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Der Burggräfler
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Seite 9 von 16
Datum: 06.10.1906
Umfang: 16
, zu k. k. Haupt-Steuer-Amts-Kontrolloren: in der IX. Rangsklasse die Steuereinnehmer Leopold Scheel und Georg Keppel, dann den Steueramts-Kontrollor Nikolaus Täufer, zu k. k. Steuereinnehmern in der IX. Rangsklajse den Steuer-Amts-Offizial Erich Nagler und die Steuer-Amts-Kontrollore Rudolf Federspiel, Alois Fink, Otto Kutin und Renatus Velicogna, zu k. k. Steuer-Amts-Kontrolloren in der X Rangsklasse die Steuer-Amts-Ossiziale Josef Na giller, Ernst Lutterotti und Joses Hofsmann, zu k. k. Steuer-Amts

-Ofsizialen in der X. Rangsklasse die Steuer-Amts-Adjunkten Lorenz Lutterotti, Hugo Pvmaroli, Karl Kühler, Josef Sollreder, Alois Amoser, Franz Gutmann, Rudolf Wächter, Joses Dietrich und Hadrian Paoli, zu k. k. Steuer-Amts- Adjunkten in der IX. Rangsktasse den Rechnungs- Ilnteroffizier I. Klasse des k. k. Landesschützen-Re- gimentes Nr. I. Romulus Wenighofer, die provi sorischen Steuer-Amts-Adj unkten Albert Gober und Leone Maturi, den Feuerwerker des k. u. k. Festungs artillerieregimentes Kaiser

Nr. 1. Josef Nndlinger, die provisorischen Steuer-Amts-Adjunkten Hannibal Earejia, Ernst Marsonec und Josef Horinek, den Feuerwerker des k. u. k. Artilleriezeugs-Filial-Depots Alois Ortner, die provisorischen Steuer-Amts-Ad- junkten Sebastian 'Mitterer und August Alber. — Das k. k. Statthalterei - Präsidium hat dem prov. Straßeneinräumer Anton Schenk in Gelbenhaus, Gemeinde Villanders, die Ehrenmedaille für vierzig jährige treue Dienste zuerkannt. Trient, 1. Oktober. *) Der Pseudopriester Franz Renata

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 31.05.1898
Umfang: 8
von einer Capitalrentensteuer getroffen werden, von der inländischen Rentensteuer befreit sind (sofern nicht etwa aus Gründen der Reciprocität be sondere Bestimmungen getroffen werden müssen); dies gilt sowohl für die im Wege des Abzuges, als auch für die im Wege individueller Steuervorschreibungen erhobene Rentensteuer. Für letztere nmsS der Steuer pflichtige den Beweis durch Vorlage der bezüglichen Steuerdocumente erbringen; hingegen wird ersterer Ab zug bei den an der Wiener Börse notierten Effecten (ungarische Ostbahn

-StaatSschuldverschreibungen vom Jahre 1876, kroatisch-slavonische Hypothekar-Grnnd- ablösungS-Obligationen, Sperc. italienische Rente) als notorisch einem weiteren Nachweise nicht unterworfen; bei den anderen Effecten genügt die Vorweisung des die Abzugsclausel enthaltenden Coupons, eines officiellen Eursblattes oder einer Bestätigung durch ein hiezu compctenteS Organ der betreffenden Staatsverwaltung; soferne es sich nur um geringe Beträge handelt oder wesentliche Zweifel nicht bestehen, kann sich die Steuer behörde

, steuer pflichtig. 3. Als von einer ausländischen directen Bestenernng (abgesehen von der Personal-Einkommensteuer) betroffen, gelten auch solche Zinsen und Dividenden, bei denen nach dem ausländischen Gesetze der Schuldner (die Corporation, Gesellschaft) verpflichtet ist, die betreffende Steuer für den Gläubiger abzuziehen, ohne Rücksicht darauf, ob der betreffende Schuldner den ihm etwa zustehenden Regres» wirklich geltend macht oder nicht. Derartige Steuern sind z. B.: k) die ungarische

Capitalzinsen und Renten steuer; dem Abzüge dieser Steuer unterliegen die PriorUatS - Obligationen, hingegen nicht die Pjandbriefe; bezüglich letzterer vergleiche Punkt 4; d) die italienische Steuer von Einkünsten vom be-- bcweglichen Vermögen (Impvsta sui reülMi tU rievdeWa modilo) hinsichtlich der Zinsen auS kontrahierten Schulden und ausgegebenen Oblt- gationgn (incknsioe Pfandbriefen); o) die russische Capitalsrentenstcuer hinsichtlich der Einnahmen aus zinstragenden Papieren (StaatS- und'>Communal

-Wertpcchiercn'. Pfandbriefen, so wie Obligationen privater Institute aller Art), dann hinsichtlich der Eisenbahnactien. Da jedoch hinsichtlich aller aufgezählten Kategorien specielle Befreiungen vorkommen, obliegt es dem Steuer pflichtigen, der die Freilassung der bezüglichen Erträg nisse von der hierländigen Rentensteuer beansprucht, in entsprechender Weise (siehe oben Pnnkt 2) nach zuweisen, dass die Papiere, beziehungsweise Unterneh mungen in dem betreffenden Lande von der dortigen Steuer nicht befreit

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
anordnen. Vie Anleihe unà àie Steuer auf à Zmmobiliar-Besitz Der von der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte Lesetzerìtwurs über die Ausgabe einer fünfprozentigen Anleihe und die Einhebung einer außerordentli chen Steuer auf den Immobiliar besitz für die Rückzahlung dieser Anleihe be sagt in seinen wesentlichen Bestimmungen fol gendes: Der Sprozentige Zinfengenuß der Anleihe, die von jeder gegenwärtigen und künftigen Steuer befreit Ist. beginnt mit 1. Jänner 1S37. Die Zin sen sind am 1. Jänner unV

- Steuer auf den Immobiliarbesitz eingeführt, dieser . Steuer dient zur Sicherstellung «Msen und der Amorliflerung obiger Anleihe, là. Steuer beträgt 3.50 Promille d« Jmmo- duAlvertes. Die Bemessung dieser Steuer erfolgt 'K die BezirksfteuerSià. inokN die Besitzer mm derzeit steuerfreien Im- find dieser Steuer unterworfen und Z« dlefem Zwecke innerhalb von SV Tagen zà.^lah diese» Dekrets bei dm zuständigen Kb!!» ' eine enWrechende Erklärung ein- Staatliche Borschüsse Das Emissionsinstitut

. Die Vor schüsse müssen von den Kreditinstituten direkt an die Steuerbehörde überwiesen werden, dle eine Empfangsbestätigung für die Behebung de» pro visorischen Anleihezertifikats ausstellt. Für alle obigen Kreditoperationen wlrd eine einmalige Slempelgebühr lm Betrag von einer Lira eingehoben. Die Zeichner der Anleihe können die Steuer auch mit diesen Anleihepapieren bezahlen. Die diesbezüglichen Modalitäten werden mit Dekret des Finanzministeriums noch bekanntgegeben. Aus diese Anleihepapiere

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 06.04.1898
Umfang: 8
Gemeinden Brixen Brnneck Cavalese Cles Jmst Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Kitzbühel Kufstein Landeck Vorsitzender Leopold Ratschiller, . k. k. Finanzrath Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- ii;s^ctor. MarcuK. F«iherr» ? v. Spiegelfeld, k. k.s ezirkshaupt- niann Johann v. Laschan, k.' k. Steuer-Ober- inspector Rudolf R. v.Ferrari, k. k. BezirkSksaupt mann Hieronym. Fontana, k. k. BezirkShaupt- maun Josef Burgauner, k. t. Steuer-Ober inspektor Georg Mairhoser, k. k. Steuer Ober inspektor

Dr. Christian Wittiug, k. k. Steuerinspektor KarlN.v.Lachnuillcr, k. k. BezirkShaupt- maiin Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspektor Matthäus Dauin, k. k. Bezirkshaupt- iuann Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath AloiS Leiß, k. k. Bezirkshaupt, mann Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspektor Stellvertreter, Franz Mäurer, k. k. Steurr-Ober-- iuspector Heiurich'Sligncr^ kc> k.' SteueramtS- ^ Official-. Franz Haindl, k/k. Steuer-Ober- inspkctor. , Josef Kaiser, k. k. Steucr^Ober« inspector Julius -Neuuiug

, . Stencrreferent.i Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspektor Ä!ax Wiargreiter, k. k. Fiu.-Rechn.- Official ^osef Zanotti, k. k. Steueraiiits- Official - Johann Schär, k. k. Sleueramts- Osfieial Bartlmä Nuepp, Sienerrefeut Peter Ateuestrina, k. k. SteueranitS-- Eontrolor Karl Andre, k. k. Finanzconeipift Karl Payr, k. k. Steuer-Ober- iuspector Dr. Franz Wille, k.k.Steueriuspector Franz Äietzler, k. k. Steuer-Ober- inspecto? DariuS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer Lienz Marins Gf. Attemö. k. k. Vezirkshaupt- niann

mann . Karl GaSperazzo, k. k. Steuerinspektor Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Ober inspcctor Noman Aiurr, k. k. Steuerinspektor sebast. Scharnagl, k. k. Steueriuspector Josef ?tiederwieser, k. k. Steuer-Ober inspektor Innsbruck, am 23.-März 1398. Dr. Saut er. Stellvertreter' Franz Haindl, f. k. Stcuer-Ober- inspcct^r Heinrich Koch,, Steuerreferent Johann Äiayr, k. k. Fiuauzconeipist Rafael Vicentini, k.k. Steurrinspector Josef Tonelli,.. ü k. Hauptsteuer- . einnehmer gerd.Schwaighofer k.k

. stenerinspector - Josef KisUc'r, k. k. SteuereiN' uehnier Josef Kaiser, k. k. Steuer Ober- inspector Josef Straffer, k. k. Steuerein nehmer Karl Praxmerer,, k. k. Sleucrein« nehmer Rupert Aiatt, k. 'k. Hauptsteuer- einnehmer Kundmachung. Der Marktgenieinde Dornbirn wurde die Bewilli gung..zur. Abhaltung eiucS Vieh- und Kränicrmarltcs am 6. December jeden JahrcS, beziehungsweise wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt, am nächstfolgen den Montag, ertheilt. Innsbruck, am 28. März 1898. K.- K.-Statthalterei

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 15.06.1898
Umfang: 8
der in Tirol bestehenden SchätznngS - Commissionen für die Veranlagung der Personal-Einkommensteuer. eingesendet werden. — Jedes solide Zlniioiiccn-Aurcau nimmt Annoi^i-n enigegc». aiiatlich V0 lr.; ^ stelltt»acii mit oiai.nncii inusjen rostfrei Tclcphon-')tr. 1:!',. SchätzungS- Bezirk Vorsitzender Stellvertreter Innsbruck sainmt Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Franz Maurer, k. k. Steuer-Ober- inspector Bozen mit GrieS und Zwölf- malgreien Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- infpeetor Heinrich

Aigner, k. k. SteueraintS- official Meran mitObermaiS UntermaiS und Grätsch Marcus Freiherr v. Spiegclfeld, k. k. BezirkShaupt- mauu Franz Haindl, k. k. Steuer-Ober- iuspector Tricnt Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Obcr- inspector Josef Kaiser, k. k. Steuer-Ober inspektor Ampezzo Rudolf R. v.Ferrari, k. k. Bezirkshaupt- maun Julius Renuing, Steuerreserent Borgo Hieronym. Fontana k. k. BezirlShanpt- maun Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspector Bozen mit Aus schluss obiger Gemeinden Josef Burgauner

, k. k. Steuer-Ober inspektor Aiax Margreiter, k. k. Fin.-Rechn.- Osficial Brixen Georg Mairhofer, k. k. Steuer-Ober- inspector Josef Zauotti, k. k. ^teneramts- Official Bruneck Dr. Christian Witting, k. k. Steneriuspector Johauu Schär, k. k. StelieranitS- Osficial C.walese 5!arlR v.Lachmuller, k. k. Bezirkshaupt- mann Bartlmä Nuepp, Steuerreserent CleS Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspector Pcter Aienestrina, k. k. Steueramts- Controlor Jmst Matthäus Daum, k. k. BezirkShanpt- mann Karl Andre, k.k

. Finanzconcipist «-i Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Karl Palr, k. k- Steuer-Ober- iuspector - Kitzbühel Alois Leiß, k. k. Bezirköhaupt- mann Dr. Franz Wille, k. k. Steuerinspector - Kufstein Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspector DarinS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer - Landeck Franz Metzler, k. k. Steuer-Ober inspector Gebhard Gmeiner, k. k. Steuerein nehmer Verzeichnis der Mitglieder nnd deren Stellvertreter der Personal-Einkommensteuer

, Kausmann iu Trieut Carlo Sembianli, k. k. Steuer-Eiiinchmer in Tricnt Jsidor Hamberger, Kaufiiiauu in Trient Baron Zllb. de Nnngg, k. k. Hofrath i. P. in Tricnt ^colari, k. k. Ob.-L.-G.-Nath i. P. in Trient Thcofrasto Dandrea, Wirt in Cortina Ernesto Gaspari, Privatier in Bigon- tina

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Südtiroler Heimat
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Seite 7 von 8
Datum: 01.02.1934
Umfang: 8
den (siehe Nr. 41). 39. Kursteuer (Imposta di eura). Jene Gemeinden, die als Kurorte ausdrücklich anerkannt sind., dürfen an Stelle der Ausenthaltsgebühr (Nr. 32) eine Kursteuer einheben/ die von allen Personen eingehoben werden darf., die sich zu Kur- oder Vergnügungszwecken in die betreffende Gemeinde begeben und dort sich durch mindestens fünf Tage aufhalten. Die Höhe der Steuer wird von den Gemeinden beschlossen und darf 30 Lire jährlich pro Person nicht übersteigen. Ne ben der Kursteuer

auf Handel und Gewerbe und freie Berufe (Imposta comunale industrie. commerci, arti e pro- fessioni). Jeder, der in der Gemeinde einen Handels- oder Gewerbebetrieb oder einen freien Beruf ausübt, für welchen er mit der Ricchezza-Mobile-Steuer besteuert ist, ist ver pflichtet, eine Gemeindeabgabe zu bezahlen, deren Höhe für die Einkommen der Riech. Mob. Kat. B (Handel und Ge werbe) mit höchstens 3 Prozent und für die Einkommen der Riech. Mob. Kat. Gl (freie Berufe) mit höchstens 2.4 Pro zent

des der Ricchezza-Mobile-Steuer zugrunde liegenden steuerpflichtigen Einkommens bemessen ist. 42. Patentsteuer (Patente). Diese Steuer trifft alle jene, die in der Gemeinde einen Handels- oder Gewerbe betrieb oder einen freien Beruf ausübeu, aber nicht der Ricchezza-Mobile-Steuer unterworfen find, sei es, daß ihr Fortsetzung. Gesamteinkommen 2000 Lire nicht übersteigt, so daß sie von der Riechezza Mobile noch nicht ersaßt sind oder Befreiung derselben aus anderen Gründen genießen. Die Steuer ist in sieben

im allgemeinen direkt von den Konsumsteuerämtern eingehoben wird,, kann der Steuerpächter auch die Einhebung dieser Steuer übernehmen und z.B. die Auffindungssummen gleichzeitig mit den Steuerzetteln in Vorschreibung bringen. 46. bis 48. find für besondere Gemeindeabgaben Vorbe halten. 50. Flußregulierungsumlagen auf die Grundsteuer (Soo- rimposta fluviale terreni). Diese wird für die vom Staate ausgeführten Flußverbauungen auf Grund besonderer Er mächtigung eingehoben

'. Auch der Licht bildner-Wettbewerb (Preise bis 8 2000.—) wird viele veranlassen, sich vom Verlag A. Holzhausens Rachs.. Wien, 7., Kandlgasse 19-21, ein Probeheft kommen zu lassen. Im Verlage C. Barth, Wien, 1., Heßgasse 7. ist soeben „Das ABC des Steuerträgers', (Preis 3 Schilling) eine instruktive Arbeit aus der Feder des Bücherrevisors B i ck, erschienen. Es ist ein lerikonartiger Behelf, der auf dem gedrängten Raum von 111 Seiten in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Steuer fragen des Alltags

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 26.03.1890
Umfang: 8
«nd Gelder werdm fraoro erbeten, Mannfcripte nicht zurückgestellt. — JnsertionS'Gebühr für die öspaltige Petitzeile oder deren Raum S kr. für ein-, 7 kr. für zwei- und S kr. für dreimalige Einrückung. Bei großer» Jnsertiouen entsprechender Rabatt. — Znr Beantwortn»,, eventueller Anfragen wird die betreffende Freimarke erbeten. M 25. Bozen, Mittwoch, 26. Miirz 18S0. XXIX. Jahrg. Bom Reichsrathe. Keffio«. 376. Sitzung. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Steuer- AusschusseS Über die Anträge

, werden immer schwer empfunden, abgesehen von allem andern. Dieses Gesetz wurde in Tirol eingeführt zu einer Zeit, wo Tirol mit ganz furchtbaren Elementarschäden zu kämpfen hatte, welche in den Jahren 1882, 1885, 1888 und 1889 Millionen Gulden Schaden brachten. Der Um stand, daß die Bauart unserer Wohnhäuser wesentlich verschieden ist gegenüber der in anderen Provinzen, nämlich eine viel ausgedehntere, geräumigere und wohn lichere macht die neue Steuer bei uns so drückend. Die im ß.5 beantragte Aenderung

nicht der Zinsertrag der Besteuerung unterzogen, sondern die Besteuerung fand nach der Anzahl der Wohnräume statt. Nachdem das Schloß 64 Wohnräume hat, betrug hiefür zu entrichtende Steuer 340 fl. Das werde nun durch die Streichung des erwähnten Alinea deS §> 5 allerdings gebessert und diese Besserung anerkenne kr gerne als eine wesentliche, wenigstens für einen Theil der Gebäudebesitzer. Aber das in Bezug auf die Leer- stehungen Gebotene genüge und entspreche durchaus mcht. --- Der Redner geht

nun auf eine Besprechung beS Principes der Hausklassensteuer ein und erinnert, aß man bei Einführung dieser Steuer ursprünglich km den Nutzungswerth treffen wollte, welchen Gesichts punkt man aber immer mehr aus dem Auge verloren habe. Im Weiteren zählt Redner jene von den Tirolern geforderten Punkte auf, welche in der Vorlage gar eine Berücksichtigung gefunden haben. Diese Forder ungen begründet er mit Berufung aus Schäffle und yrbach und bespricht hiebei insbesondere auch die JnnsLruaer Verhältnisse. Dann wirft

schwer rechtfertigen. Zum mindesten wird aber auch Derjenige, welcher der entgegengesetzten Ansicht beipflichtet, zugeben müssen, daß das Haus für den Bauer nicht den Charakter eines Ertragsobjectes hat. Das Haus als solches wirft dem Bauer keinen Heller Gewinn ab; im Gegentheile! Die Steuer also, die man auf das BauernhauS legt, kann nicht vom Hausertrage, der nicht existirt, sondern muß vom Guts ertrage, vom Einkommen, das die Landwirthschast ab wirft, bestritten werden. Die Steuer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 12
Datum: 04.09.1909
Umfang: 12
. Wenn diese Verhetzung auch weiterhin in dem Maße fortschreitet wie jetzt, muß sie zur Unterbindung eines jeden Fremdenverkehres führen. Den Schaden davon hat dann nur die bodenständige Bevölkerung. WelcheAusstchten bestehen für die sogenannten „LuXussteuern^. Wenn die Staatskassen leer sind, tauchen zu Len Zeilen der größten Not immer wieder Vorschläge zur Einhebung von „Luxussteuern' auf, um eben so schnell von der Tagesordnung zu verschwinden. Die „LuruSsteuern' verfolgen den Zweck, die Steuer last

Erträgnisse liesern. In Oesterreich wollte man längst eine Automobil- und Fahrr.-.d- steuer einführen, stieß jedoch dabei auf oie größten Hindernisse; nur Salzburg hebt gegenwärtig eine Automobilsteuer ein, deren Einhebung aber keinem weiteren Kronlande gestatte: wird, um nicht einer Rüchssteuer hinderlich zu sein. Bon ausländischen Staaten haben Frankreich, Italien und einige deutsche Bundesstaaten eine Fahrradsteuer; die Näder der Arbeiter und der Geschäftswelt sind jedoch von dieser Steuer frei

. In Frankreich trägt diese Steuer drei bis vier Millionen Franks, in Italien rreivieltel Millionen. Eine Automobilsteuer gidi es in Deuijcu- land und Frankreich. Engl.ind, Italien, HoU-.nd, Frankreich heben auch cin: Steuer für LuruSpferce, Frankreick auck eine solche 'ür Luxuswagen in mehreren Abstufungen ein, die znzols Millionen Fran.'S einbringt. Auch eine Steuer für das Halten von Dienstboten besteht in Frankceick. In Oeüericich wurde auch schon eine Steuer für Minera>w>.n:r, Badeorte, eine Fenster

, Klavierfteuer und cei^eick ', vorgeschlagen. Geiecht erscheint un? vor allein eine Antouiobilsteuer, da gerade für die verniögliche-'. Kreise der Automobilfrhrer die Reichs-, ^andes^ und Äezirksstraßen in besonder- gutem Zustande erhalt'.! werden müssen, also schon deswegen eine ausgiebige Steuer angezeigt ist. Auch für (Ibanipaanerwein und überhaupt für alle feinen ausländischen Weine sollt: eine ausgiebigere „Besteuerung' als bisher tuichgisühn wenden. Wer Ehampagner n.,d leine Rheni- Bissel- und ^panie

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 4
Datum: 01.06.1850
Umfang: 4
und mit Griiebmigung deö Herrn Statt- dalters wird auf den Besitz Hunden eine Steuer in diesem Stadtbezirke eingeführt, deren Er trag für^dlc Bedürfnisse der Stadtqemeinde zn vcrwe«» den ist. Es werden hierüber folgende Bestimmungen zur all gemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Rcichswälirung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeindebedürfnisseii zu entrichten

. 2. Für das Jahr 1850 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diese» Besitz bei der aufgestellten Kommisston anzuzeigen, den Hnnd vorzuführen, lind die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr lLSg wird der Tiiier- - arzt Jos. Locher die Aufnahme der Anzeigen und die Stcucrbchcbung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der' Haindc und die Sten erbezahlu

Uebernahme des Hundes die An zeige zn machen und die Steuer zn entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein sunge Hunde bis zum Alter von j Monate» befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkte» Hnnde angehängt werde» muß; die Kosten des letztere» sind abgesondert zn vergüten. 7. Für die künftigen Jahre wird der Termin zur Anmeldnng und Versteuerung der Hunde jedes mal

besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt iu ciue Strafe des dreifachen Betrages der Stener. Der Abdecker wird beauftragt, jedenHun d, welcher nach Verlauf obiger Anmclduugssristc» nicht mit dem übergeben?» Zeiclien versebe» und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwie gen worden ist, zum Kommissär zn stelle», wel cher die magisiratliche Strafverhandlnng veran laßt. Dem Abdecker gebübrt bei Straffällen der dritte Tbeil

der Strafe als Anzcigegebnbr. g. Die Hunde jener Parteien, weiche die Steuer- oder Strafcbezablniig verweigern, oder von wel chen diese Beträge armuthsbalber nicht ciiigebra-lit werde» können, sollen über Anstrag dcS Magi strats vom Abdecker vertilgt werdr». 10. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver» Wahrung der Hunde und der Abwendung der Ge fabren deS Wuthausbrnchcö bleiben »ngeändert in Wirksamkeit. Vom Stadtmagistrate Jnnebrii-k am 20. Mai >850. II r. v. Klcbelsberg, Bürgermeister. igenz

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 08.03.1895
Umfang: 8
ergebenst bit- lln, von einer Gleichstellung derselben mit den lediglich von der Absicht auf Gewinn geleiteten Actiengesell- schasten rücksichtlich der Besteuerung Umgang zu nehmen und die Steuern der Sparcassen mit Rücksicht auf den Humanitären Charakter in mäßiger uud billiger Weise zu bemessen. Nach dem Entwürfe des SteuerausfchusseS würden die Sparcassen getroffen: von der Er wer bste uer, 1>) von der Rentensteuer. Anbelangend die Erwerb steuer , können die Spar cassen billigerweise nicht vergangen

, dass sie von jeder Steuerleistung befreit werden, dieselben glauben jedoch be rechtigten Anspruch erheben zu können, dass sie als huma nitäre Anstalten nicht den ErwerbSgesellschaftcn gleich gestellt und mit 10°/o des Reinerträgnisses besteuert weiden. Der Steuerauschuss hat nun wohl die Re gierungsvorlage dahin geändert, dass für die Spar cassen uiit kleineren Reinerträgnissen die 10°/gtige Steuer bis auf 5°/g herabgemindert wird; allein die gefertigten Sparcassen glauben kein unberechtigtes Ver

Ergebnis handelt. Was nun die Rentensteuer anbelangt, so ist dieselbe wohl nicht eine Besteuerung der Sparcassen, sondern nur eine Besteuerung der Einleger. Da jedoch .die Perception dieser Steuer den Sparcassen aufge bürdet wird, da der SteuerauSschuss für die Einlagen verschiedener Anstalten einen verschiedenen Steuerfuß normiert hat und daher die größeren Sparkassen zwingt, um konkurrenzfähig mit den kleineren zu werden, auf 4L0 die Rückvergütung der Steuer zu verzichten, so bildet

auch die Rentensteuer eine indirecte Besteuerung der Sparcassen. Diese indirccte Besteuerung der Spar cassen trifft dieselbe um so schwerer, da ihre Concur- renzanstalten — die Postsparkassen — von der Ren tensteuer befreit wurden und da die Sparcassen durch die ihnen anserlcgte Perception der Steuer ohnehin dnrch die unabweisliche Blamlenvermehrung hart ge troffen werden. Die Rentensteuer entspricht überdies dadurch, dass sie sämmtliche Einlagen ohne Unterschied der Höhe trifft, nicht den Bcstimmuugcu deS Z 125

uud 155, woruach Bezüge von jährlich nicht mehr als 300 fl. resp. 600 fl. von der Zahlung jeder Renten steuer frei fein sollen. Es wäre daher für die Staats verwaltung confequent und nur gerecht, wenn dieselbe die Einlagen in die Sparcassen, gleich den Postspar kassen Einlagen, von jeder Rentensteuer freilassen wollte. Wenn jedoch die Befreiung der Sparkasse-Einlagen von der Rentensteuer dem Principe der neuen Steuergesetze widersprechen sollte und daher unzulässig wäre, so glauben die gefertigten

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 26.09.1931
Umfang: 8
, abends im großen Kursaale bei Restauration das beliebte Meraner Dauernquartett mit lustigen Volkslie dern und Jodlern hören unter Mitwirkung der bestbetannten Algunder Musikkapelle in Burg- gräslertracht. Eintritt in den Saal Lire 5.— und Steuer; nummerierte Galeriesitze 4 Lire und Steiler; Galerie-Eintritt 3 Lire und Steuer. Die Eröffnung des Großen Traubenfestes erfolgt Sonntag, den 4. Oktober; v Uhr srül)-. Tncireveiile der Vereins-Kapelle und der Oberinaiser-Kapelle. Um 10 Uhr vormittags zeigen

auf der Promenade. Hm großen Saale: Trachtenball auf der Alm. Qbermaiser- Dorfmusik, Sennhütte usw. Um 11 Uhr Aus zeichnung der 10 schönsten Paare durch Obst- und Weinspenden, ferner Einzelspenden an j« fünf der nettesten Mädeln und Burschen in Tracht. Einlritls-Preise: An Sonntagen bei jeder Veranstaltung 2 L inklusive Steuer, für Trachten 1 Lira einschließ lich Steuer. An Wochentagen abends 1 Lira einschließlich Steiler, für Trachten frei. Eintritt zum Almtanz: 1 Lira einschließlich Steuer. Zu den beiden

Trachtenbällen am Sonntag, den 4., und Samstag, den 11. Oktober, 2 Lire einschließlich Steuer, heimische Trachten 1 Lira einschließlich Steuer. Uon?ert às Rurvrc^eàrZ Programm kür keute. Lemsstsx vormittsrss von Il'lZ bis lZ l5 1. Rossini: Aschenbrödel. Ouverture 2.Verdi: Nigoletto. Phantasie 3. Lanner: Die Romantiker. Walser 4. Strauß: Der Zigeunerbaron. Ouverture 5. Lehar: Las Land des Lächeliis. Phantasie 1 »7 » , 'r. anteilizll, äem Im dri8eurAe8àA-t »ei-rior lek! sock DamenlzT^z'eQUKA. ^°knet°''^ vnrzz

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 08.10.1879
Umfang: 4
13 fl. 7V kr. VerjAneäeae». (Eine geradezu unglaubliche Zteuergeschichte) aus Un garn erzählt Kalt EötvSs im .Egyetertes' : „In einem kleinen Bakonyer Dorfe lebte ein armer Greißler; der ge stimmte Vorralh seines Ladens war ungefähr fünfzig Gul den werth. Außerdem besaß er ein Häuschen, das er für dreihundert Gulden gekauft, und weil man davon nicht leben kann, war er gleichzeitig Kellner bei dem Dorfwirthe. Es war die Zeit der Steuervorschreibung für das kaufende Jahr gekommen. Die Steuer» Commission

hatte ein Mit glied. welches behauptete, daß man dem Gesetze zufolge Jedermann eine beliebig hohe Steuer vorschreiben könne, ohne daß man dagegen eine gesetzliche Remedur zu finden vermöchte. Die anderen Steuerbeamten bezweifelten die Richiigkeit dieser Behauptung. Das erwähnte Mitglied bot eine Wette an. die angenommen wurde. Das Com- missionsmitglied ersah sich den armen Greißler als Opfer; er imputirte ihm, daß er ein jährliches Einkommen von zehntausend Gulden besitze und so erhielt er eine JahreS- steuer

von 1702 fl. 56 kr. vorgeschrieben. Die Reclama» tions Commission des Comitats. an welche sich der kreiße ler gewrndet hatte, reducirte die Steuer um 1600 fl. Der Steuer Jnipector rccurrirte aber gegen den Beschluß der Reclnmations Commission. Während dies geschah, war das erste Halbjahr abgelaufen und der arme Greißler erhielt einen Mahnzettel, welchem zufolge er, nachdem er bereits 51 fl. gezahlt, sich beeilen solle, den Rest von 799 fl. 23 kr. zu bezahlen, ansonst er exequirt

würde. Und weil der arme Greißler nicht zahlen kann, wird sein gesammter beweglicher und unbeweglicher Besitz exequirt — wegen einer halbjährigen Steuer. Der Greißler wird von einer unheilbareil. tödtliöen Krankheit befallen. Sline Gattin läßt ihn vom behördlichen Arzte untersuchen und kommt mit dem Zeugnisse desselben nach Pest, wo sie ihre bittere Klage der Steuerverwaltung vorbringt. Der Beamte, der an der Spitze derselben steht, ist ein ehrli cher, guter Beamter, der ein menschliches Herz im Busen hat. Er erbarmt

sich der armen Frau, ordnet beim Steuer« Jnspector eine Umersuchung an. fordert die Iu'endung der Acten, erklärt aber gleichzeitig, daß es nicht in seiner Macht stehe, die Exccution zu sistire», weil dies das Gesetz und die gesetzliche Praxis nicht gestatten; das Gesetz aber ist heilig.' Äeu«sts jloß. Wien, 6. October. Der „Osten' und die „Montags. Revue' betonen beide die vollständige Spontaneität des Rücktrittes des Fürsten Carlos Auersperg vom Präsidium des Herrenhauses. Die „Montags'Reyue' ironisirt

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 09.04.1898
Umfang: 8
ernannt. .-..ßrveuuungm. Der Finanzminister ernanllte zu Vorsitzenden bezw. Vorsitzenden-Szellyertretern der Schätzungskommissionen . sür die Personaleinkommensteuer folgende Herren, von deuen der erstgenannte immer als Vorsitzender, der zweite als dessen Stellvertreter zn betrachten ist: für die Stadt Innsbruck sammt Willen: Leopold Rätschiller, k. k. Finanzrath; Franz Maurer, k- k. Steuer-Oberinspektors - Für die Stadt Bozen mit Grics und Zwolfmalgreien: Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- wspeyör

; Heinrich Aigne:> t. k. Steueramts-Offizial. Für Meräi» mit Obermais, Untermais und Grätsch: Markus Freiherr v. Spiegelfeld, k. k. Bezirkshauptmann; Franz Haindl, ^ k. Steuer-Oberinspektor. - Für den Bezirk Ampezzo: Rudolf V ^Ferräri ,^'k. Bezirkshaup^mann; Julius Nenning, Aeuerreferent. Für den Bezirk Bozen mit Ausschluß obiger Gemeinden: Josef Burgauner, k.k. Steuer Oberinspektor; Max Margreiter, k. k. Finanz-Rechnungs-Offizial. Für den Bezirk Brixep: Georg Mayrhofer, k. k. Steuer- Oberinspektor

; Josef Aanotti, k. k.. .Steueramts-Offizial Für den Bezirk Bruneck: ^r. Christion Witting, k. k» Steuennspektor; Johann Schär, ^ ks Hteueramts-Offizial. Für , den, Bezirk Jmst: Matthias ^aum, Z. k. . Bezirkshstuptmann; Karl Andre, k. k. Finanz- Mzipist. Für Zey. Bezirk Jnnsbruck mit Ausschluß von Wilten: Leopold RatZchlller, k. k. Finanzrath ; Karl Payr, k.k. Steuer- ^beriuspektor. - Für den Bezirk Kttzbühel: Alois Leiß, k. k. Mpkshäuptmann; .Dr, Franz Wille, k. k. Steuerinspektor. Mr den Bezirk

Kufstein : Dr. Johann Torggler, k. k. Steuer- ^bennspekLor, Darius Schwarz, k. k. Steuereinnehmer. Für ben Bezirk Laudeck:^ Franz Metzler, k. k. Steuer -Oberinspektor; ^ebhard. .Gmeiner, k. ^ Steuereinnehmer. Für den Bezirk M-, Marius Graf. Attems, k. k. Bezirkshauptmann ; Hugo Mnanzkönzipift.. Für den Bezirk Meran nnt Ausschluß obiger Gemeinden: Markus Freiherr v. Spiegelfeld, k. k. Bezirkshauptmann; Franz Haindl, k. k. Steuer^OberinsPektor. Für den Bezirk Reutte : Alois Hafner, k. k. Bezirkshäüptmann

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 19.10.1917
Umfang: 8
st e n. — Ob diese 16 Orientalen je einmal Futtermittel gesehen haben?? IUI? lnnde ist die W-infteuer im Zeitpunkt-d« ÄM-rtigung W.bezahlen, D ^emgen M» Unaen. welche Reisend« zum -M-nen Bedarfe Nrend der Reift imMhren. sind von der ^°''^er Mnanzmimfter ist ermächtigt, d« u». Die Welnsteuer. Die Regierung hat am Dienstag im Abge ordnetenhause eine «Vorlage über die Weinsteu er eingebracht. Nach dieser Vorlage unterlie gen der Steuer: Wein, Weinmost, Obstwein, Obstmost, Beerenwein, Malzwein und Met bei ihrer Herstellung

in Oesterreich sowie bei ihrer Einfuhr. Bisher war die Weinsteuer niedrig. Sie betrug in den mit einer Verzehrungssteu- erlinie geschlossenen Städten bei ihrer Einbrin gung über diese Linie in Wien, Trieft und Krakau 8 K, in den anderen Städten 7 K 63 K, bei Flaschenweinen in Wien, Trieft und Kra kau 16 X für den Hektoliter. Für die Weiner zeugung ist in den geschlossenen Städten gleich falls eine Steuer von 8 X zu entrichten. Auf dem offenen Lande wird nur der Weinklein verschleiß (unter 36 Liter

) von der Steuer, die im allgemeinen 5 X 94 K beträgt, getroffen, so daß der Weinverbrauch eines Privaten, der seinen Wein von einem Weinproduzenten oder Händler bezieht, nicht getroffen ist. In Hinkunft wird die Steuer ganz neu ge regelt. Sie beträgt für den Hektoliter Obstwein oder Obstmost 8 X, dagegen für Wein, Wein most, Beerenwein, Mal^wein und Met 32 K. Der Finanzminister ist ermächtigt, die Wein steuer zugunsten der Produzenten aus eigener Fechsung, die durch Mißernte betroffen wer den, auf die Hälfte

zu ermäßigen. Der Haustrunk unterliegt nicht der Steuer. In der Begründung wird erklärt, daß der Steuersatz von 32 K vom Hektoliter in Vergleichung mit der Biersteuer, welche 11 X beträgt, notwendig und vollkommen ver tretbar ist. zumal künftig der Wein von einer Heranziehung der Landesbesteuerung befreit sein wird. Die Gesetzesvorlage regelt genau die Vor- Schriften über die Herstellung von V>5v Weinmost, Obstwein, Obstmost und Beeren wein. Wer sich mit der Herstellung dieser Sor ten befaßt, hat binnen

, infolge noch, träglicher Aenderung aber an einen EmpfSn« ger in diesem Geltungsgebiete ausgefolgt wer den soll. Die Weinsteuer kann unter gewissen Umständen gestundet werden. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 1918 in Kraft. Der Ertrag der neuen Weinsteuer. Der Ertrag der Steuer wird natürlich hauptsächlich vom Weinverbrauch abhängen. Er muß für die nächste Zeit wesentlich medri- ger als im Frieden eingeschätzt werden. Man wird hier kaum über 3^ Millionen Hektoliter hinausgehen dürfen was einem Brutto

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 8
Datum: 20.04.1877
Umfang: 8
lich ein bestimmter Tarif. Deßhalb wird der Steuer« NeformauSfchuß den Aetrag von 1 fl. 65 kr. als das unüberschreilbare Maximiim für eine einzelne Steuereinheit beantragen. Wirtlich ist daS Eine oder das Ändere: ein bestimmter ^Taris oder die Fest stellung eines solchen Maximalbetrage?, für welchen der Steuer-Refo»mauöschuß eingehende Berechnungen zusaminensiellt, unbedingt nothwendig; de in der Steuer träger soll seine künftige Slenerpflicht sobald als mög lich ganz oder wenigstens

GehaltSregnIirnng (d. i. vor der Wirksamkeit des Gesetzes vom 15. April 1873) in den Ruhestand traten. Diese letzteren, ohnehin in kurzer Zeit gauz wegfalleuden Pensionisten, welche schon jetzt des nothwendigen oder doch des standeS- *) ES ist beispielsweise für Ehegatten, deren Jeder von Beiden ein abgesondertes Einkommen von je 5500 sl. bezieht, hinsichtlich der Steuer von wesent lichem Unterschiede, ob dasselbe zusammen oder ab gesondert eingeschätzt wird. Im eisten Falle ent fiele die Steuer

nach der vom ^stener-NeformauSschuß zu Z 5 beantragten Tabelle für 1 1000 fl. sonach für 226 Steuereinheiten, im zweiten Falle aber für zwei mal je 5500 sl. sonach für 2X94—183 Steuer einheiten. mäßigen Unterhaltes entbehren müssen, und für welche die Billigkeit spräche, sie bis zur eventuellen Erlelch terung ihrer Lage von jeder Steuer aus ihren Amts- bezügen frei zu lassen, müßten vielleicht ohne obigen erläuternden Beisatz die neue Last jener Zuschläge trafen. Krieasetientnalitaten und die Pariser Ausstellung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 8
Datum: 19.10.1917
Umfang: 8
je einmal Futtermittel gesehen haben?'. Die Weinsteuer. Die Regierung hat am Dienstag im Abge ordnetenhause eine Vorlage über die Weinsteu er eingebracht. Nach dieser Vorlage unterlie gen der Steuer: Wein, Weinmost, Obstwein, Obstmost, Beerenwein, Malzwein und Met bei ihrer Herstellung in Oesterreich sowie bei ihrer Einfuhr. Visher war die Weinsteuer niedrig. Sie betrug in den mit einer Verzehrungssteu- erlinie geschlossenen Städten bei ihrer Einbrin gung über diese Linie in Wien, Trieft und Krakau

8 X, in den anderen Städten 7 X 63 k, bei Flaschenweinen in Wien, Trieft und Kra kau 16 X für den Hektoliter. Für die Weiner zeugung ist in den geschlossenen Städten gleich falls eine Steuer von 8 X zu entrichten. Auf dem offenen Lande wird nur der Weinklein verschleiß (unter 56 Liter) von der Steuer, die im allgemeinen 5 X 94 K beträgt, getroffen, so daß der Weinverbrauch eines Privaten, der seinen Wein von einem Wemproduzenten oder Händler bezieht, nicht getroffen ist. In Hinkunft wird die Steuer ganz neu ge regelt

. Sie beträgt für den Hektoliter Obstwein oder Obstmost 8 X, dagegen für Wein, Wein- most, Beerenwein, Malzwein und Met 32 X. Der Finanzminister ist ermächtigt, die Wein steuer zugunsten der Produzenten aus eigener Fechsung, die durch Mißernte betroffen wer den, auf die Hälfte zu ermäßigen. Der Haustrunk unterliegt nicht der Steuer. In der Begründung wird erklärt, daß der Steuersatz von 32 X vom Hektoliter in Vergleichung miit der Biersteuer, welche 11 X beträgt, notwendig und vollkommen ver tretbar

nach träglicher Aenderung aber an einen Empfän ger in diesem Geltungsgebiete ausgefolgt wer den soll. Die Weinsteuer kann unter gewissen Umständen gestundet werden. . Das Gesetz tritt am 1. Jänner 1918 in Kraft. Der Ertrag der neuen Weinsteuer. Der Ertrag der Steuer wird natürlich hauptsächlich vom Weinverbrauch abhängen. Er muß für die nächste Zeit wesentlich 'niedri ger als im Frieden eingeschätzt werden. Man wird hier kaum über 3^ Millionen Hektoliter hinausgehen dürfen was einem Bruttoer trage von 112

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 10.01.1898
Umfang: 6
der III. Classe: Ferdinand Caminoli, k. k. Steuerinspcctor, Romain Noniano, Handelsmann; Stellvertreter: Leouhard Vciter, k. k. Steuereinnehmer, Giovanni Froner, Wirt. Mitglieder ^>tr IV. Classe : Ferdinand Caminoli, k. k- Steuer inspcctor, Abele Benetti, Grundbesitzer; Stellvertreter: Leonhard Veiter, k. k. Steuereinnehmer, Dr. Eduardo Longo, Advocat. Politischer Bezirk Brixcn: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Georg Mayrhofer, k. k. Stencr- Oberinspector; Stellvertreter: Emil Reh, k. k. Haupt

. k. k. Steuer- inspector; Stellvertreter: Hermann Höllwarth, k. k. Steuereinnehmer. Mitglieder der III. Classe: Josef Wtbhoser, Kaufmann, Jakob Traunsteiner, Gemeinde vorsteher; Stellvertreter: Dr. Hieronymus Hibler, Advocat, Josef Mayr, Bürgermeister. Aiitglieder der IV. Classe: Anton Schmidt v. Wcllenburg, k. k. Fi nanzrath i. P-, Peter Bachlechner, LandtagSabgeord- nrtcr, Johann Haidacher, Oekonom; Stellvertreter: Otto Rautenkranz, k. k. SteueramtS'Controlor, Dr. Arthur Ghcdina, Advocat, Sebastian Harpf

. Bäcker. Politischer Bezirk Cavlese»): III. und IV. Classe — Vorsitzender: Karl R. v. Lachmüller, k. k. BezirkS- hauptmann; Stellvertreter: Bartlmä Ruepp, k. k. Steuereinnehmer. Mitglieder der III. Classe: Bartlmä Ruepp, k. k. Steuereinnehmer, Francesco Giacomelli, Bürgermeister; 'Stellvertreter: Luigi Divan, k. k. Lan- deSgerichtSrath i. P., Luigi Weiß, Handelsmann. Mit glieder der IV. Classe: Bartlmä Ruepp, k. k. Steuer einnehmer, Joses Sighel, Realitätenbesitzer; Stellver treter: Josef Stefani

Sägcbcsitzcr. Ältit- glicder dcr IV. Classe: Dr. Franz Wille, t. k. Steuer inspector, Jakob Daxcr, Wirt, Joscs Schlechter, Land wirt; Stellvertreter: Karl Weih, k. k. Slcucramts- Adjunct, Johann Bichler, Wirt, Wolfgang Filzer, Ge meindevorsteher. Politischer Bezirk Kufstein: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Dr. Johann Torgglcr, k. k. Stcuer- Oberinspcctor; Stellvertreter: Joscf Pölt, k. k. Haupt. Steuereinnehmer. Mitglieder dcr III. Classe: DariuS Schwarz, k. k. Steuereinnehmer, Nikolaus Huber, Brauer

, k. k. Steuer- Oberinspcctor. Mitglieder der III. Classe: Franz *) Bezüglich dcr lll. Classe bildet der politische Bezirk Primicro mit jenem von Cavalesc einen Veranlagungsbezirk im Grunde dcr kais. Verordnung vom 10. Juli IL97, N. G. Bl. Nr. isi und 182. Metzler, k. k. Steuer-Oberinspcctor, Heinrich Huber, Müller und Bäcker; Stellvertreter: Gebhard Gmeiner, k. k. Steuereinnehmer, Joscf Nigg, Wirt. Mitglieder der IV. Classe: Franz Metzler, k. k. Steuer-Oberin» speclor, Johann Al. Auer, Oekonom

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Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 07.11.1901
Umfang: 8
-Landesdirection hat ernannt: zu Steuereinnehmern: die Steueramts- Controlore Hermann Festi und Alois Röhlich; zuSteueramt s-C ontroloren:die Steuer amts-Officiale Mox Möderle, Josef Anders, Eusebius Grill und Pster Delpin; zu Steuer- a m t s>O fficialen: die Steueramts-Adjuncten Heinrich Boschetti, Adam Wüschner, Franz Düllasega, Josef Pancheri und Georg Hummel; zu Steueramts-Adjuncten: den Ober, jäger - Hilfsarbeiter Franz Burgauner, den Rechnungs-Unteroffieier Johann Rom. die Steuer- amts-Praktikanten

Robert Gruber, Adriano Alotti, Julius Schlechtleitner, den Feldwebel Emerich Victorin, die Steueramis-Prakäkanten Josef Koch, Heinrich Keppel, Ferdinand Kiechl, den Wachtmeister Guido Holobek, die Steuer- amts-Praktikanten Silvio Slucca, Heinrich Mafera, Karl Soini, den Rechnungs-Unteroffieier Josef Siecher, die Steueramts-Praktikanten Albin Covi, Cajetan Magnani, Heinrich Paolazzi, den Feld webel Franz Valtiner, die Steueramts-Prakti- kanten Hugo Clementel, Josef Depstris, Rudolf Flor

, k. k. SteusramtsoMial in Innsbruck, als Schriftführer; Ludwig Wallner, k. k. Steuer- amtsofficial in Innsbruck, als Schriftführer- Stellvertreter; Adam 'Wüschner, k. k. Steuer- amtsoffieial, als Cassier; Karl Schafferer, k. k. Steneramtsofficial in Innsbruck, als Cassisr- Stellvertreter. Todesfälle. Am 1. November verschied in Bozen der Handelsmqim und Hausbesitzer Dominicus Biasivn im Alter von 70 Jahren. — Am 1. November ist in Innsbruck Ferdinand Tschoner ssru. ein in weitesten Kreisen bekannter Jnnsbmcker

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