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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 04.12.1891
Umfang: 8
aber die Ermäßigung der Realsteuer (Grund- und Gebäudesteuer) einzutreten habe, das habe der Finanzminister weder in seinem Berichte (Finanz- exposH, noch bei einer anderen Gelegenheit aus gesprochen, ja, nicht einmal angedeutet. „Wir befinden uns in dieser Hinsicht vollkommen im Unklaren. Wir wissen nicht, ob bloß die Grund- steuer-Hauptsumme oder das Steuerprocent bei der Grundsteuer oder Gebäudesteuer herabgesetzt werden soll, ob auch, ähnlich wie bei der Erwerb steuer, bei kleineren Grundbesitzen

deshalb als nothwendig, weil in der Bestimmung der Bonitäts classe, sowie des Reinerträgnisses zahllose Ungleich heiten und andere gewaltige Missstände Platzge griffen haben, die unmöglich fortbestehen können. Die Schuld an diesen Missständen tragen die beklagenswerte Uebereilung, mit der das Grund- steuer-Regulierungswerk vollendet wurde, ferner die Art der Nachbesserung und die vielfache Ver schiebung der Steuerobjecte in andere Classen. „Würde eine Revision in dieser Richtung mcht emtreten, so wäre

Revision des gegenwärtigen Grundsteuer katasters unter Beibehaltung aller im Gesetze festgestellten Grundlagen desselben nicht genügen, das große Reformziel einer gleichmäßigeren und gerechteren Vertheilung der Steuerlasten unter Be rücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Steuer träger auch hinsichtlich des Grundbesitzes zu er reichen, sondem man wird nicht umhin können, früher oder später zu einer eigentlichen Re form des Katasterwesens zu schreiten und Grundsätze und Gesichtspunkte anzunehmen

, welche bereits in unserem ehemaligen tirolischen Steuer system enthalten waren.' Redner hebt sodann hervor, dass .man das tirolische Steuersystem, welches auf dem Wert kataster beruhte, einfach gering geschätzt und ohne die erforderliche Ueberlegnng bei Seite ge fetzt habe. Und doch sei dieses System ein sehr gutes gewesen, was der Redner auch kurz im folgenden beweist. Die Vortrefflichkeit des tirolischen Wertkatasters. Für die Güte und den Wert des tirolischen Wertkatasters sprach schon der Umstand, dass

auch der Umstand, dass nach> dem schwierigen und umfangreichen Werke der Steuer bereitung der Jahre 1774 bis 1784 Vorwürfe und Beschwerden weder von Seite der Aus- gleichungseommission, noch von dem landschaftlichen Ausschusscougreffe und auch nicht aus der Mitte der steuerzahlenden Bevölkerung erhoben worden sind, sondern alle interessierten Kreise durch die Billigkeit und Gerechtigkeit, welche sich in diesem ausgezeichneten Steuersystem bekundeten, voll kommen befriedigt waren. Als weiteren Beweis

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 03.04.1909
Umfang: 8
machen kann. Wir haben die geradezu unmoralische Hausklassen steuer nicht eingeführt. Traurig und hinderlich ist es, daß das Land Tirol der Regierung gegenüber weniger Recht hat als die kleinste Ge meinde: ersteres darf nur 10^, letztere bis 100 °/g Umlagenerhohuug durchführen. Redner erörtert die verschiedenen Steuervorschläge der Regierung, welche jedoch vom Lande zum großen Teil als nicht annehmbar betrachtet wurden, mit Ausnahme der Bierumlagenerhöhung auf Kr. 3'70, wogegen aber von anderer Seite unbedingt

und gegen die Schnapsjuden eingetreten fei. Schließlich kommt er noch auf die Aeußerungen der Abg. Frick und Windisch zurück bezüglich der „Hetze' gegen die Abgeordneten. Dr. v. Guggenberg spricht dem Verhalten des Pfarrers Schrott, welcher in ganz Deutsch südtirol herumreist, dem Volke die Privatwein steuer als furchtbares Gespenst vormacht und die Leute zur Stellungnahme gegen diese Steuer zu überreden sucht, seine schärfste Mißbilligung aus und macht ihn darauf aufmerksam, daß er (Schrott) in den Versammlungen

nur alle Gründe gegen die Steuer, nicht aber auch die Gründe der Notwendigkeit sür dieselbe vorbringe und das sei weder ehrlich noch gut katholisch. (Beifall.) Dr. v. Guggenberg (mit erhobener Stimme): Es steht einem katholischen Geistlichen gar nicht gut an. von einem Ort zum andern zu gehen und den Bauern, wenn das Land notwendig Geld braucht, zuzureden: „Bauern, wehrt's euch, zahlt nicht!' Das ist eine Hetze! (Beifall.) Wenn man aber fragt: „Ja, wo foll denn das Land das Geld hernehmen

, sowohl den T a l- als auch denB erg- bauern, sowohl dem Weinproduzenten als auch dem Weinkonsumenten eine ueue und großeGesahr, eine unerträg liche neue Steuer, nämlich die Steuer auf Privatwein. Die weitaus größere Mehrheit der deutscheu Landtagsabgeordneten hat am 14. Januar 1V09 bei der Proöeabstimmuug für diese Steuer gestimmt. Nur der Widerstand der italienischen Ab geordneten hat vorderhand die Einführung dieser Steuer verhindert. Alle Bauern Tirols sehen ein, daß eine solche neue Steuer sowohl

sür die Weinpro duzenten als auch für die Weinkonsumenten einfach unerträglich ist. Die Gesahr, daß wir diese Steuer wirklich bekommen, ist durch die Vertagung des Landtages wohl aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Es werden alle An strengungen gemacht, diese Stener beim nächsten Landtage einzuführen. Es kann nur ein Mittel dagegen helfen, wenn die ganze Bevölkerung von Südtirol, wenn insbesondere alle Bauern auf Berg und Tal zusammenhalten und gegen diese Steuer laut protestieren

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Seite 6 von 8
Datum: 21.09.1909
Umfang: 8
Seite 6. Nr. 113. Dienstag, „Brrxener tzhronlk.' 21. September 1909. XXII. Jahrg. da die Steuer, nach anfänglichen Berichten, von der Anzahl der Hölzer und nicht von der Anzahl der Zündstellen erhoben werden sollte. In einem der letzten Blätter des „Reichsanzeigers' fanden hatten. Wie man aber jetzt hört, will die Re gierung gegen diese Umgehung der Steuer Front machen, so daß alle Erfinder sich umsonst geplagt haben dürften. D«r Finanzreform. Allmählich dringen genauere Nachrichten

erhöht werden. Dieser Entschluß ist sehr wohl begründet. Nicht nur insofern, als es der Vernunft und der Billigkeit entspricht, daß die Bezieher der größeren Einkommen auch einen verhältnismäßig größeren Preis für den Rechtsschutz zahlen, den ihnen der Staat gewährt. Von diesem Gesichtspunkte aus ließe sich noch eine ganz erheblich höhere Steuer quote rechtfertigen; denn es ist klar, daß die Ansammlung bedeutender Vermögensmassen un gestört nur im Schatten der staatlichen Rechts ordnung

werden und dies geschieht steuer- technisck zunächst am einfachsten durch Verschärfung der Progression. Die Gesamtzahl der Einkommensteuerträger belief sich 1898 auf 711.500,1907 auf 1,049.700 — 2'79, bezw. 3 78 Prozent der jeweiligen Gesamtbevölkerung. Schon hieraus ergibt sich die wachsende Extensität der Steuer, d. h. ihr Uebergreisen auf immer weitere Kreise. Hierbei erscheint, nebenbei bemerkt, am meisten Niederösterreich betroffen, das 1898 erst 266.000 Steuerträger zählte, 1907 aber 371.000 (Zu nahme 40 Prozent

); die Steuerträger machten hier zu Anfang dieser Periode 9 Prozent, am Schlüsse 11 Prozent der Bevölkerung des Landes aus (in Galizien kaum 1 Prozent). Die von der Gesamtzahl aufzubringende Steuersumme bezifferte sich 1898 auf 44 6Millionen Kronen, 1907 auf 65.8 Millionen: Zunahme 46 Prozent, während die Gesamtzahl der Steuer träger um 47 Prozent zugenommen hatte. Das Verhältnis dieser beiden Ziffern zu einander kann ungünstig bezeichnet werden, be dangt jedoch die Neigung der Steuer zur Exten sität

, auf die nebenstehenden Einkommenstufen folgendermaßen: 1898 1907 49 0 47-4 Prozent 33-5 34-5 11-9 1247 31 302 2 6 2.03 04 0'37 0-04 003 Einkommen bis Kr-1800 Von Kr. 1800 bis 3600 bis Kr. 7200 bis Kr. 12 000 bis Kr. 40.000 bis Kr. 200.000 über Kr. 200.000 Aus dieser Zusammenstellung ist ohne weiters ersichtlich, daß trotz der größeren Ausdehnung, welche das Anwendungsgebiet der Steuer in ihrem ersten Jahrzehnt erfahren hat, der Anteil der untersten Klasse relativ zurückgegangen ist; die Abnahme beträgt 1'6 Prozent

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Seite 1 von 8
Datum: 22.03.1910
Umfang: 8
der Rede wurde uns folgender Abriß zu- j 'finde, daß diese Gesetze in ihrer MMN Fassung auf die Eigentümlichkeiten dtt'ei?zelvW Gebiete des Staates keine entsprechende WEG Ahmen. Es ist doch nicht ganz gleichgül- ob ein Gesetz für ein mehr oder weniger armes Hochgebirgslaiid oder für eine reiche, hochkultivierte Hegend geschaffen wird Man muß doch darauf Rücksicht Lehmen, ob Ne Steuerträger da oder dort gewisse Agmtümlichkeiten m ihrer Existenz besitzen, rücksicht lich bereu die Steuer besonders

empfindlich wird, oder ob die Verhältnisse so sind, daß die Steuer leichter getragen werden kann. In dieser Beziehung siöde ich, daß in mancher Richtung auf unsere Ver hältnisse in Tirol zu wenig Bedacht genommen wurde. Die Gesetze können wohl vielleicht im großen Ganzen und für die allgemeinen Verhältnisse erträglich sein, aber andererseits finden sich in ihnen auch Bestim mungen, die speziell für unsere Verhältnisse beson ders schroff und hart lauten. In dieser Hinsicht Mse ich zunächst

- «mgen, welche speziell einzelne Wirtschaftszweige schwer treffen. Ich meine, daß insbesondere bezüglich des Kapitels der Steuerbefreiung genauer um schrieben werden müßte, wie die Wohnbestandteile auszusehen haben, die von der Steuer befreit zu bleiben haben, weil nur dann, wenn in dieser Rich tung eine genaue, unseren Verhältnissen angepaßte Bestimmung im Gesetze enthalten ist, wir uns einer Uebervorteilung entziehen können. Es ist aber noch etwas anderes zu erwähnen. Die Gesetzesvorlage nimmt gar

keine Rücksicht auf die Verhältnisse des Fremdenverkehrs. Im Gegenteile, die Objekte, welche dem Fremdenverkehre dienen sollen und zum Zwecke der Förderung des Fremdenverkehrs erbaut worden sind, sind durch diese Steuer außerordentlich schwer getroffen. Insbesondere die Hotels Wd Gastwirt schaften, welche nur während einer kurzen Zeit des Jahres Verwendung finden, würden durch die Bestim mungen des Gesetzes außerordentlich geschädigt. Wir haben ausgerechnet, daß zum Beispiel ein Gasthos mit ungefähr

40 Zimmern, der nach der gegenwärtigen Besteuerung im Parisikationswege, wie es bei uns üblich ist, eine gewisse Summe zu zahlen hat, wenn die neue Steuer in der Schroff heit und in der Form einführt würde, wie es in der Gebäudesteuervorlage beabsichtigt ist, mehr als die doppelte Steuer zahlen müßte und größere Gasthöfe mit mehr als 40 Zimmern hätten noch weit mehr zu zahlen, weil in dem Gesetze eine Be stimmung enthalten ist, wonach alle Ubikationen, alle Räumlichkeiten des Hotels

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Seite 9 von 10
Datum: 29.08.1899
Umfang: 10
erklärten, dass sie gerne bereit sind, die gesetzliche Steuer im Äbsindungswege zu bezahlen, und dass sie keines wegs eine Benachteiligung des Fiseus beab sichtigen. Sie sind der Meinung, dass der Staat jmrch die Abfindung nicht nur keinen Schaden erleiden, sondern vielmehr infolge der daraus sich ergebenden geringeren Inanspruchnahme der Finanzorgane einen Bortheil ziehen würde. Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat dieses Gesuch der Gemeinden des Bezirkes Brixen ein gehend gewürdigt und dem Landtage

der Wein- production Tirols gelegen sein. Wenn schon die Erhöhung der Ausbeuteziffer vielleicht aus fis kalischen Gründen erfolgen muss, so möge doch wenigstens für verdorbene Weine eine Ausnahme gemacht werden, damit nicht der Weinprodueent durch die Erhöhung der Steuer gerade dann noch ge chädigt wird, wenn er ohnedies schon durch das Verderben des Weines einen großen Verlust erlitten hat. Es kann sich doch hiebei keinesfalls um größere, einigermaßen ins Gewicht fallende Steuereingänge handeln

. Endlich wurde über die Erschwerung und fast gänzliche Verhinderung der Brennbewilllgung im Wege der Abfindung auch in der Delegierten- Versammlung ganz einstimmig und mit besonderem Nachdruck Beschwerde erhoben. Man betonte unt voller Uebereinstimmung, dass das einzige Steuer- Mein, bei welchem der kleine Brenner gut be- stehen kann, nur das der Abfindung ist. Die Entrichtung der Steuer auf Grund der Pau schalierung der Brennvorrichtung ist für die kleinen Weinprodueenten äußerst lästig. Er ist hiebei

durch die möglichste Erleichterung der Abfindung der Landwirtschaft Südtirols ein sehr großer Dienst erwiesen werden könnte, und dass die landwirtschaftliche Bevölkerung eine solche Mäßregel mit außerordentlicher Freude und Dankbarkeit begrüßen würde. — Es ist noch weniger die Höhe der Steuer als die lästige Art ihrer EinHebung, welche von der Bevölkerung als ungemein drückend empfunden wird und sie zum Aufgeben des Brennereibetriebes veranlasst. Bedenkt man, wie geringfügig im ganzen der Ertrag

der von den Tresterbrennereien zu leistenden Steuer ist, und wie unverhältnismäßig groß sich die Auslagen für die Controle dieser kleinen Brennereien herausstellen, so drängt sich jedermann der Gedanke auf, dass eine allgemeinere Einführung der Abfindung für die Producenten brennereien, die keine Trestern ankaufen, auch im financiellen Interesse des Staates gelegen sein müsste. Jedenfalls könnte derselbe durch die möglichste Erleichterung der Abfindung keine wesentliche Einbuße erleiden. Ist man auch weit davon entfernt

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Seite 15 von 24
Datum: 03.01.1901
Umfang: 24
man eine andere Steuer und nicht die Zuckersteuer erhöhte. Der Zucker ist in Oester reich ja ohnedies unverschämt theuer; in Deutschland und England kauft man den Zucker, der aus Oesterreich geschickt wird, das Kilo zu 18 bis 21 Kreuzer; in Oesterreich aber kostet der Zucker, der nicht so weit zu liefern ist wie nach England und Deutschland, mehr als das Doppelte! Den Zucker braucht man in allen Familien, auch in den ärmsten; die Erhöhung der Zuckersteuer traf also gerade auch den ärmsten Bauer und Gewerbetreibenden

und nicht zuletzt den Weinbauer von Südtirol, der für seine Dienstboten einen Halbwein braucht. Warum, so fragen wir, ist dem Minister Dipauli keine andere Steuer eingefallen? Er konnte doch im Verein mit den anderen Ministern mit Hilfe des § 14 einfach eine Steuer vorschreiben. Man möchte meinen, der „Volksmann' Dipauli, der Abge ordnete der fünften Curie von Deutsch-Südtirol, würde in einem solchen Falle beantragt haben: Die reichen Weingroßhändler, die stein reichen Bahnbesitzer oder Rothschild

und die anderen Millionäre sollen die für die Beamten gehälter nothwendige Steuer zahlen. Aber der Minister Dipauli, der „Einflussreiche,' hat so etwas nicht beantragt, er hat vielmehr zugestimmt und es unterschrieben und mitverordnet, dass der Ge- werbsmann, der Bauer, der Fabriksarbeiter den Zucker theurer zahlen muss, und dass so das noth wendige Geld herausgepresst werde. Ja, hat Baron Dipauli sogar als Minister keinen Einfluss gehabt, oder hat am Ende der Großhändler Dipauli für das arme, von Steuern erdrückte Volk

und gegen den Abt Treuinfels von Marienberg. Der Prälat von Marienberg hatte nämlich mit Bezug auf die neuen Lasten, welche die Einführung der Goldwährung mit sich brachte, erklärt: „Nicht jede Steuer wird von vornherein gehässig oder mit Wider willen aufgenommen.' Da ist Baron Dipauli dem Herrn Prälaten gegenüber sehr scharf geworden und hat gesagt: „Da muss ich dem Herrn Prälaten entschieden entgegentreten; denn ich kann es nicht zugeben, dass durch solche Aeußerungen der Glaube verbreitet wird, dass das Volk

in Tirol so gut stehe, dass es eine neue Steuer oder eine Steuererhöhung vertragen könnte oder gar dieselbe annehmbar finde. Dieser Ausspruch (des Prälaten von Marienberg) dürfte in Tirol hellen Widerspruch finden, und ich erkläre laut und offen, dass das Volk in Tirol, und nicht nur in Tirol, sondern auch anderwärts, bereits an der Steuergrenze angekommen ist, und dass eine Steuererhöhung mit dem wirtschaftlichen Untergange vieler gleichbedeutend wäre. Der Herr Prälat mag ja für seine Person

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Seite 3 von 12
Datum: 10.06.1915
Umfang: 12
, ist bis jetzt noch nicht bekannt. Vermischte Nachrichten. Einmalige Kriegssteuer in der Schweiz. Bern, 7. Juni. Der im April von den beiden eidgenössischen Räten einstimmig ange nommene Bundesbeschluß, wodurch der Bund ermächtigt wird, zur Deckung eines Teiles der Mobilisationskosten eine einmalige Kriegs steuer auf den Besitz in geringem Matze auch auf das Einkommen zu erheben, wurde gestern in der Volksabstimmung mit 445.000 „ja' ge gen 27.200 „nein' angenommen. Die Steuer betrifft das Einkommen über 2500 und die Ver mögen

zur Kenntnis, daß mit 1. Juni die erste Hälfte der Einkommen-, Ren ten- und Besoldungssteuer fällig geworden ist und am 15. Juni die zweite Rate der von den Dienstgebern in Abzug zu bringende Einkom men- und Besoldungssteuer der Angestellten fällig wird, und diese Steuer, insoweit die Zah lungsaufträge pro 1915 noch nicht zugestellt sind, nach der Schuldigkeit des Vorjahres beim k. k. Steueramte einzuzahlen ist. Werden die einzelnen Raten nicht spätestens 14 Tage nach Ablauf der angeführten Zahlungstermine

ent richtet, so tritt die Verzugszinsenpflicht ein und zwar hinsichtlich der erstgenannten drei Steuer gattungen bei einer Jahresschuldigkeit von über 100 k und bei den letztaufgeführten ohne Rück sicht auf die Höhe der Steuervorschreibung. Die nach Ablauf von 4 Wochen nicht eingezahlten Raten müßten überdies im exekutiven Wege eingebracht werden. Brandlegung durch ein Schulmädchen. Vor einigen Tagen zündete ein IZjähriges Schul mädchen aus Neumarkt das Nußbaumerhaus in Montan an. Durch rasche

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Seite 5 von 8
Datum: 26.01.1894
Umfang: 8
, 19. Jänner. (Eine Gemeinde- wahlimZeichendes „Widders'.) Bereits die Abfassung der Wählerlisten gibt ein hübsches Bild der „liberalen' Genauigkeit. Der Verfertiger derselben hat sich einmal vor allem beeilt, beim Namen des nichtdefinitiv angestellten Leiters der hiesigen Volksschule die Steuer hinzuzuschreiben, welche nicht er, da er keine directe Steuer ent richtet, sondern seine Gattin vermöge ihres Grund besitzes bezahlt; dasür wurde sie im zweiten Wahl körper, in welchen sie vermöge

ihres Steuerbetrages hineingehört, ausgelaffen. Im zweiten Wahlkörper wurde dann in den Wählerlisten ein Wahlberech tigter mit Namen und Hausnummer und Steuer aufgeführt, welcher gar nicht existiert; wenigstens ist er gegenwärtig in Virgen unbekannt. In einer Familie haben beide Gatten eigenen Grundbesitz; der Mann ist vermöge seines Grundbesitzes im dritten Wahlkörper, die Gattin im zweiten Wahl körper. Das wurde vereinfacht: Die Steuersumme beider wurde zusammengeschrieben und auf diese Weise nur die Gattin

als Wahlberechtigte auf geführt im zweiten Wahlkörper. Nebenbei bemerkt, soll bei Abänderung der Gemeindewahlordnung in der Landesstube auch daran gedacht werden, dass das Pfründenvermögen und der Kirchen grundbesitz bei der Pflicht, Steuer zu zahlen, auch das Wahlrecht verdienen. — Bei der Wahl selbst wurde vom Vorsteher die Ausübung des Wahl rechtes verboten: allen Vormündern, allen Gatten der Besitzerinnen und dem gerichtlich bevollmäch tigten Vertreter des hiesigen Klosters. Der vor genannte Grundbesitzer

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Brixener Chronik
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Seite 5 von 8
Datum: 25.09.1909
Umfang: 8
zu rechnen, bei der jetzigen Finanz lage gewiß nicht zu verachten. Das Gewicht dieser Argumente wird noch verstärkt, wenn man die Einkommens quellen in Betracht zieht, auf welche sich die Steuer verteilt hat. Danach entfielen von dem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen (d. h. ohne die zulässigen Abzüge) in Millionen Kronen auf 1898 1907 Zunahme Grundbesitz 221 295 33°/o Gebäude 277 406 46^/y Unternehmungen 767 - 1094 42°/„ Dienstbezüge 917 1527 66°/<, Kapitalsvermögen 432 552 27°/g . Auch diese Tabelle

des Steuerträgers ist im Laufeder zehn Jahre von 1898 bis 1907 von Kr. 62 50 auf K r. 62 31 gesunken! Darin liegt das Bekenntnis, daß die Vermehrung der Einnahmen mehr in der Extensität als in der Intensität der Steuer gesucht worden ist, mehr in der Aus dehnung nach unten als in dem festeren Zugriff der den oberen Schichten. Es muß Aufgabe der wnanzreform sein, hier eine Umkehr im Sinne oer Sozialpolitik herbeizuführen. Die Personal- emkommensteuer ist nicht bloß eine fiskalische, sondern ebensosehr

eine sozialpolitische Steuer; Ne erMt aber auch den fiskalischen Zweck am esten, wenn sie die soziale Tendenz nicht außer Die Wahre „Erlösung' der Welsch- tiroler. Aier dem Titel „Ruhe in Welschtirol' bringt MMwochnummer der „Jnnsbrucker Nach-- „B rixener Chronik.' richten' folgenden, sehr beherzigenswerten Leit artikel. In Oesterreich bedarf es immer eines pronon- cierten Anlasses, bis das geschieht, was kluger weise schon längst hätte geschehen sollen. Alle die ungezählten, jahrelangen Aeußerungen irre

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Brixener Chronik
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Seite 1 von 8
Datum: 08.03.1895
Umfang: 8
und mappierten Flächen, welche zurHolzzucht ganz ungeeignet erscheinen, in die Culturgattung „Alpen' oder „Weiden' zu überstellen. II. Die ZA 2, 9. 10. 11, 12 und 13 des Gesetz entwurfes, betreffend die Revision des Grund- steUerkatüsters, sind nach Maßgabe der im Absatz I gestellten Anträge zu ergänzen und zu modificieren. III. In formeller Hinsicht w6«ö dieser Antrag nach ß 31 der Geschäftsordnung dem Steuer ausschusse zur Vorberathung zugewiesen werden. Begründung. Die Katastralvermesfung wurde

. Denn noch mit dem später erflossenen Allerhöchsten Cabinetsfchreiben vom 7. Februar 1361 wurde für Tirol und Vorarlberg die Bei behaltung des von altersher überkommenen Steuer systems verfügt. Für den Wertkataster hatte die geo- metrischeVermessung und die Erhebung des Flächen maßes der Parcellen nicht jene grundlegende Be deutung und Wichtigkeit wie bei dem Parcellar- und Reinertragskataster. Nach dem tirolifch-vor- arlberg'scheu Steuersystem war nicht der anf ein niederösterreichisches Joch berechnete Reinertrag

irgendeiner Culturgattung und die Fläche der steuerbaren Objecte der Maßstab für die Um legung der Grundsteuer, sondern entscheidend war einzig der mittlere bürdenfreie Kauf preis oder der Currentwert. Was die Alpen, Waldungen und Hutweiden anbelangt, so dienten diese mit wenigen Ausnahmen zum Haus- und Gutsbedarf und galten als Zugehör der Hofanwesen und Güter. Für dieselben wurde direct keine Grundsteuer entrichtet, sondern die Güter wurden in dem Maße in der Steuer einschätzung höher veranschlagt

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