WM MM M Hie »M: W M N M K Ks. Die alte Wahrheit: „Die beste Verteidigung der Angriff- beherzigend, ist der „Deutlche olksv^rein für Brixen und Umgebung* in feiner Flugschrift: „Zur Aufklärung und Richtig stellung des Falles Lutz, Kurz <k Co. in der Brixener Chromk' auf die Vorwürfe, welche in dieser Sache von christlichsozialer Seite erhoben wurden, so wenig als nur möglich eingegangen, sondern hat mit krampfhaftem Bemühen seinerseits Opfer gesucht, um auf dieselben loszuschlagen. Bevor
wir auf diese Angriffe und auf die wohl nicht unabsichtlich breitgetretenen Details dieser Flug- Drift eingehen, müsse» wir, damit alle, die ehrlich die Wahrheit suchen, nicht verwirrt werden, sondern daS Wesentliche klar vor Augen haben, Folgendes feststellen: Nicht dämm handelt es sich, zu ergründen, ob der Vertraa, welchen die Stadt mit der Firma Kurz <b Co. geschlossen hat, gut oder schlecht sei, ob die GrundbuchSurkunde von Kurz oder von Lutz verfaßt sei. ob Ingenieur Simmerding mehr oder weniger schuld trage
, ob Notar Lachmüller gewarnt habe oder nicht u. dgl. m., sondern es zilt in erster Linie VIe Vorwürfe zu entkräften, daß 1. Dr. Lutz als Bürgerausschußmitglied und Obmann deS RechtSkomiteeö dabei mitgewirkt hat, der Stadt das ihr vertragsmäßig zustehende Recht, auf dem Auwesen der Firma Kurz eine Hypothek von 50.lX)0, resp. 150.000 Kronen auf erst,« Satz eintragen zu lassen, zu nehme«, resp. ihr die Ein tragung dieser Hypothek ans ersten Satz zu hindern, 2. daß das Rechtskomitee, obwohl es vonseiten
belehrt und wie hoch anderseits die Angriffe des Deutschen Volksvereins zu bewerten sind, sei im Nachstehenden eingehend und ausführlich dargetan. Der wahre Sachoerhalt. In der „Brixener Chronik'' vom 10. März wurde den von christlichsozialer Seite im Bürger- auSschuß erfolgten Feststellungen entsprechend Fol gendes ausgeführt: „Laut Vertrag des Elektrizitätswerkes von Brixen mit der Firma Kurz Co. hat die Stadt mit dem Inkrafttreten des Vertrages das Recht, zur Sicherung ihrer aus der Stromlieferung
resul tierenden Verpflichtung auf die Holzstoffabrik eine Hypothek in der Höhe von 50.0(X) X auf ersten ^>atz eintragen zu lassen. Hiebei ist angenommen, daß das Elektrizitätswerk in seinem bisherigen umfange den Strombezug decken kann. Sollte sich letzterer so erhöhen, daß das Elektrizitätswerk er weitert werden müßte, so kann die Stadt die erste Hypothek auf 150.000 X erhöhen. Sie müßte jedoch, falls die Firma Kurz ä: Co. die Fabrik vergrößern mühte, unter ena umschriebenen Kau- telen