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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 10.07.1931
Umfang: 8
dieser Summe wären 400.000 8 bar an die Gemeinde Reutte zu zahlen gewesen, während der Käufer eine Schuld der Zug spitzbahn beim Kreditinstitute für öffentliche Unternehmun gen in Wien, im Betrage von vier Millionen Schilling zur Abstattung übernehmen hätte müssen. Nun hat seinerzeit das Land Tirol für diese Schuld eine Landeshaftung über nommen, die heute noch zu Recht besteht. Das Land hat nun von dem deutschen Käufer ziemlich weitgehende Bürgschaf ten für die Annuitäten dieses Darlehens gefordert

wiederum 4.4 Millionen Schilling, wovon 400.000 8 bar zu Händen der Gemeinde Reutte zu erlegen sind. Das deutsche Konsortium übernimmt auch wieder die vorerwähnte Schuld beim Kreditinstitut für öffentliche Unternehmungen, stellt jedoch keine Bürgschaf ten, sondern erhält jetzt bei Abschluß dieses Vertrages nur die Minderheit der Aktien der Zugspitzbahn ausgefolgt. Land und Gemeinde behalten so lange die Mehrheit der Aktien, bis das deutsche Konsortium die vorerwähnte Schuld suk- zessive zurückzahlt

von 20.000 8 zur Bezah lung seiner Prozeßkosten erhalten, dafür muß die Gemeinde Reutte zugunsten des Konsortiums auf eine Forderung an den Karitasverband in der Höhe von 30.000 8 verzichten, welchen Betrag seinerzeit Dr. Stern auf Konto Zugspitz bahn, besser gesagt Gemeinde Reutte, dem Karitasverband gegeben hat. Weiters, und das ist eine Hauptbedingung, muß die Gemeinde Reutte auf alle zivilrechtlichen Schadenersatzan sprüche an Dr. Stern verzichten, sonst tritt dieser den Ver einbarungen des Landes

, bezw. der Gemeinde, mit dem deut schen Konsortium nicht bei und der Verkauf geht zurück. Todesschreck einzujagen und sie dann zu töten, wie ich es tun werde?" Mit flammenden Augen sah er Ricks ins Gesicht. Aber er sprach mit großer Selbstbeherrschung, beinahe freundlich. Ricks schwieg noch immer. Er fühlte, daß er Grey in gewissem Sinne in seiner Hand hielt, obwohl dieser ihn ebensogut töten konnte wie die anderen. Grey wartete aus eine Antwort und seine Stimme wurde noch weicher. „Sie sind jung

habe. Schreiben Sie jede meiner Drohungen auf, alles, was die andern sagten. Und ich kann Ihnen versprechen: Sie werden sich nur blamieren, wie noch nie in Ihrem Leben. Hören Sie zu: Weder Rack- wah, noch Lindrum, noch die anderen werden zugeben, mich auch nur dem Namen nach zu kennen. Sie fürchten sich zu sehr und hoffen, mich hinters Licht sübren ru können. Sie Die strafrechtliche Seite wird durch diesen zivilrecht lichen Verzicht der Gemeinde Reutte nicht berührt. Zu der Gemeinderatssitzung in Reutte

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 27 von 32
Datum: 23.12.1905
Umfang: 32
erfolgt durch die politische LandeSb ehörde. Behufs Verleihung der Medaille an die im § 4 bezeichneten Personen hat daS betreffende Feuerwehr kommando, beziehungsweise die Leitung deS be treffenden Rettungskorps bei jener politischen Be zirksbehörde einzuschreiten, in deren Amtsbereich die Körperschaft ihren Sitz hat. Nr. 24 tiroler Gemeinde-Matt. Seite 207 sicherungSbeiträge einzuheben und keinerlei Beitrags berechnungen einzuholen. III. Diese Pauschalabfindung betrifft

und der auf Landeskosten erhaltenen Lehranstalten Tirols für die Jahre 1904 bis einschließlich 1909 auf den tirolischen LandeSfond werde die Genehmigung erteilt. II . ES sei daher für die Jahre 1906 einschließlich 1909 zu diesem Zwecke der Betrag von 1200 K in den Voranschlag deS Landeshaushaltes, Kap. VIII. Tit. 9 einzustellen. Einige winke für die Gemeinde- vorstehringen. I. Die Herren Gemeindevorsteher sollen nicht über- sehen, im grundbücherlichen Richtigstellungs- Verfahren die Kapitalien, welche die Gemeinde

bei einzelnen Parteien auSgeliehen hat, rechtzeitig anzu melden Wenn allenfalls der eine oder andere Ge meindevorsteher sich mit der Anmeldung nicht auSkennen sollte, so ist eS angezeigt, die Sache beim Gerichte machen zu laffen oder durch einen Advokaten, denn wenn in folge der Nichtanmeldung solcher Kapitalien der Gemeinde ein Verlust erwächst, wird der schuldttagende Gemeinde vorsteher vor allem hiefür verantwortlich und haftbar gemacht. II. Jene Gemeinden, welche Darlehen von den Ra if seifen-Kassa

-Vereinen ausgenommen haben, oder im Contocorrente-Verkehr zu denselben stehen, haben über den Stand deS Darlehens mit 3l. Dezember 1905 beziehw. der laufenden Rechnung den BuchauSzug der betreffenden Raiffeisenvereine im Laufe deS Monat- Jänner 1906 dem LandeSausschuffe vorzulegen. III. Bei V läge des Gemeindevoran schlages pro 19 6 an den Landes-Ausschuß sind mit einzusenden: Die Gemeinderechnung für das Jahr 1904, daS Protokoll der Gemeinde-AuSschußsitzung, in welcher der Voranschlag genehmigt

und die Höhe der Gemeindeumlagen festgesetzt wurde, die beiden Kund machungsedikte über die öffentliche Auflage deS Voran schlages zur Einsichtnahme aller Steuerträger und über die Höhe der Gemeindezuschläge und Auflagen endlich der vom k. k. Steueramte einzuholende Ausweis Über die in der Gemeinde vorgeschriebenen Steuern unter beson derer Hervorhebung der von der Gemeinde als solcher zu entrichtenden Steuern. (Siehe Gesetzessammlung, herausgegeben vom Landes-Ausschuffe 1905 Seite 106 und 107.) Bezüglich

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Lienzer Nachrichten
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Seite 15 von 16
Datum: 14.12.1928
Umfang: 16
der Landesregierung in Innsbruck s p ä t e st e n s bis zum 31. Dezember 1926 einzu bringen und mit folgenden, sowohl auf die Be werberin selbst, als auch auf jene Kinder, für welche die Stiftung in Anspruch genommen wird, bezughabenden Beilagen zu belegen. 1. Taufschein bezw. Geburtsschein (auch der Kinder). 2. Heimatschein einer Gemeinde Oesterreichs. 3. Bestätigung der Wohnsitzgemeinde, daß die Bewerberin seit min bestens einem Jahre ihren Wohnsitz in einer der Gemeinden der oben genannten Länder

. Die Gemeinde Amlach verkauft im Of fertwege ca. 160 Fstm. Musel und Schleifholz am „Stadtwege" wozu P. T. Interessenten ein- geladen werden. Die Offerte müssen bis 14. Dezember 1928 beim Bürgermeister eingereicht sein. Die Offert eröffnung erfolgt am 15. Dezember um 7 Uhr abends. Die Zahlung«- und sonstigen Beding ungen liegen beim Gemeindevorsteher zur Einsicht auf. Das Zuschlagsrecht behält sich das Gemein deamt vor. Gemeinde-Amt HAmlach, am 29. November 1928. Rolzverkauf. Die Gemeinde Bannberg verkauft

im Offert wege im Glibisbach oberhalb Bannberg zirka 400 fm 3 Mufel und Schleifholz. Für die Abtriebsbewilligung würde die Gemeinde sorgen. Die Bedingungen können beim Bürger meister eingesehen werden. Das Zuschlagsrecht oder die Ablehnung sämtlicher Offerte behält sich die Gemeinde vor. Die Offerteröffnung findet am Mittwoch, den 19. d. M. um 7 Uhr früh statt und müffen die Offerte mit der Bezeichnung „Holzoffert" bis dort eingelangt sein und werden die Käufer bei der Offerteröffnung

in der Ge meindekanzlei freundlichst eingeladen. Gemeindeamt Bannberg, 1304 am 11. Dezember 1928. Der Bürgerin.: P e d r e t s ch e r. Nichtamtlicher Teil. ßolzvcrkauf. Die Gemeinde Thurn verkauft im Offert wege zirka 130 fm. LSusel- und 10 fm. Schleifholz. Lagernd beim Wassenig-Briiggele. Offerte müssen bis 23. Dezember 2 Uhr nach mittags beim Bürgermeister-Amte einlangen, woraus die Vergebung stattfindet. Das Zuschlagsrecht sowie das eventuelle Ab lehnungsrecht sämtlicher Offerte behält sich die Gemeinde

vor. Die näheren Bedingungen lie gen bei dem Bürgermeister-Amte auf. Gemeinde-Amt Thurn, am 8. Dezember 1928. 1299 Die Gemeinde.Vor st ehung. Wall- und Flachs-Eintausch und -Einkauf. Zugleich empfehle ich mein reichhaltiges Lager von Bettfedern ; fertige Betten» Polster» Stepp« »nd Wolldecken» Barckentlelntücher» Alanufaktur- nnd Stutiwave, Wettermäntel. Auch werden alle Wäscheartikel» sowie Ausstattungen schnell und billigst ausgeführt. Den Kunden stets entgegenkommend, zeichnet sich Agnes Graser» Lienz

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 21.12.1865
Umfang: 6
.' Die Anträge der Minorität hingegen: tz. 7. In der OrtSgciiicinde unterscheidet mau: I. Gemeinde-Mitglieder, II. Auswärtige l Fremde). Die Gemeinde-Mitglieder theilen sich in I. Gemeinde-Angehörige. 2. Gcmkindcgcnosscn jenes Prinzip angcnvniiiicn, welches von der Majori tät des Landtages im vorigen Jahre angenommen wurde, und hat daher auch im 8. 7 als Gemcindeglicder nur jene aufgenommen, welche im Z. 7 des vorigen JahreS als solche ausgeführt wurden. Sie hat sogar diesen K noch viel mehr präcisirt

, in dem sie den Begriff „Gemeindegenoffen' ganz wegge lassen hat, und alle übrigen Personen, welche nicht Gemcindeglicder sind, unter die Auswärtigen und Fremden gerechnet hat. Dadurch, daß die Regierung dieses Prinzip annahm, ist auch einem Haupteinwurfe, welcher gegnerischer- feits dem Antrage der Minorität des vorjährigen kenr'nnk't link Gemeinde-Angehörige sind jene Personen, welche in Gc.mindc-Comit6 'S gemacht wurde, begegnet und ihm der Gemeinde hcimatöbcrechtigt sind Gemeinde Genossen

sind jene, welche, ohne das Hei matörecht zu haben: u, Besitzer oder lebenslängliche Nutznießer einer in nerhalb der Gc.iicindcmark.ii.g gelegenen unbeweglichen versteuerten Sache sind; b) von einem in der Gemeinde selbstständig betrie benen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer ent richten und in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Inländische Korporationen, Vereine, Stiftungen und Anstalten, welche für ihren Grundbesitz oder für ihr die Spitze abgebrochen Dieser Haupteinwurf, der besonders stark betont wurde

in der Gemeinde eine direkte rnng dieses Prinzip anerkannt hat. weil nach meiner Steuer entrichten, sind den Geiiicindc-Gcnossen gleich I Anschauung das gegenwärtige Ministerinn, dem Grund- zu halten. Alle übrigen Personen in der Gemeinde werden Aus wärtige «Fremde» genannt. Z.!). Ist nach dem Worte „Bürger' zu setzen., vioiiii.' 8- 10. Jedermann hat in der Gemeinde Anspruch: 1. Auf polizeilichen Schutz der Person und seines in der Gemeinde befindlichen Eigenthums. 2. Auf die Benützung der Gemeinde Anstalten

nach Maßgabe der bestehenden Einrichtungen. Die Gemeinde-Mitglieder nehmen nach den Bestim mungen dieses Gesetzes an den Rechten und Vortheilen, sowie an den Pflichten und Lasten der Gemeinde Theil. Die Gemeinde-Angehörigen haben überdieß den An spruch auf Armenversorgnng nach Maßgabe ihrer Be dürftigkeit. fatzc der Centralisation, an welchem das frühere mit solcher Zähigkeit hing, in keiner Weife mehr huldigt. Die Majorität des Gemeinde-Comitv 'S glaubt sohin, dem h. Hause den Antrag stellen zu sollen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 07.02.1906
Umfang: 6
., Bauersmann und Gemeindekassier in Karthaus, für das Schnal- sertal. 5. Span Josef, Gutsbesitzer und Gemeinderat in Vill, für die Gemeinden Vill und Jgls. 6. Martinclli Cölestin, Gemeindevorsteher in Centa, für die Gemeinde Centa. 7. Braun egger Johann, Gutsbesitzer iu Patsch, für die Gemeinde Patsch. 8. Kristin ell Zeno, Dorfmair, Gemeindevor steher in Naturns, für die Gemeinde Naturns. 9. Schlögl Johann, Winkler. Gemeindevorsteher in Naturns, für die Gemeinde Naturns. 10. Bassi Peter, Gemeindevorsteher

in Vattaro, für die Gemeinde Vattaro. 11. Rauch Leopold jun., Buchhalter in Mühlau, für die Gemeinde Mnhlau. 12. Kremser Quirin, Altvorsteher und Bauer in Gries, für die Gemeinden Gries und St. Sig mund im Sellrain. 13. Hanny Michael, Bauersmann in Martell, für die Gemeinde Martell. 14. Egger Gabriel, Bauersmann und Gemein- desekretär in Höfling, für die Gemeinde Hafling. 15. Kämpft Eduard. Gutsbesitzer in Rnm, für die Gemeinde, Rnm. 16. Grub er Adam, Altvorsteher, Gemeinderat in Sistraus

, für die Gemeinden Sistrans und Lans. 17. Eisend acher Johann, Schuhmacher in Arzl, für die Gemeinde Arzl, G.-Bez. Hall. 18. Fontana Maximilian in Calceranica, für die Gemeinde Calceranica. 19. Niedermair Josef, Gutsbesitzer in Thaur, für die Gemeinde Thaur. 20. Gamper Alois, Wirt in Partfchins, und 21. Gamper Josef, Unterhnber, in Rabland, für die Gemeinde Partfchins. 22. Spiegl Johann, Lehrer in Oberperfuß, für die Gemeinde Oberperfuß. 23. Schwienbacher Johann, zu Wegleit in Sl. Walburg, für die Gemeinde

St. Walburg. 24. Aigner Johann, 1. Gemeinderat und Schul leiter in Jochberg, für die Gemeinde Jochberg. 25. Kuprian Josef, Bauer und Gemeindevor steher in Ranggen, für die Gemeinde Ranggen. 26. Hepperger Alois, Wagner in Sellrain, für die Gemeinde Sellrain. 27. Pasqualini Abraham, Gemeindevorsteher in Bosentino, für die Gemeinde Bosentino. 23. Zwifchenbrugger Nikolaus, Wirt in Going, für die Gemeinde Going. 29. Zip perle Josef, Gutsbesitzer in Marling, sür die Gemeinde Marling. 30. Zange rlc Johann

, Gastwirt in Eyrs, für die Gemeinden Eyrs, Tfchengls, Tannas. 31. Tappeiner Franz, Besitzer in Laas, für die Gemeinden Laas und Allitz. 32. Kuperiou Josef, Besitzer in Tarsch, für die Gemeinde Tarsch. 33. Weit Haler Georg, Besitzer und Gemeinde vorsteher in Castellbell, für die Gemeinden Castell- bell mit Fraktion Marein, Latjchinig, Freiberg und Galsaun. 34. Markt Kaspar, Pulthnber, Besitzer in Tschars, für die Gemeinden Tschars, Stäben, Trums- berg, Tannberg und Jnsahl. 35. Naserer Andrä, Besitzer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 11.02.1924
Umfang: 8
nur durch unseren S bienNüNerreichssche «a und ^rsttchrsfren'. ^ Woll»»tt« «r. ir. Adern«»,«*». 32. Fahrg. Hvvrbrulk. Moutes de« II. Februar 1824 Die Wohnungsnot muß gelindert werden. Im Spätherbst nahm der Innsbrucker Gemeinde rat einstimmig einen Antrag unserer Genossen an, die Landesregierung sei aufzusordern, dem Landtag einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der die Ge bäudesteuer der Landeshauptstadt sür Zwecke der Wohnungsfürsorge sreigibt. Die Wohnungsnot in Innsbruck wird nämlich schon mehr als uner

ausweisen. Keine Stadt in Oesterreich hat im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl einen so großen Prozentsatz Wohnungssuchender. Aber auch in keiner Stadt wurde so wenig zur Linderung der Wohnungsnot getan. Die Gemeinde verfügte über die notwen digen Baukapitalien nicht und die „private Ini tiative" hat, wiewohl Neubauten nicht unter den Mieterschutz fallen, noch kein einziges Haus erbaut. So wird es bleiben. Feinde des Mieterschutzes be haupten zwar, wenn dies Gesetz fällt, werde das private Kapital

sich wieder dem Hüuserbau zu wenden. Aber diesen Versicherungen kennen wir keinen Glauben schenken. Solange fürs Leih- kavital so wahnsinnige Zinsen gefordert werden und solange jeder Kapitalist für sein Geld so viele gutverzinsliche Anlagemöglichkeiten findet, wird das private Kapital keine Wohnungen erstellen. Nur die Wohnungen, welche die Gemeinde baut oder die Baugenossenschaften erstellen, werden uns in dem kommenden Jahre Zuwachsen. Der sozial demokratische Antrag wollte die Stadtgemeinde in die Lage versetzen

, die Gebäudesteuer in eine Wohn bausteuer zu verwandeln. Wenn die Gebäude steuer ganz der Gemeinde zufallen würde, so wäre es unschwer, aus ihr eine Einnahme von zwei Mil liarden Kronen zu erzielen. Die Gemeinde könnte, wenn sie diesen Betrag zum Zinsendienst verwen det, ein respektables Darlehen aufnehmen, das ihr gestatten würde, eine Zahl Wohnungen zu erbauen, welche die Wohnungsnot fühlbar lindert. Aber der Landtag hat dem Ansuchen der Ge meinde nicht entsprochen. Die Landtagsmehrheit bekümmert

. Was nun? Ist das Bauprogramm für Innsbruck er ledigt? Nein! Die Stadt muß, so schmerzlich es ist, trotzdem trachten, aus der Gebäudesteuer Ein nahmen zu erzielen, um zumindestens das Wohn- bauprogramm vom Jahre 1922 duxchzuführen. Gewiß, den Mietern wird es schwer ankommen, monatlich vielleicht 4000 K mehr an Steuer zu be- - zählen. Aber die Gemeinde muß, wenn sie Heuer bauen will, die Steuer so erhöhen, daß sie diesen Betrag erhält. Unsere Partei ist für die Erhöhung der Gebäudesteuer aus das fünszehnfache

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 30.10.1868
Umfang: 6
Theil. Dcstcrreich. Innsbruck» 5. Okt. (25. LandtagSsitzung.) (Fortsetzung.) Statthalter Freiherr v. Lasser fortfahrend: Noch an andern Stellen dieses allgemeinen Ge meinde-GefetzeS vom Jahre 1862 kommt das Wort „Gemeinde-Mitglied' vor; so ist es im Artikel 1(1 am Schlüsse zu lesen, und sehr bedeutsam in der Schlnß- ^liniza, des Artikel 15, welcher sagt: „Die Art, in welcher, und das Maß, nach welchem die einzelnen Gemeinde-Mitglieder zu den Auslagen der Ge meinde konkurriren sollen, bestimmt

die Gemeinde in nerhalb der durch das Landesgesetz festzusetzenden Grän zen.' Ich könnte aus diesem Satze soweit gehen zu folgern, daß diejenigen, welche nicht als Gemeinde- Mitglieder erklärt werden, gar nicht zu den Gemeinde- Umlagen herbeigezogen werden könnten, und das ist eine Konsequenz, die gewiß den Gemeinden weniger angenehm ist, als die Verweigerung des bloßen Wortes „Mitglied' für diejenigen, welche eben „mitthun' für die Gemeinde, mitleisten für die Gemeinde und mit wählen für die Gemeinde

. (Rufe links: Sehr wahr.) Es geht daher meines ErachtcnS nicht an, daß man einzelne Wörter aus ihrem Zusammenhange reiße, ^ um heraus zu interpretiren aus dem Gemeindegesetze sür die Landgemeinden von Tirol oder aus dem Ge meinde-Statute für irgend eine Stadt des Landes, was der allgemeine gesetzliche Begriff des Gemeinde- l Mitgliedes sei und was dieser Begriff in der LandtagS- Wahlordnung bedeute. Der gesetzliche Begriff der Gemeinkemitgliedschaft steht ein- für allemal fest

, und was auch in dieser Beziehung durch Weglassen oder Aufnahme des Wortes „Gemeindemitglied' in der heu tigen Regierungsvorlage beschlossen werden soll, ändert durchaus nicht diesen allgemeinen gesetzlichen Begriff des Wortes „Gemeindemitglied.' Nun frage ich, was steht für Tirol, abgesehen von der LandtagS-Wahlordnnng und den von mir citirten Bestimmungen des allgemeinen Gemeindegesetzes, — was steht praktisck im Wege, daß man denjenigen, denen man das Wahlrecht in der Gemeinde geben will, nicht auch das Wort „Mitglied

' auf die Stirne schrei ben will? Man kann nicht fagen,.-sie fSllen damit der Gemeinde zur Last, denn daS, wäS.man^ir Last fallen der Gemeinde nennt, ist von der Gemeindeangehörig keit bedingt; und es prätendirt weder das Staats grundgesetz, noch die jetzige Regierungsvorlage, daß Sie den Gemeindegenossen auch die Angehörigkeit er theilen. DaS zweite Hauptrecht ist eben das Wahl recht in der Gemeinde, und um das allein handelt eS sich. Man sagt aber weiter, wenn man die Gemeinde- Genossen nebst der Zugeftehung

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Alpenländer-Bote
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Seite 14 von 16
Datum: 03.10.1920
Umfang: 16
957 f '^% W MM 50 h, nur eine uflage mit sehr schönen »sichten (-rederzetchnun- aen) noch zu beziehen durch Schulleitung Loib'.chl^Ober- Merr. Emzelne Serien 1 Iv, « > 100 Serien Nennwert. ammler und Landsleute, unterstützt die durch Hagel und Hochwasser schwer be troffene Gemeinde durch Abnahme von Notgeld. M«eÄ |§| Rotgeldsammlungen ^besonders Raritäten in fEinzelstücken und Serien HU kaufen gesucht. Anbote «nit Verzeichnis u. Preis an L. König, Wien, 8., ederergaffe 18. 944 Die Gemeinde

^Ncunkirchrn an d. Vöckl» /(Zipf) hat Notgeld zu 10. 120 und 50 h auszugeben. fSammler wenden sich an 'das d-ortige Gemeinde- janrt, Serie 80 h. Frank. sRürkkuvert beilegen. 945 Mollner Notgeld äst wieder zu haben zu jlO, 20 und 50 li-Scheine. ^ommlerprers per Serie kl K, für Händler 80 h. Ausgabestelle im Ge mein oeamt M olln. 947 Wachau 4. Auflage 10 Serien K 17.— gegen lAaffe im vorhinein und ^frankiertes Retourkuvert. Müller, St. Pölten, Ra- 4. 952 Notgeld UlrichSberg iendlich eingelaugt; schöne

/aparte Ausführung. Be stellungen werden sofort jerledigt. Serie zu 10, 25, '50 und 75 h. Gemeinde amt MriMb erg. 934 ü Die Gemeinde St. Florian am In« gibt die 2. Auslage Not geld aus und ist die Se rie zu 20. 30 und 56 h um den Preis per K 3.20 bei Finna Mandl u. Schund, St. Florian am Inn bei Schärding gegen Voraus- kaffe und Freikr-verl z» haben. Notgekr. 1. Aufl. ist zu denselben Bedin gungen noch erhältlich. — Wegen der bübschen Aus- fühnrng f. Rotgeldsarnm- l er unen tbehrlich. 939 Notgeld

von Kallham Das künstlerisch ausge- führte Notgeld der Ge meinde Kallham zu 50, 20 und 10 h gelangt, 1 K D Serie, zur Ausgabe vom Gutsbesitzer Leo R. Schmidt in Kimpling. Post Neumartt a. H. wohin die Zuschriften gerichtet werden wollen mit Frankokuvert. 949. Dir Gemeinde Eggerding Bezirk Schärding, gibst ab heute daS soeben ein gelangte Notgeld in Gut scheinen zu 20, SO und 50 Hellern in geschmackvoll., künstlerisch. Ausführung zur Ausgabe und erklärt zugleich, daß diese Gut scheine auch ohne Aus- druck

der Gemeindestam- pialie im vollen Ausma ße ihre Gültigkeit haben. ^ 948 Notgeld! Haibach bei Aschach a. O.-Oest. Größte Donan- schlinge, Ruine Staufs, Orlsbild. 1 Serie K 1.80 il Freikuvert. Bestellung an Gemeinde. 954 Notgeld der Gemeinde Waxenberg, O.-Oe. in Prachtansfübrung. eben eingelangt. Auflage sehr klein. Bestellungen an chie Gemeinde mit Frankokuvert. Eine Serie 2 K 50 h. 953 ZN eefiMM Jedem Offertdriefe unter 20 Gramm, welcher der Verwaltung d'.escS Blattes zur Weiterbeförderung Übersender

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Tiroler Post
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Seite 12 von 20
Datum: 12.02.1904
Umfang: 20
Seite 12 Tiroler Post meinde Stilfs die Fraktionen Sulden und Trafoy, so bleibt das Heimatsrecht nicht auf die spezielle Fraktion beschränkt, selbst im Falle, als diese Frak tion selbständige Armenfonde besäße, sondern erstreckt sich jederzeit aus die ganze politische Gemeinde. 4. Wie steht es mit dem Heimats rechte bei Teilungen, Abtrennungen, Vereinigungen von Gemeinden? In solchen Fällen ist immer der letzte Wohn- o r t einer Person maßgebend und die Person wird in jener Gemeinde zuständig

oder heimatsberechtigt, in derem Gebiete sich ihr letzter Wohnort befindet. So wurde letzthin die Gemeinde Amras geteilt, in dem ein großer Teil des bisherigen Gemeindegebietes zu Innsbruck geschlagen, das restliche Gebiet der Gemeinde Amras belassen wurde. In welchem Ge meindegebiete nun eine Person oder deren Rechts vorgänger zuletzt wohnte, in derselben Gemeinde ge nießt sie das Heimatsrecht. 5. Wie kann das Heimatsrecht er worben werd en? Das Heimatsrecht kann durch vier Rechtstitel erworben

werden, und zwar a) durch die Geburr; b) durch Verehelichung; o) durch Erlangung eines Amtes; ä) durch Aufnahme in den Heimatsoerband. 6. Was gilt von der Erwerbung des Heimatsrechtes durch die Geburt? Da gilt der Grundsatz, daß das Heimatsrecht der Kinder durch die Zuständigkeit des Vaters, beziehungsweise auch der Mutter bestimmt wird. Im näheren ist der Unterschied maßgebend, ob es sich um eheliche, uneheliche oder legitimierte Kinder handelt. a) Eheliche Kinder sind in jener Gemeinde hei matsberechtigt, in der ihr Vater

zur Zeit der Geburt zuständig ist, oder, wenn sie erst nach dem Tode des Vaters, aber in der gesetzlich be stimmten Frist von zehn Monaten geboren wur den, zur Zeit seines Todes zuständig war; b) uneheliche Kinder erlangen das Heimats recht in der Gemeinde, in der ihre Mutter zur Zeit der Entbindung zuständig ist. Wenn sich eine solche Mutter später verehelicht, und zwar nicht mit dem natürlichen Vater ihres unehe lichen Kindes, so erlangt die Mutter durch die Verehelichung das Heimatsrecht

maßgebend, daß Frauen durch ihre Verehelichung in jedem Falle das Heimats recht in jener Gemeinde erlangen, in der der Ehe mann zur Zeit der Eheschließung heimatsberechtigt ist. Daraus folgt, daß auch eine Ausländerin, die einen Oesterreicher heiratet, damit gleichzeitig die österreichische Staatsbürgerschaft und das Heimats recht ihres Mannes erwirbt, wie umgekehrt eine Oesterreicherin durch die Heirat mit einem Aus länder die österreichische Staatsbürgerschaft und die Zuständigkeit in ihrer früheren

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Reuttener Nachrichten
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Seite 3 von 6
Datum: 04.12.1931
Umfang: 6
im Lande ins Blinde hinein baut und dann zum Land kommt und ihm zuruft: Wir habe« gebaut, du aber zahl die Zeche. Die Untere Schranne hat recht: Die Aufnahme neuer Kredite ist zu untersagen. Im M e r k b l a t t für die Gemeinden Tirols für den Gemeindeooranschlag für 1932 steht geschrieben: Mit der Bewilligung zur Aufnahme von Dar lehen darf derzeit nicht gerechnet werden. Dieser Satz gilt für alle Gemeinden Tirols, ein schließlich der Gemeinde Reutte. Es wäre doch unver antwortlich

, zuzuschauen, wie der armen Gemeinde Reutte, die ehedem nur mehr Hemd und Unterrock hat, dieses letzte noch vom Leibe zu reißen; man könnte da aus Schamgefühl nicht mehr länger zuschauen. Für die Ge meinde Reutte gilt auch der Satz wie für uns alle: Die Zähne zufammenbeißen und sparen, dann wird wieder die Zeit kommen, wo die Gemeinde Reutte zu dem wird, was sie einstens war, zum blühendsten Gemeinwesen von Tirol, das sich Kanalisierung, Asphaltierung und Haupt schule wird leisten können. In Angelegenheit

, daß es sich um eine planmäßige und zielbewußte Reihe von Angriffen han- deft, auf die zu schweigen als Zugeständnis gedeutet werden könnte. Drei Vorwürfe sind es im wesentlichen, die der Ausferner-Bote erhebt. Der erste betrifft die Zahlung der um Neujahr fälligen Zinsrate der Vier-Millionen-Schuld der Zugfpitz- bahn, für welche das Land Tirol die Haftung übernom men hat. Die Zeitung stellt es schon als feststehend, als vollendete Tatsache hin, daß die Gemeinde Reutte die Zahlung diesesZinsbetrages beschlossen oder gar

. Es hätte nicht erst der Aufpulverung durch den Ausferner-Boten bedurft, Maßnahmen gegen die herrschende Arbeitslosigkeit zu ergreifen, wenn anders der Gemeinde auch nur die geringsten Mittel zur Verfügung stehen würden. Die Neuaufnahme von Darlehen ist, wie neulich Herr Landesrat Dr. Gamper im Tiroler Anzeiger aus geführt hat, gänzlich ausgeschlossen. Ein solcher Gemeinde ratsbeschluß würde niemals die Genehmigung der Re gierung finden. Der zweite Vorwurf des Ausferner-Boten betrifft die Auflösung

des Pachtvertrages über die Hotels der Zugspitzbahn, die seinerzeit mit Herrn und Frau Sme- La na abgeschlossen wurden. Diese sind seit dem Jahre 19 2 6 im Besitze eines für sie äußerst günstigen Pacht vertrages. Das Erträgnis, das dieser Pachtvertrag für die Gemeinde abwirft, ist so gering, daß nicht einmal die notwendigen Abschreibungen an der der Zugspitzbahn gehörigen Hoteleinrichtung vorgenommen werden konnten. Alle Einsichtigen haben mit Unge duld das Abläufen dieses Pachtver trages erwartet

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 11 von 20
Datum: 15.10.1931
Umfang: 20
ist für den größeren Teil der Gemeinde bis jetzt noch die alte ganz und gar unzureichende geblieben. Es steht jedoch dank der Bemühungen der Abgeordneten Haueis und Wolleck sowie des Bürgermeisters und des Pfarrers von Unterleutasch eine baldige Regelung in sicherer Aussicht. — Am 2. ds. Ms. gab es vor dem Schul- hause in Unterleutasch nach dem Nachmittagsunterricht einen skandalösen Auftritt. Aehnliche Vorkommnisse er- eigneten sich in den letzten Jahren öfters. Wenn auch der Mann wegen seiner periodischen

, um die weitausgedehnte Ge meinde zu begehen und die vielen dringenden Anliegen der Gemeinde zu besprechen. Bei der Besprechung im Gasthof Mosauer am Donnerstag abends, zu der auch der Bürgermeister von Bichlbach erschienen war, wurden die Bachnerbanung als Voraussetzung für den Wegbau, dann der dringend notwendige Wegbau von Dichlbach herein nach Berwang, die Wegverbesserung von Berwang nach Rinnen, die Errichtung von Seilaufzügen, Stallverbeffe- rungen, Verbesserungen der Viehzucht und der Dünger- Wirtschaft usw

. behandelt. Es gab keine wirtschaftliche Frage der Gemeinde, die nicht in den Kreis der Erörte- rungen einbezogen worden wäre. Am Freitag vormit- tags beging Landesrat Gebhart mit dem Bürgermeister, dem Landesalpinspektor Eller und dem Seilbahningen'ieur Kluibenschädl die über eine Wegstrecke von vier Stunden zerstreuten Fraktionen der Gemeinde bis Namlos, um an Ort und Stelle in Anwesenheit der Fraktionsvorsteher die für die Verbesserung der Lage dieser hochgelegenen in schwieriger Lage befindlichen

ein, wo der Fraktions- Vorsteher und der hochw. Pfarrer zur Besprechung er schienen. Namlos hat von allen Fraktionen der Gemeinde Berwang am meisten unter dem starken Erdbeben vor eine mIahre gelitten, doch sind auch hier die Schäden dank der Hilfe des Landes behoben. Es rumort wohl noch immer in kurzen Zeitabschnitten, ohne jedoch Schäden an- zurichten und so hat sich die Bevölkerung fast an die stän- digen Erdbeben gewöhnt. Das Erdbeben von Namlos hat weit in der Welt Interesse erweckt und die Universität Riga

und für sein Interesse an den Bedürfnissen der mit Lasten überladenen Gemeinde zu danken. Da wegen des schlechten Anfangstückes der Straße von Stanzach her- auf das Auto nicht herausfahren konnte, mußten die Herren noch den zwei Stunden langen Weg nach Stanzach zu Fuß zurücklegen. Aus den Besprechungen haben un- sere Gemeindevertreter die Ueberzeugung gewonnen, daß man den Bauern unserer armen Bergsraktionen Helsen will und wir geben die Hoffnung nicht auf, daß einmal bessere Zeiten auch für uns kommen. Kaisers

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 13.04.1908
Umfang: 8
oder idealen, sondern auch aus wirtschaftlichen Grün den verhaßt. So ein Landpsarrer oder Koope rator, der heute wie ein kleiner Pascha in der Gemeinde herrscht, der im Grunde genommen das oberste administrative und politische Organ einer Gemeinde ist, weiß nur zu gut, daß diese seine Macht im engsten Zusammenhänge mit dem Geistesleben der Bevölkerung steht, daß sie nur durch die Dummheit der Bevölkerung möglich ist. Für die Aufrechterhaltung dieser Macht' kämpft der Klerus mit allen Mitteln. Wer am Lande

sind, mußte die Gemeinde die Verpflegskosten bezahlen; der feine „hochwürdige" Herr will nun Spital und Gemeinde an den paar Kronen, welche die alte Magd an Lohnesstatt erben soll, schadlos halten) und die andern 200 Kronen der Ge meinde gebe. Auf diesen Vorschlag ging die Ager natürlich nicht ein, fuhr zum Bezirksge richt Hopfgarten und wollte den Pfarrer aus die Herausgabe der 400 Kronen und des rück ständigen Lohnes verklagen. Da sie jedoch zur Einbringung der Klage nicht die Mittel hat, empfahl

ihr der Richter, sich von ihrer Heimats gemeinde Westendorf ein Armutszeugnis aus stellen zu lassen. Als sie den Vorsteher der Gemeinde um das Armutszeugnis bat, ver weigerte derselbe es ihr und sagte kurz: „Lah nur gut sein, Du richst gegen den Pfarrer so nix aus!" Bis heute war es der armen Magd noch nicht möglich, sich das Armutszeugnis zu verschaffen, um durch das Ge richt den Pfarrer zur Herausgabe ihres Erbe zu zwingen, daß dieser in seiner christlichen Nächsten liebe der alten, armen Magd verweigert

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Tiroler Post
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Seite 3 von 8
Datum: 04.10.1918
Umfang: 8
wieder am 21. Oktober im Gemeindeamte im K l ö st er l t und wird an diesem Tage die Begehung in der Gemeinde Klösterle und am folgenden Tage in der Gemeinde Stuben durchführen. Hieran schließt am 23. Oktober unmittelbar an die Begehung in der Gemeinde Rasserein. Bon dem Fortschreiten der Verhandlung wird es abhängen, ob die Kommission noch am 22. Oktober den Arlberg überschreiten wird. Am 24. Oktober wird die Begehung in der Ge- meinde Rasserein fortgesetzt und beendet. Am 25. Ok tober findet die Begehung

im Gemeindegebiet P e t t- n e u statt. Die Kommission versammelt sich sodann erst wieder am 28. Oktober in der Bahnstation F l i r s ch und wird an diesem Tage die Begehung in der Gemeinde Flirsch und unmittelbar anschließend in der Gemeinde Strengen sowie am 29. Oktober in der Gemeinde Strengen und unmittelbar anschlie ßend in der Gemeinde P i a n s durchführen. Am 30. Oktober findet die Begehung in den Katastralgemein- den P e r f u ch s und A n g e d a i r sowie in der Ge meinde Z a m s statt

. Ein vollständiges Projektsexem- plar liegt bis zum ersten Verhandlungstage bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck bezw. Bludenz und es liegen überdies die einschlägigen Projekts- und Enteignungsbehelfe bei den Gemeinden Talaas, In- nerbraz, Bludenz, Klösterle, Rasserein, Pettneu, Flirsch, Strengen, Pians, Landeck und Zams bis zu dem zur Verhandlung in der betreffenden Gemeinde erstbestimmten Tage zur allgemeinen Einsicht auf. Es steht jedem Beteiligten frei, vor der Kommission Ein- wendmrgen und Erinnerungen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 30.03.1900
Umfang: 6
4 v Und nun noch etwas: Der Herr Pfarrer scheint ungeheures Gewicht darauf zu legen, dass die Mutter des Knaben nicht den Segen der Kirche, und 7 (schreibe sieben) un eheliche Kinder hat, Kinder, die mit dem abge straften Josef größtentheils der Gemeinde zur Last fallen. Dass 'die Kinder unehelich sind, das dürfte wohl mehr die Schuld der Gemeinde sein, von der und auch in vielen Gemeinden auch vom Pfarrer die Erlaubnis eine Ehe einzugehen ab hängt. Oder sollten Sie nichts wissen yon

dem berühmten Eheconsens in den Alpenländern. Dass die Kinder theils der Gemeinde zur Last fallen, das ist wohl nicht ihre und der Mutter Schuld, als vielmehr die Schuld unser von Gott gewollten Weltordnung. Uebrigens, wenn es auch anders wäre, so wäre dies noch immer kein Verbrechen, laufen doch so viele uneheliche Psarrerskinder herum, oder genießen die etwa einen doppelten kirchlichen Segen? Und damit Schluss. Unsere Leser haben wenig stens wieder einmal gesehen, wie man Berichtig ungen macht

mit 2000 Gulden zu subventionieren. Wäre es nicht eines Versuches werth, sich mit dem von uns im Vorjahre gemachten Vorschläge zu befassen, das Theater in eigene Regie zu nehmen und einen artistischen Leiter anzustellen? Wir haben in dem angezogenen Artikel daraus hingewiesen, dass bei entsprechender Leitung, die Gemeinde sowie das darstellende und technische Personal und auch das Orchester viel besser dabei fahren würden. Wir empfehlen, dem Gemeinderath unseren Vorschlag zu prüfen, es wird sicherlich

heraus, schüttete den Geprügelten über und über an und schleppte den vor Schmerzen ..Brüllenden" von seinem Hause weg und zu dem Schallhart'schcn jetzt der Gemeinde gehörigen Wohn gebäude, wo er ihn liegen ließ. Wir wissen nicht, was der Mann dem Wirthe gethan hat, das aber wissen wir, dass ein solches Vorgehen nicht mehr menschlich, sondern bestialisch ist. Der Geprügelte, ein bei Neuner bediensteter und daselbst auch woh nender Taglöhner, hat einen leidenden Fuß und war deshalb auch nicht im Stande

, sowie auch, dass Herr Müller auf die Ver waltung des Hauses, das im Besitze feiner Mutter ist, keinen Einfluss nimmt. Zur neuen Gemeinde Wahl ordnung. Bozen, 80. März 1900. Wenn man die, vom hiesigen Gemeinderaths- Comits vorgeschlagenen Abänderungen der Gemeinde- Wahlordnung oberflächlich betrachtet, so hat es den Anschein, dass diese Vorschläge einen bedeutenden Fortschritt darstellen, trotzdem die Arbeiter, die keine directe Steuer leisten, gänzlich über gangen wurden. Dieser Schein liegt

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 31.10.1908
Umfang: 16
die ! Spezialdebatte über das Alpenschutzgesetz i und das Gesetz betr. die Neuregelung und j Ablösung d e r Holz-, Weide- u. F o r st - ! produkten-Bezugsrechte (siehe „Gemeinde- j Matt"). Es mußte sonderbar berühren, daß die ! christlichsozialen Abgeordneten bei der Abstimmung ! für sehr st r e n g e S t r a s e n in diesen Gesetzen ! eintraten. Es wird sich oft ereignen, daß sich Bauern ? gegen diese Gesetze vergehen. Daß denselben dann i gleich 500 und 1000 Kronen an Geldstrafen und vier oder sechs Wochen

Arrest hinaufdiffidiert wer den sollen, erscheint wenig bauernfreundlich. Die Bekämpfung der Trunksucht betreffend ; empfiehlt der Landtag der Regierung ein energisches : Vorgehen, besonders Beseitigung des F r e i - i Handels mit Schnaps in geschlossenen Ge- 5 säßen und Einschränkung der Schankkonzessionen. Die Anträge betreffend die Ueberwachung der j Vieh Märkte durch die k. k. Bezirkstierärzte auf Kosten des Staates, dann betreffend Ansuchen der ; Gemeinde Zams um Aufnahme eines Darlehens

und Genossen über- ! reichter Antrag betrifft W e g b a u t e n in den Gemeinden Z a m s und S ch ö n w i e s. Er lautet: Auf dem Zamserberge (Resenal einschließlich ! Grift) wohnen ca. 160 Leute, in den Fraktionen i Obsaurs, Gemeinde Schönwies, und Falterschein der i Gemeinde Zams hausen zusammen 38 bäuerliche s Familien. Die Seelenzahl ist fast 200. Fast alles, ■ was an Getreide, Mehl rc. zur Ernährung dieser ! Einwohner notwendig ist, müssen die Bauern den ; 1—2 Stunden weiten Weg von Zams bezw. Schön

. Nr. 7, welche ! die Beitragsleistung des Landes zu Konkurrenz- ! wegen ins Auge saßt, anerkannt. Es stellen daher ; die Gefertigten den Antrag, der hohe Landtag ! wolle beschließen: „Es wird der Gemeinde Zams ! zur Herstellung notwendiger Verbindungswege für j Zams nach Grift am Zamserberge ein Beitrag von 6000 Kr. und für Herstellung eines solchen Weges von Schönwies über Obsauers ein solcher Beitrag j von 12.000 Kr. aus Landesmitteln, Kap. IX., be- I williget." Der landwirtschaftliche Ausschuß des Wiener Abgeordnetenhauses

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 05.02.1866
Umfang: 4
Publicum diese Gelegenheit besonders in der gegenwärtigen Faschings zeit nicht vorübergehen lassen wird, um sich einige recht vergnügte Abende zu verschaffen. Der Ciclus der Gastrollen beginnt am nächsten Dienstag mit der «Tochter des Regiments'. ' - ' . Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft Tirol, womit eine Gemenlde Orduum und eine Gemeinde- .Wahlordnung erlassen werden . ,.,x Mit Zustimmung des Landtages Merkergefürsteten Grafschaft Tirol finde Ich ia«f..HWzdlaHe, des, Ge setzes vom 5. März

1862 Z. 18 R. G. Bl. die an geschlossene Gemeindeordnung und die dazu gehörige Gemeindeordnung zu erlaben, uud zu verordnen, wie folgt: Artikel I. Die Gemeindeordnnng und die dazu gehö rige Gemeinde-Wahlordnung gelten für alle Gemein den Meiner gefürsteten Grasschaft Tirol, welche ein eigenes Statut nicht besitzen. Artikel II. Die Bestimmungen des ersten, zweiten und dritten Hauptstückes der Gemeindeordnung treten sofort in Kraft. Artikel III. Auf Grundlage der Gemeinde-Wahl ordnung

und unter Anwendung der Bestimmungen des dritten Hauptstückes der Gemeindeordnung ist die Bestellung neuer Gemeindevertretungen unverzüglich zu veranlassen. Artikel IV. Sobald in einer Gemeinde die neue Gemeindevertretung ordnungsmäßig bestellt ist, hat in derselben die Gemeindeordnung, insoweit sie nicht schon nach Artikel II. in Kraft getreten ist, zur vollen An wendung zu kommen. Artikel V. Bis zur Einsetzung der Bezirksvertre tung hat der Landesausschuß die der Bezirksvertretung und dem Bezirksausschüsse

nicht stattfinden. H. 3. Gemeinden, welche in Folge des Gesetzes vom 17. März 1849 mit anderen in Eine Gemeinde vereinigt wurden, können auf Ansuchen durch das Lan desgesetz wieder getrennt und abgesondert zu Orts- gemeinden konstituirt werden, wenn jede dieser aus einander zu legenden Gemeinden für sich die Mittel zur Erfüllung der ihr aus dem übertragenen Wir kungskreise (H. 28) erwachsenen Verpflichtungen besitzt. (ArtikelVlI. des Gesetzes vom 5. März 1862). Die ser Trennung muß jedoch eine vollständige

gemeinde, wodurch diese als solche zu bestehen nicht aufhört, ist nebst der Erklärung der Statthalter«, daß dagegen aus öffentlichen Rücksichten kein Anstand obwaltet, die Bewilligung des Landtages, und wenn dieser nicht versammelt ist, des Landesausschusses er forderlich. §. 6. Jede Liegenschaft muß zum Verbände einer Ortsgemeinde gehören. Ausgenommen hievon sind die zur Wohnung oder zum vorübergehenden Ausent halte des Kaisers und des Allerhöchsten Hofes be stimmten Residenzen und Schlösser

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 05.10.1918
Umfang: 8
. Am *16. und 17. Oktober vor- mittags wird die Begehung im Gemeindegebiete von Jnnerbraz uird am 17. Oktober vormittags an- schließend im Gemeindegebiete von B l u d e n z statt- finden. Die Amtsverhandlung wird sodann im Ge- meindegebiete von Blndenz am 18. Oktober fortgesetzt mid beende. Die Kommission versammelt sich hierauf erst wieder am 21. Oktober im Gemeindeamte im K l ö st e r l e und wird an diesem Tage die Begehung in der Gemeinde Klösterle und am folgenden Tage in der Gemeinde Stuben durchführen. Hieran

schließt am 23. Oktober unmittelbar an die Begehung in der Gemeinde Rasserein. Don dem Fortschreiten der Verhandlung wird es abhängen, ob die Kommission noch am 22. Oktober den Arlberg überschreiten wird. Am 24. Oktober wird die Begehung in der Ge- meinde Rasserein fortgesetzt und beendet. Am 25. Ok tober findet die Begehung im Gemeindegebiet P e t neu statt. Die Kommission versammelt sich sodann erst wieder am 28. Oktober in der Bahnstation F l i r s ch und wird an diesem Tage die Begehung

in der Gemeinde Flirsch und unmittelbar anschließend in der Gemeinde Strengen sowie am 29. Oktober in der Gemeinde Strengen und unmittelbar anschlie- ßend in der Gemeinde P i a n s durchführen. Am 30. Oktober findet die Begehung in den Katastralgemein- den Per f u ch s und A n g e d a i r sowie in der Ge- meinde Z a m s statt. Ein vollständiges Projektsexem- plar liegt bis zum ersten Verhandlungstage bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck bezw. Blndenz und es liegen überdies die einschlägigen Projekts

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Außferner Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 05.10.1918
Umfang: 8
im K l ö st e r l e und wird an diesem Tage die Begehung in der Gemeinde Klösterle und am folgenden Tage in der Gemeinde Stuben durchführen. Hieran schließt am 23. Oktober unmittelbar an die Begehung in der Geineinde Nasser ein. Von dem Fortschreiten der Verhandlung wird es abhängen, ob die Kommission noch mn 22. Oktober den Arlberg überschreiten wird. Am 24. Oktober wird die Begehung in der Ge- meinde Nässerem fortgesetzt und beendet. Am 25. Ok tober findet die Begehung im Gemeindegebiet P e t t- neu statt. Die Kommission versammelt

sich sodann erst wieder am 28. Oktober in der Bahnstation F l i r s ch und wird an diesem Tage die Begehung in der Gemeinde Flirsch und unmittelbar ^anschließend in der Gemeinde Strengen sowie am 29. Oktober in der Gemeinde Strengen und unmittelbar anschlie-, ßend in der Gemeinde Pi ans durchführen. Am 30. Oktober findet die Begehung in den Katastralgemein- den P e r f u ch s und A n g e d a i r sowie in der Ge- meinde Z a m s statt. Ein vollständiges Projektsexem plar liegt bis zum ersten

Verhandlungstage bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck bezw. Bludenz und es liegen überdies die einschlägigen Projekts- und Enteignungsbchelfe bei den Gemeinden Dalaas, In- nerbraz, Bludenz, Klösterle, Nasserein, Pettneu, Flirsch, Strengen, Plans, Landeck und Zams bis zu dem zur Verhandlung in der betreffenden Gemeinde erstbestiimmteu Tage zur allgemeinen Einsicht auf. Es steht jedem Beteiligten frei, vor der Kommission Ein- Wendungen und Erinnerungen gegen das Projekt und die begehrten Enteignungen

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 8 von 16
Datum: 29.05.1908
Umfang: 16
, die armen Bauern wegen dieser gewaltsamen Wegnahme ihres Eigentumes dadurch zu trösten, daß man ihnen sagte: „Der Nutzen gehört euch, nur Eigentümerin soü die Gemeinde als solche sem." Wie viel Wälder und Weiden, insbesondere Hochalpen, könnten so verbessert werden, daß die Hälfte oder um em Drittel mehr Vieh ernährt werden könnte. Ter hohe LandeSkuliurrat er teilt Subventionen für solche Alpenverbrsserungen. Wie sollen aber die Einwohner einer Fraktion vielleicht mit großen Kosten eine Hochalpe

verbessern, da sie nicht sicher find, daß eines schönen Tagcs sich die Gemeinde meldet und sie an der Ausnützung der ver besserten Alpe hindert? Es gibt Fälle, in denen Fraktionen Alpen derart verbesserten, daß dieselben 50 bis 60 Stück Vieh mehr zu ernähren in der Lage waren. Was geschah? Es kam die Ge meinde und erklärte unter Berufung auf § 03 G.-O., daß auf die verbesserte Alpe nur so und so viel Stück Vieh aufgeirieben werden darf. Was halten also die Fraktionisten von der mit großen Mühen

ist, die Gesamtgemeinde aber Eigentümerin? Hiedurch wird nichts an deres erreicht, als daß in einer solchen Gemeinde fort und fort Zank und Streit herrscht und die Alpen — zu Grunde gehen. Deshalb sollen jene bäuerlichen Abgeordneten, welche bei der Be ratung des neuen Weidegesetzes Mitwirken, dafür sorgen, daß solchen Umständen im Gesetze Rechnung getragen wird. Solche Grund komplexe, welche ausschließlich als Alpenweiden gelten, also kein Waldboden sind, sollen auch von denjenigen, welche diese Alpe be nützten

. Der Briefschreiber spricht seine Befriedigung aus, daß wir nunmehr ein allgemeines, gleiches und direktes Reichsrats wahlrecht haben und wünscht, daß auch das Landtags- und Ge meindewahlrecht im ähnlichen Sinne umgeändert werde. Was das Reichsrats- uud Landtagswahlrecht betrifft, hätte ich nichts dagegen, was jedoch die Gemeindewahlordnung angeht, erlaube ich mir da gegen einige Bemerkungen. Der Briefschreiber sagt, daß es oft vorkommt, daß in einer Gemeinde in einem Wahlkörper viele unter einander Verwandte

, höchst und höher Besteuerte sich befinden, welche diesen Wahlkörper beherrschen und die es dann durchzusetzen wissen, daß ihre Leute immer am Brett bleiben, obwohl andere, viel tüchtigere vorhanden wären, die sich um das Wohl der Ge meinde mehr kümmern würden u. s. w. Nun, es mag dies auch Vorkommen, aber wer hat die Schuld ? Meistens die Wähler selber. In der Regel sind in der Gemeinde drei Wahlkörper, deren jeder einen Dritteil des Gemeindeausschusses und der Ersatzmänner zu wählen

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Tiroler Post
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Seite 3 von 16
Datum: 14.09.1901
Umfang: 16
, Vertreter des Landesausschusses, des Gemeinderathes, des adeligen Damenstistes und vieler anderer geistlicher und weltlicher Corpo- rationen, die Generalität und die dienstfreien Offiziere und Militärbeamten, zahlreiche Beamte und andere Andächtige beiwohnten. Im Mittel schiff der Kirche erhob sich ein Catafalk, geziert mit den kaiserlichen Insignien und dem Reichs wappen. Gemeindeausschuss - Sitzung in Willen. Den 10. September hielt der Wiltener Gemeinde- Ausschuss unter dem Vorsitze des Gemeinde

, zur Ausführung übergeben. Von ! Seite des socialdemokratischen Wählervereines wurde an die Gemeinde eine Ein gabe gerichtet, in welcher die Anstellung gut ge schulter weltlicher Lehrkräfte, die Errichtung von Kinderbewahranstalten unter weltlicher Leitung, von Spielplätzen mit öffentlichen Aufsichtsorganen, die Vermehrung der öffentlichen Brunnen und die bessere Versorgung derselben mit Wasser verlangt. Der Vorsitzende brachte dieses Schreiben zur Ver lesung und bemerkte hiezu, dass er mit den meisten

Punkten des Schreibens sympathisiere, aber leider nicht in der Lage sei, über die Mittel zur Aus führung derselben verfügen zu können. Betreffs der sogenannten öffentlichen Brunnen stellte der Vorsitzende klar, dass die Gemeinde keinen öffent" lichen Brunnen besitze, sondern dass dieselben sämmtlich Privat- oder Jnteressentschaftsbrunnen sind und von den Interessenten selbst erhalten und mit Wasser versehen werden müssen. Hierauf folgte eine vertrauliche Sitzung. Universitätsprofessor Dr. Ignaz

, wohin auch alle Anfragen und Anmeldungen von auswärts zu richten sind. Tiroler Landesausschuss. Auszug aus dem Sitzungsprotokolle des Tiroler Landesausschusses vom 30. August. Genehmigt wurden die Gemeinde voranschläge der Gemeinden S. Michele, Wengen und Prid und jener der Stadtgemeinde Meran. Holzverkaufsbewilligungen erhielten die Gemeinden Elbigenalp,Luttach-Weißenbach, Ahornach, Nieder dorf, Planeil, Roncone, Pinzolo, Caldonazzo und Ragoli. Der Gemeinde Fügenberg wurde die Einhebung

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 18.04.1923
Umfang: 8
entschieden. Die Gemeinde be faßte sich nur ein einziges Mal mit dieser Sache -aber das Gegenteil von dein, was sie beschloß, wurde ausgeführt. Und dieser Gemeinderat ver- i langt, daß man ihn achte, wenn er seine Beschlüffe und damit sich selbst mißachtet. Am Tage vor'der ^Delogierung wurde der Arzt mehr oder weniger ge zwungen, einen Vertrag zu unterzeichnen, der ihn zwingt, 34) Goldkronen monatlich Zins zu zaljlen. BolksbildungsdorLräge in Landeck. Theodor Mecntzen, großartig als Schriftsteller

Gemeinderatssitzung statt. Dem Einspruch des Landesbauamtes gegen die zu geringe Mauerstärke beün Bau des Personalhauses der Baugenossenschaft der Südbahnbediensteten wurde zugestimmt, das Ansuchen der Interessenten um Errichtung einer Spielbank in Kufstein ernstim- mig abgelehnt. Das Ansuchen des Burgspiele- kvmtteeh um 20 Millionen .Kronen als Beitrag der Gemeinde zu einem Garantiefonds für die in die sem Sommer auf der Josefsburg abzuhaltenden Freilichtspiele wurde angenommen. Nach der Be endigung der heurigen

Burgspiele gehört das ge samte, zu diesen Spielen verwendete Inventar der Gemeinde. Der Gemeindevorcrnschlag loste teil- ; weise heftige Debatten aus. Beim Suchen nach neuen Steuern zur Deckung des Defizits, wollten jene Herren, die den Besitz vertreten, von einer ent sprechenden Besteuerung ° ihrerseits nichts hören. Im Voranschlag figuriert das Erfordernis mit 2.345.869.910 K, die Bedeckung mit 1.958,250.494 K; Abgang 387,619.416 K. Zur teilweisen Deckung des Abganges mußten neue Steuerquellen gesucht

vor: Unter den Einnahmen der Anteil der Gemeinde an Bundes- und Landessteuern mit 203.6 Millionen, die selbständigen Gemeindesteuern mit 52.7 Mil- lionen. Erträgnisse der städtischen Unternehmungen mit 1.332.010.000 K. Unter den Ausgaben figuriert als höchste Post: Betrieb und Erhaltung der Unter- nehmurrgen mit 556.1 Millionen. Unterricht 415 Millionen, Verwaltung 313.5 Millionen. Derzin- snng der Schulden 207.4 Millionen. Straßen- uyd Wasserbauten mit 157 Millionen. Polizei 109 Mil lionen. Armenwesen 155 Millionen

. Aus diesem Voranschläge geht mit aller wünschenswerter Deut lichkeit hervor, in welches Elend der Krieg und die ! Luderwirtschaff der bürgerlichen Regierung die Ge- j meinden gestürzt hat. Vor dem Kriege konnte die l Gemeinde Kufftein Geld für öffentliche Zwecke aus- s j wenden; es wurden Schulen und Spital, Wässerter- | tung und Kanalisierung gebaut; für die Verschöne rung des Stadtbildes wurden Summen aufgewen det. Und jetzt? Trotz der größten Anstrengungen ist die Gemeinde nicht in der Lage, den Verwal

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