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Seite 13 von 16
Datum: 14.08.1937
Umfang: 16
ist mit 6 Booten (Achter mit Steuer, Doppelzweier, Zweier mit Steuer, Einer, Zweier ohne Steuer, Vierer mit Steuer) vertreten. Dia AuSscheidungskämpfe waren schon am 1.3. dS. Heute, Samstag, und morgen, Sonntag, finden die Endkämpfe statt. Ein Sportereignis, da» wieder viele Nationen, in der .Hauptfach« ober Italien und Deutsch- l a n d, in seinen Bann zieht, ist das große Auto rennen in PeScara um den XIII. „Acerbo-Pokal' der am morgigen Sonntag feine SluStragung pnoet. Bei diesem Rennen

um den Mitrohacup zum Gegner hat. Atolicn mit vier Baake im Endlauf Amsterdam, 13. August. Die ersten AuSfcheidunaSkämpfe der Europa meisterschafte» im Rudern brachten folgende Ergeb nisse: Vierer mit Steuer: I. Lauf: 1. Holland; 2. Juga- siawien; 3. Oesterreich-, 1. Ungarn; 5. Tschecho slowakei. — 2. Laus: I. Italien in 7:35.6 Min.; 2. Dänemark; 3. Deutschland; 4. Frankreich. Zweier ohne Steuer: i. Laus: 1. Dänemark; 2. I t a l i e it; 3. Frankreich; 4. Holland. ~ 2. Lauf: 1. Deutschland; 2. Schweiz; 3. Ungarn

; 4. Jugo slawien. Einer: l. Laus: 1. Polen; 2. Italien; 3. Däne mark: 4. Holland. — 2. Lauf: 1. Oesterreich; 2. Schwei?; 3. Deutschland; 4. Tschechoslowakei. Doppelzweier: l. Lauf: 1. Deutschland; 2. Schweiz; 3. Ungarn; 4. Tschechoslowakei. — 2. Lauf: 1. Ita lien in 0:58 Min.; 2. Frankreick,; 3. Belgien; 4. Jugoslawien. Zweier mit Steuer: l. Lauf: l. Italien irr 8:00.1 Min.; 2. Holland; 3. Frankreich-, 1. Ungarn. — 2. Lauf: 1. Deutschland: 2. Schweiz; 3. Polen; 1. Jugoslawien. Vierer odnc Steuer

: I. Lauf: 1. Schweiz) 2. Deutschland; 3. Jugoslawien (ansgcgeben). — 2. Laus: 1. Ungar»: 2. Dänemark; 3. Frankreich. Achter mit Steuer: 1. Lauf: 1. Italien in 6:21.5 Minunten; 2. Ungarn: 3. Tschechoslowakei; -4. Frankreich. — 2. Lauf: 1. Deutschland; 2. Däne-- mark; 3. Holland: 4. Jugoslawien. Italien hat sich dadurch vier Endlänfe gesichert, dis am Sonntag zur Austragung kommen. Die Sieger der graften Rad-Nrmdfghrten Mit dem Abschluß der Schweizer Rundfahrt 1237 ist auch die Saison der großen

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Seite 3 von 16
Datum: 26.07.1930
Umfang: 16
in allen Provinzen, wo diele Einrichtrmg noch nicht besteht» mit 1. September 1930 festsetzt. Wahrend bisher die Steuern zwischen dem tO. lind 18. jeden geraden Monats bei den Steuerpächtern einbezcrhlt werden muhten, wenn der betreffende Steuerträger sich zur Zahlung der Steuern nicht eines Kredit inftitutes, bei dem er ein Konto unterhält, bedient hat. wird also von der Oktober Stcuerrate an auch die Möglichkeit bestehen seine Steuerschulbigkeit durch eine einfache Ueberweisung aus dos Postkonto des Steuer

zahlers oder durch Einzahlung auf dieses Konto von jedem Postamt aus zu entrichten. Die Neuerung wird vor allem der Kaufmann schaft bequem sein, die, sofern sie ein steuer pflichtiges Einkommen von mindestens Lire 15.000.— hat. ohnedem verpflichtet ist, ein Postkontokorrent zri unterhalten, dann aber auch der Landbevölkerung lind allen jenen Personen, die sich bisher zu den Steuer- cinzahlungsterminen an den Schaltern des Steuerpächters cinfinden und dort die zeit raubende und lästige Prozedur

der Steuer- Anzahlung alle zwei Monate besargen mußten. Jedes Postamt in den kleinsten Ge meinden kann künftig zur Einzahlung der Timer verwendet werden; viel Zeit und auch Auslagen lassen sich dadurch ersparen. Alle Steuerpächter sind verpflichtet, «in Postkontokorrent zu eröffnen und dessen Nummer entsprechend bekanntzugeben. Die Steuerträger, die sich des Postamtes zur Ein zahlung der Stellerrate bedienen wollen, müssen den Ueberweisungsauftrag oder die Einzahlung auf das betreffende Postkonto

spätestens am 12 . jcdeil geraden Monates durchführen. Die Ueberweisungsaufträge und die Formulare, mit denen die Einzahlungen auf das Konto des Steuerpächters gemacht werden, müssen folgende Eingaben enthalten: Die genaue Bezeichnung der Steuerpachtstelle lEsattoria), an welche die Ueberweisung oder Zahlung geht: den Namen des Steuerträgers, die Art der Steuer, den Artikel der Steuer rolle, auf den sich die Zahlung bezieht, welche Rate oder Raten bezahlt werden und wieviel an Stempel, Strafspesen llsw

. bezahlt wird Alle diese Angaben sind aus den Steuer zahlungsaufträgen ersichtlich und können von diesen abgeschrieben werden. Die De stätigungen, die das Postamt über die Ein zahlungen ausstellt und der der Partei ver bleibende Abschnitt des Ueberweisungsformu- lars bilden den Beweis über die erfolgte Bezahlung der betreffenden Steuerrate. Wenn die Gutschrift über eine innerhalb des 12. des Steuerzahlungsmonates gemachte Neberweisung oder Einzahlung dem Steuer pächter erst

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Seite 11 von 16
Datum: 28.01.1939
Umfang: 16
reinskribieren könnten oder dieselbe effektiv reinskribleren, ausweisen kann. Ein« regelrecht registrierte Quittung ist übrigens auch zur Ab schreibung der Kapitalstener beim Steuer amte notwendig, welche der besteuerte Gläu biger zum Nachweis der erfolgten Zahlung der Hypothekarfordernng dort vorzuweisen hat. Schließlich sei noch bemerkt, daß die Erneue rung oder Neinskription auch für einen niedrige ren Betrag als jenen der ursprünglichen Hypo thekareintragung oder jenem der über erfolgte Teillöschung

»^ 31. Jänner Meldung der Angestellten zur bi irch. Mobrle-Steuer an das Steueramt zu erstatte». D» Steuer beträgt für die B « a m t « n 8.16‘jS> bo w S tll» gehalt (also abzüglich aller obligatorrschen A^üge wie ShndikatSbeilräge. Familienzulagen Usw.), wem» das steuerfreie Mininurm von 2000 Lire im Jahve überschritten wird. D!« Steuer für die Arbeite-» beträgt -i.OSrö für jene Lohnperioüen (und rattfn* diese), in welchen der Nettolohn daS steuerfreie Minimum von 720 L monatlich, vzw. 300 L heckb

» monatlich oder 18) 2 wöchentlich übersteigt. Die Steuer tvird auf Grund der im Vorfahre fesdzestckltor Löhne und Gehälter angcwcndrt. sedoch ist dam» h» Lause des Monats Jänner die Meldung der im ab- gclaufcncn Jahre tatsächlich zur Auszahlung ge langten Bezüge zu erstattek, damit die endgültige Abrechnung und Ncubemestung der Steuer erfolge« kann. Die Gewerbesteuer Anerkennung der R. M.-Steuer-Abschreib«ng«« Auf eine diesbezügliche Anfrage gibt das Finanzministerium bekannt, daß im Falle

einer angesuchten und bewilligten Abschreibung der Ricchczza Mobile-Steuer der Steuerträger nicht verhalten ist. auch um die Abschreibung der Gewerbesteuer der Gemeind« • und der Provinz eigens anzusuchen, sondern, da die Eemeinde- und Provinzialoerwaltung den Nachlaß des sie beiressenden Steucrbctragcs ohne weiteres zu gewähren haben, sobald von den Bezirkssteuer» amtern die Abschreibung der Aerarsteuer be willigt ist. Die Gemeinde- und Provinzial verwaltung' haben in diesem Falle den Steuer nachlaß

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Seite 12 von 16
Datum: 02.09.1935
Umfang: 16
des Einheitstertes über die Eemeindefinanzen erforderliche öffentliche Bekanntmachung weaen der N e u a n m e l d u n- gen von steuerpflichtigen Tatsachen ergehen lassen. Darin werden die Steuerpflichtigen auf- gefordert, bis zum 20. September die steuer pflichtigen Tatbestände hinsichtlich folgender Steuern anzuzeigen: Patent-, Lizenz-, Mictwert-, Dienstboten-, Klavier-, Billard-, Expreßmaschinen - Steuer, Steuer auf fremde Aufschriften, auf öffentliche und private Wagen. Ziegen-, Hundesteuer. Kanalisations

- und Müllabfuhrgebühren. Kein« Anzeige brauchen jene Steuerträger zu erstatten, welche bereits in den Steuerrollen für 1938 eingetragen sind und sofern die steuer pflichtigen Umstände keine Aenderung erfahren haben. Bezüglich der einzelnen Steuern wird auf fol gendes besonders hingewiesen: 1. Patentsteuer: anzumelden ist das Entstehen, das Aufhören oder der Wechsel eines Betriebes oder des Handwerks; 2. Lizenzsteuer: anzuzeigen ist die Eröffnung neuer öffentlicher Betriebe (Gasthöfe, Pensionen. Gasthäuser usw

„ Badeanstalten, Garagen, öffent liche Tanz- und Billardsäle), der Wechsel in der Person des Lizenzinhabers, die Pergrößerung oder die Verlegung in andere Lokale und die Veränderungen des Mietwertes: 3. Steuer auf fremde Aufschristen: neue Auf schriften. Aendtrungen und Beseitigung melden: 4. Mietwertsteuer; anzeigepflichtig ist der Wohnungswechsel, der neue Mietzins, die neue Aftermiete, das Auflasien der Wohnung: die Hausbesitzer müssen binnen dreißig Tagen nach Abschluß eines Mietvertrages gleichzeitig

mit der vorgeschriebenen Angabe der Personaldaten der Gemeinde Anzeige erstatten («nd zwar ohne Rücksicht auf die Höh« des ver einbarten Mietzinses); der Steuerträger, welcher di« für jedes unter 20 Jahre alte Kind — das in seinem Haushalt lebt oder von ihm erhalten wird — vorgesehene Ermäßigung in Höhe von 5% der Mieiwertsteuer erhalten will, muß eine entsprechende Bestätigung des Ee- mekndestandesamtes Leibringen; 5. Klavtersteuer; von der Steuer für ein Klavier sind befreit Mustklehrer und Eesangs- künstler

(zum Zweck« der Steuerbefreiung müsien diese eine Bestätigung der Berufsausübung bei- bringen): di« Steuer wird auf di« Hälfte er mäßigt für Familien, deren Jahreseinkommen 10.000 Lire nicht übersteigt und welch« das Kla vier zur musikalischen Ausbildung der Kinder verwenden: 8. Hundesteuer: alle Hundebesitzer müsien im Jänner 1936 beim Eemeindesteueramt die neue Hundemarke gegen eine Gebühr von 1 Lira ab holen: die Hunoe, welche nach dem 31. Jänner 1938 ohne Marke sind, werden ohne weiteres eingefangen

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Seite 4 von 8
Datum: 04.09.1935
Umfang: 8
. 274 des Einheijstextes über di« Gemeindefinanzen erforderliche öffentliche Bekanntmachung wegen der Neuanmeldun gen von steuerpflichtigen Tatsachen ergehen lassen. Darin werden die Steuerpflichtigen auf- gerordert, bis zum 20. September die steuer pflichtigen Tatbestände hinsichtlich folgender Steuern anzuzeigen: Patent», Lizenz-, Mietwert-, Dienstboten-, Klavier-, Billard-, Expreßmaschinen - Steuer, Steuer auf ftemde Aufschriften, auf öffentliche und private Wagen, Ziegen-, Hundesteuer

, Kanalisattons- und Mullabfuhrgebühren. Kein« Anzeige brauchen jene Steuerträger zu erstatten, welche bereit« in den Steuerrollen für 1938 eingetragen sind und sofern die steuer pflichtigen Umstände kein« Aenderung erfahren haben. Bezüglich der einzelnen Steuern wird auf fol gendes besonders hingewiesen: 1. Patentsteuer: anzumelden ist das Entstehen, das Aufhören oder der Wechsel eines Betriebes Ä>er des Handwerks; 2. Lizenzsteuer: anzuzeigen ist die Eröffnung neuer öffentlicher Betriebe (Easthöfe, Pensionen

, Gasthäuser usw., Badeanstalten, Garagen, öffent liche Tanz» und Billardsäle), der Wechsel in der Person des Lizenzinhabers, die Vergrößerung oder die Verlegung in andere Lokale und die Veränderungen des Mietwertes; 3. Steuer auf fremde Aufschriften: neue Auf schriften. Aenderungen und Beseitigung melden; 4. Mtetwertsteuer; anzeigepflichttg ist der Wohnungswechsel, der neue Mietzins, die neue Aftermiete, das Auslassen der Wohnung: die Hausbesitzer müssen binnen dreißig Tagen nach Abschluß

eines Mietvertrages gleichzeitig mit der vorgeschriebenen Angabe der Personaldaten der Gemeinde Anzeige erstatten (und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des ver einbarten Mietzinses); der Steuerträger, welcher die für jedes unter 20 Jahre alte Kind — da» in seinem Haushalt lebt oder von ihm erhalten wird — vorgesehene Ermäßigung in Höhe von der Mierwertsteuer erhalten will, muß ein« entsprechende Bestätigung des Ge meindestandesamtes beibringen; 8 . Klaotersteuer; von der Steuer für ein Klavier sind befrett

Musiklehrer und Eesangs- künstler (zum Zwecke der Steuerbefreiung müssen estätigun, ie r . _ . Fa 10.000 Lire «ich .... _ , tigung der Berufsausübung bei bringen) ; die Steuer wird auf die Hälfte er mäßigt für Familien, deren Jahreseinkommen und welche das Kla- ver Kinder mer zur musi verwende«; ldung 6 . Hundesteuer: alle Hundebefitzer müssen im Jänner 1938 heim Gemeindesteueramt die neue Hundemarke gegen eine Gebühr von 1 Lira ab hole«; die Hunde, welche nach dem 81. Jänner 1938 ohne Mark

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Seite 3 von 8
Datum: 13.05.1929
Umfang: 8
und für die Ricchezza mobile-Steuer» für das der be treffende Steuerträger besteuert wird, und jenes Einkommen, für das die Steuer nicht direkt bei ihm, sondern in anderer Weise ein- gehoben wird (z. B. Zinsen von Sparein lagen. Staatsrenten, aus dem Auslände be zogenes Einkommen usw.). Da durch das kgl. Gesetzesdekret vom 12. August 1927. Nr. 1463, verfügt wurde, daß für die Jahre 1928 —1930 keine Ueberprüfung des der Ergon- zrmgssteuor rmterzogenen Einkommens statt finden soll, brauchen Erhöhungen

von Spareinlagen. Dividenden aus Aktienbesitz, Zinsen von Wertpapieren nfw. verschwiegen haben? Können auch diese mit der Anmeldung des verschwiegenen Einkommens bis zum Mal 1930 warten, oder sollen sie die Anmeldung schon bis ;um 30. Jrmi 1929 vornehmen? — Mit Rücksicht darauf, daß die Revision der Ergänzungs steuer bis zum Jahre 1931 hinausgeschoben ist und diese Bestimmung im dritten Absätze des Art. 5 des kgl. Dekretes vom 28. Jänner 1929 ausdrücklich aufrecht erhalten wurde, sind wir der Ansicht

, daß es genügt, derartige verschwiegene EinkommensteAe für die Kom- plementarsteuer erst im Mai 1930 anzumel den. Zweifellos trifft dies bei jenen Per sonen zu bei denen das verschwiegene Ein kommen nicht mehr Äs ein Drittel des zur ErgänWngssteuer angemeldeten Einkommens beträgt, denn bis zu diesem Ausmaße kann die Einhebung eines Strafgrischlages nicht stattfinden. Wer aber bisher noch nicht Ergänzungs- steuer bezahlt, aber ein steuerpflichtiges Ge samteinkommen von mindestens 6000 Lire besitzt, muß

- pfllchkek? - Die Verpflichtung zur Anmeldung obliegt jener Person, der das betreffende steuerpflich tige Einkommen zusteht. (Hausbesitzer, Dar> kehensgläubiger ufw.) Nur in jenen Fällen, in denen das Gesetz goroifsen Personen die Verpflichtung auferlegt, für dritte Personen die Steuer zu bezahlen gegen das Recht, sie auf den eigentlich Verpflichteten zu über wälzen. sind diese auch zur Erstattung der Anmeldung verpflichtet. So obliegt es den Dienstgebern, die Gehalte ihrer Angestellten anzumetden

ist. daß die Steueranmeldungen mit voller Rechtskraft auch durch rekommandier ten Brief mit Rückschein an das zuständige Steueramt gesendet werden können; in die sem Falle gilt das Datum des Poststempels, rer auch auf das Anmeldungsformular selbst angebracht werden muß. Äs Cinbrbngungs- tag. Anmeldungsfornmlare sind bei den Steuer ämtern und bei den Gemeinden, in denen sich kein Stöueramt befindet, unentgeltlich erhältlich und werden auch durch die Morro- polverschleiher abgegeben. Die Anmeldungsfrist ist aus der obigen

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 26.02.1927
Umfang: 8
: Hunde steuer, Gemeinde-Rekurs (zurückgewiesen), k. Gemeinde Bolzano: Grundverkauf (verschoben). S. Gemeinde Merano: Pensionsbeitrag für die Gemeindeangestellten (verschoben). 7. Gemeinde Vizze: Beitritt zum Touring Club Italiano (genehmigt). S. Gemeinde Mrano: Belegung der Schweine (genehmigt). 9. Gemeinde Me» rano: Beitrag sur die Società Alpinisti Tren» tini (genehmigt). 1V. Gemeinde Prati: Beitritt zum Touring Club Italiano (genehmigt). 11. Firma Zechbauer und Schick: Gewerbe- und Veriaufssteuer

: Unent geltliche Holzbewilligung.(genehmigt). 2g. Ge meinde Prati: Veitritt zur Corporazione Fo rest. Jtal. (genehmigt). 24. Gemeinde Brunieo: Versicherung der Feuerwehr (verschoben). 25. Gemeinde Tssimo: Heuveräutzerun-g (verscho ben). 2ö. Mair Pietro: Gewerbe- und Werkaufs steuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs (teilweise angenommen mit Herabsetzung der Taxe). 27. E. Larcher: Gewerbe- und Verkaufsfteuer, Ge meinde Bolzano, Rekurs ^zurückgewiesen). 23. Firma Lux Roberto: Gewerbe- und Verkaufs steuer

, Gemeinde Bolzano, Rekurs (genehmigt). 29. Staffier Leo: Gemeinde- und Verkaufs fteuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs (teilweise angenommen mit Herabsetzung der Taxe). 80. Firma Bogelweider: Gewerbe- und Berkaufs steuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs (zurückge wiesen). VI. Gemeinde Bolzano: Beitrag für das Watt „Corriere dei Colmimi- (genehmigt). 32. Firma Kristanell: Verkaufs- und Gewerbe steuer (teilweise angenommen mit Herabsetzung 'der Taxe). 33. Firma Hämmerte: Rekurs für Mietwertsteuer ''(zurückgewiesen

). 34. Firma 'Twerdek Giuseppe: Rekurs für Verkaufsfteuer (teilweise genehmigt mit Herabsetzung der -TaxeX SS. Giui^D'Aecardi, Gemeinde Bressa none, Rekurs, Mietwertsteuer (genehmigt). 36. Gemeinde Dresfanone: Vergütung für Einhe bung der Wasssrbeiträgo (verschoben). 37. Gs- i metà Bolzano: Vergütung für den Präsiden- >ten der Wohnungskommission (genehmigt). 83. Gemeinde Sarentino: Staatl. Steuer für Tnan- svruchnahme öffentlicher Plätze (genehmigt). 39. 'Gemeinde Corzes: Anwendung der Wertaufs

und Gewerbesteuer für 1927 (genehmigt). 40. Toggenburg IGräfiin Adelaide: Miewertsteuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs (teilweise genehmigt Mit Herabsetzung der Taxe). 41. Toggenburg Graf Friedrich! Mietwertsteuer, Gemeinde Bol zano, Rekurs (teilweise genehmigt mit Herab- ' setzung der Taxe). 4L. Firma Haymmerle Anna: Mietwertsteuer, Gemeinde Bolzano, Rekurs ' (teilweise genehmigt mit Herabsetzung der - Taxe). 43. Gemeinde D. Andrea in Monte: 'Staatliche Steuer für Verkaufslizenz (geneh- ' mlgt). Gemeinde Bressanone

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Volksbote
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Seite 4 von 8
Datum: 22.04.1938
Umfang: 8
, was ist?' „Nichts nein, frage in ich jetzt um nichts. Bitte, fahr zu.' Karras schüttelt befremdet den Kopf, setzt sich an? Steuer und läßt den Wagen an. Ein, zwei Sekunden — und fast lautlos rollt das elegante schwere Gefährt davon. Roch lange hörte Dr. Karras aus dem Wagenfond hinter sich, wo seine Frau saß, ein unterdrücktes Weinen. Frau Hilde ist aufs bitterste gekränkt. Sie har immer nur das beste für Robert Meißner gewollt, sie hat ihm Bahn gebrochen, Ver bindungen verschafft, sie hat ihn aber auch innerlich

gefördert, ihn geistig vorwärts ge bracht. Wie sollte sie sich an diesen jungen Menschen ketten, der fast ihr Sohn sein Ännte? Aber auch nicht der Schatten eines ölchen Gefühles war da! Und er beschimpft ie auf offener Straße! Macht sie zum Ge- pött der neugierigen Weiber! Da läßt Karras, der am Steuer sitzt, den Wagen halten und sagt: „Liebling, ich sehe Tränen in deinen schonen Augen und höre dich weinen! Das betrübt mich sehr. Komm, letze dich da vor und löse mich av. Es gibt nichts besseres

für Seelenkummer. als am Steuer eines Autos zu sitzen.' Hilde kletterte ans Steuer. „Dickhäuter! —' sagte sie, seufzte und gab Gas. Karras dehnte sich behaglich im Polster. Belustigt blitzten seine Aeualein. „Und nun, stehst du. Kino, ist man schon ruhiger! Jetzt stelle dir vor, du ruhest an deiner Mutter Brust und habest das Bedürf nis, dich einmal von Herzen anszureden. Was hat er dir getan, dein Schützling? —' „Beschimpft auf offener Straße hat er mich! —' „Das iss nicht fein! — Was sagte er? Wie drückte

er sich aus?' „Gemein! Mit ihm hätte ich gespielt, schrie er, dich hätte ich geheiratet. Pfu I' „Pfui sagte er? Das ist stark Ich sehe, deine Pädagogik vermochte ihn also doch nicht zum vollenoeten Gentleman zu machen —' „Du nimmst mich nicht ernst. Du lachst über mich'' — „Liebling —' „Ihr seid alle keinen Schuß Pulver wert, ihr Männer!' Ein letzter Weinkrampf schüttelt die Frau am Steuer, aber Dr. Karras hilft ihr nicht. Er schweigt und lächelt in sich hinein. Er weiß, nun ist es überwunden! Keine bessere Kur

als der Sitz am Steuer! Allerdings das Künstlerfest ist verpatzt, Frau Hilde laßt sich nicht überreden: „Nie! — Wenn ich ihn dort träfe!' —- Als Robert Hilde Bergendorf fliehen sah, als er sah, wie seine Worte sie aufs tiefste ver letzten, hatte er das Gefühl befriedigter Rache. Soll sie es nur auch spüren, die falsche Kreatur!! In diesem Augenblick hörte er, wie ein junges Mädchen, aus der Menge vor dem Theater, ziemlich laut ihre Ansicht zum besten gab: „Schänien sollte er sich, eine Frau auf der Straße

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Volksbote
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Seite 9 von 12
Datum: 21.03.1929
Umfang: 12
„io o t rs Do ic DmEN-ätz, tfetf 21. Mftz IMS Är. 12 — Seite 9 dazu bestünde. Nur bezüglich der Ergänzungs steuer (Complementare), die durch die unter« lassen« Anmeldung des Zinsenbezuges erspart wurde, wird ein Viertel dieser ersparten Steuer als Zuschlag berechnet. Durch das Gesetz vom 9. Dezember 1928, Nr. 2834 (Gazz. Uff. vom 24. Dez. 1928, Nr. 298) sind strenge Strafbestimmungen für Steuerverheimlichung oder Hinterziehung angedroht worden. Nach ' eiern Gesetze würde die Strafe

für die unter» ffene Anmeldung eines Zinsenbezuges durch den Gläubiger einer Forderung mit einem diesem Gese lass« “ _ ng Steuerzuschlag von einem Drittel einer Jahres steuer und mit einer Geldstrafe zwischen 199 und 2999 Lire bemessen werden. Dieses Gesetz enthält jedoch im Art. 8 eine Bestimmung, die auf Ihren Fall anwendbar ist. Sie besagt daß Personen, die ein steuerpflichtiges Einkommen, das schon von früher her besteht, noch nicht zur Besteuerung angemeldet haben, diese Anmel dung aber freiwillig und bevor

das Steueramt von Amts wegen oavon Kenntnis bekommen und die Steuer vorgeschrieben hat, beim zu ständigen Steueramte innerhalb dreier Monate von der Verlautbarung der Durchführungs bestimmung zu diesem Gesetze nachholen, von jeder Strafe und Zuschlagsgebühr befreit sind und nur vom 1. Jänner 1,9 29 an für dieses Einkommen besteuert werden. Cs ist dies eine Art Steueramnestie für die Folgen der unterlassenen Anmeldung. Die Durchführungs» bestimmung ist noch nicht verlautbart worden, so daß die erwähnte

dreimonatliche Frist zur Anmeldung noch nicht zu laufen begonnen hat. Wenn aber Gefahr bestünde, dah das Steuer- amt von Amts wegen zur Kenntnis des Be standes der Forderung kommen könnte, würden wir Ihnen raten, schon jetzt den Zinsenbezug aus der Forderung freiwillig zur Besteuerung anzumelden und unter Berufung auf Art. 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 1928. Nr. 2834, zu verlangen, dah die Steuer nur vom 1. Jän ner 1929 an vorgeschrieben werde. Auszug aus dem Amtsblatt fogllo annunzl legall

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Seite 5 von 6
Datum: 28.01.1942
Umfang: 6
jeden Verkauf einstellen mussten, hat das Finanzministerium über Ver langen der zuständigen Standesorganisation mit Nunderlasz vom 24. Dezember o. I., Nr. 72.666, verfügt, dah diesen Geschäften ein Zwanzigstel der Jahrcsabfindungssumme bei Zahlung der letzten Rate, die am 5. Jänner iällig war, nach- gcsehen werde. Obschon der Fälligkeitstag der 5. Jänner war. die Kontrolle aber für die rich tige Entrichtung der Steuer bis 10. März läuft, können die in Frage kommenden Kaufleute bis dahin

Abkommen für den Detail- Handel in verschiedenen Waren (Gemischtwaren handlungen) ist ein« gerechtere Bemessung der Abfindungssumme erreicht worden, indem der Koeffizient für die Kapitalisierung des steuer baren Einkommens je nach dem Einkommen ab- geftuft wurde. Das steuerbare Einkommen wird mm bis zu 30.000 Lire mit sieben, bis 50.000 mit acht und bei über 50.000 mit zehn multipliziert und die sich so ergebende Summe wird als Grundlage für die Bemessung der Abfindungs summe genommen. Die Fleischhauer

, welche auch Geflügel, Kaninchen und Wild verkaufen, müssen für diese Artikel und nur für diese die Einnahmensteuer im Abfindungswege entrichten, da dieselbe für Rind-, Kalb-, Schas- und Schweinefleisch bereits bei der Schlachtung gleichzeitig mit der Konlum- steuer für alle folgenden Umsätze bis zum Kon sumenten. auch für die Innereien, bereits be zahlt werden muh. Verkauf von Waren, für welche die Abfindung nicht vorgesehen ist. Um die Entrichtung der Einnahmensteuer mög lichst einfach zu gestalten, ist im neuen

, vo« den Registerämtern zur Verfügung gestellte Formulare verwendet. Die Bezahlung der ein zelnen Raten hat innerhalb des fünften Tages, der nicht Festtag ist. nach Fälligkeit zu erfolgen. Bemessung der Steuer bei Ein kommen von über 50.000 Lire. Eine wichtige Neuerung ist in den neuen Abkommen darin, dah die Finanzämter ermächtiat sind, bei Betrieben mit einem steuerbaren Einkommen von über 50.000 Lire die effektiven Einnahmen zu kontrollieren und deren Anmeldung alle drei Monate zu verlangen. Die Entrichtung

der Einnabmensteucr erfolgt in diesem Falle von den effektiven Einnahmen. Bemessung der Steuer von Amts wegen. Die Handels- und Gewerbetreibenden, welche die Anmeldung beim Registeramt unter lassen. werden von diesem eingcichäizt und die so festgesetzte Abfindungssumme muh vorerst be zahlt werden, bevor der Steuerträger dagegen Rekurs ergreifet, kann. Ob st- und Gartenbauerzeugnisse und Fische. Wie bisher, haben die Wicder- verkänser von Obst- und Gartenbauerzeugnissen und Fischen die Einnahmensteuer

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Volksbote
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Seite 8 von 12
Datum: 02.02.1928
Umfang: 12
, kür 1927 Lire 146.50, für 1928 Lire 131.85. Die Provinz- und Gcmftndeuw.'ogen wurden jedes Jahr noch eigens berechnet, wieviel Prozent betragt Me staat liche Steuer! wie viel die Provinzialumlagen? wohin hat man sich zwecks Rlchügstcllung zu wenb»n? Da im I-zhre 1927 Md Grundsieinr um 25 Prozent herabaeseht worden ist, möchtr ich fraoen. wie viel der Steuernachlafz in me'nem Fall betragt? Hätte ein Rekurs noch seht Aus- stchk auf Lrfola? Autwori: Dl« staatliche Grundsteuer betrag! schon seit

dem 1. Jännei 1925 10 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Bom 1. Juli 192? ist sie auf 7.5 Prozent desselben herabgeseli> worden. Die Grundsteuer ist in der Steuerrollc zusammen mit den Provinzial- und Gemeinde» zuschlägen eingetragen und auch Me in den Zahlungsaufträgen eingeschriebenen Steuer- betraae betreffen Me staatliche Steuer zusammen tust den Provinzial- und Gemeindezuschlägen Die Provinzialumlagen betragen bei uns 308 Prozent der staalilchen Steuer. Die Gemeinde- zuschläge

sind in den einzelnen Gemeinden sehr verschieden und betragen manchmal das drei- bis sechsfache der staatlichen Steuer Es ist also ohne weiteres möglich, daß di« Grundsteuer mit der Provinz- und Gemeindozuschlägen zusammen die Halste des steuerbaren Einkommens übersteigi Die Verrechnung des 25prozent!oen Steuernach lasses auf Me staatliche Grundsteuer für die zweite Hülste de» Jahres 1927 findet mm amte-

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Dolomiten
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Seite 2 von 8
Datum: 27.12.1926
Umfang: 8
Für sorge und das Ackerbaulniliisterimn: Kriegs- lninister ist der General Tzagitsch mid 2ier- kehrsministcr der General Milosaiuljewitsch. Dein neuen Kabinett gehören somit an: 10 Radikale. 4 Raditschaner und 2 katholische Slowenen. Besondere Gcnugtuung erweckt cs in Südslamien, dasz in der neuen Regie rung alle drei Völker des Reiches, also die Serben, die Kroaten und die Slowenen ver treten sind. Steuer ist bereits in der Gazzetta Ufficiale vom 2>. Dezember erschiene'; und bestimmt

, das; sie ll'.i! 1. Jänner 1927 in Kraft tritt und alle Junggesellen im 'Aller von 25 bis 65 Jahren trifst. D'- Hohe der Diener nt gekta-'clt nach Alter und Clnkommcn. Der Ertrag der neuen Steuer wird aus rund 50 Millionen Lire geschätzt, die ohne Abzug der Reichsverelnigimg für Kinder- n,?d 'Mntterßchntz überwiesen werden. Wie man hört, bin*to die Höhe der Steuer ciiva zwischen 25 und 60 Lire jährlich liegen. Oer Ivorllcmk des Dekrets. A>'I. 1. — Es wird mit Rechtskraft vom 1. Jänner 1927 eine xer'önUche progressive

Steuer sür die Ilmgge'ellcn vom vollendeten 25. bis znm vollcndclen 65. Lcbensjohre rin ge nihrt. Diese Steuer ist l*on den Junggesellen wegen der bloszen Tatsache ihres ledigen Standes zu entwchten und wird durch eine andere progressive Abgabe nach Maßgabe des Ge'-m'e'N-komniens eines fedcn von ih.'.'n ergänzt werden. 'Art. 2. — Durch kgl. Dekret werden ans Nor'chkag des Oberhauptes der Negierung, Ersten Ministers und Inlümmriiifters fow'e des Finan 'Ministers die 'Befreiungen von obiger S'euer

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Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 20.05.1939
Umfang: 16
oder seit der letzten Kon trolle oingcfllhrte oder im Lokal erzeugte Ge samtmenge der betreffenden Ware, um nicht mehr als 2% nach oben oder unten übersteigen. Bei Waren, für welche Lagerungskalos gelten, sind Mengendifferenzen nach unten nur dann strafbar, wenn sie die wie oben berech neten zwei Prozent noch zu dem gestatteten Kalo überschreiten. In jedem Falle wird für Differenzen stets die Steuer geschuldet, auch für Unterdifferenzen, falls für die betreffende Warengattung kein Kalo anerkannt

ist. Ist ein Kalo anerkannt, so wird für Mengen abgänge innerhalb der Kalogrenze die Steuer nachgesehen; wird die Kalogrenze überschritten, aber nicht mehr als 2 Prozent über das Kalo hinaus, so wird die Steuer für die das Kalo überschreitende Menge geschuldet; überschreitet der Warenabgang jedoch die zwei Prozent über dem Kalo, lo findet keine Nachsehung statt und wird die Steuer, augesehen von der Anwendung der gesetzlichen Strafen, für die gesamte ab gängig« Meng« geschuldet. In allen diesen Fällen nimmt

da» Konsum steueramt sein« Rechte durch Zustellung einer Zahlungsaufforderung wahr. Hiezu hat nun das Finanzministerium mit Rote Nr. 4167 vom 18. April l. I. folgend« Erklärung abgegeben: „Die Bestimmung des Art. 187, daß für bei Kontrollen Vorgefundene Mengendifferenzen in jedem Falle die Konsumsteuer geschuldet wird, ist in dem Sinne aufzufassen. daß das bezügliche Eingangskonto um diel« Differenzen zu erhöhen ist, um zu vermeiden, daß, falls die Steuer ge zahlt werden müßt«, sich im gleichen Lokal

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Volksbote
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Seite 15 von 16
Datum: 16.06.1933
Umfang: 16
wird auch anfbrieflichemDege Auskunft gegeben, wofür 2 Lire in Brief marken zn senden sind. Anfragen, die nicht Inserate betreffen, sind immer an die Redak- Non zn adressieren. VEQUlHvIl» VwffSV» WVIU» V* Q*»*/**%i*u*#«j**|wf*« m ' seine Angehörigen, oder wenn diese ebenfalls zahlungsunfähig sind, die Gemeinde. Der Zah lende kann sich nach Feststellung des an der itflffit Kosten an 'dseseb halten, was freilich nur dann einen Zweck hatte, wenn diese Kosten auch eindringlich wären. st.) Steuer. Ihre Angaben scheinen

uns unerklär- lich. Erkundigen Sie sich vorher beim Steuer, amt in Br. genaueste«». welche Steuern Sie zu bezahlen haben und wie hoch für jede einzelne derselben die Steuergrundlage ist- Auf Grund dieser genauen Daten könnten wir 2hi»n dann Auskunft geben, ob und welche Möglichkeit eine .. Steuerherabsetzung bestM. ..Dolomiten«. Wenn der Schnitzler den von Obst usw. im , ... Ur eigenen Namen Be* .Volt.« bäte* treiben will, mühte er eine Handelslizenz bei der Gemeinde «inholen. Wenn der Verkauf von Obst

awohnern) beträgt die Steuer 58 Lire für 100 Kilogramm dieser geräucherten Fleischware: — Für dre Notschlachtung ist die volle Konsum» steuer wie bei normalen Schlachtungen zu ent richten. st.) A. L. 80. Die landwirtschaftlichen Angestell« ten beiderlei Geschlechtes werden mit der Voll endung des 16. Lebensjahres verstcherungs« . pflichtig (Alter« und Invalidität sowie Tuber kulose), st.) I. <5. tn B. Von der Hinterlassenschaft der Frau gebührt dem Ehegatten neben Kindern (Enkeln) als Pflichtteil

—iMlHtoMWeMtoMMHM» Annahme nnr argen Vorausbezahlung. 31 kleinen Anzeiger kostet jedes gedruckte Wort. Ziffer oder Zeichen 80 Eent., bei Stellengesuchen 20 Cent., bei Realnäten 40 Cent. Es mutz mindestens für zehn Worte bezahlt werden. Wenn die Adresse nicht in der gedruckten Anzeige enthalten ist, kostet dieselbe um 1 Lira mehr. — Die Steuer bettagt für- jede Einschaltung 30 T. Zn vermieten Lokal« im Stadtzentruim für'Büro usw. ge eignet. zu vermieten. Earrettaig. 18. 1488-1 Sommerfrifchhäuschen in Gudon

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Dolomiten
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Seite 5 von 6
Datum: 08.11.1939
Umfang: 6
MNtmoch. den 8. Ronember .Dolomiten 7ir. m Teile Die Steuererklärung und das Stcuerverfahrcn Alle diejenigen, die der Vermögenssteuer unterliegen, staben eine Erklärung über ihre Dcrmögensteile mit spezifizierter Angabe der den Bruttobetrag bildenden Güter und'der die selben belastenden abziehbaren Beträge abzu- ( leben. Die unter Art. 26 angegebenen Werte ind vom Schuldner anzugeben. Die erste Erklärung zur Vermögens steuer ist bis 2 9. Februar 1816 einzu reichen. Die Erklärung

steuer licher Einschätzungen gewesen ist, sind letztere anzuführen. Für die Liegenschaftswerte sowie für die Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe find Auszüge aus den betreffenden Besitz wechselarten (Kaufverträgen, Erbschafts- Handlungen, Schenkungsurkunden ufw.) anzu führen, falls der Hevcrgang nicht mehr als fünf Jahre vor der Abgabe der Erklärung erfolgt ist. Für die in Art. 21 angeführten Gesell schaften und Körperschaften ist eine Kopie der Bilanz beizulegen, auf Grund deren

die in Art. 22, Absatz 1. vorgesehene Festsetzung der Negotiationssteuer erfolgt ist, sowie eine Kopie der Liquidation dieser Steuer. Für die erstmalige Anwendung der Ver mögenssteuer staben sich die vorgenannten Do kumente auf die Negotiationssteuer 1939 zu be ziehen (Art. 31). Die Erklärung ist einzureichen: a) Für die Liegenschaftswerte am Orte, wo sie sich befinden; b) Für Kapitalien, die auf Guthaben irgendwelcher Form beruhen, am Orte des Wohnsitzes (als Steuerträger) des Gläubigers (ausgenommen

die in Art. 27 angeführten Fälle). c) Für die Handels-, Industrie- und Land wirtschaftsbetriebe von Einzelper sonen oder Einzeifirmen am Orte, wo sie hinsichtlich der Ricchezza-Mobilc-Steuer veranlagt sind. d) Für Körperschaften jeder Art und für Aktiengesellschaften am Orte ihres legalen Sitzes (Art. 32). Für die Festsetzung und Richtigstellung der der Vermögenssteuer unterworfenen Vermögens- teilc, sowie für die Austragung von hiebei ent stehenden Streitigkeiten gelten die Normen des Steuerverfahrens

der Ricchezza-Mobile- Steuer. (Schluß folgt.) AuSznn ans dem AnrtSblatt Provinz Bolzano Nr. SS vom 18. Oktober 1839. 502 Rcalvcr st eigerungen. a) Auf A. der Spark. Bolzano, durch Dr. V. Foradori, wurde die ZwangSverst. G.-E. 43/1 Nova Ponente (Anton Fäckl In Nova Ponente) bewilligt. Berst. (eine Partie, AnSrnfSPreiS 10.000 L, Vadium 2000 L, Nebcrbote nicht untcr 100 L) beim Tribu. nak Bolzano 1. Dczernber, 10.30 Uhr. 203 b) 9luf A. der Bodenkreditanstalt der Venezien in Verona wurde die ZwangSverst

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 20.01.1934
Umfang: 6
, und zwar auch für solche, dis auch nur vorübergehend am 1. Jänner 1934 in ihren Diensten stehen. Das Anmeldung?- und Zahlungsformular wird In der Verwaltun<>ökanzlci der Gemeinde vom 1. bis 31. Jänner 19<-> ausgegeben, bis zu welchem Termine alle diesbezüglichen Operationen durch geführt sein müssen. Die Arbeitgeber welche verpflichtet sind, den Betrag der Steuer vorzuschießen, mnssen sich sklbe von ihren Bediensteten rückvergüten lassen, widri genfalls der Angestellte die Steuer nochmals be zahlen muß. Ich mache

das 25. Lebensjahr vollendet haben, der progressiven Steuer für Junggesellen. Zu diesem Zwecke muß eine Anmeldung auf eigenem Formular gemacht werden, welches in der Verwaltungskanzlei der Gemeinde ausgege ben wird, und welches folgende Angaben enthal ten muß: Die Generalien, Profession. Adresse, die zur Bemessung der Ergänzungssteuer angegebenen Einkünfte und in Ermangelung dieser die zur Be messung der anderen direkten Steuern erhobenen Einkünfte (Grundsteuer. Gebäudesteuer, Einkom mensteuer usw.). Zwecks

, - welche die Anmeldung überhaupt unter lassen. sowie jene, die ein unrichtiges Alter an geben, werden zur Strafe eine Zusatzsteuer in der Höhe von einem Sechstel der jährlichen Steuer und außerdem eine Geldstrafe von 109—1999 L. bezahlen, die event. in eine Arreststrafe umge wandelt wird, und zwar im Verhältnis von 1 Tag Arrest für je 59 L. Geldstrafe. Ausländer-Anmeldung. Der Podestà ladet alle Ausländer, welche in der hiesigen Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz haben, ein, sich neuerdings innerhalb dieses Mo nates

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Dolomiten
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Seite 2 von 8
Datum: 04.01.1936
Umfang: 8
für die Abmeldung von Einkommen (z. B. Auf hören des Einkommens infolge Auflassung oder Dcräuherung eines Geschäftes, Haus- oder Grundbesitzes, bzw. hinsichtlich der Junggesellen- steuer infolge Verheiratung oder Vollendung des 68. Lebensjahres.) Solche Rekurse können auch nach Ablauf von drei Monaten eingebracht werden, aber die Rückwirkung erstreckt sich dann eben nur aus die letzten drei Monate vom Tage der Rekurseinreichung an zurückgerechnet. Die Abmeldung des Einkommens ist an den Finanz intendanten

zu richten und kann bei den Steuer ämtern oder bei der Gemeinde überreicht werden. Rekurse heben jedoch die Veroflichtung zur Steuerzahlung an den vorgeschriebenen Zah lungsterminen nicht auf. Zu beachten ist schließlich die erst heuer zum ersten Male in Anwendung kommende Vor schrift, daß der Steuereintreiber hinsichtlich der Steuer des laufenden und des verflossenen Jahres zum erekutiven Vorgehen an den steuerpflich tigen Immobilien, berechtigt ist. fei es vor oder ,.r nach der D^räffentlichung

Handelsangestellten finden sich um 14 Uhr im Balillahaus. Vintlerstraße. ein. Rach der Prasenzkontrolle für die weiblichen Angestellten Filmvorführung im Luce-Kino. b TtznLlkatrbeitrog der Lanbwirte in Bolzano. Vom 3. biS IS. Jänner liegt im RatbauS (Steuer- abteilung) die Liste der SvndikatSbeiträge der Land wirte zur Einsichtnahme auf. b Wochenmarkt in Bolzano am 4. Jänner. Aepfel: Morgenduft L. 2.60. Kaltererböhmer L 2.—, Kochäpfel L. —.80 bis 1.40, Birnen C. 2.40; Kartoffel L. —.60 bis —.65; Kohl 2.1.20

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