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Der Arbeiter
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Seite 3 von 12
Datum: 24.01.1934
Umfang: 12
und mit der sozia- l e n Stellung des Arbeiters. Es wäre ganz verfehlt, die Arbeiterkammern wegen der vergangenen, oft ein seitig parteipolitischen Ausnützung abzulehnen. Dadurch würde sich die Arbeiterschaft nur selbst von der ständischen Mitarbeit und Einflußnahme auf wirt schaftliche Gestaltungen der Zukunft ausschalten. Der unpolitische Grundgedanke ständischen Aufbaues muß in den Kammern wieder zur Geltung gebracht werden und sodann der der Arbeiterschaft entsprechende Einbau im neuen Ständestaate erfolgen

. Die Kammern und der Kapitalismus treten vor allem in dem Streben der Kammern, die Angestellten und Arbeiterschaft vor den Auswüchsen des Kapitalismus zu schützen, in engere Berührung. Nachdem der Arbeiter und Angestellte in hohem Matze in seiner Wirtschaftsexistenz von der Funktion des Kapitals abhängig ist, wird es jedem verständlich fein, daß die Kammern als Instrumente dieser Klasse sich viel mit dem Kapitalismus zu beschäftigen haben. Alle Fragen einer planmäßigen, die Volkswohlfahrt för dernden

Kapitalsverteilung, der Lösung der Erstarrung volksausbeutender Tendenzen, Entpolitisierung der Kapital-Verwendung, Einschränkung kapitalistischer Profitüberquoten und alle sonstigen Reparaturfragen des kapitalistischen Wirtschaftssystems treten hiebei in Erscheinung. Der Einfluß der Kammern auf die kapitalistischen wirtschaftlichen Vorgänge kann manche Konsliktsgefahren ausschalten oder verringern. Die Leistungen öee Man mag mit mehr oder weniger Grund bei ein zelnen Arbeiterkammern eine gewisse einseitige Stel

lungnahme der Führung im Sinne der sozialdemokra tischen Partei bekritteln, eines bleibt unbestritten: in den Arbeiterkammern wird gearbeitet. Seit 1921 ha ben sie viel nützliche und fruchtbare Arbeit geleistet. Mehr als die Berufskammern anderer Stände! Wer das bezweifelt, mutz sich von der Sprache der Zahlen korrigieren lasten. Leider stehen uns keine Gefamt- zifsern von allen Kammern zu Gebote. Vor uns liegt nur eine Zusammenstellung über die Tätigkeit der Innsbrucker Arbeiterkammer

gesellt sich noch eine große Reihe klei nerer statistischer Arbeiten, die in den „Wirtschafts- statistischen Jahresberichten" der Kammer zusammen- die sonst das Wirtschaftsleben schwer erschüttern wür den. Der Einfluß der Kammern auf die Gestaltung der Zolle von Rohprodukten und Lebenshaltungsbedarf, auf die Höhe der Ein- und Ausfuhrkontingente und vieles andere durch Darlegung stichhältiger Ansichten der Arbeiterschaft verhindert gegebenenfalls von Haus aus geplante Fischzüge des Kapitalismus

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 13.04.1921
Umfang: 8
Volks.Zeitung i@eife 2 ;ter= und Ang es Le ll lenk arnm er n paralysiert wer den muß. Man könnte einwenden, daß durch den poli- itischen Einfluß der Arbeiterklasse in der gesetz gebenden Körperschaft die schlimmsten Dinge auch ohne Kammern verhindert werden können. Wer das behauptet, unterschätzt den Einfluß der Verwaltung des Staates auf die gesamte Volks wirtschaft, der sich nicht zuletzt auf dem Nucken der breiten Massen des Volkes austobt. Die Verwaltung zu beeinflussen, für -die Arbeiter

klasse unangenehme Dinge schon im Keime zu ersticken, wird die vornehmste Aufgabe der Ar- 'beiterbcnnmern sein. Aber die Kammern haben auch noch andere Aufgaben. Ich stelle von vornherein fest, daß Arbeiterkammern nur dann für die Arbeiter klasse wirksam sein können, wenn sie sich auf fest- lgefirgte Gewerkschaften stützen und von diesen geistig getragen werden. In Frankreich und Ita lien konnten die bestehenden Kammern bis heute »nicht viel positive Arbeit leisten, weil ihnen diese lvertvolle

Grundlage fehlte. In Oesterreich liegen die Dinge heute schon wesentlich anders. Unsere gut cmKgebcmten Gewerkschaften bieten uns die Gewähr, daß die Arbeiterschaft nicht in den Irr glauben verfallen wird, wie dies in einigen an deren Ländern geschah, die Kammern könnten ein Ersatz der Getnerkschasten werden. Die Kam mern können u# werden die Gewerkschaften nicht ersetzen, das ist nicht ihre Aufgabe; was sie aber können, ist, den Gewerkschaften das geistige Nüskzeng für den täglichen Kampf zu schaffen

, wie es die Handels- und Gewerbekammern für die Unternehmerklasse besorgen. Die Arbeiter- und An-gestelltLnkammern sol len das Proletariat put wirtschaftlichen Denken erziehen, an dem es heute in weiten Schichten der Bevölkerung noch mangelt. Sie werden vor allem 'einen Stab von Menschen heranbilden, der, wenn die Arbeiterklasse die politische Macht er obert, befähigt ist, die Produktion zu übernch- men und zu leiten. ; Es wird den Kammern an Aufgaben und Ar beit nicht fahlen. Die Löfung dieser Aufgaben

wird wesentlich von den Personen abhängen, die zur Leitung der Kammern berufen werden. Hof fentlich werden, wie alle proletarischen Organi sationen» auch die Kammern ihre Pflicht er füllen. Ferdinand Hanusch. Me wird gewM? Der Wähler tritt ins WähUokal, nennt seinen Namen. Ueber seine Person muß er sich aus- weisen. Als Urkunden oder amtliche Bescheini gungen zum Beweise der Identität der Perso nen kommen insbesondere in Betracht: Tauf-, Geburts- und Trauscheine, der Heimatsschein, Pässe, Arbeitsbücher

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 16
Datum: 21.12.1919
Umfang: 16
über die Errich- tungvonArbeiterkammern behandelt die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der im Gewerbe, in der Industrie und im Han del. im Verkebr und im Bergbau tätigen Arbei ter und Angestellten. Zur Förderung der auf die Hebung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Arbeiter und Angestellten abzielenden Be strebungen werden Arbeiterkammern errichtet. Tie Standorte und Sprengel der Arbeiterkam mern werden durch die Standorte der Kammern für Handel und Gewerbe bestimmt. Die Arbei- terkammcrn

haben Gesetzentwürfe, die gewerbliche,, in-, dustrielle oder kommerzielle Jnteresien oder Fra-i gen der Arbeitsverhältnisies berühren, vor der Einbringung dieser Gesetzentwürfe ihrer gesetz gebenden Körperschaften sowie besonders wich tige Vollzugsanweisungen, die die erwähnten Interessen und Fragen berühren, vor ihrer Er- . laffung den Ar^iterkammern zur Beautachtung zu übermitteln. Die staatlichen und autonomen. Behörden, die Kammern -für Handel. Gewerbe und Industrie, die Gewerbeaenosiens^asten. die' Anstalten

der sozialen Fürsorge, die Berufsvev- einiaungen der Arbeiter und Anaestellten und die Betriebsräte stnd vervstichtet, den Arbeiter kammern aus Verlangen die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten erforderlichen Auskünfte zu er teilen'und die Kammern in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. - : Jede Arbeiterkammer zerfällt mindestens in zwei Sektionen, und zwar in die Sektion der Arbeiter und jene der Angestellten. Die Beru fung der Mitel'>der ertolat nach den Grund sätzen der Verhältniswahl d^kte geheime Wahl

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 04.10.1884
Umfang: 12
dürste, die vollständige Erneuerung der Kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen herbeizuführen, was die Auflösung der Handels- und Gewerbekammern (mit Ausnahme jener in Prag, welche bereits auf Grund der neuen Wahlordnung neu constituiert ist und jener in Trieft, welche bei der Wahlresorm außer Betracht geblieben ist) zur Voraussetzung hätte. Die Auflösung der Handels und Gewerbekammern liegt nach Z 23 des Gesetzes vom 29. Juni 1363, R. G. B. Nr. 35, in der Machtsphäre des Handelsministers

. Die Kammern, welche mit 31. December 1334 ihre Ergänzungs wahlen zum Abschlüsse zu bringen haben, sind fol gende: Salzburg. Graz, Klagenfurt, Rovigno, Ro- vereto, FUdkirch, Reichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz. Für' die voll ständige Erneuerung der Handels» und Gewerbe kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen, so» hin für die Auflösung derselben sprechen mehrfache Gründe. Bevor auf die Erörterung derselben einge gangen wird, muss Folgendes vorausgeschickt

werden: Eine Reihe von Kammern hat die letzten Ergänzungs wahlen im December 1333 auf Grund der alten Wahlordnungen vorgenommen; sie sind also gegen^ wärtig, obgleich die neuen Wahlordnungen in Kraft stehen, doch vollständig auf Grund der alten Wahl ordnungen zusammengesetzt, da die neuen erst im Anfange 1334 die Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers erhielten. Es sind dies: die Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brüni-. HDie einzige Kammer, welche schon

jetzt vollständig auf der Basis der neuen Wahlordnung besteht, ind.m sie im August 1334 nach vorausgegangener Auflösung neu constituiert wurde, ist die Handels- und Gewerbekammer in Prag. Außer Betracht blieb bei der Wahlreform die Kammer in Trieft wegen der speciellen, dort ob waltenden Umstände. Besondfre Verhältnisse bestehen bei den Kammern in K:a!>!u und Lemberg. Bei beiden Kammern wurde» die neuen Wahlordnungen bereits mit Ende 1333 provisorisch genehmigt, mit dem Auftrage, diese neuen Wahlordnungen

sind die Ergänzungswahlen Anfang 1334 durchgeführt worden. Die Gründe, welche für die Auflösung der Kammern (mit Aus nahme jener in Prag und Trieft) sprechen, sind die folgenden: I. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: 1. Bei den Kammern in Salzburg, Graz, Klagenfurt, Rovigno, Rovereto, Feldkirch, Neichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz im Jahre 1333; 2. bei den Kam mern in Wien, Linz, Leoben. Laibach, Görz, Inns bruck

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 13.02.1902
Umfang: 8
können. Bei anständig be triebenen Kohlenbergbauen werden demnach die durch den Abbau der Kohle entstandenen Hohlräume ent weder ausgefüllt (versetzt) oder sie werden zum voll ständigen Verbruche gebracht, und zwar einzeln nach einander, wie sie entstehen. Im nordwestlichen Böh men werden jedoch die ini Kohlenflötze hergestellten Höh.'en (Kammern oder Pläne genannt) wed^r aus gefüllt, noch auch nach dem Verlassen vollständig zu Bruche gebracht, sondern sie werden einfach, wie dies weiter unten beschrieben

-, dann die Humusschicht?. Ober halb des Kohlenflötzes, mitten im Tegel eingebettet, kommen sehr große Schwimmsandlinsen vor, (Räume, ausgefüllt mit Wasser und Sand) die unter großem Drucke stehen. Die Kohlengewinnung besteht nun nach der pri mitivsten, auch bei den Chinesen in Anwendung ste henden Art und Weise darin, daß man im 15 M. dicken Kohlenlager Kammern von 6 Meter bis 8 Meter im Quadrat und von 6 M^ter Höhe aus höhlt. Es ist dabei zu bemerken, daß die Kohle sehr fest ist, denn nicht nur die ebenfalls

in der Kohle hergestellten Gänge (Strecken), sondern auch die Abbaukammern bleiben bis zu einer gewissen Größe ohne Zimmerung (Bölzung) lange Zeit, ost viele Jahre stehen, ohne einzubrechen. Zwischen den einzelnen Kammern muß natürlich eine Kohlenwand von 4 Meter bis 6 Meter Dicke stehen bleiben. Es ist einleuchtend, daß in Folge des Stehen bleibens dieser Wände und deshalb, weil die Kam mern nur bis 6 Meter und wenig mehr hoch ge macht werden können, während das Kohlenflötz je doch 15 Meter dick

solcher Kammern gleichzeitig hergestellt, um auf einmal rücksichtslos recht viel Kohlen zu ge winnen, was bei einem den bergtechnischen Grund regeln entsprechenden Abbaue, beispielsweise auch bei einem Bruchbaue, bei dem jeder entstandene Hohl- raüm, ehe man mit einem neuen nebenan beginnt, zuerst für sich allein zu Bruche gebracht wird, nicht möglich wäre. Wenn eine solche Abbaukammer nun eine gewisse Größe erreicht hat und die Kohlenwände und deren Decken zu krachen (lauten) beginnen, daher das Ar beiten

wegen herabfallender Kohlenstücke nicht mehr sicher ist, werden ihre Eingänge mit einer Mauer verschlossen, und es wird nebenan sofort mit dem Aushöhlen einer neuen Kammer begonnen; ja in den meisten Fällen werden mehrere Kammern gleich zeitig nebeneinander hergestellt. Da eine solche Kam mer einen durchschnittlichen Rauminhalt von 400 Kubikmeter hat und ungefähr 40 Waggons4000 Meterzentner Kohle gibt, so höhlt eine derartige Schachtanlage, die 100 Waggons Kohle im Tage fördert, täglich bei drei

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Neueste Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 20.05.1934
Umfang: 8
, ist nunmehr veröffentlicht, wird jedoch erst durch ein besonderes Uebergangsgefetz in Kraft treten. In Pressc erörterungen und Kundgebungen verschiedener Interessevertretungen ist dabei mehrfach der Wunsch geäußert worden, die Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie, welche eine ständische Vertretung der gewerblichen Gütererzeugung und Gütervermittlung, soweit die Arbeitgeberseite in Betracht kommt, bereits darstellen, einer gründ lichen Umgestaltung zu unterziehen und sie in besondere Indu striekammern

, Handelskammern und Gewerbekammern zu zerlegen. Dies würde notwendig auch erfordern, daß die Arbeitnehmer ge trennt nach diesen Gruppen ständisch eingegliedert würden. Dem gegenüber haben nicht nur die Kammern auf die langjährige bewährte Zusammenarbeit der drei in den Kammern verbundenen Berufs- Bä&fhAlff kiertelgvsrea und Eiermakkaroni §gKI»(II6lj sind immer von gleicher Güter gruppen und die notwendigen Nachteile einer Trennung hingewiesen, sondern nahezu in allen Bundesländern haben auch die Spitzenver

- bände von Handel und Gewerbe sich eindeutig für die bisherige Gemeinsamkeit ausgesprochen. Auch der Verband der Indu striellen yon Vorarlberg hat gleichfalls auf die vielen gemeinsamen Interellen hingewiesen und den Standpunkt vertreten, daß auch bei einer Trennung der bestehenden Kammern in jedem Land eine Lan desstelle und für das gesamte Bundesgebiet eine Bundesstelle ge schaffen werden müßte, um eine zweckmäßige Zusammen- f a s s u n g von Handel, Gewerbe und Industrie zur besseren Inter

werde voraussichtlich die G e w e r b e sp erre außer Kraft treten. Auf Veranlassung des Handelsministers wurden bei den Kammern Stellen mit der' Aufgabe errichtet, alle zutage tretenden Wünsche und Beschwerden betreffend die Konsum vereine zu sammeln und sodann an das Bundesministerium für Han del und Verkehr geeignete Anträge zu stellen. In einer Anzahl von Fällen hatte die Kammer Vorschläge für die kommissarische Besetzung der Genofsenschaftsvorstehungen zu erstatten, so u. a. auch für die Genossenschaft

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 14.08.1849
Umfang: 6
die nnteri» 23. Juni und 13. Juli d. 2. verkündete Erklärung des Knegszustandes und des Standrrchts auf weitere vier Wochen. (A. Z.) Kassel, 8. August. Die hiesige Zeitung meldet: Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsakt KurhesseiiS zum Berliner Bündniß vom 26. Mai am 6. d. M. allerhöchsten Orts sanktionirt worden. Berlin. Eröffnungsrede der Kammern. „Meine Herren! Se. Majestät der König habe» mir den Befehl ertheilt, in Allerhöchstihrem Namen die Kammern zu eröffnen. Das Ministerium heißt den Augenblick

eines wahrhafte» nationale» BundesstaatS unzertrennlich sind. Wegen Bildung desselben sind Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der deutschen Staaten gepflogen worden; die bereits erlangten Erfolge, worüber den Kammern vollständige mit Urkunden belegte Vorlagen gemacht werden sollen, berechtigen zu der Hoffnung, daß unsere Bemühungen mit dem Beistände aufrichtiger und erleuchteter Vatcrlandösrcunde, vornehmlich der Män ner. welche als Vertreter des preußischen Volks hier vcilaimmlt sind, nicht fruchtlos

bleiben werden. Die Leidenschaften, welche in der erste» Hälfte dieses Jah res der Lösung der deutsche» Versassungssrage sich be mächtigt hatten, machen jetzt einer besonnenen Erwä gung Platz, und der nothwendige Aufschub, welchen die Znsainiiieiibernfuiig der Kammer» gefunden hat, wird in dieser Beziehung gnte Folgen haben. Es ist nicht möglich gewesen, den Zusammentritt der Kammern so zeitig als es der 4öste Artikel der VersassungSurkuiide vorschreibt, zu bewirken. Während schon die bcklagcus

bei dem Man gel einer allgemeinen direkte» Besteuerung eine geräumi gere Frist zur Einberufung der Kammern. Im Bewnßt- >epn der außerordeullicheu Veraulworllichkeit, die iv-gcii dieser ganzen Angelegenheit auf u»S ruht, werden wir die Gründe unseres Verfahrens in einer besonderen Vor lage vollständig auseinandersetzen. Außerdem hat die Regierung inzwischen durch einige Verordnungen der Wiederkehr anarchischer Zustände vorzubeugen versucht. Indem sie dadurch der dringenden Gefahr eines fortge setzten

MißbrauchS der Volkssreiheiten entgegengetreten ist', und manche bei der Umgestaltung der Verhältnisse fühlbar gewordene Lücken der Gesetzgebung vorläufig auszufüllen bemüht gewesen ist, hofft sie die unausge setzte Thätigkeit der Kammern, welchen alle auf Grund deS Art. der Lersassungsurkunde erlassene Verord nungen »»verweilt vorgelegt werden sollen, vor Stö rungen bewahrt zu haben. Diese Thätigkeit wird un verzüglich durch die Revision der Verfassung, durch Be rathung der Entwürfe einer neuen Gemeinde

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 11.10.1895
Umfang: 4
den alpcnländischcn Kammern wohl kaum befolgt werden. Ans cincr Konferenz der letzteren am 3. September zu Salzburg, an welcher sich die Kammern von Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurr, Laibach, Innsbruck, Bozen und Fcld- kirch betheiligteu, wurden die Schwierigkeiten besprochen, welche sich gerade für die alpcnländischcn Kammern ergeben. Sic sind theils technischer, theils sinanzieIler Natur. Die ersteren ergeben sich daraus, daß es in vielen Fällen, nament lich in den abgelegenen Hochthälern äußerst schwer

hatte, nur von den Vertretern dreier Kammern bejaht. Die Delcgirten der übrigen fünf Kammern glaubten diese Frage verneinen zu sollen. Denn die Gründe, welche sür eine gänzliche Ableh nung ins Feld geführt werden, scheinen keineswegs stichhälug zu sein. Man führt einmal an, die Kammern könnten seitens dcr Regierung nicht verpflichtet werden, eine so kostspielige Gc- ' wcrbebelriebSausnahme durchzuführen. ES wurde nun schon mehrfach die gesetzlich? Bestimmung citirt, auf Grund welcher die Kammern zu periodischen

. Es ist im Gegcntbeile zu betonen, daß hier ein wichtiges Moment sür die Durchführung dcr Betriebsau'nahmc durchdie K a m m c rn liegt. Sehr richtig schci: t uns zu sei», was dcr Sckrctär der Wiener Kammer Dr. Mansch auf der Sekretären Konferenz in dieser Hinnchi sagte: „Vergesse man nicht, daß die Jnstilulion dcr Kammern in ihrer jetzigen Gestalt doch nick! über jedc Anfechtung er haben ist. Man weiß, welche Schlagwerte in die Massen ge worden werde,. und mau weiß, daß cs unscrc Aufgabe sein muß, die Kammern

aus alle Gewerbezweige zuerstreckeu und die persönliche Erhebung als die allein mögliche Methode zu beschließen.' Fasten wir die angeführten Erwägungen zusammen, so schcn wir, daß die kleinen Kammern am besten thun, wedcr eine vorbehaltsloö bejahende, noch cine unbedingt verneinende Haltung einzunehmen, sondern einen Mittelweg einzuschlagen. Sie können ans vollster Ueberzeugung den Prinzipien dieser Reform sympathisch gegenüberstehe!', den wahren Fort schritt, welcher in denselben liegt, anerkennen

und auch die feste Absicht ausdrücken, dcn technischen Schwierigkeiten bei der Durchführung zu begegnen, allein sie müssen auch die finan zielle Last ins Auge fasten. Die kleinen Kammern werden oielclbcn allcin nicht tragen können und die Unterstützung der Regierung anrufen müssen. Dieser Standpunkt dürfte sich auch der öozener Kammer empfehlen. Gelingt eö ihr, die Durchführung dieses Werkes mit Unterstützung dcr Regierung lind durch eigene Opferwilligkeit zu sicher», dann wird sie selbst nur an Anschcn und Ver

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 14
Datum: 10.03.1955
Umfang: 14
Berufsstandesangehörigen vielfach, teils zufolge ihrer harten Arbeit, teils aber auch deswegen, weil die Aufklärung fehlt, diesen Wahlen nicht die entsprechende Be deutung beimessen — bei den letzten Kammerwahlen vor fünf Jahren betrug die Wahlbeteiligung nur etwas über 60 Prozent —, ist es notwendig, über die Bedeutung der Kammern und der Kam merwahlen etwas zu schreiben. Kammern (Arbeiterkammer, Landwirtschafts kammer, Handelskammer, Ärztekammer, Rechts anwaltskammer u. a.) sind gesetzliche Körper schaften zur Vertretung

lediglich, daß die betreffende gesetzliche Vertretungskörperschaft (der Ge meinderat, der Landtag, die Kammer) für den Steuer- und Umlagepflichtigen zuständig ist. So wie der Gemeinderat je nach Bevölkerungs anzahl der Gemeinde aus 8, 10, 12, in Innsbruck sogar aus 40 Mitgliedern besteht; so wie der Tiro ler Landtag aus 36 Abgeordneten besteht, so be steht die Landeslandwirtschaftskammer für Tirol aus 42 Delegierten und die Bezirkslandwirtschafts kammern in Imst, Landeck und Reutte aus je 10, in Schwaz

mit der ÖVP mög lichst viele Abgeordnete zum Landtag oder zum Nationalrat zu bekommen, genau so trachtet der Tiroler Bauerbund am 27. März, durch seine Kan didatenliste möglichst viele, ja alle Delegierten in der Vollversammlung sowohl wie in den Bezirks vorständen der Kammern wieder zu bekommen. Vor fünf Jahren, bei den letzten Landwirt schaftskammerwahlen, hat der Tiroler Bauerbund zu 100 Prozent die Mandatare, das sind seine Be auftragten in der Landeslandwirtschaftskammer (Vollversammlung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 10
Datum: 21.10.1909
Umfang: 10
der Vorlage unter Berücksichtigung der vom Kam- mertagc zu fassenden Beschlüsse in die Wege zu leiten nnd die neue Borlage vor ihrer Ein bringung im Abgeordnetenhaus,: den Kammern zur Begutachtung zu übermitteln. Kammerrat Giuzkcy (Neicheuberg) bean tragte, an diese Resolution die folgende anzu schließen: „Ter Kammertag hält es für eine uuabweisliche Pflicht, der Regierung, die Öf fentlichkeit über die beabsichtigte Art der Be deckung des bedeutenden Mehrerfordernisses für die Sozial-Versicheruug

Wrba das Wort zu folgeudeu Aussühruugeu: Iu Vertretung des HandelsministerS, der zu seinem Bedauern ver hindert ist, an Ihrer festlichen Veranstaltnng teilzunehmen, beehre ich mich, Sic im Namen der Negierung auf das herzlichste zu begrüße«, und erfülle die angenehme Pflicht, für die freundlichen Worte der Anerkennnng zu dan ken. Die Vertreter sämtlicher Kammern des Reiches haben sich hcntc zu einer bedeutungs vollen Tagung geeinigt. Die Handels- und Gewerbekammern repräsentieren die älteste

durch das Gesetz geschasseuc Interessen-Vertretung, und ihre Geschichte ist mit der Wirtschaftsgeschichte Österreichs auf das engste verknüpft. In be wegten Tagen und mit Beginn der versassnngs- mäßigen Aera umgestaltet, habeu die Kammern den Nenanfban Österreichs miterlebt und an der wirtschaftlichen Nenorganisation des Staates eifrig und erfolgreich mitgewirkt. In einer Epoche, während welcher Jahrhunderte alte Wirtschafts fragen unter dem Eindringen umwälzender tech nischer Erfindungen neuen ökonomischen

Organi sationen weichen mußten, ist den Kammern die oftmals schwierige. aber Hochbrdcutsame Aufgabe zugefallen, als Hüter des gefunden Fortschrittes mit Rat und Tat sowohl die In teressen wie auch die Staatsregierung zu un terstützen. Die Kammern haben im stetigen Ansbau ihres Wirkungskreises nnd in einer verständnisvollen Aupassung an die Anforde rungen des modernen Wirtschaftslebens sich einen tiefgreifenden und umfassenden Einfluß errungen. Diese ihre Stellung verdanken die Kammern der weisen

Mäßigung, mit der sie in Berücksichtigung aller ihnen anvertrauten Interessen stets das allgemeine Wohl im Ange behalten haben, und der außerordentlich hoch stehenden Qualität ihrer Leistungen. In un mittelbarer Berührung mit den erwerbenden Kreisen sind ihnen auch die zahlloseu Verschie denheiten nnd stete« Wandlungen des Wirt schaftslebens nicht fremd geblieben. Zweifellos hätte die Organisation, die den Kammern ge geben wurde, die heutige Höhe nicht erreichen können, wenn sie nicht Männer gesunden

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 31.01.1883
Umfang: 4
hat, so pflegt sich das Ministerium mit einer Vorlage seinerseits zu beeilen, welche den Zweck hat, den selbstständigen Antrag gegenstandslos zu machen. So erging es auch dem Antrag des cze- chischen Abgeordneten Mattusch auf Trennung der bisherigen Kammern in selbstständige Handels kammern und Gewerbekammern. Bevor dieser Antrag noch zur „ersten Lesung' im Abgeordnetenhause gelangte, hat der Handels minister an sämmtliche Kammern den Entwurf einer Reorganisation des österreichischen Handels kammerwesens

nach dem Zwecke dieser Neuerung fragen. Ist der Zweck ein wirthschaft licher, da doch die Kammern selbst wirthschaftliche Körperschaften sind? Oder aber ist der Zweck ein parteipolitischer mit Rücksicht auf das den Kam mern zustehende Wahlrecht für Landtage und Reichsrath? Jede Neuerung hat doch wohl den Beweggrund, daß man Ursache hat, mit dem bisherigen Zustande nicht zufrieden zu sein. Ist man also mit den wirthschaft- lichen Leistungen der Kammern unzufrieden oder vielleicht mit den politischen Vertretern

, welche sie entsendet haben? Die erste Frage dürste wohl kaum zu bejahen sein. Denn wie sollte die Regierung mit den wirthschaftlichen Lei stungen der Kammern unzufrieden sein, da sie doch denselben gegen den Willeck der Kammern, ja mit directer Verletzung derselben schon seit Jahren die Gelegenheit zu solchen wirthschaft lichen Leistungen entzieht! Die wesentliche Auf gabe der Kammern besteht ja in der fachmänni schen Begutachtung wirthschaftlicher Gesetzentwürfe, bevor dieselben zur verfassungsmäßigen Behand lung

gelangen, wie dies auch in dem Handels kammergesetze vom Jahre 1868 ausdrücklich be stimmt ist. Die gegenwärtige Regierung hat aber bei allen ihren wirthschaftlichen Vorlagen das Gutachten der Kammern nicht eingeholt. Hin nur die letzten Gesetzentwürfe zu nennen: das Actiengesetz, das Gesetz über den NormalarbeitS- tag der montanistischen Arbeiter, sämmtliche Steuergesetzentwürfe. Also die wirthschaftlichen Leistungen der Kammern waren es wohl nicht, was zur Absicht ihrer Reorganisation geführt

hat, wohl aber der Umstand, daß so viele Han delskammer-Abgeordnete im Landtag und Reichs- rath auf der linken Seite sitzen. Da sucht man nun, wie dies überhaupt bei der gegenwärtigen Regierung üblich ist, wo möglich den Weg der „Ministerial-Verordnnngen' und „Ministerial-Erlässe' einzuschlagen, um ohne die Aufregungen von Parlaments-Verhandlungen doch zum Ziele zu kommen. Wozu die Trennung der Kammern durch ein neues Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz, aber transformiren

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 22
Datum: 25.05.1848
Umfang: 22
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. Z. 33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. - §. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deS Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. K. 33. Der Senat besteht: ». aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. §. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. Z. 38. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeoidncten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. §. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. §. 40. Die Mitglieder.beider Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von' ihren Kom- mittenten keine Instruktionen annehmen. 8> 4t. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. Z. 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer

, welcher eS angehört, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhastet werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt^ hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Z. 44. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung deS Kaisers, und haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. VI. Wirksamkeit deS Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung deö jährlichen Voranschlags der StaatS-Einnahmen und Ausgaben, und deS jährlichen Gebahnmgs-AuSschusscS kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Diese GesetzvorsHlige sind zuerst bei der Kammer der Ab geordneten einzubringen. §. 43. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachmessung der Gründe bei der Regierung aus die Vorlage eines Gesetz-EntwurfeS antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 27.02.1924
Umfang: 8
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlaß des Ministeriums della Eco- nomia Nazionale ist angeordnet worden, daß mit Rücksicht auf die im heurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Es bleiben daher das Präsidium, der Kassaverwal ter, der Kassarevisor sowie die einzelnen Ausschüsse :chne

günstiger. Die Unione erfreut sich einer tatkräftigen und fachkun digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der Vereinigung und im allgemeinen die der Obhut der Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewußt und energisch zu vertreten. Die Uniove wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten DirektionSrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidiuni im Vereine mit dem Sekretariate jenes Organ, welches für die Abwicklung der laufenden Geschäfte

zu sorgen hat und für sie verantwortlich ist, so daß die General versammlung selbst, bei der alle der Unione ange hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter hat. Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl« reichen Delegierten der Kammern besucht. Den Hauptgegenstand ^ Beratungen bildete der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione. ein sebr umfangreiches Elaborat, das die verschiede nen aktuellen, wirtschaftlichen und finanzpolitischen Fragen

. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu erwarten. Ein wichtiger Punkt d:r Re form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz bisher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt :verde. Insbesondere soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung

eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern eingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelangt, soll dieser dem modernen Cultem der Berufsgruppen Vertretung folgen. Die Berussgruppen als solche wäh len ihre Vertreterin dlcKammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dies« Berufsgruppen, d. h. die Zusammenfassung der Be triebe in eine solche Gruppe nicht einem starren Cd- steme folgen, sondern den Kammern

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 27.02.1924
Umfang: 10
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlas; des Ministeriums della Eco- nonlia Nazionalc ist angeordnet worden, daß ipit Rücksicht auf die im lieurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Cs blechen daher das Präsidium, der Kassaverwal- rer. der Kaffarcvisor sowie die einzelnen Ausschüße

belle Camcre' geschaffenen Ein- ! richtung erhielt, war ein durchaus günstiger. Die ! Unione erfreut sich einer tatkräftigen und sachkun- ! digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der ! Vereinigung uird im allgemeinen die der Obhut der .Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewusst und energisch zu vertreten. Die.Unione wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten Direktionsrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidinnr im Vereine

i mit den: Sekretariate jenes Organ, welches für die j Abwicklung der laufenden Geschäfte zu sorgen hat ! und für sic verantwortlich ist, so daß die General- j Versammlung selbst, bei der alle der Unione ange- ! hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter irat. < Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl- - reichen Delegierten der Kammern besucht. j Dm Hauptgegenstand der Beratungen bildete j der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione, ein sebr

. Die sonstige Reform sei bereits in ihren Grmrvzügen fcstliegcnd, es fehle nur noch die Fassung in Gesctzcssorm. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu errvartcn. Ein wichtiger Punkt der Re- form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz l'isher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt werde. Insbesondere

soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern cingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelanzt, soll dieser dem modernen System der Berufsgruppen-Vertretung folgen. Die Berufsgruppen als solche wä len ihre Vertreter in die Kammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dieser Bcrufsgruppen

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 30.06.1924
Umfang: 8
2, Telephon Nr. 70. Annoncen und Verwaltung: Bozen, Waltherplatz Nr. 16, Telephon Nr. 180. Einzelnummer 25 Cent. Ausgabe täglich 12 Uhr mittags. Nr. 148 Montag, den 30. Juni 1934 32. Jahrg. Neuregelung her Handels- uyö Gewerbekammern. Mit kgl. Gesetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eine erhöhte Bedeutung und intensive Mitarbeit

wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen .ProvinM und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gesamtinteressen

wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Consiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giuuta (Ausschuß) und der Präsident. Jeoe Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministers delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag der Kammer in zwei Sektionen

ihren Wohnsitz haben müssen, ist nicht mehr vorgesehen. Die Wahlen in die Kammer erfolgen auf Grund von Wählerlisten, die von den Gemeindeämtern auf Grund der Listen der politischen Wähler zu verfas sen und von den Kammern richtigzustellen sind. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer- Gerüchte über Regierungs umbildung. Der röm.Korrespondent des „Verl. Tagbl.' will von Mussolini nahestehender Seite wissen, daß Mussolini durch die letzten Erfahrungen

. Die Blätter er- ' örtern die Möglichkeit anderer Verbrechen Du nums, darunter auch eines Mordes an dem Pfarrer Minzone bei Ferrara im August vori gen Jahres. taxpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur an: Sitze der Kammer, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kammern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kammertaxe auf al les Einkommen aus Handel

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 06.10.1884
Umfang: 4
stern. Wien l. Wollzellv22. M. Dukes. Wie» l.Rlemersänbl ^ 230 Msntag, den ö. October Nie ÄiistSsuiui der Handels- Gewerbekammern. und In einem officiösen Communique hat die „P. C.' die überraschende Mittheilung gebracht, daß die Auflösung sämmtlicher Handels- und Gewerbe kammern, mit Ausnahme jener von Prag und Triest und die Anordnung der Neuwahlen auf Grund der neuen Wahlordnung unmittelbar be vorstehe. Nachdem das neue Wahlstatut von der Kammer gebilligt worden ist. sorgt die Regierung

für die rasche 'ractische Durchführung der be schlossenen Reformen und ermöglicht jenen weite ren Schichten der Bevölkerung, welche nunmehr auch eine Vertretung in den Handels- und Ge werbekammern erhalten sollen, die Ausübung des ihnen ertheilten Rechtes. Die Gründe, welche laut dem Kommunique für die Auflösung der Kammern sprechen, find die folgenden: 1. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: ». Bei den Kammern in Salzburg, Graz. Kla gefurt

, Rovigno, Roveredo, Feldkirch, Reichenberg, Eger Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz, im Jahre 1888; b. bei den Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brünn, und in Zara und Ragusa im Jahre 1890; e. bei der Kammer in Lemberg im Jahre 1887; 6. bei der Kammer in Spalato im Jahre 1889. 2. Die durch die neuen Wahlordnungen herge stellte sorgfältige Gliederung der Kammern in ihre Sectionen könnte durch bloße Ergänzungs- Wahlen nicht bewerkstelligt

eine Vermehrung der Kategorien in den ein zelnen Sectionen eingetreten, so in der Handels section bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, i» Linz, Salzburg und Reichenberg von 1 auf 3, in Graz von 1 auf 4, in Laibach, Innsbruck, Eger, Pilsen, Budweis von 1 auf 2, in Olmütz von 2 auf 3, in Krakau von 2 auf 4 und in Lemberg don 8 auf 10; dann in der Gewerbesection bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, in Salzburg und Krakau von 2 auf 4, in Graz von 2 auf 5, in Görz, Innsbruck, Reichenberg. Eger

von 2 auf 3, in Pilsen, Budweis. Brünn von 3 auf 4, in Lemberg von 5 auf 1V, endlich in der Montan- fection bei den Kammern in Leoben, Reichenberg, Eger von 1 auf 2 Kategorien. 4. In den neuen Wahlordnungen ist bei einer erheblichen Anzahl von Kammern eine Vermehrung der Anzahl der Mitglieder eingetreten: so bei Salzburg von 16 auf 18, Graz von 32 auf 40, Reichenberg von 40 auf 48, Eger von 28 auf 32, Budweis von 20 auf 24, Troppau von 18 auf 28, Brody von 27 auf 30. Linz von 30 auf 34, Leo ben von 18 auf 24. Görz

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