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Volksbote
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Page 6 of 12
Date: 11.10.1928
Physical description: 12
Wälder liegen, die wegen der besonderen Wasserverhältnisse oder zur Verhütung von Bodenrutschungen unter Schutz der Forstbehörde gestellt wur dm. die neuen sorstpolizeilichen Dorschriften über die Ausnützung solcher Wälder durch 15 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegt und die Interessenten durch Anschlag auf der Amtstafel davon in Kenntnis gesetzt. Cs steht nämlich den Waldbesitzern das Recht zu, bin nen weiteren 15 Tagen nach der Auslage in der Gemeindekanzlei ihre Beschwerden

. Uff. Nr. 117 vom 17. Mai 1924), abgeändert durch das Gesetzdekret vom 3. Jänner 1926, Nr. 23, und auf die Durchführungsoorschrist zur Anwendung die ses Gesetzdekretes vom 16. Mai 1926, Nr. 1126 (oerlautbart in der Gaz. Uff. vom 6. Juli 1926, Nr. 154). Me diese Gesetze enthaltm Bestimmungen über den Schutz von Wäldern und von Grundstücken (Almen, Wiesen, Aecker) im Gebirge, deren schranken lose Ausnützung eine Gefahr kür den Bestand des Kulturgrundes oder für die Waffer-Der- sorgung oder Ableitung

bilden könnte. Die Forstverwaltung bezeichnet Gemeinde für Gemeinde auf einer Katastralmappe sene Wälder oder Grundstücke, die unter beson deren Schutz gestellt werden. Ein Exemplar dieser Karte wird durch 00 Tage bei der Ge meinde zur Einsicht ausgelegt. Die Eigen tümer der als geschützt (vincolati) eingetra genen Grundstücke können binnen der 90 Tage der Auflegung der Karte bei der Ge meinde dagegen eine Beschwerde auf stempel- freiem Papier beim Gemeindeamte ein- brkngen

, über die der Provinzialwirtschafts- rat, allenfalls nach Vornahme eines Augen scheines entscheidet. Gegen diese Entscheidung steift der Partei dann noch ein Rekurs an^ den Staatsrat zu, der binnen 90 Tagen nach Zustellung der Entscheidung einzubringm ist. Aus Grund der ersten Eintragung der ge schützten Wälder und Grundstücke und auf Grund der Entscheidungen über die ftnge- brachten Rekurse wird dann gemeindeweste die endgiltige Karte ausgearbeitet, in der de unter Schutz gestellten Flächen eingetragen sind. Diese Karte

sind, erfolgen. Der einzelne Wald- oder Grundbesitzer weiß also noch nicht, ob die neuen Bestimmungen auf seine Grundstücke Anwendung finden werden, ob sie also für Ihn besonderes Inter esse haben und ob er deshalb Einwendungen gegen einzelne Vorschriften erheben soll. Im allgemeinen kann aber wohl angenommen werden, daß alle jetzt schon in Bann und Schutz gelegten Wälder, dann die Wälder an der Vegetationsgrenze und alle Wälder, deren Abholung eine Waffergefahr oder eine Gefahr für Erdrutsch. Lawinen

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 6 of 8
Date: 07.12.1921
Physical description: 8
Seite fl SfiWljrelrt ftrotUfjdtiwB*, Mittwochsvonnerrta-, den 7. nnt 8. Dezember 1921. Entwurf eines Gesetzes, die Produktion der Typenweine zu fördern, den Handelsver kehr derselben zu schützen. (Dom Kellerinspektor A. Deck« in Bozen.) Eben zur Zelt, als eine Bewegung zum Schutz der bevorzugten Weinlagcn hier einsctzt, wird es Fachkreise interessieren, daß die ita lienische Regierung dein Parlament einen Gesetzentwurf zum Schutz der Provenienz-Weinmarken präsentierte

, der in der parlamentarischen nationalökonomischen Kommission zur Beratung steht. Der Gesetzent wurf hat nachfolgenden beiläufigen (nicht aulhentischenl) Text. Artikel 1. Produzenten und gewerbliche Erzeuger (industrial!) von anerkannten Typenweinen können Genossenschaften zum Schutz der Bezeichnung ihrer Produkte und im allgemeinen zur Erreichung der Ziele des gegenwärtigen Gesetzes gründen. Diese Genossenschaften sind unter Aufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft gestellt, welche dieselbe durch die gemäß Artikel

mit den behördlichen Organen bet Durchführung des gegenwärtigen Gesetzes und jeden anderen Gesetzes betreffend Produktion und Handel der Weine, mit der Berechtigung als Zivilpariei im Strafverfahren derselben Gesetze mitzuwirken. e) Studien und Anregungen, . sei es auf dem Gebiet des Wein baues oder des Kellerwesens, die geeignet find, der Produktion und dem Handel der Typcnweine Aufschwung zu geben, sind zu fördern und zu verwirklichen. Artikel 4. Die Genossenschasten zum Schutz der Typenwein

) bei entsprechender Gele genheit auszudehnen. Soweit man den Gesetzentwurf ohne Kenntnis der Verordnung und des Musterstatutes der Genossenschaften beurteilen kann, macht er den Eindruck des Unbestimmten oder Ungeklärten. Rach den Stimmen einiger italienischer Fachblätter, die sich bereits über den Gesetzentwurf oussprnchen, soll cs sich doch um Erfüllung eines langersehnten Wun- f hcs der Interessenten, um den Schutz der Weine mehr oder weniger erühmter Welnlagen. also uni den Schutz der Herkunfts- oder Pro

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Alpenzeitung
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Page 2 of 6
Date: 31.12.1927
Physical description: 6
in die Samtpoliter des Diwans zurück und schlürfte ihre S^?ko- lads. „Wer klopft denn da schon wieder?' fragte sie, als sich jetzt an der Tür, welche in das Vor zimmer führte, ein leises Klopfen vernehmen ließ. ArbeiternnMe und Schutz der Arbeiter Die Probleme der sozialen Fürsorge sind in letzter Zeit unter dem fascistischen Regime sv bedeutungsvoll und aktuell geworden, daß es für alle nötig ist, die Auswärtsbelvegung der selben zu verfolgen. Das Gesetz über die Arbeitsunfälle, das vor- etwa 30 Fahren verfaßt

wurde, weist beute zahlreiche Lücke» auf, deren Aufzählung viel zu lang wäre. Im Kapitel 27 der „Carta del La voro' wird auch ganz richtig „die Vervollständi gung der Unfallversicherung' vorgeschlagen. In diesem Artikel wollen wir uns aber Haupt- sächlich mit dem legalen Schutz der verunglückten Arbeiter befassen. . Im vergangenen Monat hat das Reichspatro- nat der fascistischen Syndikate einen Kongreß der legalen Äemter des Patronates selbst veran staltet, der in Bologna unter zahlreicher Beteili

gung stattfand. . In diesem Kongreß wurden mehr als in jedem anderen die die Arbeitsunfälle betreffen-- den Probleme sehr eingehend überprüft und be» sprachen, unter Berücksichtigung jedoch eines einziaen^Zleles: das Interesse der Produktion, der Arbeit und in Zusammenhang oämit der Nation. Auf die Beschlüsse jenes Kongresses stutzen wir uns nun, um zu behaupten, daß der Schutz der verunglückten Arbeiter eine NotwendMeir des Augenblickes ist, eines der höchsten Pro bleme, das »ms von den Umständen

ist, sondern die Arbeitsunfälle wie ein soziales Phänomen studiert; aber diese Ver- oienste können erst dann ins richtige Licht ge- rückt werden, »renn wir mit der Tätigkeit des Patronates die Tätigkeit der vielen privaten Beschützer, die den Schutz der Arbeiter wie ein sehr einträgliches Geschäft betreiben, indem sie die Schmerzen der Arbeiter dazu ausnützen, um die eigenen Taschen zu füllen, vergleichen. . Diesem Zustande muß ein Ende gemacht wer den. Es ist klar, daß einige freie Professioni ste» auch ganz ehrlich

haben können, daß keine Spekulation gemacht werden darf.' , In der „Carta del Lavoro', Erklärung 28, ist vorgesehen, daß „die. gesetzlich anerkannten syndikalen Verbände mit dem Schutz des Ar beiters auch in administrativen und gerichtlichen Verfahren, betreffend Arbeitsunfälle und sozial« Versicherung, beauftragt werden'. Auf Grund dieser Erklärung hat Ado. Roberti lei dem Kongreß von Bologna folgenden Vor» chlag gemacht: „Ich schlage vor, daß die Vectre, ung und der Schutz der Arbeiter bei dem ad ministrativen

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 14.01.1937
Physical description: 6
der Zioilurteilsspruch des gleichen Tribunals, wonach der Schutz der Produktion und der Schutz des Autorenrechtes anerkannt wurde, näher be trachtet werden müsse. Unser Gesetz, wie auch mo derne Gesetze anderer Staaten, kioben anerkannt, daß das wesentliche qualitative Element des Gel- stesprodliktes ein Requisit des Schutzes darstellt. Die wissenschaftlichen, literarischen, künstlerischen u. didaktischen Werke sind geschützt, ungeachtet des Wertes und der Bestimmung. Und zwar unabhän gig von ihrem wesentlichen

Werte, es genügt, daß sie jene originale Schöpfungsindividualität besit zen, die genügt, um sie einem bestimmten Autor zuzuschreiben. Von dieser Auffassung ausgehend, hat der Ge richtshof anerkannt, daß auch die angewandte Kunst eine eigene Individualität besitzt, wenn sie ein Kunstwerk darstellt, das nicht als Industriepro- dukt betrachtet werden kann. Dies gilt in besonde rer Weise für die Ausstattungskunst, auf welche man den Schutz des Autorenrechtes ausdehnen wollte. Verschiedene Fragen

. Ein Punkt der Verhandlung war: Kann die Anonymität dieser Erzeugnisse, ihr industrieller Verschleiß, ihre Uebereinstimmung mit bereits fe sten traditionellen Typen die Anwendung des Ge setzes über die Autorenrechte ausschließen? Wenn die Anonymität des Geistesproduktes den Schutz nicht ausschließt und dieser auch nicht durch den in dustriellen Verschleiß nicht hinfällig wird, konnte sich Riffeser als tatsächlicher Autor betrachten, auch wenn er die Gegenstände nicht selbst ausgeführt, sie aber wohl

erdacht, die Zeichnung dafür herge stellt und den inneren Mechanismus ausgearbeitet hat? Und dann: Ist die gewöhnliche Nachahmung als unlauterer Wettbewerb zu bezeichnen oder sind andere Bezeichnungen od. andere Unterscheidungs zeichen notwendig, welche Verwirrung schaffen? Wie man sieht, ist der Fall Risseser-Comploj von regem juridischen Interesse. Der Kassationshof hat eine eingehende Studie über den Fall ausgearbei tet, Der Schutz für die Holzschnitzereien von Gar dena kommt blnsichtlich

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Südtiroler Landeszeitung
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Page 6 of 6
Date: 30.07.1920
Physical description: 6
Zeit der Spruch überkommen: „Ju stitia hat eine wächserne Nase.' Aber an den Nasen der Ver treter Justitias in Südtirol, unserem bodenständigen Richter stande» war n i e v t e l umzusormen. vr. 8. Die Zagdvorschristen. (Schlutz., Art. 8. Die Verpachtung der Jagd erfolgt gemäß den dies bezüglich geltenden Bestimmungen. Die Jagden müsien je doch dem Meistbietenden oder demjenigen Pachtwerber zu- geschlagen werden, welcher die besten Bürgschaften für den Schutz des Wildstandes, weidgerechte

Iagdausübung und Be obachtung der bei der Versteigerung festgesetzten Bestimmun gen über die Wiederbesetzung des Reviers bietet. Art. 7. Jeder Iagdpächter hat für Ueberwachung und den Schutz der Jagd Sorge zu tragen. Gemäß den Anoronun- gen der politischen Dezirksbehörde hat er das zur Aussicht nötige Personal (Iagdhüter) ernennen, bestätigen, und be eiden zu lassen. Ale Jagdaufseher können alle Jagddecech- tigten sowie die Pächter selbst und alle jene Personen, welche die nötigen Eigenschaften besitzen

ist. Widerrechtlich in den Handel gebrachtes Wild ist zu k siszierten und zugunsten des Fonds für den Schutz und die Wiederbefetzung der Jagdreviere zu verkaufen. Art. 11. Das innerhalb der in Art. 2 angegebenen Schutz, zetten erlegte Mild darf höchstens noch acht Tage nach Be- 6 inn de« Schonzeit für die betreffende Wildgattung in Han- el gebracht werden. Jegliches Wild, woher es auch stamme, das nach Ablauf dieser achttägigen Frist in den Handel ge- bracht wird, ist zu konfiszieren und gemäß den Vorschriften

gegenwärtiger Verordnung wird, insoferne sie nicht eine unter das Strafgesetz faüeuöe strafbare Handlung darstellt, von den politischen Deho.de!> an Geld mit 100 bis 600 Lire bestraft, welche zugunsten des Fonds für den Schutz und die die Wiederbefetzung der Jagd fallen. . Beim Straferkenntnis hat die politische Behörde auch deil Verfall der beschlagnahmten Waffen auszusprechen. 1 lös aus dem Verkauf im Wege der öffentlich Versteigerung die zu erfolgen hat, sobald das Erkenntnis in Rechtskraft erwachst

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 15 of 20
Date: 03.12.1921
Physical description: 20
Samstag-Sonntag. Z. und 4. Dezember 1921 erTiroler' Seite IS MsMLWMWer Ml. .... , xniw'.r? eines Seches, die Vrodukiion der ?'.'!'.'nmeit>.e zu ;?rdrrr>. den tian^elsvcrkehr d-rielven zu schützen. ! Vom KeUerei-Änspeltot A. Becke- Bozen. ! Eben zur Zeil, als ein? Bewegung zum Schutz der be- i eor)-nuen We^nlagen einsetzt, wird es Fachkreise inter- ^ chiercu. das, die wilieniiche Regierung dem Psr'.r.nient einen Aeie!',en!a>urs zum Schutz der Proremenz Wein- m^r?c>> praleniierte

, der In der parlameiuariichen ni- ! tio-e.'.akonomischen Kommission zur Beratung steh«. D°r > Eesetzentwurs hat nachfolgenden beiläuiigen (nicht authen- j tischen) Text. ! Ar!. 1. Produzenten und gewerbliche Erzeuger (in- , duitr!cili> vcn anerkannten Tnpenmeinen können Genos- > senichaften zum Schutz der Bezeichnung ihrer Produkt« und im allc-cineinen zur Erreichung der Ziele des gegen wärtigen Gesetzes. griindea. Diese Genossenschasten sind mucr Aufsicht des Ministerium für Landwirischast ge- stell

. d) Mitarbeiten im Verein mit den behördlichen Or ganen bei Durchführung des gegenwärtigen Gesetzes und jeden anSeren Gesetzes betreffend Produktion und Handel der Weine, mit der Berechtigung al? Iivil- pariei im Strusverfahren derselben Gesetze mitzuwirken. e) Srndien und Anregungen, sei es auf dein Gebiet des Weinbaues oder des Kellerwesens, die geeignet und, der Produktion und den Handel der Tnpenweine Auf schwung zu geben, sind ',u fördern und zu verwirklichen. Ziit. 4. Die Genossenschaften zum Schutz

man den Gesetzentwurs ohne Kenntnis der Ber. o-dn'.-ng !!--:d d'?-z !??>:,.Sc? !-;> urteilen kam», macht er den Eindruck des Unbestimmten oder Ungeklärten. Nach den Stimmen einiger italieni sche? ^>!ch5'5tter. Sie s'ck, bereits über den GeietzentAur, aussprachen, soll es sich doch um EriuüunI ei'!r5 lang ersehnte» Wunsches der Interessenten, um den --.du» der Weine mehr oser weniger derichniter Weinla.icn. Zlw um den Schutz der Hertu-i'!». oder Provenienz.'i,'.-i',-:,.>rk?n handeln. Italien!!,'ie Tch

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Dolomiten
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Page 3 of 20
Date: 28.04.1934
Physical description: 20
ebenso einfach ist wie die des Herrn Tschenett, aber bei weitem nicht diesen lbrad der Annäherung (6 Hunderttausendstel gegenüber 7 Millionstel) erreicht. Gewiß gilt bezüglich der praktischen Brauchbarkeit auch hier das Obengesagte: wenn aber die Leistung des bc-rn Kopf von der Eroßpresse als etwas ganz Außerordentliches bezeichnet wird — und gewiß ganz mit Recht! — so braucht sich Herr Tschenett m *t seiner Arbeit sicherlich nicht zu verstecken? Bolzano, 26. April 1934. De. 3«g. JlfllW*. Schutz

der Alpenpflanzen Wie bereits am Donnerstag in der Stadtausgabe des „Dolksbote' berichtet wurde, hat der Präfekt der Provinz Bolzano mit Dekret vom 12. April ds. I. ein Dekret über den Schutz einiger Arten von Alpenpflanzen erlaffen. Schon feit langem trat die Oeffentlichkeit und für sie das Kollegium der Konser vatoren des Naturhistorischen Museums der Venezia Tridentina für die Erlaffung eines solchen Dekretes ein. denn es bestand die Gefahr, daß einige der schönsten Zier den unserer Bergwelt

der geschützten Blumen Herstellen zu kaffen und überall an den Ausgangspunkten der Ausflüge, besonders ober in den Bahnhöfen der Bergbahnen, in den Höhen-Gasthöfen und Schutzhütten anzubringen, einerseits, um alle an das Gebot zu erinnern und andererseits, um auch Nichtkennern zu zeigen, welche Blumen unter Schutz stehen. Der Wortlaut des Schutz-Dekretes ist: „Der Präfekt der Provinz Bolzano verfügt in Anbetracht der Notwendigkeit bestimmter Maß nahmen zum Schutze gewisser alpiner Pflanzen, deren Fortbestand

durch maßloses Sammeln und übermäßigen Handel gefährdet ist, und in Er wartung endgültiger gesetzlicher Vorschriften durch das Landwirtschaftsministerium: Art. 1. Nachstehende Pflanzen stehen unter dem Schutz der vorliegenden Verordnung: 1. Leonkopodium alpinum: Edelweiß. 2. Artemisia mulellina: Edelrauke (Bei fußgewächse). 3. Gentiana tukea. punkaka und panno- nica: gelber, punkfferker und ungarischer Enzian. 4. Rymphaea alba und Ruphar lukeum: weiße Seerose und gelbe Teichrose (Rixen blume). 5. Folgende

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Volksblatt
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Page 5 of 9
Date: 20.04.1889
Physical description: 9
) Man könnte natürlich noch viele Äelege wie : Reichs- gesetze, Coneilsbeschlüsse u. s. w. hiefür anführen. Die Kirche hat aber hiemit keineswegs die Pflicht der Nächsten liebe gegen die Juden geleugnet. Schutz dem Christen, hieß eS, aber auch Liebe dem Juden! Weil das Volk dazumal nur zu oft geneigt war,) Judenhetzen zu ver anstalten, sah sich die Kirche oft genöthigt, ihren Kindern aufzutragen, auch den Juden gegenüber Liebe walten zu lassen. ES ist nun einmal so: der Christ kaun und soll sich vor dem Feinde

schützen und der Christ muß den Feind lieben. So halten wirS auch mit dem Juden : wir - wollen, daß dem Volke Schutz werde gegenüber der Ausbeutung der Juden, aber wir/wollen auch, daß die Juden jener Liebe von Seite des Christen, theil haftig werden, die Christus allen- den-'Geinigen Mm Gebote gemacht.. ' - ' Also Schutz dem Christen, besonders'aber Schutz dem Christen in Bezug auf das Kleinod des Glaubens! In dem Kampfe der Christen -gegen die Juden, der vereinigtenChristen gegen die vereinigten

Juden handelt es sich umS gesammte christliche Kulturleben, ob dieses vollends in ein jüdisch-antichristliches sich wandeln oder in Christi Lehre sich neu gestalten soll. Vieles kommt da in Frage: der Glaube und die Sitte, die christliche Freiheit? und die christliche Ordnung, der fernere Be stand der Mittelstände ». f. w. - -z - - . ü Ja, Schutz der christlichen Kultur i vor der juden liberalen Unkultur: das ist der Grundgedanke des be rechtigten Antisemitismus! „Der Antisemitismus sei die Schande

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 28.01.1937
Physical description: 6
für Säuglingspflege von Gries <Kinderail,l): Besichtigung je den Donnerstag von 13.30 bis IS Uhr. Beratungsstelle kür Sàugtingspslege in Bolzano (Via Duca d'Aosta»: Besichtigung Montag. Mittwoch und Samstag von 13 30 bis 15 Uhr. «lem 6e?ieklk5»aale ÜI»»« ZLxstal»«»»!»« Am Nachfolgenden bringen wir den Wortlaut des kgl. Dekretes vom à Oktober 1336/XV, Nr. -M, das die grundlegenden Bestimmungen hin Wtlich der Luftabwehr enthält: ^ I 'Art. 1: Der Schutz gegen Luftangriffe besitzt na Minies Interesse

und wird vom Staate geregelt. Art. 2: Die Organisation und die Durchführung ver Luftabwehr ist für das Königreich dem 'uegsininisterium anvertraut, dap sich des inter wuislerialen Zentralkomitees für die Luftobwehr »w konsultierendes Organ bedient und für die iKo- k°n,en ist die Abwehr dem Kolonialministerium ^vertraut. Kriegszeiten und in den Territorien, die als r^legsgebiete erklärt sind, ist die Koordinierung W!>chtlich des Schutzes und des Schutzes der 'Uppen den Truppenkommanden anvertraut. ì>° Schutz

gegen Fliegerangriffe ist in- ^Missen: Organifative Maßnahmen: Räumung. Ardunkelung. Alarm, Maskierung, technische »tMiahmen jn den Bauten, Unterstände, Abrich- » »g des Personals der Hilfsaktionen. Unterwei» iu»g der Bevölkerung, Schutz der Kunstgegenstän- U und der wissenschaftlichen Geräte, unverzügliche Zunahmen gegen die Auswirkungen der Luft- I m.'e: sanitärer Schutz, Gasschutz, Brandschutz. D>e öffentlichen Aemter und die privaten ve, u nationale Interessen zu vertreten ha- Ick. ^en ein eigenes Programm

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Alpenzeitung
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Page 1 of 6
Date: 24.07.1935
Physical description: 6
Regierung, die sich stets im Sinne der bekannten Ducè-Rede von Pe saro im Jahre 1926 bewegen, bestreben den Schutz der Lira gegen ausländische Manöver, gegen Ver breiter falscher Gerüchte, gegen die strategischen Börsenspekulationen und gegen die neuerdings zur Entwertung unserer Währung unternommenen Versuche, wobei eine delikate Seite der Politik aus geschrotet werden sollte, die unsere Regierung mit energischer Klarheit verfolgt. Doch die Lira steht nach wie vor fest. Tatsächlich wurde sie gestern

unterstreichen wird und daß das neue Schlagwort lautet: „Un sere Hautfarbe ist unsere Fahne! Wir Schwarzen müssen zusammeustehen!' Für die Arbeiter in Ostafrika Roma, 23. Juli Der Gouverneur des Somalilandes General Graziam, hat mit Rücksicht auf das stündige An steigen der Arbeitskräfte aus Italien und der ein heimischen Arbeiter, bei den großen im Bau be griffenen Neuanlagen ein Zentralarbeitsamt mit Jurisdiktion im ganzen Somaliland errichtet, das als Ueberwachungs-, Schutz- und Schlichtungsor gan beim

des Offizier- und Mannschaften materials denken wie man will — solange die amerikanische Flotte nicht wesentlich stärker und besser ist als die japanische, wkd sie immer bis zu einem gewissen Grade im Nachteil gegenüber der letzteren sein, weil sie. bei einem Kriege im Pazifik niemals als volle Kampfeinheit in Betracht kom men kaun., Ein Teil der Flotte müßte jeweils zum Schutz von Honolulu und den Philippinen zu rückbleiben, ein anderer beträchtlicher Teil muß notgedrungen zum Schutz der zahlreichen Trans

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Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 03.03.1935
Physical description: 8
vom 14. Juni gelvährte> ! Jülich die Befreiung von den Steuern, die be- à'ìchis und Ergänzungsgut betreffen, li/ Vorkehrungen vie örtlich«, halbstaat- ki > ^ìnrichtungen und Syndikate trafen, um nterrxiche Familien don Cemeindefteuern, Pro- I ^M^uern und Syndikatsbeiträgen zu befreien. 3. Die Vorbehrungen zum Schutz der Mutter schaft und der Kindheit O<s«d vom 10. Dezember 1925 Nr. 2L77) und die Unterdrückung der Ver brechen gegen die Mutterschast und die Kindheit (kgl. Dekret vom g. Nov. 1SLL Nr. 1348

1923 Nr. 2961). 7.) Bestimmungen zum Schutz dsr Arbeiterin nen und Angestellten währenÄ ver Schwanger schaft (Gesetz vom 2. Juli 1929 Nr. 1289). 3.) Die Bevorzugung, die den verheiradzà An gestellben und Lohnarbeitern des Staads, dor Provi-nzm, der Gemeinden und der öfsentlichek» WohlfahrtSeinrichtungen gegeben wird. Auf Grund des Artikls 1 des Cesetz.es vom 6. Juni 1923 Nr. 1024 müssen, bei Gleichheit dos Verdienstes, die. verheirateten Angestellten und Lohnarbeiter mit Kindprn immor den. Verheira

die höchsten Werte der Rasse ins Gedächtnis zu rufen und gleichzeitig um Propaganda zu machen für den Kampf, den der Staat führt. Aber vor allem sind die nationale Stiftung zum Schutz der Mutterschaft und der Kindheit, die nationale Stiftung „Balilla' und die Tätigkeit der Partei und die weiblichen Verbände diefem Kampf gewidmet. Die Stiftung zum Schutz der Mutterschaft und der Kindheit, die auf Grund des Gesetzes vom 10. Dezember 1925 entstand, da? späterhin abgeändert wurde, sorgt direkt oder mittels

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Alpenzeitung
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Page 4 of 6
Date: 18.02.1936
Physical description: 6
gesetz, ein Entwurf zur Regelung der Nachfrage und des Angebotes der Arbeitskräfte, der sozialen Fürsorge gegen Unfall und Alter, gegen die Ar beitslosigkeit und die Tuberkulose und andere Krankheiten gebildet worden. Es folgten das neue Straßengesetz, ein kgl. Dekret für den.Schutz des Staates und die Reform des Schwurgerichtshofes. Immer und überall wurde der individuellen Si cherheit der Schutz und die Sicherheit des Staates vorangestellt; aus diesem Grunde wurde auch die Todesstrafe

wieder eingeführt als wirksames Mit tel für den Schutz des Staatswesens und der Ge sellschaft, für Vergehen gegen die Person S. M. de- Königs, S. H. des Papstes, S. kgl. H. des Kron prinzen, des Regierungschefs, sowie für Handlun gen gegen die Sicherheit des Staates und jene, welche durch ihre besondere Grausamkeit und Bös> Willigkeit des Täters, in der Gesellschaft, eine tiefe Verwirrung hervorrufen. Aus ebendemselben Be weggrunde wurde die Verantwortlichkeit des weib lichen Geschlechtes jener des männlichen

über den Schutz der Rasse und Familie hin, welche strenge Strafen für die Ver gehen gegen Mutterschaft und die Unterstützung der Familie festsetzen, da sich dieselben in verheeren der Weise für die Gesundheit und Gedeihen der Rasse auswirken würden. Sehr interessant gestalteten sich die Ausführun gen über das Strafverfahren gegen Vergehen von Minderjährigen, für die eigene Jugendgerichtshöfe eingesetzt werden. Wertvolle und tätige Mitarbeiter der wachsamen Vorkommens oder der. Unterdrückung oer Uebel bilden

verzichtend und verständnisvollst den Schutz dieser riesenhaften Zierden des Tales zusagend. Das ihm .in der Presse und von Mit bürgern dafür mit Dank gespendete verdiente Lob hätte — so sollte man meinen — sich als Ansporn für naturschutzgemäßes Denken auswirken und be trüblichen Unverstand, wie im beklagten Falle, ausschließen sollen. — Mit Nichten! Möge, die ser dem Sinne wie dem Wortlaute nach vermeinte ..Fingerzeig' als Alarmruf zum Schutze des edel sten Schmuckes unserer Landschaft, der immer

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Alpenzeitung
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Page 3 of 4
Date: 29.08.1942
Physical description: 4
von Wallfahrtskirchen in ihrem Au dienzraum fehlen, hat die so holde Stifs- Patronin doch ebenso guten Anspruch auf Verehrung und Vertrauen, — nur wirkt und erhört sie ohne Aufsehen, mehr im Geheimen. Und nicht nur die Stiftsmit glieder, die sich seit jeher nach dem Wil len und Vorbild ihres heiligmäßigsn Grüadirs unter ihren Schutz gestellt und vor bald 500 Jahren dieses Gnadenbild zum Gexenstand eigener wie allgemeiner Verehrung gemacht haben konnten fort und fort der Gottesmutter Huld und Hilfe erfahren

und sich ihrem besonderen Schutze zu empfehlen. Man sieht im allgemeinen mehr Fremde als Einheimische in dem stimmungsvollen Heiligtum knien und beten,in der letzigen Kriegszeit besonders Soldaten, die ja besonderen Schutz brauchen und bei der Andacht vor der Madonna wohl auch an ein Gnadenbild ihrer fernen Heimat denken mögen, von dem sie sich einst schweren Herzens verabschiedet ha ben und vor dem nun ihre Angehörigen um glückliche Heimkehr des Kriegers be ten und Kerzen opfern. Die Verehrung der hilfreichen Gottes

an der Außenseite von Kirchen, die an alten Straßenzügen und Gebirgsübergängen liegen: Von diesem hl. Nothelfer galt vor zeiten die Meinung, daß er als Patron der Reisenden und Fuhrleute vor Unfall und jähem Tode jeden bewahrender am gleichen Tage sein Bild mit Vertrauen anschaute. So mag auch der AnbliA di? fromme Begrüßung dieses Marienbilde? den Vorbeiziehenden Schutz verheißen haben, wenn sie sich dessen nicht in der Gnadenkapelle versichern konnten. » Dieser kräftige Schutz der Gnadenmur ter von Novacella

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 10.07.1936
Physical description: 6
auch für iene der Ge bäude bieten, da ja der Angreifer sicher nur mehr geringes Interesse an der Zerstörung von Ge- liäuden haben wird, sobald die moralische Wir- !ung aus der Gefahr für die Sicherheit der Per- 'onen nicht mehr besteht. Der Schutz der Per one», die gezwungenermaßen in der Stadt ver- ileiben mußten, wäre aus diese Weise in jeder Hinsicht bedeutend erleichtert. Insbesondere die ?rage der Luftschutzbauten könnte mit viel grö- zerer Sicherheit gelöst werden. Wie heute die Dinge stehen

eine gefährliche und trügerische Illusion von Sicherheit erzeugen könnte, die dem Prinzip der Räumung — dem heute sichersten Schutz — gerade entgegen ist. Ein Großteil der alten Bauten eignet sich recht wenig für die Schaffung von guten und sicheren Unterständen. Häufig ,ft nicht genügend Raum nach Breite und Höhe vorhanden, fast immer aber fehlt es an geeigneten Zugängen und an genü gender Baufestigkeit. Die hie und da angebrachten Verstärkungen sind meist ganz ungenügend. Ge wöhnlich werden die Dachböden

errichtet werden, wobei abso lute Sicherheit der Zugänge und Festigkeit der Decke und Wände garantiert sein müßten Der Schutz der Baulichkeiten im Falle eines Luftangriffes wäre somit zum Teit our.h mögli.W ausgedehnte Räumung seitens der Bevölkerung gewährleistet, zum Teil durch Berücksichtigung des Luftschutzes bei Neubauten, was bei der heutigen starken Verwendung von Beton keine erheblichen Mehrkosten verursachen würde, zum Teil durch Errichtung geeigneter Unterstände in alten Ge bäuden und größerer

. Es wird uns geschrieben: „Wer weiß, wie viele Personen, die von den häufigen Unglücksfällen, die sich auf der Straße zwischen Bolzano und San Giacomo ereignen, lesen, sich die Frage stellen, was eigentlich die Ursache davon ist. Wer aber gegen 18 Uhr die zahlreichen Radfahrer, Fuhrwerke, Motorräder und Automobile verkehren sieht und die Fuß gänger im Bahngleise gehen sieht, als wenn es einen unüberwindlichen Schutz bilden würde, der wird von den häufigen Unglücksfällen nicht überrascht sein. Die Automobilisten

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Alpenzeitung
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Page 3 of 4
Date: 26.07.1940
Physical description: 4
Corsi (M. 2264) im Val Martello Der Aufenthalt in den einzelnen Som merlagern ist in fünf Turnusse von je einer Woche geteilt. Der erste Turnus begann am 21. Juli in die Gruppe des Catinaccio Die Sektion des CAI. von Bolzano veranstaltet am Sonntag. 28 Juli, einen Gesellschaftsausflug in die Gruppe des Catinaccio. Dafür ist nachstehendes Pro gramm vorgesehen: Abfahrt von Bolzano im Autobus um 5.45 Uhr. Ankunft auf dem Passo Costa- lunga um 7.45 Uhr. Marsch zum Schutz haus Coronelle. Beim Schutzhaus

Coronelle teilen sich und endet am 28. Juli Zweiter Turnus die Teilnehmer in zwei Gruppen. Die YS s,:^ Hl,.à,,5t ^ r.^.. V 4 vom 28. Juli bis 4. August. Dritter Tur nus Sonntag 4. August bis 11. August. Vierter Turnus 11. August bis 18 August. Fünfter Turnus 18. August bis 25. Au gust. Es ist die Teilnahme an zwei oder mehrere Turnusse gestattet. Die Teilnahmsgebühr ist für die Schutz hütten Citta di Milano und Nino Corsi mit 250 Lire per Turnus und für die Schutzhütte Bolzano mit Lire 300 pro Turnus

und außerdem auf die Gepäcksbe förderung im Gewichte von 20 Kilo von Tires zur Schutzhütte. In der Teilnahmsgebühr für die Schutz Hütte Corsi ist auch der Gepäckstransport von der Garage Cozzi bis zur Schutzhüt te und zurück inbegriffen. Die Teilnehmer haben sich an die Vor schriften, die für die Schutzhütten des C.A.J. gelten zu halten Die Meldungen sind bei der Sektion des C.A.J. von Milano in Via Si'vio Pellico No. 6 aus dem Formular, das mit dem Programm verteilt worden ist. zu machen. Die einzelnen

das Schutz haus. Der Kurs für Alpinismus wird nicht abgehalten, es besteht jedoch der Fiihrerdienst. Die Interessierten können sich um nähere Aufklärungen an die Di rektion der Lager des CAI. Milano. Via Silvio Pellico, ö, wenden. erste Gruppe geht über den Santnerpaß auf das Gartl und zur Schutzhütte Vajo- let und kehrt über den Passo Coronelli- nach Costalunga zurück. Die zweite Gruppe geht über den Co- ronellspaß zur Vajolethütte und auf dem gleichen Wege wieder zurück. Abfahrt von Costalunga um 19.30

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Page 5 of 6
Date: 12.12.1933
Physical description: 6
aller Bemühungen ist die lokale Produktion aber noch weit von der Mög lichkeit eines lohnenden Absatzes entfernt. Ing. Latini erwähnte die Vorteile, die dem Wirtschafts leben der Bergbauern aus einem rationellen Schutz des Forstwesens und einer dementsprechen- den Stützung in industrieller und kommerzieller Hinsicht erwachsen können. An der Diskussion be teiligten sich mit verschiedenen Vorschlägen Cav. Tosi, Herr Oberrauch und Ing. Madile und es wurden dabei die Punkte einer Entschließung ausgearbeitet

sind und zeigte auch die Ursachen für dieselben auf. Seines Erachtsns sind die bestehenden Gesetze an und für sich ge nügend, um ernsten Firmen und tüchtigen Hand werkern Schutz zu bieten. Es handelt sich der Hauptsache nach darum, deren Einhaltung stren ger zu verlangen und zu überwachen. Der Präsident dankte dem Ing. Latini für seine fachlich begründeten Ausführungen und gab dem Wirtschaftsrat Auftrag, die Entschließungen der Daraus überreichte S. E. Mastromattei unter allgemeinem Applaus den Balilla

, errichtet. Schon gleich nach dem Marsch auf Roma wur den die ersten Balilla-Formationen und im Jahre 1SW die' Avanguardistengruppen gebildet. Mit dem Gesetz vom 3. April 192k wurde die „Opera ^azionale Balilla' ins Leben gerufen, die eine >albstaatliche Organisation darstellt, deren Auf gabe der Schutz und die körperliche und seelische Ertüchtigung der neuen italienischeil Jugend ist. Jugend erhält in den Reihen der fascistischen Organisationen eine Ausbildung, die es ihr er möglicht

der Schüle sür Kiuderuliidlhek In den letzten Tagen wurdc» die Einschreibun gen für die Schule für Kindermädchen, welche an fangs Jänner in Trento aus Anordnung dcr Opera Nazionale di Assistenza all'Italia Redenta und mit Zustimmung des Hilfswerkes sür Mutter schutz und Kinrheit und der Provinzialverwaltung von Trento, welche die Lokale in der Via S. Margerita Nr. 1 zur Vcrsügung gestellt hat, cr- össnet. Die Schule, deren Zeitdauer sür externe Schü lerinnen mit sechs Monaten und sür interne Schü

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Page 7 of 8
Date: 09.07.1939
Physical description: 8
gestellten An trag zufolge ist die Abänderung des kgl. Gesetz-Dekretes vom 28. Juni 1938, Nr. 1162, (Gesetz vom 19. Jänner 1939, Nr. 251), über den Schutz des italienischen müssen, iim vielen unnützen ^i^eii auszuweichen und Mi>k,-n zu er- wü/cn, die bei einiger Aufmerksamkeit ^,r.e weiteres vermieden werden können. ^ir möchten hier jedoch nur einige ciaup>l''nkte herausgi^ien, da eine ein- c-cì-cnde Behandlung dieses Themas wohl iiier den Rahmen eines bloßen Auf- iai-es hinausgehen

von den Unfällen bei der Redner ging dann auf die Entwicklung Arbeit, garantiert die Polizza Abinma der neuen Rechtsprechung aus den suri- auch gegen die Unfälle, die sich bei der dischen Verhältnissen der letzten Zeil ein ^Benützung der öffentlichen Transport- iind erklärte die wesentlichen Punkte der!mittel ereignen können. Reform: Schutz der Familie und Ehe im! Inbegriffen ist auch die Versicherung allgemeinen, Einrichtung dos Familien-1 gegen Unfälle in folgenden Sportarten: Vermögens, Perfoualrecht

. Adoption, Vor-! Turnen, Fechten, Tennis, Ballspiel, Golf, mundichast. Schutz der Kindheit. Schutz! Bocce, Schießen, Jagd. Reiten. Nudern, der Nasse usw. Viele dieser neuen Ve-! Segel- und Motorsliegen, Schwimmen, fiimmungen gehen aus römische Quellen zurück und so gereich: das neue bürger liche Gesetzbuch der Rechtswissenschaft zur Ehre, die ihrerseits wieder Ausdruck und Fortführung des römischen Rechts ist. tien für eine strenge und uneigennützige!)^^ Verwaltung des Mündeloermögens Sor ge tragen

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Page 2 of 6
Date: 13.04.1941
Physical description: 6
Seite Z ^Vtpea^ellnng- Tonntag, den 13. April 1941-XlX ?o/itü«iie 7laeài»iekten Ver moralljche Hechstand de« ttalienilchm Volks Im Krieg« Roma, 11. — Der Krieg hat «in Problem gestellt, das im Kriege von 1914-18 nur vereinzelt aufgetreten ist, nämlich den Schutz der Bürger vor Ver brechen unter Ausnützung der Ver dunkelung. die infolge des totalitären Charakters der modernen Kriegführung ein Allgemeinzustand für das ganze Land geworden ist. Alle Staaten sind zu einer strengen Vorbeu»jung

und U,.'? - drückung dieser Form von Kriminalität geschritten. Unsere Gesetzgebung kain sich hiebet bereits auf das geltende Strafge setz berufen, denn in Nr. 5 des Art. 61 ist unter den erschwerenden Umständen eines Vergehens die Ausnützung von zeitlich, örtlich oder persönlich bedingten Umstanden, welche den öffentlichen oder privaten Schutz behindern, ausdrücklich angeführt. Es brauchte also nur dieses Element für die gegenwärtigen Umstände herangezogen werden, indem die vorge sehenen Strafen auf das Doppelte

erhöht und die Todesstrafe für die schwersten Vergehen eingeführt wurde, für welche das Sondergenmt zum Schutz des Staa tes als zuständig erklärt ist. Für alle anderen Vergehen wurde die Zuständig keit des Richters beibehalten und zwar des Tribunalsrichters mit Ausschluß der Prätoren und Schwurgerichte und An wendung des Schnellverfahrens. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 18. Juni 1S40 sind rund zehn Monate ver gangen: genügend Zeit, um ein Urteil über die Wirkung dieser außerordent lichen

Bestimmungen zu gewinnen, auch weil in diese Zeitspanne die Winter monate fielen, in welchen die längere Dauer der Verdunkelung zahlreichere Gelegenheiten für Vergehen bot. Den vom Justizministerium gesammelten An gaben ist zu entnehmen, daß im ganzen Staatsgebiet insgesamt 332 Delikte, die unter Ausnützung der durch den Kriegs zustand bedingten Verhältnisse be-gangen wurden, verhandelt worden sind. Das Sondergericht zum Schutz des Staates hatte nur für fünf schwere Ver gehen die Todesstrafe auszusprechen

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Page 6 of 8
Date: 24.09.1930
Physical description: 8
Marschroute festlegte: „Erster Tag: San Ge- »esio, Alm von Meltina, Kirchsteiger Alm: zweiter Tag', über das Jsingerjoch hinab nach Saltusio und San Leonardo Passiria: dritter Tag: Platte, Plan und hinauf auf die Schutz- Hütte: Altissima-, vierter Tag irgend eine Spitze; fünfter Tag durchs Zieltal nach Parcines und schließlich per Dampf heiin.' Nachdem er mit der Nomenklatur über Vallas draußen war. hörte ich nur mehr so zufällig hin, denn das Andere war mir nur aus längst ver flossenen

mit den bescheidenen Gehöften, die unter den Waldbeständen Schutz suchen, einen so eingeschüchterten Eindruck, daß man sich auch mitten im Sommer die wilde Ge walt der Winterftilrme und die verheerende Wucht der stürzenden Lawinen vorstellen kann. Am Nachmittage erreichten wir den Gletscher und trotzdem uns sonst das Wetter an diesem Tage nicht gerade feindlich gesinnt war, so erhielten wir von den schneebedeckten Höhen erwiesen und das harte Zeug mit dem erforder lichen Belang von fleischlichen Leckerbissen

hinter seiner Recken- gestalt, die mir Schutz gegen den atemrauben den Wind bot. Ich fühlte, daß auch er das Verlangen Halle irgendwo Schutz zu suchen, und als er schließlich den Nucksack in eine Schneemulde warf, wo der Wind darüber hinwegstob. und seiner Stim mung mit den Versen des Euripides: , , Eine neue Userstraße in Abbazia In Abbazia ist eine neue Straße, die von der Hauptstraße Cantrida Preluca am Meer entlang nach Volosca sührt. dem Verkehr übergeben worden. Damit ist eine neue, stimmungsvolle

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