. Ich bitte aber, einmal die Grund steuer mit der Einkommensteuer zu vergleichen. Heute, nachdem wir bezüglich der Grundsteuer schon einige Ermäßigungen erlangt haben, beträgt die Grund steuer immer noch 19 Prozent vom Reinertrage des Gutes oder von dem Einkommen des Bauern. Ich bitte nun diesen Prozentsatz einmal mit den Prozentsätzen der Einkommensteuer zu' vergleichen. Wer aus einem mühelosen Einkommen 1000 fl. einnimmt, zahlt von seinem Einkommen nur ein Prozent, der Bauer aber, der sein Einkommen
dem Grund und Boden im Schweiße seines Angesichtes erst abringen muß, führt 19 Pro zent seines Einkommens jährlich an den Staat ab. Wer 2000 fl. müheloses Einkommen zum Bei spiel an Sparkassezinsen oder Obligationen u. s. w. hat, zahlt zwei Prozent Personaleinkommensteuer, wer 10.000 fl. hat drei Prozent, wer 100.000 fl. hat viereinhalb Prozent und bei einem Einkommen von über 300.000 fl. hört die Progression der Personal einkommensteuer überhaupt auf. Wer 200.000 fl. und darüber müheloses jährliches
selbst. Ich habe die Ehre, eine ganze Reihe von Gemeinden hier zu vertreten, in welchen die Gemeinde-Umlagen jährlich 300 bis 400 und mehr Prozent betragen; die Leute haben also nicht nur vom Reinertrage ihres Grundes ^9 Prozent an den Staat, sondern auch das Drei- und Vierfache an die Gemeinde und außerdem noch die Landesumlagen zu bezahlen. In solchen Gemeinden kommt die Grund steuer samt den Zuschlägen einer voll ständigen Konfiskation des gesamten Einkommens gleich. Daß eine solche Konfis kation des Einkommens
, einmal entsprechend zahlen werden, dann kann man auch in Oesterreich dazu schreiten, die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer wie in Preußen als Staatssteuer aufzuheben und nur mehr als Umlagebasis für die Gemeinde fortbestehen zu lassen. Dadurch wäre den Gemeinden ein Mittel geboten, sich wieder aufzuraffen, und es könnten die furchtbaren Gemeinde-Umlagen, welche ganze Gemeinden jetzt zu Grunde richten, wirksam herabgemindert werden. Dadurch würde auch in Oesterreich dem Bauern- und Gewerbestand
nicht, daß es den städtischen Steuern- zahlern schwer fällt, diese Steuer noch länger zu entrichten. Aber die Hauszinssteuer zahlt man wenigsteus von einem Einkommen, während der Bauer die Hausklassensteuer von einem Gegenstande bezahlen muß, der ihm gar nichts trägt, vielmehr noch Kosten verursacht. Die Hausklassensteuer des Bauern ist nichts anderes als ein Zuschlag zur Grundsteuer. Denn die Hausklassensteuer muß er ja auch vom Ertrage des Grund und Bodens zahlen. Das Haus trägt ihm nichts, ist im Gegenteile