am 12. Dezember. Wocheu-Wmubscha«. Begnadigung jugendlicher Verurteilter. Das Justiz- Ministerium hat an alle Gerichte und Staatsanwaltschaften eine Verordnung betreffend die Begnadigung jugendlicher Verurteilter erlassen, in welcher ausgeführt wird, daß bei vielen straffällig gewordenen jugendlichen Verbrechern der Vollzug der verwirkten Strafe sich als eine Härte erweise, deren Vermeidung zu den Aufgaben der vom Geiste der Menschlichkeit getragenen Straf rechtspflege gehöre. Der Kaiser habe in Ausübung
, selbst wenn seine Anschuldigungen er wiesen seien." Auch der deutsche Redekaiser Wilhelm II. hat seinem „Freunde" eine Rede gewidmet, in welcher er zum wiederholtenmale die Sozialdemokratie zerschmettert. In einer Ansprache an das Krupp-Direktorium und die Arbeiter-Delegierten stellte der Kaiser die Tat des „Vorwärts" als „gemeinen Mord" hin und sprach von Leuten, „die aus dem sicheren Versteck ihres Redaktionsbureaus mit ver gifteten Pfeilen ihre Mitmenschen töten." Die Ansprache des deutschen Kaisers schließt
war es die Arbeiterbewegung und die Sozialdemokratie, der die Worte leidenschaftlichster Abneigung gelten. Bereits vor seinem Regierungs antritt sprach der Kaiser (1887) von den „grundstürzenden Tendenzen einer anarchistischen und glaubenslosen Partei". 1889 meinte er in einer Kabinettsordre, daß die Lehren der Sozialdemokratie den göttlichen Geboten und der christlichen Sittenlehre widersprechen. Am 14. Mai 1889 sagte er zur Deputation der Grubenarbeiter aus dem Ruhrrevier: „Für mich ist jeder Sozialdemokrat
Kaisers in den Staub zu ziehen". Am 17. Juni leitete der Kaiser die Zuchthausvorlage mit den Worten ein: „Rücksichtslose Niederwerfung jedes Umsturzes und die schwerste Strafe dem, der sich untersteht, einen Nebenmenschen, der arbeiten will, an freiwilliger Arbeit zu hindern." Ein Jahr darauf: „Das Gesetz naht sich seiner Vollendung und wird den Volksvertretern in diesem Jahre zugehen, worin jeder, er möge sein, wer er will, oder heißen, wie er will, der einen deutschen Arbeiter, der willig wäre
, nur auf Grund genauer Unterrichtungen irgend welche Veröffentlichungen zu veranlassen, so sehr bean spruchen wir, daß gegen uns keine unhaltbaren Anklagen erhoben werden. Welche Beweise hat der Kaiser dafür, daß wir irgend etwas getan haben, auf dem auch nur ein Schatten der schweren Worte mit Recht ruht, die er gegen uns schleudert? Hat Wilhelm II. irgend welche Kenntnis von den Personen, die er des abscheulichsten Verbrechens zeiht, das unvergleichbar schlimmer wäre, als alles, was jemals über Krupp