746 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1934/09_09_1934/AZ_1934_09_09_4_object_1858690.png
Seite 4 von 8
Datum: 09.09.1934
Umfang: 8
'1 i èciis .Aipènzeililng- Tonntag, den 9. September 193^, Xll Aus Merano unà Die Gemeinäesteuern für ckas Jahr 1935 Der Bürgermeister der Stadt Merano gibt bc- kannt, daß auf Grund der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen svwie der Genehmigung der kgl. Präfektur im Jahre 1935 im Stadtgebiete von Merano folgende Gemeindesteuern Zur Anwendung gebracht werden: a) Mietwertsteuer (I. sul valore locativo): b) Viehsteuer (I. sul bestiame): c) Steuer auf Ziegen (I. sugli animali caprini

): d) Hundesteller (I. sui cani): e) Steuer auf öffentliche und private Fahrzeuge (I. sulle vetture pubbliche e private): f) Hausangestellten-Steuer (I. sui domestici): g) Klavier- und Billard-Steuer (I. sui piano forti e bigliardi): h) Handels- und Gewerbe-Steuer sowie für Künste und freie Berufe (I. sulle industrie, i commerci, le arti e le professioni): i) Patentsteuer (I. di patente): l) Lizenzsteuer (I. di licenza): m) Steuer auf Erpreßkaffeemaschinen (I. sulle macchine da caffè tipo espresso

): n) Aufschriften-Steuer (T. sulle insegne): an Steuer für Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und von Straßenuntergrund (T. sulla occupazione spazi ed aree pubbliche e sotto suolo stradale). Die Einwohner der Stadtgemeinde Merano, welche sich in der wie folgt angegebenen Lage be finden, werden aufgefordert, innerhalb dös 2V. Septembers ds. Jrs. beim städt. Finanz- mnte (Rathaus Merano, 2. Stock, Zimmer 60), ° während der Amtsstunden ihre Steuererklärung abzugeben und es werden zu diesem Zwecke seitens

' des genannten Amtes eigene Formulare ausge folgt und für jede eingereichte Erklärung Bestäti gung erteilt: > M i e t w e r t st e u e r: Wer ein mit eigenen oder mit fremden Möbeln eingerichtetes Wohnhaus oder Teile eines solchen innehat. Zur Abgabe dieser Erklärung ist auch der Hausbesitzer verpflichtet, welcher für die Be zahlung der Steuer durch den Mieter verantwort lich ist, jedoch das Recht der Rückforderung gegen denselben besitzt. Diese Steuer wird auf Basis des Mietwertes berechnet

, und zwar: von Lire 1201 bis 3000 mit 4 Prozent: von 3001 bis WM mit 5 Pro zent-, von Lire 0000 bis 12.000 mit 6 Prozent; von Lire 12001 bis 24.000 mit 7 Prozent und von Lire 24.000 aufwärts mit 8 Prozent. Für jedes Kind zu Lasten des Steuerträgers wird die Steuer um 3 Prozent herabgesetzt. Steuer auf den Viehbestand: Diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh oder Ziegen besitzen. Die Steuer wird mit 1 Prozent auf den mittleren Wert der Tiere bemessen, ausgenommen die Ziegen, für welche , eine Steuer

1
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1937/31_01_1937/AZ_1937_01_31_5_object_2635316.png
Seite 5 von 8
Datum: 31.01.1937
Umfang: 8
über- werden und mit der Einhebung wird im beaonnen. Wie es bei den direkten Steuer Weht, wird jeder Firma die Vorschrei „ vermittelt, welche sowohl die Zeichnungs >. als auch die diesbezügliche Steuer für das ) 1W7 enthält. Die erste Rate wird vom 10. ,3 März eingehnben. Die übrigen Raten wer- an den Fälligkeitsterminen der übrigen Steu- ^ncichoben und zwar im April. Juni. August, ober und Dezember. Die 2lrl der Zahlung ie ratenweise Zahlung der Steuer erfolgt in der àn Weise, wie die Zahlungen der direkten uerii

an Staat vor. Dies ist eine Form der Ablösung, Iche die Zeichner in der Zukunft anwenden kön- , das ist wenn sie die Zeichnungsquote erlegt die entsprechenden Titel erhalten haben und n Besitz von der Last der sünfundzwanzigjäh- n Steuer befreien wollen, in kgl. Dekret, das veröffentlicht sein wird, t eine andere Form der Ablösung vor, die gleich mcht werden kann und die den Vorteil bietet, durch die Liquidierung keine weitere Verpflich- g dein Staate gegenüber sei es hinsichtlich der leihe

als auch hinsichtlich der Steuer besteht, rch diese Form ist der Zeichner von der fünf- Hwanzigjährigen Steuer enthoben. Der Zeich hat das Gesuch um die Ablösung an das Be- ssteueramt zu richten, das die Summe ligui- t. Die Einzahlung bei der Sektion der Provin- tessoreria kann auch durch Postanweisung ge hen. Damit wird dem Zeichner jeder weitere !iig erspart. Nach erfolgter Einzahlung wird die lastung von der Anleihe und von der Steuer Mliommen. Die eingezahlten Raten und die ^glichen Zinsen werden natürlich

bei der Abiti li in Abzug gebracht. 'ehinen wir ein Beispiel. Der geringste Wert, cher der Anleihe und der Steuer unterworfen beträgt 10.000 Lire. Die Zeichnungsquote macht Lire aus und die Steuer 35 Lire jährlich durch Jahre, vermehrt um das Agio der Einhebung. Ablösung durch Uebergabe der Titel würde die lMng von 500 L. durch die Kapitalisierung der »er zu s Prozent ausmachen und ohne Agio er- ert sie eine Zahlung von 493.27 Lire, ach den Bestimmungen des Dekretes, das er- 9g Lire für jede 100 Lire

, wird sie von den Steuer en durchgeführt. erbind, mg mit der Lebensversicherung und Bevorschussung it Gesetzdekret, genehmigt beim letzten Mini- M sind das Istituto Nazionale delle Assicura li' '»d andere Versicherungsinstitute ermächtigt »Anleihe mit einer Lebensversicherung des Zeich» >2 zu verbinden. Das Nationalversicherungsinsti- I mird die Versicherungsoperationen auch für Allere und kleine Zeichnungsquoten durchführen, das Persicherungswesen besonders unter der Mrtschaftlichen Bevölkerung zu verbreiten

2
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1899/21_04_1899/BTV_1899_04_21_2_object_2977269.png
Seite 2 von 8
Datum: 21.04.1899
Umfang: 8
Idnrch das sogenannte Landlibell,' welches die Laudesvertheisiguug. die ständisch » Hiisen Und die Steuer regelte. Er bestimmte 4 Ausgcvote: DäS I. von l—500!', das II von 5—10.000, das III. von 10—15.000 und das IV. von 15—20.000 Mann, welches. 4 Stände zu leisten hatten, der I. (Adel und Geistlichkeit) hatten zum I. Aufgebote 1800, der II. (Städte und Gerichte) 2400, der III. (das erst vor kurzem zu Tirol geschlagene Pusterthal) 500 und der IV. Stand (die neu einverleibten Herrschaften Rat- tenberg

, Kufstein und Kitzbühel) 300 Mann beizu stellen. Die Steuer beruhte aus 5000, 1'.000, 10.000 und .20.000 Steuert n echte i> und wir wercen bald sehen, . welch' länge Lebensfähigkeit diese Bestimmungen für Tirol hatten, weil (obwo-it die Verhältnisse schön ganz anders geworden waren) Äldel und Geistlichkeit durch Privilegien geschützt' nwreu und Ken Hammer spielen konnten, während Bauern und aridere Leute ihnen zum Ämboße dienen mussten. Bereite im Jä.ire 15l9 sollte eine neue Gebüren- Regelüng

stattfinden, auch sür solche Personen, welche nach dem Landlibell steuerfrei ausgiengen. Größere Handels- und Gewerbsleutc sollten 3 pEt. Steuer; Krämer, Capläne, Gesellenvriester, Pfleger. Schreiber und Beamte 2 pCi.; Bediente und Knechte 2 pCt.; ja sogar Gesellen und Handwerker jährlich 12 kr. oder 6 kr. entrichten. Doch diese Anschläge kamen nie zur Ausführung, dagegen sträubten sich viele Städte und Gerichte, selbst die Bischöfe waren eifrige Gegner. Der im Jahre 1544 damals zu Bozen tagende Landtag

gab den, Landcsfürsten den Rcuh, sich an das Landlibell zu halten Es arbeiteten 8 Ausschüsse des Adels und der Geistlichkeit, 12 Mitglieder der Städte rind Gerichte, der Landtac, saß darüber in Toblach beisammen, aber die Misssiände, welche in der un gleichmäßigen Besteuerung lagen, wurden nichl behoben. . Als im Jähre 1547 Erzherzog Ferdinand I. den Ständen den Vorschlag machte, die Grenzbewohner wegen FcindcSgefahr und Last etwas geringer, dagegen die Bewohner im Innern etwas stärker zur Steuer

heranzuziehen, bat die Landschaft, es beim Landlibell des Jahres 1511 zu belassen. Nachdem im Landtage des Jahres 1573 Erzherzog Ferdinand H. den Ständen das Recht der Selbstbe steuerung überlassen hatte, schlug er ihnen die Ein führung einer Vermögenssteuer vor, aber diese Steuer bezeichneten die Stände als eine schädliche Neuerung und wollten davon gar nichts hören. Nur infolge der Besteuerung wurden 00m Landtage Stenercom- miffäre und Stenerbeamte bestimmt, erstere hatten mit 2 Räthen des LandeSsürsten

3
Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1903/13_05_1903/BRG_1903_05_13_1_object_775399.png
Seite 1 von 8
Datum: 13.05.1903
Umfang: 8
des Herren hauses. Dasselbe nahm vielmehr wesentliche Ab änderungen sür Tirol und Vorarlberg vor. Während die 15 % für die Hauszinssteuer und der Antrag auf halbe Tarife bei einem Teile der Hausklassen steuer im Herrenhause angenomnien wurde, änderte dasselbe die 12jährige Üebergangsperiode bei der Hauszinssteuer und die dreijährige Steuerfreiheit und 19jährige Üebergangsperiode bei der Haus klassensteuer in eine 10jährige für beide Gattungen von Steuern um. Abg. v. Zallinger beklagte

: Jgnaz und Johann v. Giovanelli, Dr. v. Graf, Baron Sternbach; dagegen: 'v. Zallinger. Aus diesen wahrheitsgetreuen Darlegungen geht klar hervor, wie ungerecht und unwahr die Anklage Schraffls ist, daß „unsere Abgeordneten, welche die Steuer für ein Unrecht halten mußten, dennoch dafür gestimmt haben.' Die Steuer war unver meidlich und unabwendbar. Hätten sich unsere Ab geordneten gänzlich ablehnend verhalten, so hätten wir die Steuer dennoch bekommen und zwar ohne jede Erleichterung, in ihrer ganzen

Härte und Höhe, wie in den anderen Kronländern. Unsere Abgeordneten haben deshalb nichts anderes tun können im Interesse des Landes und der Steuer zahler, als das unvermeidliche Gesetz so leicht und annehmbar als möglich zu machen und so viele Erleichterungen als möglich herauszuschlagen. Das haben sie auch getan. Wie schon gesagt, wurde für die Hauszins- und Hausklassensteuer eine 10jährige Üebergangsperiode erlangt. Fürs-zweite wurde erreicht, daß die Hauszinssteuer mit Aus nahme von Innsbruck

nicht 20$, wie in den übrigen Kronländern, sondern 15 %, also ein Viertel weniger betragen soll. Wenn man bedenkt, daß die tatsächliche Hauszinssteuer in Tirol außerbalb der Laudeshauptstadt 532.000 Kronen beträgt, welcher Betrag um den 4. Teil, das ist um 177.333 Kronen oder 88.666 Gulden geringer ist, als die entsprechende Steuer in andern Kronländern, so ist es klar ersichtlich, daß in Tirol jährlich 88.666 Gulden oder 177.333 Kronen an Hauszins- steuer erspart bleiben. Da ferner alle haus

- klassersteuerpflichtigen Gebäude Tirols von der 16. bis 10. Klasse, welche bis 1. Jänner 1881 der Besteuerung unterzogen waren, nur die Hälfte des in anderen Kronländern üblichen Steuerzinses zahlen; da von den 90.270 Gebäuden 86.218,' das ist 955 % in diese niedrigsten Klassen fallen und somit nur die Hälfte der Steuer zu zahlen brauchen; da die gesamte Hausklassensteuer in Tirol 350.000 Kronen beträgt, so kann man mit gutem Gewissen annehmen, daß die Steuer noch so hoch, also um 320.000 Kronen oder 175.000 Gulden höher wäre

4
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1878/03_06_1878/BTV_1878_06_03_5_object_2876192.png
Seite 5 von 8
Datum: 03.06.1878
Umfang: 8
GZxtra-Beilaae des „«ote» für U! Nichtamtlicher Theil. Eine tirolische Laudes«»gelege«5eit im Abgeord«et<«haufe. (Fortsctzung-1 Specialberichterstatter Dr. Meng er fährt fort: Von einem geehrten Abgeordneten aus Tirol wnrde in erster Linie in'S Feld geführt- „Sa. wie kann man diese so überaus schwer drückende Steuer auf Tirol und Vorarlberg anwenden?' Das erinnert mich in der That an jene Erklärung einer ungarischen Depu tation, die seinerzeit dem Kaiser sagte, daß man die Sklaverei

, die sich auf die übrigen Provinzen ausge dehnt hat, nicht auf Ungarn anwenden dürfte. Nehmen wir an, daß diese Steuer überaus schwer und drückend ist — und auch ich bin der Ansicht, daß sie drückend ist — ist es gerechtfertigt, daß die anderen Provinzen diese schwere und drückende Steuer tragen, während nur eine Provinz und zwar eine Pro vinz, welche nicht anders behandelt wird, als die übri gen, welche ganz ebenso mit Ausgaben das Budget belastet, wie die übrigen, welche ebenso viele Aemter aus dem Reichsbudget

hat, wie die übrigen, davon frei ist? Ist es gerechtfertigt, sage ich, daß diese schwer drückende Steuer von einer Provinz nicht ge tragen wird, während die übrigen Provinzen dieselbe tragen müssen? Das ließe sich wohl in keiner Weise rechtfertigen. Es wurde weiter gegen die Borschläge des Aus schusses angeführt, daß man die künftige Erhöhung der Grundsteuer abwarten solle. Da erlaube ich mir zu erwidern, daß dieses Mo ment, wohl richtig aufgefaßt, für die Anträge des Ausschusses spricht, denn es ist kein Zweifel

in den Jahren 177V 1780 statt. Das sind, meine Herren, die Steuer grundlagen von Tirol, die doch keinesfalls mit den gegenwärtigen Zeitverhältnissen in Uebereinstimmung stehen. Wenn aber die großen Vortheile, welche Tirol aus der Grundsteuer besitzt, diesem Lande belassen worden sind, dann kann Wohl nicht daran« gefolgert werden, daß auch in Bezug auf die Gcbandefteuer dieses Land die Bortheile, die es bisher genossen hat, im Gegen satze zu den übrigen Ländern genossen hat, behalte. Der Abgeordnete

nicht als existent anerkennen kann. Denn im Staatsvoranschlage für das Jahr 1877, X, Heft 3 rol «nd «Vorarlberg' Str. RSS ist angegeben» daß im Jahre 1875 die Summe von 38.038 fl. für Stadt- und Markthäuser, von 15.152 fl. für Bauernhäuser in Tirol an Steuer entfiel. Die Arbeit, welche uns als so schwer hingestellt wird, ist nach dieser Bestimmung des Budgets offenbar schon gemacht worden. Es ist daher unrichtig, daß sie über haupt so groß« Schwierigkeiten bieten kann, da, wenn man auf diese Angabe des Budgets

5
Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1880/27_04_1880/BZZ_1880_04_27_2_object_400834.png
Seite 2 von 6
Datum: 27.04.1880
Umfang: 6
werden. Deutsches Reich. Die „Norddeutsche Allge meine Zeitung' veröffentlicht den dem deutschen Bun- desrathe vorliegenden Gesetzentwurf betreffend die Ein führung einer Wehrsteuer für die zum Militärdienste nicht herangezogenen Wehrpflichtigen. Die bisher be kannt gewordenen Angaben sind dahin zu ergänzen, daß Personen mit einem Einkommen von weniger als 10lX> Mark eine Steuer von 4 Mark, Personen mit 12lX) bis LOlZÜ Mark Einkommen außerdem eine Steuer von 10 bis 148 Mark jährlich zu zahlen ha ben

würden. Bei einem Einkommen von 6VVV Mark aufwärls werden 3 Percent berechnet, wobei die Steuer für je 1000 Mark Einkommen um 3l) Mark steigt. Befreit von der Steuer sind Erwerbsunfähige ohne hinreichendes Einkommen, sowie Wehrpflichtige, die durch im Dienste erlittene Beschädigungen dienstunfähig geworden sind. Die Erträgnisse dieser Steuer werden auf circa 2V Millionen Mark geschätzt. Ueber die innere Lage in D.-utschland bringt die jüngste Nummer des „Grenzboten' einen Artikel, der wieder stark mit „goldenen Bergen

' arbeitet, um die neuen Auflagen, Wehrsteuer. Branntweinsteuer, Brau- steuer und die Reichs'Stempelabgaben mundgerecht zu machen. Die Classensteuer soll aufgehoben, die Grund steuer den Gemeinden überlassen werden, und die Wehr steuer — sei erst in der Vorbereitung. Dcr Artikel schließt, der Reichstag möge sich die Situation klar machen. Die Steuerreform auf den Weg kleiner Bissen verweisen, heiße so viel, als ihre Durch-ührung im höchsten Grade problematisch machen, wenn nicht gar sie vereiteln

6
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1918/20_04_1918/SVB_1918_04_20_1_object_2525348.png
Seite 1 von 8
Datum: 20.04.1918
Umfang: 8
der neuen deutschen Steuer- Vorlagen wird auszugsweise mitgeteilt: 1. Das Branntweinmonöpol. Aller er zeugter Branntwein ist an die Monopslverwaltnng Abzuliefern. Das neu-zu errichtende Monopolamt besteht aus der Verwaltnngsabteilung und der Ge schäftsabteilung. Letztere M die bisherige Spiritus zentrale. Die Verkaufspreise sind so festzusetzen, daß dem Reiche nach Abzug aller Kosten eine Rein einnahme von 800 Mark für den Hektoliter ver bleibt. 2. Die Bierstener. Die Biersteuer be destet den Uebergang

zur Fabrikatsteuer, unter-Ein führung der Kontingieruug. ' Die Steuersätze sind je nach der.Größe der Brauerei von 10 bis 12^ Mark für des Hektoliter gestaffelt. Die W e i n- fte uer.wirb gleichfalls neu aufgebaut und beträgt 20 Prozent 'vom Werte. Sie ssll 105 Millionen Mark liefern. 'Dazu kommt ndch eine Erhöhung der Sch aumweinsteuer mit einem Betrage von 20 Millionen Mark, eine Steuer von Mineral- w äs s ern ^und künstlich bereiteten Getränken mit Millionen Mark und eine Erhöhung der Zölle für Tee, Kaffee

unter< anderem Pressetelegramme. Die Fernsprechgebühren werden um 10°/o er höht. V.Gesetz über die Kriegssteuer der Ge sellschaften. Dieses Gesetz setzt für das vierte Kriegs geschäftsjahr eine Abgabe vonF60°/<> des Mehrge winnes fest.- Die Abgabensätze ^mäßigen' sich jedoch staffelmäßig um 10°/o bMHH je nach der Höhe des Mehrgewinnes und her HKhe ber Dividende. Das achte und nemäe Besetz betreffen die Aenderung des ReichsstemvälMetzes und des, Wech selstempelgesetzes. 10. Um s a tz st e u e r g e setz. ' Der Steuer

un terliegen nicht nur die Waren, sondern jauch die Leistungen. Die bisherigen Befreiungen deSWaren- umsatzstmergesetzes bleiben erhalten.Die -Steuer beträgt fünf vom Tausend. ^ Außerdem wurden mit einer besonderen-L u- xussteuer belegt: > Edelmetalle und Edelsteine, Kunstwerke, > Antiquitäten, - photographische ^Hand apparate, Flügel, Klaviere, Harmonien und mecha nische ' Spielwerke, Handwaffen, Motorfahrzeuge für Land und Wasser, Teppiche/'Pelzwerk. - Der Steuersatz beträgt für Edelmetalle nnd

Edelsteine 20°/o für die übrigen Gegenstände 10^ im> Werte. 11^ Eine ganz neue Maßregel zielt dahin ab, zu verhindern, daß'Vermögen durch Fortschaffuug von Vermögen in das Ausland der Steuer ent zogen werden. Wer in das Ausland auswan dert, hat noch durch fünf Jahre die Steuer zu entrichten und muß vor der Abwanderung 2V Prozent seines Vermögens als Sicherheit leisten. Wer die Steuer hinterzieht, verliert mit Frau und Kindern die Staatsbürgerschaft. 12. Der Bierzoll. Der Bierzoll wird erhöht: In Gefäßen

7
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TVB/1908/24_05_1908/TVB_1908_05_24_3_object_2265654.png
Seite 3 von 18
Datum: 24.05.1908
Umfang: 18
eiugesührt, das heißt ein Gesetz, krast dessen jeder 30jährige Staatsbürger, der von Stand und Vermögen aus heiraten kann, aber nicht will, eine zünftige Steuer fürs Ledigsein zahlen muß. Auch der Grillmoser-Chrust von Grünsteig — Grün steig liegt Seile 9. nicht in Holland, sondern in einer gefürsteteu Grafschaft Mittel europas — hat vor wenigen Monden eine regelrechte Jüng- gesellensteuer geblecht und das kam so: War besagter Grillmoser-Chrust ein steinreicher Großbauer . zuhöchst droben am Berge, just

Steuer!' „Eine neue Steuer? Schon wieder eine neue Steuer!' wetterte der Bauer; „ist ehedem schon jedes Mausloch besteuert.' „Ja, liest denn keine Zeitung?' tat der andere verschmitzt. „Eine Zeitung lesen, d a s fehlte. mir g'rad' noch,' brummte der Chrust, „steh'n doch nur ganze Lugenbüschel drinnen.' „Ja, wenn du keine Zeitung anschaust, glaub' ich schou, daß du nichts weißt,' ließ sich der Peter vernehmen. „Es steht überall drinnen und in Weißendorf unten ist's schon auf der Gemeiudetafel

aufgeschlagen. Der Welsche gibt keinen Frieden und will Krieg mächen. Unser Kaiser hat aber viel zn wenig Geld und Soldaten, um den Welschen Mores zn lehren; darum kommt die neue Steuer.^ „Was denn für eine Steuer?' „Es ist eigentlich zu dumm, was den Herren alles ein fällt, 'nnd wenn ich's nicht mit eigenen Ohren Hütt' verlesen hören, tät' ich's keinem Menschen glauben... denk' dir grad': eine Junggesellensteuer!... Wer heiraten kann und tut's nicht, muß eine Steuer zahlen und das keine kleine!' „Geh

8
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1940/30_08_1940/AZ_1940_08_30_3_object_1879682.png
Seite 3 von 4
Datum: 30.08.1940
Umfang: 4
die Einnahmen steuer für Stoffe aus Wolle, Seide und Gummistoffe (auch gemischte) beim Ver kauf vom Produzenten an de» Wiedetver käufer auf 4'/», dein? Verkauf vom Pro duzenten an andere Personen auf 6°/° erhöht. Dasselbe gilt für Wirkwaren (ma gliene). Für nachstehende Waren wurde die Einnahmensteuer beim Verkauf vom Pro duzenten an den Wiederverkaufet auf 0 beim Verkauf an andere auf 3 Pro zcnt erhöhl: Schaumweine: alkoholische Li köre? Grammophone und-platten-, Radio apparate-, Schreib

nale Produktion oder Einfuhr, die Steuer im Ausmaße von K Prozent des durch schnittlichen Marktpreises angewendet wird. Die Steuer ist zu zahlen: a) Im Falle von Verkauf oder irgend einer Ueberlassung von Waldschlägen oder Verkauf von Werkhol? von Seite des Be- Die Preisblockierung Die Beobachtungen àer Aonsumenten sinà àas beste Mittel um jeàsn Mìftbrauch in àer Preisgestaltung zu verhinàern Zustimmung und die Ausstellung bot dem Besucher große Reichhaltigkeit an techni schen Anregungen

, so hat das Gewissen sich zu regen und auch nicht da vor zurückzuschrecken, unlautere Angebote abzulehnen oder sie zur Anzeige zu bringen. Es soll nicht vergessen werden, daß die Preisblockierung hauptsächlich zum Schutze der Konsumenten eingeführt worden ist. und deshalb ist es auch ihre Pslicht. aus Mißbräuche ausmerNam zu machen. fitzcrs, der direkt für die Schlägerung ge sorgt hat. was im Kontrakte anzuführen ist, der zur Registrierung vorgelegt wer- muß, ist die Steuer beim Regisleramle bei der Registrierung

zu entrichten. b) Bei Verkauf oder Ueberlassung, wie oben angeführt, ohne Kontrakt, der der Registrierung nnterworfeu ist. ist die Steuer beim Rcgisteramte bei der Anmel dung. in doppeller Ausführung, welche die Punkte des Verkaufes oder der lleber- lassung enthält, zu entrichten. c) Für Nadelholz, als Werkholz ver wendet, das eingeführt wild, ist die Steu- er bei der Einfuhr auf Grund vom Fi nanzministerium festgesetzten Durchschnitts- preise zu entrichten. s Die Interessierten können sich um nä here

10
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1895/30_07_1895/BTV_1895_07_30_1_object_2959693.png
Seite 1 von 8
Datum: 30.07.1895
Umfang: 8
Dr. Edler v. Plener hat sich in stiner in Eger gehaltenen Rede über die Steuer reform in folgender Weise geäußert: Ich habe trotz Opposition und Obstruction die Steuerreform so weit vorwärts gebracht, dass die cig.ntlichen Steuergesetze durchberat en sind. Es war keine kleine Mühe nnd Arbeit sowohl im AuSschusö als im Plenum. Die vollste Anerkennung gekürt hiefür den AuSschuss- mitgliedern, aber auch der Majorität reö Abgeordneten hauses, welche durch Votierung der progressiven Personal -Einkommensteuer

, im Slenergesetz das Wahl recht allen jenen Erwcrbstcuerträgern, welche infolge der neüs« Erwerbsteuerveranlaguna unter den bisher : n CensuS fallen würden, ne! porsun-lii, zu erhalte», u'?)t aber auch dort bezüglich des Wahlrechts der neu hii.z i- kommenden Steuerträger, welche mit einer niedrigeren Steuer als dem EensuSsatz bemessen werden würden, eine Vorsorge zu treffen. Dies geschah einfach auS dem Grunde, weil die Berathung der Steuerreform zusammenfiel mit der Berathung der Wahlreform, und gerade

im Steuergesetze eine definitive Bestimmung zu treffen. Bei dieser mit größerer Leidenschaft als Sachkenntnis geführten Eontroverfe wird auch regel mäßig die eigenthümliche Natur der künftigen Erwerb-- steuer übersehen. Sie wird eine contiugentierte Steuer sein, die individuelle Steuer wird un der Hand des GesellschastscontingeiitS ausgeworfen, die allen fixen Sätze erlöschen, werden auch nicht mehr vorgeschrieben, die Steuer wird einen wesentlich labileren Eharalter haben als jetzt, so dass sclbst

11
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1898/26_01_1898/SVB_1898_01_26_3_object_2512794.png
Seite 3 von 10
Datum: 26.01.1898
Umfang: 10
nach einer klaren Vorschrift über den zulässigen Percentsatz der Abschreibungen vom Ge bäudewerte bei der Veranlagung oer Personaleinkommen steuer zu entsprechen, hat das Finanzministerium die Steuerbehörden angewiesen, bei der ersten Veranlagung Abschreibungen, welche bei massiven Wohngebäuden zwanzig (Es dürfte aber doch fraglich sein, ob die Hausbesitzer nicht berechtigt sind, sür^ Erhaltungskosten, Amortisation u. s. w. 30°/» Abzug zu machen. D. Red.) Percent der Hauszinssteuer (ohne Abrechnung

des Nach lasses) nicht übersteigen, in der Regel ohne weitere Er- Hebung zu passieren. Die Wahl eines Percentsatzes der Steuer schließt sich den Wünschen der Hausbesitzer an, welche vom Sechzigsachen der Steuer als Wertgrund lage ausgehen wollten; denn ein Percentsatz vom Sech sfachen der Steuer lässt sich jederzeit in einen Percentsatz der Steuer umrechnen. Die Unterscheidung verschiedener Ortsclassen wurde der Einfachheit halber unterlassen, da sich auch der sechzigfache Steuerwert in Mehrfacher Beziehung

ohne Unterscheidung der Orts- lassen als brauchbarer Behelf erweist. Falls im Be kenntnisse höhere Percentsätze abgerechnet wurden, ist dies jedesmal dem Fatenten als „Bedenken' mitzu theilen und sodann über seinen Anspruch instanzmäßig zu entscheiden. Das Finanzministerium hat ferner auf merksam gewacht, dass die Nachholung der Amortisation früherer Jahre auf Kosten der Personaleinkommensteuer keineswegs statthaft wäre. Endlich wurden die Steuer behörden angewiesen, auf die Verrechnung der wirklich aufgewendeten

12
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1898/23_02_1898/SVB_1898_02_23_2_object_2513058.png
Seite 2 von 18
Datum: 23.02.1898
Umfang: 18
, sondern von den ganzen 1000 fl. die Renten steuer bezahlen mujs. Gewiss eine ungerechtfertigte und eigentlich im Wesen der Rentensteuer nicht gelegene Be- stimi. ung. Die Sache verschärst sich aber noch dadurch, dass die 2'/«, der Rentensteuer eine bedeutende Stei gerung erfahren werden durch die Zuschläge des Landes und der Gemeinden, so dass man sagen kann, die Steuer wird wohl in vielen Fällen bis aus 5 und mehr Pro zent hinaufschnellen. Nun ist es aber klar, dass eigent lich nicht der Gläubiger

, sondern der Schuldner diese Steuer zu tragen haben wird. In den meisten Urkunden, welche in der letzten Zeit abgespsst wurden, ist überhaupt die Bestimmung enthalten, dass der Gläubiger ohne jeden Abzug die Zinsen erhalten soll, der Schuldner eventuelle Steuern tragen muss. Aber selbst wenn das nicht bestimmt wäre, wird, da der Stärkere der Gläu biger ist. in vielen Fällen eine Erhöhung des Zinsfußes bei Hypothekarcapitalien um ungefähr ^°/« erfolgen, oder die Capitalien werden /PMndet werden zum Zwecke

Sicherheit handelt; dann kann es allerdings geschehen, dass diese Steuer dazu treibt, dass der verschuldete Bauer von Haus und Hof gehen mufS. *) Den Wortlaut des Antrages siehe unter „Tiroler Landtag-, 15. Sitzung, in der heutigen Nummer d. Bl. A. d. R. Kröpfe stand vor ihm; gar ein schwarzes Mäntelchen trug er um die Schultern und ein blauer Kragen schaute unter dem Kröpfe heraus. Wurde dem Hias auf einmal federleicht um's Herz. „Ja fehen's, geistlicher Herr', erwiderte er, „ich hab' halt

nicht derjenige, der sie zahlen sollte. Ich will davon absehen, meine Herren, dass das bewegliche Capital es bisher vielfach verstanden hat, sich leichter der Steuer zu entziehen, als der Realitäten besitz, der aus den öffentlichen Büchern ersichtlich ist. Die Rentensteuer wird den erwarteten Erfolg nicht haben. Diese Rentensteuer wird die Steuermoral schä digen. Wie es mit der Steuermoral bei uns beschaffen war, mögen Sie aus den Worten entnehmen, welche vor 30 Jahren, im Jahre 1868, ein Abgeordneter

kann auch vom Müßiggange leben und verdient dabei doppelt foviel als derGrund undBoden zu erwerben imstande ist, trotz der harten Arbeit, mit welcher der Bauer sichdurchbringt. In glänzenden Verhält nissen lebt der reiche Coupom.bschneider, und zahlt viel fach keine Rentensteuer; der Bauer aber, der verschuldet ist, muss die traurigen Wirkungen dieser Steuer er fahren, jener Bauer, der da sagen kann: „Nicht aus Glanz und Wonne, aus Noth und Elend komm' ich her!' Das Capital machte bet der bisherigen Höhe deS Zinsfußes

13
Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1862/25_01_1862/BZZ_1862_01_25_3_object_412587.png
Seite 3 von 8
Datum: 25.01.1862
Umfang: 8
. Eine neue französische Brigade ist nach Mexico abgegangen. London. 2t. Jan. Die Bank von England hat den Disconto vonS auf 4'/» Proc. herabgesetzt. Amtliches. Von der r. k. Finanz LandeS-Direktion für llrol und Vorarlberg wurden ernannt: Stefan Alradona, disponibler Sleuer-Unterinspektor zum Steuereinnehmer zweiter Klaffe; Franz Hub«. Steuereinneh mer dritter Klasse zum Steuer-Kontrylor erster Klasse; der disponible Steuer - Unterinsyektoc Karl Schmid, dann die Steuerkontrolore zweiter Klasse Sebastian

Unterstainer und Franz Mikschik z« Steuereinnehmern dritter Klaffe; die Steuer« konnolore dritter Klaffe Johann Gheri, Zoh Ptaeek und Jakob Burger zu Steuerkonttolloren zweiter Klasse; Wenzel Maffani, Steuerkomrollor dritter Klasse, Gottfried Engstler und Karl Sandbichler, SteUeroffiziale zweiter Klasse, Josef Rabanfer, Steueroffiziat zweiter Klaffe, Peter Gab! und Se bastian Burgauner, Steueroffiziale dritter Klasse zu Steuer- kontrolloren dritter Klaffe; Gabriel Eberhart, Steuerofftjial zweiter Klasse

zum Steuerosfizial erster Klasse; die Steuer- asfistenten erster Klasse Franz Lechihaler und Franz Nieder- wieser, und die Steuerasststenten zweiter Kl iffe Eduard Eitel und Eugen Paolazzi zu Steuerofstzialen dritter Klasse ; die Steuerpraktikanten Jgnaz v. Kempter. Ferdinand Schule und Franz Peffata zu Steuerasststenten dritter Klaffe. Innsbruck am 15. Jänner 13K2. — Se Majestät der Kaiser hat dem Schullehrer zu Fließ in Tirol, Josef Wörz, in Anerkennung seine» vieljährtgen eifrigen und ersprießlichen Wirkens

16
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1889/06_02_1889/SVB_1889_02_06_8_object_2457623.png
Seite 8 von 10
Datum: 06.02.1889
Umfang: 10
Gotteshauses) stammt aus dem Atelier der Bildhauer uud Kuust- tischler Pichler und Ossanna hier. - - ' ^ Vom vurggrafeuamte wird uns ein langer Artikel gesendet, der unter die Rubrik „Branntwein steuer und kein Ende' gehört. ES ist diese Emsenduug' eine Erwiderung auf den vom „Tir. Volksbl.' neulich aus dem „Burggräfler' ' großeutheils reproduzirten Artikel. Weil der Correspondent fordert, daß daS „Tir: Volksbl.'' ihm die Spalten nicht verschließe, so wollen wir wenigstens Einiges davon anführen

. „Die LandeS- umlagen werden durch diese neue Steuer um 100.000 fl. entlastet. Wenn der Südtiroler Brenner aber einerseits 5 fl. weniger Landesumlagen zu zahlen braucht, aber ihn 7 fl. Schnapssteuer dafür wffen, so ist die Ent lastung nicht weit her. Zweitens sagt der Artikel deS „Burggräfler', daß der kaltbereitete Spiritusbrannt- wein von der neueu Steuer mehr betroffen wird, als der Weinbranntwein. >ES mag sein, jedoch sichtbar ist dieser Vortheil noch nicht; denn solange der Spiritus branntwein fast

, welche beide mit goldene» Fesseln, heute an den Weinhändler gekettet find, von denselben unabhängig zu machen, so lauge wird dieser Vortheil ein frommer Wunsch bleiben. Viertens sagt der Herr Correspondent, daß Nordtirol in den Monaten September, Oktober vnd November 5.'', -.l. M von 75.000 fl. rund 41.000 fl. also verhaltuißmäßig mehr^än Steuer eingezahlt habe als Südtirol. Diesg beweist einfach, - daß' die -Verarbeitung von Spiritaz die Fabrikation von Fufelbranutweiu' uud' die Kons^ mirung

. Fünftens endlich berichtet der Herr Correspondent fast freudig, daß die Regiekosten--in diesen Monaten bloß 23000 fl: gekostet haben. Würde man z. ' B. eine Gemeinde,' in der der Gemeindekassier,' der Kirchprobst uud Armeuverwalter, ein Dri'tlheil der Einkünfte n Entlohnung für die 'gehabte Mühe '-beziehen, eine Mustergemeinde nennen / ich ' glaube nicht. ' Darum kommt uns der Betrag von 90 bis 100.000 fl. jährlich für die rothen Adler etwas zu hoch vor. Höhere Spiritus, steuer' und Aufhebung

18
Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TVB/1914/09_01_1914/TVB_1914_01_09_6_object_2157626.png
Seite 6 von 20
Datum: 09.01.1914
Umfang: 20
die Grundsteuer lag ihm zentnerschwer auf dem Magen. Traf er irgendwo einen Freund oder Nachbar, so lenkte er die Rede schnell auf die verfluchte Grundsteuer und schimpfteM al len Tonarten über die haushohe Ungerechtig keit, daß der Bauer für seinen armseligen Brund und Boden, der kein Hundertstel Prosit abwerse, eine derart sündhafte Steuer zahlen müsse. Sie heiße ganz treffend die „Grund steuer', weil sie den Bauer zugrunde richte, änderen Erwerb solle mpn starker heranzie hen, wie die Hantierungen

und Verkaufsstän- be. Er, wenn er Kaiser wäre, täte auf jede Schublade in der Kramerei, ^ auf jeden Kaffeehafen, auf jeden Hobel und jede Maurer kelle, ja aus sämtliche Schneidernadeln eine saftige Steuer legen. Am Sonntag abends, da der Spaun hinter dem Wirtstische saß, seine zehn Vierteln durch die Halsbinde gegossen and die Krone voll hatte, gieng es in höheren ttoten. Da hämmerte und schlug er mit seiner wuchtigen Faust ohne Unterlaß auf. die-Tisch platte, daß die Gläser lustig herumhopsten und schrie

'' nach dem andern, versoff und versoff — und richtig wurde auck seine Grundsteuer immer kleiner. Zuletzt hals ihm noch das Gericht und es dau erte nicht lange, da brauchte er keinen Pfennig Grundsteuer mehr zu zahlen. Die Grundsteuer war er vollständig los geworden, aber nun gieng er selber von Tür zu Tür, die Vaterunser- Steuer einzutreiben, nämlich jene, die in der vierten Bitte angesetzt ist. - < So endet die lustige Geschichte, welche buchstäblich war istz mit einem traurigen 'Ab schluß. ^ > Merke

: Ich bin kein Verteidiger der Grundsteuer, nach irgend einer ändern ^Auf lage, glaube auch fix» daß der Bauer gegenüber den andern. Kldssön um das doppelte zy stark belastet wird; aber mancher legt sich selbst sreL- willig eine Steuer auf, die cäle Reichs- und Landsteuern hoch überbietet. Jedem gönne ich am Sonntag ein Viertel oder zwei, auch drei um die Sorgen zu verscheuchen — /ich trink' selber gern ein Tröpflein — aber zu,Atter rich tigen Brandsteuer darf die Sach' nicht? aus machten, ' ^ . . - ' Briefe aus Nah

20
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1898/26_01_1898/SVB_1898_01_26_4_object_2512798.png
Seite 4 von 10
Datum: 26.01.1898
Umfang: 10
Vermögen an mobilen Capital ist nur durch die Personal-Einkommensteuer zu erzielen, und wird äs kaoto in vielen Staaten dadurch bereits in ausreichendem Maße bewirkt. Weiters dient das Erträgnis der Personal-Einkommen steuer in erster Reche zu Nachlässen an Grund- und Gebäudesteuer (von 10—12'/o) der Erwerbsteuer (von 14—26°/<>), welche Nachlässe auch jenen zugute kommen, die von der Personal-Einkommensteuer gar nicht be troffen werden; es ist also damit eine entschiedene Ent lastung der kleinen

Steuerträger bezweckt. Ferner dient ein mehrere Millionen betragender Theil der Steuer zu Gaben an die Länder, wodurch auch die Landesumlagen erniedrigt werden können. Endlich berücksichtigt dieses Gesetz der Personal-Einkommensteuer die Grundbesitzer, die aus Grund und Boden Steuerpflichtigen, in mehr facher Weise; insbesondere den großen Kreis der kleinen Bauern. Allerdings herrscht bezugs der Kotierung des Einkommens vom selbstbewirtschasteten Grundbesitz noch eine große Unklarheit. Es wird daher

in betheiligten Kreisen gewiss in teressieren, näheres über die Intentionen des Steuer ausschusses, sowie der Regierung diesbezüglich zu erfahren. Schon von Beginn der Verhandlungen an fand sich im Stcuerausschuss eine große Zahl von Vertretern gewisser Interessen (ohne Unterschied politischer Partei- richtung) zusammen, welche betonten, dass der Besitz von Grund und Boden ohnedies der schwersten Be steuerung unterworfen, nun noch einer Doppelbesteuerung zugeführt wird, welche gerade diesen Besitz

der Be- siver einen Ertrag einer Wiese, eines Strmsleckens herausrechnen, nachdem derselbe zur Erhaltung des für die Gesammtwirtfchaft nöthigen Viehes dient? Wie sollen die Auslagen vielleicht auf 30—40 Parcellen vertheilt werden, deren auch kleinere Besitzer so viele zählen? Aber noch mehr. Ich besorgte, dass diese ganze Arbeit höchstens dazu führen könnte, im einen Falle ein nach den Catastralertrag unterbietendes Einkommen herauszubringen, während vielleicht der weniger Versierte dann die Steuer

für beide zu tragen hätte. Lassen Sie mich zu diesem Behufe nur noch kurz er wähnen, was der Besitzer, was der Bauer alles in Ab rechnung bringen kann. » Steuern, Etschregulierungs-Umlagen, Branntwein steuer, Assecuranzbeträge, Kosten für Grmzregulierungen, dann alle Arbeitskouen, Löhne, Fuhikosten, Dünger, Kunstdünger, Kupfervitriol, Schwefel, Holz, Draht, die Kosten der Wagner und Rädermacher und Schmiede für Einhaltung der Wagen und Handwerkszeug, dann die 20°/u Erhaltungskosten der Gebäude, die Kost

21