wurden die früher fast steuerfreien Alpen mit einer sehr hohen bis zum Jahre 1892 wachsenden Steuer belastet, und so zahlen die Rif fianeralpen Balls und Baltmnr bis 1991 sammt Zuschlägen die sehr hohe Steuer von ungefähr 142 fl. Wer soll nun diese hohe Steuerlast tragen? Beim ersten Anblicke scheint die Antwort ganz einfach und leicht, aber wegen gewisser verwickelter Umstände ist sie sehr schwer. Man sollte doch der sehr natürlichen Meinung sein, diese Steuer sollen diejenigen tragen, die die Alpen
benüyen. Unter den 64 Jntereffenten gibt es Einige, die von den genannten Alpen wenig Nutzen haben, indem sie vielleicht nur 1 Stück Vieh austreiben, Andere gar keinen Nutzen haben, indem sie feit Jahrzehnten gar kein Stück Vieh auf- treiben konnten, während hingegen wieder Andere einen große» und sehr großen Nutzen haben, indem sie 8 bis 12 Stück Vieh aufzutreiben in der Lage sind. Deshalb war man anfangs der richtigen An sicht, die die Alpen benutzen sollen nach Verhältnis die Steuer tragen
, und die sie nicht benützen können, sollen von der Steuer frei sein. Aber da tritt wieder eine neue, nicht geringe Schwierigkeit und Besorgnis ein, es könnte anfangs der Anschein, all mählich die Meinung und endlich die zwar irrige Ueberzeugung sich bilden und immer mehr befestigen, die gegenwärtig dir Alpen nickt Benutzenden aber doch Berechtigten hätten ihr A penrecht verloren oder fast verzichtet darauf; und so kam es, daß beim gegenseitigen großen Mißtrauen obige gerechte Steuer- oertheilung nicht zur Durchführung
kam, sondern eine offenbar ungerechte Steueroertheilniigsart beliebt wurde, die fast nothwendig Anlaß zum Streite bot. Während die Benutzenden sonst sich nie herbei ließe» die Gleichheit der 54% Alpenrechle auszusprechen und anzuerlennen, so haben sie hier bei der Steueroer- theilung sonderbarer Weise thatsächlich die volle Gleichheit der Alpenrechle ausgesprochen, indem sie die genannte Steuer auf alle Rechte ganz gleich vertheilt haben. Und so kam und kommt es, daß z. B. ein mit zwei Rechten
Berechtigter, der aber kaum ein Stück Vieh austreiben kann, 4mal so viel Steuer zahlt, als ein anderer, der mit V, Rechte 4 bis 6 Stück Vieh austreiben kann. Diese offenbare Ungerechtigkeit springt Jedermann in die Augen. So steht, um manches Andere zu übergehen, bei läufig der Stand der Frage und es ist leicht einzu sehen, daß große Unzufriedenheit und Streit fast die nothwendige Folge sein muß; es ist serners nicht aus dem Auge zu laffen, daß Recht und Wahr heit weder ausschließlich