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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 22.11.1854
Umfang: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 29.11.1849
Umfang: 10
5 Slv»fchreibu«g t t»r ?rse»u«g der Dienstvläye für die Struer- ä«te» >« Kronlande Tirol und Vorarlberg. Ziir^ Ä <^fü->rui>g der ,»>t der allerh, Eiiischließiiiig Üöroen zur Lerv.iltnng der'direkten Besteuerung nniß nu» in ,^olg? Erlasse» des hoben Fin >>iz. H/in-üeiiums vom 19 °. Mts, Z, 112 ,2 — F. M jiir Ausstellung der Steueräiu-er, welche späteste,is »>i> I. Februar l>,50 I»'« Leben zu treten habe». geschrill.» werden. In Beziehung auf die Organiflrnng dieser Steuer- a nter

hat sich ihre Amtsthätigkeir vorerst auf jene Ge genstände ,» beschränken, welche in dem a. u. Vor. trage des Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichne« sind. Sie »,»fassen die Vorschreib,tilg. Uebernahme, ?Ib. fuhr und Verrechnung aller direkten Steuer» und jeneS Theiles, der zu ihrer EoidenzhaltiiNg bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten voigenoininenen Amis- bandlunqen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene Grtiüdbnrl s' nnd Deponie» - Aemter errichtet

werden, die Fübrnnq der Grundbücher, die Besorgung des Kassa, und Deposiien- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- hörden und die Empsa»gnahi»e und Verrechnung jener Beträge übertrage» werden, welche die Finanz, Ver Wallung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amishaud' lung zuzuweisen findet. In jedem Bezirks Gerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt aufgestellt. Das Personal der Steuer - Aemter als einlebender und verrechnender Aemter besteht

in der Regel aus zwei Beamten, nämlich aus einem Einnehmer nnd aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. AIS Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiber oder im Falle Amtsoffizialen ,,»d Assistenten beigegeben, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter». wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge» wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt

: Für die Steuer-Einnehmer I. Klasse an Gehalt 90» fl » 7? II Klasse ^ „ 800 fl. ^ III Klasse 7il0 fl. Für di-Sieue'kontrollore I.Klasse» „ 700 fl. » -> ü » ll Klasse ^ , ölig fl. « » .'> ' III. Klasse -? 5lX1 fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 45» fl. und 490 fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 30g fl. Zur Bewerbung um diese Diensiplätze wird.hieyn« der Konkurs ausgeschrieben und zwar vorderhand: ». Fünf Dienstpläne für Einnehmer II. Klasse

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 13.12.1849
Umfang: 10
werten, und deren Gebet für sie Segen vom Himmel erflehen wird. Wien am 2>). Nevem?rr iL^9. Melden, F. Z. M. Ansschreibnng 2 zur Besetzung der Dienstpläne für die Steuer- ämter im Kronlande Tirol und Vorarlberg. Zur Ausfübrung der mit der allerb. Entschließung vom lö. Juli d. I. genebmigten Örganisirnng der Be hörden zur Verwaltung der direkten Besteuerung muß nun in Folge Erlasses des hoben Finanz- Ministeriunis vom 19- d. Mts. Z. II23L. — F.-M. zur Aufstellung der Steuerämter, welche spätestens

mit I. Februar 1850 in's Leben zu treten haben, geschritten werde». In Beziehung auf die Organisirung dieser Steuer ämter hat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor trage des Herrn Finanz-Ministers vom S. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung, Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jenes Theiles, der zu ihrer Evidenzhaltung bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten vorgenommenen Amts handlungen. Außer

wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel ans zwei Beamten, nämlich aus einem l?innehi»er und aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größcrn Stener-Slemtern entweder Tagschreiber oder im Falle AmtSoffiziale» »nd Assistenten beigegebrn, wogegen bei de»jenige» Steuer-Aemtern, wo siU> Et» Beamter als genügend zeige» sollte, die Besetzung diclce

Steuer-Aemter auch nnr mit Einem Beamten erfolgen wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Stencr-Einnchnier I. Klasse an Gehalt gllli fl, „ .... 71. Klasse ^ „ 6,1,> fl. „ „ ,, III. Klasse „ ,, 7,10 fl. Für die Steueikontrollore I. Klasse ?, 7«M fl. „ -> ^ II Klasse - „ ö<10 fl. „ 711. Klasse SlX> fl. Für die Steuer.Amts « Ossiziale in den Gehaltsstufen von 45<> fl. und 4»Ü fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 3W fl. Zur Bewerbung

>»» diese Dicnstplätze N'ird hiemit der Konkurs auSgesrdrieben und zwar vorderhand: u. Fünf Dicnstplätze für «Zinne! mer 77. Klasse mit einem JabreSgcbalte von MO fl„ und sieben und sechzig für Einnehmer 117. Klasse mit einem behalte von 7UN st., und eventuell für den Fall, daß bei einen, Steneramie die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gebälke voll t)s>0 fl. I,. FürKonirollore der II. und 717.Klasse mir einem Gclialle von 6N0 fl. nnd beziehungsweise vo» ün0 fl. Für Steuer -Amts

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 18.02.1874
Umfang: 6
, deren Ertrag weder Mittel- noch unmittelbar von rer Grund-, Gebäude- und Erwerbssteuer getroffen ist, dann von Pensio nen, Ruhe- und sonstigen Versorgungsgenüssen. In die Kategorie der Renten gehören insbesondere die Zinsen von Kapitalien, welche weder auf einer steuerpflichtigen Realität, noch in einer der Erwerbs steuer unterliegenden Erwerbsunternehmung frucht bringend angelegt sind, wie die Zinsen der öffent lichen Fonds und ständischen Obligationen, dann von Landes-, Bezirks- und Gemeinde

in dem Steuerjahre. (8.4). Die Rentensteuer wird nach einem im Wege des Gesetzes festgestellten Percentsatze bemessen, und zwar von Pensionen und Ruhegeuusscn nach derselben Grundlage, wie in der dritten Klasse der Erwerbs steuer, von den übrigen Rentenbezügen von dem volle« Betrage de« ermittelten Rentenbeznge«. (8. 5.) Die Veranlagung der Rentensteuer erfolgt durch die Ste'ucrverwaltungS-Behörden. (8. 8.) Die weiteren 88. il—21 normiren das Verfahren bezüglich der Einbringung von Bekenntnissen und Anzeigen

Personen und jene Eorporatiouen, deren Mitgliedern kein Rechts anspruch auf einen bestimmten Theil des Vermögens oder des Einkommens der Corporation zusteht, (8. 2.) Der 8- 3 normirt die Fälle der Befreiungen von dieser Steuer. Es befinden sich darunter der Kaiser und die Mitglieder des kaiserlichen Hauses, der Staar, die Länder, Bezirke und Gemeinden, ferner die Offiziere und die Mannschaft des k. k. Militärs, jedoch nur rücksichtlich ihrer Aktivitäts-Bezüge. Die Grundlage der Besteuerung bildet

das ge- sammte reine Einkommen des Steuerpflichtigen im vorangegangenen Jahre. (8- 4.) Das Einkommen wird zum Zwecke der Steuer umlage in Steuer-Einheiten in der Art ausgedrückt, daß je 100 fl. des eingeschätzten jährlichen Ein. kommenS, und zwar unter 1000 fl. als Eine Steuer- Einheit, von 1000- 1500 fl. als 1'--/^, von 1500 bis 2000 fl. als i V.o, von L000—2500 fl. als u. s. w. progressiv bis von 70.000 sl. und darüber als fünf Steuer-Einheiten zu rechnen sind. (8. 5.) ' ' DaS Steuerkontingent wird im Wege

des Ge setzes festgestellt und nach den Steuer-Einheiten auf die Steuerpflichtigen vertheilt. (8- 6.) Die ZK. 9—1? handeln von der obersten Leitung der Steuer-Veranlagung, von den Organen zur Durchführung der Steuer-Ermittlung (Bezirks-, Orts-, Reklamations Kommissionen, Central-Kommission, der Wahl der Kommissionsmitglieder) und enthalten hier über analoge Bestimmungen, wie die anderen Steuer gesetz-Entwürfe. Ebenso analog sind die Bestim mungen der 8s. 18—20 über die Bekenntnisse und die Prüfung

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Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 03.12.1887
Umfang: 14
gestellt und — verehrte Anwesende ! -— wenn wir wirthschastlich zu Grunde gehen, dann kann uns auch die Schulreform nichts mehr helfen. Was nun die einzelnen Bestimmungen des Gebäudesteuergesetzes anlängt, fo glaube ich mich ziemlich kurz fassen zu können. Sie alle wissen, daß die Steuer theils als HauSzins-, theils als Hausklassensteuer zur Vorschreibung gelangt, daß die erstere nach dem einge nommenen, oder im Wege der Vergleichung festgesetzten Miethzins, die letztere nach der Anzahl

der in einem Hause befindlichen Wohnräume und zu einem besondern Tarif berechnet wird; Sie wissen ferner, daß die Haus zinssteuer in den Orten, in welchen mindestens die Hälfte der Häuser und Wohnräume vermiethet sind sohin zumeist in den Städten — die Hausklassen steuer dagegen meist in den Landgemeinden in Anwen dung kommt. An sich nun läßt sich gegen die Gerechtigkeit der Hauszins st euer nicht wohl eine Einwendung erheben, denn wenn schon jede Steuer im Grunde genommen eine Einkommensteuer

Einhaltungskosten entsprechenden Maße vom Miethertrag in Abzug gebracht und anderseits die Steuer nicht allzu rasch und unvermittelt auf die Haus besitzer umgelegt werde. Zwei Bestimmungen, welche im Gebäudesteuergesetz nicht genügend berücksichtiget wurden. Während sich aber unter dieser Voraussetzung gegen die Gerechtigkeit einer nicht allzuhohen Gebäudezins steuer nichts einwenden läßt, gilt nicht dasselbe auch von der Hausklassensteuer. An zwei Prinzipien ist doch bisher in der Finanzwirthschaft sowohl

von der Praxis, wie von der Theorie festgehalten worden, nämlich an dem Grundsatz: „Wo kein Einkommen, da keine Steuer' und an dem andern Grundsatz: „Steuerbemefsung nach Ver hältniß des Einkommens.' Man braucht wahrlich nicht Staatswissenschaft studirt, sondern nur seinen ge sunden Menschenverstand noch nicht eingebüßt zu haben, um sagen zu können, daß das zwei billige und sich von selbst verstehende Grundsätze sind. In dem famosen Gebäudeklassensteuergesetz jedoch sind diese beiden Principien

nicht nur nicht beachtet, sondern geradezu auf den Kops gestellt. Während bei der Z i nssteuer im Falle einer-Leerstehung die Steuer nicht entrichtet zu werden braucht, muß die Klassen steuer auch dann im vollen Umfange bezahlt werden, wenn das ganze Object unbenützt ist. Als ein drastisches Beispiel erwähne ich hier das ehemalige Gasthaus zur „alten Post' an der Schönbergerstraße. Das großartige Ge bäude wurde vor wenigen Jahren vom jetzigen Besitzer für 2000 fl. erworben. Es wird nicht benützt, ist bis auf Lokale

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 23.02.1850
Umfang: 6
der politischen Eintheilung des Kronlandes Tirol und Vorarlberg. Gerichts - Bezirke Stame«» Qu. Mei len. See len- Zahl. Jährt. Grund« Steuer ausachr Termin GulS. Bezirks, Hauptmann schaften. I nllSbnilk Mieder» TelfS Steiaach 7.03 0.31 9.04 8.32 27383 32001 4497 524» 12324 15580 liSSS, 11028 Innsbruck 3», 7 Q. Weil. 51103 Seelen 05301 fl. G.St. Schwaz Hall 11Z7 0.71 13228^11700 15327^ 23034 Schwaz 1SF8 Q. Meil. 28555 Seelen 35400 fl.G- Str. Rattenberg Kufstein Fügen Zell. 10.13 8^3 3,40

Euneberg Buchenstem Welsderz Ampezzo 4.14 11,15 0.81 2.15 10.08 4.08 IVS25 10007 K05Z 2093 9523 2703 20173 13128 4S03 1729 12380 2112 Bruneck u. Erpos. Ampezzo 3S.01 Q. Meil. 4220« Seeleu 54431 fl. G. Str. Li -Nj, Wmdischmatrei Sillian 10.17 18L4 10.53 11721 9030 1013» 11402 7840 10733 Lienz u. Erpos. Windischmattei 3SF4 Q. Meil. 31790 Seelen 30011 fl. G. Str. Kreis- Regierungen. Innsbruck lvZ^S Q Meilen 21S098 Seelen 233450 fl. Grv. Steuer Brirea 172.7» Q. Meilen 222773 Seelen. 2S7330 fl. Grd. Steuer

1S8250 A. Grd.-Steuer Cles Mezzolombardo Fond» Male 5Z2 4.97 3.98 195kl iSlvl 10704 15008 13080 ,0584 «348 7992 Cles 20.11 Q. Meil. 01304 Seelen Z8004 fl. G. St. Easalese Faffa Primär V.51 ZM 0.00 15WV 414S I084S K7NV 129S 4113 Eavalefe u. Grpos.Primör 20.40 Q. 21. eil. 30044 Seelen 121l8fl. G.St. Roveredo Ala Mori Nogaredo Riva Arco Val di Ledro 5.»7 3.44 t.S7 l.70 1.43 1.02 2.S4 2588Z 10284 10252 S3V2 7745 8S23 4050 2W7» 579S 5504 8l»3 8180 4900 2335 Ro veredo n. lZrpos. Riva 1S.43 Q. Meil. 77090

Seelen 557»7fl.G. St- Tione Stenieo Condino 11.7« Z.74 0.08 15000 »780 10108 5134 0031 3701 Tione 21F8 Q. Meil. 340VN Seelen 14920 fl. G. St. Felvkirch Dornbirn 4,51 3.07 21287 19l59 I94S7 13292 Feldkirch 8.18 Q. Meil. 40440 Seelen 32780 ff. G. St. Bregenz 4« .05 Bregen, Bregenzerwald 4.1» 10.14 21995 17017 20341 12952 B regen » t4L3 Q. Meil. 30012 Seelen 332S3 fl. G. St. Q. Meilen 105408 Seelen 887VV fl. Grd.-Steuer Bludenz Mvntafon 14,17 S.S7 ! I7IV2 8848 15454 71K4 B ludenz, 24.14 Q.-Meil. 25S5V

Seelm 22018 ff. G. St. Zusammenstellu ag Deutschtirol mit 300^7 Q. Meil. 441871 Seelen, zahlt 530780 fl. Gr. Sleuer. Welschtirol mit 113,7 Q. Meil. 3154S7 Seelen, zahlt 198250 fl. Gr. Steuer. Zusammen Tirol mit 47S.S7Q.Meil. 757308 Seelen, zahlt 729030 fl. Gr. Steuer. Vorarlberg mit 40.05 Q. Meil. 105408 Seelen, zahlt 88700 ff. G. Steuer. Totale: SS«.«2 Q. Meil. 802778 Seelen, zahlt 817730fl. Gr. Steuer.

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Der Burggräfler
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Seite 7 von 14
Datum: 19.09.1891
Umfang: 14
wurden die früher fast steuerfreien Alpen mit einer sehr hohen bis zum Jahre 1892 wachsenden Steuer belastet, und so zahlen die Rif fianeralpen Balls und Baltmnr bis 1991 sammt Zuschlägen die sehr hohe Steuer von ungefähr 142 fl. Wer soll nun diese hohe Steuerlast tragen? Beim ersten Anblicke scheint die Antwort ganz einfach und leicht, aber wegen gewisser verwickelter Umstände ist sie sehr schwer. Man sollte doch der sehr natürlichen Meinung sein, diese Steuer sollen diejenigen tragen, die die Alpen

benüyen. Unter den 64 Jntereffenten gibt es Einige, die von den genannten Alpen wenig Nutzen haben, indem sie vielleicht nur 1 Stück Vieh austreiben, Andere gar keinen Nutzen haben, indem sie feit Jahrzehnten gar kein Stück Vieh auf- treiben konnten, während hingegen wieder Andere einen große» und sehr großen Nutzen haben, indem sie 8 bis 12 Stück Vieh aufzutreiben in der Lage sind. Deshalb war man anfangs der richtigen An sicht, die die Alpen benutzen sollen nach Verhältnis die Steuer tragen

, und die sie nicht benützen können, sollen von der Steuer frei sein. Aber da tritt wieder eine neue, nicht geringe Schwierigkeit und Besorgnis ein, es könnte anfangs der Anschein, all mählich die Meinung und endlich die zwar irrige Ueberzeugung sich bilden und immer mehr befestigen, die gegenwärtig dir Alpen nickt Benutzenden aber doch Berechtigten hätten ihr A penrecht verloren oder fast verzichtet darauf; und so kam es, daß beim gegenseitigen großen Mißtrauen obige gerechte Steuer- oertheilung nicht zur Durchführung

kam, sondern eine offenbar ungerechte Steueroertheilniigsart beliebt wurde, die fast nothwendig Anlaß zum Streite bot. Während die Benutzenden sonst sich nie herbei ließe» die Gleichheit der 54% Alpenrechle auszusprechen und anzuerlennen, so haben sie hier bei der Steueroer- theilung sonderbarer Weise thatsächlich die volle Gleichheit der Alpenrechle ausgesprochen, indem sie die genannte Steuer auf alle Rechte ganz gleich vertheilt haben. Und so kam und kommt es, daß z. B. ein mit zwei Rechten

Berechtigter, der aber kaum ein Stück Vieh austreiben kann, 4mal so viel Steuer zahlt, als ein anderer, der mit V, Rechte 4 bis 6 Stück Vieh austreiben kann. Diese offenbare Ungerechtigkeit springt Jedermann in die Augen. So steht, um manches Andere zu übergehen, bei läufig der Stand der Frage und es ist leicht einzu sehen, daß große Unzufriedenheit und Streit fast die nothwendige Folge sein muß; es ist serners nicht aus dem Auge zu laffen, daß Recht und Wahr heit weder ausschließlich

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 15.02.1888
Umfang: 8
' und die „Biersteuer' haben den gleichen Zweck zu Gunsten des Staatsschatzes. Die neue Branntweinsteuer ändert ähnlich, wie das bei dem neuen Zuckersteuergesetz geschieht, 1. die Methode der Besteuerung, und 2. erhöht sie die Steuer an sich. Bisher wurde diese Steuer nach der Leistungsfähigkeit des Maischraumes (Raum zur Gährung der Maische) sowie nach dem Alkohol-Grade des Erzeugnisses be messen. Bei dieser Steuerbemessungs-Art war so manche Uebervortheiluug des Fiskus möglich, weßhalb von jetzt ab beim fertigen

Erzeuguiß die Steuer nach der Menge und dem Alkohol-Gehalte bemessen wird. Jeder Brannt wein, welcher innerhalb unserer Grenzen erzeugt wird, unterliegt einer Besteuerung, die nach Verschiedenheit der Brennereien, in welchen die Erzeugung stattfindet, als Prodnktions-Steuer bei der Erzeugung, oder als Consum-(Verzehrungs)-Steuer bei dem Uebergange des Branntweines aus der amtlichen Controle in den freien Verkehr zu entrichten ist. Die erstere beträgt 35 kr. für jeden Hektoliter und jeden Alkoholgrad

nach dem vor geschrittenen hunderttheiligen Alkoholometer. Die letztere hat zwei Sätze, nämlich 35 und 45 Kreuzer für obige Maßeinheit. (Nach dem jetzt giltigen Gesetze beträgt die Steuer 11 kr.) Zu dem niedrigeren Betrage darf jedoch in einer Betriebsperiode im ganzen Zollgebiet nur ein Quantum von 1,878.000 Hektolitern erzeugt werden. Davon entfallen auf Oesterreich 997.458, auf Ungarn 872.542, und auf Bosnien 8000 Hektoliter. Es ist gewiß, daß Oesterreich, verglichen mit den übrigen Staaten, die Branntwein-Erzeugung

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 10.06.1892
Umfang: 8
auch die Esfcctcuumsätze außerhalb dcr Börse in den Kreis dcr Besteueiung zieht, erweitert er sich zu einer Besteuerung des Effectenverkehres und verstärkt hiedurch die Gründe seiner Berechtigung. Wir besitzen nämlich auf anderen Gebieten des VermögenSverkehreS im Gebürengesetze vom 9. 'Februar 1850 eine sehr entwickelte und auSgiebige Besteuerung, und eS ist daher nur eine naturgemäße und den Grundsätzen der Ge rechtigkeit entsprechende Entwicklung unseres Steuer systems, wenn auch der Verkehr in Effecten

einer Steuer unterworfen wird. Der Gesetzentwurf ist sonach eine Ergänzung des GebürengesetzeS von, 9. Februar 1350, doch schließt er sich seiner Structur nach nicht an die Bestimmungen dieses Gesetzes an, sondern be antragt eine selbständige Stempelsteuer. Der vorge schlagene Steuersatz dürste das Esfcctcngcfchäft kauni erheblich hemmcn. Was die Durchführung dieser Steuer anbelangt, so hat, abgesehen von dem Registerzwang in den ZZ. 13 und ff., sichtlich das Bestreben vorge waltet, die Bemessung

und EinHebung der Steuer den bestehenden GeschästSformen möglichst anzupassen. Durch die in das Ermessen der Finanzverwaltung gestellte Gestaltung der unmittelbaren Entrichtung der Steuer ist überdies die Möglichkeit eröffnet, den Geschäftsver kehr von der lästigcn Berechnung des StempelbetrageS und Verwendung der entsprechenden Stempelzeichen zu enthebeit/ während andererseits die Finanzverwaltnng in die Lage gesetzt wird, die Bedingungen dieser Be günstigung festzustellen und sich hiedurch

, die Gestaltung, die Steuer für diese Geschäfte unmittelbar zu entrichten, würde sonach nicht bloß dem Geschäftsverkehr?, sondern auch der Finanzverwaltung zum Vortheile gereichen, welche die sür den Clearingverkehr bestehenden Einrich tungen zur Stcuercontrolc benützen könnte. Die Finanz- Commission beantragt daher, dass im ersten Absätze deS Z. 23 auch dcr die direclcn Börscgeschäste betreffende Z. 7 bezogen werde. Andere Aenderungen, welche die Commission bei einzelnen Paragraphen vorgenommen

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Volksblatt
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Seite 2 von 10
Datum: 30.10.1909
Umfang: 10
Hektoliter. Der Finanzminister er wartet hieraus einen Mehrertrag von 35 Millionen Kronen, wovon 20 Millionen Kronen den Landern überwiesen werden. Die bereits in der letzten ReichSratSsesfion ein gebrachte Erbschaft?- und Schenkungssteuer mit einem Ertrage von 10 Millionen Kronen, welcher ganz dem Staatsschätze verbleibt. Die Erbschafts steuer ist eine progressive, laßt kleine Erbschaften bis 500 Kronen steuerfrei; Erbschaften bis 10.000 Kronen unterliegen einer Steuer von IV4 Prozent, während hohe

Erbschaften bis zu 18 Prozent be steuert werden. Erbschaften an nahe Verwandte, ferner an Dienstpersonen und an Stiftungen unter liegen begünstigten Sätzen. Erhöhung der Personaleinkommensteuer, indem bei Einkommen, welche über 20.000 Kronen im Jahre hinausgehen, die Steuersätze entsprechend ge steigert und die Progression beschleunigt wird. Die Steuer wird in den obersten Stufen bis auf 6 Pro zent des Einkommens erhöht. Einführung einer Junggesellensteuer, indem Personen, welche im Haushalte

für keine oder nur für eine Person zu sorgen haben, höher besteuert werden Erhöhung der Dividendensteuer von Aktien gesellschaften, indem die Zusatzsteuer bei Dividenden über 10 Prozent progressiv bis 6 Prozent erhöht wird. Aus der Personaleinkommensteuer, Jungge- fellensteuer und Dividendensteuer erwartet der Finanz minister einen Mehrertrag von zehn Millionen Kronen. Ferner eine Steuer für natürliche und künst liche Mineralwässer und Sodawasser. Der Ertrag dieser Steuern wird mit vier Millionen Kronen veranschlagt

. N Die Steuer beträgt für Mineralwässer 10 Heller, für Sodawasser 6 Heller per gefüllte Literflasche. Der Finanzminister hat serner die Einführung des Zündhölzchenmonopols angekündigt, die Vorlage soll aber in einem späteren ZeitpunÜe eingebracht werden. Der Staat will die bestehenden Zünd- hölzchensabriken ablösen und die Produktion sowie den Handel monopolisieren. Aus dem Zündhölzchen monopol erwartet der Staat eine jährliche Einnahme von 15 Millionen Kronen. Durch alle neuen Steuern

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 20.10.1875
Umfang: 6
, Verzugszinsen und Steuer- eintreibuogsgrbühren werden nach dem neuen Gesetze oicht zu entbehren sein, bei den letztern habe es der Staat aber nicht auf Gewinn, sondern nur auf die Deckung feiner Kosten abgesehen. Der Aueschuß votirt den Voranschlag und die mit 208.000 fl. prä- liminirten SteuereintreibungS-Gebühren. An Steuer» Rückständen sind 4,000.000 fl. prälimini'.t. Minister Szell devillirt die Verfügungen, wclche er in Betreff der Rückstände zu beantragen gedenke, namentlich, daß er die Rückstände bci

jedem cinzelnen Steuer schuldner liquidiren und dieselben in fünf Jahres raten zahlen lassen werde. Wenn diese Vorschläge angenommen würden, so glaube er im nächsten Jahre mit Sicherheit auf den Eingang der präliminirttu Summe rechnen zu können. Baron Sennyey billigt die Regelung der Rück Dort, n,o sich am Fußc des Brenners die schäumende Eisack mit dem Pfitscher und Ridnauer Bache zusammen findet, liegt das uralte Städtchen Sterzing, welches schon von den römischen Kriegsschaareu, die sich unter Drusus

und gut geschützt, auch mit Mann und Roß wohl versehen sein konnten; beherrschen sie doch beide die zwei Straßen, welche sich m Sterzing begegnen und von dort ans vereinigt auf standS-Angelegenheit; aber die Frage sei jetzt, ob waa, ohne sich einer Jllufston hinzugeben, vier Millionen io das Budget einstellen dürft, oder nicht. Der von dem Flaaojmioisttr ersonnene neue Steuer- MavipulationS.Apparat habe seiner Aufgabe für 1876 schon Genüge geleistet, wenn er den Eingang der laufenden Steuer sichere

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 01.10.1897
Umfang: 8
Seite 4. Freitag, 1. Oetober 1897. Mahlen m die ErmrbsteM-CommiDtt. Nach dem neuen Steuergesetze wird die Auf- theilnng der Steuer -Contingent-Summe durch die Steuerträger selbst zu besorgen sein. Aus diesem Anlass hat der Tirolische Gewerbegenossenschafts verband in Innsbruck eine Erläuterung an ine einzelnen Genossenschaften hinausgegeben, die uns zugegangen ist. Die in der „T. Gew.-Ztg.' enthaltenen Ausführungen sind zwar nicht neu, indes sicher für die Gewerbetreibenden von Inter esse

, weshalb wir sie hier auszugsweise folgen lassen: Die Besteuerung erfolgt in vier Erwerb- steuerelassen. Der I. Classe gehören jene Steuerpflichtigen an, welche mehr als 1000 Gulden, der II. jene, welche mehr als 150 Gulden, der III. jene, welche mehr als 30 Gulden, und der IV. jene, welche weniger als 30 Gulden Staatssteuer (nämlich Steuer-Ordinarium mit den außerordent lichen Zuschüssen) zu entrichten haben. . Innerhalb eines jeden Kronlandes find die Steuerträger jeder einzelnen dieser Classen

wieder in bestimmte Veranlagungsbezirke ein getheilt, bilden innerhalb derselben Steuergesell- schaften, und jede dieser Gesellschaften erhält ihre eigene Steuer-Commission, welcher die Auf theilung der sür diese Gesellschaft entfallenden Steuersumme auf die einzelnen Steuerträger derselben obliegt. Als -Veranlagüngsbezirke find laut Kund machung des Finanzministeriums vom 24. April 1897 bestimmt für ' die I. und II. Classe : je gemeinsam die Handels-- und Gewerbekammer bezirke Innsbruck, Bozen und Rovereto

, 15. Reutte, 16. Schwaz. . ^ ^ Me für die SieuÄträger ' dev in. Classe, als eigene Steuergesellschaft, und für die Steuer träger 'der Claffe, ÄNfalls M 'eigene Steuergesellschaft, innerhalb der benannten Ver anlagüngsbezirke zu bildenden Erwerbsteuet- Commissionen haben ihren Sitz je' bei dir betreffenden Bezirkshauptmannschast, und zwar »ä 1 in Innsbruck, sä 2 in Bizzen, aä 3'itt Meran, aü 4 in Ampezzo, aA 5 in Bozen, aä 6 in Brixen, aä 7 in Bruneck, aS8 in Jmst. aä 9 in Innsbruck, sä 10 in Kitzbühel

11 die Steuerämter: Kufstein UM? im Veranlagungsbezirke 12 die ^emä2! Lan^eck. Nauders, Ried; imBeraqlii^tiBMz die Steueramter: LleNz, Sillian, WmdiUW ? M Veranlagüngsbezirke / itz dlö' tzWiiw' Meran, Glurns, Pasfeier, Schlanders; im A anlagungsbezlrke 15 das SteüÄamt: Rmtte- im Veranlagüngsbezirke 16 die Steuerämter- U«» Schwaz. Zell. ' '' Als Wahlorte für die Vornahme der Wch-z der Mitglieder und Ersatzmänner für die Erkch steuer-Commiffionen der M, resp.>der IV, W in den Veranlagungsbezirken

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Lienzer Zeitung
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Seite 3 von 34
Datum: 03.04.1909
Umfang: 34
nicht auf den Leim zu gehen. (Um Nachdruck wird ersucht.) Der I5ampk um ctie Vrivstveinsteuer. Die Konservativen machen verzweifelte Anstren gungen, um die von ihren verwandten Gesinnungs genossen, den Christlichsozialen,vorgeschlagene Be steuerung des Privatweiues zugunsten des Lan dessäckels abzuwenden. Die zwei Kronen Steuer Per Hektoliter werden den Weinpreis bei den Wein bauern gewiß nicht heben, aber auch den Wein- konsnm so wenig mindern, daß von einem schwe ren Nachteil für den Weinbau nicht gesprochen

werden kann. Diese Einbildung sucht man den Leuten uur zu suggerieren. Auch soll der Eigen- truuk der Weinbauern nicht besteuert werden, da mit die Leute nicht mir ihren lieben gewohnten Leps, sondern anch stärkere Sorten nnverbittert von der Steuer genießen können. Das läßt sich alles machen uud auch für die Einhebung wird man eine Art finden, welche das Erträgnis nicht verschlingt. — In der Generalversammlung des Weinbauernbundes für Deutschtirol am 25. März in Bozen wurde hauptsächlich diese Steuerfrage behandelt

und es kamen einige Entschließungen gegen die neue Steuer zustande. Heiter ist eine Entschließung, mit welcher ein Schreiben an die ?. Provinziale der Franziskaner und der Kapuziner- Ordensklöster beschlossen wurde, worin diese Herren gebeten werden, auch ihrerseits beim Laudesaus- schuffe gegen die Steuer vorstellig zu werden und die unterstehenden Klöster anzuweisen, gegen die Steuer Stellung zu nehmen Wenn das nicht mehr hilft, dann sind die Weinbauern freilich verloren! I^ackakmungsvert. Die beiden

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 24.01.1863
Umfang: 6
eine Stener zn bezahlen, welche für Bulldoggs auf 5 fl. 10 kr. nnd für jeden an dern Hund auf 2 fl. 10 kr. öst. W. festgesetzt wird. 2. Für' das Jahr 1863 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach dieser Knndmachnng noch im Besitze eines Hun des befinden. 3. Jeder Besitzer von Hnnden ohne alle Aus nahme ist verpflichtet, diesen Besitz beim Thier arzte Josef Lecher (im Fleischbankgebäude zn ebener Erde rückwärts am Jnn) vom 22. d. Mts. an bis einschließlich 30. d. Mts. Jan, ner

Vormittags von 9 bis 11 Uhr und Nach mittags von 3 bis 4 Uhr anznzeigen, und den vorgeschriebenen Sleuerbetrag zu bezahlen. Am Samstag 24. d. MtS. werden keine An meldungen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaufe des Jahres 1863 sich einen Hund einstellt, hat hievon binnett längstens S Tagen nach erfolgter Uebernahme bei obgenanntem Thier, arzte die Anzeige zu machen Und die Steuer zn zahlen. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit

. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung giltig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde augehängt wer den muß. Geht eiu solches Zeichen verloren, kann ein zweites bei obgenanntem Thierarzte gegen Bezahlnng von 10 Nkr. erhoben werden. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldun gen und Steuerzahlungen nnterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund

, welcher nach Verlauf obiger Anmeldnngsfristen nicht mit dem Steuerzeichen versehen und wahr scheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen, und hieher namhaft zn machen, wofür ihm der dritte Theil der abfäl ligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Huude jener Partheien, welche die Stener- oder Strafzahlung verweigern oder von welchen diese Beträge armuthshalber nicht ein gebracht werden können, werden vom Abdecker über Auftrag des Stadtmagistrates vertilgt werden. 9. Die rncksichtlich

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 10.01.1925
Umfang: 8
ist. den Vorschreibunaen Steuerbehörde mit besonderer Gewissenhaftigkeit na^ Nun droht aber der Geduldfaden bald zu reib«. Die Behörde kennt nämlich kein Maß und kein es mehr. Von Jahr zu Jahr treibt sie die Steuer W» hinauf, immer tiefer ins Fleisch und Mark des bohrt sich die grausame Steuerschraube. Auf die Aussage eines guten Freundes hin wird das Ein kommen ohneweiters einfach eingeschätzt und dar nach die Steuer bemessen. Was da geleistet wird schlägt der Gerechtigkeit direkt ins Gesicht. Mit be sonderer

Vorliebe spielt man auch den einen Steuer träger gegen den andern aus, um eine höhere Steuer herauszuschinden. Auf die Weise ist es tatsächlich gelungen, aus unserem Land Steuern in ganz un glaublicher Höhe herauszuholen. Die alten Provinzen zahlen bei weitem nicht so viel. Die Bozener Handelskammer hat folgendes fest gestellt: „Bezüglich der Gebäudesteuer zahlen wir das Doppelte, bezüglich der Einkommensteuer und der landwirtschaftliche« Ertragssteuer bezahlen wir etwas mehr, als der Kopfzahl

lauten Ansdruck auf den zwei großen Steuer-Protestversammlungen in Bozen und Bruneck. Bei der letzten Tagung am 30. Dezember in Bruneck erschien auch der Steuerinspektor CardeW von Trient. Er sprach beruhigende Worte und gab die tröstliche Zusicherung, daß die Parteien auch in deutscher Sprache mit den Beamten verkehren können und daß von nun an zweisprachige Formulare ver wendet werden sollen. Ferner erklärte er, daß die Behörde den guten Willen Habs, mit der Bevölke rung in Frieden auszukommen

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Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 21.05.1903
Umfang: 8
a. E. wurden drei neue Führeraspiranten aufgestellt: Knollseisen Josef m Pfunders, Plaseller Alois in Lüsen Mr die Touren auf die Plose, Peitlerkofel und die Ueber- Zange nach Pustertal und Enneberg), Mayr Josef für Bahrn (für Kaarfpitze, Schrotthorn, Liffel- Md Jakobspjtze, Tagewaldhorn und Kassianspitze, Uebergänge nach Sarntal). ^. Hundesteuer. Für jeden im Stadtgebiet Arixen gehaltenen über sechs Monate alten Hund ist eine Steuer im Ausmaß von jährlich zehn Kronen zu entrichten. Die Hundebesitzer

sind verpflichtet, ihre Hunde alljährlich an einem vom Stadtmagistrat festgesetzten Tag der hiezu AMmten Kommission vorzuführen und bei diesem ^aß das Steuerbetreffnis zu entrichten. Für das Jahr 1903 findet diese Hundevorführung 1? ^ ''d 26. Mai 1903, jedesmal von 3 bis ^Ahr vormittags, in der städtischen Ver waltungskanzlei statt. Wer während des Jahres « I' Sund einstellt, hat die betreffende Steuer nach Verhältnis der Zeit zu bezahlen. In diesem ttck ^ Steuer nach Vierteljahren be> , die Steuer entrichtet

hat, eine Marke ausgefolgt. Die Marke muß am Halsband des Hundes befestigt werden. Jede Übertretung oder Umgehung der Bestimmungen hinsichtlich der An meldung, Vorführung und Versteuerung wird für den ersten Fall mit dem doppelten Betrag der bestimmten Steuer, jede weitere mit dem drei fachen Betrag bestraft. Personalien. Der k. k. Statthalterei-Kon- zeptspraktikant Gustav Wieser ist aus dem Staats dienst ausgetreten. — Der Notariatskandidat Dr. Vinzenz Reitmayr in Hall wurde zum Notar in Zell am Ziller

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Dolomiten
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Seite 10 von 16
Datum: 23.06.1928
Umfang: 16
| Volkswirtschaft. Die Ansuchen umHerabsehung der Richezza MobNe-Skeuer Wir bringen rreuerlich in Erinnerung, daß di« Frist zur Enrbringmrg der Anstichen um di« Herabsetzung der Ricchezza Mobile-Steuer. Kategorie B und C nur mehr bis zu 31. Juli läuft. Wer in der Lage ist, den Nachweis ,yu erbringen, oder wenigstens dem Steuer- asnte glaubhaft zu machen, daß fein Reinein kommen mrs Handel oder Gewerbe oder ans seinem freien Berufe im Durchschnitte der Jahre 1926 und 1927 geringer

wird als die ansuchende Partei. Ost bildet der Umstand, daß ein Konkurrent geringer besteuert wird, den einzigen Grund für die Einbringung eines Steuerermäßigungsansuchens durch einen Ge schäftsmann. Ein solches Ansuchen hat aber gewiß nicht den gewünschten Erfolg, die Steuer des Ansuchenden l»erabzubringen, sondern bewirkt höchstens, daß der Konkurrent mi seiner Steuer entsprechend l-inanfgesejzt wird, was wieder bei künftigen Steusrrevisio- nen, die gewöhnlich die Geschäftsleute des selben Zweiges unrfasfen

, auf alle anderen zurückwirkt. Durch derartige Hirrweise auf andere, angeblich geringer besteuerte Kalkf leute, erreicht man erfahrungsgemäß meist nur «in Hinaufschrauben der Steuer für die ganze betreffende Branche. Als Begründung des Ansuchens genügt es vollkommen. auf den oerniinderten Umsatz, inangelnden Fremden verkehr'. Einschränkung in der Zahl der An- gestcllten oder auf ähnliche Umstände hinzu« weifen, aus denen sich Schlüsse auf eine Der- ringorling des Gewinnes ziehen lassen. So bald dann auf Grund des Ansuchens

die Par tei zum Stouera-mte rorgeladen wird, ist ihr die Möglichkeit gegeben, auch weitere Beweis mittel ftir die Berringerrmg ihres Einkom mens beizrrbringen und mündliche Aufklärun gen zu erteilen. Es ist übrigens auch sicher anzunehmen, daß die Steuerämtor über den Wirtschaftsgwng in den einzelnen Geschäfts zweigen genügend unterrichtet sind, llm der schwierigen Lage mancher Jndnftrien imd Handelszweige Verständnis «ntgegenbringen zu können. Die Formulare für di« Ansuchen um Steuer ermäßigung

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