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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 16.08.1922
Umfang: 6
Seite 8 ,SÄVS«G« CwftmtWWBt* Mttt»sch. den IS. vm. Tageschronik. Die Einführung alkitalienifcher Gefehesnormen in den neuen Provinzen. Rom, 16. August. Der Ministerral hielt vor gestern eine Sitzung ab, der auch der Leiter des Zentraiamtes der irsuen Provinzen, Salada, boi wohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, welche die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur- den. Für Süldüwl sind von besonderem Inter esse: Me _ Genehmvgumg von Dekreten, betreffend die wirtschaftliche Assimilierung

des Staatsper- fonals des alten Regimes unter dem Vorbehalt, daß >auch das Schatz-ministerium dazu seine Ge nehmigung gibt. Die AuÄxchmmg der allgemeinen Zollgesetz gebung auf die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Deränderungen verfügt worben stich. Die Gonchmtgung eines Dekretes, daß die Wiedereinfetzung eines Schiedsgerichtes und eines tochndschen Ausschusses bet der Calla nazio. nale ilnfortuni, WteÄung Venezia Tndentina, Vorsicht. Die Genehmigung eines Dekretes mit Bestim- mungen

für die Richterprüfungen der Gerichts- auskultamten, die gegenwärtig bei den Gerichten der neuen Provinzen in Dienst stehen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches das Inkrafttreten der Kommission für all gemeine lJndustriesteuer und der Schatzungs- kommifsion für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Genehmigung eines Dekretes, bas einige Teile des allgemeinen Stsmpeltavifes, betreffend strafwürdige Vergehen, auf die neuen Provinzen ausdchnt

. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches das Inkrafttreten der Neuerungen der Kom mission für allgemein« Jnbustriesteuer und der Schätzungskommission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft stehenden Ordnung verfügt wird. Die Ausdehnung der in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag zu den Spesen der Entwässerungsarbei» ten uNd für die Auffindung uud Ausnützung unterirdischer Masserquellen auch auf die neuen Provinzen. Die Ausdehnung der in den alten

Provinzen geltenden Bestimmungen, betreffend die an die Privvtinduftrien übergebenen Eisenbahnen, Trambahnen und Autolinien Es die neuen Pro. vinzen. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel ches mit WeiLnderungen von Ansätzen die Ge. fetze und Reglements für die Jndustriemonopole des Staates in den neuen Provinzen veröffent licht werden. Die Genehmigung eines Dekretes, durch wel- ches die Vorkehrungen gu gunften der Erzeugung und Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1922
Umfang: 6
sozialdemokra tischen Parteien erklärten im Steuerausschusse, auf die Repa- ratlonsfrage besonders in Hinsicht der Erfassung der Sachwerte mit vollem Nachdrucke einzugehen und eine Kommission zu diesem Zwecke zu bilden. Dies wird, als Kampfansage g die Regierung und die bürgerlichen Parteien aufgesaßt. Die Aushebungen in den neuen Provinzen. Rom, 10. Jänner. Der Wortlaut -des Gesetzes betreffend -die Aushebungen in -den neuen Provinzen gelangt, -wie «die Zei- . tungsagentur „Volta' berichtet, demnächst

zur Veröffentlichung. Es verdient bemerkt zu werden, daß die Abfassung des Textes außer in italienischer auch in deutscher Sprache vorgesehen, da gegen von der Uebersetzung des Textes ln die slowenische Sprache abgesehen wurde. Im kommenden Monate werden einige Funktionäre der Generaldirektion für Aushebungen beim Kriegsministerium In die verschiedenen Verkehrszentren der neuen Provinzen delegiert werden, zwecks Vorbereitung der Aushebungsakten und zwecks mündlicher Erteilung eventuell notwendiger Weisungen

. Be kanntlich sind' von der Regierung die in den neuen -Provinzen bereits existierenden, sogenannten fliegenden Aushebungskom missionen beibehalten worden. Den Vorsitzenden dieser Kommis sionen sind nun Instruktionen erteilt worden, durch welche sie ermächtigt werden, außer Mn bereits vorgesehenen Amtssitzen der Aushebungsräte nach Bedarf neue Amtssitze einzuschalten. Die für die alten Provinzen vorgesehene Norm, daß die Ein- becusungsdauer für Rekruten, deren Brüder im Kriege gefallen sind oMr invalid

wurMn, auf drei Monate zu beschränken ist, wird auch auf die neuen -Provinzen erstreckt. Tagung des beratenden Ienlralausschustes. Rom, 11. Jänner. Voraussichtlich am 30. d. M. wird Mr beratende Zentralausschuß für die neuen -Provinzen in 'Rom zu sammentreten. Die Sanierung der vauca Jtaliäna di Sconko. Rom, 11. Jänner. Es verlautet, daß für die Sanierung her Danca Jtaliana dt «Scon-to das «Interesse Ms amerikanischen Großkapitals gewonnen worden sei. Blutige Zusammenstöße zwischen Faschisten

und Kommunisten. R o m, 11. Jänner. In ganz Italien macht sich ein Wieder aufflammen des Kampfes zwischen Faschisten und Kommunisten bemerkbar. In «Mn verschiedenen Zentren der alten Provinzen häufen sich die von Faschisten und Kommunisten verübten ge- walitätigen Akt». Di« Frag« txs deutschen Dorkriegsdefltze». Rom, 11. Jänner. Ueber Einladung der Eonsulta hat di« «deutsche Regierung zwecks Anbahnung einer Lösung Mr Frage der Freigabe des deutschen Dorkriegsbesitzes in Italien eine aus zwei Delegierten

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 31.03.1923
Umfang: 8
ebenfalls mit seinem Besuche, was auch darauf schliefen läßt, daß die amerikanische Hochfinanz den Ereignissen in Europa nicht mehr so interesselos gogenlüberstoht und in Italien zweifellos die Brücke für Verhand lungen zwischen Deutschland und Frank reich erblickt. Die italienisch-jugoslawische Konferenz in Mbazia hat sich wiederum ergebnislos bis Mitte April vertagt. Die neuen Provinzen wurden in dieser Woche wiederum mit einer ganzen Reihe neuer GMihrenivorschristen überschüttet. Der oon

in der Lage sein wer- dm, den bisher bestandenen Kontalt zwi schen der «deutschen! Bevölkerung und den Regierungsbehörden aufrecht zu erhalten, da sie einerseits die Verhältnisse in den neuen Provinzen überhaupt nicht kennen und anscheinend auch der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Es ist im Interesse des galten Zusammenlebens der beiden Nationen in Südtirol höchst bi!i<merlich, da» die Re gierung alls bi»s? Berührungspunkte mit Absicht zu unterbrechen bestrebt zu sein scheint. Fall? Ostern

Luxusgegenstände aufgezählt wurden und die einer Gebühr von 2 Prozent unterliegen. Umtausch der Stempelmarken. Die Besitzer von Umsatz- und Lur.ussle pel narken im Werte von nicht unter 1 Lin? und im Betrage von nicht unter 1000 Lux können auf verlangen den Umlausch n >i anderen Marken gleichen Vetraqes erhalten, »renn sie den Umtausch bis spätestens hcu!,.' Abend. ZI. März, beim zuständigen Steuer imlc verlangen. Die Zicgistergebiihren auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Die „Gazzetta «Ufficiale' vom 20. März

. Num mer 71. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jan. ner 1!W. Nr. 156. womit die in den alten Pro viuzeu bestehenden Regiftergebühren auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Das Doha uuchißt !>l) Artikel und tritt am 1. Juli 192A in Kraft, mit welchem Datum alle in den neuen Provinzen bestehenden entgegenstehenden stimmungen ausgehoben werden. Wir werden noch näher darauf zurückkommen. Das Wahlgesetz auf die neuen Provinzen aus- gedehnt. Die „Ga,zzetto Ufficiale' vom 27. März, Nmn mer

72, verlautbart das kgl. Dekret vom 3. Fe> bruar 192Z. Nr. 286, womit der Testo 'Unico de?, politischen Wahlgesetzes vom 2. September 1Nl!>, Nr. 1495, abgeändert durch die Gesetze vom 5. 'April 1920, Nr. M, und vom 2K. September 1920, Nr. 13U2, auf die neuen Provinzen ausge- dehnt wird. Das Dekret trat am nächstfolgende,! Tage nach seiner Verlautbarung in der „Ga,^ zetta Ufficiale', das ist also am 28. März 192!!. in Kraft. Durch Art. 8 dieses Dekretes wird be stimmt, daß die Zahl dir Abgeordneten

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 21.10.1922
Umfang: 12
3. Jahrgang Das Dekret über die neuen Provinzen. Wir bringen im folgenden den vollständigen Wortlaut des Gesetzesdekretes über die Neu regelung der Verwaltung der neuen Provinzen, das wir vor einigen Dagen bereits auszugsweise veröffentlicht haben. Art. 1. Die Generalzivilkommissariate für das Julische und Tridentinische >Denezien sowie das Zivilkommtsfariat in Zara werden aufge hoben, ohne Präjudiz für die definitive Provin- zialabgvenzung. die zukünftige Regelung der Gesetzesangleichung

und di« Neuordnung der Verwaltung überhaupt. Öti den annektierten Gebieten wird die Lei tung der Provinzen Präfekten übertragen, die ihren Sitz in Trieft, Trient und Zara haben. Art. 2. Die Zivilkommissäre für die 'poli tischen Bezirke erhalten die Bezeichnung Unter- prafekten. Ihr dermaliger Amtsbereich und ihre Befugnisse bleiben unverändert. Wo im Sinne des Art. 2 des kgl. Dekretes vom 31. Au gust 1921 Dize-Generalzivilkommissariate be stehen. werden deren Funktionen, die durch Dekret des Ministeriums

, des Innerst verändert werden können, von Vize-Präfekten ausgeübt werden. Art. 3. Ln dM annektierten Gebieten findet die Bestimmung des Art. 8 des Gesetzes über die Provinzial- und I Gemeindeverfassung vom 4. Februar 1915 Anwendung. Art. 4. Das Zentralamt für die neuen Pro vinzen beim Mnisterratspräsidium wird aufge hoben. Soweit dies nicht schon der Fall ist, ^werden die Geschäfte der ZentralvevwalMny der neuen Provinzen den sachlich 'zuständigen Mini- terien zugewiesen. Dieser Uökergang der Ge- chäfte

hat, und zwar bis längstens 31. Dezem ber des lausenden Jahres, unter den Modali- äten zu erfolgen, die vom Ministerpräsidenten m Einvernehmen mit den beteiligten Ministe rien durch Dekret festAusetzm sind./ ' Auf demselben Wege wird die ^Zuteilung der jetzt beim Zentralamte beschäftigten Beamten an die einzelnen Ministerien erfolgen. ? . Art. 5. Auch nach Uebergabe der Berwal- ungsgeschäfte der mein Provinzen an die zu- tändigen Ministerien haben - dies« Behörden ' öwvhl bezüglich der politischen Derwaltung

als ' >er sonstigen Derwaltungszweige die derzeit in >en neuen Provinzen geltenden,Gesetze und Vor- chriften anzu'wenden. Art. 6.' Unbeschadet der den' Präfekten zu- stehenden Befugnis, die gesamte öffentliche Ver waltung zu Überwachen und in dringenden gangsbestimmungen werden von den beteiligten Ministerien im Einvernehmen mit dem Minister präsidenten mittelst Dekretes erlassen werden-. Art. 7 regelt die künftige-budgetäre Behand lung der Ersordexnisse^fÜr di« neuen Provinzen' im Staatshaushalte. Art

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 14.11.1923
Umfang: 4
Ä>«M Zt Zeitvag'. Mittwochs bm 14. November 192Z. Italien. Bestimmungen für Steuervorschrelbungen. Die ^Gagzetta UfficiaZ!«' vom 10. November, Nr. 264, vertautbavt «das kgl. Dekret vom IS. Oktober 1923, Nr. 2317, iwomit 'Bestimmungen für Ws ersömcrlige Anwendung der Gebcmde- und Einkommensteuer in den Neuen Provinzen erlassen wanden. Der Arttikel 1 verfügt, Naß <m StWe des Ar«. 7 des Anhanges ^um kgl. De kret vom 11. yäinner 1923, Nr. 14S, Her folgende gesetzt werde: „Für das Hahr 1924

der HauMgenliumier in den neuen Provinzen besser entsprich«, mslchei befürchteten, gegenüber dlen Hausbesitzern der laldeN Provw- zen schwerer belastet zu! Wörden, «wo bekannt lich die Göbäude!steu»r zu qroheim DeTe noch «ruf Ginund de« FeMMungleN vor dem Jahre 1920 «ingehoben wirU. HtiWchWch der Ein kommensteuer lagt der EiiNbegleituNgsberilcht, daih es nollwendig war, nur «iitne provisorisch« Felststelllung zu machen, dla eis den Steuer-Agen- w-ren nicht mögliich gewelfen wäre, !in wenigen Monaten

'Me Stelulertfatierungen 'in den neuen Provinzen durchzuseihen ulnd eventuell richtig- zuistellen. Hinsichtlich der Einkommenistensr werden die Steuerträger. wenn di>s FeisfftellutNg, dier Steuer auf Grund der früheren! FMelnuingen erfolgt, jedenfalls wenig glimpflich davon kommen, da bekanntlich bei uns dlurchUchnititlich viel zu hoch faitilert wnrd«, was bei dem früheren ntiedrigeN Steuersätze nicht so schwier .iin diie Waigschale fiel, wahrend jetzt bei einem Stieulersatzs von rund 2S Prozent des Re>i>noinkommen

Provinzen viel schwe rer belaste fein werden, ols jene der alten Pro-vingen. Rumänische Rententttres von de jure- Staatsbürgern der neuen Provinzen. Aach Verlesung einig«'? Interpellationen und Anfragen wurde die Sitzung geschlossen. ZlonH 14. November. D?r rumänische Bot schafter m Rom teilt mit mit: Die italieniischen Staatrbürger der neuen Provinzen, die rumäni sche Rententllres besitzen und diess durch die ru mänische Gesandtschast kn Rom abstempeln las sen wollen, mögen einsehen: 1. Original-Vorde

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 8
Datum: 09.01.1923
Umfang: 8
- aussichtspersonales der Benezia Tridentina mit jenem der alten Provinzen hat die kgl. Präfektur bestimmt, daß die Dienstkleidung des Forstpersonals in einem grau-grünen Hute oder Mütze bestehen muß, wie sie oom kgl. Heere getragen werden. Darauf hat sich die vorgeschriebene Rosette mit dem Eichen laub zu befinden- Diese Bestimmung tritt mit 1- März 1923 in Kraft. a Bitte um Nachricht. Die Familie Eom- per richtet an alle jene Kriegsteilnehmer die innige Bitte, welche über Luigi Eoinper des 1. Tiroler Kaiserjäger

in Bozen, Pietrobonv. Heizhauschef in Bozen. Das Exekutivkomitee setzt sich aus 70 Personen zusammen. Heute. 9. Jänner, wird dem Verkauf der „Erinne- rungsblumen' in der ganzen Stadt gewidmet. Art. 231. Der Provrnzial-Verwaltung unterliegen: 1. Die Güter und Potrimonialaktiven der Provinz und ihrer Kreise; 2. Die Institutionen öffentlicher Anlagen, die für die Provinz und ihre Kreise eingerich tet sind: 3. Die Fonds- und Unterstützungsgelder. die nach den speziellen Gesetzen zur Verfügung der Provinzen

gestellt sind: l. Die Zinsen der Diözesen, wenn dieselben — Auf Grund der Gesetze — zur Bestreitung von Ausgaben oerpflichtet sind. Kapitel 2. Vom Promnzialvat. Artikel 232. Der Proomzialrat fetzt sich zusammen aus: KV Mitgliedern in jenen Provinzen, die über övv.oyo Enwohner haben: öl) Mitgliedern in jenen Provinzen, die über 400MV Einwohner haben: 40 Mitgliedern in jenen Provinzen, die über 2lX).vlX) Einwohner haben: 30 Mitgliedern in den anderen Provinzen. Art. 233. Der Proomzlalrat tritt

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Pustertaler Bote
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Seite 5 von 12
Datum: 24.12.1924
Umfang: 12
folgende Resolution beschlossen:' ..Die heute tagende Versammlung der Handels- und Gewerbetreibenden in Bozen-Gries, sowie der-Dele gierten der Kindels- und Gewerbegenossenschaften aus dem ginzen Kammerbezirke Bozen erhebt gegen die cht angewendete, erdrückende, bis ins Unerträgliche gehende und gegenüber den alten Provinzen ungleiche bteuerbelastung den schärfsten Protest. Die Bersamm- ung ersucht unsere Abgeordneten sowie auch unsere wirtschaftliche Vertretung, die Handels- und Gewevbe- !ammer

mit alle» uns erlaubten Mitteln auf dem Rechte, eine gerechte Besteuerung unserer Einkünfte zu erhalten'. Ebenso wurde auch der von Dr. Mair gestellte Antrag ein stimmig angenommen. Derselbe lautet: „Die Handels- und Gewerbekammer Bozen möge sich mit de« anderen Kammern in Verbindung setzen, um mit den Abge ordneten eine Aktion durchzuführen, damit in den neuen Provinzen die Einkommensteuererhöhungen sistiert werden, bis auch in de« alten Provinzen mindestens dasselbe Niveau, das bisher bei uns war, erreicht

, daß das italienische Ausgleichs amt die Schulden, welche italienische Staats bürger (oder in den neuen Provinzen am 10. August 1921 wohnhafte Ausländer) gegen Oesterreicher haben, eintreibt. Da nun dies» bezüglich unter den betroffenen Schuldnern zum Teil unrichtige Meinungen über diese Eintretbungen herrschen, wollen wir kurz die Frage dieser Schulden besprechen. Im Rom abkommen vom 6. April 1922 (ratifiziert durch das kgl. Dekret vom 13. Dezember 1923, Nr. 3154, veröffentlicht in der Gazzetta Uffi- ciale wurde

reicher haben. Durch das Romabkommen sind also rechtlich alle Forderungen der öster reichischen Bürger gegen italienische Bürger an das Ausgleichsamt in Triest übertragen worden. Dieses Amt ist durch das Romab kommen der Gläubiger der italienischen Schuld ner geworden. Die Voraussetzungen sür diese Schuldeintreibungen sind: i. Die betreffende Schuld des italienischen Staatsbürgers (bezw. deS am 10. Aug. in den neuen Provinzen wohnhaften AuSländerS) muß vor dem 4. November 1913 entstanden

sein; 2. die betreffende Schuld muß am 10. August 1921 noch be standen haben. Nicht unter die Regelung des Rom- abkommen? fallen also alle jene Schulden, welche die Bürger der neuen Provinzen nach dem 4. November 1918 gegen österreichische Bürger eingegangen sind. Werners jene Schulden, welche vor dem 10. August 19S1 getilgt worden sind. Bezüglich dieser Tilgung bestehen nun einige irrtümliche Ansichten. In der Z?it zwischen dem 4. November 1913 und dem 10 Aug. 1921 haben viele Schuldner ersucht, in Ausnützung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 08.03.1922
Umfang: 8
» Toimen m das Innere Ruß land zu bringen, da der »nnz? Berkehr mit ungeheuren Schwierigkeiten zu kämpfen hat. da die meisten Eisenbahnlinie!! unbrauch bar fmd. Neuestes vom Tage. Befreite Gebiete—neue Provinzen vereinigt. c. Rom, 8. März. Am Donnersiag wird der Ministerrat über die Angliedernng des Oberkommissariales für die neuen Provinzen an das Ministerium für die befreiten Gebiete enlscheiden. Die Betrauung Credarosmit dem neuen Ministerium wird, wie wir be- reits gestern meldeten, dementiert

für die Zivilkommissäre. „Gaz- zett« llfficiale' Nr. 52 v»m 3. März ent hält das kgl. Dekret Nr. 187 vom 2. Feber 1S22, dqs den Zivilkommissären der neuen Provinzen eine allgemeine und eine Woh- nungszulaze von jährlich je 1000 Lire ab 1. Immer 1922 bewilligt. Tatsächlich ausbe zahlt wird bis zur Einführung der italieni schen Steuergesetzgebung jener Betrag, den die mit der Funktion «nes llnterpräsekten betrauten Präfekturräte der alten Prosin, zen genießen. Wegen der Bewilligung dsi neuen Zulagen fallen

. Da? Schatzministerium hat zugestimmt, daß den Ex-Südbahnern je ein entsprechender Betrieb — bis zu 1000 Lire — als Borschuß auf Rechnung der Besserstellungen, wie sie durch die Assimilierung und die Ausdehnung d-z Gesetzes über die Bürokratie auf die neues Provinzen zu erwarten sind, ausbezahlt wei de Das betreffende Dekret sei bereits mi Montag vom König unterzeichnet worden. Inzwischen lzat das Zentralamt sür die neuen Provinzen bereits telegrafische Weisung en? Generalkommissariat gegeben, damit dieRech

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 22.10.1937
Umfang: 6
- und Kutturakademie. die Rektoren der kgl. Universitäten, die Direktoren der kgl. Hochschulen und die kgl. Studienprovveditori. Die Würdenträ ger des Regimes mit Funktionen nationalen Cha rakters nehmen auf den ihnen zugewiesenen Tri- l'ünen Plah. Eine Tribüne ist für die Presse reser- viert. Die Provinzial-Mirdenträger ordnen sich nach Provinzen. Ferner werden Zormationsadteilungen der Partei, der bewaffneten Macht, der Sicherheils- mitiz und der italienischen Zugend des Littorio von Roma Ausstellung nehmen

Gruppen von Schwarzhemden-Balalllonen, eine Formalionslegion der Miliz, ein Bataillon von verwundeten Spanien-Heimkehrern. Vertretun gen des Heeres, der italienischen Jugend des Lit torio. eine Schwarzhemden-Zenturie. Um IS Uhr wird der Duce die Einweihung der Gemeinde Aprili a im Agro Pontino vorneh men. Die Feierlichkeiten in den Provinzen. Enthüllungen von Gedenktafeln für gefallene Spanien-Legionäre in den Gedenkstät ten der fasc. Provinzialverbände. An der Ehren wache beteiligen

der Hygiene in Sizilien: Verbauun gen in N a p o l i-P i ed i g ro t t a: Ausgabe von weiteren 15 Millionen Lire für den Wieder aufbau in den durch das Erdbeben vom 13. Oktober 1936 geschädigten Provinzen Bell uno. Treviso und Udine; Ausgabe von 15 Mil lionen Lire für die Wiedergutmachung von Hoch wasserschäden in verschiedenen Provinzen des Reiches, einbegriffen Wildbachverbauungen von Terni: Ausgabe von 5 Millionen Lire für den Umbau des Palazzo Carpegna zu Amtsräu- men des Senates: Genehmigung

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 23.06.1934
Umfang: 6
von 300 Lire gespendet, wofür ihn: auck an dieier Stelle aedankt wird. Erstes Sß««erttesstt der ToBM-KaMen Zahlreiche Rachtnittagskonzerte in Vtz Morgen, Sonntag, findet in Balzano das vom Provinzial-Dopolavoro veranstaltete erste Som mer-Tressen statt, zu welchem Vertretungen aller Provinzen der 3. Zone und die Dopolavoro-Mn- sikkapellen von Trento, Rovereto, Pergine, Ca- valese, Verona, Vicenza, Treviso, Padova und mehrere aus unserer Provinz erscheinen. Um 5.45 kommt der Volkszug aus Venezia

, der Spar kasse Trento und des Feuerversicherungs-Jnstitutes Trento; außerdem Prof. Cav. Carlo Piersanti, Präsident des Konservatorenkollegs des Museums, die Herren Ing. Silvio Untergasser und Cav. Gia como Nicolussi, Delegierte der Konservatoren der beiden Provinzen, und der Museumsdirektor Cav Lino Bonomi. Der Präsident S. E. Piva eröffnete die Sitzung, indem er die Erschienenen begrüßte, insbesondere den Präfekten und die Vertreter der Provinz Bol zano, die als gründende Mitglieder zusammen mit oen

und Flora; Sammlung von Muscheln im Val Giudicarle und von Schmetter ingen im Val d'Ultimo und Val Martello; geolo ische und paläontologische Studien am Monte Zeller im Val di Non und an anderen Punkten der beiden Provinzen Förderung der naturgeschicht' lichen Ausflüge der studierenden Jugend durch Führung und Aufklärung und, wenn möglich, durch bescheidene finanzielle Hilfe. Auf diese Forschungen und Studien beziehen sich die wissenschaftlichen Veröffentlichungen in oen zwei vom Museum geleiteten

der beiden Provinzen aus, deren Wissenschaft!^ Arbeiten und Erfolge aus der völligen Vl'schmelzung der Geister und der ge meinsamen großen Liebe für die Wissenschaft und die Forschmg entspringen. Das Institut verdient die Sichermg und wenn möglich Verstärkung der finanzielle« Möglichkeiten für eine Mehrung des Prestiges Anstalt und der italienischen Wissen schaft in nàem Gebiete. S. C. Aastromattei schloß sich mit warmen Worten-dms Erklärungen S. E. Pioa's an; die Sitzung Mvde sodann aufgenommen

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 27.11.1940
Umfang: 4
derte. Diesen Plan und diese Richtlinie^ hat auch die Schule des Alto Adige mit wah rer Begeisterung verfolgt. Vor allem muß festgestellt werden, daß. während der Durchschnitt der Schü ler, welche an den Arbeitsexperimenten teilnahmen, für alle 94 Provinzen 34.87 beträgt, unsere Provinz die schöne Durch schnittszahl von 39.86 erreichte. Diese Zahl beweist, daß die Lehrpersonen der Schulen jedes Grades der Aufforderung — und im vergangenen Schuljahr han delte es sich nur um eine Aufforderung

auf und konnten auch auf der „Schau der Tech nik' begutachtet werden, zu deren vor züglichem Gelingen die Arbeit der Schule viel beigetragen hat. So nimmt das Alto Adige auch auf dem Gebiet der Schule seine würdige Stelle unter den S4 Provinzen ein. Wir sind überzeugt, daß nach Beendigung der Experimentierzeit unsere Schulen noch viel mehr erreichen werden, in An betracht der Fähigkeit ihrer Leiter und des guten Willens der Schüler, Grund bedingungen jedes Erfolges. Die Arbeits-Wettbewerbe Die Partei

einiger Produkte nachzu kommen, für welche das Ministerium keine Höchstpreise festgesetzt hat, drin gende Maßnahmen ohne vorhergehende Zusammenberufung der fyndikalen Ver treter getroffen haben. Wie die Agentur „GEA' meldet, ist ein solches Vorgehen so weit als möglich zu vermeiden. Ohne vorhergehendes interprovinziel les Uebereinkommen kann weiters keine Preisverschiebung in Anbetracht der Unterschiede mit benachbarten Provinzen erfolgen. Wenn m einer Provinz für einen bestimmten Artikel höhere

oder niedrigere Preise im Vergleich zu den benachbarten Provinzen bestehen, so kön nen durch interprooinzielles Ueberein kommen die Preise der in Frage stehen den Provinz angeglichen, nicht aber iene der übrigen darauf eingestellt werden. Weiters muß vor allem eine Qualitäts verschlechterung ohne gleichzeitige Preis herabsetzung, wie es in einigen Ort schaften hinsichtlich des Brotes vorgekom men ist, vermieden werden. Das Korporationsministerium gibt be kannt, daß die Preisblockierung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 10.10.1922
Umfang: 6
, in- welcher der Rücktritt der Regierung gefordert wird. Gestern ist Lloyd George von seinem Lands Die Lage. t . Die Entscheidung über das Zenlralamt der neuen Provinzen verschoben. Rom. 10. Oktober. Infolge Verzögerung der Rückkehr des Kriegsministers Soleri ist der Ministerrat verschoben morden, in Welchem über die Frage der Auflösung oder Deibehal- tung des Zenckralamtes der neuen Provinzen entschieden werden sollte. Geistern hat eine vorbereitende Sitzung für die Lösung der Südtiroler Fragen- im Minister- rat

der gestrige „Popo-lv' aus Trient einen zwei Spalten l-cmgen Artikel«, der sich mit Lusignoli -eingehend befaßt und die Richtigkeit der Mel dung, d!aß Crcüaro durch -Luisiginoli ersetzt Würde, bestätigt. ' Billa Franca, 10. Oktober. Als Exzel lenz Credaro -am 4. ds. von Rom nach Trient zurückkehrte, wurde er durch Faschisten, die von Farenacci angeführt -waren, in Porta Villa Franca gezwungen^, mit feiner Frau den Zug zu verlassen. Die Systemifierung der neuen Provinzen. Rom, 10. Oktober. Die römische

Taigeszei- tung „L'Epoca' tritt für die Schaffung bloß zweier ein-hM-icher Provinzen: Trient und Triest ein. Die kammereröffnung. Rom, 10. Oktober. Die Faschisten haben der Eröffnung der Kammer am 5. November und dev Einberufung- dev Wahlausschüsse im März kommenden Jahres zugssti-mmti. Redeverbot. Rom. 10. Oktober. Die Falschisten habenden llnteüstaatssekretär Martini daran gehindert, in Florenz eine Rede zu halten. Der Mderruf der Bestätigung des Bürgermeisters Dr. Perathoner. R o m, 10. Oktober

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Alpenzeitung
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Seite 6 von 6
Datum: 10.04.1935
Umfang: 6
Seite 6 ^Atpenzeikang' Mittwoch, dm t0. Äpril ISZZ-Xiff Fi) ^ MuLj /i ^ à ^ ',r Iis ln!i N! I-'U i > àà»»» Defekte a«L «/ee?,oo«n- Seit SUandro Ansteigen der Vukkerpreise. ' Silandro, 8. April, kurzer Zeit haben die Butterpreise im und der Großeinkäufe, die aus diesem wichtigen Artikel in den letzten Wochen betätigt wurden. Ei nige Händler aus den alten Provinzen kauften vor kurzer Zeit alle verfügbaren Vorräte der Senne- reien zusammen, um diese mit Autos g zunehmen; sie wollten

die von den Vinschgauer Sennereieu erzeugte Butter als voll wertig und bildet so einen gewichtigen Handels artikel. Es gibt auch Seunereien im Viuschgau, so zum Beispiel in Silandro, welche seit Jahren ihre Produkte au Butter allwöchentlich nach den alten Provinzen, Genova usw., liefern und stets guten und geregelten Absatz haben. Alolorradunfall. Der Bemnte des Ufficio Giudiziario bei der kgl. Prätur in Silandro, Herr Franconi Rosario, hat sich heute, Montag, früh anläßlich des Marktes in Laces dienstlich dorthin

), wohnhaft in Fleres di fuori, Tochter des Raffael und der Rinaldi Albina, beide wohnhast in Minerbio. Einwanderungen: Vom Auslande 3, von den anderen Provinzen des Reiches 13, vom Hauptorte der Provinz 4, von anderen Gemeinden der Provinz 6. Auswander 'U 'ngen: Vom Auslande v, von anderen Provinzen des Reiches 13, von-Bol zano 1, von anderen Gemeinden der Provinz 3. Fremdenverkehr. Die Statistik über den Fremdenbesuch in unserem Kurorte ergibt für den verflossenen Monat März ein noch befriedigendes Bild

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 28.05.1926
Umfang: 8
Là W. Mai 1KZ .Alpenzellung' Innenminister Sxz. Federzoni im Trentino und Obereksch Da» Programm. Der Innenminister wird am Sonntag, den 30. Mai, um 10.Ä Uhr vormittags in Trento eintreffen. Der Besuch wird sich nach folgendem Programm abwickeln: Um 10.40 Uhr Besuch des Municipio und Empfang der Behörden, der Legionäre uiO Be such der Märtyrergräbor im Castello del Buon Consiglio. Um 11.30 Uhr Eröffnung des Reichs-kongresses der Provinzen. Um 13 Uhr Diner im Pàzzo della Pvovinà Um 15.30 Uhr

des Domes Und der Kaserne. Um 17 Uhr Abfahrt nach Rom. « Das Programm für den Kongreß der Provinzen u. für den Besuch Sr. Sxz. des Innenministers Federzoni. Die -kgl. Kommission Dir die -außerorderMche Verw-aàng der Provinz hÄt folgende Kumd-- -mtach^mg «anWagein lassen: Bürger! In den Tagen vom 30. Mai bis 2. Juni wind In Trento der 10. Kongreß der Bereinigung der Provinzen Italiens mit Aus- fllrgm nach Bolzano, Merano^ Rovereto und Riva stattfinden«. Es werden zahlreiche Persönlichkeiten -als Bertràr

«der Provinzen unter uns weilen, denen wir einen -ihnen uà uns wiürdig-en Empfang bereiten müssen. Die Kongreßteilnehmer versammeln sich am 30. Mwi um 10.20 Uhr am Bahnhof von Tren-to, u>m Ce. Exzellenz den Innenminister Federzoni zu smpsangen, der sich zu einem Empfang« ins Räch aus und von dort M-nn Schloßg-mben be- gibt, um die Trentine? Märtyrer zu ehren. Um 11.30 Uhr findet im großen Sa-ale des Schlosses (Castello del Buon Consiglio) die Er öffnungssitzung statt. Um 1 Uhr findet ein von der Provinz

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 26.08.1924
Umfang: 8
in dieser An gelegenheit erhielten, so hoben wir uns unseren romischen Vertreter direkt an da» zuständige Ministerium gewendet und eise — freilich noch nicht restlos aufklärende — Antwort erhallen. Bevor wir dies« mittzilea, wollen wir ganz kurz den Sachoerhalt dax legen. In den neuen Provinzen wurde durch das kgl. Dekret vom 5. Februar 1922, Num mer 20V, die italienische Arbeitslosenversiche rung eingeführt. Diese beruht auf einer Reth« gesetzlicher Verfügungen, unter welchen da» Dekret-Gesetz vom IS. Ottober 1919

die be deutsamste ist. Durch das »gl. Dekret vom 30. Dezember 1923, Nr. 31Z8 (oorlautbart in der Ga^zetta Ufficiale vom 3. Februar 1924, mitgeteilt im „Landsmann' vom 29. Febr.), wurde die Arbeitslosenversicherung resov» miert, wobei sämtliche früheren Bestim mungen außer Krast gesetzt wurden. Z«doch bezüglich der neuen Provinze« bestimmte da» Reformdekret, dotz für diese «tue eigen« Durchführungsverordnung «lassen weide. Aus dieser Bestimmung wurde der Schluß gezogen, daß in den neuen Provinzen

da» Reformdekret überhaupt keine Geltung habe, sondern daselbst noch die alten Bestimmun gen aus Grund des Dekretes vom 5. Februar 1S22 in Krast stünden. Die Antwort, die unser römischer Vertreter nun im Ministerium erhalten hat, besagt, daß das Resormdekret vom R>. Dezember 1923 in den neuen Provinzen ;mn Teil Geltung habe. Es sind vom Reformdekret jene Bestimmun gen in Geltung, welche sich ans da» materielle Recht beziehen, also die Bestimmungen üb« den Umfang und den Znhall der Verflche- rungspflicht

der bestehenden Unklarhei ten und Streitigkeiten sind durch die obige Auskunft doch geklärt worden. Auf unsere Anfrage, ob die Durchführungs verordnung zum Reformdetret für die neuen Provinzen überhaupt herauskomme und ob sie bald ?u erwarten sei. erhielten wir die Ar SIMM Her NchlW WO WMe. Kriminalroman von A. Kleiu-Rossell. (1. ForHehunz.) Der Besitzer dieses Hauses, der Kammer» pcnrat Overbeck, war ein Bruder der verstor benen Frau des Kommissars und einer der angoschendsten Bürger der Stadt. Er war icher

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 04.07.1922
Umfang: 8
, für dessen ordentliche Verlautbarung das Mili» tär-Distriktskommando Bozen zu sorgen hat. Wo in unserer Uebersetzung vom Militär- Listriktskommando die Rede ist, versteht sich darunter immer das Kommando von Bozen. Lezüglich der Bestimmungen über die Ossi- xersaspiranten bemerken wir, daß unsere Mitteilungen aus offiziösen Informationen stimmen, also nicht als amtlich aufzufassen ßnd. Das Manifest, welches in den neuen Provinzen verlautbart werden wird, mutz natürlich einige Abweichungen von dem der «Len Provinzen

, d. h. für weitere Jahrgänge, müs sen die Chargen wenigstens teilweise der Na tionalität der Rekruten angehören und da her aus dem Kontingent des ältesten derzeit dienenden Halbjahrganges entnommen wer den. Das Einrücknngs- manifest. 1 Es haben einzurücken und sich be 'M Militär-Distriktskommando in den Vormit tagsstunden der tin angeschlossenen Verzeich nis (wird vom Militärkommando verlautbart werden) angegebenen Tage zu melden: e> al'e in den n.-uen Provinzen zuständi- ?en jungen Männer der Jahrgänge 1901

gewährt werden, welche spätestens am 10. August l. I. die Inskriptionsbestätigung für das akademische Jahr 1922-23 vorlegen. Außerdem wird der Ausschub allen Apo- thekeraspiranten gewährt, die in den neuen Provinzen zuständig sind, und die zur Praxis vor Beginn der Universitätsstudien auf Grund der österreichischen Borschristen zuge lassen wurden. Dieses Verhältnis muß durch eine Bestätigung des Zivilkommissärs nach gewiesen werden. 4. Der Aufschub kann auch den Schülern des letzten Kurses

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 26.06.1937
Umfang: 6
von 5 Millionen Lire für Straßenverbesserungen in einigen Provinzen Siziliens, namentlich im .Hinblick auf die heurigen Sommer-Heeresinanö- ver; ein weiterer Gesetzentwurf gewährt der Ge meinde Bolzano zu den S Millionen Vorschuß für ReguNeruiigsbaute» in der Jndufkriezone einen zweiten Vorschuß. Mit einer Gesetzesvorlage werden die technischen Vorschriften für erdbebenfeste Bauten abgeändert. Im Interesse der Volkswirtschaft wird in den Erdbebenzonen die Anwendung von Mauerwerk auch bei öffentlichen Bauten

des Auffichtsausschusses. der mit der Fürsorge für das Personal in ökkentlichen Transportdiensten der Privatinduftrie, der Provinzen und Gemein den betraut ist; die Ungleichung der gesetzlichen Bestimmungen -i-, icà, ^4, über d' Ennzeision von Seilbahnen; die Regelung der Lastkraftwagen-Erzeugung und des Kraftwagen-Verkehrs; die Gewährung von Kilometerftrecken-Beiträ- gen zugunsten der öffentlichen Autounternehmun- geu, die mit nationalen Triebstoffen arbeiten: die Errichtung einer „Permanenten Kommis sion

des Korporckìionsministeriums unterstehenden Koo- perativ-Gesellschaften, wonach an Vollversamm lungen von Gesellschaften mit nicht weniger als 500 Mitgliedern und Amtsbefugnis in mehreren Provinzen oder mehreren Gemeinden derselben Provinz Delegierte der Teilversammlungen teil nehmen: zeitweiliger Urheberschutz für industrielle Erfin dungen, Modelle und.Zeichnungen von Objekten, die auf der neunten Rundfunk-Ausstellung (Mi lano, 10. bis 30. September), bzw. im internatio nalen Salon der Luftfahrt (Milano, ö. bis 17. Oktober) ausgestellt

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