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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 05.03.1913
Umfang: 8
nicht mehr als zwei Personen ein. schließlich deS Fatierenden umfaßt, erhöht sich die Steuer um 10 Prozent. Ein Beispiel: Ein Unver heirateter. der ein Einkommen von 6000 Kr. hat, zahlt jetzt 110 Kr. Personaleinkommensteuer. Die Junggesellensteuer mit 15 Prozent der Personal- einkommensteuer macht Kc. 16 50; er^wird daher im Ganzen Kr. 126 50 zu zahlen haben. Heiratet er, bleibt aber kinderlos, so zahlt er dieselbe Per- sonaleinkommensteuer, aber nur 10 Prozent Jung gesellensteuer

hölzchen sür 80 Zündhölzchen, bei den schwedischen Zündhölzchen sür je 60 Hölzer. Bei Schachteln mit höherem Inhalt je 2 Heller für 60 Stück oder Teil- Wengen hievon. Bei Zündkerzen beträgt die Steuer 10 Heller bei einem Inhalte von 60 Stück. Bei Packungen mit größerem Inhalt 10 Heller per 60 Stück oder Teilmengen. Ferner werden auch die Zündapparate der Besteuerung unterzogen werden, deren Höhe erst nach der Ausgiebigkeit des be- *) In letzter Zeit haben sich manche katholische Blätter bitter darüber

beklagt, daß durch die Junggesellensteuer ge rade in erster Linie die Geistlichen getroffen wären. Diejen blättern war es jedenfalls unbekannt, daß diese Steuer erst bei 50L0 Kr. beginnt. Sie dürfte daher wohl tatsächlich 5ur sehr wenige Herren auS dem geistlichen Stande treffen« treffenden Apparates bestimmt werden soll. Die Zündhölzchensteuer wird sich im allgemeinen als eine Paketsteuer darstellen in der Weise, daß die Pakete in der Fabrik mit einer Marke versehen werden. Die Steuer

wird bei der AuSsuhr aus der Fabrik entrichtet, kann aber auch gestundet werden. Auf den Export hat die Steuer keinen B?zug. WaS den Import anbelangt, so werden die Hölzer an der Grenze besteuert werden. Ungarn gegenüber wird der Deklarationszwang eingeführt, so daß die Hölzer ungarischer Provenienz entweder an der Grenze oder beim Empfänger selbst besteuert werden. Heute kostet ein Päckchenen Zündhölzer. daS zehn Schachteln enthält, 12 bis 13 Heller; nun soll darauf eine Steuer von 20 Heller gelegt

werden, so daß daS Päckchen künftig 32 bis 33 Heller kosten wird. Die Tantiemensteuer. Die Tantiemensteuer beträgt ohne Rücksicht aus das sonstige Einkommen bei einem Betrage bis einschließlich 2000 Kr. 2 Prozent, bis 16.000 Kronen 4 Prozent, bis 60000 Kr. 6 Prozent, darüber 8 Prozent. Die Besoldungssteuer, die wie bisher bei einem Einkc^nmen auS Dienstbezügen von über 6400 Kr. in ^eun Stufen von 04 bis 6 Prozent erhoben wurtze, bleibt dieselbe. Die Erhöhung der Einkommensteuer. Die Erhöhung dieser Steuer beginnt erst

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 08.01.1898
Umfang: 10
zu überreichenden Erklä rungen und Bekenntnisse hinsichtlich des Zinsertrages von Gebäuden gemacht werden, oder Umstände, welche bei den nach dem genannten Gesetze vorzunehmenden Einschätzungen und Erhebungen bezüglich der thatsäch lichen Höhe dieses Zinsertrages zu Tage treten, dürfen nicht die Grundlage für Strafverfolgungen wegen der vor dem 1. Jänner 1898 begangenen ZiuSverheiiu- lichuugeu bilden. Auch dürfen aus diesen Anlässen nachträgliche Abschreibungen an HauSzinöstener oder an fünfprocentiger Steuer

oder eine Untersuchung eingeleitet worden, so hat eine Straf verfolgung, unbeschadet dcr in solchen Fällen behufs Veiiiessuiig der Nachtragösteucr durchzuführenden Unter suchung, nicht einzutreten, foferne jene erste Erklärung oder jenes erste Bekenntnis des einer Zinsverheim lichung Verdächtigen eine wahrheitsgemäße Angabe des Bruttomietzinses enthält oder letzteren mindestens ent nehmen lässt. Zur Feststellung dieses UmstandeS kann die Steuer behörde nöthigensallS das im Z 258 des Gesetzes vom 25. October 1896

. k. k. Finanzrath; Mitglieder dcr I. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Kosler, Handelökammcrsecretär, Franz Haidcnthaler Vorstand dcr öslerr.-nng. Bankfiliale: Stellvertreter: Heinrich Gschlicßer, MagistratSrath, Josef Feldmann, Procnrist, Franz Maurer, k. k. Stcuer-Obcrinspcctor. Mitglieder dcr II. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Koflcr, Handclskammcrfccretär, Franz Haidcnthaler, Vorstand dcr vftcrr.-ung. Bank filiale. Franz Maurer, k. k. Steuer-Oberinspektor

, MagistratScommissär, Ludwig Margreiter, Privatier, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist. Mitglieder der IV. Classe: Franz Maurer, k. k. Steuer-Obcriuspector, Franz Kerber, Wirt, HcinrichGschlicßcr, MagistratSrath; Stellvertreter: Aloiö Gebhart, k. k. Fiuanz-Rechnuugsossicial, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist, Dr. Her mann Nicdcrwiescr, MagistratScommissär. Politischer Bezirk Innsbruck oh'e Wiltcn: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Leopold Rat schillcr, k. k. Finanzrath; Stcllvcrtreter: Karl

Payr, k. k. Stener-Oberinspector; Mitglieder der III. Classe: Karl Payr, k. k. Steuer-Obcrinspcclor, Johann Kröß- bacher, Wirt; Stellvertreter: HanS Mendel, k. k. Steuereinnehmer, Anton Peer, Wirt und Metzger. Mitglieder dcr IV. Classe: Karl Payr, k. k. Stcuer- Obcrinspcctor, Alois Gcbhard, k. k. Fiuauz-Ncchnuugs- ossicial, Karl Nenhanser, Fabrikant, Rudolf Tfchamler, Gemeindevorsteher; Stellvertreter: Dr. Victor v. swo boda, k. k. Finanzconcipist, Emil Maurer,!, k. Finanz- Rcchuuugsrevident, Franz

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 23.11.1938
Umfang: 6
, ver- Die «Gazz. Uff.' vom 17. ds. veröffent licht das kgl. Gesetzdekret vom 9. Novem ber 1938, Nr. 1720. mit welchem eine außerordentliche Besteuerung des Kapi tals der Industrie- und Handelsbetriebe eingeführt wurde. Laut Art. 18 des Dekretes wird die außerordentliche Steuer — wie bereits mitgeteilt — von den BezirkssteuerLmtern nach den Steuer- fügen, die der einmaligen R. M.-Steuer Abfindung unterworfen sind. bezw. über Haupt mit dem Una Tantum-System be steuert werden. Für die außerordentliche

Kapitalssteuer sind jene Kapitalien an zugeben. die im Jahre 193K dem Una grundlagen der R. M.-Steuer berechnet tantum-besteuerten Einkommen zugrunde- und vorgeschrieben, ohne daß d ie'lagen: diese Anmeldepflicht bezieht sich Steuerträger zu einer Erklä rung oder Anmeldung ver pflichtet wären. Im übrigen werden die Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß die Erklärungen, die für die besonderen Fälle unter Art. 2. 3, 7 und 9 des Dekretes vorgesehen sind, binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Erlasses

bestanden und vor Inkrafttreten des in Rede stehenden Erlasses übergeben, bezw. abgetreten wurden. Im Falle der Abtretung mit Gegenleistung hat der Abtretende den gesamten Wert zu erklären, wie er für die Bemessung der Transserierungs- steuer ermittelt wurde, sowie den Pro zentsatz des vorzunehmenden Abzuges, ^alls er sich verpflichtete, von der weite ren Ausübung des abgetretenen Geschäf tes abzusehen. Wo es sich um kostenlose Abtretungen handelt, hat der Ueberneh- mende die Pflicht der Anmeldung

. vorzugsweije aus sestinvesnerte Kapita lien. die der Schaffung des genannten Einkommens dienen. Art. 9 faßt eine Reihe weiterer Son derfälle ins Auge, so z. B. Betriebe und Gesellschaften, die ganz oder teilweise von der R.M,-Steuer befreit sind. In den größeren Städten hat die Fi nanzverwaltung mit verschiedenen Han delskategorien Kollcklivvereinbarungen für die Ermittlung des Steuerwerks der R.M.-Steuer getroffen: die Steuereinhe bung wird von hiezu beauftragten Stel len besorgt, meist ebenfalls

vor zulegen: das Verzeichnis muß von jedem einzelnen Steuerträger unterzeichnet sein. Falls keine getrennten R M.-Steuer- pinschätzurmen bestehen, kann binnen 30 Taaen auch um die Trennung des In dustrieeinkommens vom Handelseinkom men auf ungestemveltem Vavier anae- lucht werden, um sich die Vergünstigung 5er verschiedenen Ainugiähe. die vom Dekret für die beiden Produktionskate- lorien vorgesehen sind, zu sichern. Geoucter» 9 ToàesMlle 4 Eheschließungen 12 21. November: Geburten: Gamper Giuseppeàs

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 23.02.1888
Umfang: 8
, abgesehen davon, dass die Gebäude steuer als eine neue Steuer überhaupt große Lasten mit sich gebracht habe, darin, dass diese Steuer viel zu hoch bemessen sei, denn sie stelle sich um 7 bis 12 pCt. höher als in anderen Ländern und nehme auf den wirklichen Ertrag keine Rücksicht. Zudem sei die Art und Weise, wie die Steuer veranschlagt und eingehoben werde, nicht zu billigen, insbesondere die vielfachen Controlen und zahlreichen Strafen. Reduer wünscht, dass der vorliegende Antrag von dem Steuer

-Ausschusse gemeinsam mit allen gleich artigen Gegenständen geprüft und ein den gleichen Verhältnissen entsprechendes billiges Gesetz zustande gebracht werden möge. Abg. Dr. Menger stimmt mit allen Vorrednern darin überein, dass die Gebäudesteuer die lästigste, ungerechteste und schädlichste sei. Er glaube aber, dass eine Reform der Gebäudefteuer überhaupt noth wendig erscheine, da nicht nur Tirol, Salzburg und Körnten, sondern auch alle anderen Kronländer mehr oder weniger unter dieser Steuer zu leiden

in dieser Beziehung sei jedenfalls gerechtfertigt. Ag. Dr. Kathrein polemisiert gegen den Abg. Dr. Angerer und weist auch die Vorwürfe, welche vom Abg. Dr. Menger den damaligen Tiroler Ab geordneten auf der Rechten gemacht wurden, energisch zurück. Er sei damals nicht im Abgeordnetenhause gesessen, fühle sich aber doch veraulasSt, zu coustatieren, dass die angegriffenen Abgeordneten für das Gebände- steuer-Gesetz stimmen konnten, da in demselben Er leichterungen für Tirol und Vorarlberg erlangt werden könnten

. Es sei nicht statthaft, den Tiroler Abge ordneten daraus einen Vorwurf zu machen, dass sie für das Gebäudesteuer-Gesetz gestimmt hätten, um die Regierung zu stützen. Darin hätte» sie Recht gethan, und Redner würde auch für seinen Theil eine Regierung von der Linke» des Hauses als ein Unglück für Oesterreich betrachten. Abg. Dr. Nabergoi empfiehlt die Stadt Trieft der Berücksichtigung des Steuer-AuSschusseS. Abg. Freiherr von Giovanelli gibt eine Auseinandersetzung über das Zustandekommen

. Dr. Augerer wendet sich gegen den 31tt Anwurf, welcher ihm von Dr. Kathrein gemacht wurde, er habe tiroljfche Angelegenheiten vor das Forum des Hauses gezerrt. Er sei dazu durch die Bemerkungen von den verschiedensten Seiten gezwungen worden, welche ihm als Tiroler Abgeordneten vor warfen, dass eben feine Landsleute cö gewesen seien, welche das Zustandekommen des Gebäudesteuer-GesetzeS ermöglichten. Nach diese» thatsächlichen Berichti gungen wird der Antrag dein Steuer-AuSschusse zur Vorberathuug

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 14
Datum: 09.07.1897
Umfang: 14
die E> Werbsteuer «Erklärungen die wichtigste Grundlage bilden. Nachdem zur Verfassung dieser Eltverbsteue»Er kärung von den BezirtShauptmannschasten und den Steuer ämtern den Parteien auf ihr Verlangt« eigene Anleitungen unentgeltlich verabfolgt weiiden, so ist et hier wohl überflüssig (?), sich mit diesen Erklärungen ein zu besassen, sondern e» erübrigt Nur, die EWerbsteuer Pflichtigen speziell darauf aufmetksäm zu-mächen, daß die Drucksorten lür die ElweiPsteuer-EMrüngeü »ich« zugestellt

werden, sondern daß seibe bei denBrzirkS Hauptmannschaften und bei den SteuerLMtern unent geltlich bezogen werden können. Ä)a da» Gesetz den Parteien aber auch daS Recht einräumt, die-Erwerb steuer-Erklärungen bei den SleuerbeMden I. Instanz und Bezirthauptmannschaften und bet den Steuer ämtern mündlich zu P-riZtokoll zu geÄn, so kann man es den Steuerpflichtigen nicht genug em- plehle», von diesem ihnen zÄstchendin Sttchte Gebrauch zu machen, da dies einerseits skr sehr viele Steuer pflichtige eine große Ecleichlerung

bedeutet, anderseits auch hiedurch nachträgliche BemängeluUgeit-vetwMen werden. Jene Steuerpflichtigen äber) welche vie Erwerb« steuer Erklärung schriftlich einbringen wollen, wögen sich an die bezeichnete Anleitung hätten und ins» besonders darauf achten, baß jene speziellen That«' umstäude angegeben werden, lötlche in dem der e» wähnten Anleitung beigedruckien Verzeichnisse Zl olS wesentliche Merkmale des Betriebsumsange» bezeichnet' werden. ' Bringt ein Steuerpflichtiger dleEcwerbsteuer-Er« klärung

nicht bis 1. August ein, so erfolgt eiiitiehöcd. licht Aufforderung, die« binnen 8 Tägen zu thun, widrigenfalls die Kommission die Steuer von amt»- wegen bemißt. ' Schließlich sei aufmerksam gtjNächt, daß aus Steuer- Verheimlichung und Steuerhinterziehung nach tem neuen Steuergesetze vom 2b. Oktober 1^9K Strafen (Geldstrafen bis eventuell zum neunfachen der.ver» kürzten Steuer) gesetzt find. ES dürfen jedoch, und die» sei besoDderSHerv»»« gehoben, nach Artikel XV dexEinführuog«bestim«Ungen. die nach dem neuen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 21.03.1890
Umfang: 8
wird. Abg. R. v. Ehamiec berichtet namens des Steuer- auSschusseS über die Anträge der Abgeordneten Lien- bacher, Kathrein, v. Burgstaller und v. Zallinger und Genossen betreffend die Abänderung des Gcbändcsteuer- GesetzeS. Der AuSschusS legt ein Gesetz vor, welches bestimmt, dass für Gebäude, die nicht mehr als neun Wohnbestandtheile enthalten und ein Jahr hindurch unbenützt geblieben sind, die HauSclassensteuer abge schrieben werde. Der AuSschusS beantragt ferner drei Resolutionen

sowohl in ihren Grundsätzen ungerecht, als in der Ausführung entschieden schlecht sei. Redner erinnert an seinen Antrag bezüglich der Steuerfreiheit leer stehender Wohngebäude; letztere seien naturgemäß keine Steuerobjecte, da sie ja keinen Ertrag liefern, und eS sei dabei ganz gleichgiltig, ob das Gebäude mehr oder weniger als neun Wohnbestandtheile enthalte. Auch sei es ganz ungerechtfertigt, die Abschreibung der Steuer nur bei ganzen Gebäuden und nicht auch bei einzelnen Wohnbestandtheilen

zuzulassen. Redner plai- diert endlich für die ausdrücklich normierte Steuer freiheit der Alpenhütten. Redner wird daher in erster Linie für die Anträge der Minorität, und nur even tuell für die Majorität stimmen. Regierungsvertreter Miuisterialrath Dr. Böhm erNärte, dass eS sich jetzt nicht um eine durchgreifende Reform der Gebäude steuer handle, sondern nur um einzelne Erleichterungen und uni Abstellung einiger Mängel, deren Beseitigung innerhalb des jetzt geltenden Systems möglich sei. Die Regierung

sei bestrebt, die bestehenden Härten zu mildern und habe speciell in Tirol den AnSdruck Wohnbestaudtheil in für die Bevölkerung günstigster Weise interpretiert. Alpenhütten, Sennhütten n. f. w. werden ohnedies nicht als Wohnbcstandtheile betrachtet und daher nicht besteuert. Die Anträge des Steuer- ausschusseS seien weitgehend genug und werden dem Fiscus eine Mindereinnahme von beiläufig 400.000 fl. verursachen. Mehr könne aber die Regierung, welche eben erst das Gleichgewicht im Staatshaushalt

für die moderne Finanzkunst. Die Be steuerung der Bauernhäuser lasse sich überhaupt schwer rechtfertigen, für den Bauer habe das HauS nicht den Charakter eines Ertragsobjectes, und die Steuer könne also nicht von dem Hausertrage, der ja nicht existiere, sondern nur von dem Ertrage gezahlt werden, wel chen die Landschaft abwerfe. Die Außerachtlassung einer Abstufung nach der Größe des Ertrages habe dazu geführt, dass das Gebäudesteuer-Gesetz den armen Bauer schwerer bedrücke als dcn wohlhabenden. Redner hätte

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Dolomiten
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Seite 3 von 6
Datum: 19.10.1936
Umfang: 6
Heinrich Knapp wiedergewählt. Auch die bisherigen vier Beisitzer wurden wieder« ! ,«wählt. Nach Erschöpfung der Tagesordnung chloß der Vorsitzende mit dem Dank an alle Cr- chienenen die Hauptversammlung, b Aulliegende Steuerlisten. Vom 18. Oktober bis einschließlich 6. November liegen im Gemeindesteueramt Bolzano folgende Steuer« listen betreffend neue Besteuerungen oder Ver änderungen des Steuerbetrages für das Jahr 1937 und früher zur öffentlichen Einsicht auf: 1. Patentsteuer: 2. Lizenzsteuer

: 3. Steuer für Expreßkaffeemaschinen: 4. Steuer für Auf schriften in fremder Sprache; 8. Steuer für Be nützung öffentlicher Plätze und Auslagensteuer: 3. M ~ 6. Mietwertsteuer; 7. Dienstboten-, Klavier- und Billardsteuer: 8. Hundesteuer; 9. Waaensteuer; 19. Mllllabfuhrgebllhr: 11. Kanalisterungs beitrag: 12. und 13. besondere Kursteuer für Häuser, welche von der Gebäudesteuer befreit sind, sowie auf Grund der Einkommensteuer für jene Firmen, deren Sitz sich in einer anderen Stadt befindet. b Silberne

, der seinen Weg durchkreuzte, mildern. Noch lange möge er sich mit seinen Kindern glücklicher Tage erfreuen! b Skeuerelnhebung im Sarnkal. Saren- t i n o, 16. Oktober. Die Steuerbeamten wer den die im laufenden Monat fällige 6. Steuer- rate an folgenden Tagen und Amtsstunden einheben: In Corvara im Gafthaufe I. Groß am 20. Oktober, in Boscorioa di sotto im Gafthaufe Gufl am 21. Oktober von 8 Uhr früh bis 2 Uhr nachmittags; in Sarentlno am 22. und 23. Oktober von 9 Uhr früh bis 12 Uhr mittags und von 1 bis 4 Uhr

nach mittags im Gafthaufe . „Albergo Grande Jtalia'. Die Steuerträger mögen nicht ver gessen, die einzelnen Steuerzettel mitzu nehmen, um sie bei der Entrichtung der Steuer vorweisen zu können. b Eheschließungen ln Orllsei. Ortisei, 18. Oktober. Den Bund fürs Leben schlossen in der vergangenen Woche am Dienstag Rifesser Franz, Maler, mit Emilia Comploy und am Samstag Canazei Engelbert, Schmiedmelfter, mit Maria Prugger. Morgen, Montag treten folgende drei Paare zum Traualtar: Santi- faller Cherubin, Maler

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 09.04.1898
Umfang: 8
ernannt. .-..ßrveuuungm. Der Finanzminister ernanllte zu Vorsitzenden bezw. Vorsitzenden-Szellyertretern der Schätzungskommissionen . sür die Personaleinkommensteuer folgende Herren, von deuen der erstgenannte immer als Vorsitzender, der zweite als dessen Stellvertreter zn betrachten ist: für die Stadt Innsbruck sammt Willen: Leopold Rätschiller, k. k. Finanzrath; Franz Maurer, k- k. Steuer-Oberinspektors - Für die Stadt Bozen mit Grics und Zwolfmalgreien: Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- wspeyör

; Heinrich Aigne:> t. k. Steueramts-Offizial. Für Meräi» mit Obermais, Untermais und Grätsch: Markus Freiherr v. Spiegelfeld, k. k. Bezirkshauptmann; Franz Haindl, ^ k. Steuer-Oberinspektor. - Für den Bezirk Ampezzo: Rudolf V ^Ferräri ,^'k. Bezirkshaup^mann; Julius Nenning, Aeuerreferent. Für den Bezirk Bozen mit Ausschluß obiger Gemeinden: Josef Burgauner, k.k. Steuer Oberinspektor; Max Margreiter, k. k. Finanz-Rechnungs-Offizial. Für den Bezirk Brixep: Georg Mayrhofer, k. k. Steuer- Oberinspektor

; Josef Aanotti, k. k.. .Steueramts-Offizial Für den Bezirk Bruneck: ^r. Christion Witting, k. k» Steuennspektor; Johann Schär, ^ ks Hteueramts-Offizial. Für , den, Bezirk Jmst: Matthias ^aum, Z. k. . Bezirkshstuptmann; Karl Andre, k. k. Finanz- Mzipist. Für Zey. Bezirk Jnnsbruck mit Ausschluß von Wilten: Leopold RatZchlller, k. k. Finanzrath ; Karl Payr, k.k. Steuer- ^beriuspektor. - Für den Bezirk Kttzbühel: Alois Leiß, k. k. Mpkshäuptmann; .Dr, Franz Wille, k. k. Steuerinspektor. Mr den Bezirk

Kufstein : Dr. Johann Torggler, k. k. Steuer- ^bennspekLor, Darius Schwarz, k. k. Steuereinnehmer. Für ben Bezirk Laudeck:^ Franz Metzler, k. k. Steuer -Oberinspektor; ^ebhard. .Gmeiner, k. ^ Steuereinnehmer. Für den Bezirk M-, Marius Graf. Attems, k. k. Bezirkshauptmann ; Hugo Mnanzkönzipift.. Für den Bezirk Meran nnt Ausschluß obiger Gemeinden: Markus Freiherr v. Spiegelfeld, k. k. Bezirkshauptmann; Franz Haindl, k. k. Steuer^OberinsPektor. Für den Bezirk Reutte : Alois Hafner, k. k. Bezirkshäüptmann

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 07.03.1890
Umfang: 4
scheu Fleischtarife, welchen Zuschlag die Stadt« «emeinde seit einer Reihe von Jahren eintrieb; derselbe betrügt nicht weniger als ISO Perzent uod sicherte dem stadtmagistrate eine sehr be trächtliche jährliche Einnahme. Die Fleischhauer weigerte« sich nuu seit Beginn des heurigen Zahres, diese schwere und zugleich auch ungerechte Zuschlag-Steuer zu entrichten, mit der Begründung, daß sie gesetzlicher Weise diese Zuschläge nicht nach dem ärarischen Verzehrungssteuer-Tarif im Regiewege

Steuereinhebung verfügte, später jedoch über Ansuchen der Stadtgemeinde Meran die einstweilige Sistirung wieder aufhob. Dem Gesuche der Fleischhauer an die Stadtgemeinde, eL möge ihnen die Zahlung der Steuer bis zur Austragung des Streites erlassen werden, oder es solle um ein Betrag eingehobcn werden, welcher der Höhe des Zuschlages zur Abfindungssumme gleiüikäme, wurde keine Folge gegeben. Im Gegentheile; es wurde der Magistrat noch beauf tragt. die Steuern, welche die Fleischhauer nichl freiwillig

Boden. Der Stadt Magistrat beruft sich auf den Verzehrurnssteuer- Tarif, welcher für die Eindebunq der Gemeinde« zuichlage maßgebend sei, jedoch sicher mit Umechl, weil der Stadtgemeinde Meran keineswegs da-5 Recht eingeräumt wurde, eine Austage von 150 Perzent zum Verzehr ungssteuer-Tarif eiu^uheben, sondern vielmehr einen 15>1 perzeimgen Zuschlag zur äraris ien Ver,ehrungssteuer. Es verwechsetl s^mit der StadimaMrat den Stcuertaris m'l dei Steuer. Die bisherige, von den Fleischliaueni

von der ärarischen Verzehrungssteuer frei ist. Wo es aber keine Staaissteuer gibt, da existirt auch niemals ein Gemeindezuschlag. Es ist weiter unrichtig, daß die Stadt, wie die „Meraner Ztg/ in der Nummer vonl 31. Jänner d. Js. berichtet, die Steuerzu- schlüge unter den gleichen Verhältnissen, wie sie jetzt bestehen, seit ungefähr 30 Jahren erhebt. Denn es ist bekannt, daß bis zum Jahre 1873 das Aerar die Verzehrungssteuer verpachtete «od daß das System der Abfindung mit den Steuer Pflichtigen erst seit

(7) 757 fl., Tilchler, Drechsler, Zimmerleute (34) 894 fl., Schlosser uud Schmiede (11) S9S fl. Spängler und Glaser (5) 39S fl., Galauteriehäadler (15) 696 fl. AuS deu obigen Ziffern erhellt zur genüge, welche harte Steuer last die wenigen Fleischhauer uad Strutzer von Meran, welche ohnehin einen harten Kampf mit der auswärtigen Konkurrenz von Nahe und Fern zu bestehen haben, tragen müssen. Darum muß auch deu klar und billig Denkenden die Beschwerde dieses Gewerbestaudes uad die Weigerung des selben

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.03.1890
Umfang: 8
' be hauptet, daß die im Großhandel, zum Beispiel aus Wien und Prag bezogenen Schinken oder Wurstwaaren in diesen Städten keine Wiener oder Prager städtischen Zuschläge zahlten. In Wahrheit sind diese Fleischwaaren mit der ärarischen Steuer und den Zuschlägen der be treffenden Stadt behaftet und bekommen diese Sendungen beim Austritte aus den geschlossenen Städten von den Linien-Berzehruiigssteuer-Aemtern nach H 1 der Voll zugsvorschristen des Gesetzes vom 16. Juui 1877 ge druckte Aussührbolletteu, worin

wird, ein Abgeordneter den Antrag auf Rückvergütung der Fleischsteuer bei der Ausfuhr stellte. Dieser An trag wurde vom Rcgiernngsvertreter unter dem Hin weis auf die schwierige, fast unmögliche Durchführbar keit bekämpft und bei der Abstimmung auch abgelehnt. Es bezieht oder verkauft also in Meran kein Kauf mann, kein Hotel- oder Pensionsbesitzer aus Prag, Wien oder Graz Fleifchwaaren, wofür nicht schon in den betreffenden geschlossenen Städten die Steuer-Zu schläge bezahlt worden wären nnd aus diesem Grunde

sind nach H 4 Absatz 7 diese Bezüge im Verkaufsorte von der ärarischen Steuer und nach Enlscheiduug des hohen Verwaltungs - Gerichtshofes vom 7. Juli 1886 Zabl 1438 auch von den Gemeiudezuschlägeu frei. Der Klarheit halber sei hier K 4 Alinea 7 ange führt. Derselbe lautet wörtlich: (Von der Steuerbar keit find ausgenommen) „der aus einem für die Ver- zehruugs-Einhebung als geschlossen erklärte» Orte er folgende Bezug an daselbst versteuertem Fleische.' Aus vorstehendem Z 4 Alinea 7 dedncirt der ,,Jurist

' also die Steuer und Zuschlagsfreiheit von Fleischwaaren aus „geschlossenen Städten' und stimme ich mit seiner Ansicht ganz überein in Bezug auf dessen A u- wendnng für Meran. Meran hat auf Grund dessen keine Steuer und consequeuter Weise keine Zuschläge einzuhebeu; ebenso wenig, wie dies für solche Bezüge irgend ein anderer offener Ort thun dürfte! Die Stadt Meran erhebt nun aber erwiesenermaßen gegen die klare Bestimmung dieses vorerwähnten H 4 Alinea 7 und gegen die angezogene Entscheidung des hohe

Rechtsvertheidiger derstädtischen Interessen in diesem Punktegleicher Rechtsausfassung huldigen zu sehen! Die Gemeinde Obermais hat nun in ihrer Schlacht- Haus-Ordnung im 8 6 Absatz 3 den ganz gleichen Wortlaut des K 7 Absatz 3 der Meraner Schlachthaus- Ordnung aufgenommen und kann Kon diesem H jeder zeit Gebrauch machen. Also die Zahlung einmaliger ärarischer Steuer und zweimalig er Commnnalzuschläge ist bei den Bezügen aus Prag, Wien, Graz:c. heute schon in Meran Thatsache; der dritte Communalzuschlag

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 5 von 10
Datum: 06.05.1886
Umfang: 10
wird be stimmt, daß Anmeldungen zu den Impfungen bis spätestens zum 10. Mai l. I. im Wege der landwirthschaftlichen Be- zirksgenoffenschasten eingebracht werden müffen. — Diese Schutzimpfungen dürfen nur von jenen Thierärzten ausgeführt werden, welche auf Grund des Nachweises, daß sie den Jmpfunterricht beim k. k. Landesthierarzte mit Erfolg ge- noffen haben, hieramts hiezu autorisiert worden sind. (Klagen über Steuer-Behörden und der Finanz- Minister.) Letzterer sagte im Abgeordnetenhaufe: „In den ersten

Monaten meiner Amtswirksamkeit wurde ich fort während überschwemmt mit Klagen und Beschwerden einzelner Steuerpflichtiger über die Ungerechtigkeit dr Steuer-Behörden u. s. w. Nun, ich habe mir das sehr zu Herzen genommen, und ein Neuling im Amte, habe ich zunächst Jedem gleich geglaubt und die sorgfältigsten Erhebungen einleiten lassen, und ich kann versichern, daß in äußerst seltenen Fällen eine begründete Beschwerde nachgewiesen wurde, und doch wurde auch in vielen Fällen eine Nachsicht geübt

bis an die äußerste Grenze der gesetzlichen Befugnisse, und weiter darf ich ja nicht gehen. Aber es ergaben sich bei diesen Konstatirungen auch ganz eigenthümliche Fälle. Ich will nur einen nennen. In einer autonomen Körperschaft besprach ein Mitglied die Finanz-Politik der Regierung, den Steuerdruck, die Steuer schraube, die Grausamkeit des Steuer-Einnehmers. Nun selbstverständlich, wie ich das ganz zufälligerweise aus der Zeitung entnahm, bekamen die Landes-Behörden den ge messenen Auftrag, Alles genau

zu untersuchen. Protokolle wurden geschrieben und Berichte verfaßt; ich habe einen Akten-Pack zum Andenken bekommen, und das Resultat war, daß gerade in dem Bezirke, den der Herr vertreten hat, die Steuer-Vorschreibung für 1885 eine geringere als für 1884, daß die Steuer-Exekutionen sich verminderten, nur daß der betreffende Herr, der so schön über Finanz-Politik zu sprechen weiß, leider nie zahlen will, fortwährend im Rückstände ist und den Steuer-Exekutoren alle möglichen und unmöglichen Schwierigkeiten

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 17.04.1889
Umfang: 8
selbe erst zu Geld zu! machen «nd dann zahlen zu. müssen., NenestenS wurde! diese wichtige Angelegenheit ist die Oeffentlichkeit gebracht durch dem Vertreters des 'Zweftler-Waivhofener Landge- > meinde-BezirkeS Pf> Eichhorn. Er. betonte dieNoth-! wepdigketti emer Steuer-Reform in dem Sinne, daß an! Stelle der Geldsteuer auch Abgabe von Bodene^evg- ^ niffen treten könne. Von Zehent und. Robot sei keine ^ Rede, da eS sich um keine Verpstichwng, sondern nur ! um die Möglichkeit handelt

, von seiner Ernte direkte die Steuern zahlen Hu können Die diesbezügliche Re- - solution wnrde dem Budget-Ausschusse zugewiesen und tvird sich der ^WW'yo^^einuiälDÜ-^berse^« be schäftigen! Mir werdÄDhen^ wie dann unsere Lin^ 1 liberälm für dM VW-Jnieresse Anstehen wetden. 1 Her Steuer-Ausschuß ^hieU M^ 12 ^ids. eine ^ Sitzung. ^ES vmrde percheilt der Bencht./deS SZb-n! comüH deS Steuer-Ausschusses, über .die, Antrabender ^ Abgeordneten Lienbacher. imd^ Genossen, sKathrein und HmyHe^.,^;',Dieser Bericht

acceptirt die von^de^- tirol. ^ ZÜigeoämHm b^Ma^,ÄMdem«g^d^.W ^-deS Steuer-^ gesetzes . vom 9. Februar 1882^ durch MgwssWg H^ letzten Alinea dieses. ParagrapheS uÄ fchMgt^ einen Gesetzentwurf vor, der diesen so umgeänderten Z 6 enb-^ hätt.f ' Betreff der Mrigen Anträge der Droler Abg^> ordneten,^ des Abgl Lienbacher ze. wurden Resolutionen beantragt.. In. der ^ diesbezüglichen Debatte, sagte Dr. Käthrein, er müsse dnvgeud wünschen, daß das Gesetz, i womit das Gebäudesteuergesetz VM Jahre 1882 abge

Punkte vollkommen entsprochen worden sn, er. bedauere, daß rücksichtlich des zweiwrHuickteS. nicht ä«ch,.ejff, Gesetzenwarf)-vor»-- liege, sondern nur eine Resolution, womit die Regierung aufgefordert wird, entsprechende. Vorschläge im Herbste einzubringen.. Es sei eine unpolitische Finanzmaßregel, und es sej ungerecht, für leerstehende Wohnungen^ resp. HMer ?ine Steuer zu fordM A^ daher müsseer voy der Regierung erwarten, daß sie in dieser ; Richtung ebenso den Forderungen der Bevölkerung

GesetzentwNifeMbänderung deS § 5) zuzustimmen. Wenn er Anch einen Ausfall füt das Finanzärar von, 200,000 bis 400.000 fl. bedeute. WaS die Befreiung der leerstehenden Wohnungen von der .Steuer betreffe, iso stelle sich die Regierung nicht principiell entgegen^ Weniger schwierig sei für^die Re gierung die Frage, wenn eS sich um ganze leerstehende Gebäude handle, doch dies seien nur wenige. Bei theil- wcise 'kttMen^GMujwn.aber beWe die Schwierig keit düriN/ daß die teerKhÄen Wohnungen oder WöhN- bestandtheile sehr schwer controlirbar seien

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 26.02.1897
Umfang: 6
- und Hausclassensteuer; Javrs 300 pCt. zur Grund-. Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer und 30 pCt. zur W.in- und FleifchverzehrungSsteuer; Andogno 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 100 pCt. zur Hauszins- nnd Hausclassen steuer; Povo 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 125 pCt. zur Hauszins- und Hans el affenstcuer und 20 pCt. zur WeinverzehrungSsteuer; Costasavinv 280 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 16 pCt. zur Hauszins

- und Hausclassen steuer; Trient 225 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzinS- und Hans- elassensteuer und 200 pCt. zur FleifchverzehrungS steuer; Banco 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzins- und Haus classensteuer ; Borzaga 600 pCt. zur Grund', Erwerb- und Einkommensteuer, 240 pCt. zur HauSzinS- und Hausclaiienstener; Rouchi (d. Gemeinde Ala) 450 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzins. und Hausclassensteuer; Fondo 250 pCt

-, Einkommen-, Hauszins- und Hausclassen steuer; Grän 125 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzins- und Hans« classensteuer; TelfS 130 pCt. zur Grund-, Enverb- und Einkommensteuer, 60 pCt. zur HauSzinS und 16 zur Hausclassensteuer; Ehrwald 140 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und Hausclassensteuer; Lichteuberg 370 pCt. zur Grund-, 100 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, 25 pCt. ^ HauSzinS- und Hausclassensteuer; Margreid 150 PCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 25 pEt. zur Hauszin«-, und HauSclassensttucr; Bruneck 40 pCt. zur Grund-, 43 pCt. zur Erwerb- und Mnk»mmenstr «ter, 10 pCt. zur HauSzintsteuer, 80 vCt. zur Wein-, 50 pCt. zur FleifchverzehrungS steuer, eine Auslage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und eine Auflage von 1 fl. 50 kr. bis 5 fl. per Hektoliter Brantwein. — Angewiesen wurde ein Betrag von 60 fl. für das Offenhalten des Gast- Hanfes am Cereda PafS und ein solcher von 40 fl. filr Offenhalten des Gasthauses am Broccone im Winter

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 09.06.1899
Umfang: 8
sl., jene Be züge von 1000 bis 3u00 fl. hatten 5 pCt., jene über 3000 sl. 10 pCt. Steuer zu entrichten. Doch dieses Patent wurde sehr bald verdrängt durch das Einkom- mensteuerpatent vom 29. October 1849 mit seinen drei Classen; I. Classe «rwerbstcuerpflichtige Unterneh mungen, Bergbau und Hüttenbetrieb, sowie Pachtungen; II. Classe Befoldungöstcuer von 630 sl. an und III. Classe Rentcnsteuer von 315 sl. Einkommen an gefangen. Trotzdem dieses Gesetz nur sür das Jahr 1850 hätte gelten solle», lebte

es bis zum 1. Jänner 1898. Nur sür Ewerbs- und Wirtschaflsgeuossenschasten, welche den Verkehr aus die Mitglieder beschränken, wurden specialirer mit den Gesetzen vom 27. December 1880 und 14. April 1885 Erleichterungen geschaffen (selbe hätten ja die Sckärse des 1849ger Patentes nicht aushalten lönn), allen übrigen Steuerpflichtigen der I. Classe gegenüber aber arbeitete die „Steuer schraube' derart, dass sich dieser Begriff sogar bis zum parlamentarischen Sprachgebrauch rhoben hat. Nachdem endlich

gieng sie aber in die Einkommensteuer 1. Classe über, weil die Grundsteuer wie die Erwerbsteuer bei der Einkommensteuer I. Classe in Abzug zu bringen waren und nunmehr (als Grundsteuer nicht mehr be stehend) nicht mehr in Abrechnung gebracht werden konnten. So konnten daher die auf die radicierten Gewerbe entfallenden Steuerknechte nicht zugrunde gehen, sie mussten nur übersiedeln in die Einkommen' steuer I. Classe. Für die Gebäude lag damals ein neues Gesetz noch nicht vor, die Gebäudebesitzer

wir am Ende der Steuerzeschichte angelangt, wenn nicht bereits ein bedeutungsvoller Tag gewesen wäre, und das ist der 25. October 1896, mit welchem die neuen Gesetze betreffend die directen Perfonalstcuern datiert sind, die mit dem 1. Männer 1898 wirksam geworden sind. Mir haben jetzt: eine Erwerbsteuer in zwei Haupt stücken, eine Rentensteuer, eine Personal Einkommen steuer und eine Vesoldungsteucr von höheren Dienst- bezügcn. Aus dem Conglomerate: 1. der alten Grundsteuer sür Realgewerbe

auf Steuerpflichtige, welche bisher mehr als 1000 sl. Steuer zahlten (l. Classe), auf solche, welche mehr als 150 fl. und nicht mehr als 1000 fl. zahlten <11. Classe), aus solche, welche mehr als 30 fl. und nicht mehr als 150 fl. entrichteten (III. Classe) und auf jrne, welche uuter 30 fl. Steuer gaben (IV.. Classe). Wir be- lommen also vier Cantingente für jede der vier Struer- gesellschasten, ist das nicht ganz ähnlich den vier Stän- d-n, welche Kaiser Max in, Landlibelle des JahreS 1511 gebildet

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 30.05.1895
Umfang: 8
Hektoliter. Die Einfuhr über die österr.-ungar. Zollgrenze ist mit 62.709 Mctr. ausgewiesen. Die Ausfuhr über die Zollinie gegen Steuer-Rückvergütung erreichte in den im ReichSrathe vertretenen Königreichen und Län dern 412.431 Hektoliter, in den Ländern der ungar. Krone 3183 Hektoliter. Aus Bosnien und der Her zegowina fand keine Ausfuhr von Bier gegen Steuer- Rückvergütung statt. An Steuer-Restitutionen für ausgeführtes Bier wurden in der Betriebsperiode 1392/93 wirklich gezahlt: in den im ReichSrathe

ver tretenen Königreichen und Ländern 766.014 fl., in den Ländern der ungar. Krone 6376 fl. In Bosnien und der Herzegowina fand keine Steuer-Rückvirgütung statt. Eine Tafel liefert die Statistik der Brannt- weinerzengung während der Brenncampagne 1392/93, d. i. vom 1. September 1392 bis Ende August 1893. Im ganzen wurden an Branntwein steuer (Eonsum- und ProdnctionSabgabe) vergeschrieben: in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Lände. 34,650.009 fl., gegen die ErzeugungSperiode 1891

in den „geschlossenen Städten' im Jahre 1393, für welche sich eine Zunahme von 2,400 843 fl. ergibt. Schließlich enthält ein indivi dueller Ausweis die statistischen Daten über die Mi ne, alöl-Rassinerien von Oesterreich-Ungarn und über die denselben vorgeschriebene Summe an Mineralöl- Steuer im Jahre 1893 Dieselbe beträgt für dieses Jahr in den im ReichSrathe vertretenen Königreichen und Ländern 6,174.113 fl., in d-n Ländern der un garischen Krone 5,443.681 fl., somit zusammen 11.617.794

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 15.04.1873
Umfang: 8
, die Pfalz, würde nämlich durch die Erhöhung einer solchen Steuer sehr empfindlich betroffen und sie hat sich deshalb auch zusammengethan, um eine Depu. tation an den Reichskanzler Fürsten BiSmarck zu entsenden. Da nun dieser Fürst bei Anlaß des Empfanges einer Deputation in Betreff der Tabak steuer die Aeußerung verlauten ließ, er möchte ein mal die Ansichten über die in Aussicht genommene Steuer von Tabakbauer und Oekonomen, nicht bloß Von den Herren mit Glacähandschuhen vernehmen, so wurde

dieser Wunsch deS Kanzler« befolgt, und man wählte in die Deputation auch Oekonomen. Wie man die Dinge bis jetzt übersehen kann, so hat die Steuer bis jetzt noch wenig Aussicht auf Er höhung.') Man hofft auch unter Anderm, man werde in Berlin, wo man ohnehin immer Alles das thut, wodurch man den Süddeutschen gegenüber als zuvorkommend erscheint, nicht außer Auge lassen, daß durch Erhöhung dieser Steuer eine große Mißstim. *1 Auch daS Projekt des SteuermonopolS, wie eS z. B. Oesterreich Hut

auf, woher der Umstand zu erklären sei, daß Deutschland und ganz speziell Baiern vor einer bedeutenden Steuer erhöhung stehe, während doch der französische Krieg für Deutschland so glücklich beendet wurde, und schon enorme Massen; Gelde«— 5 Milliarden! — i« unser Reich gebracht hat. Man sieht jetzt allmälig ein, daß die Worte, welche man vor und nach Be endigung des französischen Krieges so allgemein aus- sprechen hörte: es werden die Steuern reduzirt werden, nichtssagende Phrasen

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Pustertaler Bote
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Seite 5 von 18
Datum: 09.07.1897
Umfang: 18
einer jeden Steuerklasse bilden in jedem Beranlagungsbezirte eine Steuer« gefellschaft und für jede solche Steuergesellschaft wird eine Erwerbsteuer-Kommission gebildet, deren Mitglieder zur Hälfte von den Theil« nehm ern der Steuergesellschaft gewählt, zur Hälfte vom Finanzminister ernannt werden. Aufgabe dieser Kommission ist es nun, den auf jede Steuer gesellschaft entfallenden Theil der Erwerbsteuer- Hauptsumme, die in der ersten Veranlagungs Periode für alle im Reichsrathe vertretenen König reiche und Länder

nur, die Erwerbsteuerpflich tigen speziell darauf aufmerksam zu machen, daß die Drucksorten für die Erwerbsteuer-Erklärungen nicht zugestellt werden, sondern daß selbe bei den Bezirkshauptmannschaften und bei den Steuer ämtern unentgeltlich bezogen werden können. Da das Gesetz den Parteien aber auch das Recht einräumt, die Erwerbsteuer-Erklärungen bei den Steuerbehörden 1. Instanz und Bezirks hauptmannschaften und bei den Steuerämtern mündlich zu Protokoll zu geben, so kann man es den Steuerpflichtigen nicht genug

em- pfehlen, von diesem, ihnen zustehenden Rechte Gebrauch zu machen, da dies einerseits für sehr viele Steuerpflichtige eine große Erleichterung bedeutet, anderseits auch hiedurch nachträgliche Bemängelungen vermieden werden. Jene Steuer Pflichtigen aber, welche die Erwerbsteuer-Erklärung schriftlich einbringen wollen, mögen sich an die bezeichnete Anleitung halten und insbesonders darauf achten, daß jene speziellen Thalumstände angegeben werden, welche in dem, der erwähnten Anleitung beigedruckten

Verzeichnisse AI als we sentliche Merkmale des Betriebsumfanges be zeichnet werden. Bringt ein Steuerpflichtiger die Erwerbsteuer- Erklärung nicht bis 1. August ein, so erfolgt eine behördliche Aufforderung, dies binnen acht Tagen zu thun, widrigenfalls die Kommission die Steuer von amtswegen bemißt. ' Schließlich sei aufmerksam gemacht, daß auf Steuerverheimlichung und Steuerhinterziehung nach dem neuen Steuergesetze vom 25. Oktober 1896 Strafen (Geldstrafen bis eventuell zum neunfachen der verkürzten

Steuer) gesetzt sind. Es dürfen jedoch, und dies sei besonders her vorgehoben, nach Artikel XV der Einführungs bestimmungen, die nach dem neuen Gesetze zu erfolgenden Erklärungen und Bekenntnisse nicht dazu benützt werden, um Jemanden wegen Ver kürzung der bisherigen Steuern zu strafen oder zu einer Nachtragssteuer zu verhallen. Wochen - (Lhronik. (Fortsetzung aus dem Hauptblatte.) — Krnneck Von amtlicher Seite wird uns mitgetheilt, daß vom k. k. berittenen Tiroler-LandeS-Schützen-DivisionS-Commando

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 7 von 10
Datum: 08.12.1920
Umfang: 10
auf dir tattzenvs See Äinaus und blieb cm einem! dunklm Pstnktlein haften das hin und wieder im abendfonnisgen Gewogs sichtbar warb Und wieder verschwand- „Mich dünkt, dort treibt dkne Marke; oihlne Steuer, sagt« er bann .„Man rufe de» Schiffsmeister Herl' Nun lugte auch der alte KaPitiLn in der? Richtung aus, die Herr Wolfger ihm gewiesen, und auch er erkannte gleich ihm ein Schisflein, das hilflos auf den Welle» zu treibe» schien. TN befähl der Patriarch, den Kurs dorthin zu nehmen^ Das Steuer knarrte

, des Patriarchen, Seele war in allem Rühm nicht taub geworden vor dem Notschrei des geringen Volles und bat dem! menschlichen Leiden überhaupt. Unterdessen war die sausende Galeere der schwankmdeM Barke so nahe gekommen, daß Man sie deutlich erkennen Mochte. Zerrissene Segel hingen über Bord und Weiften im Wasser nach. Der Wist fchiär abgesplittort, das Steuer ge brochen. Aber — wie sonderbar! Dies alles schien die Insasse» des arg gefährdeten Schiffleins WenN zu bekümmenL Sie faßen vielmehr, vier an der Zahl

mit sanft« und doch hell und lieblich tonender Stimme hinauf: „Seid gegrüßt im Namen Gottes des Vaters und seines eängaborenen SoWes Jesus Christus! Vier der minderen Brüder sind wir aus Assisi, SpWeute des Herm, Mtt« der feligen Dame Armut!' ,Mohin der Ku-'. W seltsamen Kumpanei „Zur istrischen Küste wollen wDrl' „Was suchet W dort?' „Seelen zu erobern sind wir anSgezsMl' ,L)imö! Ohne Steuer rmd Mast? Bald werden euch bK Fische schmausen, wenn W also fahrt!' ,Äer Gottes Steuer vertraut, geht niemals

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 01.04.1914
Umfang: 8
Seite 2 Tiroler «oUSbta r 1. April 1914 Dann braucht er nur die einfache Nachsteuer, aber keine weitere Steuerstrafe zu zahlen. Wer jedoch bereits zu einer Steuerstrafe ver urteilt worden ist, dagegen aber rekuriert hat, soll gleichfalls, wenn er stch schuldig fühlt, fo bald als möglich „beichten'. Dann wird ihm die Steuer- strafe auf das Einfache des verkürzten Steuerbe- träges oder in sehr schweren Fällen bei großen, hartnäckigen Steuerhinterziehungen auf das Zwei fache herabgefetzt. Wer

Heuer trotz der Amnestie wieder etwas Verheimlicht oder Steuern hinterzieht, der kann natürlich, falls man ihn erwischt, auch schwer ge- straft werden, und zwar hat er unter Umständen dann nicht bloß sür Heuer, sondern auch rückwirkend aus die Jahre 1911, 1912 und 1913 die Nach- steuer und strenge Steuerstrafen, eventuell bis zum Sechsfachen, zu zahlen. Die Steuer-Amnestie bezieht sich nicht bloß auf die Personaleinkommensteuer, die von jetzt an kurzweg „Einkommensteuer' heißt

, sondern auch auf die allgemeine Erwerbsteuer, Rentensteüer, Be- soldungSsteuer, Gebäudesteuer und Militärtaxe. Diejenigen, die diese Zeilen angehen, sollen also in ihrem eigenen Interesse sortan ehrlich ein- bekennen (fatieren)l Das verlangt von ihnen nicht nur die Steuermoral, sondern auch die Gerechtigkeit gegen alle anderen Steuerträger, die bisher ehrlich einbekannt (fatiert) haben und dafür die Steuer schraube in einer Weise zu spüren bekamen, daß manchem kleinen Mann, sei er Handwerker oder Bauer oder was immer

, förmlich Hören und Sehen verging. Der Staat braucht Geld. Die Steuer« Amnestie soll ihm in Zukunft ein schönes Sümmchen neuer Millionen tragen. Inland. Der deutsche Kaiser beim Erzherzog- Thronfolger. Anläßlich seiner SüdlandSreise hat der deutsche Kaiser auch unserem Thronsolger einen Besuch ab gestattet. Erzherzog Franz Ferdinand weilt der malen auf Schloß Miramare bei Trieft. Mirramare hat eine herrliche, wunderbare Lage, seinen Saum umkosen die Fluten der Adria. DaS Schloß war einst der Besitz

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