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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 04.10.1884
Umfang: 12
dürste, die vollständige Erneuerung der Kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen herbeizuführen, was die Auflösung der Handels- und Gewerbekammern (mit Ausnahme jener in Prag, welche bereits auf Grund der neuen Wahlordnung neu constituiert ist und jener in Trieft, welche bei der Wahlresorm außer Betracht geblieben ist) zur Voraussetzung hätte. Die Auflösung der Handels und Gewerbekammern liegt nach Z 23 des Gesetzes vom 29. Juni 1363, R. G. B. Nr. 35, in der Machtsphäre des Handelsministers

. Die Kammern, welche mit 31. December 1334 ihre Ergänzungs wahlen zum Abschlüsse zu bringen haben, sind fol gende: Salzburg. Graz, Klagenfurt, Rovigno, Ro- vereto, FUdkirch, Reichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz. Für' die voll ständige Erneuerung der Handels» und Gewerbe kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen, so» hin für die Auflösung derselben sprechen mehrfache Gründe. Bevor auf die Erörterung derselben einge gangen wird, muss Folgendes vorausgeschickt

werden: Eine Reihe von Kammern hat die letzten Ergänzungs wahlen im December 1333 auf Grund der alten Wahlordnungen vorgenommen; sie sind also gegen^ wärtig, obgleich die neuen Wahlordnungen in Kraft stehen, doch vollständig auf Grund der alten Wahl ordnungen zusammengesetzt, da die neuen erst im Anfange 1334 die Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers erhielten. Es sind dies: die Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brüni-. HDie einzige Kammer, welche schon

jetzt vollständig auf der Basis der neuen Wahlordnung besteht, ind.m sie im August 1334 nach vorausgegangener Auflösung neu constituiert wurde, ist die Handels- und Gewerbekammer in Prag. Außer Betracht blieb bei der Wahlreform die Kammer in Trieft wegen der speciellen, dort ob waltenden Umstände. Besondfre Verhältnisse bestehen bei den Kammern in K:a!>!u und Lemberg. Bei beiden Kammern wurde» die neuen Wahlordnungen bereits mit Ende 1333 provisorisch genehmigt, mit dem Auftrage, diese neuen Wahlordnungen

sind die Ergänzungswahlen Anfang 1334 durchgeführt worden. Die Gründe, welche für die Auflösung der Kammern (mit Aus nahme jener in Prag und Trieft) sprechen, sind die folgenden: I. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: 1. Bei den Kammern in Salzburg, Graz, Klagenfurt, Rovigno, Rovereto, Feldkirch, Neichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz im Jahre 1333; 2. bei den Kam mern in Wien, Linz, Leoben. Laibach, Görz, Inns bruck

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 13.02.1902
Umfang: 8
können. Bei anständig be triebenen Kohlenbergbauen werden demnach die durch den Abbau der Kohle entstandenen Hohlräume ent weder ausgefüllt (versetzt) oder sie werden zum voll ständigen Verbruche gebracht, und zwar einzeln nach einander, wie sie entstehen. Im nordwestlichen Böh men werden jedoch die ini Kohlenflötze hergestellten Höh.'en (Kammern oder Pläne genannt) wed^r aus gefüllt, noch auch nach dem Verlassen vollständig zu Bruche gebracht, sondern sie werden einfach, wie dies weiter unten beschrieben

-, dann die Humusschicht?. Ober halb des Kohlenflötzes, mitten im Tegel eingebettet, kommen sehr große Schwimmsandlinsen vor, (Räume, ausgefüllt mit Wasser und Sand) die unter großem Drucke stehen. Die Kohlengewinnung besteht nun nach der pri mitivsten, auch bei den Chinesen in Anwendung ste henden Art und Weise darin, daß man im 15 M. dicken Kohlenlager Kammern von 6 Meter bis 8 Meter im Quadrat und von 6 M^ter Höhe aus höhlt. Es ist dabei zu bemerken, daß die Kohle sehr fest ist, denn nicht nur die ebenfalls

in der Kohle hergestellten Gänge (Strecken), sondern auch die Abbaukammern bleiben bis zu einer gewissen Größe ohne Zimmerung (Bölzung) lange Zeit, ost viele Jahre stehen, ohne einzubrechen. Zwischen den einzelnen Kammern muß natürlich eine Kohlenwand von 4 Meter bis 6 Meter Dicke stehen bleiben. Es ist einleuchtend, daß in Folge des Stehen bleibens dieser Wände und deshalb, weil die Kam mern nur bis 6 Meter und wenig mehr hoch ge macht werden können, während das Kohlenflötz je doch 15 Meter dick

solcher Kammern gleichzeitig hergestellt, um auf einmal rücksichtslos recht viel Kohlen zu ge winnen, was bei einem den bergtechnischen Grund regeln entsprechenden Abbaue, beispielsweise auch bei einem Bruchbaue, bei dem jeder entstandene Hohl- raüm, ehe man mit einem neuen nebenan beginnt, zuerst für sich allein zu Bruche gebracht wird, nicht möglich wäre. Wenn eine solche Abbaukammer nun eine gewisse Größe erreicht hat und die Kohlenwände und deren Decken zu krachen (lauten) beginnen, daher das Ar beiten

wegen herabfallender Kohlenstücke nicht mehr sicher ist, werden ihre Eingänge mit einer Mauer verschlossen, und es wird nebenan sofort mit dem Aushöhlen einer neuen Kammer begonnen; ja in den meisten Fällen werden mehrere Kammern gleich zeitig nebeneinander hergestellt. Da eine solche Kam mer einen durchschnittlichen Rauminhalt von 400 Kubikmeter hat und ungefähr 40 Waggons4000 Meterzentner Kohle gibt, so höhlt eine derartige Schachtanlage, die 100 Waggons Kohle im Tage fördert, täglich bei drei

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 14.08.1849
Umfang: 6
die nnteri» 23. Juni und 13. Juli d. 2. verkündete Erklärung des Knegszustandes und des Standrrchts auf weitere vier Wochen. (A. Z.) Kassel, 8. August. Die hiesige Zeitung meldet: Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsakt KurhesseiiS zum Berliner Bündniß vom 26. Mai am 6. d. M. allerhöchsten Orts sanktionirt worden. Berlin. Eröffnungsrede der Kammern. „Meine Herren! Se. Majestät der König habe» mir den Befehl ertheilt, in Allerhöchstihrem Namen die Kammern zu eröffnen. Das Ministerium heißt den Augenblick

eines wahrhafte» nationale» BundesstaatS unzertrennlich sind. Wegen Bildung desselben sind Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der deutschen Staaten gepflogen worden; die bereits erlangten Erfolge, worüber den Kammern vollständige mit Urkunden belegte Vorlagen gemacht werden sollen, berechtigen zu der Hoffnung, daß unsere Bemühungen mit dem Beistände aufrichtiger und erleuchteter Vatcrlandösrcunde, vornehmlich der Män ner. welche als Vertreter des preußischen Volks hier vcilaimmlt sind, nicht fruchtlos

bleiben werden. Die Leidenschaften, welche in der erste» Hälfte dieses Jah res der Lösung der deutsche» Versassungssrage sich be mächtigt hatten, machen jetzt einer besonnenen Erwä gung Platz, und der nothwendige Aufschub, welchen die Znsainiiieiibernfuiig der Kammer» gefunden hat, wird in dieser Beziehung gnte Folgen haben. Es ist nicht möglich gewesen, den Zusammentritt der Kammern so zeitig als es der 4öste Artikel der VersassungSurkuiide vorschreibt, zu bewirken. Während schon die bcklagcus

bei dem Man gel einer allgemeinen direkte» Besteuerung eine geräumi gere Frist zur Einberufung der Kammern. Im Bewnßt- >epn der außerordeullicheu Veraulworllichkeit, die iv-gcii dieser ganzen Angelegenheit auf u»S ruht, werden wir die Gründe unseres Verfahrens in einer besonderen Vor lage vollständig auseinandersetzen. Außerdem hat die Regierung inzwischen durch einige Verordnungen der Wiederkehr anarchischer Zustände vorzubeugen versucht. Indem sie dadurch der dringenden Gefahr eines fortge setzten

MißbrauchS der Volkssreiheiten entgegengetreten ist', und manche bei der Umgestaltung der Verhältnisse fühlbar gewordene Lücken der Gesetzgebung vorläufig auszufüllen bemüht gewesen ist, hofft sie die unausge setzte Thätigkeit der Kammern, welchen alle auf Grund deS Art. der Lersassungsurkunde erlassene Verord nungen »»verweilt vorgelegt werden sollen, vor Stö rungen bewahrt zu haben. Diese Thätigkeit wird un verzüglich durch die Revision der Verfassung, durch Be rathung der Entwürfe einer neuen Gemeinde

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 11.10.1895
Umfang: 4
den alpcnländischcn Kammern wohl kaum befolgt werden. Ans cincr Konferenz der letzteren am 3. September zu Salzburg, an welcher sich die Kammern von Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurr, Laibach, Innsbruck, Bozen und Fcld- kirch betheiligteu, wurden die Schwierigkeiten besprochen, welche sich gerade für die alpcnländischcn Kammern ergeben. Sic sind theils technischer, theils sinanzieIler Natur. Die ersteren ergeben sich daraus, daß es in vielen Fällen, nament lich in den abgelegenen Hochthälern äußerst schwer

hatte, nur von den Vertretern dreier Kammern bejaht. Die Delcgirten der übrigen fünf Kammern glaubten diese Frage verneinen zu sollen. Denn die Gründe, welche sür eine gänzliche Ableh nung ins Feld geführt werden, scheinen keineswegs stichhälug zu sein. Man führt einmal an, die Kammern könnten seitens dcr Regierung nicht verpflichtet werden, eine so kostspielige Gc- ' wcrbebelriebSausnahme durchzuführen. ES wurde nun schon mehrfach die gesetzlich? Bestimmung citirt, auf Grund welcher die Kammern zu periodischen

. Es ist im Gegcntbeile zu betonen, daß hier ein wichtiges Moment sür die Durchführung dcr Betriebsau'nahmc durchdie K a m m c rn liegt. Sehr richtig schci: t uns zu sei», was dcr Sckrctär der Wiener Kammer Dr. Mansch auf der Sekretären Konferenz in dieser Hinnchi sagte: „Vergesse man nicht, daß die Jnstilulion dcr Kammern in ihrer jetzigen Gestalt doch nick! über jedc Anfechtung er haben ist. Man weiß, welche Schlagwerte in die Massen ge worden werde,. und mau weiß, daß cs unscrc Aufgabe sein muß, die Kammern

aus alle Gewerbezweige zuerstreckeu und die persönliche Erhebung als die allein mögliche Methode zu beschließen.' Fasten wir die angeführten Erwägungen zusammen, so schcn wir, daß die kleinen Kammern am besten thun, wedcr eine vorbehaltsloö bejahende, noch cine unbedingt verneinende Haltung einzunehmen, sondern einen Mittelweg einzuschlagen. Sie können ans vollster Ueberzeugung den Prinzipien dieser Reform sympathisch gegenüberstehe!', den wahren Fort schritt, welcher in denselben liegt, anerkennen

und auch die feste Absicht ausdrücken, dcn technischen Schwierigkeiten bei der Durchführung zu begegnen, allein sie müssen auch die finan zielle Last ins Auge fasten. Die kleinen Kammern werden oielclbcn allcin nicht tragen können und die Unterstützung der Regierung anrufen müssen. Dieser Standpunkt dürfte sich auch der öozener Kammer empfehlen. Gelingt eö ihr, die Durchführung dieses Werkes mit Unterstützung dcr Regierung lind durch eigene Opferwilligkeit zu sicher», dann wird sie selbst nur an Anschcn und Ver

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 10
Datum: 21.10.1909
Umfang: 10
der Vorlage unter Berücksichtigung der vom Kam- mertagc zu fassenden Beschlüsse in die Wege zu leiten nnd die neue Borlage vor ihrer Ein bringung im Abgeordnetenhaus,: den Kammern zur Begutachtung zu übermitteln. Kammerrat Giuzkcy (Neicheuberg) bean tragte, an diese Resolution die folgende anzu schließen: „Ter Kammertag hält es für eine uuabweisliche Pflicht, der Regierung, die Öf fentlichkeit über die beabsichtigte Art der Be deckung des bedeutenden Mehrerfordernisses für die Sozial-Versicheruug

Wrba das Wort zu folgeudeu Aussühruugeu: Iu Vertretung des HandelsministerS, der zu seinem Bedauern ver hindert ist, an Ihrer festlichen Veranstaltnng teilzunehmen, beehre ich mich, Sic im Namen der Negierung auf das herzlichste zu begrüße«, und erfülle die angenehme Pflicht, für die freundlichen Worte der Anerkennnng zu dan ken. Die Vertreter sämtlicher Kammern des Reiches haben sich hcntc zu einer bedeutungs vollen Tagung geeinigt. Die Handels- und Gewerbekammern repräsentieren die älteste

durch das Gesetz geschasseuc Interessen-Vertretung, und ihre Geschichte ist mit der Wirtschaftsgeschichte Österreichs auf das engste verknüpft. In be wegten Tagen und mit Beginn der versassnngs- mäßigen Aera umgestaltet, habeu die Kammern den Nenanfban Österreichs miterlebt und an der wirtschaftlichen Nenorganisation des Staates eifrig und erfolgreich mitgewirkt. In einer Epoche, während welcher Jahrhunderte alte Wirtschafts fragen unter dem Eindringen umwälzender tech nischer Erfindungen neuen ökonomischen

Organi sationen weichen mußten, ist den Kammern die oftmals schwierige. aber Hochbrdcutsame Aufgabe zugefallen, als Hüter des gefunden Fortschrittes mit Rat und Tat sowohl die In teressen wie auch die Staatsregierung zu un terstützen. Die Kammern haben im stetigen Ansbau ihres Wirkungskreises nnd in einer verständnisvollen Aupassung an die Anforde rungen des modernen Wirtschaftslebens sich einen tiefgreifenden und umfassenden Einfluß errungen. Diese ihre Stellung verdanken die Kammern der weisen

Mäßigung, mit der sie in Berücksichtigung aller ihnen anvertrauten Interessen stets das allgemeine Wohl im Ange behalten haben, und der außerordentlich hoch stehenden Qualität ihrer Leistungen. In un mittelbarer Berührung mit den erwerbenden Kreisen sind ihnen auch die zahlloseu Verschie denheiten nnd stete« Wandlungen des Wirt schaftslebens nicht fremd geblieben. Zweifellos hätte die Organisation, die den Kammern ge geben wurde, die heutige Höhe nicht erreichen können, wenn sie nicht Männer gesunden

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 31.01.1883
Umfang: 4
hat, so pflegt sich das Ministerium mit einer Vorlage seinerseits zu beeilen, welche den Zweck hat, den selbstständigen Antrag gegenstandslos zu machen. So erging es auch dem Antrag des cze- chischen Abgeordneten Mattusch auf Trennung der bisherigen Kammern in selbstständige Handels kammern und Gewerbekammern. Bevor dieser Antrag noch zur „ersten Lesung' im Abgeordnetenhause gelangte, hat der Handels minister an sämmtliche Kammern den Entwurf einer Reorganisation des österreichischen Handels kammerwesens

nach dem Zwecke dieser Neuerung fragen. Ist der Zweck ein wirthschaft licher, da doch die Kammern selbst wirthschaftliche Körperschaften sind? Oder aber ist der Zweck ein parteipolitischer mit Rücksicht auf das den Kam mern zustehende Wahlrecht für Landtage und Reichsrath? Jede Neuerung hat doch wohl den Beweggrund, daß man Ursache hat, mit dem bisherigen Zustande nicht zufrieden zu sein. Ist man also mit den wirthschaft- lichen Leistungen der Kammern unzufrieden oder vielleicht mit den politischen Vertretern

, welche sie entsendet haben? Die erste Frage dürste wohl kaum zu bejahen sein. Denn wie sollte die Regierung mit den wirthschaftlichen Lei stungen der Kammern unzufrieden sein, da sie doch denselben gegen den Willeck der Kammern, ja mit directer Verletzung derselben schon seit Jahren die Gelegenheit zu solchen wirthschaft lichen Leistungen entzieht! Die wesentliche Auf gabe der Kammern besteht ja in der fachmänni schen Begutachtung wirthschaftlicher Gesetzentwürfe, bevor dieselben zur verfassungsmäßigen Behand lung

gelangen, wie dies auch in dem Handels kammergesetze vom Jahre 1868 ausdrücklich be stimmt ist. Die gegenwärtige Regierung hat aber bei allen ihren wirthschaftlichen Vorlagen das Gutachten der Kammern nicht eingeholt. Hin nur die letzten Gesetzentwürfe zu nennen: das Actiengesetz, das Gesetz über den NormalarbeitS- tag der montanistischen Arbeiter, sämmtliche Steuergesetzentwürfe. Also die wirthschaftlichen Leistungen der Kammern waren es wohl nicht, was zur Absicht ihrer Reorganisation geführt

hat, wohl aber der Umstand, daß so viele Han delskammer-Abgeordnete im Landtag und Reichs- rath auf der linken Seite sitzen. Da sucht man nun, wie dies überhaupt bei der gegenwärtigen Regierung üblich ist, wo möglich den Weg der „Ministerial-Verordnnngen' und „Ministerial-Erlässe' einzuschlagen, um ohne die Aufregungen von Parlaments-Verhandlungen doch zum Ziele zu kommen. Wozu die Trennung der Kammern durch ein neues Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz? Belassen wir das alte Gesetz, aber transformiren

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 22
Datum: 25.05.1848
Umfang: 22
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. Z. 33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. - §. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deS Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. K. 33. Der Senat besteht: ». aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. §. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. Z. 38. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeoidncten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. §. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. §. 40. Die Mitglieder.beider Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von' ihren Kom- mittenten keine Instruktionen annehmen. 8> 4t. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. Z. 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer

, welcher eS angehört, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhastet werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt^ hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Z. 44. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung deS Kaisers, und haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. VI. Wirksamkeit deS Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung deö jährlichen Voranschlags der StaatS-Einnahmen und Ausgaben, und deS jährlichen Gebahnmgs-AuSschusscS kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Diese GesetzvorsHlige sind zuerst bei der Kammer der Ab geordneten einzubringen. §. 43. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachmessung der Gründe bei der Regierung aus die Vorlage eines Gesetz-EntwurfeS antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 27.02.1924
Umfang: 8
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlaß des Ministeriums della Eco- nomia Nazionale ist angeordnet worden, daß mit Rücksicht auf die im heurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Es bleiben daher das Präsidium, der Kassaverwal ter, der Kassarevisor sowie die einzelnen Ausschüsse :chne

günstiger. Die Unione erfreut sich einer tatkräftigen und fachkun digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der Vereinigung und im allgemeinen die der Obhut der Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewußt und energisch zu vertreten. Die Uniove wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten DirektionSrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidiuni im Vereine mit dem Sekretariate jenes Organ, welches für die Abwicklung der laufenden Geschäfte

zu sorgen hat und für sie verantwortlich ist, so daß die General versammlung selbst, bei der alle der Unione ange hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter hat. Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl« reichen Delegierten der Kammern besucht. Den Hauptgegenstand ^ Beratungen bildete der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione. ein sebr umfangreiches Elaborat, das die verschiede nen aktuellen, wirtschaftlichen und finanzpolitischen Fragen

. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu erwarten. Ein wichtiger Punkt d:r Re form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz bisher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt :verde. Insbesondere soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung

eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern eingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelangt, soll dieser dem modernen Cultem der Berufsgruppen Vertretung folgen. Die Berussgruppen als solche wäh len ihre Vertreterin dlcKammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dies« Berufsgruppen, d. h. die Zusammenfassung der Be triebe in eine solche Gruppe nicht einem starren Cd- steme folgen, sondern den Kammern

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 27.02.1924
Umfang: 10
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlas; des Ministeriums della Eco- nonlia Nazionalc ist angeordnet worden, daß ipit Rücksicht auf die im lieurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Cs blechen daher das Präsidium, der Kassaverwal- rer. der Kaffarcvisor sowie die einzelnen Ausschüße

belle Camcre' geschaffenen Ein- ! richtung erhielt, war ein durchaus günstiger. Die ! Unione erfreut sich einer tatkräftigen und sachkun- ! digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der ! Vereinigung uird im allgemeinen die der Obhut der .Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewusst und energisch zu vertreten. Die.Unione wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten Direktionsrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidinnr im Vereine

i mit den: Sekretariate jenes Organ, welches für die j Abwicklung der laufenden Geschäfte zu sorgen hat ! und für sic verantwortlich ist, so daß die General- j Versammlung selbst, bei der alle der Unione ange- ! hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter irat. < Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl- - reichen Delegierten der Kammern besucht. j Dm Hauptgegenstand der Beratungen bildete j der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione, ein sebr

. Die sonstige Reform sei bereits in ihren Grmrvzügen fcstliegcnd, es fehle nur noch die Fassung in Gesctzcssorm. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu errvartcn. Ein wichtiger Punkt der Re- form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz l'isher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt werde. Insbesondere

soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern cingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelanzt, soll dieser dem modernen System der Berufsgruppen-Vertretung folgen. Die Berufsgruppen als solche wä len ihre Vertreter in die Kammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dieser Bcrufsgruppen

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 30.06.1924
Umfang: 8
2, Telephon Nr. 70. Annoncen und Verwaltung: Bozen, Waltherplatz Nr. 16, Telephon Nr. 180. Einzelnummer 25 Cent. Ausgabe täglich 12 Uhr mittags. Nr. 148 Montag, den 30. Juni 1934 32. Jahrg. Neuregelung her Handels- uyö Gewerbekammern. Mit kgl. Gesetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eine erhöhte Bedeutung und intensive Mitarbeit

wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen .ProvinM und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gesamtinteressen

wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Consiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giuuta (Ausschuß) und der Präsident. Jeoe Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministers delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag der Kammer in zwei Sektionen

ihren Wohnsitz haben müssen, ist nicht mehr vorgesehen. Die Wahlen in die Kammer erfolgen auf Grund von Wählerlisten, die von den Gemeindeämtern auf Grund der Listen der politischen Wähler zu verfas sen und von den Kammern richtigzustellen sind. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer- Gerüchte über Regierungs umbildung. Der röm.Korrespondent des „Verl. Tagbl.' will von Mussolini nahestehender Seite wissen, daß Mussolini durch die letzten Erfahrungen

. Die Blätter er- ' örtern die Möglichkeit anderer Verbrechen Du nums, darunter auch eines Mordes an dem Pfarrer Minzone bei Ferrara im August vori gen Jahres. taxpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur an: Sitze der Kammer, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kammern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kammertaxe auf al les Einkommen aus Handel

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 06.10.1884
Umfang: 4
stern. Wien l. Wollzellv22. M. Dukes. Wie» l.Rlemersänbl ^ 230 Msntag, den ö. October Nie ÄiistSsuiui der Handels- Gewerbekammern. und In einem officiösen Communique hat die „P. C.' die überraschende Mittheilung gebracht, daß die Auflösung sämmtlicher Handels- und Gewerbe kammern, mit Ausnahme jener von Prag und Triest und die Anordnung der Neuwahlen auf Grund der neuen Wahlordnung unmittelbar be vorstehe. Nachdem das neue Wahlstatut von der Kammer gebilligt worden ist. sorgt die Regierung

für die rasche 'ractische Durchführung der be schlossenen Reformen und ermöglicht jenen weite ren Schichten der Bevölkerung, welche nunmehr auch eine Vertretung in den Handels- und Ge werbekammern erhalten sollen, die Ausübung des ihnen ertheilten Rechtes. Die Gründe, welche laut dem Kommunique für die Auflösung der Kammern sprechen, find die folgenden: 1. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: ». Bei den Kammern in Salzburg, Graz. Kla gefurt

, Rovigno, Roveredo, Feldkirch, Reichenberg, Eger Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz, im Jahre 1888; b. bei den Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brünn, und in Zara und Ragusa im Jahre 1890; e. bei der Kammer in Lemberg im Jahre 1887; 6. bei der Kammer in Spalato im Jahre 1889. 2. Die durch die neuen Wahlordnungen herge stellte sorgfältige Gliederung der Kammern in ihre Sectionen könnte durch bloße Ergänzungs- Wahlen nicht bewerkstelligt

eine Vermehrung der Kategorien in den ein zelnen Sectionen eingetreten, so in der Handels section bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, i» Linz, Salzburg und Reichenberg von 1 auf 3, in Graz von 1 auf 4, in Laibach, Innsbruck, Eger, Pilsen, Budweis von 1 auf 2, in Olmütz von 2 auf 3, in Krakau von 2 auf 4 und in Lemberg don 8 auf 10; dann in der Gewerbesection bei den Kammern in Wien von 3 auf 4, in Salzburg und Krakau von 2 auf 4, in Graz von 2 auf 5, in Görz, Innsbruck, Reichenberg. Eger

von 2 auf 3, in Pilsen, Budweis. Brünn von 3 auf 4, in Lemberg von 5 auf 1V, endlich in der Montan- fection bei den Kammern in Leoben, Reichenberg, Eger von 1 auf 2 Kategorien. 4. In den neuen Wahlordnungen ist bei einer erheblichen Anzahl von Kammern eine Vermehrung der Anzahl der Mitglieder eingetreten: so bei Salzburg von 16 auf 18, Graz von 32 auf 40, Reichenberg von 40 auf 48, Eger von 28 auf 32, Budweis von 20 auf 24, Troppau von 18 auf 28, Brody von 27 auf 30. Linz von 30 auf 34, Leo ben von 18 auf 24. Görz

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 02.07.1924
Umfang: 8
, so drängten sich jetzt auch zu den Aufgelösten der „Compagnie d'armi', zu den Mafiusi, alle aus den Gefängnisjen entflohe nen oder freigelassenen Verbrecher', und als wäre der Eintritt in den Kreis der Mafia ein Reinigungsbad, Neuregelung üer Hanüels- unü Gewerbekammern. Mit kgl. Gefetzdekrel vom 8. Mai 1924, Nr. 750, wurde für das Königreich Italien eine voll kommene Neuordnung der italienischen Handels kammern eingeführt, die jedenfalls geeignet er scheint, dieser Institution eiue erhöhte Bedeutuug

schickt wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen Provinzen und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Rovereto, mit ihren bisherigen Standorten beibehalten werden. Die Ge samtzahl der Kammern wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren und deren Interessen im Einklang

angegliedert wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä- fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Eonsiglio (die Vollversammlung der Kammerräte), die Giunta (Ausschuß) und der Präsident. Jede Kammer muß einen Sekretär und ein Sekretariat haben. Die Zahl der Kammerräte wird vom Ministero delle Economia Nazionale festgesetzt und kann nicht mehr als 40 betragen. Sie können über Vorschlag

von den Kammern richtigzustellen sind.. Die Wähler müssen in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer tarpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl ersolgt nicht wie bisher nur am Sitze der Kanuner, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kanunern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kanunertaxe auf al les Einkommen aus Handel und Gewerbe, deren Höhe

vorzubereiten und durchzu führen hat. Ihm sind die gleichen Befugnisse, wie der Vollversammlung der Kammer eingeräumt. Die Durchführung der neuen Gefetze wird erst er folgen können, wenn das hiefür erforderliche Rego- lamento erlassen sein wird, was in Balde erfolgen dürfte. Die Neuregelung der 'Kammer bedeutet einen Wendepunkt ihrer Tätigkeit besonders in den alten Provinzen, aber auch die Kammern der neuen Pro vinzen können mit Befriedigung diese Regelung be grüßen: denn einerseits liegt

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 23.09.1895
Umfang: 4
gegenwärtig in Meran und sind dort mit der Aufstellung des von ihnen entworfenen Modells für das zu errichtende Haser- Polkswirllischast. (H a ii d e l S- u n v G e w erb e ka m m e r.) Anfangs des MonatS fand in Salzburg eine Berathung von Vertretern der alpenländischea Handels- und Äewerbekammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kammern zu der allgemeine» BerriebSansnahme, wie sie in der neuen Instruktion sür den 1896 zu erstattenden Ouin- quenalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstand

hatte. An der Ver sammlung betheiligten sich die Kammer» von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Magens»«, Laibach, Linz und Salzburg. Die Berathung hatte wesentlich nur insormativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Äerichterstattnug an das Plenum der Kammern und an das Handeisniinisterinm zu erzielen. Einig waren sämmt liche Vertreter i» dem Bedenken, daß die Durchführung der Be- triebsaufnahine auf Grundlage des kvmplizirten Fragebogens, ferner mittelst der ;u bestellenden statistischen KommWre

am Lande großen, vielleicht mitunter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, daß die Zeit für die Vornahme ver Vorarbeiten zu kurz bemessen sei und daß insbesondere die budgetäre Lage der Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung ans staatlichen Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter von drei Kammern, wenn sie auch nicht insgesammt die allgemeine Be- triebsaufnahme als solche ablehnte», sich auS den angeführten

Gründen nnd ans prinzipiellen Erwägungen doch gegen die Durchführung der BeiriebSaufnahme im Wege der Kammern und deren Verbindung mit der Volkszählung auSfprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Nothwendigkeit der Reform nnserer Gewerbestatistik und zwar im Sinne des In struktionsentwurfes, anerkannt, die Vollziehung mid Verarbeitung der BetriebSaufnahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speziell auch im Interesse des Kammerdienstes selbst be zeichnet und dabei

betont, daß bei Vornahme ver Betriebsauf- nahme seitens der statistischen Zentralkoinmission den Kammern der für die Detailkenntnis gerade so wichtige Einblick in die Verhältnisse des Handels und Gewerbes ihrer Bezirke entgehen würde. (GctrcidcpreiscdcSJn n SbruckerLag erhauseS) vom 14. Sept. 1895. Weizen fl. 8.60—9.10, Roggen st. 7.A0—8.1», Mais gelb fl. —.0 —'0, dto. Cinquaulin fl. —.0—0.—, Haser fl. 7.90—9.—, Gerste sl. —.0 —.0. Netto Kassa ver I0,0l'0 Kilogramm. Briefkasten der Redaktion

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 12
Datum: 23.02.1924
Umfang: 12
Aamit«?, d«l». i. i ttt l. !! ^.'-i Handels- und Gewerbekammer Bozen. t. Plenarsitzung des Jahres 1924. Z l» !! » » Weyen geringer Beteiligung war die Sitzung anfangs mcht beschlußfähig. Won Mran waren oie bsiden Gewerbevertreter anwesend. Vom Präsidium der Kammer wurden fol gernde Mitteilungen gemacht: Durch einen Erlaß des Ministerium? delle Eronomia Nationale ist angeordnet worden, daß mit Rücksicht aus die im heurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen

teilgenommen. Der Eindruck, den ich als Vertreter der Kammer von- der in dk-r Union« delle E-amere- geschaffenen Einrich tung erhielt, war «in durchaus günstiger. Die Unio-ne evfrout sich einer tatkräftigen und sach kundigen Leitung, welche es versteht, die Inter essen der Vereinigung und im Allgemeinen die -der Obhut der Kammern anvertrauten wirt schaftlichen Interessen zielbewußt und energisch zu vertreten. Die Unione -wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten

Dlrektionsrat geleitet. Wie überall ist auch hier das PiÄsNK-ir. im Bereine mit dem Se-?'.'kwriat jenes Organ, welches für die Ab» wick-lnn-g der la,uf«n!ii-en Geschäfte zu sorgen har und für sie verantwortlich ist, so daß die -Gen? ralioe-rsammlung selbst, doi der alle dvr Unione angehörenden Kammern vertreten fein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Cha- raikter hat. Die letzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahlreichen Delegierten der Kcnn- j mcrn bes-ucht. Den Hauptgvgenstand

, die Zahl -d-er -Han- dÄskammern zu vermindern, vollkommen auf- zegeben zu sein scheint. Die sonstige Reform ei 'bereits in ihren Grundzügen festliegend, es ehle nur noch die Fassung in Ges-chesform. Doch ei in nicht allzulanger Zeit die tatsächliche Er- edigung >der Reform-Frage zu -erwarten. -Ein wichtiger Punkt d-er Reform ist der, daß -den Kammern, deren Kompetenz bisher im Vergleich zu der den Kammern aiÄerer Länder einge räumten eine ziemlich beischränkte war, ein grö ßerer Einfluß

und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt nzerde. In-sde-sondere soll den Kammern ein entscheidender Einfluß bei der Herstellung de? -wirtschaftlichen Statistik unter Jugrundlegung eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz- Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kam mern eingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelangt, so soll dieser dem modernen System der Herufsgruppen--Wertrewna folgen. Die Bevu-fsgruppen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 17.09.1895
Umfang: 6
haben im ersten Halbjahre 1895 folgende Einnahmen erzielt: Innsbruck—Hall 32.062 fl. (in demselben Zeitabschnitt des Jahres 1894 31.088 fl.), Achenseebahn 4864 fl. (1894 4347 fl.), Bozen—Meran 144-379 fl. (1394 134.490 fl), Mori—Arco—Riva 44.896 fl. (1894 42.720 fl.). Handels- und Gewerbekammer. Am 9. dS. fand in Salzburg eine Berathung von Ver tretern der alpenländifchen Handels- und Gewerbe kammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kam mern zu der allgemeinen Betriebsausnahme, wie sie in dcr neuen

Instruktion für den 1896 zu erstattenden Quinquennalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstände hatte. An der Versammlung betheiligten sich die Kammern von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Laibach, Linz und Salzburg. Die Be rathung hatte wesentlich nur informativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Berichterstattung an das Plenum der Kammern und an das k. k. Handels ministerium zu erzielen. Einig waren sämmtliche Ver treter in den Bedenken, dass die Durchführung der Betriebsausnahme

auf Grundlage dcS komplicierten Fragebogens, ferner mittelst der zu bestellenden stati stischen Cvmmissäre am Lande großen, vielleicht mit unter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, dass die Zeit für die Vornahme der Vorarbeiten zu kurz bemessen sei, und dass insbesondere die budgetäre Lage den Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung der Ergebnisse derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung aus staatlichen heit diesen vielfach wohlthätig mildert. Fe»ncr treten

weitgreifende cultur historische Thatsache kurz und treffend ausgesprochen. Der als persönlich gedachte Teufel, der im Mittel- alter allenthalben und in allen Bildungsschichten des Volkes sein Unwesen trieb, so dass sich selbst Luther, der seine Zeitgenossen in vielen Stücken überragte, ge nöthigt sah, ihm sein TintenfasS an den Kopf zu werfen, ist aus dem einzigen Grunde von der Bild- Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter- von drei Kammern, wenn sie auch Hcht insgesammt die allgemeine

Betriebsausnahme als solche ablehnten, sich^ aus den angeführten Gründen und aus principiellen Erwägungen doch gtgcn die Durchführung der Be triebsausnahme im Wege dcr Kammern und für deren Verbindung mit der Volkszählung aussprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Noth wendigkeit der Reform unserer Gewerbestatistik, und zwar in« Sinne des JnstructionscntwurscS, anerkannt, die Vollziehung und Verarbeitung der Betriebsaus nahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speciell

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 04.08.1909
Umfang: 12
. Ein kürzlich ait alle Handels» !°md Gewerbe kammern ^ gerichteter Erlaß des Handelsmini steriums! betreffend die Widmung von Hänixls- kammergeldern zk außerhalb des geMlichen Wir kungskreises der Kammern liegenden Zwecken vev- fügt folgendes: „Das HandÄsmmEerium hat in letzter Zeit wiederholt. die MahmehnÄNg gemacht, daß.seitens einKeLner Handels- Und Ge- werbekammern Widmungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb des gesetzlichen. Wir«> küngskreifes der Kammern liegende Zwecke A be schlossen wiurden

. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der HandÄN- und Ge- werbekämmern und die rege Betätigwi^.die sie Mf allen Gebieten im Interesse und zur För derung von Handel) Gewerbe und Industrie in immer mehr erhöhtem Maße entfalten, haben es naturgemäß mit sich, gebracht, daß auch die cm die Kammern gestellten Ansprüche finan zieller NatUr einen innner bedeutenderen Um fang angenommen haben. In vvller Anerken nung und Würdiknma der Tätigkeit der HandelÄ- vnd Gewerbekammern will das Handelsmini

sterium die' Kammern hinsichtlich der Verwen dung der ihnen auf.Grund des Kammergesetzes zUr Verfügung stehenden materiellen Mittel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handckswinisterium ausmerkfam machen . M sollen, daß infolge der steten Zunahme der Ans^ gaben der Kammern in den letzten Jahr«: eine Reihe von Kammern M einer Erhöhung der Umlagen greisen müßte, und daß die Mcksicht auf die Interessen der Steuerträger eine spar same Vevivendmig der KammermiM gÄietet, Insofern es sonach Mcht

M Zuwendungen aus speziöleu Fonds handelt,, .werden die Handels kammern MsgefoÄ>ert,.M Hinkunft Widmungen und Beiträge - nur zu solchen Zwecken zu be schließen, die in der gesetzlichen WirKlngskreis der Kammern gehören,, da für andere Wid- mwrgen die hieramtliche Genehmigung ver weigert werden Müßte.' Tschechische» Erntefest in Schwechat. v AM Sonntag wiollten die Tschechen in Schwechät ein nationales Erntefest! Ab halten, das aber ein klagliches Ende genommen hat. Als die Deutschen von diesem! provokato

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 24
Datum: 01.02.1844
Umfang: 24
mit Zustimmung der zu diesem Behu/ zusammen berufenen Kammern seinen Nachfolger, wo bei jedoch die Anwesenheit von zwei Dritteln jeder Kammer und die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglie der erforderlich find. Ar». 38. Es Ist erforderlich » daß jeder Nachfolger deS griechischen Throne« sich zur Religion der ana- tolisch orthodoxen christlichen Kirche bekennt. Art. 39. Sollte der König sterben, so versammeln sich die Kammern ohne Au- sammenberusung spätestens am zehnten Tage nach dem To desfall

. Wenn die Kammern gerade anfgelöst und die neuen auf »ine später» Zeit als die zehn Tage einberufen sind , so versammeln sich di» aufgelösten wieder und nehmen bis zur Konstitulrunz der neuen Kammern ihre Arbeiten wieder auf. ' Dieß gilt auch für den Fall , daß nur die eine Kammer auf gelöst seyn sollte. Von dem Sterbetag des Königs bis zur Beeidigung seines Nachfolgers oder deS Regenten wird die konstitutionelle Gewalt .des König« im Namen der griechischen Nation von dem Ministerrath

und unter dessen Verantwort lichkeit verwaltet. Art. 40. Der König ist nach Zurücklegung des Isten JahrS volljährig. Vor seinem Regierungsantritt muß er den im Art. 33 enthaltenen Eid in Gegenwart der zwei Kammern ablegen. Art. 41. Sollte beim Ableben des Königs sein Nachfolger minderjährig seyn, so versammeln sich die beiden Kammern zur Wahl des Regenten und eines Vormunds. Der letztere wird aber ntir dann gewählt, wenn von dem verstorbenen König kein solcher testamentarisch er nannt ist, oder wenn der minderjährige

der Erledigung des Thrones tre ten die Kammern in eine zusammen, und erwählen vorläufig den Regenten bis zur Einberufung neuer Kammern, welche längstens binnen zwei Monaten geschehen muß. Die neuen Kammern wählen dann den König.' M i s z e l l t n. In Beziehung auf die mitgetheilte Nachricht über das in der Nacht vom 22. auf den 23. Jänner in Wien und der Umgegend vorgekommene seltene Natur -Ereigniß wird nun gemeldet, daß der Blitz zu Klosterueuburg in die St. Martins- kirche der untern Stadt

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 02.06.1883
Umfang: 12
langjähriger Erfahrungen in den verschiedensten Fällen bewährt haben und empfehlen deren Anschaffung jedem Landwirte. (2403) Gewerbe. Handel nnd Verkehr. ?. „Die Kammer', ein Organ der österr.-ungar. Handels - und Gewerbe - Kammer. In der am 16. December 1882 zu Wien stattgefundenen Ver sammlung der Secretäre der österr. Handels« und Gewerbe-Kammern wurde der Gedanke angeregt, ein gemeinsames Organ zu schaffen, welches den Handels- und Gewerbestand nicht nur Über alle wichtigeren Vorgänge in der Kammer

unterrichten, sondern ihn auch auf all dasjenige aufmerksam machen soll, was ihm im Geschäftsbetriebe von Nutzen sein kann. Die Bedeutung der Han del!- und Gewerbe-Kammern in Oesterreich und Un garn, wie auch in anderen Ländern, beruht auf der Unabhängigkeit ihrer durch directe Wahl aus dem Kreise der Interessent«! hervorgegangenen Ver- treler, in der völligen Freiheit ihrer Berathungen und Beschlussfassungen, sowie insbesondere in der Öffentlichkeit ihres Wirkens. Man sollte glauben, dass

diese in Oesterreich seit dem Jahre 185V bestehende Jnstilution nun doch allseitig ge kannt, gewürdigt und geschätzt werde. Gleichwohl ist es eine Thatsache, dass sehr viele Handel- und Gewerbetreibende gar nicht wissen, dass ihnen diese Institution nicht nur Pflichten aufbürdet, sondern auch Rechte gewährleistet, wie sehr sich die Kam- mern bemühen, die Gesammtheit der in ihr vertre tenen Interessen zu fördern — leider nur zu oft vergebens. Die Kammern sind ebennurb erathend e Körperschaften, ohne irgend

ein Recht der Executive. Die vielfach ganz unbegründeten Urtheile über die Wirksamkeit der Kammern können, wenn nicht in absichtlicher Entstellung der That sachen, nur in der Unkenntnis ihrer vielseitigen gemeinnützigen Thätigkeit ihren Grund haben. Von den Sitzuugkprotokollen nimmt die Geschäftswelt erfahrungsgemäß zu wenig Notiz. Der Contact der Kammer mit den industriellen und ge werblichen Kreisen muss also auf einem anderen Wege angestrebt werden, und als solcher empfiehlt sich ein wöchentlich

erscheinendes Fachblatt der be zeichneten Art. Die einzelnen Kammern fühlen aber für sich selbst, dass sie untereinander keine innige, lebendige und constante Verbindung haben, dass ihnen der rasche Ueberblick über die laufenden Vor gänge, über die Haltung der verschiedenen Kammern zu wichtigen aktuellen Tagessragen fehlt, dass sie sich über Angelegenheiten von notorisch gemeinsamer Bedeutung nur sehr schwerfällig zu verständigen und Angriffen gegenüber sich betreffs der Mittel zur Ab wehr schwer

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 26
Datum: 01.06.1848
Umfang: 26
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. §.33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. K. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deö Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. §. 33. Der Senat besteht: s, aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. Z. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. §. 3L. DaS definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin mich die,Bestimmun gen über die den'Abgeordneten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. K. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre,, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. H. 40. Die Mitglieder bnder Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von ihren Köm mittenten keine Instruktionen annehmen. 8. 4l. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber aus Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. 8- 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer, welcher es angehört

, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhaftet' werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine voni Staate besoldete Dienststelle annimmt, hat sich einer neuen Wahl, zu unterziehen; dix Regierung wird keinem gewählten Mitglicde den Eintritt in die Kammern verweigern. , Z. ^4. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung des Kaisers, nnd haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. Vl. Wirksamkeit des Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Vcräüsieriing von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung besjährlichen Voranschlags der StaatS-Einuahmen nnd Ausgaben, und des jährlichen Gcbahrungs-AuöschnsskS kann nur durch ein besetz erfolgen. Dies» StUvarHbläq« sind zuerst bei der Kammer der Ab- grqrdnetesi «Würdige«; Z. 48. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachweisung der Gründe bei der Regierung aus dke Vorlage eines- Gesetz-Entwurfes antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 04.08.1909
Umfang: 8
. In dem nun folgenden ersten Saal werden wir zuerst durch mehrere Bilder des Brandes von Moskau an 1812 erinnert, wo unsichtbare Menschenhände im Vereine mit der Natur sich gegen Napoleons „große Armee' auslehnten; nur traurige Reste des einst so stolzen Heeres ent- Inland. Aufforderung zur Sparsamkeit au die Handelskammer«. Ein kürzlich an alle Handels- und Gewerbe kammern gerichteter Erlaß deS Handelsministeriums betreffend die Widmung von HandelSkmmer- geldern zu außerhalb des gesetzlichen Wirkungs kreises

der Kammern liegenden Zwecken, verfüat folgendes: Das Handelsministerium hat in letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß seitens einzelner Handels- und Gewerbekammern Wid mungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb deS gesetzlichen Wirkungskreises der Kammern liegende Zwecke beschlossen wurden. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der Handels- und Gewerbekammern und die rege Betätigung, welche sie auf allen Gebieten im In teresse und zur Förderung von Handel, Gewerbe

und Industrie und in immer mehr erhöhtem Maße entfallen, haben eS naturgemäß mit sich gebracht, daß auch die an die Kammern gestellten Ansprüche finanzieller Natur einen immer bedeuteren Umfang angenommen haben. In voller Anerkennung und Würdigung der Tätigkeit der Handels- und Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammern hinsichtlich der Verwendung der ihnen aus Grund deS Kammer gesetzes zur Verfügung stehenden materiellen Mit tel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handelsministerium

, auf merksam machen zu sollen, daß infolge der steten Zunahme Her Ausgaben der Kammern in den letzten Jahren eine Reihe von Kammern zu einer Erhöhung der Umlagen greifen mußte und daß die Rücksichtnahme auf die Interessen der Steuerträger eine sparsame Verwendung der Kammermittel ge bietet. Insofern eS sich sonach nicht um Zuwen dungen aus speziellen Fonds handelt, werden die Handelskammern aufgefordert, in Hinkunft Wid mungen und Beiträge nur zu solchen Zwecken zu beschließen, welche in den gesetzlichen

Wirkungskreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämtliche Genehmigung unbedingt verweigert werden müßte. Die Einlösung der Zehngulden-Note». Die österreichisch ungarische Bank versendet eine Verlautbarung, wonach mit 31. August dieses Jahres der Termin für die Einlösung der Bänknoten zu zehn Gulden österreichischer Wäh rung mit dem Datum vom 1. Mai 1880 abläuft. Mit diesem Tage erlischt für die Bank jede Ver pflichtung, für die erwähnten Banknoten eine Ver gütung zu leisten. Ausland

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 2 von 10
Datum: 02.07.1924
Umfang: 10
die Assimilicrung mit den alten Provinzen erreicht ist. Im folgenden seien die wichtigsten Bestimmun gen des neuen Gesetzes, soweit sie wesentliche Ände rungen gegenüber dem gegenwärtigen Gesetze brin gen, in gedrängter Kürze wicderzegeüen. Vorausge schickt wird, daß alle in den Provinzen bisher be standenen Kammern sowie die 7 Kammern der neuen- Provinzcn und sonach auch die der beiden Kammern unserer Provinz, Bozen und Ztovereto, mit ihren bisherigen Standorten bcibehalten werden. Die Ge samtzahl

der Kainnterit wird sonach 84 betragen. Die Kammern werden ausdrücklich als Enti pubblici (öffentlich rechtliche .Körperschaften) er klärt, die als Vertreter von Handel und Gewerbe in ihren Bezirken fungieren uitd deren Interessen im Einklang mit den wirtschaftlichen Gesamtinteresscn des Staates zu sichern und zu fördern berufen sind. Sie sind bcrateitde Organe der Staats- und lokalen Verwaltuitg in allen diese Jntcresien beziehenden Fragen. Sie haben die Entwicklung des wirtschaft lichen Lebcits

ihres Bezirkes, von Handel, Gewerbe und Verkehr zil beobachten und hierüber alljährlich der Regierung einen Bericht zu erstatten, sie fungie ren als Korrespondenten der statistischen General- dircktion, zu welchem Zwecke jeder Kammer ein eige nes statistisches Amt angegliedert wird. Unter den Aufgaben der Kammern findet sich auch die Vermittlung in Marken- und Musterrechts fragen, die bisher den Präfekturen und Sottoprä fekturen zugewiesen war. Die Organe der Kammer sind der Consiglio (die Vollversammlung

und von den Kammern richtigzustellen sind. Die Wähler nnisien in die Steuerlisten für die Ric- chezza Mobile bezw. den Steuerlisten der Kammer- taxpflichtigen eingetragen sein. Jede Kategorie wählt selbständig. Die Wahl erfolgt nicht wie bisher nur am Sitze der Kammer, sondern in Sektionen in den größeren Orten des Kammerbezirkes. Die Kammern können ein eigenes Vermögen haben. Die Verwaltungsauslagen werden bestrit ten durch die Einhebung einer Kammertaxe auf al les Einkommen aus Handel und Gewerbe, deren Höhe

vorzubcreiten und durchzu führen hat. Ihm sind die gleichen Befugnisse, wie der Vollversammlung der Kammer eingeräumt. Die Durchführung der neuen Gesetze wird erst er folgen können, wenn das hiefür erforderliche Rego- lamento erlassen sein wird, was in Bälde erfolgen dürfte. Die Neuregelung der Kammer bedeutet einen Wendepunkt ihrer Tätigkeit besonders in den alten Provinzen, aber auch die Kammern der neuen Pro vinzen können mit Befriedigung diese Regelung be grüßen; denn einerseits liegt

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