibung für das Jahr 1909 6,717.858 Kr. und verteilt sich nun auf die einzelnen

entfallen auf Nord tirol 140.121 Kr., Deutsch-Südtirol 136.467 Kr., Jtalienisch-Tirol 168.025 Kr. Die Erklärung, warum bei dieser Steuer der iralienische Landes teil die beiden deutschen Landesteile weit überragt, finden Sie im Ziffernansatz für die Hauszins steuer. Die Hauszins st euer beziffert sich in ganz Tirol auf 2,013.475 Kr., beträgt in Nordtirol 1,090.806 Kr., in Deutsch-Südtirol 565.286 Kr., Jtalienisch-Tirol 357.383 Kr.; in Innsbruck (bas in der Ziffer für Nordtirol immer inbegriffen

ist) 868.000 Kr. Ich erinnere mich an die Zeit der Einführung der Hauszinssteuer. Viele von Ihnen, meine Herren, haben sie vielleicht auch miterlebt, denn es sind erst ungefähr 26 oder 27 Jahre seither in das Land gezogen; Sie können sich denken, welche Aufregung diese Steuer überhaupt in Tirol, namentlich aber in Innsbruck hervorgerufen hat, in Innsbruck speziell, weil Innsbruck als Landes hauptstadt in die sogenannte Beilage A eingereiht worden ist. Die Beilage A umfaßt das Verzeich nis jener Städte

an einem beliebigen anderen Orte? Er darf in Innsbruck, Dank des milden Klimas der Landeshauptstadt, 15 Prozent vom Bruttozins für die sogenannten Einhaltungskosten in Abzug bringen, das sind bei 1000 Kr. 150 Kr. Der Restbetrag von 850 Kr. unterliegt der 26 2 / 3 - prozentigen Steuer und zwar selbstverständlich ohne Rücksicht auf die Schulden, die etwa auf dem Hause lasten. Die 26 2 / 3 prozentige Steuer machen nun bei diesem Zinsreft von 850 Kr. 226 Kr. 60 Heller aus. Wenn nun ein Hausbesitzer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 20.12.1923
Umfang: 8
durch die Kolporteure und durch die Post für Deuts ch,Oesterreich: 19.000 ss, für Deutsche land 25.009 K Gebt. 2luSUmb 36.000 K Rr. 389 Funsbrmk, Ssasersta» Sen ZS. Zezember 1828 ZI.Zaheg. Die Verteuerung der Lebens mittel. Auf Mehl und Brot allein 8.4 Prozent Waren- umsatzstener. Die Warenumsatzstouer ist die Steuer auf alles. Was immer wir kaufen, zahlen wir in dem Kauf preis die Waremunsatzfteuer mit. Sie lastet auf Mehl und Brot, auf Fleisch und Fett, auf Gemüse und Milch. Sie verteuert uns jedes Kleidungsstück

, jedes Stück Wäsche, jedes Paar Schuhe. Von je- löem Zeitungsblatt und von jedem Buch, von jeder Arznei und jedem Kinderspielzeug müssen wir sie entrichten. Sie packt uns bei der Geburt: von dem Arbeitsverdienst «der Hebamme muß die Umsatz steuer gezahlt werden;" sie läßt uns bis zum Tode nicht los: auch die Begräbniskosten werden durch die Umsatzsteuer erhöht. Von 'der Wiege bis zum Grabe begleitet uns diese allgemeinste, drückendste von allen Massenverbrauchssteuern. die wir der . Seipel-Sanierung

verdanken, begleitet uns diese Steuer auf alles. Die Warenumsatzsteuer soll nun vorn 1. Jänner an verdoppelt werden. Bisher ein Prozent, nun mehr zwei Prozent — mancher mag meinen, daß eine solche Steuer doch nicht gar zu viel ausmachen könne. Aber man vergesse nicht, daß diese Steuer jedesmal entrichtet werden muß, wenn die Ware ' aus einer Hand in die andere überacht! Und die meisten Waren gehen durch viele Hände, ehe sie zum letzten Konsumenten kommen. Für die wich tigsten Waren ist die Steuer

pauschaliert: sie wird nicht in jeder Phase, die die Ware vom Erzeuger zum Verbraucher zurücklogt, entrichtet, sondern nur einmal; 'dafür aber beträgt sie dann mehr als das , eine Prozent, das eigentlich in jeder Phase zu ent richten wäre. So beträgt bisher die pauschalierte, die tatsächlich entrichtete Steuer für Kartoffeln, , Fleisch, Fett zwei Prozent, für Mehl 4.2 Prozent, i Diese Steuersätze werden nun vorn 1. Jänner an ganz allgemein verdoppelt; so «daß wir also nun mehr für die meisten Lebensmittel

vier Prozent, für Mehl nicht weniger als 8.4 Prozent vom Preis an Umsatzsteuer werden bezahlen müssen! Jode ' arme Frau, die ein Kilogramm Mehl kauft, jeder Arbeitslose, der einen Laib Brot kaust, sie sollen dabei eine Steuer von nicht weniger als 8.4 Pro zent bezahlen! Dabei trifft diese enffetzliche Steuererhöhung nicht nur alle Lebens- und GebrauckMrtikel, son dern auch die Arbeitsmittel. Die Kohle, die Roh stoffe, die Werkzeuge — alle Produktionsmittel werden durch diese Verdoppelung

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 07.10.1904
Umfang: 16
der Bauernschaft veranlassen uns folgendes bekannt zu geben: werden außer Bozen zwölf Exemplare paketweise unter gemeinsamer Adresse bezogen, so kostet der einzelne Jahrgang der „Tiroler Bauern-Zeitung" nur zwei Fronen fünfzig Heller. Der Adressat erhält außerdem ein Freiexemplar. Für jedes weitere Dutzend ebenfalls ein Freiexemplar Inhalts-Verzeichnis. Bekanntmachudgen des Tiroler Bauernbundes. — Grund steuer und Personaleinkommensteuer. — Vom Saatgute. — Politische Ausschau. — Was gibt's sonst Neues

des Unterinntales. Es ist das bis jetzt die 17. landwirtschaftliche Bezirksgenossen schaft, die sich offen der Bauernbewegung angeschlossen hat. — Wacker! * * Versammlung. Am Sonntag den 9. Oktober findet in Perjeu (Landeck) eine öffentliche Volksversammlung unter freiem Himmel statt. Reichsratsabgeordneter Schraffl wird über die Lage des Bauernstandes, Bauer K. Niedrist von Münster über die Lage des Tiroler Bauernbundes sprechen. Hrundgeuer und Wersonakeinkommen- steuer. Das letztemal hat die „Tiroler Bauern

nämlich nicht bloß Rentensteuer, er zahlt auch Personalein kommensteuer. Wer ein Gesamteinkommen von über 1200 K hat, muß dafür noch eine eigene, die Personaleinkommensteuer, zahlen; und diese ist gar progressiv, d. h. der Prozentsatz steigt mit der Höhe der Steuer bis zu fünf Prozent. Man darf also, will man gerecht sein, die Grundsteuer nicht mit der Rentensteuer allein, sondern man muß sie mit dieser und der Personaleinkommensteuer zusammen vergleichen. Tut man dies, so stellt sich die Sache

u. dgl.) doch auch mit einer Steuer zu treffen; bei der Rentensteuer schaut ja fast nichts heraus. — Nun beachte man: Für die Renten- und für die Personal einkommensteuer ist ein sogenanntes „steuerfreies Existenzminimum" festgesetzt worden. Wer nur bis 1200 K Einkommen hat, ist von beiden dieser zwei Steuern ganz befreit. Die Regierung hat nämlich so gerechnet: 1200 L braucht einer mindestens zum leben, und dafür soll er nicht besteuert werden. Dies ist ja ganz recht gedacht; warum gilt

diese Rechnung aber dann nicht auch für den Bauer? Sein Einkommen ist in den allermeisten Fällen nur vom Grund und Boden, von der Landwirtschaft. Warum wird denn nicht auch für ihn ein „steuer- | freies Existenzminimum" festgesetzt, sondern auch dem kleinsten Kleinhäusler eine 19prozentige Steuer vorgeschrieben? Was fürs Geld recht ist, soll doch auch für Grund und Boden — wenigstens billig sein! Der sonderbare „Freund" des Niedrist meint, dieser Die nächste Nummer der „Tiroler Bauern-Zeitung“ erscheint

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 22.09.1923
Umfang: 16
oder die Reichen. Seipel und die Seinen find entschlossen, diese» Steuern aus den Taschen des Volkes, der Arbeiter, der Angestellten, der Kleingewerbetreibenden und der Kleinbauern zu holen. Und er will rücksichts los zugreifen! Die Vergangenheit lehrt, daß ihn keinerlei Skrupel plagen. Seine bisherige Steuer politik war darauf eingestellt, vom Volke zu neh men und die Reichen zu beschenken. Er hat aus die Schultern per Volksmasten drückende Steuern ge bürdet. Daß trotz dieser hohen und drückenden Steuern

das Defizit im Staatshaushalte noch so groß ist wie zu Beginn der Seipelschen Steuer- schinderei, mag manchen überraschen. Wer aber weiß, welche Steüersummen Herr Seipel dem Reichtum schenkte, der begreift wohl, daß die Sa nierung nicht vom Flecke kommt. Finanzminister Dr. Kienböck: Nur fest «»ziehen. Ans demselben ist noch Vom arbeitenden Volke und von den kleinen LeuteZ preßt Herr Seipel zunächst einmal die Ein kommensteuer heraus. Jedem Arbeiter und An gestellten wird sie gleich vom Lohne in Abzug

und Steuer belastet, daß diese beiden Abgaben höher sind als der Einkaufspreis. Das Bier ist ebenfalls außer ordentlich hoch besteuert. Sogar vom Mineral- und Sodawasser hebt Seipel große Steuer ein. Nach dem Sanierungsplan sollen die indirekten Steuern und Zölle so erhöht werden, daß sie pro Kops und Jahr die Summe von 1,184.370 Papierkronen er reichen; die durchschnittliche Steuerleistung einer Arbeiter- oder Beamtensamilie von vier Köpfen wükde dann im Jahre einschließlich der Personal

3,075.564 Goldkronen an Einkommensteuer vorgeschrieben worden. Die Vor schreibung rechnete natürlich die Goldkronen in Pavierkronen um. Aber Eastiglioni verzichtete auf Steuerzahlen. Die Papierkrone sank im Werte und er dachte sich: „Wenn ich das Steuer zahlen hinausschiebe, kann ich sie mit ent werteten Kronen ent richten; sie wird mir halb und halb ge schenkt." Tatsächlich hat die Regierung dem Ea stiglioni Steuerstun dungen bewilligt. Als die Stundungen aus waren, kamen die Steu erakte abhanden

. Und bis Eastiglioni endlich die Steuer zahlte, wa ren die Papierkronen, in denen er Steuer zu entrichten hatte, nur mehr 293.210 Goldkro nen wert. Eastiglioni hat sich mit dieser Spe kulation aus die Ent wertung der Krone allein 38 Milliarden Papierkronen an Steuerleistung erspart. So behandelt die Re gierung die Reichen.■ Aber was sie den Rei- chen schenkt, das müs sen die Masten bezah len. Seipel will diese Politik konsequent fort- sehen. Und wie gesagt, seine Steuerpläne zielen aus die Einführung hoher Zölle

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 4 von 16
Datum: 01.01.1904
Umfang: 16
aus Italien die Nachricht, daß die bisherigen Zollbestimmungen vorläufig weiter bestehen bleiben. Somit sieht man, daß die österreichische Regierung der italienischen doch nicht ganz auf den Leim gegangen ist. Der Klub der Weinhändler Deutsch- Südtirols gegen die Grhöhung der Weinvcrzehrungssteuer. Am 29. Dezember v. I. hatte der Klub der Wein händler Deutsch-Südtirols im Merkantilgebäude in Bozen eine Besprechung behufs Stellrmgnahme zu der vomLandtag geplanten Erhöhung der Weinverzehrungs steuer

. Unter den Erschienenen befanden sich Statt haltereirat R. v. Falser, die Landtagsabgeordneten Präsident des Landeskulturrates, Baron Widmann, Landeshauptmannstellvertreter Dr. v. Heppergrr, Dekan G l a tz und P l a t a t s ch e r. Herr Heinrich Lun als Referent machte es den Landtagsabge ordneten Südtirols zum Vorwurfe, daß auch sie für die 35prozentige Erhöhung der Weinverzehrungs- steuer gestimmt hätten. Trotzdem das Bier weniger hoch besteuert war, habe man nun schon wiederum den Wein zur Besteuerung herangezogen

. Die Zu mutung eines Abgeordneten, einen minderen Wein herzustellen, um eine Erhöhung des Weinpreises trotz der neuen Umlage hintanzuhalten, sei mit aller Entschieden heit zurückzuweisen. Herr Lun verlassodann eine Resolu tion, die vom Landtag die Aufhebung oder minde stens eine wesentliche Herabminderung der Wein steuer fordert. Der Präsident des Landeskulturrates Abgeordneter Baron Widmann erwiderte, das; für das aus der Lehrergehaltsregulierung resul tierende Mehrerfordernis von 800.000 Kronen

Adresse gerichtet, nach dem die neue Umlage vom Landtage im Einver nehmen mit der Regierung beschlossen und ange nommen sei. Es sei zudem diese Steuer nur ein mal für ein Jahr (1904) vorgesehen. Der Obmann des Klubs der Weinhändler Deutsch-Südtirols, Anton M u m e l t e r, meinte, daß es ihm unglaub lich scheine, daß kein anderes Besteuerungsobjekt ge funden werden könne und brachte die Besteuerung der Mineralwässer in Vorschlag und gab seiner An schauung Ausdruck, daß es übrigens ganz gerecht fertigt

wäre, eine Steuer auf dieViehzucht zu legen, z. B. eine Krone per Stück, was gewiß kein Bauer zu hoch finden würde. Diese Steuer wäre deshalb gerechtfertigt, weil die Gehaltsregu lierung größtenteils den Landlehrern zu gute käme. Hierauf wurde die Debatte geschlossen, die Resolu-

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 9 von 20
Datum: 09.02.1923
Umfang: 20
verschiedener Angelegenheiten wurde beschlossen, viertel jährlich eine Bürgermeisterkonferenz abzuhalten. In vor gerückter Stunde schloß der Bezirkshauptmann die Kon ferenz. Einkommenstellerschlüsiel für das Jahr 1922, Sofern das Gesamteinkommen nicht durch 100 teilbar ist, ist dasselbe ans den nächsten durch 100 teilbaren Betrag, die entfallende Steuer auf den nächsten durch 10 teilbaren Betrag nach unten abzurunden. Einkommen Steuer in Prozenten des Gesamt einkommens von mehr als | bis einschließlich

Kronen 1,748.000 6,555.000 IV, 6,555.000 15,295.000 2V, 15,295.000 26,220.000 4 Die Steuer ist -edoch mit der Maßgabe zu bemessen, daß von dem Einkommen einer höheren Stufe nach Abzug der Steuer niemals weniger erübrigen darf, als von dem höchsten Einkommen der nächst niedrigeren Stufe nach Abzug der auf dieses Einkommen entfallenden Steuer erübrigt?) Stehen in der Versorgung eines Haushaltungsvorstandes Personen, welche im Sinne des § 157 der Haushaltung angehören, so hat für Einkommen

bis einschließlich 26,220.000 K jährlich für je eine derartige Person eine Ermäßigung der Steuer um je 5 Prozent stattzufinden. J ) Beispiel: Gesamteinkommen 6,557.197 K, abgerundet 6,557.100 K. Auf diesen Betrag entfällt eine Steuer von 2 2 / s Prozent. Daher 65571 x 2% -----174.856, abgerundet j 174.850. Es erübrigt daher nach Abzug der Steuer ein! Eirrlammon van 6.382.250 K. Da iedocb von dem höchsten 1 Verzeichnis irdee die beim NeEMerüwrs der Tiroler Kmsnm»Mr'kasse znm Nerkauf Imw. Tausch

. An fragen ohne Rückporto, bezw. Anskunstsgebühr können nicht berücksichtigt werden. Auskünfte nur an ernste, bezw. zahlungskräftige Selbstreflektanten. ReMMerrkSro desKrMtorremes der Tiroler Kauerusparkasse» Innsbruck, Wilhelm Greil- Sraße 14 . Kriefad reffe: ReaMStenkÄro Kauern spar- krasse» Innsbruck. Wilhelm GreUstrstze 14. Telephon Ur. 843. Einkommen der nächst niedrigeren Stufe, d. i. von 6,555.000 K. nach Abzug der auf dieses Einkommen entfallenden 14/rrpro- zentigen Steuer, im Betrage von 87.400

K ein Einkommen' von 6,467.600 K erübrigt, beträgt, die Steuer von einem! Einkommen von 6,557.100 K nicht 174.850 K, sondern nutz 6,557.100 weniger 6,467.600, das ist 89.500 K. Formel« zur Berechnung der Steuer von Einkommen über 26,220.000 K wobei O gleichbedeutend ist mit Gesamteinkommen in Kronen. E i n k o m m e n von mehr als bis einschließlich ftonjcn 26,220.000 34.960.000 52.440.000 69.920.000 87.400.000 109.250.000 131.100.000 174.800.000 218.500.000 437.000. 000 655.500.000 874.000. 000 1.311.000

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 20
Datum: 05.10.1906
Umfang: 20
Seite 8 ,Lir » ler Vauern-Zeitung Nr. 20 hören: Kalk-, Sand-, Kies-, Mergel- und Tongruben, Prioat- kanäle, Ufer, Raine, Alleen, Privatwege u. s. w. Auch die ses Parifikationsland unterliegt der Steuer. Das Gesetz sagt aber nicht, daß Parifikate nur dann der Steuer unterliegen, wenn sie einen Ertrag liefern. Sie sind ständig besteuert, auch dann, wenn sie nie einen Ertrag liefern können. Welchen Ertrag kann ein Privatkanal bringen? Ein Pcioatkanal liefert nicht nur keinen Ertrag

Last bedeuten. Weil also der Bauer seine Feldfrüchte nicht auf dem Buckel heimtragen will, muß er Steuer zahlen! Oder will der Grundbesitzer seine Kalk-, Sand-, Kies-, Mergel - gruben u. s. w., die er selbst für seinen Gebrauch in den seltensten Fällen in Anspruch nimmt, wirklich ertragfähig machen, dann muß er sie gewerbsmäßig ausnützen, dann wird er aber neben Grundsteuer auch noch die — Erwerb st euer zahlen müssen. Der Bauer zahlt aber nicht nur diese Real steuern, er zahlt

und Erhaltung dieser Einnahmen verwendeten Aus gab e n ... u. s. w. Der Bauer zahlt hiernach für seine Wohnbestandteile eine zweifache Steuer, die Gebäudeklassen- und P er- sonaleinkommensteuer, da ja gesetzlich zu seinem Ein kommen der Mietwert seiner Wohnbestandteile gehört. Das Gesetz bestimmt zwar, daß bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ein« kommen- die entrichteten direkten Steuern abgeschrieben werden. Erreicht aber die Gebäudeklassensteuer die Höhe des Mietwertes seiner Wohnbestandteile? Nein

! Er zahlt alio die Gebäudeklassen st euer und für den Mietwert abzüglich der Gebäudesteuer die Personaleinkommen st euer. Der Landwirt zahlt aber auch für sein Einkommen eine doppelteSteuer: Für den Reinertrag seiner Grund- stücke entrichtet er die Grundsteuer, für sein Einkommen die Personaleinkommensteuer. Nun ist aber der R e i n- ertrag seiner Grundstücke zugleich sein Einkommen, folglich zahlt er für fein tzinkomme« zweifache Steuer. Damit ist aber die Reihe der Steuerkuriositäten

noch nicht erschöpft! Will ein Bauer, wie oben angedeutet, ein Parifikationsland, z. B. Sand-, Stein-, Mergel-, Tongruben u. s. w. ertragfähig machen, muß er fie gewerbsmäßig auSnützen. Für diese Ausnützung unterliegt er einer dreifache« Steuer: der Grund-, Erwerb- und Personaleinkommensteuer. Die, wenn auch geringe, Grundsteuer zahlt er für das Parifikat, die Erwerbsteuer für den Gewerbebetrieb, die Personaleinkommensteuer für das Einkommen aus diesem Gewerbebetrieb. (Schluß in nächster Nummer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 05.07.1921
Umfang: 8
ist, eine 40pvozentige Steuer! einheben. Zu jeder Kwne Uebernächtungsgebühr! sollen also 40 Heller Landessteuer zugeschlagen werden. Diese Steuer ist an sich außerordentlich e hoch und wir befürchten sehr, daß sie das best» . Mittel ist, den Fremdenverkehr, der durch die. Künste, die von der Landesregierung praktiziert: worden sind (Paßschwierigkeiten, Einreisebävil^ ligungen usw.) und durch die Preispolitik (Tirol! ist heute das teuerste Land in ganz Mitteleuropa) ! ohnedies schon schwer gelitten hat, ganz umzu

-' bringen. Mit dieser Steuer werden nämlich dt«! Zimmerpreise bei uns teurer sein als in Berlin,! München. Wien oder in den Sommerfrischen in i Bayern oder Südtirol. Wer den Fremdenverkehr! abwürgen will, muß solche Steuern beschließenl! Das Unerträglichste! an der neuen Steuer aber! ist, daß die Steuer von jedermann eingehoben! wird, der in einem Gafthof übernachten muß.! Wenn ein Innsbrucker auf einer Geschäftsreise! sich z. B. in Kufstein auszuhalten gezwungen! sieht, dann wird er als Fremder

betrachtet und-! — geschoren. Wenn ein Arbeiter von seiner Firma auf Störarbeit geschickt wird, dann hat er die gleiche Steuer zu bezahlen wie der Frenrde, : wenn ein Einheimischer eine Bergfahrt unter nimmt und in einer Schutzhütte oder in einem Gasthof übernachtet, daun muß er, wie der aus ländische Millionär, Steuer bezahlen. Auch für die vielen hundert Familien, deren Erhalter hier beruflich tätig sind, die aber in Hotels wohnen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 10 von 16
Datum: 30.04.1921
Umfang: 16
und Steuer beträge von weniger als 2 K wöchentlich und 10 K monatlich nicht zur Einhebung gelangen. Diese Reform erwies sich bald nicht mchr als ausreichend. Der große Sprung, der in der Pro gression der Steuerskala bei Einkommen von 60.000° K vorkommt, wirkt in Anbetracht der fortgesetzten Einkommensverschiebungen beson ders hart. Dazu kommt noch,'daß die Personal steuernovelle vom Jahre 1920 eine Begünstigung für Familienerhalter in größerem Ausmaß nur bis zum Jahreseinkommen von 52.00

K bis zu 400.000 K brei ter angelegt und die Progression bis zu derselben Einkommenshohe mit Vermeidung größerer Sprünge einheitlich mit 0.3 vom Hundert ange setzt. Die Steuerskala wird dann mit Steuer stufen von 20.000 K bis 500.000 K Einkommen weiter geführt, wobei die Steigerungen 0.6 vom Hundert betragen. Bei einem Einkommen von mehr als 500.000 K tritt dann eine scharfe Pro gression ein. Die Steuereinhebung wird erst bei einem Einkommen von mehr als 30.000 K begin nen. Die Steuerskala lautet: Stufe

14 . .... 160000 170.000 8.684 167 15 . .... 170.000 180.000 9.724 187 16. .... 180.000 180 000 10.816 208 17. . . . . 190.000 200.009 12.012 331 Die neue Steuerskala wird für den Steuer abzug von Dienstbezügen am 7. Mai zum ersten Male Anwendung finden. Um eine Vergütung für die in den ersten vier Monaten erfolgten höheren Steuerabzüge zu gewähren, wird der im § 234 festgesetzte Pauschalabschlag von Dienst bezügen ab 1. Mai mit 25 statt mit 20 vom Hun dert festgesetzt, wenn eine kürzere als fechsmonat- liche

Kündigungsfrist in Betracht kommt; ist die Kündigungsfrist mindestens eine sechsmonat liche, so beträgt der Abschlag 15 statt 10 vom Hundert. Eine Rückzahlung der in den ersten vier Monaten zuviel abgezogenen Steuer findet daher nicht statt. Die Begünstigung der Familienerhalter erfolgt in anderer Form als bisher, nämlich dadurch,, fraß für jede in der Versorgung eines Haushalts vorstandes stehende Person eine Ermäßigung der Steuer um je eine Steuerstufe stattiiudet. und zwar bis zu einem Einkommen

39 gerechnet wird. (Das Jahr hat 52 Wochen, da bei Arbeitern und An gestellten unter sechs Monate KünoigungLfrist 25 Prozent als Pauschalabschlag in Abrechnung gebracht werden, so bleiben von den 52 -Arbeits wochen nur mehr 39 Wochen. 25 Prozent von 52 ist 13, 52 weniger 13 ist 39.) Der Betrag, der sich nun ergibt, wird in der Steuerskala abge lesen und. gilt als Steuer für Einzelpersonen. Für jede in der Versorgung des Haushaltsvor standes stehende Person ermäßigt sich die Steuer um eine Steuerstufe

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Tiroler Post
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Seite 1 von 16
Datum: 30.01.1909
Umfang: 16
Senner auf der Lendalm hatten in Erfahrung gebracht, daß der Kaiser Ferdinand nach Innsbruck gekommen sei und sich längere Zeit dort aufhalten werde. 8. Jahrgang. Wer dies ruhig und ohne Vorurteil erwägt, der wird den Wirten recht geben, wenn sie sagen: Gleiches Recht für alle; müssen denn die Gast hausbesucher und muß meine Familie ver steuerten Wein trinken, so sollen die anderen ebenso behandelt werden, auch der Privatwein soll einer Steuer unterliegen. Betrachten wir nun diese Frage

; die Wohlhabenden aber sind auch hier die Bevorzugten, sie können sich den Wein einstellen und haben damit einen von der Steuer freien, billigen und häufig erst noch besseren Wein als die kleinen Leute. Da es nun eine Forderung der Gerechtigkeit ist, daß.Mfentliche Lasten gleich mäßig verteilt werden, ist es auch gerecht, wenn der Privatwein wenigstens einigermaßen einer Besteuerung unterliegt. Dazu kommt noch ein weiterer Grund. Die öffentlichen Lasten sollen nicht bloß zwischen den verschiedenen

Gesellschaftskreisen, sondern auch zwischen den verschiedenen Landesteilen verteilt werden. Soll nun wirklich die Landesbierauflage erhöht werden, so bedeutet dies zum größten Teile eine neue Belastung von Nordtirol, weil in Nord tirol viel mehr Bier getrunken wird. Es ist darum ganz gerecht, wenn in ähnlicher Weise auch Südtirol herangezogen wird, und dies geschieht am besten durch eine Weinkonsumsteuer. Gegen eine neuerliche Erhöhung der Weinverzehrungs steuer wehren sich wieder die Wirte. Eine mäßige

auf die Erhöhung der Biersteuer und der Weinverzehrungssteuer. Dies griffen nun die Gastwirte auf, um energisch gegen eine solche Steuererhöhung zu protestieren, andererseits aber die Einführung einer Steuer auf Privatwein, das heißt den außer den Gasthäusern in Privatwohnungen zum Privatgebrauch eingelagerten Wein, zu ver langen. Gegen diese Forderung der Wirte pro testieren nun die Weinbauern in Südtirol, die da meinen, durch eine solche Steuer in der Wein produktion, die ehedem nicht aus Rosen gebettet

im Be trage von 35 Prozent der staatlichen Steuer und in sehr vielen Orten noch ein ebenfalls ziemlich hoher Gemeindezuschlag. Dies macht den Gast hauswein teuer, weil der Wirt selbstverständlich die Steuern auf den Weinpreis umlegen muß. Daraus ergibt sich nun eine lehp einfache Folge. Der Wein zu Hause einAMt, ist viel billiger, als der im Gasthause getrunkene. Dies ist schon an sich verständlich, weil der Wirt eine bedeutende Regie hat und dieselbe auf die Preise schlagen muß. Der Unterschied

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Unterinntaler Bote
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Seite 2 von 4
Datum: 20.04.1893
Umfang: 4
also auch einen Tag. Der Brenner muß zum Steueramte, um die Steuer zu entrichten — das kostet wieder eineu Tag, dann soll die Finanzwache entsiegeln— abermals ein Tag, dann muß sie versiegeln — noch ein Tag, dann soll sie unterschiedliche Male control- liren — ebenso viele Tage, also Alles in Allem mindestens fünf Arbeits- bezw. Diensttage, und dazu — die Steuer von 1 fl. 05 kr. Das aber wenn es gut geht! Wenn es schlecht geht, kann's auch so kommen: Der Brenner ist eine ehrliche Haut, aber er scheut den weiten

Weg, die Maische ist dem Verderben nahe und da denkt er: „Nächsten Sonn tag komm' ich ohnehin hinunter, da kann ich die Steuer zahlen; so brenn' ich derweil ab, denn das muß da wohl Jeder einsehen, daß ich nicht betrügen will." — O guter Bauer, hättest Du Deine Zweffchgen den Schweinen vorge worfen, oder auf den Mist geschüttet, denn jetzt geht's Dir schlecht! Weißt Du, wie groß die Strafe ist? — das Gesetz sagt, das 8 bis 12 fache der verkürzten Gebühr, aber als mindesten Zeitraum

, während welchem Du unversteuert ge brannt hast, nimmt es 8 Tage an und zwar täglich drei Brände! Hält Dein Kessel z. B. 80 Liter, so ergiebt das eine tägliche Leistungsfähigkeit von 190 L., also in 8 Tagen 1520 L., wofür die Steuer 15 fl. 96 kr. beträgt. Jetzt rechne dazu die 8 fache Strafe, so sind das zusammen 143 fl. 64 kr. — und da hilft Dir kein Herrgott. Extra mußt Du noch 8 Tage brummen, denn das Gefällsstrafgesetz bestimmt für die eigenmächtige Entsieglung der Brennvorrichtung die Strafe des Arrestes. Gelt

, das sind theure Zwetschgen? Und Du hast es ja nicht so schlecht gemeint! Die Strafe aber beträgt mehr als das 134fache der Steuer, die Du ja gerne ge-

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Südtiroler
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Seite 2 von 8
Datum: 15.01.1934
Umfang: 8
und Abgaben Südtirols einzeln kurz anführen. Staatliche Steuern. 1. Grundsteuer (Terveni): Diese ist von allen Grundei gentümern zu bezahlen und beträgt 10 Prozent des drei fachen Katastral - R e in ertrag e s. 2. Gebäudesteuer (Fabbricati): Sie lastet aus sämtlichen Hausbesitzern, mit Ausnahme der rein landwirtschaftlichen Gebäude, der Fabriken usw. und der steuerfreien Neubauten. Ihre Höhe beträgt 10 Prozent von zwei Dritteln des fest- gestellten Mietwertes des Hauses. 3. Steuer auf das bswieglichs

Vermögen (Ricchezza Mo bile): Diese trifft das Einkommen aus Kapital, aus Arbeit und aus der Vereinigung von Kapital und Arbeit. Der Steuersatz beträgt für die reinen Kapitalseinkommen (Zinsen, Renten usw.) 20 Prozent, für die Einkommen aus Kapital und Arbeit (Handels- und Gewerbebetriebe) 14 Prozent, Einkommen aus freien Berufen 12 Prozent und für die rei nen Arbeitseinkotnmen (Bezüge der staatlichen und privaten Angestellten) 8 Prozent. 4. Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag (Red- diti

Agrari): Dieser Steuer unterliegen alle Grundbesitzer, die ihren Grund selbst bearbeiten. Der Steuersatz beträgt 10 Prozeut dieses Durchschnittsertrages, der nach bestimmten Tabellen provinzweise je nach Kulturgattung, Höhenlage und Viehzahl berechnet wird. 5. Junggesellensteuer (Celibi): Diese besteht aus einem festen Betrage, der bei Junggesellen zwischen 25 und 35 Jah ren 70 Lire, bei solchen zwischen 35 und 50 Jahren 100 Lire und bei solchen zwischen 50 und 65 Jahren 50 Lire beträgt

und aus einem zusätzlichen veränderlichen Betrage, der nach dem Einkommen des Junggesellen berechnet und mit der Hälfte der Ergänzungssteuer festgesetzt ist. 6. Ergänzungssteuer (Complementare). Diese Steuer wird auf das gesamte Einkommen eines Steuerträgers unter Zurechnung des Einkommens der Gattin und der minderjäh rigen Kinder berechnet und umfaßt also alle steuerpflichtigen Einkommen der Punkte 1 bis 4 zufammengerechnet, wobei jedoch die Steuerbehörde die Möglichkeit hat, je nach' dem Lebensstandard und Aufwand

haben das Recht, eine Umlage in der Höhe von 50 Prozent, im Be,- darfsfalle auch von 100 Prozent der staatlichen Grund steuer einzuheben. 12. Provinzialumlage auf die Gebäudesteuer (Sovrim- posta provinziale fabbricati): Diese beträgt normalerweise 30 Prozent der staatlichen Gebäudesteuer, kann aber irrt Be darfsfälle auf 75 Prozent erhöht werden. 13. Provinzialumlage auf Handel und Gewerbe (Addi- zionale Prov. Induftria). Sie beträgt 1 Prozent, höchstens aber 1.5 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 24.04.1935
Umfang: 8
erfordert, ist die Untermieterabgabe für Dauervermietungen. Die Haus besitzer haben schon vor sechs Jahren diese Steuer mit Er- kolo, anaelochtenUsid mußte diese für Hausbesitzer in der Stadtratssitzung vom 12. Juli 1929 ausgehoben werden. Dadurch wurde ein sozial ungerechtes „Zweierleirecht" ge schaffen. Eine im Jahre 1934 erfolgte Vorsprache des Mie terbundes und der Vereinigung der Privatzimmervermieter beim Negierungskommissär Fischer wegen dieser seinerzeit befristeten, dann in aller Stille

verlängerten, heute aber untragbaren Steuer, hatte nur das Ergebnis, daß der Re gierungskommissär die Erhöhung des Besreiungseinkom- menschlüssels zugestand und die Steuer mit 8 45.000 für den nächsten Voranschlag einzustellen vorschlug. Wer die Er tragsmöglichkeit dieser Steuer in der heutigen Krisenzeit zu beurteilen vermag und weiß, daß sich der Befreiungs werber eine unangenehme, die Familienangehörigen exi stenzschädigende Erhebung über seine Einkommensverhält nisse durch die Kriminalpolizei gefallen

lassen muß, wird verstehen, daß die Vereinigung der Privatzimmervermieter nur die gänzliche Aushebung dieser Steuer für zweck entsprechend hielt. Ein einstimmiger Beschluß der am 6. Februar 1935 stattgefundenen Jahresversammlung des Mieterbundes, diesbezüglich bei der Tiroler Landesregierung eine Be schwerdeschrift zu Überreichen und den Bundesvorstand in Wien zu ersuchen, die Gesetzlichkeit dieser Steuer zu über prüfen, wurde bisher nicht durchgeführt und auch im Pressebericht dieser Versammlung

werden. Daß viele Inhaber von mieterschutzsreien Woh nungen für das eingerichtete Zimmer Wäsche, Licht und Bedienung nicht einmal das erhalten, was ihnen das leere Zimmer kostet, ist bereits allgemein bekannt. Der heiligste Grundsatz der Erneuerung Oesterreichs und der österreichi schen Verfassung ist die soziale Gerechtigkeit. Sie wird mit dieser Steuer nicht gefördert. Ich appelliere daher im Namen aller von diesem Un recht Betroffenen an die kommenden Vertreter des Ar beiter- und Angestelltenstandes sowie

des Gewerbestandes, in dem zu ernenenden Gemeindetag der Landeshauptstadt Innsbruck, diese Steuer auf ihre soziale, gesetzliche und moralische Berechtigung zu prüfen und im Interesse der Erneuerung Oesterreichs abzuschassen. all. Die JjäAime Aus einem Zillertaler Arbeiterbrief Aus Mayrhofen wird uns aus Arbeiterkreisen ge schrieben: Die meisten Lokalbahnen in Oesterreich gewäh ren für die Einheimischen Fahrpreisermäßigungen. Eine gewisse Bevorzugung der Einheimischen hält man auch dort für angebracht

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 07.08.1908
Umfang: 16
man diese Agitation unternimmt. Sie gilt der Bekämpfung der christlichsozialen Partei, des Tiroler Bauernbundes und dessen Obmannes Josef Schraffl und gewiß auch zum Teile meiner Wenigkeit. Als ich die Steuervorlage studiert hatte, war ich der Ueberzeugung, daß diese Steuervorlage eine jener ist, gegen die sich die agrarischen Kreise wehren müffen. Besonders wir Weinbauern haben uns gegen diese Steuer zu stemmen, wenn uns nicht für diese neue Belastung eine Begünstigung wird, die den einseitigen Schaden

Reichsratsabgeordneten hinter mir hatte, sondern daß auch die Führer der christlichsozialen Partei mir in dieser Angelegenheit treue, liebe Kollegen waren. Wenn ich mich nun aber auch gegen die Erhöhung der Branntwein steuer ausspreche, insoweit sie den echten, guten Branntwein treffen soll, so bin ich doch so wahrheitsliebend, daß ich die Behauptung nicht nachzu sprechen vermag, daß der Tiroler Weinbau durch die geplante Branntwein steuererhöhung, auch wenn sie so gekommen wäre, wie der Finanzminister gewollt hatte, total zu Grunde gehen

haben das Recht, eine wahrhafte Berichterstattung zu fordern. Ich bin kein Schwindler und wenn ich keine angenehmen Berichte zu bringen habe, so täusche ich den Wählern auch nichts vor, wie ich auf anderer Seite auch ein Gegner jeder Uebertreibung bin. Nach den Berechnungen, die ich mir machte, dürfte der Liter Branntwein nach der geplanten Steuer um 48 h teuerer werden. Ganz gewiß kann man annehmen, daß die Hälfte dieser 48 h vom Konsum übernommen werden wird und auch werden kann. Es blieben somit

also 24 h. Es wurde allerdings in Kaltern behauptet, daß die geplante Steuererhöhung über 100 Prozent der alten ausmachen würde. Das stimmt weder mit der Steuervorlage noch mit den Berechnungen, die ich machte und die auch ein Steuerbeamter machte. Nach unseren Rechnungen zahlt man für Brennkessel mit 100 Liter bei 24stündiger Brenndauer heute 4 K 32 h, nach der ge planten neuen, aber keineswegs schon bewilligten Steuer erhöhung 6 K 72 h. Das ist doch nicht eine 100prozentige oder gar höhere Steuererhöhung

der Tresterbranntweinerzeuger anp nehmen. Das ist aber wieder ein Beweis, wie sehr Einigkeit bk! Bauern nützt und wie sehr Uneinigkeit schaden kann. Die christlichsozial« Tiroler Abgeordneten und mit ihnen der Weinkulturausschuß stehen hck auf dem Standpunkte: Wir haben nichts gegen eine Erhöhung der Brannt weinsteuer, wenn diese nur Anwendung auf die auf kaltem Wege erzeugt« Schnäpse finden wird, daß aber auch die auf warmem Wege erzeugt« Branntweine der ländlichen Bevölkerung von dieser Steuer ausgenomni

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Post
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Seite 22 von 28
Datum: 25.06.1902
Umfang: 28
seiner konservativen Klubgenossen und mit Hilfe der Alldeutschen und des größten Teiles der Deutschen Volks partei ünd der Liberalen eine Steuer durch gesetzt, welche die Regierung gar nicht verlangt hat. Vergebens stimmten die Christlichsoziaken wie ein Mann dagegen. Vergebens schickten sie ihre geschickten Debatter Dr. Pattai und Dr. Geßmann dagegen ins Treffen. Die Steuer wurde beschlossen!! Den 17. Juni 1902 wird sich die Bevölkerung gut merken, mitsamt den „Volksvertretern", pic diesen unglaublichen Beschluß

zu ihm von allen Seiten immer stärker sich befestigt. Das mächtige deutsche Heer aber gewährt einen Rückhalt dem Frieden Europas. „Tiroler P o st" ihr künftig zu solchen Reisen mit vieler Mühe eine Anweisung auf Freifahrt oder auf ermäßigte Fahrt erhaltet, so müßt ihr dafür noch Steuer zahlen in Form eines Stempels! Geht nach Tramin und bedanket euch hiefür bei eurem Abgeordneten Schrott, der diese neue Belastung aus freien Stücken veran laßt hat, ohne datz die Regierung diese Steuer ge fordert hätte! Bedankt

Steuern zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten, wenn euch eure studierenden Söhne besuchen wollen, ueue Steuern am Anfang und neue Steuern am Schlüsse des Schuljahres! Bedanket euch hiefür beim Abgeordneten Schrott, der diese neue Steuer aus freien Stücken, ohne datz die Regierung sie gefordert hätte, beantragte und mit Hilfe seiner alt konservativen Klubgenoffen und mit Hilfe der All deutschen und Freisinnigen durchsetzte!! Dafür habt ihr also den Abgeordneten Schrott zu euerem „Vertreter" gewählt

die Regierung es wollte, den Antrag gestellt, die bezeichnete neue Steuer einzuheben. Es ist für diese neue Steuer nicht der geringste Anlaß, nicht das geringste Erfordernis da. Und doch hat Abgeordneter Schrott diese neue Volksbelastung durchgesetzt! Auch die Beamten, für welche die Anweisung auf Frei- oder ermäßigte Fahrt einen Teil ihres nicht immer beträchtlichen Gehaltes bedeutete, mögen sich für die vom „Volkshause" trotz des energischen Protestes der tzhristlichsozialen beschlossene Herab minderung

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 14 von 20
Datum: 29.08.1924
Umfang: 20
, zum Teile den Gemeinden : freigestellt, ob sie sie vorschreiben oder nicht, etwa fol- 'aende: Die Gewerbe- und Verkaufsteuer, der 'alle unterliegen, die einen Handel oder ein Gewerbe be treiben, auch Vereinskassen. Die Höhe dieser Steuer sckrwmckr Zwischen 400 und 10 000 Lire. Dann kommt die Familiensteuer. Dabei wird das Einkommen der ganzen Familie noch einmal..besonders zusammengefaßt und eine separate Einkommensteuer daraus konstruiert, die 1,10 bis 3,60 Prozent beträgt. Die Familien

- oder Feuersteuer, wie sie auch heißt, darf nicht eingehoben werden in Gemeinden, wo die Mietwertsteuer eingeführt ist. Diese Mietwertsteuer wird erhoben aus dem Miet wert der bewohnten Wohnung, d. h die Gemeinde darf 4 bis 10 Prozent des Mietwertes der Wohnung als Steuer ein heb en. Dann käme die Vieh st euer, dieser unterliegen alle Haustiere. Diese Steuer ist verpflichtend. Jede Ge meinde muß z. B. eine Hundesteuer eiuhebeu, wenn sie sich auch aus lauter einzelnen Bauernhöfen zusammen- setzt, die notwendig

einen Wachhund brauchen zu ihrer Sicherheit. Dann kommt die Steuer auf alle Zug-, Reit- und Lasttiere, dann die Steuer auf alle Wagen und Dienstboten. Die Steuersätze wären an und für sich nicht so hoch, aber dahinter steht immer so eine Klausel, wie: Derzeit kann die 4 fache Taxe eingelwben weiden. Dieses Hinter- türl fehlt fast nie. So heißt es bei der Wagensteuer: Wenn an dem Wagen ein Wappen oder ein Adelszeichen oder ähnliches angebracht ist, wird die doppelte Steuer einge hoben, also die 8 fache

! Die Dienstbotensteuer ist zunehmend : bei männlichen Dienstboten größer als bei weiblichen, bei jedem weiteren Dienstboten um ein erkleckliches mehr. Natürlich auch 4 fach derzeit! Aus Klaviere und Bill a r d e ist mich eine Steuer, die ziemlich abschreckend ist. Besteuerunasgegenstände sind ferner alle P'hoto- aravhien, die man sich beim Photographen machen läßt oder die der Photograph in der Auslage hält, alle Aufschriften, je nach Größe. Abgaben erhält die Gemeinde für die Besetzung öffentlicher Plätze

zehrungssteuerpflichtig sind alle Lebensmittel, alle Ge tränke, alle Futtermittel, alle Brennmaterialien, darunter auch das elektrische Licht, das ohnehin schon vom Staate mit einer 40 Prozentigen Steuer gesegnet ist, und da drauf hat die Gemeinde noch weitere Besteuerungsrechte! K v n s u m a b g a b e n werden eingebvben von Bau materialien, vorr den Möbeln, von allen Seifen und Fetten, und schließlich heißt es im Gesetze noch von „anderen Waren", also der Ausdehnung ist keine Schranke gesetzt. In ähnlicher Meise^ nur nicht gerade

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 7 von 16
Datum: 23.02.1923
Umfang: 16
nicht im entferntesten den Lasten entspricht, die andere zu tragen haben. Wir haben ein Gesetz beschlossen, das nichts anderes ist, als eine Aufhebung des Getreideauf schlages und eine nur geringfügige Erhöhung der Grund steuer, die ohnehin hätte erhöht werden müs^ sen. Wenn man so vorgeht, daß man einen großen Stand von der Steuer befreit oder ihm wenigstens die Steuer last in einem bedeutenden Ausmaße abnimmt, dann ist freilich ein Defizit im Landeshaushalte nicht allzu schwer zu erreichen. Allen Respekt davor

sind es.) Nach den Beschlüssen in diesem Hause wird diese Steuer, wenn sie überhaupt gezahlt wird — in dieser Beziehung haben wir ja im voriger: Jahre bei der Fi'rrsorgeabgabe'wieder holt unsere Erfahrungen machen können — nur 31/2 Mil liarden ausmachen. Nichtsdestoweniger Werder: aber 5 Mil liarden eingesetzt, damit man der Oessentlichkeit sagen karm: „Seht her, so viel zahlt der Bauernstand." Es wäre, wenn Sie aufrichtig waren, auch'diese Steuer gar nichts Rechrrer: Sie nur einmal nach, was Sie früher gezahlt

haben. Ich nehme aus dem Voranschlag von 1914 nicht die Grundsteuer, sondern ich greise mir den Landeszuschlag von 63 Prozent auf die staatliche Grund steuer heraus und sage, nicht einmal dieser Landeszu schlag wird heute erreicht. Die Grundsteuer in: Jahre 1914 war mit 1,746.450 Goldkronen festgesetzt. Teilt man nun diese Summe in 5 Teile und nimmt man an, daß ans Nordtirvl zwei Fünftel und auf das verloren gegangene Südtirol drei Fünftel entfallen, so ergibt sich, daß danrals Nordtirol dem Lande

, als die Steuer:: von anderen zahlen zu lassen, dann weiß ich auch nichts mehr. Sie können mit einem Sie ges ge fühl aus diesem Hause hinausgeheu und können draußen ihren Bauern verkünden, und Sie werden das auch tun, davon bin ich vollkommen überzeugt: „Wir haben euch vordiesen Steuernbeschützt, wir haben diese Steuern die anderen bezahlen lassen, die Städter." Wie »her uns Bauern gelogen wird. Wie in der weiteren Budget-Debatte wacker weiter gelogen wurde, um den Bauern eins anhängen zu können, möge

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Tiroler Post
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Seite 1 von 20
Datum: 11.03.1904
Umfang: 20
Finanzminister Böhm- Bawerk, haben das schriftlich und mündlich zugegeben, beziehungsweise in von ihnen ge schriebenen Werken erörtert. Deswegen soll auch das ganze Steuer system Oesterreichs einer gründlichen Reform unterzogen werden; darüber ist ja eigentlich alles einig, man streitet sich heute nur mehr über den Zeitpunkt der Steuerreform. Gegen wärtig wird das Jahr 1909 hiefür — in Aussicht genommen. Damit ist aber für den heute ungerecht und zu stark belasteten Mittelstand gar nichts gewonnen

als ^taatssteuern schon 1893 aufgehoben worden und und nur mehr als Umlagsbasis für die Gemeinden fortbestehen und daß hiefür in Preußen die Einkommensteuer eine viel größere Einnahme abwerfe, als die österreichische. So ist es! In Preußen hat die Einkommen steuer 1897/98 137 Millionen Mark und die übrigen Vermögenssteuern 31 Millionen Mark, zusammen 168 Millionen Mark oder 199 Millionen Kronen betragen. In O e st e r r e i ch beträgt die Einnahme aus den Vermögenssteuern nach dem Vor anschläge für 1903

vergleichen. Es waren im Jahre 1900 in Preußen 33*15 % der Bevölkerung einkommensteuer pflichtig, in Oesterreich aber nur 9'22 %! Mithin fällt in Preußen durchschnittlich jeder dritte Einwohner unter die Einkommen steuer, in Oesterreich erst jeder zwölfte oder dreizehnte! Woher diese Erscheinung? Freiherr von Wieser sagt: „In den österreichischen Landen stellen die Deutschen, die 36*1 o/o der Bevölkerung ausmachen, zwei Drittel aller Zensiten des Reiches, vertreten mindestens 70 % des gesamten

, das sind 14*98 o/o her Bevölkerung, noch nicht 16 o/o her Einkommensteuer! Diese Tatsachen machen es jedem Deutschen in Oesterreich zur Pflicht, endlich enr modernes Steuersystem und eine gleich mäßige Verteilung der Last unter den öster reichischen Völkern zu verlangen. DaS ist bei den Versammlungen der letzten Zeit geschehen. Sv in Lana, Forst, Gries, Niederdorf, Bruneck und Dölsach. Was in Preußen 1893 möglich war, muß es auch bei uns sein. Wenn die Steuer moral unter den österreichischen Nationen

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 13 von 18
Datum: 14.03.1903
Umfang: 18
und Essiggährung sich einstellt. In beiden Fällen erleidet er Verluste, die umso empfind licher sind, als Materiale, Zeit- und Arbeitsaufwand sich gleich bleiben, als er die Steuer für voll ver- gohrene Maische zahlen muß, und als der Schaden ein absoluter, volkswirthschaftlicher ist. Die Leute sind meist ziemlich weit von der Finnnzwachabtheilung, zerstreut auf den Bergen und Hochthälern wohnhaft oder beschäftiget. Bei dem jetzt überall, namentlich aber im Gebirge und in Fremdenverkehrsgegenden herrschenden

oder die Brenndauer behufs vollständiger Verarbei tung des vorhandenen Maischmateriales über die zu gestandene Brennzeit ausdehnen zu müssen und straf fällig zu werden, entschließen sich viele, mehr Maische anzumelden, als sie thatsächlich besitzen, und daher auch mehr Steuer zu entrichten. Mehr noch als die finanziellen Opfer, welche den Leuten aus der Erfüllung der Formalien erwachsen, sind es aber die B elästigungen und Beschrän- k ungen betreffs der Zeit, deren Einhaltung durch außerordentlich hohe Steuern

werde, ersuchen die Brannt weinbrenner um Gestattung der gemeinde weisen Abfindung und Einhebung der Steuer, ähnlich, wie sie in früheren Jahren lz. B. 1892) durchgeführt wurde. Würde die Finanzwache die in einer Gemeinde vorfindliche Maische- oder Obstmenge durch beliebige, von ihr selbst aus der Gemeinde entnommene und verpflichtete Vertrauensmänner im Beisein eines Finanzorganes je nach Bedarf einmal oder mehrmals erheben, beziehungsweise abschätzen lassen und unter Berücksichtigung der steuerfrei

zuerkannten Brannt weinmenge die Steuer berechnen, von der Gemeinde als solcher einheben und derselben die Vertheilung auf die einzelnen Brenner überlassen, so könnte den Brennern die Wahl der Brennzeit und Brenndauer innerhalb weiter Gren zen freigestellt werd'en, ohne daß eine etwa überdies noch nöthig befundene Nachschau durch die Finanzwachorgane oder die aufgestellten Vertrauens männer solche Belästigungen und Beschränkungen mit sich zu bringen braucht. Erledigung. . In Folge der voraufgeführten

Erleichterungen sowohl bei der abfindungsweisen, als auch bei der steuer freien Branntweinerzeugung ausführlich bekannt ge geben. Hinsichtlich der B r a n n t w e i n st e u e r a b f i n d u n g muß insbesondere darauf hingewiesen werden, daß die int § 8 des V.-V. zum Branntweinsteuergesetze vorgeschriebene Anmeldungsfrist zur abfindungsweisen Branntweinsteuerentrichtung von 14Tagen (beziehungs weise 4 Wochen) von der gefertigten k. k. Finanz- Bezirks-Direktion in fast sämmtlichen Gemeinden

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