Seite 8 ,SÄVS«G« CwftmtWWBt* Mttt»sch. den IS. vm. Tageschronik. Die Einführung alkitalienifcher Gefehesnormen in den neuen Provinzen. Rom, 16. August. Der Ministerral hielt vor gestern eine Sitzung ab, der auch der Leiter des Zentraiamtes der irsuen Provinzen, Salada, boi wohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, welche die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur- den. Für Süldüwl sind von besonderem Inter esse: Me _ Genehmvgumg von Dekreten, betreffend die wirtschaftliche Assimilierung
des Staatsper- fonals des alten Regimes unter dem Vorbehalt, daß >auch das Schatz-ministerium dazu seine Ge nehmigung gibt. Die AuÄxchmmg der allgemeinen Zollgesetz gebung auf die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Deränderungen verfügt worben stich. Die Gonchmtgung eines Dekretes, daß die Wiedereinfetzung eines Schiedsgerichtes und eines tochndschen Ausschusses bet der Calla nazio. nale ilnfortuni, WteÄung Venezia Tndentina, Vorsicht. Die Genehmigung eines Dekretes mit Bestim- mungen
für die Richterprüfungen der Gerichts- auskultamten, die gegenwärtig bei den Gerichten der neuen Provinzen in Dienst stehen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches das Inkrafttreten der Kommission für all gemeine lJndustriesteuer und der Schatzungs- kommifsion für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Genehmigung eines Dekretes, bas einige Teile des allgemeinen Stsmpeltavifes, betreffend strafwürdige Vergehen, auf die neuen Provinzen ausdchnt
. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches das Inkrafttreten der Neuerungen der Kom mission für allgemein« Jnbustriesteuer und der Schätzungskommission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Ausdehnung der in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag zu den Spesen der Entwässerungsarbei» ten uNd für die Auffindung uud Ausnützung unterirdischer Masserquellen auch auf die neuen Provinzen. Die Ausdehnung der in den alten
Provinzen geltenden Bestimmungen, betreffend die an die Privvtinduftrien übergebenen Eisenbahnen, Trambahnen und Autolinien Es die neuen Pro. vinzen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches mit WeiLnderungen von Ansätzen die Ge. fetze und Reglements für die Jndustriemonopole des Staates in den neuen Provinzen veröffent licht werden. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches die Vorkehrungen gu gunften der Erzeugung und Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt