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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 16
Datum: 08.07.1921
Umfang: 16
- re«te« «ud KriegsarrkAhe». In Anbetracht der wichtigen Frage der österreichischen Borkriegsrenten und Kriegsanleihen in den neuen Pro vinzen Italiens haben die Handels- und Gewerbekammern von Bozen, Triest, Rovigno, Zara, Görz und Rovereto dem italienischen Schatzminister Bonomi und dem Vor stand des -Zentralamtes für die neuen Provinzen, Senator Salata, eine Denkschrift über die Behandlung dieser Frage überreicht. Besonders wird daraus hingewiesen, daß die seiner zeit durchgesnhrte Abstempelung der Vorkriegsrenten

Provinzen lebenden Personen vorgöschtagen wird, während die Umwechslung fstr die im Auslande 'Wohnenden zu einem Satze von 40 ?/o erfolgen sollte. Auch wurde die Frage der Kriegsanleihen in ein gehender Weise behandelt und die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer raschen Losung dieser für die neuen Provinzen besonders wichtigen Frage hervorgehoben. Anläßlich der offiziellen Abstempelung der österrei chischen Wertpapiere (Vorkriegsrenten n. Kriegsanleihen) wurden insgesamt 304 Millionen an Wertpapieren

'würden nicht der Bevölkerung der neuen Pro vinzen, sondern: jener der österreichischen Nachfolgestaaten zugute kommen. In: Interesse Italiens liegt es, die Zahl der von ihm einzulösenden Vorkriegsrenten mindestens auf die Sunrme von 480 Millionen zu ergünzerl. Das Memorandum der sechs Handelskammern der neuen Provinzen fordert infolgedessen die nachträgliche Abstempelung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: jener Papiere, welche sich im Zeitpunkte der Abstempe- i-g zwar im Gebiete der neuen Provinzen sich befunden ben

, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Jn- ber hier nicht heimatberechtigt waren ; 2. jener Papiere, ienten und Kriegsanleihen)/ die tatsächlich Bewohnern r neuen Provinzen gehören, auch wenn sie in dem .iresfenden ausländischen Staate abaestempelt worden ind und schließlich; 3. jener Papiere, die seinerzeit irr tümlich nicht abgestempelt wurden. Bezüglich der Coupons dieser Borkriegsschulden, die von Italien eingelöst wer den. müssen, bestimmt der Friedensdertrag. nur solche Coupons sind einznlösen

, welche nach dem Inkrafttreten des -Friedensvertrages, also nach dem 16. Juni 1920 fällig geworden sind. Dadurch, würden den Rentenbesitzern we nigstens vier Coupons verloren gehen; das „Pro memo- ria" stellt die Forderung, daß auch diese vier Coupons eÜHnlösen wären. Im Hinblick aus die Kriegsanleihen dürften sich in den uciteu Provinzen einschließlich der noch nicht abge stempelten aber Bewohnern der Gebiete gehörigen Papiere 900 Millionen befinden, ivovon aus Südtirol 326 Milli onen entfielen. Das Pro memoria

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
hat eine Anzahl Millio nen für die Wiederherstellung der zum Teil baufälligen Kirche gespendet. Ausdehnung wichtiger Metze auf die ueuen Provinzen. ' Rom. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung, von kgl, Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des staatlichen Personals des alten

Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzge b u n g aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionale Insortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Richteramtsprüfungen der Gerichtsauditoren

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehen. . 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinem Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, durch das die Neuernennüng der Kom mission für allgemeine Industriesteuer und der Schätzungskommission für Ei nkommen steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonisiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von En twässerungsarbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len aus die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo nopole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeugung u. Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt, wird. 12. Dekret, das die Pestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Tiroler Post
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Seite 2 von 12
Datum: 05.09.1903
Umfang: 12
mit diesen gestaltet. Die Anspruchslosigkeit der anmutigen Fürstin, die z. B. bei Bahnausflügen ihre Handtasche selbst auf die Haltestelle trägt, könnte wohl manchen Hausfrauen, die sich von Dienstboten „Gnädige" titulieren und die Hand küssen lassen, als Beispiel empfohlen werden. II. Aer Jude am Wetterstein. Leutasch, Ende August 1903. Unsere herrliche Gegend, die sich vorzüglich zum 1 Sommerfrischaufenthalt eignet und auch sehr gute , Gasthöfe besitzt, wird bekanntlich von den Reichs vier Provinzen: Albanien

, Mazedonien, Altserbien und Thrazien mit einer administrativen Autonomie unter politischer und militärischer Kontrolle des Sultans. 2. Ein europäischer Oberkommissär, der von den Großmächten auf'drei Jahre ernannt werden soll, wird mit der Erhaltung der Ordnung in den vier Provinzen betraut. 3. Die Pforte wird für jede Provinz einen Generalgouoerneur ernennen, dessen Amtsdauer auf fünf Jahre festgesetzt wird. Seine Ernennung muß von den Mächten gebilligt werden. 4. Es wird eine europäische Kommission

gebildet, um in den vier Provinzen eine einheitliche Verwaltung zu schaffen. Eine Kommission von gewählten Ver tretern wird sie in ihren Arbeiten unterstützen. 5. Diese Kommission wird die vier Provinzen so lange verwalten, bis die neue Organisation voll kommen ist. 6. Ein internationales Armeekorps, bestehend aus 50.000 Mann unter dem Kommando eines Generals der neutralen Staaten, wird das Land während der Organisationsarbeit besetzt halten, dann wird es auf die Hälfte reduziert

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 7 von 10
Datum: 09.11.1924
Umfang: 10
- enrägnisses) besprochen. Nun wollen wir noch das drille Ziel der Reform: die Aus gleichung der Steuerlasten, einer kurze» Be trachtung unterziehen mit besonderer Be rücksichtigung der Rückwirkungen aus die Steuerlast der neuen Provinzen. I». Ausgleichung der Steuer lasten. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz in einem gerecht sein sollenden Steuersystem, daß die Steuerlasten nicht willkürlich aus die Steuerträger verteilt werden, sondern dich diese Verteilung gleichmäßig und mit Be rücksichtigung

', grö ßere. als durch die allgemeine menschliche Ilnoollkomm.'nheit gerechtfertigt waren. Diese Sleucrungerechtigkeilen machen sich in zweifacher Beziehung bemerkbar: 1. Verteilung der Steuerlast verschiedener Gebiete des Staates: 2. Verteilung der Steuerlast auf die einzel nen Steuerträger. 1. Steuerlast verschiedener Gebiete. a> Grundsteuer. Bis jeizi wurde die Grund steuer auf Grund dreier verschiedener Kata ster eingehoben: in 21 alten Provinzen be stand der neue Kataster, i» de:> übrigen

allen Provinzen dcr alte und in den neuen Pro- vin;en der österreichische Kataster. Durch die Katasterresorm, welche in den beiden Iahren 1kW und 1921 durchgeführt wurde, ist mm ein einheitlicher Kataster justandegekoininen: sür jede einzelne Provinz sind die bisherigen Katästralreinerträge nach bestimmten Richt linien gleichmäßig erhöht worden. Die jetzi gen Katasterreinerträge sind in Goldlire zu oerstehen: aber die Steuer wird in Goldtn» und zwar im Ausmaß oon 10 Prozent vom Katastraloernertrag

. Durch die Reform ist die Verteilung der Steuerlast zwischen den neuen und don allen Provinzen nicht oer ändert worden. Im Jahre 1N25 beträgt die Grundsteuer gegviniber dem Jahre 1924 in Millionen: 1925 192« in den neuen Provinzen 3L Z .6 in den alten Provinzen 1-tk 14g Di? Steuerlast der neuen Proomzw zu jener der alten steht also im Jahr 1925 «m Verhältnis von l: 40L. b) Gebäudesteuer. Die größte Steuerung«» vechtigkeit bezüglich der Verteilung der Steuerlast zwischen den alten und neuen Pro vinzen bestand

bisher hinsichtlich der Gebäude- steuer. 'Aber auch zwischen den alten Pro vinzen gab es große Stenerlastenunterschiode: denn die Gebäudesteuertntaster sind nicht in allen alten Provinzen gleichzeitig und gleich mäßig revidiert worden. In sehr melen Pro vinzen bestanden ?«ch die Ziffern aus dem Jahrzehnt 1890—l9t>l)! In den neuen Pro vinzen hingegen wurden die Gebäudesteuer- kataster mit den Zinswerten der Jahre 1920 und 1921 angelegt und die Steuer domvch be messen. Wir haben ja wiederholt

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 24.01.1923
Umfang: 8
. Kartenvorverkauf im Gesellenhause. Neue Prüfungsvorschriften für die Mttelschulen. Das letzte Verordnungsblatt des Unterrichtsministe riums vom 5. Jänner enthält die Verfügung, daß die bisher in den neuen Provinzen geltenden Vor schriften über die Schluß- und Reifeprüfungen in den Mittelschulen, enthaltend in den Verordnungen vom 7: Oktober 1920 (Art. 9 und 10), und 15. Sept. 1921 (Art. 2, Abs. 8 und 9), abgeschafft sind. Mit Beginn der Juli-Session des Schuljahres 1922/23 werden neue Vorschriften in Anwendung

hat die Trienter Präfektur ermächtigt, zur Un terstützung der Abbrändler-Familien von Cari. solo 10.000 Lire auszuwerfen. M?imnMst W niM PiM'liW. In einem kürzlich herausgegebenen Buchs, betitelt „Für die neuen Provinzen und für Ita lien' spricht Exz. Salata. der seit dem Zu sammenbruche von der ital. Regierung sozusagen zum Lenker der Geschicke, insbesonders der Ver waltung der annektierten Gebiete bestellt war. ausführlich über alle Fragen, die mit den neuen Provinzen in Zusammenhang stehen, gibt

einen Ueberblick über die Geschichte der neuen Pro vinzen seit dem November 1918 bis zur Auflö sung des Zentralamtes, dessen Leiter er selbst war und nach dessen Auflösung er von den neu zur Macht gelangten' nationalistisch-zentralM- schen Regierungsmännern sang- und klang los aus der politischen Tätigkeit ausgeschaltet wurde. Zur f i n a n z i e l l e n Sei te, die das Pro blem der neuen Provinzen für Italien bietet, nimmt nun der Volkswirtfchaftlrer Senator Achille Loria, in seiner Zeitschrift „Echi Com

- menti' Stellung. Loria sagt, in Rom mache sich ein höherer Beamter des (aufgelösten) Schatz- minister iüms gerne darüber lustig, daß Italien von den neuen Provinzen, das „Fleisch von den Knochen gezogen', also ausgesaugt wurde. An dere sagen gar, die neuen Provinzen seien für Italien ein Finanz-Caporetto Hewesen, o^er nennen die annektierten Gebiete gesalzene lsslate!) Provinzen, oder anstatt reäsnti (er löste) besser roöenti (nagende) Provinzen. Jedoch zerstört Salata in seinem Buche

diese gründlich. Der Wert der neuen Provinzen ist hinsichtlich seines steuerfaßbaren Volksvermö gens aus 30 Milliarden Lire einzuschätzen, das alte Italien auf 580 Milliarden (Lire nach heu tigem Werte gerechnet). Somit hat Italien eine ganz beträchtliche Neueerwerbung gemacht. Die. staatl. Einnahmen aus den neuen Provinzen kann man auf jährliche 500 Millionen Lire schätzen, so daß die Steuerleistung per Kopf etwa 32'/« Lire beträgt. Weniger begreiflich scheint uns die Bemer- kung, daß die neuen Provinzen

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 21.06.1922
Umfang: 8
, daß der Landesschulrat in den neuen Provinzen aufge lassen wurde, da der neu eingesetzte Landesaus schuß schlechterdings die Aufgaben der Schulbe hörde nicht bewältigen könne. An zweiter Stelle spricht Tamanini über die Schulpflicht. Die achtjährige Schulpflicht werde mit Nachdruck durchgeführt und widerspenstige Eltern werden bestrast. Diesem Umstände sei es zu verdanken, daß in den neuen Provinzen bloß drei Prozent Analphabeten erscheinen und auch diese rührten von Zugewanderten her. Bei uns dro ben, sagt Tamanini

ist nach dem fünften Schuljahre eine drei jährige Bürgerschule angegliedert mit erweiter tem Lehrplane; diese sogenannte Bürgerschule entspricht ungefähr der Leuola teokniea in den alten Provinzen. Zur Mittelschule übergehend betont Tama nini, daß der auffälligste Unterschied Zwischen den alten und den neuen Provinzen in den Leh rerbildungsanstalten zu finden sei. In den neuen Provinzen werden die Zöglinge erst nach vollendetem 15. Lebensjahre aufgenommen und müssen durch volle vier Jahre die Anstalt besu chen

. Das Reifezeugnis, das sie sich durch eine strenge Prüfung erwerben, befähigt aber die Zöglinge bloß zu einer provisorischen Anstel lung; wer definitw bestellt werden will, kann nach befriedigender Zweijähriger Dienstleistung die Lehrbesähigungsprüsung ablegen, auf weiche er sich durch fleißiges Studium vorbereiten muß. Demnach kann die Lehrerbildung als eine sechs jährige angesehen werden, während sie in den alten Provinzen dreijährig ist. Es sei einleuch tend, daß die neuen Provinzen gegenüber den alten

einen weiten Vorsprung haben und darum wäre es wünschenswert, ja notwendig, daß in den alten Provinzen eine Schulreform durchge führt würde, die das Schulwesen in den neuen Provinzen zum Vorbilde zu nehmen hätte. Mit Rücksicht auf die Bildungsstufe der Lehrkräfte in den neuen Provinzen möge die Regierung dafür Sorge tragen, daß sie auch entsprechend entlohnt werden. Eine Übungsschule, wie sie bei uns den Lehrerbildungsanstalten angeglie dert ist, scheint man in den alten Provinzen nicht Zu kennen

, denn Tamanini weist mit Nachdruck auf diese hin. Die übrigen Mittelschulen weichen hüben u. drüben nicht sonderlich voneinander ab. Schließlich weist der Abgeordnete auf die eingehend ausgearbeiteten Lehrpläne für alle Schulgattungen in den neuen Provinzen hin u. verspricht sich bei Einhaltung derselben große Erfolge. Tamanini soll für seine Ausführungen reichen Beifall erhalten haben, insbesondere im Zentrum, wo seine Parteigenossen, die Popo- lari. sitzen. Mögen seine Anregungen nur auf fruchtbaren Boden

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 10
Datum: 20.01.1923
Umfang: 10
der Korrektheit und Loyalität der Bevölkerung des Pustertales gegenüber der Regierung und der Nation ab. ' Dies der Bericht des „Piecolo Posto' über die in Rede stehende Konferenz. In Sachen der Erhaltung der politischen Be- Zirksstelle in Bruneck fft sonach der Schritt der Gemeinde Bruneck bei der Faschistenpartei er- fÄglos geblieben. Die Jinonzkraft öer neueaprovinzen In einem Kürzlich herausgegebenen Buche, betitelt-„Für die neuen Provinzen und für Ita lien' spricht Exz. Salata, der seit

den: Zu? sammenbruche von der ital. Regierung sozusagen Ium Lenker der Geschicke, insbesonders der Ver waltung -der annektierten Gebiete bestellt war, ausführlich über alle Fragen, die mit den neuen Provinzen in Zusammenhang stehen, gibt einen Üeberblick über die Geschichte der neuen Pro vinzen seit dem November 1918 bis zur Auflö- Hmg d^s Zentralamtes, dessen Leiter er selbst war und nach dessen Auflösung er von den neu zur Macht gelangten nationaliftisch-zentraluti- Hchen Regierungsmännern 'sang- und klang los

aus der politischen Tätigkeit ausgeschaltet wurde. Zur finanziellen Seite, die das Pro blem der neuett Provinzen sür Italien bietet, -nimmt nun der Volkswirtschaftlier Senator AchKle Loria. m seiner Zeitschrift „Echi Com- menti' Stellung. Loria sagt, in Rom mache sich ein höherer Beamter des (aufgÄösten) Schotz- ministeriums gerne darüber lustig, daß Italien -von den neuen Provinzen das „Fleisch von den Knochen gezogen', also ausgesaugt wurde. An dere sagen gar, die neuen Provinzen seien für Italien ein Finanz

-Caporetto gewesen, o^er nennen die annektierten Gebiete gesalzene (sslste!) Provinzen, oder anstatt reäenti (er löste) besser rväsntj (nagende) Provinzen. Jedoch zerstört Salata in seinem Buche diese „Mtze' gründlich. Der Wert der neuen Provinzen ist hinsichtlich seines steuerfaßbaren Volksvermö gens auf 30 Milliarden Lire einzuschätzen, das alte Italien auf 580 Milliarden (Lire nach heu tigem Werte gerechnet). Somit, hat Italien eine ganz beträchtliche Neueerwerbung gemacht. Die staatl. Einnahmen

aus den neuen Provinzen kann man auf jährliche 590 Millionen Lire schätzen,, so daß die Steuerleistung per Kopf etwa 32'/» Lire beträgt. Weniger begreiflich scheint uns die Bemer- -kung. daß die neuen Provinzen- obwohl sie hin sichtlich der Steuerbelastung schlechter behandelt würden, als das vom Feind geräumte Aenetien, doch weniger Steuergelder geliefert hätten. Die Schuld daran trage die Desorganisation de? Steuerapparates. Die Besetzungskosten, die all mähliche Einrichtung dieser Provinzen haben jedoch

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 28.06.1923
Umfang: 6
sich verwirklichen werden. Das für die Beratung der Regckmff der «For derungen und Sclpilden, zwischen den neuen Provinzen und Oesterreich seinerzeit durch Wahl der Interessenten eingesetzte Komitee hat nach Beendigung dieser Arbeiten ein Memoranduni ülvr alle anderen noch schwebenden finanziellen Fragen ausgearbeitet, das in der nächsten Zeit der Regierung durch eine Abordnung überreicht werden wird. Die Kammer ist bei der Regierung vorstellig geworden, daß die Begünstigungen der Re- expedition

für Holzsendungen, vie bisher mir für Sendungen galt, die aus dem Ausland« kamen und nach Stationen der alten Provinzen ge richtet waren, auch ans Sendungen ausgedehnt rverde, die in den neuen Provinzen aufgegeben werden unv in den Sammelstationen der Bene- zur Tridentina Aur Wiederaufgabe nach den alten Provinzen gelangen. Än letzter Zeit war der Kammerbezirk an ver schiedenen Ausstellungen beteiligt, besonder» auf der Aufstellung für dekorative Kunst in Menza, rvo ein eigener Raum für die Aussteller ans

Berücksichtigung des Umstan des, daß namentlich in den neuen Provinzen der Uebergang aus der bisherigen Einschränkung des Hausierhandels In dessen vollkommene Frei- gäbe ein« Uebcrflutung von Hausierern zum be deutenden Nachteile des ansässigen Handels mit sich gebracht hat, beschließt die Kammer: Das Präsidium wird beauftragt, im Einvernehmen mit den Schwesterkammern der alten Provinzen an die Regierung mit dem Ersuchen heranzu treten, eine Regelung des Hausler- und Wander handels in der Richtung

bleibt, da sonst eine jede Steuerzah lung unmöglich gemacht wird. Von den Vertre tern aus den nouen Provinzen wurde die berech, tigende Befürchtung ausgesprochen, daß diese Steuer auch auf diese ausgedehnt werden könne, und betonte besonders der Präsident des Ge werbeverbandes Trieft, daß es katastrophale Fol gen nach sich ziehen müßte, wenn die Steuerbe- hörtden in dieser Art die neue Steuer auf Grund der alten Erwerbssteuer- und Einkommensteuer. listen feststellen sollten. Man müsse rechtzeitig

Königreiche das in ven neuen Provinzen unter der früheren österreichischen Wirtschaft bewahrte System der Steuerkommissionen, welche zur Hälfte von der Regierung ernannt und zur Hälfte von den Interessenten gewählt wurden, einzuführen. Der Präsident des Gewerbegenossen' schastsverbandes Triest betonte bei dieser Gele genheit wiederum die Notwendigkeit der obliga torischen Genossenschaften, da ja gerade diese da zu berufen seien, durch ihre Vertreter in den Steuerkommissionen aufklärend und mäßigend

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 24.05.1923
Umfang: 12
w- Donnerstag, den 24. ffltot 1923. Nr. 21. Bauern-Zeitung Dos italienische Steuersystem In der „B.-Z.' vom 8. März l. I. berichte ten wir, daß durch Verfügung des kgl. Dekre tes vom 11. Jänner 1923, Nr. 148 (Gazzettck Ufficiale Nr. 49 vom 28. Februar) die ital. direkten Steuem am 1. Jänner 1924 in den neuen Provinzen in Kraft treten und damit das jetzt geltende österreichische Steuersystem ersetzen. Wir haben die wesentlichsten Be stimmungen der neuen Steuern bereits In der „B.-Z.' kurz

den wir noch ausführlich auf diese neue Steuer, welche auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt wurde, zu sprechen kommen. Wir werden-nun in einigen Aufsätzen der Reihe nach die einzelnen ordentlichen direkten Staatssteuern besprechen. Summe Millionen Lire 1793 Die beiden Realsteuern warfen also nur 16% des Ertrages der ordentlichen direkten Staatssteuern ab. Wir deinen nochmals, daß die Einkom men, welche durch die Boden« und durch die Gebäudesteuer getroffen werden, nicht mehr auch durch die Einkommensteuer ersaßt

der österreichischen Grundsteuer. Wir ziehen jedoch deshalb dje Bezeichnung Bodensteuer vor, weil in Italien vielfach der Ausdruck Grundsteuer für die Ge bäude- und für die Bodensteuer verwendet wird. Die Bodensteuer ist in den Provinzen mit altem Kataster **) eine Kontingentsteuer, d. h. es wird schon von vornherein der Ertrag der Steuer mit einer bestimmten Summe fest gesetzt, welche dann auf di« einzelnen Grund besitzer aufgeteilt wird. In den Provinzen mit neuen Grundkataster und in den neuen Provinzen

-, Ptooinzial- und Gemeinde- straßen, Plätze und überhaupt alle jene Bodenflächen des Staates, welches zum unentgeltlichen öffentlichen Gebrauch die nen. b) relative Befreiung von der Boden steuer findet statt bei Grundstücken, welche vorübergehend aus höherer Gewalt keinen Ertrag oder einen geringeren Ertrag, als bei der Katastrierung angenommen wurde, ab- werfen. 4. Die Sähe der Bodensteuer. Es wurde bereits erwähnt, daß es in Italien Provinzen mit neuem und solche mit alten Kataster gibt

; selbstverständlich gelten für diese beiden Gruppen auch verschiedene Steuersätze. .Dis zur Bildung eines neuen Katasters in den neuen Provinzen, .^Wsep,. Vorarbeiten im Marz 1924 beginnen sollen, sind durch den Anhang 6 des kgl. Dekretes vom 11. Jänner 1923, Nr. 148 folgende Steuersätze festgelegt-worden, wobei der der zeit eingetragene kakastralreinerkrag als De- mesfungsgrundlage gilt: Bei einen Katastralreinertrag von Lire ' beträgt der Steuersatz Prozent 1. bis 51.81 21.23 2. 51.82 bis 207.25 24.125

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.06.1921
Umfang: 8
, Motor- räder und Motokarrossetten (Motorräder mit Beiwagens. Jedoch ist diese Begünstigung auch aus solche Automobile an wendbar, welche aus der Fabrik neu erzeugt gelangen und im laufenden Jahre als solche kollabiert werden, ohne Unter schied des Zweckes-/ denen sie bestimmt werden. Zweifellos! werden obige Begünstig-ungen auch auf die einverleibten Ge biete analoge Anwendung finden. Zur Frage der österreichischen Vorkriegs renken und Kriegsanleihen in den neuen Provinzen Italiens. Zu unseren

hat Italien etwa 6 Prozent der Gesamtschulden Oesterreichs zu übernehmen, also einen Betrag in der Höhe von 180 Millionen, so daß Italien 176 Millionen Lire Elisahtitres auSznge'bcn hätte, die cs der Wiedergutmachungskommission zur Verteilung an die übrigen Sukzessionsstaaten zu Übermitteln hätte. Diese guten italienischen Ersatztitres würden nicht der Bevölkerung der neuen Provinzen, sondern jener der österreichischen Nach»- folgcstaatcn zugutekomMen. Im Interesse Italiens liegt es, 'oie Zahl

der von ihnr cinznlösendcn Vorkriegsrenten minde stens auf 'die Summe von 480 Millionen ju ergänzen. Das Memorandum der sechs Handelskammern der neuen Provinzen fordert infolgedessen die nachträgliche Abstempe lung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: 1. Jener Pa piere, welche sich, im Zeitpunkte der Abstempelung/, und zwar im Gebiete der neuen Propinzen sich befunden haben, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Inhaber hier nicht heimatsberechtigt waren; 2. jener Papiere (Renten

des Friedensvertrages, also nach dem '16. Juni 1920 fällig geworden sind. Dadurch wür den den Rentenbesitzern wenigstens vier Kupons verloren gehen: das Promemoria stellt die Forderung, daß auch diese vier Kupons einzulösen wären. , Im Hinblick auf die Kriegsanleihen dürften sich in den neuen Provinzen, einschließlich der noch nicht abgestempelten, aber Bewohnern der Gebiete gehörigen Papiere 900 Millionen 'befinden, wovon auf Südtirol 326 Millionen entfallen. Die Statistik, welche vom Deutschen Verbände

begründet und von dem Vertreter der Kammer, Herrn Tr. Willi von Walther, anläßlich der Audienz beim Schatzminister besonders betont worden. Ernennung. Der bei der hiesigen Staatsanwaltschaft ein geteilte Konrad Ritter von Menz wurde zum Landesgerichts rat ernannt. Für die nicht bestäklgken Beamten. In Erledigung seiner Eingabe hat der Deutsche Verband die Verständigung erhalten, daß der „Premio di Cointeressanza' mit Erlaß des Zentral amtes für die neuen Provinzen vom 27. Mai. Nr. 8851

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 03.06.1926
Umfang: 8
Sette 2 »Vlpenzeüung* Vonnerstag» d«n S. SM ISA. Kongreß der Provinzen Italiens in Trento Wk wir bsreits kurz berichteten, beffami am letzten àmàg der Kongreß der Provinzen JtaNens, der von Sr. Exzellenz Federzoni selbst eröffnet wurde und dessen Eröffmingsrede wir bereits am Dienstag brachton. Me Kongreslsisten waren zum Gwhteil be- roits am Samstag in Trento «iingstrosfen und nckh dem Empfange des Innenministers im RaHause àgoben sie sich in das Mite Schloß del Wirwn Consiglio

der Re» gìerung, Exz. Federzoni, und den Vertretern -aller -Provinzen Italiens, die isich in der denk« würdigen Stadt Trento zur Behandlung wich tiger Fragen der Provinz eingefunden hatten, den Herzlichsten Willkommensgmß. Mit beweg ten Morton gedachte er auch der Brüder jen seits unlseres Meeres, die gezwungen ferne blei ben müislsen, de rem wir >aber niemals vergessen wsrÄM. Mit ergreifenden Worden gedachte er dann der Heiligkeit des Ortes, wo der Kon greß seine Arbeiten beginnt. Hier, sagte er, sprechen

der Präsident der Vereini gung der Provinzen, Gr. Uff. Fabbri, welcher nach Begnüßtlmg dos Mm,iste w und der Behör den erklärte, daß dieser -Kongreß eiigsntll-ch in Trieste geHalden werden sollte die plötzliche Entscheidung ifür Trento durch einen nördlichen Hauch veranlaßt >rourde, der unser Recht >cmf dieses Gebiet -itn Zweifel ziehen woMte. Italien will ruhig in seinem Hause leben, beschützt von seinen natürlichen Grenzm. Heute ist hier, Hagte der Redner, -gang Italien vertreten und betont

und geht dann am dag Stnaßenpwblem über, das noch der Losung Harrt. Di eise Unsicherheit trifft in erster àie die Provinzenisehr schwer. Dieses Problem be- jd«rf einsri dringenden Lösung in unserer Zol-i dös rögen Auto Verkehres. Die heutigen Auto straßen genügen NM mehr. Nachdem er den WeWand der Provinzen fiir die armen Mütter -und Kinder beihandelt hatte, bricht er eine Lanze Ur die DezenitrMsierung, -wozu dmì Staate die Provinzen zur-Verfügung stünden. Werschie- dene Funktionen des Stiaates

von rechtmvegen einen Sitz im ReMsdlrektvàim innebat. Sekr interessant und lehrreich waren die AugMMngen Mer die Irrenanstalten, welche böümilNch «Vn tisn Provinzen wer« don. Der Berichte sbatter verwies auch ttuf die Beliotstungen der Provinzen fiir die Möblierung der Präfekturen im dUnterprüifekturen und der Wohnungen dev Präsekten und UnverprÄfekten. Der Präsident Gr. Uff. Fabbri berichtet hier» «ms unter stürmischen Beifallsbezeigungen Wer das finanzielle Problem der Provinzen und der »anwesenden

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 01.03.1923
Umfang: 6
s»tt« I vo,«ner»tag, dm 1. MSrz IVA > SoMkerBaS, t Die Bekanntmachung der neuen Gesetze. !Es vergeht kaum ein Dag, daß das Amts blatt nicht irgendein neues Gesetz für die neuen Provinzen verlautbart, und die Un gleichung der neuen Provinzen an iiie alten in der Gesetzgebung geht mit Volldampf von statten.)Die „Lrbertä' in Trient führt nun über die Art und Weise der Bekannt machung der verschiedenen Gesetze und Ver ordnungen in den neuen Provinzen berech tigte Klage, die wir ohne weiteres

auch zur unseren machen müssen. Die „Gazzetta Ussi-, ciale' beschränkt sich nämlich nur darauf, das kgl. Dekret, mit welchem dieses oder jenes Gesetz, mit diesem oder jenem anderen Dekrete wieder abgeändert oder vervollstän digt, auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird, in seinem Wortlaute zu verlautbaren. Was aber eigentlich der Inhalt dieser Ge setze ist, weiß oft niemand und wird auch nirgends gesagt. Bei allem guten Willen der interessierten Kreise und auch bei Aufwand vieler Zeit ist es kaum möglich

, möglich, sich die gesamte Gesetzessammlung des Königreiches anzuschaffen^'Es wäre daher unbedingt not wendig, daß' der Staat für eine möglichst weitgehende Bekanntmachung aller Gesetze und Verordnungen, welche auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Vorsorge treffe. Als eine einfache Selbstverständlich keit müßte man es dabei wohl halten, daß die Gesetze und Verordnungen, welche auf die neuen Provinzen aiusgÄehnt werden, noch vor ihrem Inkrafttreten auch ins Deutsche und Slowenische übersetzt

werdet da der Zentralregieriung doch heute schon zur Genüge bekannt sein dürfte, daß Italien seit der Annexion der neuen Provinzen nicht mehr ein reiner Nationalstaat ist, sondern sich dadurch zu einem Nationalitätenstaat umgeformt hat und der Staat daher die Pflicht übernommen hat, die fremdsprachi gen Staatsbürger in ihrer Sprache und Kul tur zu achten und zu berücksichtigen, wie dies ja auch wiederholt und sogar von aller höchster Stelle versprochen wurde. Dazu ge hört nun wohl an erster Stelle

, daß die ftöindspriachigen Staatsbürger in die Mög- Mehrheit, in Uebersetzung in die betreffende Sprache. Es würde dies dem Staate selbst verständlich Kosten verursachen, aber auch hier wäre das Wort Mussolinis bei der Er öffnung des Parlamentes nach der faschisti schen Revolution anzuwenden: „Nichts für Nichts!'. Wenn nämlich die Regie rung dem Volke nichts gibt, kann es vom Volke auch nichts verlangen^ Und wenn heute mit Gesetzesdekreten die alten Gesetze auf die neuen Provinzen ausgedehnt wer den, wo nur Zitierungen

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 09.02.1865
Umfang: 4
allein entrichte, nenne er auch noch die „Blutsteuer', die das Land entrichte. Die anderen Provinzen seien auch weit mehr in der Lage, Stenern zu zahle« als Siebenbürgen, weil hier die Industrie und der Verkehr darniederliege. Die Donaudampf schifffahrt habe Siebenbürgen einen großen Theil des Trausitoverkehrs entzogen. Das Land sei höchst arm; ein Theil der Bevölkerung sei gezwungen, das Brod ungesalzen zu genießen. So lange die Kopfsteuer nicht verschwunden oder namhaft h.rabgemindert worden sei

derselbe in den anderen Theilen des Reiches. Er sei für die Her absetzung der Personalsteuern, aber nur unter der Vor aussetzung, daß der Aussall zum größten Theile aus den Mitteln des Landes wieder gedeckt werde. Er müsse deßhalb diese Bedingungen stellen, weil sonst eben der Ausfall aus den anderen Provinzen gedeckt werden müßte. Man hat eingewendet, der Ausfall werde deßhalb die anderen Provinzen nicht in Mitleidenschaft ziehen, weil ja jedes Jahr eine gewisse Quote der Steuern in Siebenbürgen als uneinbringlich

vergleicht nun die Höhe des Grundcntla- stungs- und Landesfonds-Zuschlages in Siebenbürgen mit dem anderer Länder, und liefert den Beweis, daß derselbe durchaus nicht höher sei, als in den andern Provinzen. Die Redner, welche die Höhe des Per- ceutsatzes dieses Zuschlages als Beweis angeführt ha ben, daß Siebenbürgen iin Vergleiche zu anderen Pro vinzen überbürdet sei, habe außer Acht gelasse», daß dieser Zuschlag in Siebenbürgen nur von einer zehn- percentige» Grundsteuer bemessen werde, in den an deren

Provinzen aber von einer ^Ipercentigen Grund steuer. Bei dem jüngsten Zuschlage zur Grundsteuer sei Siebenbürgen gleichfalls ein Vorzug gewährt worden, indem eben dieser Zuschlag hier geringer bemessen wurde, als in den anderen Kronländern. Redner weift serner ziffermäßig nach, daß das, was Sieben bürgen zu den allgemeinen Lasten des Reiches beitrage, gleich Null sei. An direkten Steuern zahle nämlich aufGrund des VoranschlagesS iebenbürge» 3,5ti(i,tXX) fl.; ein ungefähr gleich großer Betrag

werde aber auch sür die siebenbürgische Hofkanzlei in Anspruch genom men, also zu denselben Auslagen, welche in den west lichen Provinzen für die politische Verwaltung, Cul tus und Unterricht und das Justizministerium gemacht werden. In diesen westlichen Provinzen aber erübrige noch nach Deckung der Kosten für die speziellen Länderein Betrag von 50 Millionen, welche zur Deckung der allgemeinen Reichskosten verwendet werden, und in Ungarn nach Deckung des Erfordernisses für die un garische Hoskanzlei ein Betrag

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 1 von 6
Datum: 04.09.1878
Umfang: 6
Provinzen, Bosnien und Herzegowina. Es ^ dem Berliner Vertrage nicht ausdrücklich gesagt, ver steht sich aber von selbst: Oesterreich soll als die nächstbenachbarte fähige Macht in den Provinzen den Zustanden ein Ende machen, vie, wie für die Bewohner des Landes, so auch für die Nachbar staaten eine stete Beunruhigung sind, soll geordnete Verhältnisse Haffen und für Arbeit und Wohlstand, für Kultur und Sittlichkeit m den beiden Ländern die Wege bahnen. Daß die Türkei das nicht 'ann, ist für Jedermann

, wenn die Provinzen das Szepter des Sultans zurückkehren, bntev K ^ um so wmiger der Fall sein, weil die benach- ^d 5v?. ''b Monteneginer nicht ablassen werden, ihre Stammes- vder i^A^?^enossen in Bosnien und der Herzegowina aufzuregen dix P,„. ftMng zu erhalten, wenn und so lange die schwache Pforte ^ird ^ den beiden Provinzen führt. Nur eine starke Macht ia Stande sein, den Vergrößerung!»- und Annexionsgelüsten Rorte ^ der Montenegriner einen Dämpfer aufzusetzen: die ^ dem ^ ^ so weniger können, da die beiden

Landestheile der Regierung weit entfernt und zwischen Serbien Montenegro eingeschlossen sind, lich. / Beruhigung der beiden Provinzen ist nur dann mög- elso ^'.Oesterreich dieselben in seiner Verwaltung behält. Mag hch berliner Vertrag in Betreff der Zeitdauer der Besetzung ^°?ung durch Oesterreich keine Bestimmung treffen, dem !^ svll m- ^ demselben bestimmt worden, daß sie eine dauernde ' uickM , möge 'sich eine Täuschung darüber machen: von ^G^Mchen Diplomaten des Congresses wird keiner an die ^ Bosm

Türkei glauben darum auch keiner geglaubt haben, Uen h und die Herzegowina jemals an die Türkei zurückge- Dem Berliner Vertrage, auf Grund dessen Oesterreich die beiden Provinzen in Besitz und Verwaltung nimmt, hat auch der Sultan seine Unterschrift gegeben. Demnach hatte auch die Türkei in den Landestheilen Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten und den öster reichischen-Truppen die Provinzen übergeben sollen; statt dessen hat sie ihre Truppen vor der Zeit theils zurückgezogen, theils auSkin- andergehen

— abgesehen von den übrigen — Grund genug, daß Oesterreich für alle Zukunft seine Herrschaft über beide Provinzen ausdehne. „Linzer Volksbl.' Rundschau. Vom Kriegsschauplatz? liegen noch immer keine bedeu tendere Nachrichten vor. Wir lassen das Wenige, was die Zeitungen bringen, der Rcihe nach folgen. Aus Wien wird vom 30. v. M. ge gemeldet: „Vom Occupationsschauplatze sind im Laufe des gestrigen TageS keine offiziellen Nachrichten von Belang eingelaufen. - Das. türkische Zollhaus an der dalmatinischen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 8
Datum: 28.04.1922
Umfang: 8
Seit« < .Der T iroler' Freitag, den 28. April 19Z? n> erb st euer hat die Kammer zu mehrfachen Eingaben an die Finanzlondesdiret'tion und an das Zentralonit für die neuen Provinzen veran- iatzt, worin um Verniit.,n.ien wegen gleichniäßi- qer Vosteiiening. M Nu'l?ei>!in« der Ä?i«gs.v>- schläge. :m> Wic-d^rerrichiuna der Eriuerbsteuer- kcnnmissionen, sowie uin Zu'riüun.ten iür Steuer zahlungen ersucht u>iirde Am Schlüsse dos Bericht?» beiuertt« der Prä sident, daß das 2»>tionszesuch des 5>«rn Rsz

Provinzen. .hierüber berichtete 5?ande!slani!iierbcuiutor 2r. v. Lraitenberg und betonte. daß die Kammer er sucht wurde, ein Kiitcchlcii darüber abzugeben. Das itaüemiche Gesetz über die Sonntagsruhe schreibt vor. das; je^er AngesletUe eines Gesct>äil-:s in der Woche aui einen 2-!'-riind!ge!i Rrüzetaz An spruch !><it. Do» dieser üjvrschrift au^enomnien ist nur der Eewerbeiuhober und seine nächsten Anj>ehi»ngi.n. Die 5imnmcr st?ht mo dem Stand punkte, das; gegen die Eiinüin-ung dieses Gesetzes

dessen Ausdehnung au> die neuen Provinzen !e>ne Einwendung. Die Äaminer erwariei iednch. das; !>.s Acne rnlkommissarial von den ihm im Gesetze einge räumten Besugnnie. Ausn-ihmen und Erleichte rungen ?>! gewüliren, in jener Weise Gebrauch macht, »ue es uwere in-tlicheu Kewohnheiteu und die besonderen Wlrticbiilsnerhiillnissc sFre-m- deuvcrleln, Obsl- und Weinhandel> erfordern. Bor Ertaflung derart iqcr ^lusnahmsbestimmun- gen sali, wie es bisher gesetzlich vorgeschrieben war. ein Kntachten der Handelskammer

. Auch in lungt- kchrten Falle sei es so. Ein Angestellier, durie seinen Posten erst ein Jahr nach der Kündigung verlassen. Der '.liejerem teilte weilers mit. dcch eine Vertretung der kausnmnnischen Gehilsen- sliiast bei der .'»aunner erschien, und sich auch ge gen die Ausdehnung diese? Gesetzes aus nnsere Provinzen aussprach. Äuch der Verband der .Nandelsgrenüen und handelsgenosiensihasten, io wie der Gewerbeyenalsensliiansverband haben sich ebensalls ablebuend darüber auspesprochen. Ans Grnnd

dessen benntragle der Neserent solaende Entschliesiimg. we!me in klarer Ä'eise den Stand- per! der .^'..nnmer dargelei!' Die A»s!iehnunA de! italienischen deereto leqcie vom !>. Feber 1919. Nr. N2. betretend de» pri- vatenDienswertraa ein die neuen Provinzen sei als nichi im wirtsciianlilizen Interesse unseres Be zirkes gelczen zu bezeichnen, weil er gegenüber dem dcrzeu geltenden modernen >>and!nngs- gehilien^esei^ den Bestimmungen der Teänovelle ziun a. b. G.-B über den Wirk' und Dienswer- trag und gegenüber

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 09.08.1921
Umfang: 8
in einer der letzten Sitzungen des Senates auf eine Anfrage des Senators Tassonl in bezug auf die Ausdehnung des italienischen wehrgesehes aüf die neuen Provinzen abgab. hak unter der Bevölkerung Südtirols äußerste Beunruhigung hervorgcrufen. Dies darf nicht wundernehmen, wenn man die ganz außerordentliche und grundlegende Bedeutung, die diese Frage für unsere Bevölkerung hat. in Betracht zieht. Einem fremden Skaaksverbande elnverleibk. unter der Einwirkung der schweren, wirtschaftlichen und finanziellen

Südtirols ln der TNllitärfrage vollauf anerkennt. In der letzten Zeit haben nun allerdings crkrem nationalistische Kreise Italiens mit großer Heftigkeit die Ausdehnung der rNilitardienstpflicht auf die neuen Provinzen verlangt und jede Ausnahmsstellung Südtirols abgelehnt. Dies wird sich lnsbesonders bei der nächsten vom Kriegsminister ein- berufenen Zusammenkunft der Abgeordneten der neuen Pro vinzen bemerkbar machen. Die SÜdtiroler Abgeordneten wer den aber trotz dieses Ansturmes, ja nunmehr erst

des wslitärdienstlelstungsgefetzes auf M# neu)en Provinzen vor sprach. versicherte mir, daß der betreffende Gesetzentwurf be reits vorbereitet sei. Die Einberufungen zum Militärdienste ln den neuen Provinzen würden aber nicht vor dem Frühjahre des nächsten Jahres erfolgen. Der Gesetzentwurf werde noch den Abgeordneten der neuen Provinzen zur Prüfung vorgelegk werden, die eigens hierzu vom Kriegsminister während der Sommerfellen des Parlamentes nach Rom geladen werden würden. Anfrage der Abgg. Dr. Reul-7Nkolussi, Dr. v. Walther, Graf

Toggenburg und Dr. Tinzl an den kriegsminister. Im Hinblicke aus die von seiner Exzellenz dem Krlegsmini- fter über eine allfällige Ausdehnung des italenijchen Wehrge sehes auf die neuen Provinzen, fragen die Unterzeichneten an, ob der Kriegsminister geneigt ist. die zur Wahrung der speziellen politischen und wirtschaftlichen Lage der von ihnen vertretenen Bevölkerung notwendigen Verfügungen zu treffen. Von den Stadt- und Bezirksschulräten. Die mehrere Jahre vor dem Kriege, meist 1910 oder 1911

Körperschaftsmitglieder Bedenken bestehen . Slempelgebühren. Das Publikum wird aufmerksam gc^ macht, daß das Finanzministerium, Spezialamt für die neuen Provinzen, mit Rücksicht darauf, daß einzelne Bankinstitute um eine Fristverlängening für die innerhalb des Monates Iuli dieses Jahres zu erstattenden Anzeigen der am Anfang des ab gelaufenen Semesters bestehenden und der im Laufe des Seme sters selbst eingeleiteten, erneuerten oder verlängerten Trans aktionen angesucht haben, laut telegraphischer Mitteilung vom 30. Iuli 1921

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 30.09.1921
Umfang: 6
, der von der öfter- i Freitag, den SO. September 1921. reichifchen Regierung und öffentlichen Meinung vollauf geteilt werde. Dis für Oesterreich hier kundgegebene Sympathie werde das Vertrauen gewiß starken. ZUdliroler Drgesfragen Memgkeiken Das Geseh über die Tteusystemisierung der ^ neuen Provinzen. iDie „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzes- deknst vom 31. August, Nr. 1296, betreffs Neufyftemisierung der neuen Provinzen, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. » Die in Trient und Triest mit kgl

wird, werden die Befugnisse der verschiedenen Landesbehörden zu den vorgenannten Kommissären fast diejenigen vorgenannter zil den Ministerien, welche die Geschäftsführung der neuen Provinzen übernommen haben oder übernehmen werden, ge regelt werden.'/ Unter Vorbehalt einer späteren Ausübung der gesetzgeben den Gewalt im konstitutionellen Wege und durch die kgl. Re gierung, wird in den von den Gesetzen vom 26. November 1920, Nr. 1322, und vom 19. Dezember 1920, Nr. 1778, sowie den Art. 3 und 5 des vorliegenden Dekretes

einer in die Kompetenz der Landtage fallenden Maß nahme legislativer Natur dringlich lein, so wird über Vor- schlag des zuständigen Landtages durch ein kgl. Dekret Vorsorge getroffen werden. - Artikel -1. Innerhalb des Zeitrmcmes von 4 Monaten nach Bekannt machung des gegenwärtigen Dekretes werden in den neuen Provinzen die GemeinAewahlen stattfinden. Zum Zwecke der Durchführung dieser Wahlen kann die kgl. Regierung nach An hörung der im vorhergehenden Artikel erwähnten Landesver tretungen oder — im Fall

, daß dieselben noch nicht gebildet sein sollten — nach Anhörung der Sonderkommifsion 'für die autonome Landesveriwaltung die nötigen Korrekturen und die Bestimmungen über die im mit königl. Dekrete vom 4. Fe bruar 1915, Nr. 148, genehmigten Einheitstexte des Gemeinde- und Provlnzialgefetzes auf die neuen Provinzen ausdchnen, sowie, falls es das öffentliche Interesse erfordert, Uebergangs- vestimmungen zwecks Modifizierung des Gsmeindewahlrechtes treffen. In bezug auf die Stadt Trient und die anderen Städte mit 'eigenem Statut

von den ehe maligen Gouvernatoren, den Gensral-Zivilkommiffären und dem Zivilkommiffär von Zara erlassenen Dekreten und Verord nungen in den neuen Provinzen treffen. Wenn möglich, sollen jedoch die für die Verwaltung der neuen Provinzen eingesetzten Beratungskommissionen zuvor gehört werden. Artikel 6. (Dieser liegt uns derzeit nur verstümmelt vor, so daß wir denselben erst nach.Eintreffen des amtlichen Textes nachholen können.) Artikel?. Das vorliegende Dekret tritt mit. dem Tage der Kund machung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 19.04.1922
Umfang: 8
entwendet hatte. Bald hernach wurde Io->anna Wöber in Gries bei Bozen verhaftet, wobei der größte Teil der gestoh- lmen Sachen noch in ihrem Besitze gefunden wurde. Letzthin hatte iich Johanna Wöber wegen dieser Diebstähle vor dem Kreisge- richte Bozen zu verantworten. Sic wurde zu I ?ak>re schweren Kerkers verurteilt. Ein Borstoß der italienischen Wemindustriellev. N« .Liberia'' läizr sich aus Rom meld«»: Der Generalverband des ilaliciiiichen Weingewerb«? legte dem Zentralamr rll? die neuen Provinzen

ewige Memoranden über wichtige Fragen vor, welche den Weinende? und die Weinindustrie All italiens in ihren Beziehungen niit den neuen Pro- om^n berühren, nämlich: Weinsteiier. Neinsager ich ei!istwc>len suspciidierlen Zieuer-n. verzeh- rungssreuerliche Behandlung der Flaschenweine, Sa lata überging in seiner Aminor? die Frage der Weinsteuer und antwortete nu' di? beiden an dere Punkte folgendermaßen: Das Ancinzministe- r-ium werde demnächst die ^inanzliehördcn der neuen Provinzen anweisen

. sich bei der Einhebung der Verzehrimgssteuer aus 'ISein in !?lasci>ei> an die m den alten Provinzen geltenden Bestimmungen .zu halten. Das (österreichische) Besetz vom 2Ü. Juni l89l, RGBl. 79. das in den neue» Provin zen innner noch in Kran steht, ivcrde inzwischen im Sinne des Rundschreibens des italienischen) ^ne.i'.zmiri.steriums vom lZ, Äiili 19?l. Nummer 7?4t ausgelegt werden, hinsichtlich der Errich tung von W?inlagern mit sulpendieiier Sieuer in den neuen Provinzen habe da; Finanzministerium keine Bedenken

, ein solches Verlangen zu gegen ren und die Bestimmungen der Artikel Ä> und ZZ des süalienilchen) (Äeieges Nummer vom 27. Feber 1921 in geeigneter Weise >'.n>uuien>en, wenn diese auch >n ihrer gegenmärrigen Forin »icln aus die neuen Provinzen ausdehnbar ieie». weil die Organisation des nötigen Dienstes sehle, Das AinaiiLNiinjsterium machte au'nicrksciui, daß eine solche Erleichterung, deren sich übrigens in den al ten Provinzen sehr weni<i Finnen bedienen. Ruck- Wirkungen aus den Handel der Weinerzeugnijie der neuen

ein Rundschreiben, in welchem am ! Grund eines Brieses des Zenlralamtes für die ^ neuen Provinzen vom -l, März l!k2, Nummer wll—!»—E und rni Anlxuig zu dem Rundschrei, den des Geiieralkommissariales vom 2«. Dezember l!>21. Zl, W27S—V—l niilgeteilt uiird: die itali«- Nlsci >e Borschaft in Washington gibl bekannt, daß die Masjregel endzülng genehmig! wurde und zur Durchnihrung gebracht wird, nach welcher die Frist 'ür die Einleitung des qeseßlliiien Berfahrens ge- gen die Alien Properiy Custodiam zwelks Frei

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 8
Datum: 27.06.1923
Umfang: 8
kamen und nach Stationen der avon Provinzen gerichtet wa ren, «ich aus Sendungen ausgedehnt werde, die tu den' neuen Provinzen aufgegeben werden und in den Sammelstationen der Äenezia-Tridentina zur Wiederaufgabe nach den alten Provinzen ge langen. In letzter Zeit war der Äammerbcjstrk an ver- sch«!den«n Ausstellungen beteiligt, besonders aus der Ausstellung für dekorative Kunst in Moiiza, wo ein eigener Raum für die Aussteller ans un serem Bezirke zur Verfügung stand. Unsere Aus stellung

, die sich hauptsächlich um kaufmännische Interessen drehten. Nachdem das akte österreichische Handelsgesetz in den neuen Provinzen außer Kraft gesetzt, wird, dasselbe aber viel Gutes nir den Handelsstand enthält, so haben unsere Vertreter das Ansuchen gestellt, daß ver schiedenes Vorteilhafte aus diesem Gesetze dem italienischen Handelsgesetze einverleibt «erde. Ei« Gutachten zur Frcrze der Einführung der vollständigen Soaakagsrühe im Däckergewcrbe. Die Sonntagsruhe im Väckergewcrbe hat noch immer

Provinzen der Ueberzanq aus.der bisherigen Einschränkung des Hausierhandels w dessen vollkommene Freigabe eins Ueberflutung von Hausierern zum bedeuten den Nachteile des ansässigen Handels mit sich ge bracht hat. beschließt die Kammer: Das Präsidium wird beauftragt, im Einverneh men mit den Schwesterkammern der alten Pro vinzen an die Regierung mit dem Ersuchen her- znzulreie», ein« Regelung des Hausier- und Wanderhandels in der Richtung durchzuführen, 1 daß die Lizenz zum Hausierhandel nur an Personen

des Mittelschulunterrichtes die Syftemisierung der Beiträge der lokalen Körperschaften zur Erhaltung der staatlichen Mittelschulen. Kraft diefer Syftemisierung tragen die Provinzen zur Erhaltung der wissenschaftlichen Lyzeen jährlich 40.000 Lire und die Gemeinden zur Erhaltung der Mädchin-Lyzeen jiHrk 2S.000 Lire bei. Sowohl die einen als die anderen fakultativ, das heißt, sie werden nur da?.- errichtet, wenn von den Provinzen b??w. oz den Seineinden darum angesucht wird. Die Anzahl der wissenschaftlichen LyM? die errichtet

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 02.11.1922
Umfang: 12
, enthaltend Bestimmungen über den Ersatz der Kriegsschäden, abändert.' Das Dekret Nr. 1321 ex 1921 gilt — obwohl es kein« eigentliche Ausdehnungsklausel enthält — auch für die n«uen Provinzen, weil es sich in der Ein leitung ausdrücklich auf das Dekret-Gesetz Nr. 879 vom 18. April 1920 beruft, mit welchem die für ’ di« alten Provinzen geltenden Bestimmungen über Kriegsschädenersatz (tefto unico Nr. 426 vom 27. März 1919) auf die neuen Provinzen aus- dehnt. Das neue Dekret Nr. 1321 ex 1922 ändert

, wie schon gesagt, den Artikl 3 des Dekret-Gesetzes Nr. 115 ex 1922 ab; und zwar schafft es die Mög lichkeit gegen die Entscheidungen der Kommissio nen für Streitigkeiten (über Kriegsschädenersatz) im Werte von mehr nls 50.000 Lire Beschwerde bei einer Vbertvmmission' einzulegen. Diese Obenkonnniffion hat ihren Sitz in Venedig und besteht aus 7 Mitgliedern. Zwei davon werden von Fall zu Fall von den. Provinzialvertretungen und den Handelskammern, der alten kriegs- beschädigten Provinzen bezw

. von den Landes- verwaltung der neuen Provinzen ernannt. Diese Bestimmung fft offenbar dahin aufzufaffen, daß z. B. bei einer solchen Beschwerde aus der Ve nezia Tridentina die Trientner Lau» desverwaltung di« beiden Mitglieder zu ernennen hat.- Di« Beschwerde muß innerhalb 30 Tagen nach der Hinterlegmig der Entscheidung der Kom. Mission erster Instanz in ihrer Kanzlei einge bracht werden. Das neue Dekret trat am Tage seiner Ver öffentlichung In Kraft. Der Hohmarkr. Meran-Mals: Rundholz- Fichte I. bis III

wir die Jntereffenten aufmerksam, daß das selbe für das heurig« Jahr noch bewilligt wird. Anmeldungen stick wie im Vorjahre an die Fi nanzwachabteilungen bis zum 15: November einzubringe». Ein« amtÄche Verlautbarung die ser Bewilligung wird in Bälde erfolgen. — Eine Prämie für die Lomdwirte der neuen Provinzen? Unter diestm Titel meldet dos „Giarnale dl Roma' wörtlich: „Es wird v»r- sichert, daß on. Fontana, llnterstaatssekretär im Schatzministerium, lange mit dem Ackerbau- mimster über eine Prämie konferiert

habe, wel che den Landwirten der neuen Provinzen für in tensive Kulturen zu gewähren sti. An einer die ser Unterredimgen nahm auch on. Luclani, Mi nister für di« befreiten Gebiete, tell. In den in,' teressietten Kreisen befleißigt nran sich hinstchllich dieser Notiz einer großen Zurückhaltung: dies auch deswegen, weil es sich um Studien handelt, welche in der praktischen Verwirklichung nicht leichten Schwiengkeiten begegnen.' Aragsn und AnSworken« Adresse für Anseoge«: Schrifilei- kann des ^Vottsboke

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