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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 16.08.1922
Umfang: 6
Seite 8 ,SÄVS«G« CwftmtWWBt* Mttt»sch. den IS. vm. Tageschronik. Die Einführung alkitalienifcher Gefehesnormen in den neuen Provinzen. Rom, 16. August. Der Ministerral hielt vor gestern eine Sitzung ab, der auch der Leiter des Zentraiamtes der irsuen Provinzen, Salada, boi wohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, welche die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur- den. Für Süldüwl sind von besonderem Inter esse: Me _ Genehmvgumg von Dekreten, betreffend die wirtschaftliche Assimilierung

des Staatsper- fonals des alten Regimes unter dem Vorbehalt, daß >auch das Schatz-ministerium dazu seine Ge nehmigung gibt. Die AuÄxchmmg der allgemeinen Zollgesetz gebung auf die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Deränderungen verfügt worben stich. Die Gonchmtgung eines Dekretes, daß die Wiedereinfetzung eines Schiedsgerichtes und eines tochndschen Ausschusses bet der Calla nazio. nale ilnfortuni, WteÄung Venezia Tndentina, Vorsicht. Die Genehmigung eines Dekretes mit Bestim- mungen

für die Richterprüfungen der Gerichts- auskultamten, die gegenwärtig bei den Gerichten der neuen Provinzen in Dienst stehen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches das Inkrafttreten der Kommission für all gemeine lJndustriesteuer und der Schatzungs- kommifsion für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Genehmigung eines Dekretes, bas einige Teile des allgemeinen Stsmpeltavifes, betreffend strafwürdige Vergehen, auf die neuen Provinzen ausdchnt

. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches das Inkrafttreten der Neuerungen der Kom mission für allgemein« Jnbustriesteuer und der Schätzungskommission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Ausdehnung der in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag zu den Spesen der Entwässerungsarbei» ten uNd für die Auffindung uud Ausnützung unterirdischer Masserquellen auch auf die neuen Provinzen. Die Ausdehnung der in den alten

Provinzen geltenden Bestimmungen, betreffend die an die Privvtinduftrien übergebenen Eisenbahnen, Trambahnen und Autolinien Es die neuen Pro. vinzen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches mit WeiLnderungen von Ansätzen die Ge. fetze und Reglements für die Jndustriemonopole des Staates in den neuen Provinzen veröffent licht werden. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches die Vorkehrungen gu gunften der Erzeugung und Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 15.12.1938
Umfang: 6
zwar keine Anhaltspunkte Über die Einbrecher feststellen, fanden aber ein Jagdgewehr, das Besitz des Sohnes des Domanegg ist, sowie dreil Schachteln Pulver, Schrot und Patronen;^ außerdem wurden ein zweites Gewehr; und Wachsende Geburtenfreudigkeit Im WW« Stallen jss)erlz!?latt- Mit der Eroberung des Imperiums im Jahre 1936, fällt auch der Beginn einer ausgesprochenen Aufwärtsbewegung in der Bevölkerungsdichte Italiens zusam men. Die zunehmende Geburtenfreudig keit trat im ganzen Lande wie in den einzelnen Provinzen

mit einer ständig und regelmäßig steigenden Kurve der Geburtenziffern in Erscheinung. Im gan zen Jahr 1937 und in den ersten zehn Monaten des heurigen Jahres wiesen die standesamtlichen Register Monat für Monat Geburtenziffern aus, die beständig höher waren als im entsprechenden Zeit abschnitt der vorhergehenden Jahre. Noch deutlicher fällt dieser Anstieg beim Ver gleich für die einzelnen Provinzen und Gebietsteile des Landes ins Auge. Von 1935 bis 38 ist die Zahl der Provinzen mit nur 15 Geburten auf je 1000

Ein wohner von 12 auk 5 zurückgegangen, jene der Provinzen mit 15,1 bis 20 Ge burten auf 1000 von 26 auf 23, während umgekehrt die Zahl der Provinzen mit über 30 Geburten auk je 1000 Einwohner von 10 auf 16 gekommen ist; wie man sieht, Fortschritte, die für den kurzen Zeit raum von knapp zwei Iahren außeror dentlich viel zu bedeuten haben. Zu den völkisch gesunden Landwirt schaftsprovinzen Süditaliens und Sizili ens, die seit jeher und auch im Jahre 1936 die ersten Stellen in der demogra phischen

, Farli, Padova und Bolzano vorge rückt. Infolge dieser Bewegung und der noch weit ausgedehnteren in der Klasse mit 20 bis 25 Geburten pro 1000 Ein wohner hat Italien einen ausgesprochen hohen Stand der Geburtenfreudigkeit er reicht: nicht nur Süditalien, sondern auch fast das ganze Mittelitalien und ausge dehnte Gebiete der Po-Ebene und der Venetien sind hierin einbezogen, da sie höchste, hohe und mittlere Durchschnitts ziffern erreicht haben. Die Provinzen mit noch niedrigen Geburtenzahlen

haben sich auf die Gebiete des Piemonte, der Tos cana und Liguriens reduziert, wo aber ebenfalls zwar bescheidene, aber doch be deutungsvolle Fortschritte zu verzeichnen sind: viele dieser Provinzen sind in den letzten zwei Iahren von der Klasse mit weniger als 15 Promille in die nächst höhere aufgerückt. ^ In dieser kurzen Ueberschau der italie nischen Geburtenverhältnisse dürfen auch die libyschen Provinzen nicht vergessen werden, wo die Geburtenfreudigkeit der inetropolitanischen Bevölkerung die ge sunde Einstellung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1922
Umfang: 6
sozialdemokra tischen Parteien erklärten im Steuerausschusse, auf die Repa- ratlonsfrage besonders in Hinsicht der Erfassung der Sachwerte mit vollem Nachdrucke einzugehen und eine Kommission zu diesem Zwecke zu bilden. Dies wird, als Kampfansage g die Regierung und die bürgerlichen Parteien aufgesaßt. Die Aushebungen in den neuen Provinzen. Rom, 10. Jänner. Der Wortlaut -des Gesetzes betreffend -die Aushebungen in -den neuen Provinzen gelangt, -wie «die Zei- . tungsagentur „Volta' berichtet, demnächst

zur Veröffentlichung. Es verdient bemerkt zu werden, daß die Abfassung des Textes außer in italienischer auch in deutscher Sprache vorgesehen, da gegen von der Uebersetzung des Textes ln die slowenische Sprache abgesehen wurde. Im kommenden Monate werden einige Funktionäre der Generaldirektion für Aushebungen beim Kriegsministerium In die verschiedenen Verkehrszentren der neuen Provinzen delegiert werden, zwecks Vorbereitung der Aushebungsakten und zwecks mündlicher Erteilung eventuell notwendiger Weisungen

. Be kanntlich sind' von der Regierung die in den neuen -Provinzen bereits existierenden, sogenannten fliegenden Aushebungskom missionen beibehalten worden. Den Vorsitzenden dieser Kommis sionen sind nun Instruktionen erteilt worden, durch welche sie ermächtigt werden, außer Mn bereits vorgesehenen Amtssitzen der Aushebungsräte nach Bedarf neue Amtssitze einzuschalten. Die für die alten Provinzen vorgesehene Norm, daß die Ein- becusungsdauer für Rekruten, deren Brüder im Kriege gefallen sind oMr invalid

wurMn, auf drei Monate zu beschränken ist, wird auch auf die neuen -Provinzen erstreckt. Tagung des beratenden Ienlralausschustes. Rom, 11. Jänner. Voraussichtlich am 30. d. M. wird Mr beratende Zentralausschuß für die neuen -Provinzen in 'Rom zu sammentreten. Die Sanierung der vauca Jtaliäna di Sconko. Rom, 11. Jänner. Es verlautet, daß für die Sanierung her Danca Jtaliana dt «Scon-to das «Interesse Ms amerikanischen Großkapitals gewonnen worden sei. Blutige Zusammenstöße zwischen Faschisten

und Kommunisten. R o m, 11. Jänner. In ganz Italien macht sich ein Wieder aufflammen des Kampfes zwischen Faschisten und Kommunisten bemerkbar. In «Mn verschiedenen Zentren der alten Provinzen häufen sich die von Faschisten und Kommunisten verübten ge- walitätigen Akt». Di« Frag« txs deutschen Dorkriegsdefltze». Rom, 11. Jänner. Ueber Einladung der Eonsulta hat di« «deutsche Regierung zwecks Anbahnung einer Lösung Mr Frage der Freigabe des deutschen Dorkriegsbesitzes in Italien eine aus zwei Delegierten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 22.05.1923
Umfang: 8
tai 19ZZ. Dienstag, den 22. Mai IVZS. ,Ver Tiroler' Seite d V olkswirkschafkkcher Teil. Das italienische Steuersystem Im .Tiroler' vom 3. März l. I. berichte ten wir, daß durch Verfügung dos kgl. Dekre tes vom 11. Jänner 1923, Nr. 1-l8 (Ga.zzetta Wciale Nr. -19 vom 28. Februar) die ital. direkten Steuern am 1. Jänner 1924 in den neuen Provinzen in Kraft treten und dam:» das fegt geltende österreichische Steuersystem ersehn. Wir haben die wesentlichsten Be stimmungen der neuen Steuern bereits

unterworfen worden, welcher bisher steuerfrei, bezw. nur teilweise durch die Bodensteuer getroffen war. Im Abschnitt über die Einkommensteuer wer den wir noch ausführlich auf diese neue Steuer, weiche auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt wurde, zu sprechen kommen. Wir werden nun in einigen Aussätzen der Reihe nach die einzelnen ordentlichen direkten Staatssteuern besprechen. l. Die Bodensteuer*) ynopost» »al tsrrvu!). 1. Allgemeine». Die italienische Bodensteuer entspricht ihrem Wesen nach durchaus

der österreichischen Grundsteuer. Wir ziehen jedoch deshalb die Bezeichnung Bodensteuer vor. weil in Italien vielfach der 'Ausdruck Grundsteuer für die Ge bäude- und sür die Bodensteuer verwendet wird. Die Bodensteuer ist in den Provinzen mit altem Kataster eine Kontingentsteuer, d. h. es wird schon von vornherein der Ertrag der Steuer mit einer bestimmten Summe fest gesetzt, welche dann auf die einzelnen Grund besitzer aufgeteilt wird. In den Provinzen mit neuen Grundkataster und in den neuen Provinzen

„Tiroler' vom 6, Mör,z. ') Die durch das Geietz vom Jahre 1866 an geordnet? N e u karaslrierung des Grundbeiiizcs ilt erst in Z-t Provinzen durchgeführt worden. King des Bodens fließt und im Pachtwert des Besitzes seinen Ausdruck findet: b) Ertrag, welcher durch Verwendung von Kapital und Arbeit dem Boden abgerun gen wird, nach Abzug der Grundrente. Die Bodensteuer will nun bloß div Grund rente erfassen, während der übrige Bodener trag seit dem Dekret vom Jänner d. I. der Einkommensteuer unterliegt

, ab werfen. 4. Die Sätze der Bodensteuer. Es wurde bereits erwähnt, daß es in Jlalien Provinzen mit neuem und solche mit alle» Kataster gib!: selbstverständlich gelten sur diese beiden Gruppen auch verschiedene Steuersäge. Bis zur Bildung eines neuen Katasters in den neuen Provinzen, dessen Vorarbeiten im März l!I2l beginnen sollen, sind durch den Anhang des kgl. Dekretes vom ll. Jänner l92Z, Nr. l!« folgende Steuersätze festgelegt worden, wobei der der zeit eingetragene Aatastralreinertrag

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 31.03.1923
Umfang: 8
ebenfalls mit seinem Besuche, was auch darauf schliefen läßt, daß die amerikanische Hochfinanz den Ereignissen in Europa nicht mehr so interesselos gogenlüberstoht und in Italien zweifellos die Brücke für Verhand lungen zwischen Deutschland und Frank reich erblickt. Die italienisch-jugoslawische Konferenz in Mbazia hat sich wiederum ergebnislos bis Mitte April vertagt. Die neuen Provinzen wurden in dieser Woche wiederum mit einer ganzen Reihe neuer GMihrenivorschristen überschüttet. Der oon

in der Lage sein wer- dm, den bisher bestandenen Kontalt zwi schen der «deutschen! Bevölkerung und den Regierungsbehörden aufrecht zu erhalten, da sie einerseits die Verhältnisse in den neuen Provinzen überhaupt nicht kennen und anscheinend auch der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Es ist im Interesse des galten Zusammenlebens der beiden Nationen in Südtirol höchst bi!i<merlich, da» die Re gierung alls bi»s? Berührungspunkte mit Absicht zu unterbrechen bestrebt zu sein scheint. Fall? Ostern

Luxusgegenstände aufgezählt wurden und die einer Gebühr von 2 Prozent unterliegen. Umtausch der Stempelmarken. Die Besitzer von Umsatz- und Lur.ussle pel narken im Werte von nicht unter 1 Lin? und im Betrage von nicht unter 1000 Lux können auf verlangen den Umlausch n >i anderen Marken gleichen Vetraqes erhalten, »renn sie den Umtausch bis spätestens hcu!,.' Abend. ZI. März, beim zuständigen Steuer imlc verlangen. Die Zicgistergebiihren auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Die „Gazzetta «Ufficiale' vom 20. März

. Num mer 71. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jan. ner 1!W. Nr. 156. womit die in den alten Pro viuzeu bestehenden Regiftergebühren auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Das Doha uuchißt !>l) Artikel und tritt am 1. Juli 192A in Kraft, mit welchem Datum alle in den neuen Provinzen bestehenden entgegenstehenden stimmungen ausgehoben werden. Wir werden noch näher darauf zurückkommen. Das Wahlgesetz auf die neuen Provinzen aus- gedehnt. Die „Ga,zzetto Ufficiale' vom 27. März, Nmn mer

72, verlautbart das kgl. Dekret vom 3. Fe> bruar 192Z. Nr. 286, womit der Testo 'Unico de?, politischen Wahlgesetzes vom 2. September 1Nl!>, Nr. 1495, abgeändert durch die Gesetze vom 5. 'April 1920, Nr. M, und vom 2K. September 1920, Nr. 13U2, auf die neuen Provinzen ausge- dehnt wird. Das Dekret trat am nächstfolgende,! Tage nach seiner Verlautbarung in der „Ga,^ zetta Ufficiale', das ist also am 28. März 192!!. in Kraft. Durch Art. 8 dieses Dekretes wird be stimmt, daß die Zahl dir Abgeordneten

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 21.10.1922
Umfang: 12
3. Jahrgang Das Dekret über die neuen Provinzen. Wir bringen im folgenden den vollständigen Wortlaut des Gesetzesdekretes über die Neu regelung der Verwaltung der neuen Provinzen, das wir vor einigen Dagen bereits auszugsweise veröffentlicht haben. Art. 1. Die Generalzivilkommissariate für das Julische und Tridentinische >Denezien sowie das Zivilkommtsfariat in Zara werden aufge hoben, ohne Präjudiz für die definitive Provin- zialabgvenzung. die zukünftige Regelung der Gesetzesangleichung

und di« Neuordnung der Verwaltung überhaupt. Öti den annektierten Gebieten wird die Lei tung der Provinzen Präfekten übertragen, die ihren Sitz in Trieft, Trient und Zara haben. Art. 2. Die Zivilkommissäre für die 'poli tischen Bezirke erhalten die Bezeichnung Unter- prafekten. Ihr dermaliger Amtsbereich und ihre Befugnisse bleiben unverändert. Wo im Sinne des Art. 2 des kgl. Dekretes vom 31. Au gust 1921 Dize-Generalzivilkommissariate be stehen. werden deren Funktionen, die durch Dekret des Ministeriums

, des Innerst verändert werden können, von Vize-Präfekten ausgeübt werden. Art. 3. Ln dM annektierten Gebieten findet die Bestimmung des Art. 8 des Gesetzes über die Provinzial- und I Gemeindeverfassung vom 4. Februar 1915 Anwendung. Art. 4. Das Zentralamt für die neuen Pro vinzen beim Mnisterratspräsidium wird aufge hoben. Soweit dies nicht schon der Fall ist, ^werden die Geschäfte der ZentralvevwalMny der neuen Provinzen den sachlich 'zuständigen Mini- terien zugewiesen. Dieser Uökergang der Ge- chäfte

hat, und zwar bis längstens 31. Dezem ber des lausenden Jahres, unter den Modali- äten zu erfolgen, die vom Ministerpräsidenten m Einvernehmen mit den beteiligten Ministe rien durch Dekret festAusetzm sind./ ' Auf demselben Wege wird die ^Zuteilung der jetzt beim Zentralamte beschäftigten Beamten an die einzelnen Ministerien erfolgen. ? . Art. 5. Auch nach Uebergabe der Berwal- ungsgeschäfte der mein Provinzen an die zu- tändigen Ministerien haben - dies« Behörden ' öwvhl bezüglich der politischen Derwaltung

als ' >er sonstigen Derwaltungszweige die derzeit in >en neuen Provinzen geltenden,Gesetze und Vor- chriften anzu'wenden. Art. 6.' Unbeschadet der den' Präfekten zu- stehenden Befugnis, die gesamte öffentliche Ver waltung zu Überwachen und in dringenden gangsbestimmungen werden von den beteiligten Ministerien im Einvernehmen mit dem Minister präsidenten mittelst Dekretes erlassen werden-. Art. 7 regelt die künftige-budgetäre Behand lung der Ersordexnisse^fÜr di« neuen Provinzen' im Staatshaushalte. Art

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Alpenzeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 16.09.1934
Umfang: 8
, da sich dabei in Merano und Bolzano zahlreiche Musikkapellen und Chorver- einigungeu, darunter die besten der Provinzen der Trei Venezien, trasen. Tie Konzerte, die dabei gegeben wurden, haben gezeigt, Saß der Dopo- lavoro aus diesem Gebiet sehr vieles geleistet hat und der Erfolg der Veranstaltungen war auher- ordentlich ersreulich. Das heutige Tressen der Dopolavoristen in un serer Stadt ist von den srüheren vollständig ver schieden, da es ausschlichlich sportlichen Charakter trägt. Truppen

von öxkursionisten werden ^ ' am Eebirgsstafsettenwettbewerb, wosür als Preis der Pokal S. kgl. Hoheit des Herzogs von Pistoia ausgesetzt ist, beteiligen. Außerdem werden sich a>us zahlreichen Provinzen Motorradfahrer und Radsahrer hier einfinden. Es werden dabei vertreten sein' Fünf Dopolavo- ristenvereinigungen von Torino, der Provinzial dopolavoro von Vercelli und jener von Aosta- Tie Vertretungen des Piemonte werden vom Grasen Toesca di Castellazzo, Delegierter der F.J.E. sür die erste Zone, begleitet

sein. Der Dopolavoro von Toscana wird mit vier zehn Dopolavoristenvereinigungen von Firenze àer von Prato, einer von Livorno und einer von Pisa vertreten sein. Außerdem werden Gruppen von Dopolavoristen von Mantova und Ferrara, welche Emilia ver treten, dann fünf Gruppen von Milano und je eine von Sondrio, Bormio und Grosio sein. Die Provinzen des Veneto werden die zahl reichste Vertretung auszuweisen haben. Der Nro- vinzialdopolavoro von Verona hat einen eigenen Dopolavoristenzug organisiert, der um 8 Uhr srüh

in Bolzano ei-ntresseu wird. Zahlreiche Gruppen werden auch von den Dopolavorovereinigungen der Provinzen Padova, Venezia, Vicenza, Trento und Bellmio entsandt. Der Gebirgsstafetlenmarfch Für den Gebirgsstasettenmarsch haben sich zahl reiche Gruppen gemeldet, was beweist, daß dieser neuen Art von Wettbewerb von den Dopolavo risten das regste Interesse entgegengebracht wird, überdies wurde auch eine sehr interessante Route gewählt, die von Rencio nach Collalbo, Fontana del Renon, Soprabolzano und zurück

Punkt des Marsches, beträgt zirka .1250 Meter- Der Wechsel findet in Anna di Sotto, Fontana Renon und Soprabolzano statt. Das Ankunftsziel ist auf dem Platze von Dodici- ville. Die Ankunft dürfte gegen Mittag sein. Bis gestern mittags sind 34 Meldungen von den Dopolavorovereinigungen der früher ange führten Provinzen und des 'Hochetfch eingelaufen. Von unserer Provinz beteiligen sich: Renon, Gar- gazzone mit zwei Gruppen, Ortisei, Merano mit drei Gruppen, Naturno, Oltrisarco mit süns Grup pen

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 14.11.1923
Umfang: 4
Ä>«M Zt Zeitvag'. Mittwochs bm 14. November 192Z. Italien. Bestimmungen für Steuervorschrelbungen. Die ^Gagzetta UfficiaZ!«' vom 10. November, Nr. 264, vertautbavt «das kgl. Dekret vom IS. Oktober 1923, Nr. 2317, iwomit 'Bestimmungen für Ws ersömcrlige Anwendung der Gebcmde- und Einkommensteuer in den Neuen Provinzen erlassen wanden. Der Arttikel 1 verfügt, Naß <m StWe des Ar«. 7 des Anhanges ^um kgl. De kret vom 11. yäinner 1923, Nr. 14S, Her folgende gesetzt werde: „Für das Hahr 1924

der HauMgenliumier in den neuen Provinzen besser entsprich«, mslchei befürchteten, gegenüber dlen Hausbesitzern der laldeN Provw- zen schwerer belastet zu! Wörden, «wo bekannt lich die Göbäude!steu»r zu qroheim DeTe noch «ruf Ginund de« FeMMungleN vor dem Jahre 1920 «ingehoben wirU. HtiWchWch der Ein kommensteuer lagt der EiiNbegleituNgsberilcht, daih es nollwendig war, nur «iitne provisorisch« Felststelllung zu machen, dla eis den Steuer-Agen- w-ren nicht mögliich gewelfen wäre, !in wenigen Monaten

'Me Stelulertfatierungen 'in den neuen Provinzen durchzuseihen ulnd eventuell richtig- zuistellen. Hinsichtlich der Einkommenistensr werden die Steuerträger. wenn di>s FeisfftellutNg, dier Steuer auf Grund der früheren! FMelnuingen erfolgt, jedenfalls wenig glimpflich davon kommen, da bekanntlich bei uns dlurchUchnititlich viel zu hoch faitilert wnrd«, was bei dem früheren ntiedrigeN Steuersätze nicht so schwier .iin diie Waigschale fiel, wahrend jetzt bei einem Stieulersatzs von rund 2S Prozent des Re>i>noinkommen

Provinzen viel schwe rer belaste fein werden, ols jene der alten Pro-vingen. Rumänische Rententttres von de jure- Staatsbürgern der neuen Provinzen. Aach Verlesung einig«'? Interpellationen und Anfragen wurde die Sitzung geschlossen. ZlonH 14. November. D?r rumänische Bot schafter m Rom teilt mit mit: Die italieniischen Staatrbürger der neuen Provinzen, die rumäni sche Rententllres besitzen und diess durch die ru mänische Gesandtschast kn Rom abstempeln las sen wollen, mögen einsehen: 1. Original-Vorde

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 09.01.1923
Umfang: 8
- aussichtspersonales der Benezia Tridentina mit jenem der alten Provinzen hat die kgl. Präfektur bestimmt, daß die Dienstkleidung des Forstpersonals in einem grau-grünen Hute oder Mütze bestehen muß, wie sie oom kgl. Heere getragen werden. Darauf hat sich die vorgeschriebene Rosette mit dem Eichen laub zu befinden- Diese Bestimmung tritt mit 1- März 1923 in Kraft. a Bitte um Nachricht. Die Familie Eom- per richtet an alle jene Kriegsteilnehmer die innige Bitte, welche über Luigi Eoinper des 1. Tiroler Kaiserjäger

in Bozen, Pietrobonv. Heizhauschef in Bozen. Das Exekutivkomitee setzt sich aus 70 Personen zusammen. Heute. 9. Jänner, wird dem Verkauf der „Erinne- rungsblumen' in der ganzen Stadt gewidmet. Art. 231. Der Provrnzial-Verwaltung unterliegen: 1. Die Güter und Potrimonialaktiven der Provinz und ihrer Kreise; 2. Die Institutionen öffentlicher Anlagen, die für die Provinz und ihre Kreise eingerich tet sind: 3. Die Fonds- und Unterstützungsgelder. die nach den speziellen Gesetzen zur Verfügung der Provinzen

gestellt sind: l. Die Zinsen der Diözesen, wenn dieselben — Auf Grund der Gesetze — zur Bestreitung von Ausgaben oerpflichtet sind. Kapitel 2. Vom Promnzialvat. Artikel 232. Der Proomzialrat fetzt sich zusammen aus: KV Mitgliedern in jenen Provinzen, die über övv.oyo Enwohner haben: öl) Mitgliedern in jenen Provinzen, die über 400MV Einwohner haben: 40 Mitgliedern in jenen Provinzen, die über 2lX).vlX) Einwohner haben: 30 Mitgliedern in den anderen Provinzen. Art. 233. Der Proomzlalrat tritt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 23.08.1923
Umfang: 6
tverl. in der Gazzetta Ufficiale Nr. 71) die ital. Rezister- gebühren in den neuen Provinzen in straft ge treten. Durch die begreifliche Unkenntnis der neuen Gebührenbestinnnungen bei den Gerichten einerseits und durch die Unkenntnis der Einrich tungen unseres Grülckbuches und des bürgerlichen Gesetzbuches bei den altitalienischen Regifterbeam. ten anderseits hat sich min eine Unsicherheit be züglich des Jminobiliarverkehres ergeben. Diese Unsicherheit — welche empfindlich« Störungen

sind durch das kgl. De kret vom 20. Mai 1897 Nr. 2H7 und durch eine Reihe von späteren Dekreten geregelt. Di« Hy pothekargebühren sind zuletzt d-ircb den Einzigen Text auf Grund des Stattholterdekretes vom 6. Jänner 1SIK, Nr. ISS — wie di« übrigen Stempelgebühren — syfteinisiert worden Durch das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1SS3, Nr. 158, sind wohl die RezistriergebührMgesetze. nicht aber auch die Bestimmungen über die Hypothekar gebühren ausgedehnt worden, was ja ganz na türlich ist. da in den neuen Provinzen

oder kann ein solcher auch ohne vorherige Registrie rung der Urkunde vorgenommen werden? oder mit anderen Worten: sind die bisherigen Erfor dernisse zu grundbücherlichen Eintragungen durch - die Ausdehnung der Registergobüh-rengesetze ver- I mehrt worden? Zur Beantwortung dieser Frage haben wir zwei Quellen: das Ausdehn'.'ngsdekr-t und di« ' analoge Rechtslage hinsichtlich dieser Frage in ! den alten Provinzen. vas Ausdehnuaashekret. Das Ausdehnungsdekret behnndev im ersten Kapitel (Artikel 2—1V) die neuen Grundbuchs- gebühren

entstanden sind, die Anwen dung der Bestimmungen des vergangenen Re gimes dann gewährt, wenn diese Eintragun gen nicht später als bis zum 3t>. Sept. 192? angesucht wurden. Aus diesem Artikel geht ganz deutlich hervor, daß di« Ausdehnung der Registergebühren di« Rechtslage hinsichtlich der grundbücherlichen Eintragungen nicht verändert hat: denn das Aus dehnungsdekret ändert« nur die Grundbuchs gebühren. Die Rechtslage in den allen Provinzen. In den alten Provinzen, woselbst statt der Grundbücher

- verkehres liegt. Die Rangordnung der Anglichen Rechte darf nicht dem Regisbermnt ausgeliesett werden. Grundbücherliche Vor- merkung. Wir sehen also, daß sowohl nach den Bestim mungen des Ausdchnungsdekretes als auch nach der analogen Rechtslage in den alten Provinzen die grundbücherlichen Eintragungen ohne vor herige Registrierung der bezüglichen Urkunden duchgeführr werden können. Allein die Erfah rung ergibt, daß oft die Praxis von den gesetz lichen Bestimmungen abweicht. Sollte dies auch hinsichtlich

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Pustertaler Bote
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Seite 5 von 12
Datum: 24.12.1924
Umfang: 12
folgende Resolution beschlossen:' ..Die heute tagende Versammlung der Handels- und Gewerbetreibenden in Bozen-Gries, sowie der-Dele gierten der Kindels- und Gewerbegenossenschaften aus dem ginzen Kammerbezirke Bozen erhebt gegen die cht angewendete, erdrückende, bis ins Unerträgliche gehende und gegenüber den alten Provinzen ungleiche bteuerbelastung den schärfsten Protest. Die Bersamm- ung ersucht unsere Abgeordneten sowie auch unsere wirtschaftliche Vertretung, die Handels- und Gewevbe- !ammer

mit alle» uns erlaubten Mitteln auf dem Rechte, eine gerechte Besteuerung unserer Einkünfte zu erhalten'. Ebenso wurde auch der von Dr. Mair gestellte Antrag ein stimmig angenommen. Derselbe lautet: „Die Handels- und Gewerbekammer Bozen möge sich mit de« anderen Kammern in Verbindung setzen, um mit den Abge ordneten eine Aktion durchzuführen, damit in den neuen Provinzen die Einkommensteuererhöhungen sistiert werden, bis auch in de« alten Provinzen mindestens dasselbe Niveau, das bisher bei uns war, erreicht

, daß das italienische Ausgleichs amt die Schulden, welche italienische Staats bürger (oder in den neuen Provinzen am 10. August 1921 wohnhafte Ausländer) gegen Oesterreicher haben, eintreibt. Da nun dies» bezüglich unter den betroffenen Schuldnern zum Teil unrichtige Meinungen über diese Eintretbungen herrschen, wollen wir kurz die Frage dieser Schulden besprechen. Im Rom abkommen vom 6. April 1922 (ratifiziert durch das kgl. Dekret vom 13. Dezember 1923, Nr. 3154, veröffentlicht in der Gazzetta Uffi- ciale wurde

reicher haben. Durch das Romabkommen sind also rechtlich alle Forderungen der öster reichischen Bürger gegen italienische Bürger an das Ausgleichsamt in Triest übertragen worden. Dieses Amt ist durch das Romab kommen der Gläubiger der italienischen Schuld ner geworden. Die Voraussetzungen sür diese Schuldeintreibungen sind: i. Die betreffende Schuld des italienischen Staatsbürgers (bezw. deS am 10. Aug. in den neuen Provinzen wohnhaften AuSländerS) muß vor dem 4. November 1913 entstanden

sein; 2. die betreffende Schuld muß am 10. August 1921 noch be standen haben. Nicht unter die Regelung des Rom- abkommen? fallen also alle jene Schulden, welche die Bürger der neuen Provinzen nach dem 4. November 1918 gegen österreichische Bürger eingegangen sind. Werners jene Schulden, welche vor dem 10. August 19S1 getilgt worden sind. Bezüglich dieser Tilgung bestehen nun einige irrtümliche Ansichten. In der Z?it zwischen dem 4. November 1913 und dem 10 Aug. 1921 haben viele Schuldner ersucht, in Ausnützung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 08.03.1922
Umfang: 8
» Toimen m das Innere Ruß land zu bringen, da der »nnz? Berkehr mit ungeheuren Schwierigkeiten zu kämpfen hat. da die meisten Eisenbahnlinie!! unbrauch bar fmd. Neuestes vom Tage. Befreite Gebiete—neue Provinzen vereinigt. c. Rom, 8. März. Am Donnersiag wird der Ministerrat über die Angliedernng des Oberkommissariales für die neuen Provinzen an das Ministerium für die befreiten Gebiete enlscheiden. Die Betrauung Credarosmit dem neuen Ministerium wird, wie wir be- reits gestern meldeten, dementiert

für die Zivilkommissäre. „Gaz- zett« llfficiale' Nr. 52 v»m 3. März ent hält das kgl. Dekret Nr. 187 vom 2. Feber 1S22, dqs den Zivilkommissären der neuen Provinzen eine allgemeine und eine Woh- nungszulaze von jährlich je 1000 Lire ab 1. Immer 1922 bewilligt. Tatsächlich ausbe zahlt wird bis zur Einführung der italieni schen Steuergesetzgebung jener Betrag, den die mit der Funktion «nes llnterpräsekten betrauten Präfekturräte der alten Prosin, zen genießen. Wegen der Bewilligung dsi neuen Zulagen fallen

. Da? Schatzministerium hat zugestimmt, daß den Ex-Südbahnern je ein entsprechender Betrieb — bis zu 1000 Lire — als Borschuß auf Rechnung der Besserstellungen, wie sie durch die Assimilierung und die Ausdehnung d-z Gesetzes über die Bürokratie auf die neues Provinzen zu erwarten sind, ausbezahlt wei de Das betreffende Dekret sei bereits mi Montag vom König unterzeichnet worden. Inzwischen lzat das Zentralamt sür die neuen Provinzen bereits telegrafische Weisung en? Generalkommissariat gegeben, damit dieRech

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 29.09.1922
Umfang: 6
..«Erwir kung der schon lange zugesagten Erhöhung der Teuerungszulagen für die Witwen und Waisen von 80 auf 10O v. H. einzufetzen' und weiters die Ausdehnung des kgl. Dekretes vom 29. De zember 1921 auch iauf die neuen Provinzen zu erwirken. Die Abgeordneten setzten sich mit der Regierung in Verbindung, doch hatte ihre «Vor sprache nur teilweisen« Erfolg. Wohl las man, daß die Ausdehnung des vorerwähnten Dekretes auf «die neuen Provinzen in seiner Gänze erfolgt sei. Leider war «diese Meldung

und deren Besserstellung aut sich warten lassen wird. Mittlerweile «werden viele alte und kränkliche RuhestäMer mangels ausreichender Hilfsmittel zugrunde gegangen« sein. Wielleicht liegt dies im Interest der «Regierung; doch menschlich ge dacht ist es nicht. Ein Schulbeispiel «dieser Arbeit «am grünen Tisch ist wieder «die ung«kündigt« Erhöhung der Teuerungszulagen für die Unterbeamten,«Witwen und Waisen. Mit Dekret vom 14. Mai, Nr. 743, des Zen tralamtes für die neuen Provinzen wurden

einige Bostimmungen des Dekretes vom 29. Dezember 1921 auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Ein «Monat später wurden an dieser Verordnung Korrekturen Msgegeben und aber mals «in Monat später das Korietturtelegramm «berichtigt. Leider unterliefen im «letzten Tele gramm wieder Gehler, so daß man sich an den Kopf greifen und fragen muh, was denn eigent lich die Beamten bewog, so kopflos zu sein. Am 14. August erschien nun endlich die «Durchfüh rungsverordnung des Generalzivilkommifsaria- tes Nr. S2.894/VII

«der StMtsbeamten endlich durchgeführt ift, vielleicht wird sich die Regierung auch der armen Ruheständler der neuen Provinzen annehmen. Einige Hoffnung setzen sie «doch auf die Bemühungen des Zentral vereines in Rom, «der sich gezwungen sah, bei den Faschisten Zuflucht zu suchen und im Der» eiine mit diesen vor dem Regierungsgebäude zu demonstrieren. JürforgefäHgfeif ber SSuglings- Iwestern. «Ueber bas Wesen der Sciuglingssllrsorge und über ihre Ausgaben «wurde schon des öfteren «auch -In unfern Blättern

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 8
Datum: 22.01.1923
Umfang: 8
(er wollte wohl sagen ,.die Mietzinse') sollten hier orts über Lire ^5» mit 1V Prozent, über Lire 9A1 mi> AI Prozent und über Lire 180V mit 3l> Pro zent erhöht werden.' Es ist ihm jedoch genau bekannt, daß diese den Hausbesitzern erteilt,' Ermächtigung nur für die alten Provinzen erlassen worden war und er be merkt auch weiter, das, „diese Vorschläge' durch di? beschlossene Aushebung der Mietordnung „we senlos' geworden sind Nun wird Hcrr Taut? ebenso genau wissen, daß auch die Aufhebung

der M'eierschutu'erordnung (dies der richtige Name) bis heute aus die neuen Provinzen nicht ausgedehnt wurde: es gellen da her noch die bisherigen Dcslimmur.gen. Was bezweckt also Herr Tautz mit seiner Ver öffentlichung? Cr versichert, dah die Hausbesitzer nach wie vor daraufzsch'en, und es ist klar, das? sie daher genötigt lein werden, wieder Steigerungen vorzunehmen. Doch beruhigt er die arnien Mie ter: „Auch ohne zwangsweise Zinsregulierung wird der Haus- und Grundbesitzerverein aus seine Mitglieder im Sinns der möglichsten Mäßigung

waren. In den allen Provinzen sind die Mietpreise weitaus niedriger. Hier aber haben die Mieter bei der Umwechslung der Kronen in Lire nicht nur Prozent eingebüßt, sondern sie mußten den .Hausbesitzern den Mietzins a! pari in L'>re bezah len und, außerdem noch bei Wohnungen einen Aufschlag von 30 Prozent, bei Gefchästslokalen von 60 Prozent (!), Wohlgemerkt wurde als Grundlage der Miet zins vom Jahre 1914, d. h vor dem» Kriege, fest gesetzt. wo der Aurort in höchstem Aufschwung begrissen war und die Mietzinse eine enorme

. 22. Jänner. Der Ackerbauminisii, slellie soa.vgg Lire zur Förderung des H. lreidebaues zur Verfügung. — ?ör die altiailienischen Kreditinstitute, mt che In den neuen Provinzen operieren. „Ga^s lissiciaie' Nr. 15 vom 19. Jänner 1923 oeröü.-T: lich: das kgl. Dekret Nr. 1792 vom 21. Dc,emd? ISÄZ, welches im Artikel I bestimmt: Tolma nicht die entsprechenden Bestimmungen des >tc!i nischen Handelsgesetzes au' die neuen Prsv:»« ausgedehnt sind, aen-eßen alle legal innerl^ der Grenzen des Königreiä

/es errichteten Accti instituie, welche in den annektierten ProonA direkt od'r mittels sril'alen oder Agenturen 5. beiten. alle Rechte und Privilegien, welche iz Grund der in den neuen Provinzen noch inim: bestelxniden GiseNe jenen au? Grund dieser Di, 'etze errichteter. Instituten zustehen, die ihren Statuten Kreditgeschäfte unter der liebt? wachung des Staates ausüben. Das Dekret M am ?0. Iänn»r in K^cnt. Vereinswesen. :: Limnüanpartie des Vozner Schichklik Herr R. Trauer wird Mittwoch

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 03.08.1923
Umfang: 8
. Aushebung der österreichisches Fmanzskasgesetze. Aufhebung des bestehenden Strafgrsehes über die Zioaazoergehea w den neuen Provinzen. Di« Na.^tta Ufüciale vom 31. Juli t»Z3. Nr. 179, veröffentlicht das ko> Dekr«. o«n 15, Juli, Nr. 1S0K: Art. !. In den neuen Provinzen werden durch die Ge setze vom 26. September 1920. Nr. 1522. und vom 19. Dezember lSM. Nr. 1778. das Ztraf- qeseft über die Fwanzoernehen vom ZI. Juli 15ZS und all« Strafverfahren und Strafvenü- gungen in ssinanäkachen außer Kraft geienr

. in sofern« s!« im Widerspruch stehen mi« den Ver fügungen und dem Strafverfahren des Straf- gosekbuches und der Finanftgeseke des Königs- reiches. Sie in diesen Gebieten in Geltung sind oder Dinge behandeln, welche von diesen Geseft- büchern oder Gesetzen geregelt werden. Art. 2. Für Vergehen, welche in FrnanMoisyeLeken oder in Vorschriften finanziellen Charakters be handelt sind, die am di« neuen Provinzen noch »ich: ausgedehnt wurden oder dort noch nicht in Kraft getreten sind, wevde» zeitweise

Provinzen gilt!« waren, aufrecht erhallen An. 9. Die MixLichkeiren und Bedingungen ;ur An- iechtun<i von Enrscheidunqen ini Zeiteaum der Untersuch»!!« oder !>es llrreüs werden durch je nes Geseft gereget:. welches zur Zeit der be treffenden Aerfügung in Gel:ui'^g war. Falls denn Inkrafttreten dieies Dekrets der normal? Rekursternnii oder »er verlängerte nach Artikel N nichr adgelamen ist. wird der vom Gesetzbuch über das italienische Strafverfahren soweit er dem Anqekla-nen günstiger ist. an««' wendet

werden und die vor dein Inkrafttreten des «legeiuoärr^ien Dekretes be ganzen wurden, oleü't auirecht, falls dieselben ihr schon zugezangen sind Art. i'2. In den Verfahren. Sie in den vorhergehenden Anikeln ai^eiührr wurden, dowahren die zu ! Ende geführten i^älle. die in Kraft gesehen oder j angenommenen Kautionsinaknahmen. die au? > Grund der derzeil in den neuen Provinzen in i^inanziach«» noch geltenden Slra.fverfahr«n ge iainmelten Lsivei^mirrel ihre ursprünglich« Gültigkeit, ialls sie nichr mit den GrunSprinzi. pien

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 22.06.1933
Umfang: 8
. Getreiäemsrktes Bologna, 2V. Juni. Unter dem Vorsitz des Ackerbauministers S. à Acerbo Und im Beisein des Generaldirek- toriums der Landwirtschaft > und der Vertreter des Agrarkredits und der Sparkassen fand im Saal des Proviiizialwirtschastsràtes eine Bera tung über die Stützung des Getr'eidcmärktes in den Provinzen Emilia und der Romagna statt. Anwesend waren der Präsekt, die Verbands- sekretäre und die Vertreter aller Behörden sowie der Finanzinstitute der acht Provinzen. Der Präsident

des Landwirteverbandes On. Tassi nari, On. Ascione vom Neichsverband der fase. Landwirtschaftssyndikate, On. Calore. Prä sident des italienischen Verbandes der Agrar- konsortien, Senatoren, Abgeordnete und andere Persönlichkeiten. Zu Beginn der Sili-.:,:' überreichte On. Tas sinari die Diplome der Auszeichnung „Stella al merito rurale' an mehrere Landwirte der emilianischen Provinzen. Ackcrbauminisier Exz. Acerbo erinnerte hierauf an die vom Regie rungschef gegebenen Direktiven zur Stützung des Getreidemarktes

Meliori- fierungsarbeiten in der Pordenonese! Haide bei zuwohnen. Es sollen rund 30.VDV Hektar Haide« und Moorland umgewandelt werden. » Rom ä, 21. Juni. Am Sit? des Reichsverbandes der Industrie hielt die Bereinigung dr Mühlenindustrie ihre Bollversammlung ab, an welcher Vertretungen aus allen Provinzen Italiens teilnahmen. ES kamen in erster Linie Fragen, die sich aus den Reisbau beziehen, zur Sprache, Roma, 215 Juni. ,, Das ReichSwerk sür Mutterschul) und Säug» lingssürsorge hat die Abhaltung

. H. der Herzogin mutter von Aosta versammelte sich im Palazzo Viminale der Zentralausschuß des. Reichshilss- werkes für die neuen Provinzen zwecks Geneh migung der Bilanz des letzten Rechnungsjahres und Beratung verschiedener Angelegenheiten und Ausgaben des Hilfswerkes. R o m a, 21., Juni. In dem von der Regierung ausgeschriebenen Wettbewerb sür den Verbauungsplan der neuen Gemeinde Sabaudi« im Bonifizierungsgebiel der Pontinischen Sümpfe wurde der PreiK von Lire 20.000 dem Projekt der Architekten Cance

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 29.01.1930
Umfang: 8
Seite 4 .Alpen-Zeitung' Wttttwoch, den 29. Jänner 1930 KSns ZSixung im prvvàialWSrtsckaklsrste Silciung sinss sinkettlieksn fi>smàvkrkàsamtes siip äis Provinzen So!?sno, Ir-snto unö kelluno Gestern nachmittags fand am hiesigen Pro- viiizialivirtschaftsrake eine wichtige Sitzung sämi- licher fiir das Wir'schaftsleben ver beiden Pro vinzen Bolzano und Trenro maßgebenven Fak toren statt. Auf der Tagesordnung stano ein Problem, das für die Gegend von Brennero bis zum Earda allzeit aktuell

und lebenswichtig .st: Die Hebung des Fremdenverkehrs. Ein Problem, dessen Behandlung und Lösung zum gemeinsa men Wohle S. E. der Regierungschef selber an« befohlen hatte. Das Ergebnis der an lebhaften Diskusiicnen reichen Sitzung be stellung eines für d u. Belluno gemein/ stand im Beschlüsse zur Aus- >ie Provinzen Bolzano» Trent!» amen Fremdenverkeiirsamtes gu schreitend wie aus dem nachstehenden Tele gramme, das am Ende der Sitzung von den Prä- fekten der Provinze,» Bolzano und Trento, S E. Marziali

und S. C. Piomarta an den Ncg^e- rungschef abgesandt wnrds, hervorgeht: »In Befolgung der Befehle Ew. Exz. haben sich heute am Sihs. des provinziaimirtschast?- rakes von Bolzano die obersten Vertreter des pe- Mischen, administrativen und wirtsä)astiichen Le bens der Provinzen Trento und Bolzano ver sammelt und haben nach einer ausführlichen ein gehenden Diskussion beschlossen Vereinbarungen fiir die Ausstellung eines gemeinsamen Amtes zur Hebung des Fremdenverkehres in der Ge gend vom Brennero bis zum Garda

a.i dieser gemeinsamen Aktion teilnehmen zn lassen, die auch wie Bolz,no unv Trento dem Dolomitengebiet angehört und dessen Fremde sich aus demselben Ländern reknit:ere»7. une die der Provinzen Trento und Bolzano Die Anschauungen des Herrn Garbari vertrat auch Herr Dr. Vàsi Pens», der im Namen de, von ihm vertretenen Gastwirte das Won ergrikf. Der Podestà von Bolzano verlieh 'einer An^ sicht Ausdruck, dag die verschiedenen Vorschläge auf dem verfehlte«' Ständpunkt basierten, daß nnsere Provinz

risten aus den alkm Provinzen zu füllen Das Problem des Fremdenoerkehrz betreffe nicht allein die Gastwirte, da verschiedene andere Verbände an demselben ein nicht minder großes Interesse hätten. Blenders ausschlaggeveno sind z B. die Eisenbahnkonzessionen, die sicherlich durch die Gastwirt»' allein nicht bewirkt werden könnten. Schließlich schlug er vor: Den Provinzialwick- schaftsrat von Belluno einzuladen à für die Aufstellung eines Provinzialkomitees nötigen Schritte zu unternehmen

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 22.10.1937
Umfang: 6
- und Kutturakademie. die Rektoren der kgl. Universitäten, die Direktoren der kgl. Hochschulen und die kgl. Studienprovveditori. Die Würdenträ ger des Regimes mit Funktionen nationalen Cha rakters nehmen auf den ihnen zugewiesenen Tri- l'ünen Plah. Eine Tribüne ist für die Presse reser- viert. Die Provinzial-Mirdenträger ordnen sich nach Provinzen. Ferner werden Zormationsadteilungen der Partei, der bewaffneten Macht, der Sicherheils- mitiz und der italienischen Zugend des Littorio von Roma Ausstellung nehmen

Gruppen von Schwarzhemden-Balalllonen, eine Formalionslegion der Miliz, ein Bataillon von verwundeten Spanien-Heimkehrern. Vertretun gen des Heeres, der italienischen Jugend des Lit torio. eine Schwarzhemden-Zenturie. Um IS Uhr wird der Duce die Einweihung der Gemeinde Aprili a im Agro Pontino vorneh men. Die Feierlichkeiten in den Provinzen. Enthüllungen von Gedenktafeln für gefallene Spanien-Legionäre in den Gedenkstät ten der fasc. Provinzialverbände. An der Ehren wache beteiligen

der Hygiene in Sizilien: Verbauun gen in N a p o l i-P i ed i g ro t t a: Ausgabe von weiteren 15 Millionen Lire für den Wieder aufbau in den durch das Erdbeben vom 13. Oktober 1936 geschädigten Provinzen Bell uno. Treviso und Udine; Ausgabe von 15 Mil lionen Lire für die Wiedergutmachung von Hoch wasserschäden in verschiedenen Provinzen des Reiches, einbegriffen Wildbachverbauungen von Terni: Ausgabe von 5 Millionen Lire für den Umbau des Palazzo Carpegna zu Amtsräu- men des Senates: Genehmigung

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 23.06.1934
Umfang: 6
von 300 Lire gespendet, wofür ihn: auck an dieier Stelle aedankt wird. Erstes Sß««erttesstt der ToBM-KaMen Zahlreiche Rachtnittagskonzerte in Vtz Morgen, Sonntag, findet in Balzano das vom Provinzial-Dopolavoro veranstaltete erste Som mer-Tressen statt, zu welchem Vertretungen aller Provinzen der 3. Zone und die Dopolavoro-Mn- sikkapellen von Trento, Rovereto, Pergine, Ca- valese, Verona, Vicenza, Treviso, Padova und mehrere aus unserer Provinz erscheinen. Um 5.45 kommt der Volkszug aus Venezia

, der Spar kasse Trento und des Feuerversicherungs-Jnstitutes Trento; außerdem Prof. Cav. Carlo Piersanti, Präsident des Konservatorenkollegs des Museums, die Herren Ing. Silvio Untergasser und Cav. Gia como Nicolussi, Delegierte der Konservatoren der beiden Provinzen, und der Museumsdirektor Cav Lino Bonomi. Der Präsident S. E. Piva eröffnete die Sitzung, indem er die Erschienenen begrüßte, insbesondere den Präfekten und die Vertreter der Provinz Bol zano, die als gründende Mitglieder zusammen mit oen

und Flora; Sammlung von Muscheln im Val Giudicarle und von Schmetter ingen im Val d'Ultimo und Val Martello; geolo ische und paläontologische Studien am Monte Zeller im Val di Non und an anderen Punkten der beiden Provinzen Förderung der naturgeschicht' lichen Ausflüge der studierenden Jugend durch Führung und Aufklärung und, wenn möglich, durch bescheidene finanzielle Hilfe. Auf diese Forschungen und Studien beziehen sich die wissenschaftlichen Veröffentlichungen in oen zwei vom Museum geleiteten

der beiden Provinzen aus, deren Wissenschaft!^ Arbeiten und Erfolge aus der völligen Vl'schmelzung der Geister und der ge meinsamen großen Liebe für die Wissenschaft und die Forschmg entspringen. Das Institut verdient die Sichermg und wenn möglich Verstärkung der finanzielle« Möglichkeiten für eine Mehrung des Prestiges Anstalt und der italienischen Wissen schaft in nàem Gebiete. S. C. Aastromattei schloß sich mit warmen Worten-dms Erklärungen S. E. Pioa's an; die Sitzung Mvde sodann aufgenommen

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