in die Samtpoliter des Diwans zurück und schlürfte ihre S^?ko- lads. „Wer klopft denn da schon wieder?' fragte sie, als sich jetzt an der Tür, welche in das Vor zimmer führte, ein leises Klopfen vernehmen ließ. ArbeiternnMe und Schutz der Arbeiter Die Probleme der sozialen Fürsorge sind in letzter Zeit unter dem fascistischen Regime sv bedeutungsvoll und aktuell geworden, daß es für alle nötig ist, die Auswärtsbelvegung der selben zu verfolgen. Das Gesetz über die Arbeitsunfälle, das vor- etwa 30 Fahren verfaßt
wurde, weist beute zahlreiche Lücke» auf, deren Aufzählung viel zu lang wäre. Im Kapitel 27 der „Carta del La voro' wird auch ganz richtig „die Vervollständi gung der Unfallversicherung' vorgeschlagen. In diesem Artikel wollen wir uns aber Haupt- sächlich mit dem legalen Schutz der verunglückten Arbeiter befassen. . Im vergangenen Monat hat das Reichspatro- nat der fascistischen Syndikate einen Kongreß der legalen Äemter des Patronates selbst veran staltet, der in Bologna unter zahlreicher Beteili
gung stattfand. . In diesem Kongreß wurden mehr als in jedem anderen die die Arbeitsunfälle betreffen-- den Probleme sehr eingehend überprüft und be» sprachen, unter Berücksichtigung jedoch eines einziaen^Zleles: das Interesse der Produktion, der Arbeit und in Zusammenhang oämit der Nation. Auf die Beschlüsse jenes Kongresses stutzen wir uns nun, um zu behaupten, daß der Schutz der verunglückten Arbeiter eine NotwendMeir des Augenblickes ist, eines der höchsten Pro bleme, das »ms von den Umständen
ist, sondern die Arbeitsunfälle wie ein soziales Phänomen studiert; aber diese Ver- oienste können erst dann ins richtige Licht ge- rückt werden, »renn wir mit der Tätigkeit des Patronates die Tätigkeit der vielen privaten Beschützer, die den Schutz der Arbeiter wie ein sehr einträgliches Geschäft betreiben, indem sie die Schmerzen der Arbeiter dazu ausnützen, um die eigenen Taschen zu füllen, vergleichen. . Diesem Zustande muß ein Ende gemacht wer den. Es ist klar, daß einige freie Professioni ste» auch ganz ehrlich
haben können, daß keine Spekulation gemacht werden darf.' , In der „Carta del Lavoro', Erklärung 28, ist vorgesehen, daß „die. gesetzlich anerkannten syndikalen Verbände mit dem Schutz des Ar beiters auch in administrativen und gerichtlichen Verfahren, betreffend Arbeitsunfälle und sozial« Versicherung, beauftragt werden'. Auf Grund dieser Erklärung hat Ado. Roberti lei dem Kongreß von Bologna folgenden Vor» chlag gemacht: „Ich schlage vor, daß die Vectre, ung und der Schutz der Arbeiter bei dem ad ministrativen