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Lienzer Zeitung
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Seite 6 von 14
Datum: 21.05.1898
Umfang: 14
Neue Steuern. Wenn es mit den Steuern in der Art fortgeht wie jetzt, dann können wir noch erleben: ' Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben, Eine Steuer für solche die Liebe fühlen, Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben, Eine Steuer für solche, die Bärte besitzen^ Eine Steuer anf's Frieren, eine Steuer auf's Schwitzen, Eine Steuer auf's Stehen

, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aus's Trinken, eine Steuer aus's Speisen, Eine Steuer auf's Ruhen, eine Steuer aufs Reisen, Eine Steuer auf's Laufe», eine Steuer auf's Rasten, Eine Steuer aus's Schlemme», eine Steuer auf's Fasten, Eine Steuer auf's Räusperu, eine Steuer aus's Spucken, Eine Steuer ans Kratze», eine Steuer aufs Juckeii, Eine Steuer auf's Niese», eine Steuer aufs Pusteü, Eine Steuer anf's Schimpfen, eine Steuer auf's Husten, Eine Steuer auf's Schlafen, eine Steuer anf's Wachen

, Eine Steuer aus's Weine», eine Steuer anfs Lachen, Eine Steuer auf's Nehmen, eine Steuer aufs Schenken, Eine Steuer auf's Träumen, eine Steuer anf's Denken. Dann wär die beste von allen Nenernngen: Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vierlinge. Ju italicnfchcn Blättern erschien dieser Tage eine höchst merkwiu'vige Geburtsan zeige, die ebensoviel Sensation erregte, wie sie Unglauben begegnete. Signora Rosa Znrlo, die Gattin eines Künstlers in der Stadt Foggia in Apnlien, soll ihrem Ehemanne nicht weniger

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 04.01.1936
Umfang: 6
, daß ab 3. Jänner und durch acht Tage hindurch im hiesigen Gemeinde amt die Steuerrollen für Einkommensteuer, Bo denertragssteuer, Iunggesellensteuer, Grund- und Gebäudesteuer aufliegen. Die Interessenten tön- nn während der Amtsstunden, von S bis 16 Uhr, in die Rollen Einsicht nehmen. Jeder Steuer zahler ist ab Veröffentlichung der Rollen rechts» gültig Schuldner der einSàgenètt Steuer und somit verpflichtet, die Nüten am gesetzlichen Fällig keitstermin einzuzahlen, und zwar: Hauptrollen und Erganzungsrvllen

kann an den Finanzintendanten rekurriert werden. Bei Eni all vor der Veröffentlichung der Rollen ist der Rekurs innerhalb von drei Monaten nach dersel- ien einzureichen, bei Entfall nach , der Veröffenb ichung innerhalb drei Monaten vom Entfalls- latum an gerechnet. 4. Gegen die Verwaltungsbeschlüsse betreffs Gundstever kann an die Gerichtsbehörde rekurriert werden. 5. Der Rekurs allein entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 6. Der Steuerèinheber kann zwecks Eintreibung »er diesjährigen und vorjährigen Steuer

ist und für welche die allgemeinen Zolltarife Anwen dung finden, wird das Herkunftszertifikat nicht verlangt. » « » Umsatzsteuer für Sasseefurrogale Die Finanzintendanz von Bolzano teilt mit: Mit Ministeriyldetret vom 15. Dezember 19S5 Nr. 74386 w»rd bestimmt, daß mit 1. Jänner 193S die Umsatzsteuer für Kafseesurrogate, seien sie natio- naler Produktion oder ausländischer Herkunft ein- mal im Ausmaße von 3.75 Prozent, die Umsatz steuer für den weiteren Umsatz inbegriffen, zu entrichten ist. Die Steuer wird entrichtet

: a) Durch Abonnementskonvention, die dem Aus aleich unterworfen ist, und zwar für die Fabri kanten der Kafseefurrogate nationaler Produk tion b) Durch direkte Entrichtung der Steuer bei den »stellen, bei der Einfuhr von Kaffeesurrogaten ausländischer Herkunst. Was das Abonnement und die Anmeldung be trifft, gelten die Bestimmungen die in Art. 53 und S7 des kgl, , Gesetzesdekretes vom 28. Juli 1S30 Nr.1011 enthalten sind. Keim Abonnement haben die Fabrikanten beim Registeramte eine Anmeldung auf stempelfreiem Papier innerhalb des Monates Februar

, deren er eine überaus große Zahl zum Glauben führte. Der Heilige war mit hoher apostolischer Weisheit behobt. Auch die Wunderlrast besaß Gregor in hohem Mähe Reich an Verdiensten starb er im Jahre 5ll. u « ß « » U « g « », Die àtofrachtsteuer Wie bereits mitgeteilt wurde, trat am 1. Jänner die Autosrachtsteuer in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekreies sind folgende: Höhe und Berechnung der Steuer Alle Warentransporte, welche auf Lastauto» oder mit Seilbahnen durchgeführt

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Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 08.03.1923
Umfang: 12
Nr. 49 vom 28. Februar veröffentlicht das folgende kgl. Dekret vom 11. Wnner 1923 Nr. 148: Welche Steuern werden ausgedehnt? Art. 1. Vom 1. Jänner 1924 treten an die Stelle der z« diesem Zeitpunkt in den neuen Provinzen gelten den direkten Steuern die folgenden, im Anhang näher, bezeichneten. direkten Steuern: a) Steuer auf das Einkommen;*) b) Fabrlksfleuer: ci Bodensteuer (i. sui terreni): d) Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen der Handelsgesellschaften, und der Vecwaltungvräte

der Aktiengesellschaften; ein AutzerordenMche ktriegs-Personalskener; sj ErgSnzungssleuer auf Einkommen; g) Außerordentliche Steuer auf die Dividenden, Zinsen und Prämien der von Gesellschaften, Provinzen, Genieinden und anderen Körper schaften ausgegebenen Titres; V) «riegs-Lenteflmi-Steuer. Zuschläge zu den direkten Skeizsrn. Art. 6. Auf die im Art. 1 aufgezählten Steuern dürfen »ur lene Zuschläge aufgelegt werden, welche durch tot Reich geltende gesetzliche Bestimmungen — sofern sie auf dix neuen Provinzen bereits

. Der erste handelt von der Einkommen steuer. Wir heben nur das Wichtigste daraus hervor. Wichtig ist Art. g. welcher versügk. daß die Sleuererkiärnngen der Steuerpflichtigen für das Jahr 1924 ln der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1923 abzngeben sind. Die Handelsgesellschaften und Anslalken (ein schließlich der rechnungspflichtigen) haben die eigenen Erklärungen bis spätestens 31. Augnik 1823 auf Grund der kehlen genehnitgten Bilanz abzugeben. Art. 10. wcun die privaten Sleuerpflichtigen

Orientierung unserer Loser müssen wir einen kurzen Ueberblick über die durch die vorstehenden Gesetze esttgesührte Gebäudesteuer geben. Der Steuer unterliegen alle Gebäude und fest stehenden Bauten: zu den letztere» werden auch Schrffsmühlen, fliegende Brücken, Fähren und ähnliche Bauten gerechnet: ferner zählen dazu die Zeitungskioske, Hütten ' für den Kl-inverfchleiß von Wem, Tabak nfw. Bon der Steuer aus genommen sind die landwirtschaftlichen Bauten, — wozu die Wohnhäirser nicht gerechnet wer

den — soweit sie nicht verpnchtet sind; denn sie werden ja von der Grundsteuer erfaßt: aus genommen find ferner di« Bauten für öffentliche Zwecke, für Gottesdienst, die Friedhöfe. Die Neubauten sind erst zwei Jahre nach Eintritt der Bewohnbarkeit steuerpflichtig; Fabriken erst nach drei Jahren nach Aufnahme des Betriebes. Be kanntlich hat der Ministerrat beschlossen, den Neubauten vom 5. Juli 1919 bis 31. Dezember 1926 eine 23iährige Befreiung von der Gebäude steuer zu gewähren. Die Bemessung erfolgt

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Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 12
Datum: 18.02.1828
Umfang: 12
. behausung auf die Gemeinde fuhrt, verstanden. Uebrigenü hat dieses G.uudstück jährlich zu», Johann Ainmannischeil Jahrtage StifluugSabgabe in T. W. s fl. 37 1/2 kr. »»d Steuer auf 3 Termine i» nämlicher Währung » st. 44 kr. 1 vl. « pr. abzuführen. Ist geschätzt auf >282 fl. 3V kr. 3. Ein Fischteich sud >674, welcher3Sc»c> lH Klaftern im Nmfange enthält, und zum Ehreubergischen Urbar in R. W. y kr. H/7 pf. und GruudziuS auf 3 Ter mine in T. W. t» kr. 4 Pf. > pr. Steuer entrichtet

. Ist bewerthet auf v fl 4. Die Grundstücke 5>'ic> Xl. iilciusivo XX. faittmt dem oderhalb von jedem Stücke an dem Berge Thauern auslaufeude» kleineu Wieobodeutheile. Diese Realitäten halten »ach der neuen Vermessung und aufgenoinmeuer N^appe >3,72» LH Klafter», uud ha llen jährlich zum Ehreubergischen Urbar in R. W. 3b kr. 22 /7 pf., zum Aminannilchen Jahrlage in T. 4 fl. So 1/2 kr. und auf 3 Termine in T. W. 3 fl. ö kr. Steuer zu entrichten. Sind geschäht auf 224, fl. ,7 kr. Für diese belchriebene

» Wiese auf den Lüßen gemäß aufgenommener Wiappe feil- gebothe»: ^V. E'» Theil vo» S Jauch 3/,3 m Klaftern, a» der Konunerzialstroße niid größteniheilS herwärtS der Ritsche gegen Neutte liegend. Hievon hat Man auf > »^2 Termine kr. 3 pf. Steuer, zu deu von FranziSka Strelle vermog StiftnugSnrkuuoe vom 3o. April iNiö in der St. Anna- Kirche zu Reuite gestiftete» «c>» heiligen Messen jährlich zu Lichtmeß 3 fl. 42 kr. 1 pf. Stiftzins, dann zum Ehren- dergischen ìlrbar 1 Füilermetzen Maßl Hafer

und 2/4 kr. Henneaeld R. W. jährlich zu entrichten. Ini AuSrusöpreile /,3U fl. lì. Ein Theil von obiger Wiese von 3 Jauch HZ Klaftern, der Länge nach au Sebastian Wind und gegeil der Neumühle oben hinüber quer an Jatob Specht stoßend. Dieser Theil ilinß ans > 1/2 Termine sä 1 /2 kr. Steuer, dauu zu den FranziSka Strellischen Stistilieiien s fl. sl> 1/4 kr. R. W. uud zum Ehrenbergischeu Urbar 3/4 Füssermetzeil ' Maßl Hafer lind 2/4 kr. Hennegeld entrichten. Im AuSrusSpreise 2L7 fl. <ü. Eiu Theil vom vorigen

Wieömahde von L Jauch 3>7 HZ Klaftern mit einem Stadel, und zum Theil an Ja kob Specht, größlentbeilS aber an Maria Anna Falger stoßend. Von diesem Stücke ist auf » 1/2 Termine > st. L kr. Steuer, zu dei, FranziSka Strellifchen Stiftmesscn S fl. 4ü 1^4 kr. R. W. lind 1 3/-', Fii^ermetzcn Maßl Hafer uud Heiiucngcld jährlich in daö Ehrenberger Urbar zu He iahlen. Im AuSrufspreife übg fl. l). Ein Theil von der erwähnten Wiefe auf den Lüsten Von »» Ialich t>t»4 lH Klaftern tuit einen» große» Stadel, ganz

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Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 04.08.1923
Umfang: 8
und Dekrete) kann leicht da oder dort ein Irrtum unterlaufen. Die italienische Gesetzgebung kennt folgende eigene Gemeindesteuern, die von der Gemeinde beschlossen werden können: 1. Steuer auf Gewerbe- und Handelsbetriebe; 2. Familien- und Herdsteuer; 3. Viehsteuer; 4. Steuer auf den Mietwert; 5. Steuer auf die benutzten Lokale (Ersatzsteuer für 4); 6. Steuer auf Zug-, Last- und Saumtiere; 7. Steuer auf Hunde; 8. Steuer auf Wagen und Dienstboten; 9. Steuer auf Klaviere und Billarde; 10. Steuer

auf Photographien und Inschriften; 11. Steuer auf die Benützung öffentlicher Grund flächen; 12. Steuer auf die Lizenz von Gasthöfen; 13. Aufenthaltssteuer; 14. Steuer auf die bebaubaren Grundflächen. Ferner Verzehrungssteuer und Konsumabgaben auf Futtermittel, Brenn-, Baumaterialien, soserne nicht staatliche Abgaben darauf lasten. Außerdem können von der Gemeinde, teilweise nur unter bestimmten Voraussetzungen, Zuschläge zu den staatlichen Steuern (Grund-, Gebäude- und Einkommensteuer) erhoben

des ordentlichen Budgets aus Quellen stammt, die nach wie vor gleich sind (hauptsächlich Mobiliarbesitz der Gemeinde). Vie Bedeckung in der Zukunft. Es frägt sich nun, wie rund L. 245.000 nach den neuen Gemeindesteuern aufgebracht werden sollen, um eine möglichst gerechte Verteilung und Belastung zu erzielen. Voraus möchten wir bemerken, daß die unter Zl. 4 genannte Steuer auf den Mietwert fast unserer bisherigen Zinshellerabgabe entspricht, die nach dem Voranschlag 10°/o des Mietzinses betragen hat und deren

Erträgnis mit L. 67.000 veranschlagt war. Die Mietwertsteuer nach dem neuen Gesetz ist nach oben beschränkt, sie kann, wenn sie als Prozentualsteuer erhoben wird, höchstens 4'/g betragen (früher bloß 2°/g, jetzt bis auf weiteres 4°/„). Wenn diese Steuer, da sie sich schon ganz gut eingeführt hat und keine neuen Erhebungen braucht, belassen wird, so kann damit ein Betrag von L. 26.800 (statt bisher L. 67.000) erzielt werden und kämen dann noch L. 218.200 durch die anderen Steuern zur Bedeckung

. Finanztechnisch wäre es für die Gemeinde das einfachste, im Weg von Zuschlägen zu den staat lichen Steuern sich die nötigen Einnahmen zu ver schaffen, da es auf diese Weise keine besondere Mühe für die Erhebung kostet. Zuschläge sind möglich zur Grund- und Ge bäudesteuer in der Höhe von höchstens 60'/» so wie zu einzelnen Gruppen der Einkommensteuer im Höchstausmaß von 10°/<,. Die Gemeindezuschläge zur Grund steuer betrugen in Brixen bisher 300'/g und hatten ein Erträgnis von L. 8400. In Zukunft

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Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 05.03.1925
Umfang: 12
und gemeind liche — auf Wein in den geschlossenen Städ ten gekämpft, während die allgemeine Wein steuer viel weniger angefeindet war. In der Tat hat der Abg. Mareschalchi im vori gen Sommer beim allgemeinen gegen die Weinsteuer und Konsumabgaben die Aufhebung der Weinsteuer nur für die Lose 1924 verlangt, während er gegen die Konsumabgoben in schavffter Weffe Stellung nahm. Allein in unserem Produktionsgebiet Kegen die Verhältnisse weseiMch anders als in den alten Provinzen

—'jedenfalls das kleinere dar. Bei der neuen Weinsteuer entfallen einmal alle di« Schikanen der asten Steuer, dann bleibt der gesamte Ausfuhr wein vollständig frei, ebenfalls stei bleibt der Hauswsm der Produzenten; schließlich fft der Steuersatz gegen früher niedriger mit Ausnahme in Bozen (15 Lire), er be trägt 12 Lire in den anderen Gemeinden. Daß die neue Steuer eine Einschränkung des Konsums und damit letzten Crckes eine ~ ' ' Folge haben In dem erwähnten Artikel macht schließ lich Abg. Marescalchi

, der sich der Unvermeidlichkeit' neuer Steuer- erhöhungen wegen der Gehaltsregulievung der Staatsbeamten wohl bewußt ist, einige Vorschläge hinsichtlich der Ersetzung der neuen Weinsteuer durch andere Steuern. Mese Vorschläge sind folgende: 1. Staats-Zuschlag zu den Gemeinde konsumabgaben, ausgenommen Wein; 2. Erhöhung der Aabrikalionssteuer für Alkohol; dabei Gewährung einer Prämie von 400—500 Lire für Destillation von schlechten mck verdorbenen Weinen, welche von der Ernte 1923 und 1924 herstammen; 3. Einführung

soll; daß die Erhöhung der ohnehin, enormen Favrika- tionssteuer (1500 Lire pro Hektoliter) der Branntweiuerzeugung in unserem Ge biete und damit einer wichtigen Neben- Produktion unserer Wehrwirtschaft den Gnadenstoß versetzen würde; daß schließlich die Einführung einer staatlichen Pwtent- steuer für die Weinverschleitzbetriebe nichts anderes bedeuten würde, Äs eine Steuerlast, die man bei der Türe htnaus- geworfen zu haben glaubt, wieder beim Forffter heveinzulasfen. * Uc&er Einladung des Verbandes der Syn dikate

der Landwirte fand kürzlich in Rom eine Versammlung von Weinbauern und Ver tretern der Weinwirtschaft von ganz Italien statt, welche sich mit der plötzlichen Einführung des Staatszufchlages zu der Konsumabgabe ftir Wein befaßte. Es wurde einstimmig eine Tagesordnung angenommen, in weicher die Versammlung das Vertrauen ausspricht, daß die Regierung in Erwägung der vorgebrach ten Gründe gegen die neue Steuer die Verfü gung vom 15. Februar neuerlich überprü fen und deren Durchführung s u § p e ndie- ren wolle

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 02.09.1936
Umfang: 6
im Sinne der geltenden Ge setze bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1937 in der Gemeinde Merano folgende Steuern und Umlagen eingehoben werden: 1. Mietwertsteuer; 2. Viehsteuer; 3. Ziegen steuer; 4. Hundesteuer; 5. Wagensteuer; 6. Dienst botensteuer; 7. Klavier- und Billardsteuer: 8. In dustriesteuer; 9. Patentsteuer: 10. Lizenzsteuer: 11. Expreßkaffeemaschinen-Steuer; 12. Aufschrif' tenfteuer; 13. Steuer für Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden

angegebenen Umstände beziehen, aufgefordert, bis 20. September im Rathaus die Anmeldung vorzunehmen: dort werden die ent sprechenden Formulare ausgegeben und Bestäti gungen der gemachten Anmeldung ausgefolgt. Mieiwerlsteuer. Besitzer von Miethäusern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigenbesitz oder nicht sind. Zur Anmeldung ist der Hausbesitzer verpflichtet, der auch für die vom Mieter zu ent richtende Steuer gegen Rückoergütungsanjpruch hastet. Von dieser Steuer erfolgt ein Abzug von 5 Prozent

für jedes im Haushalt lebende Kind; sie wird folgendermaßen bemessen: Mietwert von Lire 1201 bis 3000 mit 4 Prozent, von L. 3001 bis 6000 mit 5 Proz., von L. 6001 bis 12.000 mit 6 .Proz., von L. 12.001 bis 24.000 mit 7 Prozent, von L. 24.000 ab mit 8 Prozent. Vieh- und Ziegensteuer: Besitzer von Pferden. Mauleseln. Eseln, Rindern, Büffeln und Ziegen: Die Steuer beträgt 1 Proz. des Durchschnittswer tes der Tiere, mit Ausnahme der Ziegen, für welche sie L. 10 für die ersten 10 Stück und Lire 20 über 10 Stück beträgt

und andere, auch alkoholfreie Ge tränke verabreicht werden, wie auch Badeanstal ten, Auto- und Wagengaragen, Einstellställe, Tanzsäle. Billardsäle oder andere gestattete Spiel säle. Tarif: 20 Prozent auf den Mietwert der Betriebslokale: 10 Prozent auf den Mietwert der Lokale, wo keine alkoholischen Getränke verab reicht werden: 6 Prozent auf den Mietwert von Tanz- oder Spielsälen: 6 Prozent des Mietwer tes auf sanitäre Anlagen, Badeanstalten, Gara gen und ähnliche. Steuer auf Kaffee-Expreßmaschinen: Besitzer

, ob sie ihnen Verpflegung und Unterkunft aeben oder nicht. Als Dienstboten werden ebenfalls betrach tet Personen, welche als Diener oder Wachperso nen bei Gesellschaften oder Klubs fungieren, wie auch solche, die nur für einige Stunden des Tages Dienst versehen. Für die letzteren ist die Steuer auf die Hälfte herabgesetzt. Tarif: L. 25 für den ersten weiblichen, L. 50 für jeden weiblichen ab zweiten: L. 75 für den ersten männlichen, L. 125 für den zweiten männlichen, L. 200 für jeden weiteren. Steuer auf Klaviere

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 06.07.1897
Umfang: 4
Nr. 150 Das mm Ztrmrzrsrtz'j (Winke für die Steuerzahler.) Wir haben schon vorgestern Gelegenheit genommen, unsere Mitbürger auf die Dringlichkeit des Steuerbekennt nisses aufmerksam zu machen. Wir setzen heute unsere Ausführungen damit fort, einiges über die Steuerreform zu bringen. Weitaus das Wichtigste in der ganzen im Gesetze vom 25, Oktober 1996, R.-G.-Bl. Nr. 220, enthaltenen Reform ist die Einführung der progressiven Einkommen steuer: dieselbe ist im 4. Hauptstücke des Gesetzes

be handelt. Sie ist es, die eine Reform nicht nur auf dem Pa pier und in den Amtsakren, sondern eine Reform in der ganzen Auffassung des Steuerwesens bewirken soll. Bon dem Erfolge der Personaleinkommensteuer hängt es vor allem anderen ab, inwieweit die übrigen Zwecke der Re form, Ermäßigung der anderen direkten Steuern und Ueberweisungen an die Länder, erreicht werden können. Von der Personaleinkommensteuer werden wir daher am ausführlichsten handeln. Die Personaleinkommensteuer ist eine neue Steuer

, die wenigstens 18 Millionen Gulden tragen soll. Die Frage muß daher jedem auf der Lippe schweben: warum müssen wir eine neue Steuer tragen, was geschieht mit dem Gelde? Die Antwort auf diese Frage ist in den Eingangsartikeln des Gesetzes selbst, dem sogenannten Finanzplan, enthalten. Während sonst die Erträgnisse neuer Steuern ein fach dem Staatsschatze zufließen und niemand sagen kann, welchem Zwecke gerade diese oder jene Summe dient, ist im Steuergesetze für den weitaus größten Theil der Mehr einnahmen

werden soll, daß die Ermäßigung ein Viertel der jetzigen Last betragen wird. Von dieser Steuer handelt das erste Hauptstück des Gesetzes. Ferner werden die Aktiengesellschaften einer speziel- *)Wir bemerken, daß wir gerne bereit sind, auf Anfragen bezüglich der Steuerreform Auskunft im B rieft asten zu ertheilen. Die Redaktion. Kultt der Maske. Novelette. 4. Mich überkam's wie alten Märchenzauber, die Sa gen und Märchen der Kindheit werden lebendig. „Wenn dies ein verzauberter Forst wäre,' träumte ich, „voll von Elfen

er mit sehr angenehmer, weicher Stimme, „Karo ist viel zu gutmüthig, um Ihnen etwas zu thun.' ^ „Gnädiges Fräulein!' lachte ich, meine Rolle ein gedenk. „Ja wie soll ich den sonst sagen?' fragte er ver wirrt. „Jungfer Elsbeth Schmidt aus der Waldmühle, das Schweslerkind der Millerin,' berichtete ich schnell. „So?' Es klang wie Enttäuschung. „Was glaubten Sie denn?' fragte ich lachend. .Bozner Z eitung' (Südtiroler Tagblatt). len Steuer unterworfen^ die der jetzigen Einkommensteuer ähnlich ist, aber im Gegensatze

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.01.1924
Umfang: 6
dürfen. Wie schon erwähnt, hat der woitvus «größere Teil der Gemeinden die Mbetwe-rtsteuer aus leicht begrifflichen Gründen eingeführt. iDiie Mietwertsteuer betrifft je>de vermietete möblie-rto Wohnung, -auch bann, wenn dieselbe nur den Sommer oder den Win!«e-r über, also nur -einen Teil des Jahres vermietet >ist. Die Steuer trifft den Hauseigentümer Kr un-v-er-' mde-tete moo-lde-rde und -für -vermietete möblierte Wo-Hnungen. Mr un-mdbllierte -vermietete Woh- n>u-ngen -trifft -die Steuer den Mieter

sellbst. Mr Wohnungen, >in Welchen Aftermteter sich -befin den, tvffft die Steuer den ersten Mwter. Der Ha-üseigentiümer hat auch für sine eigene Woh nung den realen MiÄwert zu -versteuern«. Natür- -lich steht d«em Hause iigen-tllmer unld- -dem ersten Vermieter das Recht'zu, sich die Steuer vom Mieter, bzw. Afte-rm-ieter vergüten zu Assen. Die Metwe-rtsteiuer trifft nicht nur da-s Haus selbst, so-n-dern -auch -alles unmitte-lbare Zubehör zum Hause, das sind Gärten, Hofraum. Park anlage, HoHlhütten

, Wa-gen-remi-sen^ Stallungen, -Scheunen usw. Wetters sind der Mietwertsteuer unterworfen die Räume der Verei-ne «und Klubs, Kasino und private iMte-rnehmun-gen. Befreit -von> der Steuer sinv- solg-en«te: 1. Häuser, welche jahraus, -jahrein unmöbliert -sind und -infolgedessen auch nicht -als Mi-etvbjekde «i«n Betracht kommen. 2. Fabriken und Jndustvieanla-gen samt ihren Magazinen. 3. Kirchen, sowie die Tlmtsräume der öffent lichen Aemter,wie Schulen, Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, Land

), W-aisenkMser nffchen N-na-nMteme-s, das bei u-ns «bisher n»- !)-! Fin«de-l-a>syle, s« ... „ , , , . . . ^preise ohne eigenCichen A-rMH leicht angezogen!, zur Bemessung der RegistergMihr ohnedies zu doch besteht begründete Aussicht, daß sie — eine geschehen hat) und der Erklärung beizulegen. « Wenn der ?rklämin>g -d«iese Vi'i^agen nicht bei- li-egen, so gilt «d«i«e .Erklämmg -als nicht gemacht und «der >betresfen!de Steuerpflich-Iige ver'ällt Strafe'(-wie bereli-ts -erwähnt, k-an-n er «die -dop pelte Steuer

? ist Mcht viÄ geholfen. Win legen «daher M'-'b Gewicht, die w«i«rtschla-sW-che Seite b-er Geim.'^e- steuern zu beleuchten«. «Die Schetue-rm, welche den Gemeinden zu-fallen, sind -folgende: 1. Gewerbe- und Verkaufssteuer. 2. Familien- oder Fem-rsdeu-er. Z. Mehsteuer. 4. Mietwertsteuer. 5. Steuer -für «benützte Lokale. 6. Steuer -für Zug--, Reit- mid Lasttieve-. 7. Hundesteuer. 8. Wagen- u-nd -Dienstbotensteu-er. 9. Klavier- und Bilardst-eu-er. 10. Photographie- und AM-ckiristensteiuer. 11. Steuer

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 12
Datum: 11.02.1828
Umfang: 12
7.7 I-it. X. und dessen Nachfolger die Ausfahrt über dieKom- kr. T. W. zum Amniannischeii Iahrtage, und Steuer auf Z inerzialstraße, jener von Qit. li. über I.it. Q. bei Pein Stii- Termine uü 3 /4 kr. T. W. abzugeben, cke der Maria Auua Falger vorbei iiber den »ach der Neu- Im Auölusöpreise it)o fl. ik» kr. mühle sühreude» Konimnnalweg, und die Kanser von l^it. XXIII. Ein Stück Acker nnd Wieogrund von »sHo <D. und U. gleichfalls die Auösahrt bei drm nämlichen Sln- Hl Klaftern. Davon mnß in daö

Ehrenbergische Urbar S kr» cke der Falger vorbei liber eben berührten Kvniniunalweg s t>/7 pf. R. W. Grundzins, znm Amniannischen Jahrtage zu nehmen haben; wobei besonders angeführt wird, daß Veitrag per 2/, kr. T. W. und àuf 3 Termine 23 3/4 Vie Lußwiefe, fohl» sämmtliche 4 Theile, gemäß eines laiid- kr. T. AL. Steuer bezahlt »v.rden. gerichtlichen VetgleichSprotokolleS vcm > i.März 1U17 hin- Im AnSruföpreise »73 fl. 6kl kr. »ichilich deö Frauziöka Strettiscile» Tesi»'.inentS für die un- XXI>. Ein Stuck

Acker und WieöbodeN von >246 entgeltliche Leistung deö BadeS an arme Kranke aus der LZ Klaftern, welcher in daö Ehrenbergische Urbar 6 kr^ Pfarrei Breitenivang und für 2 oder 3 Franziskaner in »2/7 pf. R.W. Grundzins, zum Ammannifchen Jahrtage Neutte haften müssen. «4 kr. T. W. und Steuer auf 3 Termine 24 1/4 kr. T. Ferner werden nach dem Ausweise der über daS bis- W. K» eutrichten hat. beriae Kreklsiiooö aufgenoinmenen Mappe versteigert: ^ Im Aüöruföpreise >3» fl. Z7 kr. I- Ein Stück Acker

und WieSboden oberhalb deö von XXV. Ein Stück Acker und WieSinahd von >,3i LZ der Neumühle in daS KreklmooS führenden Wegeö von Klaftern, wovon in daö Urbar deö Gerichts Ehrenberg 4 1LS2 km Klaftern. Hiesür ist Grundzins in daö Ehrenber«. kr. 3 3/7 pf- R- W., zum Amiiiannische» Jahrlage ein Bei« gische Urbar <> kr. 33/7 pf. R. W., dann zum Ammanni- trag per 21 3/4 kr. T.W. und Steuer auf3Termine 22 >/2 schen Jahrtage 3c> 1^2 kr. T. W. und Steuer auf 3 Ter- kr. T. W. abgeführt werden muß. mine

T. W. 3o 1/4 kr. zu entrichten. - Ini Auöruföpreife >64 fl. >4 kr. Im Aüöruföpreise ^>») fl. 63 kr. XXVI. Ein Stück Ackergut von >>24 Klaftern» II. Ein Stück Acker und Wiesboden von i4y? HZ , Hievon ist in daS Ehrenbergische Urbar 4 kr. 33,7 pf. R. Klaftern. Derselbe hat Grundzins in das Ehrenbergische W. Grundzinö, dann znm Ammannischen Jahrtage ein Ilrbar b kr. 33/7 pf., znm Ammannischen Jahrtage sq kr. Beitrag per 2» 3/4 kr. T. W. und 22 »/4 kr. T. W. Steuek T. W. und Steuer auf 3 Termine T. W. 29 1/4 kr. ab- ans

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 11.01.1881
Umfang: 8
nun apch die falsche Behauptung auf, dass, weil das ganze Land mehr Steuern zahlen müsse, auch bei jedem Einzelnen die Steuer erhöht werde. Die Grundsteuer-Resorm, auf welche sich die Ver fassungspartei so viel zu Gute that und die von dieser in Fluss gebracht wurde, wurde danlalS aus zwei Gründen für nothwendig erklärt: Nämlich er stens weil ein nicht geringer Theil kultivierten Grund unv Bodens bisher steuerfrei gewesen, und zweitens, weil , die Steuer ungleichmäßig vertheilt sei

. Man wollte mit der Reform eine Erhöhung des Steuer- crträgnifses gleichzeitig mit einer gerechteren Verkei lung der Last herbeiführen. Als der stabile Kataster augelegt wurde, der als Grundlage der StenerlieMissung diente, waren große Flächen Bodens gar nicht oder minder cultiviert, welche seitdem in Aecker, Wiesen u. s. w. umgewan delt und daher ertragsfähig gemacht wurden. ' Dies erklärt, weshalb viele tausend Joche unbesteuerten oder zu gering besteuerten Bodens vorhanden sind. Die Ungleichheit

in ertragsfähige Culturen (Wiesen, Aecker) umgewandelt worden waren. , Die Besitzer solcher Gründe, welche bisher steuer frei oder nur gering besteuert waren, werden jetzt allerdings mehr Steuern zn zahlen haben, dies ist aber nur gerecht. Dagegen werden aber Viele eine Steuerermäßigung erfahren und namentlich der kleine Bauernstand, denn die Erhöhung trifft hauptsächlich den Großgrundbesitz. Wir bemerken nur, dass die niederösterreichischen Weinbauer» künf tighin um 147.000 fl. weniger zahlen, wogegen

die Waldungen mit 130.000 fl. mehr belastet werden. Die Erhöhung trifft das ganze Land, aber nicht jeden Einzelnen; Viele werden weniger zahlen. Jene, welche steuerfreie Gründe besaßen, oder deren Gründe ertragsfähiger geworden, zahlen eben mehr als früher. Bisher musste der Bauer, dessen Acker schon im stabilen Kataster als solcher aufgenommen erschien, die volle Steuer zahlen, während sein Nach bar, der z. B. eine Hutweide in Ackergrund ver wandelt hatte, für deufelben wenig oder gar nichts an Steuern

leistete. Diese Ungleichheit hört eben auf In Oberösterreich wurde bei Einführung des stabilen Katasters ein Zuwachs von 136.034 Joch ökonomischer Culturen und 30.903 Joch Waldland constatiert, trotzdem aber die Steuer um 368.209 fl ermäßigt. Bei der Regulierung ergab sich ein neuer Zuwachs von 46.493 Joch und 50.693 Joch Hut weiden wareu in ertragsfähigere Culturen umgewan- delt worden. Diese neuen steuerpflichtigen 260.000 Joch erklären wohl zur Genüge die Erhöhung der 'Steuerschuldigkeit um 544.541

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 16
Datum: 22.11.1924
Umfang: 16
. wie dies z. B. bei unserer früheren österreichischen Einkommensteuer der Fall war (Familieiilage, Schuldzinsen, Verjiche- rungsbeirräge). Ferner fehlt der Einkommen steuer die Progression: es werden zwar dafür den niederen Einkoinmen gewisse Abzüge zugestanden die aber keineswegs emen ge- rcclpen Ausgleich bieien. Die Sreuerresorm hat nun diesbezüglich keriterloi Abänderungen gerroffen, sondern sie hat sich nur darauf be schränk!-, die bestehende Progression der Steuersätze abzuschaffen und die Sätze selber

etwas zu ermäßigen. Wohl aber wurde eine neue Steuer eingeführt: die Einkommen- Ergänzungsstsuer. Diese beruht allerdings aus den, Grundsatz der Leiftungssähigkeit und berücksichtigt die Familienlage und zum Teil andere persönliche Verhältnisse: außerdem ist sie progressiv und läßt ein diskutables Min desteinkommen als Existenzminimum frei. Allein gegenüber der schweren Last der Ein kommensteuer kann dieser versuchte Ausgleich mid die versuchte Berücksichiiigung der per sönlichen Leistungsfähigkeit

nicht allzuhoch eingeschätzt werden. Die Steuerreform hat somit keine wesentliche Aenderung der bisherigen Sachlage herbeigeführt, was außerordentlich bedauerlich ist. Z. Steuermigerechtigkeiten infolge der praktischen Durchführung der Einkommen- steuer. Viel schwerer fallen aber jene S teuer- Ungerechtigkeiten in die Wagschale, die infolge dvr praktisch e,i Durchführung der Ein kommensteuer bewirkt werden. Auch darauf haben wir wiederholt schon hingewiesen. Die größte

gegen jene der Klasse D. Die Sprache dieser IHK fern rst An leuchtend uiÄ> die ungeheure Ungerechtigkeit in der Verieilimg der Steuerlast in die Augen springend. Zivei Fragen drängen sich sofort aus: l. woher kommt diese maßlose und de» rechtlichen Bestimmungen der Einkommen steuer ganz widersprechende Ungerechtigkeit? Z. Hat die Steuerreform diese Ungerechtig keit beseitigt? Zu l. Der Grund dieser Steuerungerechtig- keit ist außerordentlich einfach und unseren Leser?, zur Genüge besannt. Er liegt vn den maßlos

hohen «ätze» der italienischen Ein kommensteuer. Dies« hohen Sätze hobon eine begreifliche allgemeine und gründliche Steuer flucht zur Folge. Wehe dem. der mit seinem wahren Einkommen den hohen Steuersätzen zum Opfer fällt! Dem Kapitalbesitzer wurde bisher ein volles Viertel, dem Gewerbetrei benden ei,n volles Fünftel semes Einkommens weggenommen! K«n Land hat daher «ne so große Steuerflucht auf,Mvrisen und eine so geringe S .euormoral zu verzeichnen aks Italien. Allein nicht jede Twuerzruppe kmn

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Dolomiten
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Seite 4 von 6
Datum: 27.10.1941
Umfang: 6
die katholische' Kirche schm, in alter Zeit Ernte- Dankgottesdienste und -Prozessionen eingefiihrt hat. Dieser Brauch besteht auch in der Pfarre Bolzano. Stets nimmt eine große Zahl An dächtiger insbefonders aus der bäuerlichen Be völkerung an der Dankprozesston teil. Die Krieflsgetvinnsterrer Da immer wieder Anfragen kommen über öte Kriegsgewinnsteuer, wollen wir di« Steuerträger mit den wichtigsten sie betreffenden Bestimmun gen bekanntmachen: Dar Objekt der Steuer. Dieser außer ordentlichen Steuer

. di« auf eigene Rechnung arbeiten, >alfo nicht Angestellte einer bestimmten Firma »sind. Unter diese Steuer fallen nicht die b«i , citrcx Firma angestellten Handelsreisenden. :Platzocrtretcr und Geschästsangestelltcn, die in !der Einkommensteuer in der Kategorie C2 bc- istcuctt sind. Auch die Vertreter ausländischer Firmen werden von dieser Steuer betroffen. !Ferner sind van dieser Steuer auch alle jene betroffen, die aus besonderen Gründen durch Sondergesetze non der Entrichtung der Ein kommensteuer bc-reit

ist. jeden Jahres eine Erklärung für eine Herabsetzung einbringcn, wenn er ein geringeres Einkommen im Vorjahre Nachweisen kann. m Zahnatelier 6. Schachinger. Merano, wird weitergeführt. 2100M Dr. v. Drailenberg. Bolzano. Ftauenarzl. bis 4. November verreist. 2486 Zum besseren Verständnis lenken wir die Aulmerk'amkcit der Leier auf die Tatsache, dag das Einkommen zur gewöhnlichen Einkommen steuer von vornherein mit Bezug auf die vor hergehenden zwei Jahre seitgelegt wird, während bei der Kriegsgewinnsteuer

da? Einkommen alljährlich im Rachbincin festgeftellt wird. Die Einkommenserklärung must bei den zu ständigen Steuerämtern eingebracbt werden und wird in vielen Fällen auch im nreigensten Jnter- csic des Steuerträgers liegen. Mangels einer eingebrachtcn Faticrung ist das Steueramt be rechtigt, die Festsetzung des Einkommens zur Kriegsgewinnsteuer bis 31. Dezember des zweit folgenden Jahres, auf das sich die Steuer bezieht, von Amts wegen vorzunehmcn; also für 1909 bis 01. Dezember 1911. Wenn hingegen

der Steuerträger die Fattcrung termingemäß eiu- gcbracht hat, kann das Stcucramt wie bei der gewöhnlichen Einkommensteuer sein Einwendun gen dagegen, bzw. eine Erhöhung des erklärten Einkommens nur bis 01. Dezember des Jahres vornehmen, in welchem die Fatierung termin gemäß erfolgte. Außerdem kann der Steuer träger. der die Faticrung Unterlasten hat, und dem die Verständigung auf Erhöhung des Ein kommens zugcftellt wird, wohl an die für die Einkommensteuer zuständigen Kommissionen re kurrieren

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 05.03.1913
Umfang: 8
nicht mehr als zwei Personen ein. schließlich deS Fatierenden umfaßt, erhöht sich die Steuer um 10 Prozent. Ein Beispiel: Ein Unver heirateter. der ein Einkommen von 6000 Kr. hat, zahlt jetzt 110 Kr. Personaleinkommensteuer. Die Junggesellensteuer mit 15 Prozent der Personal- einkommensteuer macht Kc. 16 50; er^wird daher im Ganzen Kr. 126 50 zu zahlen haben. Heiratet er, bleibt aber kinderlos, so zahlt er dieselbe Per- sonaleinkommensteuer, aber nur 10 Prozent Jung gesellensteuer

hölzchen sür 80 Zündhölzchen, bei den schwedischen Zündhölzchen sür je 60 Hölzer. Bei Schachteln mit höherem Inhalt je 2 Heller für 60 Stück oder Teil- Wengen hievon. Bei Zündkerzen beträgt die Steuer 10 Heller bei einem Inhalte von 60 Stück. Bei Packungen mit größerem Inhalt 10 Heller per 60 Stück oder Teilmengen. Ferner werden auch die Zündapparate der Besteuerung unterzogen werden, deren Höhe erst nach der Ausgiebigkeit des be- *) In letzter Zeit haben sich manche katholische Blätter bitter darüber

beklagt, daß durch die Junggesellensteuer ge rade in erster Linie die Geistlichen getroffen wären. Diejen blättern war es jedenfalls unbekannt, daß diese Steuer erst bei 50L0 Kr. beginnt. Sie dürfte daher wohl tatsächlich 5ur sehr wenige Herren auS dem geistlichen Stande treffen« treffenden Apparates bestimmt werden soll. Die Zündhölzchensteuer wird sich im allgemeinen als eine Paketsteuer darstellen in der Weise, daß die Pakete in der Fabrik mit einer Marke versehen werden. Die Steuer

wird bei der AuSsuhr aus der Fabrik entrichtet, kann aber auch gestundet werden. Auf den Export hat die Steuer keinen B?zug. WaS den Import anbelangt, so werden die Hölzer an der Grenze besteuert werden. Ungarn gegenüber wird der Deklarationszwang eingeführt, so daß die Hölzer ungarischer Provenienz entweder an der Grenze oder beim Empfänger selbst besteuert werden. Heute kostet ein Päckchenen Zündhölzer. daS zehn Schachteln enthält, 12 bis 13 Heller; nun soll darauf eine Steuer von 20 Heller gelegt

werden, so daß daS Päckchen künftig 32 bis 33 Heller kosten wird. Die Tantiemensteuer. Die Tantiemensteuer beträgt ohne Rücksicht aus das sonstige Einkommen bei einem Betrage bis einschließlich 2000 Kr. 2 Prozent, bis 16.000 Kronen 4 Prozent, bis 60000 Kr. 6 Prozent, darüber 8 Prozent. Die Besoldungssteuer, die wie bisher bei einem Einkc^nmen auS Dienstbezügen von über 6400 Kr. in ^eun Stufen von 04 bis 6 Prozent erhoben wurtze, bleibt dieselbe. Die Erhöhung der Einkommensteuer. Die Erhöhung dieser Steuer beginnt erst

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 15 von 18
Datum: 14.02.1828
Umfang: 18
versehen und mit Nr. 32 signirt, mit großen Stallungen, Stadel, Strenschopfen uno «nchengàrten. Diese Realität ist gemäß Steuerkata- stero Aulirlo. iSbi zur Gemeinde Breitenwang steuerbar, und hat dahin auf 6 Termine T. W. »7 kr. 4 Pf. y pr. Steuer, und in das Ehrenberger GerichtSurbar 34 kr» » 1 /7 pr. R. W. Grundzins zu entrichten. Ist geschäht auf Uo» fl. 2. Ein Stück DunguiooSboden sul» j>ro. »Svb, worin das alte BadhauS, eine Holzfchopfe und der Fisch- behältersteht, und ein KabiSgarten liegt

. Hält nach neuer AnSmessuiig <)7o5 LH Klaftern, und wird darunter der ganze Grundboden, welcher unterhalb des Weges, der vo» der Nenmühle in daSKreklmooö und nächst ü» der neuen Bad- behansung auf die Gemeinde führt, verstanden. UebrigenS hat dieses Grundstück jährlich zuiN Johann Aiiiiiiaiinischen Jahrlage Stislungöabgabe in T. W. 2 fl. 3? »/^ kr. und Steuer aus 3 Termine in nämlicher Währung » fl. 44 kr» » dl. y pr. abzuführen. Ist geschätzt ans is3s fl..3v kr. 3. Ein Fischteich sul» Z^'rc». Lad

. >674, welcher 32oo HZ Klaftern im Umfange enthält, und zum Ehrenbergischen Urbar in R. W. <) kr. 4/7 pf. und Grundzins anf 3 Ter mine in T. W. ti kr. 4 pf. 1 pr. Steuer entrichtet. Ist bewerthet auf S fl 4- Die Grundstücke XI. inclusiva XX. sammt dem oberhalb von jedem Stücke an dem Berge Thauern auslanfenden kleinen Wiesbodentheile. Diese Realitäten halten nach der ueUen Vermessung und aufgenommener Mappe >3,720 LHKlaftern, und ha ben /ährlich zum Ehrenbergischen Urbar

in R. W. 3b kr. »2/7 pf.> zum Ammaunischen Jahrlage in T. W. 4 fl. So,/^.kr. und auf 3 Termine in T. W. 3 fl. l! kr. Steuer zu entrichten. Sind geschätzt auf 224» fl. .,7 kr. Für diese beschriebene» Realitäten ist nach den oben ausgesetzten SchätzungSbeträgeu die AuSrnfssuiume be stimmt auf 4?U, fl. SS kr. Hiebei wird besonders bemerkt, daß alle oben aufge führte Grundstiicke auf immer bei der neuen Badbehausung Nr. 32 verbleiben Müssen, daß dieselben unter keinem Vor- wande weder ganz noch zum Theile davon getrennt

jährlich als Grund« zinö zu erhalten. . Auf anhossender hoher WerstücknngSbewilligung wird von der im Steuerkataster 5»il) ^3 >2 erscheinende» 'Wiese anf den Lüße» gemäß aufgenommener Mappe feil- gebothen: Ein Theil von S Jauch 3/,6 LZ Klaftern , an der Kommerzialstraße und größlentheiiS herwärtS der Ritfche AtttelligcilAbl. z. B. v. u. f. T. u. V- 13. ,L23' gegen Renkte liegend. Hievon hat »nan auf > >^2 Terntin» 43 kr. 3 pf. Steuer, zu den pon Franzioka Streike vermag StiftungSurkunde vom 3o. April

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Dolomiten
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Seite 13 von 16
Datum: 14.08.1937
Umfang: 16
ist mit 6 Booten (Achter mit Steuer, Doppelzweier, Zweier mit Steuer, Einer, Zweier ohne Steuer, Vierer mit Steuer) vertreten. Dia AuSscheidungskämpfe waren schon am 1.3. dS. Heute, Samstag, und morgen, Sonntag, finden die Endkämpfe statt. Ein Sportereignis, da» wieder viele Nationen, in der .Hauptfach« ober Italien und Deutsch- l a n d, in seinen Bann zieht, ist das große Auto rennen in PeScara um den XIII. „Acerbo-Pokal' der am morgigen Sonntag feine SluStragung pnoet. Bei diesem Rennen

um den Mitrohacup zum Gegner hat. Atolicn mit vier Baake im Endlauf Amsterdam, 13. August. Die ersten AuSfcheidunaSkämpfe der Europa meisterschafte» im Rudern brachten folgende Ergeb nisse: Vierer mit Steuer: I. Lauf: 1. Holland; 2. Juga- siawien; 3. Oesterreich-, 1. Ungarn; 5. Tschecho slowakei. — 2. Laus: I. Italien in 7:35.6 Min.; 2. Dänemark; 3. Deutschland; 4. Frankreich. Zweier ohne Steuer: i. Laus: 1. Dänemark; 2. I t a l i e it; 3. Frankreich; 4. Holland. ~ 2. Lauf: 1. Deutschland; 2. Schweiz; 3. Ungarn

; 4. Jugo slawien. Einer: l. Laus: 1. Polen; 2. Italien; 3. Däne mark: 4. Holland. — 2. Lauf: 1. Oesterreich; 2. Schwei?; 3. Deutschland; 4. Tschechoslowakei. Doppelzweier: l. Lauf: 1. Deutschland; 2. Schweiz; 3. Ungarn; 4. Tschechoslowakei. — 2. Lauf: 1. Ita lien in 0:58 Min.; 2. Frankreick,; 3. Belgien; 4. Jugoslawien. Zweier mit Steuer: l. Lauf: l. Italien irr 8:00.1 Min.; 2. Holland; 3. Frankreich-, 1. Ungarn. — 2. Lauf: 1. Deutschland: 2. Schweiz; 3. Polen; 1. Jugoslawien. Vierer odnc Steuer

: I. Lauf: 1. Schweiz) 2. Deutschland; 3. Jugoslawien (ansgcgeben). — 2. Laus: 1. Ungar»: 2. Dänemark; 3. Frankreich. Achter mit Steuer: 1. Lauf: 1. Italien in 6:21.5 Minunten; 2. Ungarn: 3. Tschechoslowakei; -4. Frankreich. — 2. Lauf: 1. Deutschland; 2. Däne-- mark; 3. Holland: 4. Jugoslawien. Italien hat sich dadurch vier Endlänfe gesichert, dis am Sonntag zur Austragung kommen. Die Sieger der graften Rad-Nrmdfghrten Mit dem Abschluß der Schweizer Rundfahrt 1237 ist auch die Saison der großen

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.03.1923
Umfang: 6
'! T«it» » vi«BaG. b« S. MikH IS». Ausdehnung der Gesetze über die direkten Steuern. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 49 vom 28. Feber bringt das tgl. Dekret vom 11. Jänner 1S2S. Nr. 148, wonach die ita lienischen > Gesetze über die Einhebung der direkten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, u. zw. sind ab 1. Jän ner 1924 folgende Steuern -einzuhebtzn: 1. Einkommensteuer, 2. Gebäudesteuer, 3. die Grundsteuer, 4. die Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen

der Handelsgesellschaften und der Verwaltungs- rate der Aktiengesellschaften, 5. die außer ordentliche Kriegspersonalsteuer. 6. die Er- gänzungsstsuer auf das Einkommen, 7. eine außerordentliche Steuer auf die Dividen den, Zinsen und Prämien der von Gesell schaften und anderen öffentl. Körperschaften aus gegebenen Titres, S. eine -Kriegszinssteuer. Die derzeit in den neuen Provinzen gel tenden direkten Staatsftouern, sowie' die Verpflichtung der juridischen und physischen Personen zur Einhaltung der diesbezügli chen Bestimmungen, bleiben

, 4. die Besoldungsstouer, 5. die Hauszins - steuer, 6. die Hausklassensteuer. 7. die fünf- prozentige Gebäudesteuer, 8. die Grmid- steuer, 9. die Tantiemensteuer und 1l). die Dividendenstsuer. An Stelle dieser Steuern treten eben ab 1. Jäner '1924 die oben ge nannten Steuern. Der Artikel 8 bestimmt, daß auch alle in den alten Provinzen vor gesehenen Nachlässe oder Befreiungen der eingangs «genannten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Ueber Nach lässe oder Befreiung von Steuern zugun sten

Körperschaften und Anstalten, soweit diesel ben der öffentlichen Rechnungslegung unter liegen, haben ihre Stsuerevklärungen bis spätestens 31. August 1923 für das Steuer jahr 1924 einzubringen. Wenn von den Privatpersonen diese Steuererklärungen nicht zu dieser vorgeschriebenen Zeit einge bracht werden, so wird als Grundsteuer das Ausmaß der besonderen Erwerbsteuer der Jahre 1922 «und 1923 als Bemessungsgrund lage angenommen. Dabei werden die Ein kommen der Katogyrie A, dann der Kate gorie

E, welche aus Gehältern der Privat angestellten aus frommen Stiftungen und Lebensrenten bestehen und der Kategorie D den Akten entnommen, wie sie in den Einkommenstsuerregistern der derzeitigen Steuerämber aufscheinen. Wenn aus diesen Akten keine Summe resultiert, so wird die Steuerbewesfungssunmle von der Steuer agentur auf Grund der Durchführungsver ordnung vom Jahre 1907 festgefetzt. Die Einkommen der Kategorie D und E soweit dieselben nicht schon laut dler vorherigen Be stimmungen in den Einkommensteuerli-sten

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 05.03.1883
Umfang: 4
, die nenen Zölle, die Zuckersteuer^ Erhöhung der Tabakpreise. Zu letzterer brauchte Hie Negierung kein Gesetz: diese Erhöhung war ihr noch leichter, als die andern Steuer-Erhöhun gen; ich sage noch leichter, weil ja das Ministerium bei der Majorität jede Steuer durchsetzt (Heiter keit) . . . Sodann erörtert Redner die Erhöhung der Tabakpreise im Detail und bespricht ztffermäßig die Ergebnisse der Steuer-Erhöhungen. Die Aus gaben sind in den letzten drei Jahren um L8 Millionen gestiegen, die Einnahmen

um t>4 Millio nen; aber auch das Defizit ist gestiegen und be trägt nach den Ausführungen des Finanzmini sters Heuer 28 Millionen. Das sind die Ergeb nisse der Finanzpolitik der Regierung. Die Aus lagen für die Verzinsung der Staatsschuld sind in demselben Zeitraum um mehr als fünf und eine halbe Million gestiegen. Davon entfallen auf das Jahr 1881 eine halbe Million, auf die fol genden beiden Jahre aber zwei Millionen, also das Zehnfache, und während derselben Zeit sind die Steuer-Erhöhungen eingetreten

, der das gethan hat, was man wünscht, das Alle in Oesterreich thun sollten, eine böse Eigen schaft legt man ihm nicht bei, nämlich, daß er dunim ist (Heiterkeit links), daß er sich vor dem Rentensteuergesetz fürchten wird. Das wird ke'n Rentier thun, denn er weiß, er wird durch das Gesetz nicht getroffen. Wer jedoch dem Besitzer einer Realität Geld leiht, der soll bestraft werden: er muß die Steuer zahlen und er muß sie auch zahlen, wenn der Andere ihm keine Zinsen zahlt. Während der ganzen Zeit der Exceution

, die bekanntlich m Oesterreich nicht kurze Zeit währt, muß der Gläubiger, wenn er aus Hypotheken Geld ausgeliehen hat und vielleicht ausschließlich auf diese Einnahmen angewiesen ist, die Steuer zahlen bei sonstiger Execution, und Steuer-Execution ist viel schneller als die Execu tion auf Realitäten. (Heiterkeit links.) Was wird die Folge sein? Der Gläubiger wird sich sicherstellen, eine Assecuranz-Prämie nebst Ver zinsung verlangen; um die Steuer wird der Zinsfuß erhöht, er wird aber auch erhöht um die Gefahr

, die Steuer aus Eigenem zahlen zu müssen, weil der Andere, auch wenn er noch so solid ist, vielleicht erst spater zahlt. Lassen Sie mich auch ein paar Worte über die Erw erlisten er sagen. Bei der Erwerbsteuer ist es zunächst eine Ungeheuerlichkeit, bei einem rei nen Einkommen von sl. sür eine Nebenbe schäftigung, die vielleicht darin besteht, daß ein Beamter Abends abschreibt, eine Erwerbsteuer von ü., welche aber auch den Zuschlägen unterliegt, ',n fordern. Es ist das etwas so Hor rendes

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Brixener Chronik
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Seite 7 von 8
Datum: 06.10.1916
Umfang: 8
M6 Freitag,» den 6. Oktober Seite 7. Möbreinkommen haben-, ist auch das befreite anderes einzurechnen und die Steuer nach dem ^^7en Teile des Mehremkommens vechält- M 'berechnen. (Beispiel: Ein Offizier hatte 1913 einen Dienstbezug von 8000 R, sonstiges Arminen 3000 ic, zusammen 11.000 k; im Jahre Dienstbezug von 12.000 X. sonstiges Ein- 16.000 ^ zusammen 28.000 X. Sein Mehr- Ä^mmen beträgt daher 17.000 das steuerpflichtige TLntommen 13.000 X (16.000 - 3000 15). Auf ^ ^lamte Mehreinkommen

entfielen an Kriegsge- i«Meuer 1200 K, auf den steuerpflichtigen Teil des ZVommew der Teilbetrag von 917 X.) Spenden für Kriegsfürsorge dürfen von dem Mehr- -.inkomnen in Abzug gebracht werden. Hingegen ist KriegsgeVinnsteuer weder bei Bemessung dieser Steuer noch auch bei der Bemessung, der Erwerbsteuer der Einkommensteuer in Abzug zu bringen. Der Steuerfuß wächst mit dem Mehreinkommen soMreitend (d. h. der Prozentsatz wird größer); er beträgt 5^ bei einem Mehreinkommen von 3000 bis T und wächst

bis zu 45A bei einem Mehrein- kommen von über 500.000 15. Bei einem Mehrein- Zommen von z. B. 6000 15 beträgt daher die Steuer M L (also ein Zwanzigstel), bei einem Mehreinkom- «m von 40.000 15 schon 1500 15 und bei einem Mehr einkommen von 600.00015 sogar 270.000 15 (also fast die Hälfte). Die Steuer ist daher .gerecht, weil sie das Were Ginkommen verhältnismäßig höher besteuert. Die Kriegsgewinnsteuer ist von jener Steuerbehörde 1. Instanz zu bemessen, die für die Veranlagung der Einkommensteuer

für das dem jeweiligen Kriegsjahre nächstfolgende Jahr zuständig ist. Die Steuerbehörde hat die Grundlage für die Feststellung der Kriegsgewinnsteuer aus den Behelfen über die Embmmensteuer zu entnehmen. Da daraus jedoch mcht alle für die Bemessung der neuen Steuer maß gebenden Aenderungen des Einkommens zu entnehmen sind, besteht für bestimmte ergänzende Angaben über die Höhe des Mehrein?ommens eine Bekenntnis- pflicht der Parteien. Die Bekenntnisse sind inner halb bestimmter Fristen einzubringen

. Für alle jene, die in den Kriegsjahren eine besondere Erhöhung ih res Einkommens erzielt Haben, ist es am zweckmäßig sten, sich sofort an die Steuerbehörde zu wenden. Die Kriegsgewinnsteuer ist zur Hälfte in den ersten N Tagen nach Zustellung des Zahlungsauftrages zu entrichten, die zweite Hälfte erst nach Ablauf von wei teren sechs Monaten. Eine Vorschreibung der Steuer M Zwecke der Bemessung von Zuschlägen zur Steuer findet nicht statt. Der Staat hat durch Schutzmaßnahmen auch vorge legt, dch die Steuer gleichmäßig und gerecht

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 8
Datum: 06.10.1916
Umfang: 8
INS. Freitag, den 6. Oktober Seite 7. anderes Mehreinkommen haben, ist auch das befreite Mehreinkommen einzurechnen und die Steuer nach dem steuerpflichtigen Teile des Mehreinkommens verhält nismäßig! zu berechnen. (Beispiel: Ein Offizier hatte im Jahre 1913 einen Dienstbezug von 8000 X. sonstiges Einkommen 3000 k, zusammen 11.000 15: im Jahre 1914 einen Dienstbezug von 12.000 15, sonstiges Ein kommen 16.000 15, zusammen 28.000 15. Sein Mehr einkommen beträgt.daher 17.000

15, das steuerpflichtige Mehreinkommen 13.000 15 (16.000 — 3000 15). Auf das gesamte Mehreinkommen entfielen an Kriegsge- winnsteuer 1200 15, auf den steuerpflichtigen Teil des Mehreinkommens der Teilbetrag von 917 15.) Spenden für Kriegsfürsorge dürfen von dem Mehr- ejnkommen in Abzug gebracht werden. Hingegen ist die Kriegsgewinnsteuer weder bei Bemessung dieser Steuer, noch auch bei der Bemessung der Erwerbsteuer und der Einkommensteuer in Abzug zu bringen. Der Steuerfuß wächst mit dem Mehreinkommen fortschreitend

(d. h. der Prozentsatz wird größer): er beträgt 5A bei einem Mehreinkommen von 3000 bis 1V.M1 15 und wächst bis zu 45A> bei einem Mehrein- iommen von über 500.000 15. Bei einem Mehrern- kommen von z. B. 6000 15 beträgt daher die Steuer M 15 (also ein Zwanzigstel), bei einem Mehreinkom men von 40.000 15 schon 1500 15 und bei einem Mehr einkommen von 600.00015 sogar 270.000 15 (also fast die Hälfte). Die Steuer ist daher gerecht, weil sie das höhere Einkommen verhältnismäßig höher besteuert. Die Kriegsgewinnsteuer

ist von jener Steuerbehörde 1. Znstanz zu bemessen, die für die Veranlagung der Einkommensteuer für das dem jeweiligen Kriegsjahre nächstfolgende Jahr zuständig ist. Die Steuerbehörde hat die Grundlage für die Feststellung der Kriegsgewinnsteuer aus den Behelfen über die Einkommensteuer zu entnehmen. Da daraus jedoch nicht alle für die Bemessung der neuen Steuer maß gebenden Aenderungen des Einkommens zu entnehmen, sind, besteht für bestimmte ergänzende Angaben über die Höhe des Mehreinkommens eine Bekenntnis pflicht

der Parteien. Die Bekenntnisse sind inner halb bestimmter Fristen einzubringen. Für alle jene, die in den Kriegsjahren eine besondere Erhöhung ih res Einkommens erzielt haben, ist es am zweckmäßig sten. sich sofort an die Steuerbehörde zu wenden. Die Kriegsgewinnsteuer ist zur Hälfte in den ersten 3V Tagen nach Zustellung des Zahlungsauftrages zu entrichten, die zweite Hälfte erst nach Ablauf von wei teren sechs Monaten. Eine'Vorschreibung der Steuer Ml Zwecke der Bemessung von Zuschlägen zur Steuer findet

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Dolomiten
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Datum: 16.10.1939
Umfang: 6
, ob diese neue Steuer ebenso wie die Umsatz- und Stempelgebühr auf den die Zablung Leisten den übertragbar ist oder nicht. Das Finanz ministerium hat sich bisher zu dieser Frage nicht geäußert, wenigstens nicht in offizieller Farm, nnd durch die Erörterungen in der Presse ist wenig geklärt worden. Am Klarheit zu schaffen muß vor allem fest- gestellt werden, ob es sich um eine direkt« oder indirekte Steuer handelt. Der der Steuer gegebene Name. „Einnahmen- st e u c i“, würde die Auffassung rechtfertigen

, daß es sich um eine direkte Steuer handelt. Durch ein Beispiel wird dies sofort klargostellt. Der Hausbcrr muß von der vom Mieter be zahlten Miete 2^ an Einnahmenfteucr ent richten. was nichts anderes wäre als eine weitere Gebäudcsteuer. Ebenso würde die vom Bäcker oder Fleischhauer zu entrichtende 27°ige Steuer van dem vom Kunden bezahlten Waren preis nur eine weitere Einkommensteuer da«» stellen. Wird diese 20?-ige Steuer aber vom Haus herrn oder vom Kaufmann auf den Kunde«, bozw. den Mieter übertragen und neben

dem Preis oder der Miete eingehoben, so haben wir den Fall der indirekten Steuer. Der Gesetzgeber hat jedenfalls nicht die Absicht gehabt mit der in Frage stehenden Steuer eine direkte Steuer zu schaffen, denn in diesem Fall« hätte er viel einfacher die geaenwärtige« Steuersätze erböht. Aus dem ganzen Text de« Gesetzes geht hervor, daß es sich nur um ein« indirekte Steuer handeln kann. Die bisherig« sehr komplizierte Umsatzgebühr wird nunmehr aufgehoben und durch die neue Einnahmensteue, ersetzt. Ferner

besagt der Ministerratsbeschluß, daß die Entrichtung der Einuahmensteuer auch die für deu Betrag in Frage kommende Quit- tungsstemvelgebiihr inbegreift. Diese zwei Ge bühren sind aber ausgesprochen indirekt« Steuern und als solche auf denjenigen über tragbar, der die Zahlung zu leisten hat. Als« nicht der Zahlungsempfänger hat die Gebühr effektiv zu entrichten, soudirn derjenige, welcher die Zahlung zu leisten hat. Der Zahlung«- empfänger ist aber für die Entrichtung der Steuer, somit deren Einhebung

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