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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 04.10.1884
Umfang: 12
dürste, die vollständige Erneuerung der Kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen herbeizuführen, was die Auflösung der Handels- und Gewerbekammern (mit Ausnahme jener in Prag, welche bereits auf Grund der neuen Wahlordnung neu constituiert ist und jener in Trieft, welche bei der Wahlresorm außer Betracht geblieben ist) zur Voraussetzung hätte. Die Auflösung der Handels und Gewerbekammern liegt nach Z 23 des Gesetzes vom 29. Juni 1363, R. G. B. Nr. 35, in der Machtsphäre des Handelsministers

. Die Kammern, welche mit 31. December 1334 ihre Ergänzungs wahlen zum Abschlüsse zu bringen haben, sind fol gende: Salzburg. Graz, Klagenfurt, Rovigno, Ro- vereto, FUdkirch, Reichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz. Für' die voll ständige Erneuerung der Handels» und Gewerbe kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen, so» hin für die Auflösung derselben sprechen mehrfache Gründe. Bevor auf die Erörterung derselben einge gangen wird, muss Folgendes vorausgeschickt

werden: Eine Reihe von Kammern hat die letzten Ergänzungs wahlen im December 1333 auf Grund der alten Wahlordnungen vorgenommen; sie sind also gegen^ wärtig, obgleich die neuen Wahlordnungen in Kraft stehen, doch vollständig auf Grund der alten Wahl ordnungen zusammengesetzt, da die neuen erst im Anfange 1334 die Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers erhielten. Es sind dies: die Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brüni-. HDie einzige Kammer, welche schon

jetzt vollständig auf der Basis der neuen Wahlordnung besteht, ind.m sie im August 1334 nach vorausgegangener Auflösung neu constituiert wurde, ist die Handels- und Gewerbekammer in Prag. Außer Betracht blieb bei der Wahlreform die Kammer in Trieft wegen der speciellen, dort ob waltenden Umstände. Besondfre Verhältnisse bestehen bei den Kammern in K:a!>!u und Lemberg. Bei beiden Kammern wurde» die neuen Wahlordnungen bereits mit Ende 1333 provisorisch genehmigt, mit dem Auftrage, diese neuen Wahlordnungen

sind die Ergänzungswahlen Anfang 1334 durchgeführt worden. Die Gründe, welche für die Auflösung der Kammern (mit Aus nahme jener in Prag und Trieft) sprechen, sind die folgenden: I. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: 1. Bei den Kammern in Salzburg, Graz, Klagenfurt, Rovigno, Rovereto, Feldkirch, Neichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz im Jahre 1333; 2. bei den Kam mern in Wien, Linz, Leoben. Laibach, Görz, Inns bruck

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 14.08.1849
Umfang: 6
die nnteri» 23. Juni und 13. Juli d. 2. verkündete Erklärung des Knegszustandes und des Standrrchts auf weitere vier Wochen. (A. Z.) Kassel, 8. August. Die hiesige Zeitung meldet: Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsakt KurhesseiiS zum Berliner Bündniß vom 26. Mai am 6. d. M. allerhöchsten Orts sanktionirt worden. Berlin. Eröffnungsrede der Kammern. „Meine Herren! Se. Majestät der König habe» mir den Befehl ertheilt, in Allerhöchstihrem Namen die Kammern zu eröffnen. Das Ministerium heißt den Augenblick

eines wahrhafte» nationale» BundesstaatS unzertrennlich sind. Wegen Bildung desselben sind Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der deutschen Staaten gepflogen worden; die bereits erlangten Erfolge, worüber den Kammern vollständige mit Urkunden belegte Vorlagen gemacht werden sollen, berechtigen zu der Hoffnung, daß unsere Bemühungen mit dem Beistände aufrichtiger und erleuchteter Vatcrlandösrcunde, vornehmlich der Män ner. welche als Vertreter des preußischen Volks hier vcilaimmlt sind, nicht fruchtlos

bleiben werden. Die Leidenschaften, welche in der erste» Hälfte dieses Jah res der Lösung der deutsche» Versassungssrage sich be mächtigt hatten, machen jetzt einer besonnenen Erwä gung Platz, und der nothwendige Aufschub, welchen die Znsainiiieiibernfuiig der Kammer» gefunden hat, wird in dieser Beziehung gnte Folgen haben. Es ist nicht möglich gewesen, den Zusammentritt der Kammern so zeitig als es der 4öste Artikel der VersassungSurkuiide vorschreibt, zu bewirken. Während schon die bcklagcus

bei dem Man gel einer allgemeinen direkte» Besteuerung eine geräumi gere Frist zur Einberufung der Kammern. Im Bewnßt- >epn der außerordeullicheu Veraulworllichkeit, die iv-gcii dieser ganzen Angelegenheit auf u»S ruht, werden wir die Gründe unseres Verfahrens in einer besonderen Vor lage vollständig auseinandersetzen. Außerdem hat die Regierung inzwischen durch einige Verordnungen der Wiederkehr anarchischer Zustände vorzubeugen versucht. Indem sie dadurch der dringenden Gefahr eines fortge setzten

MißbrauchS der Volkssreiheiten entgegengetreten ist', und manche bei der Umgestaltung der Verhältnisse fühlbar gewordene Lücken der Gesetzgebung vorläufig auszufüllen bemüht gewesen ist, hofft sie die unausge setzte Thätigkeit der Kammern, welchen alle auf Grund deS Art. der Lersassungsurkunde erlassene Verord nungen »»verweilt vorgelegt werden sollen, vor Stö rungen bewahrt zu haben. Diese Thätigkeit wird un verzüglich durch die Revision der Verfassung, durch Be rathung der Entwürfe einer neuen Gemeinde

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 31.01.1883
Umfang: 4
hat, so pflegt sich das Ministerium mit einer Vorlage seinerseits zu beeilen, welche den Zweck hat, den selbstständigen Antrag gegenstandslos zu machen. So erging es auch dem Antrag des cze- chischen Abgeordneten Mattusch auf Trennung der bisherigen Kammern in selbstständige Handels kammern und Gewerbekammern. Bevor dieser Antrag noch zur „ersten Lesung' im Abgeordnetenhause gelangte, hat der Handels minister an sämmtliche Kammern den Entwurf einer Reorganisation des österreichischen Handels kammerwesens

nach dem Zwecke dieser Neuerung fragen. Ist der Zweck ein wirthschaft licher, da doch die Kammern selbst wirthschaftliche Körperschaften sind? Oder aber ist der Zweck ein parteipolitischer mit Rücksicht auf das den Kam mern zustehende Wahlrecht für Landtage und Reichsrath? Jede Neuerung hat doch wohl den Beweggrund, daß man Ursache hat, mit dem bisherigen Zustande nicht zufrieden zu sein. Ist man also mit den wirthschaft- lichen Leistungen der Kammern unzufrieden oder vielleicht mit den politischen Vertretern

, welche sie entsendet haben? Die erste Frage dürste wohl kaum zu bejahen sein. Denn wie sollte die Regierung mit den wirthschaftlichen Lei stungen der Kammern unzufrieden sein, da sie doch denselben gegen den Willeck der Kammern, ja mit directer Verletzung derselben schon seit Jahren die Gelegenheit zu solchen wirthschaft lichen Leistungen entzieht! Die wesentliche Auf gabe der Kammern besteht ja in der fachmänni schen Begutachtung wirthschaftlicher Gesetzentwürfe, bevor dieselben zur verfassungsmäßigen Behand lung

gelangen, wie dies auch in dem Handels kammergesetze vom Jahre 1868 ausdrücklich be stimmt ist. Die gegenwärtige Regierung hat aber bei allen ihren wirthschaftlichen Vorlagen das Gutachten der Kammern nicht eingeholt. Hin nur die letzten Gesetzentwürfe zu nennen: das Actiengesetz, das Gesetz über den NormalarbeitS- tag der montanistischen Arbeiter, sämmtliche Steuergesetzentwürfe. Also die wirthschaftlichen Leistungen der Kammern waren es wohl nicht, was zur Absicht ihrer Reorganisation geführt

hat, wohl aber der Umstand, daß so viele Han delskammer-Abgeordnete im Landtag und Reichs- rath auf der linken Seite sitzen. Da sucht man nun, wie dies überhaupt bei der gegenwärtigen Regierung üblich ist, wo möglich den Weg der „Ministerial-Verordnnngen' und „Ministerial-Erlässe' einzuschlagen, um ohne die Aufregungen von Parlaments-Verhandlungen doch zum Ziele zu kommen. Wozu die Trennung der Kammern durch ein neues Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz, aber transformiren

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 27.02.1924
Umfang: 8
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlaß des Ministeriums della Eco- nomia Nazionale ist angeordnet worden, daß mit Rücksicht auf die im heurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Es bleiben daher das Präsidium, der Kassaverwal ter, der Kassarevisor sowie die einzelnen Ausschüsse :chne

günstiger. Die Unione erfreut sich einer tatkräftigen und fachkun digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der Vereinigung und im allgemeinen die der Obhut der Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewußt und energisch zu vertreten. Die Uniove wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten DirektionSrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidiuni im Vereine mit dem Sekretariate jenes Organ, welches für die Abwicklung der laufenden Geschäfte

zu sorgen hat und für sie verantwortlich ist, so daß die General versammlung selbst, bei der alle der Unione ange hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter hat. Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl« reichen Delegierten der Kammern besucht. Den Hauptgegenstand ^ Beratungen bildete der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione. ein sebr umfangreiches Elaborat, das die verschiede nen aktuellen, wirtschaftlichen und finanzpolitischen Fragen

. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu erwarten. Ein wichtiger Punkt d:r Re form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz bisher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt :verde. Insbesondere soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung

eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern eingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelangt, soll dieser dem modernen Cultem der Berufsgruppen Vertretung folgen. Die Berussgruppen als solche wäh len ihre Vertreterin dlcKammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dies« Berufsgruppen, d. h. die Zusammenfassung der Be triebe in eine solche Gruppe nicht einem starren Cd- steme folgen, sondern den Kammern

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 27.02.1924
Umfang: 10
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlas; des Ministeriums della Eco- nonlia Nazionalc ist angeordnet worden, daß ipit Rücksicht auf die im lieurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Cs blechen daher das Präsidium, der Kassaverwal- rer. der Kaffarcvisor sowie die einzelnen Ausschüße

belle Camcre' geschaffenen Ein- ! richtung erhielt, war ein durchaus günstiger. Die ! Unione erfreut sich einer tatkräftigen und sachkun- ! digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der ! Vereinigung uird im allgemeinen die der Obhut der .Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewusst und energisch zu vertreten. Die.Unione wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten Direktionsrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidinnr im Vereine

i mit den: Sekretariate jenes Organ, welches für die j Abwicklung der laufenden Geschäfte zu sorgen hat ! und für sic verantwortlich ist, so daß die General- j Versammlung selbst, bei der alle der Unione ange- ! hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter irat. < Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl- - reichen Delegierten der Kammern besucht. j Dm Hauptgegenstand der Beratungen bildete j der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione, ein sebr

. Die sonstige Reform sei bereits in ihren Grmrvzügen fcstliegcnd, es fehle nur noch die Fassung in Gesctzcssorm. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu errvartcn. Ein wichtiger Punkt der Re- form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz l'isher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt werde. Insbesondere

soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern cingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelanzt, soll dieser dem modernen System der Berufsgruppen-Vertretung folgen. Die Berufsgruppen als solche wä len ihre Vertreter in die Kammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dieser Bcrufsgruppen

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 30.06.1924
Umfang: 8
2, Telephon Nr. 70. Annoncen und Verwaltung: Bozen, Waltherplatz Nr. 16, Telephon Nr. 180. Einzelnummer 25 Cent. Ausgabe täglich 12 Uhr mittags. Nr. 148 Montag, den 30. Juni 1934 32. Jahrg. Neuregelung her Handels- uyö Gewerbekammern. Mit kgl. Gesetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eine erhöhte Bedeutung und intensive Mitarbeit

wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen .ProvinM und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gesamtinteressen

wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Consiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giuuta (Ausschuß) und der Präsident. Jeoe Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministers delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag der Kammer in zwei Sektionen

ihren Wohnsitz haben müssen, ist nicht mehr vorgesehen. Die Wahlen in die Kammer erfolgen auf Grund von Wählerlisten, die von den Gemeindeämtern auf Grund der Listen der politischen Wähler zu verfas sen und von den Kammern richtigzustellen sind. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer- Gerüchte über Regierungs umbildung. Der röm.Korrespondent des „Verl. Tagbl.' will von Mussolini nahestehender Seite wissen, daß Mussolini durch die letzten Erfahrungen

. Die Blätter er- ' örtern die Möglichkeit anderer Verbrechen Du nums, darunter auch eines Mordes an dem Pfarrer Minzone bei Ferrara im August vori gen Jahres. taxpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur an: Sitze der Kammer, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kammern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kammertaxe auf al les Einkommen aus Handel

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 23.09.1895
Umfang: 4
gegenwärtig in Meran und sind dort mit der Aufstellung des von ihnen entworfenen Modells für das zu errichtende Haser- Polkswirllischast. (H a ii d e l S- u n v G e w erb e ka m m e r.) Anfangs des MonatS fand in Salzburg eine Berathung von Vertretern der alpenländischea Handels- und Äewerbekammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kammern zu der allgemeine» BerriebSansnahme, wie sie in der neuen Instruktion sür den 1896 zu erstattenden Ouin- quenalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstand

hatte. An der Ver sammlung betheiligten sich die Kammer» von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Magens»«, Laibach, Linz und Salzburg. Die Berathung hatte wesentlich nur insormativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Äerichterstattnug an das Plenum der Kammern und an das Handeisniinisterinm zu erzielen. Einig waren sämmt liche Vertreter i» dem Bedenken, daß die Durchführung der Be- triebsaufnahine auf Grundlage des kvmplizirten Fragebogens, ferner mittelst der ;u bestellenden statistischen KommWre

am Lande großen, vielleicht mitunter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, daß die Zeit für die Vornahme ver Vorarbeiten zu kurz bemessen sei und daß insbesondere die budgetäre Lage der Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung ans staatlichen Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter von drei Kammern, wenn sie auch nicht insgesammt die allgemeine Be- triebsaufnahme als solche ablehnte», sich auS den angeführten

Gründen nnd ans prinzipiellen Erwägungen doch gegen die Durchführung der BeiriebSaufnahme im Wege der Kammern und deren Verbindung mit der Volkszählung auSfprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Nothwendigkeit der Reform nnserer Gewerbestatistik und zwar im Sinne des In struktionsentwurfes, anerkannt, die Vollziehung mid Verarbeitung der BetriebSaufnahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speziell auch im Interesse des Kammerdienstes selbst be zeichnet und dabei

betont, daß bei Vornahme ver Betriebsauf- nahme seitens der statistischen Zentralkoinmission den Kammern der für die Detailkenntnis gerade so wichtige Einblick in die Verhältnisse des Handels und Gewerbes ihrer Bezirke entgehen würde. (GctrcidcpreiscdcSJn n SbruckerLag erhauseS) vom 14. Sept. 1895. Weizen fl. 8.60—9.10, Roggen st. 7.A0—8.1», Mais gelb fl. —.0 —'0, dto. Cinquaulin fl. —.0—0.—, Haser fl. 7.90—9.—, Gerste sl. —.0 —.0. Netto Kassa ver I0,0l'0 Kilogramm. Briefkasten der Redaktion

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 04.08.1909
Umfang: 12
. Ein kürzlich ait alle Handels» !°md Gewerbe kammern ^ gerichteter Erlaß des Handelsmini steriums! betreffend die Widmung von Hänixls- kammergeldern zk außerhalb des geMlichen Wir kungskreises der Kammern liegenden Zwecken vev- fügt folgendes: „Das HandÄsmmEerium hat in letzter Zeit wiederholt. die MahmehnÄNg gemacht, daß.seitens einKeLner Handels- Und Ge- werbekammern Widmungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb des gesetzlichen. Wir«> küngskreifes der Kammern liegende Zwecke A be schlossen wiurden

. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der HandÄN- und Ge- werbekämmern und die rege Betätigwi^.die sie Mf allen Gebieten im Interesse und zur För derung von Handel) Gewerbe und Industrie in immer mehr erhöhtem Maße entfalten, haben es naturgemäß mit sich, gebracht, daß auch die cm die Kammern gestellten Ansprüche finan zieller NatUr einen innner bedeutenderen Um fang angenommen haben. In vvller Anerken nung und Würdiknma der Tätigkeit der HandelÄ- vnd Gewerbekammern will das Handelsmini

sterium die' Kammern hinsichtlich der Verwen dung der ihnen auf.Grund des Kammergesetzes zUr Verfügung stehenden materiellen Mittel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handckswinisterium ausmerkfam machen . M sollen, daß infolge der steten Zunahme der Ans^ gaben der Kammern in den letzten Jahr«: eine Reihe von Kammern M einer Erhöhung der Umlagen greisen müßte, und daß die Mcksicht auf die Interessen der Steuerträger eine spar same Vevivendmig der KammermiM gÄietet, Insofern es sonach Mcht

M Zuwendungen aus speziöleu Fonds handelt,, .werden die Handels kammern MsgefoÄ>ert,.M Hinkunft Widmungen und Beiträge - nur zu solchen Zwecken zu be schließen, die in der gesetzlichen WirKlngskreis der Kammern gehören,, da für andere Wid- mwrgen die hieramtliche Genehmigung ver weigert werden Müßte.' Tschechische» Erntefest in Schwechat. v AM Sonntag wiollten die Tschechen in Schwechät ein nationales Erntefest! Ab halten, das aber ein klagliches Ende genommen hat. Als die Deutschen von diesem! provokato

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 02.06.1883
Umfang: 12
langjähriger Erfahrungen in den verschiedensten Fällen bewährt haben und empfehlen deren Anschaffung jedem Landwirte. (2403) Gewerbe. Handel nnd Verkehr. ?. „Die Kammer', ein Organ der österr.-ungar. Handels - und Gewerbe - Kammer. In der am 16. December 1882 zu Wien stattgefundenen Ver sammlung der Secretäre der österr. Handels« und Gewerbe-Kammern wurde der Gedanke angeregt, ein gemeinsames Organ zu schaffen, welches den Handels- und Gewerbestand nicht nur Über alle wichtigeren Vorgänge in der Kammer

unterrichten, sondern ihn auch auf all dasjenige aufmerksam machen soll, was ihm im Geschäftsbetriebe von Nutzen sein kann. Die Bedeutung der Han del!- und Gewerbe-Kammern in Oesterreich und Un garn, wie auch in anderen Ländern, beruht auf der Unabhängigkeit ihrer durch directe Wahl aus dem Kreise der Interessent«! hervorgegangenen Ver- treler, in der völligen Freiheit ihrer Berathungen und Beschlussfassungen, sowie insbesondere in der Öffentlichkeit ihres Wirkens. Man sollte glauben, dass

diese in Oesterreich seit dem Jahre 185V bestehende Jnstilution nun doch allseitig ge kannt, gewürdigt und geschätzt werde. Gleichwohl ist es eine Thatsache, dass sehr viele Handel- und Gewerbetreibende gar nicht wissen, dass ihnen diese Institution nicht nur Pflichten aufbürdet, sondern auch Rechte gewährleistet, wie sehr sich die Kam- mern bemühen, die Gesammtheit der in ihr vertre tenen Interessen zu fördern — leider nur zu oft vergebens. Die Kammern sind ebennurb erathend e Körperschaften, ohne irgend

ein Recht der Executive. Die vielfach ganz unbegründeten Urtheile über die Wirksamkeit der Kammern können, wenn nicht in absichtlicher Entstellung der That sachen, nur in der Unkenntnis ihrer vielseitigen gemeinnützigen Thätigkeit ihren Grund haben. Von den Sitzuugkprotokollen nimmt die Geschäftswelt erfahrungsgemäß zu wenig Notiz. Der Contact der Kammer mit den industriellen und ge werblichen Kreisen muss also auf einem anderen Wege angestrebt werden, und als solcher empfiehlt sich ein wöchentlich

erscheinendes Fachblatt der be zeichneten Art. Die einzelnen Kammern fühlen aber für sich selbst, dass sie untereinander keine innige, lebendige und constante Verbindung haben, dass ihnen der rasche Ueberblick über die laufenden Vor gänge, über die Haltung der verschiedenen Kammern zu wichtigen aktuellen Tagessragen fehlt, dass sie sich über Angelegenheiten von notorisch gemeinsamer Bedeutung nur sehr schwerfällig zu verständigen und Angriffen gegenüber sich betreffs der Mittel zur Ab wehr schwer

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 04.08.1909
Umfang: 8
. In dem nun folgenden ersten Saal werden wir zuerst durch mehrere Bilder des Brandes von Moskau an 1812 erinnert, wo unsichtbare Menschenhände im Vereine mit der Natur sich gegen Napoleons „große Armee' auslehnten; nur traurige Reste des einst so stolzen Heeres ent- Inland. Aufforderung zur Sparsamkeit au die Handelskammer«. Ein kürzlich an alle Handels- und Gewerbe kammern gerichteter Erlaß deS Handelsministeriums betreffend die Widmung von HandelSkmmer- geldern zu außerhalb des gesetzlichen Wirkungs kreises

der Kammern liegenden Zwecken, verfüat folgendes: Das Handelsministerium hat in letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß seitens einzelner Handels- und Gewerbekammern Wid mungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb deS gesetzlichen Wirkungskreises der Kammern liegende Zwecke beschlossen wurden. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der Handels- und Gewerbekammern und die rege Betätigung, welche sie auf allen Gebieten im In teresse und zur Förderung von Handel, Gewerbe

und Industrie und in immer mehr erhöhtem Maße entfallen, haben eS naturgemäß mit sich gebracht, daß auch die an die Kammern gestellten Ansprüche finanzieller Natur einen immer bedeuteren Umfang angenommen haben. In voller Anerkennung und Würdigung der Tätigkeit der Handels- und Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammern hinsichtlich der Verwendung der ihnen aus Grund deS Kammer gesetzes zur Verfügung stehenden materiellen Mit tel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handelsministerium

, auf merksam machen zu sollen, daß infolge der steten Zunahme Her Ausgaben der Kammern in den letzten Jahren eine Reihe von Kammern zu einer Erhöhung der Umlagen greifen mußte und daß die Rücksichtnahme auf die Interessen der Steuerträger eine sparsame Verwendung der Kammermittel ge bietet. Insofern eS sich sonach nicht um Zuwen dungen aus speziellen Fonds handelt, werden die Handelskammern aufgefordert, in Hinkunft Wid mungen und Beiträge nur zu solchen Zwecken zu beschließen, welche in den gesetzlichen

Wirkungskreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämtliche Genehmigung unbedingt verweigert werden müßte. Die Einlösung der Zehngulden-Note». Die österreichisch ungarische Bank versendet eine Verlautbarung, wonach mit 31. August dieses Jahres der Termin für die Einlösung der Bänknoten zu zehn Gulden österreichischer Wäh rung mit dem Datum vom 1. Mai 1880 abläuft. Mit diesem Tage erlischt für die Bank jede Ver pflichtung, für die erwähnten Banknoten eine Ver gütung zu leisten. Ausland

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Brixener Chronik
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Seite 1 von 20
Datum: 06.02.1902
Umfang: 20
den Handelskammer wahlen niemals größeres Interesse entgegen gebracht wurde, so kam es, dass in den Handels kammern noch der liberale G-'ist rumort, trotzdem er im Parlament und in vielen Landes und Gemeindevertretungen seinen dominierenden .Einfluss zum größten Theil eingebüßt hat. Der Einflass der Handelskammern ist aber eher im Steigen denn <m Fallen. Der Reichs rath, der oberste Vertreter der Wünsche und Forderungen des Volkes, ist fast zur Bedeutungs losigkeit herabgesunke«, und es ist daher erklärlich

, dass sich die Regierung noch mehr wie bisher bei Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen an das Urtheil der Handelskammern kehrt, die eigentlich gleicherweise sowohl Regierung wie Parlament zu neuer Schaffenskraft anregen sollten. Dadurch erhalten die Kammern einen ge wissen politischen Einfluss, und es ist daher nicht gleich, ob dieselben z. B. im liberalen Sinne dahin ihre Gutachten abgeben, dass jeder be liebige Handelsjude ohne Vorbildung Schuster, Schneider oder Kaufmann

werden kann, oder ob von den Kammern derartige Gesetze verlangt werden, dass jedem Menschen auch der entsprechende Nutzen aus ehrlicher Arbeit und ordnungsmäßig verbrachter Lehr- und Gehilsenzeit zufalle. Aber auch direct Politischen Einfluss üben die Kammern aus. Die Handelskammerräthe wählen selbständig Abgeordnete für d?n Landtag und auch theilweise in den Reichsraih. Dass diese Ab geordneten liberalsein werden w-«q die Mehrheit der Handelskammerräthe liberal ist, liegt auf der Hand. Es ist deshalb auch aus diesem Grunde

geboten, auf die bevorstehenden Wahlen scharf achtzuhaben, und wennauch die Wahlordnung derartconstruiertist, dass Vertreter der christlichen Weltanschauung fast bei keiner Kammer die Mehrheit erlangen können, so glauben wir doch, dass die Handels und Gewerbetreibenden die Pflicht haben, dafür zu sorgen, dass wenigstens nicht der Liberalismus in seiner rückständigsten» völkerverderbendsten Form seinen Einzug in die Kammern feiere. Wie schon erwähnt, wenden sich Regierung und politische Behörden

mit Vorliebe an die Handelskammern, wenn es sich um Entschließungen handelt, die tief in das Erwerbs- und Wirt schaftsleben des Volkes eingreifen. Je mehr sich also daS Volk selbst an den Wahlen betheiligt, desto weniger wird eS möglich sein, dass ge- wissermaßm im Namen des Volkes direct volksfeindliche Gutachten seitens der Kammern erstattet werden. Abgesehen aber von der direct politischen Bedeutung der Handelskammerwahlen haben die selben auch große praktische Bedeutung. Die Handelskammern geben

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 26.12.1923
Umfang: 8
einer Kammeitaxe sür den Warenhandel, zu deren Begründung Herr Regierungsrat Dr. Siegl verschiedene Gründe ins Treffen führte. Da die italienischen Gesetze die Einführung cin^r solchen Tare gestatten und auch von den Kammern der alten Provinzen der LVanderhandel besteuert wird, dürste die Regierung auch für unser Gebiet die Einhebung einer derartigen Tare in entsprechen der Höhe bewilligen. Nachdem noch die Herren Kam merräte N a g e l e-Bozen und Gurschler- Schlansers zu diesem Pnnkte gesprochen hatten, wurde

über die Handels^ kammern. Es wurde einstimmig beschlossen, der Regierung ein Memorandum zu überreichen, in dem auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der jetzigen Kammersprengel und der Erweiterung des Ein flusses der Kammern auf die Verwaltung des Wirt- schaftslcbens hingewiesen wird. Das Memoran dum wird durch eine Deputation der Präsidien der Kammern dem Ministcro Per l'Economia Nazio nale überreicht werden. -35. Dezember 1923 Das Collegio dei Ragionieri der Provinz Venezia Tridentina hat der Kammer

der Belehnungsschulden steht. Mit Rücksicht auf die außerordentlich schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Rückzahlung dieser Schulden, erscheint eine Uberprüfuug des Dekretes mit Rücksicht auf die damit zusammenhängenden unge klärten juridischen und währungspolitischen Fragen, unbedingt geboten. In diesem Sinne hat auch das offizielle Komitee der Gläubiger und Schuldner in der Provinz Venezia Tridentina Beschluß gefaßt. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens hat die Kammer der Fahrplan-Konferenz der Kammern

ist mitzuteilen, daß das Ministers per l'Economia Nazionale die Kammern der ueuen Provinzen ein geladen hat, Vertreter zu einer Konferenz nach Rom zu entsenden, in der diese wichtige Frage behandelt werden soll. Die Frage drängt nach einer raschen Entscheidung, da die Gewerbebehörden die formell noch aufrecht bestehende Gewerbeordnung faktisch als nicht mehr bindend anerkennen, so daß ein ganz unhaltbarer Zustand geschaffen wurde. Da einzelne Soltoprefetturen der Kammer die Anmeldungen und Löschungen

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 26.12.1923
Umfang: 10
. Wirtschaftliche Zragen -es Kammerbezirkes öozen aus den Mitteilungen des Präsidiums der Handels und Gewerbekammer Bozen, erstattet in der 5. o. ö. Vollversammlung am 21. Dezember 1923. Am 11. ds. fand bei der Handels- und Ge werbekammer Venedig unter dem Vorsitze des Comm. Marchetti. Präsidenten der Handels- und Gewerbekammer Vicenza, eine Besprechung sämtlicher 11 Kammern der drei Ve ne z i e n statt, an der unsere Kammer durch den Herrn Vize-Präsidenten T o l d und den Vizesekre tär Dr. v. Braitenberg

vertreten war. Der Hauptgegenstand der Besprechung bildete die be vorstehende Neform des Gesetzes über die Handels kammern. Es wurde einstimmig beschlossen, der Regierung ein Memorandum zu überreichen, in dem auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der jetzigen. Kammersprengel und der Erweiterung des Ein flusses der Kammern auf die Verwaltung des Wirt schaftslebens hingcwiesen wird. Das Memoran dum wird durch eine Deputation der Präsidien der Kammern dem Ministcro per l'Economia Nazio- nale überreicht

. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens hat die Kammer der Fahrplan-Konferenz der Kammern der drei Venezien in Padua die Wünsche der Kammer bezüglich der Vermehrung der Schnellzüge auf der Brennerstrecke bekanntge geben und sich infolge eines von der Handelskam mer Padua geäußerten Wunsches auch für die Ver- befferung dieses Gebietes für Bozen ausgesprochen. Auch bei der Generaldirektion der Südbahn in Wien wurde gemeinsam mit dem Ufficia Beneto di trasporti in Treviso im Sinne der Verbesserung

-werde. In der Frage der Aufhebung der Gewerbeordnung ist mitzuteilcn, daß das Ministcro per l'Economia Nazionalc die Kammern der neuen Provinzen ein geladen hat, Vertreter zu einer Konferenz nach Rom zu entsenden, in der,diese wichtige Frage behandelt werden soll. Die Frage drängt nach einer raschen Entscheidung, da die Gewerbebehörden die formell noch aufrecht bestehende Gewerbeordnung faktisch als nicht mehr bindend anerkennen, so daß ein ganz unhaltbarer Zustand geschaffen wurde. Da einzelne Sottoprefetturen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 02.11.1900
Umfang: 8
sind. Andererseits ist eine geordnete auf ihrer Plenarzusammensetzung aufgebaute Thätigkeit d?r Kammern nur bis Ende diese? IahreS gesichert, weil das Mandat jener wirklichen K.imincr- mitglieder, deren Functionsdauer nach 8 L des Kammer- gesetzt? vom Jahre 1868 beieits am 31. December 1899 ablief und niit dem Gesetze vom 27. December 1899 :>nr bis Ende 1900 erstreckt wurde, mit diesem Datum erlischt. Die Kammern würden sohin nach diesem Zeitpunkte nur mehr über die Hälfte, in vielen ' Fällen über weniger

als die Hälfte ihrer Mitglieder verfügen. Die von den Kammern fortlaufend wahr zunehmenden Interessen von Production und Handel, welche angesichts der im Zuge befindlichen zolltarifari schen Arbeiten besondere Fürsorge erheischen, wie nicht minder die Rücksicht auf die seitens der Kammern nach dem 31. December 1900 vorzunehmenden Wahlen in den Reichsrath legten der Regierung die Pflicht auf, einer Unterbrechung der Beschlussfähigkeit dieser Körper schaften vorzubeugen. Da eine Ausschreibung der Kam mer

-Ei gänzungSwahlen auf Grund der obsolet ge wordenen bisherigen Mahlordnungen nicht in Frage kommen konnte, andererseits aber eine Ncnconstruieruug der Kammern auf Grund neuer Wahlordnungen, schon mangels der hiefür nothwendigen gesetzlichen Voraus setzung, innerhalb dieses Jahres unmöglich ist, so er übrigte nur die provisorische Verlängerung der Man date der zum Ausscheiden bestimmten Mitglieder, eine Maßnahme, welche sich lediglich als eine Erneuerung des bereits mit dem Gesetze vom 27. December 1899

geschaffenen Provisoriums darstellt. Die Dauer der Mandatsverlängerung iru»de diesmal nicht kalender mäßig beschränkt, sondern derart festgestellt, dass sie bloß bis zum Zeitpunkte der behnss Vornahme der Neuwahlen auf Grund der genehmigten neuen Wahl ordnungen zu verfügenden Auflösung der Kammern zu gelten hat. Seitens der Regierung wird nicht ver säumt werden, diese Zwischenzeit thunlichst abzukürzen. Die bosnischen Bahnen» In der Frage der bosnischen Bahnen ist, wie das k. l. Telegraphen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 03.09.1866
Umfang: 6
vor dem Gesetze, individuelle, NeligionS- und P.reßfrciheit. letztere jedoch ,int. gewissen Einschränkun gen, die sich aus Präzedenzfällcn leicht erklären lassen. i Der König rief nach dieser Eharie jedes Jahr zwei Kammern zusammen; die Session der einen Kammer begann und endete zugleich mit jener der andern.. Der König prorogirte sie. Er konnte die Depuiirtenkam- uier auch auflösen, mußte aber sodann binnen LMona- ten eine neue Versaminlung berufen. Die Kammer der Deputirten wurde jedes Jahr zum fünften

Theile er neuert. Die Berathschlagung in der PairSkcin^üir war' geheim^ die Sitzungen' 'd«r-.Pep.ütlstenkanchier.'^i»Än^ dagegen öfsentlich.' ^Die /'gtsehgeb't.n.d.eGeÄalt'.'wurdeV gemeinschaftlich' vom Könige And den beiden' Kammern' ausgeübt. Der König schlug das Gesetz' vor nach Be lieben in der 'Kamiiitr.'/d'tr, H.airS. odev in ' jener, der' Deputirten; auch konnicn'die Kammern,' jedoch 'nur in' Uebereinstimmung, den König bitten, über'irgend einen Gegenstand einen Gcsetzoorschlag

zu machen und ange-' ben, was sie glauben,'daß' ein Gesetz ^.enlhftllen'solle. Jedes Gesetz forderte freie Berathung und die Zustim mung der Mehrheit jeder der Heiden Kammern : der König allem sanktioiiirte. uiid 'promulgirte'die Gesetze.' Der die Auflagen. betreffende ^Gesetzentnäurf mußte zuerst in die Depulirtenkamliler/ ünd erst wenn er von derselben genehmigt worden,- in die^Pairökäinmer.ge? bracht werden. Keine Aufläge ' kckinte - ausgeschriebett' werden, wenn sie nicht' von beiden Kammern bewilligt uud

- über Hochverrath. Die Kammern haben das Petition«-, recht und . jeder der Deputirten hat das Recht, schrift liche Petitionen der Privaten anzanehmen^ Kein Pair kann in Kriminalsachen anders als vermöge eines Be fehls feiner Kammer arretirt und gerichtet werden. Gegen ein Mitglied der Deputirienkammer kann wäh rend der Session und in den vorhergehenden und fol-- genden sechs Wochen keine Verhaftung statthaben. In. Kriminalsachen kann während der Sesiion. nur - nach vorgängiger Erlaubniß d«r Kammer ein Mitglied

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