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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 17.06.1864
Umfang: 6
186S. Welche, in Tirol unv Vorarlberg ausgehen den Lehen sind nach den Bestimmungen deS Gesetzes vom 17. Dezember 1362 allodiali sirungSpflichtig? Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 1?. Dez. 1L62 (R. G. Bl. v. I. 1362, Nr.. 103) sind in Tirol und Vorarlberg nur die frei veräußerlichen und frei vererblichen Lehen allodialisirungSpflichtig, zumal in dem 8. 1, iit. b deS eben bezogenen Gesetzes, welche Liter« demselben 8. 1 Iit. a gegenüber für Tirol und Vor arlberg allein maßgebend bleibt

,^) die Aufhebung deS LehenverhältnisseS und die Ablösung des dem Lehen herrn zustehenden Obereigenthums lediglich auf die Ru stikal- und auf die Beutellehen, sowie auf die sonstigen, ihrer Natur nach, frei verkäuflichen und vererblichen Lehen beschränkt wird und der später im Drucke er schienene Unterricht vom 9. März 1361 keine andere Auslegung erlaubt, als daß blos frei verkäufliche und frei vererbliche Lehen der Freimachung und Ablösung im Sinne deö gedachten Gesetzes v. 17. Dezember 1362 unterliegen

; denn solcher Unterricht sagt wörtlich: „8. 1. Die Auflösung deö Lehenbandes gegen die Der ganze Paragraph t lautet wörtlich so: »OaS Lebenverhältniß: »1 lücküchllich aller Lehen im lembardisch-venetianischen Königreiche und b) rückslchtlich ter Rustikal- und Beulellehen, sowie der so», stigen ihrer Natur nach frei verkäuflichen und vcreib- lichen Lehen ist gesetzlich aufzuheben und daS dem Lehen- Herrn zustehende Obereigenihum durch «in- von dem Va- saUen zu leistende Entschädigung abzulösen. Die Errichtung neuer

Lehen ist untersagt.« von dem Vasallen dem Lehenherrn zu leistende Entschä digung für den «ntgang der Lehenreichnisse nach dem Gesetze vom 17. Dezember 1362 erfolgt in Tirol unv Vorarlberg bei nachstehenden Lehen: a) bet Beutellehen. welche in den Lehenbriefen aewöbn- lich als Beuttellehen bezeichnet find, von Jeder, mann ohne Unterschied besessen werden können, und nach Lande-gebrauch und Herkommen frei verkäuf lich und vererblich find; li) bet Rustikallehen, welche gleichfalls frei verkäuflich

und vererblich find, insofern? solche Lehen nicht be reits der Grundentlastung unterzogen worden sind^ c) bei allen sonstigen ihrer Natur nach frei verkäuf lichen und vererblichen Lehen.' In dem Gesetze vom 17. Dezember 1362 8. 1 lit. l>, sowie in dem Unterrichte vom 9. März 1364 kömmt zwar anstatt deS in gegenwärtigem Aufsätze gebrauchte»? Ausdrucke«: „veräußerlich', verkäuflich vor, aber gewiß nur im Sinne eines Gattungsbegriffe« für die verschiedenen RechtStitel, wodurch eine Sache auf Andere, sei

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Innzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 21.10.1865
Umfang: 4
oder Hexemverkes fällt, wie der Volkömund besagt, mit dem Einläuten des Jubiläums — Frei tag Abends — zusammen. Es soll in Stall, Stube und Kammer nicht übel gehaust haben, so daß Fin gerhut, Wachsrodel rc. tanzten, Küchengeschirr vom Gestelle herabfiel und da und dort alles drunter und drüber gieng. Es fand sich die Bettwäsche zerschnit ten vor. Das gute Volk verlor den Kopf und wußte sich weder zu rathen, noch zu helfen. Dem herbei gerufenen, erorzisircnden Kaplan soll unter Lärm und Gepolter die brennende

: ob schuldig? un ter Annahme mildernder Umstände zu beantragen. Ganz frei von Schuld ist Gerke nicht, wenn ich ihn gleichwohl nicht für einen Verbrecher halte; sprechen Sie denselben jedoch frei, so folgt daraus die Frei sprechung jenes gemeingefährlichen Subjekts, des Müller, von selbst.' Die Rede des Staatsanwalts hatte einen so über zeugenden Eindruck gemacht, deß die Vertheidigung, lisches, sondern — vielleicht der Mehrzahl der Theil-' nehmer unbewußt — um ein Partei-Interesse. Man braucht

, wenn ich sage, daß eine neue Spaltung-unter den Katholiken selbst, dielängste vorbereitet ist., hiemit zum offenen Ausbruch käme; und darin würde vielleicht etwas gutes liegen. Schließlich wollen wir nur noch die doppelte Ungerechtigkeit erwähnen, welche in diesem Projekt gegen die deutschen Staatsregierungen und gegen die protestantische Kirche Deutschlands ausge sprochen ist. Frei vom Staat, sagt man, müsse die Universität sein, wenn die „katholische Wissenschaft' gedeihen solle

an einem nicht begangenen Verbrechen von selbst fort und deshalb mußte für beide'Angeklagten auf Frei sprechung angetragen werden. - Der Präsident- des Gerichtshofes faßte nun daö Rcsume der ganzen Verhandlung in einer gedrunge nen, übersichtlichen Darstellung zusammen und legt. den Geschworenen Nachstehende-Fragen vor: 1 ) / Ist der Angeklagte Gerke'schuldig, mit Be wußtsein seine Gläubiger benachtheiligt zu haben? Nebensrage ad 1) Sind mildernde Umstände vorhanden? 2) Ist der Angeklagte Müller schuldig, dem Gerke

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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 02.12.1864
Umfang: 4
und Vorarlberg' unternimmt eS in seinen Nummern 270 und 271 die von unS in der Jnn-Ztg. Nr. 260, 261, 262 und 263 aufgestellte und begründete Ansicht: daß bei der bevorstehenden Lehenablösung in Tirol irrthümlicherweife der §. 8 des GesetzeS in Anwendung gekrackt werde, während doch der Schlußsatz des §. 10 maßgebend sei, zu be kämpfen und dagegen die Behauptung gellend zu machen, daß dieser Schlußsatz lediglich nur auf die frei ver käuflichen und vererblichen Rustikallehen des lombardisch. venetianischen

Königreiches Bezug haben könne. Die Gründe, mit welchen unser Gegner diese Be hauptung stützen zu können meint, sind folgende: Der §. 10, welcher nur wegen der Lehen im lomb.-venet. Königreiche erlassen wurde, müsse doch, nachdem er die übrigen Lehengattungen abgethan, sich auch auf die frei verkäuflichen und vererblichen Beutellehen erstrecken und deshalb sei der Schlußsatz dieses Paragrafes ganz natürlich und nur eine Kompletirung des Begriffes von Lehen, welche dort gegen eine andere Gebührenscala

der §.10 noch in der Form, in welcher er nach der ersten Berathung des Herrenhauses an das Hans der Abge- ordneten gelangte, dann hätte allerdings der „Tiroler Böthe' recht, denn dort war nur von jenen Lehen die Rede, welche im lomb.-venet. Königreiche aufgehoben werden^sollten, während die gleichen Gattungen in den übrigen Ländern noch unberührt blieben und der §. 8 Über die frei verkäuflichen und vererblichen Rustikal- und Beutellehen ganz allgemein, also auch für den Fall

spre chen . so spricht dafür noch viel mehr als es diese thun, ein anderer Umstand, nämlich der, daß eS im gan zen lomb-venet. Königreiche gar keine frei verkäuflichen u. vererblichen Rustikal- und Beutellehen gibt, daß somit die Anwendung des Schlußsatzes in der vom Tiroler Bothen vertheidigten Weise aus Mangel an einem Objekte unmöglich wäre. Dieser Mangel war den beiden Häusern des Reichs rathes auch keineswegs unbekannt, denn er wurde von verschiedenen Rednern betont und es würde demnach

auch der Privatlehen und der in den Anmeldungsunterricht auf genommenen sonstigen frei verkäuflichen und vererblichen Lehen Erwähnung zu thun, so findet das in der All gemeinheit, in welcher jener Schlußsatz die ganze Ka tegorie der frei verkäuflichen und vererblichen Lehen zusammenfaßt, seinen genügenden Crklärungsgrund, ohne deswegen es etwa nicht zweckmäßig finden zu wollen, daß der Amtsunterricht jene Lehensarten noch ausdrücklich benennt, um darüber bei den Lehensab lösungskommissionen keinen Zweifel

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 23.01.1869
Umfang: 10
im Allgemeinen auoschliebenden Kölp.r- pebrech.nS zurückgewiesen worden, so bleibt eo ihm über lassen, bei dem General- oder Militärkommando um die erneuerte ärz liche UntersltSung einzuschreiten. Das (Ä'iieial- od r Militärkommando holt von dem Truppenköiper den miliiärärzilichen Befund ürer den Frei willigen ein und verfügt rann n^ch Umständen dessen Vorführung vor eine SuperarbitiirungS-Komiulfsien. Wird der Aspirant durch die SupcrarbilriruugS Kom mission sür die Truppe, von wclaer

voizumcrken. L7. Wird der Nachweis der wissenschaftlichen Befähi gung durch Zeugnisse von auoländisch»» Unierria teanstal- ten geliefert, so ist voiläusig Un solches Gesuch seiiens rer Truppe an daS Ncichölriegöi»i»istcrium zur Entsaieidunz im Einve,nehmen mit dem betr.sfcndcn Ministeiium für KultuS lind Untcrlicht >n dem Falle zu leiten, nenn alle übrigen Bedingungen für den fieiwilligen Einteilt als vollständig erfüllt betiacklet werden können, und der Frei- w ll'ge bei der dieöfollS voiher

vorzuiiehmenden körper lichen linier uchung zur Eii^r.idung Ae.ignet eilaiint wuroe. 2Z. Studierende an beheren techni chen ^etranstalien, welche sich dein SchisfSt-auweicn oder drm Sch.sfsmai,^i- nenwesen widmen wollen. bat en gl> i.t'fallö die Begün stigung der einjäbrigen frei vill gen Di nstleistuug, wenn sie zwei Iabrgänge an eimr sollen Lehianiialt vollendet haben und bieri'ber mindestens die erste i^ortgangöklasse in den Studienzengn ssen nachweisen. In Ermangelung der aufgc'ühiten Studienzengnisse

. Bcfali,.u»g der Älip.ianien zum einjäbligen frei willigen Dienste weiden »anstehende Lehranstalten des Inlandes als den Obergymnasien oder Oberrealschulen gleichgestellt betrachtet: a. Die k. k. Akademie der bildenden Künste in Wien, die von der Gesellschaft der patriotischen Kunstfreunde unterhaltene Akademie der bildenden Künste zu Prag, die Schule der schönen Künste am k. k. technischen Institute zu Krakau und die Kunstgewerbeschule in Wien; d. die k. k. Bergakademien zu Leoben und Pribram

ist, und daS Thlerarzneiinstitut zu Pestb. Z0. Inländer, welche nach 8.20 deS WehrgeletzeS frei willig in das stehende Heer oder in die Kriegsmarine ein- zutieten wünschen, haben die im Punkte 13 dieker Kund machung zu «. und 6., dann eventuell auch zu b. und o. bezeichneten Nachweise, jene zu el. in der Art btijubringen, wie sür cinjävrig Freiwillige zum Dienste auf eigene Ko sten s.stgestellt ist. , Die Assentirung solcher Freiwilligen kann von nun an nur mit Zustimmung der betreffenden Truppe, zu welcher der Freiwillige

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 27.01.1869
Umfang: 8
- seiner Rechte berauben, als weil sie durch die Gedanken freiheit zu , der Ueberzeugung - gekommen sind , daß die. heutige Lage der Dinge ein Diebstahl, eine Verletzung der Gerechtigkeit, eine von dem größern Theil der Gesellschaft ausgeübte Gewalt sei. Alle Frei geister, worunter die in Tirol nicht die letzten sind, alle Voltairianer bekämpfen das Christenthum aus keinem, andern Grunde, als weil sie durch die Gedankenfreiheit gefunden haben wollen, daß es ein Gewebe von Fabeln, von ultramontanen

zu berauben und ihm zu widersprechen (wer bürgt dafür, daß, es nirgends gelehrt wird?) - ) ' ? ^ Es nützt nicht, zu sagen, aus der Gedankenfreiheit folge nicht, 7 daß es erlaubt sei, frei: zu handeln, weil die Handlungen an den Ge setzen eine Schranke haben müssen, denn habe ich das Recht in allen Stücken frei zu denken, so kann man mir es auch nicht verwehren zu denken, daß ich meine Handlnngen frei mit meinen Gedanken in Ein klang bringen kann; ?daß die Gesetze vergebens untauglich, ungerecht

, eine Wirkung des Hochmuthes und Eigennutzes sind, daß sie mich mit Fesseln beladen, welche zu sprengen eine Ehre für mich ist. Das sind Gedanken, die- mir in den Sinn kommen können, wie sie schon mehr als Einem in den Sinn gekommen sind: wenn man mich nun lehrt, daß ich sie frei zulassen und annehmen kann, so sehe ich nicht ein, wie man mir das Recht nehmen kann, so zu handeln, wie ich denke. Wer die Ursache zuläßt, darf sich auch gegen die Wirkung nicht sträuben. -. Ich will dafür ein sehr klares Beispiel

, durch welche der Geist wieder geboren werden soll, wälzt er sich in jeder Art von Fleischeslust. - i Es ist also falsch, und' sehr falsch, daß das Denken in dem Sinne frei ist, in - welchem diese Redensart gemeiniglich genommen wkd/: und j wir haben <-im Gegentheil die5:moralische Verpflichtung, richtig zu denken, denn so fordern es die Gründe der Wahrheit, - der Ordnung, der Gerechtigkeit; das Recht, welches Gott hat, daß man ihm glaubt, wenn er sich herabläßt zu sprechen, und die Nothwendig keit

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 01.02.1868
Umfang: 8
. Hier nun einige Belege zur Behauptung deS eben Gesagten. I. Rom. Im Jahre 1846 schrieb Massimo d'Azeglio in seinem Buche: „Die letzten Vorfälle in der Romagna' S. 17: „Das italienische Volk im Vergleiche zu so vielen andern Nationen, kennt, man kann eS in Wahrheit sagen, daS Elend, den Hunger nicht; und der Hunger ist einer der mächtigsten Antriebe zur Aufreizung der Völker.' 3m Zahre 1363 kann man dieS vom italienischen Volke nicht mehr sagen; denn im Jahre 184k wa< dieS Volk noch nicht frei, und jetzt ist es ganz

frei und wiedergeboren, aber auch voll Hunger; während daS römische Volk, welches bis jetzt die Freiheit im modernen Sinne nicht kennt, auch Elend und Hunger nicht kennt, ja fast im Wohlleben sich befindet. ^ -. II. DaS Königreich Italien. Wie vielHunger inJtalien, und wie groß daS Elend ist, wissen alle, mit Ausnahme der Wiener Iudenblätter, welche für Italien schwärmen. Die Dinge sind so weit gekommen, daß die Italiener bitten eingesperrt zu werden, um zu essen; so wahr ist eS, daß die Freiheit

zu werden, und erklärten sich als Müßige und Vagabunden und warum? weil sie nicht HungerS sterben und unehrliche Handlungen begehen, sondern daS Brod und die Suppe essen wollten, die den Gefangenen gereicht werden. III. Algerien. Einst waren die Algerier nicht frei, und kannten die großen Prinzipien von 1789 nicht. Jetzt kennen sie selbe, und athmen die angenehmen Lüfte der Freiheit. Aber die Armen sterben darüber Hungers! Schrecklich zu lesen ist. was der Erzbischof in einem Briefe am 1. Janner an mehrere Zeitungen

verlassen. DaS Nämliche gilt auch von jenen an der Themse. Zn den Orten, wo sonst die Eisenindustrie blühte, sind fast alle Werkstätten geschlossen.' V. Preußen. Die Deutschen sind nun völlig „geeinigt, und frei;' aber sieh'! Da erscheint in Mitte ihrer Einheit und Freiheit triumphirend der Hunger! Der „schwäbische Merkur' schreibt: Der Hunger, der immer größere Verheerungen anrichtet, hat in diesen Gegenden einen bisher unerhörten Grad erreicht. Die kräftigsten Männer gleichen nur mehr Beingerippen

der Ueberschwemmuna der Deime, und deS Meerbusens von Curland u. s. w. in das äußerste Elend gerathen sind, und welches auch in andern Gegenden sehr groß, ja schauderhaft sein muß, da die preußische Regierung in nicht liberaler Weise ihren Zeitungen nicht erlaubt, davon zu sprechen.' VI. Portugal. Wer könnte eS den Portugiesen verwehren frei zu sein? Aber seit sie frei sind, leiden sie auch schon Hunger, und sie begannen daS Jahr 1863 mit einer Hungerazitation oder Revolution. Am 1. Jänner sollte daS neue Gesetz

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 6
Datum: 17.12.1866
Umfang: 6
bestehenden Ga rantie-Verträge veranlaßt. Rußland schickt keine Frei willigen und Waffen nach Kreta, wie dies andere Mächte für den polnischen Aufstand gethan haben; aber eS stellt offen seine unveränderlichen Sympathien für alle christlichen Völkerschaften in den Vordergrund. — 15. Dez. Ein kais. Mas ernennt ein Comite unter Vorsitz des Kaisers zur Konsequenten Dnrchführuug der Reformen in Polen. Senator Nabakosf ist zum in terimistischen Sekretär für Polen ernannt. Amerika. Eine Anzahl freier Zieger

. gegen 270 Männer, Frauen nnd Kinder, hat kürzlich Süd-Carolina ver lassen. um sich in Liberia eine neue Heimath zu grün den. Man ist in Süd-Earolina allgemein der Ansicht, daß es für die Weißen wie für die Farbigen besser sein würde, wenn die Hälfte der frei gewordenen Schwarzen auswanderte; und sollte die jetzt abgereiste Schaar günstige Nachrichten an ihre Freunde gelangen lassen, so wird voraussichtlich eine große Menge ihnen m die Negerkolonie solgen. New-Iork, 1. Dez. Die Staatsschuld

haben der gefertigten Vorstehung auch für das heurige Jahr ein Geschenk von 30 Gulden eingehändigt, für welche Gabe um so mehr der ergebenste Dank hiemit ausgedrückt wird, als Anschaffungen zum Christbaume die Mittel des Ver eins bedeutend in Anfvrnch nehmen. Die Vorstehung des Vereins für Kinderbewahr-Anstal- ten und Industrie-Schulen. Innsbruck, den 15. Dezember 1866. S Die Abgabe der NeujahrS-EntschnldignngSkarten für das Jahr 1867 beginnt am nächstkommenden Frei tag, den 21. d. Ali. Die Karlen

zu haben sind, zugewachsen: so namentlich: der Bezug von Spängler-, Glaser- und Tischlerwaaren, von Buchbinderwaaren und dergleichen Arbeiten, die Benützung der Restauration im hiesigen Schießstande, der Bezug von Konditoreiwaaren zc. worüber die Vereinsleitung nähere Auskunft gibt'. Der Eintritt in den Verein steht auch Nichtbeamten frei und sind die Vercinöstatuten gleich denMeldungS- bögen zum Eintritt nicht nur in der VereinS-Kanzlei sondern auch im Bureau des Dienstmann-JnstitutS zu beheben. Neuestes. Wilten

Jakob Scharrer kund. Pöller knallten zu diesem feierlichen Akt im Hofe des Gasthauses. Nachdem der feierliche Akt vorüber war, nahm Herr Statthalter Fischer das Wort und sprach unter Anderm: „Die Jnnsbruck-Sonnenburger frei willige Scharfschützen-Kompagnie hat ihren Waffen- gesährten auö dein Bezirke Landeck die Achtung eben so edel als kameradschaftlich dadurch erwiesen, daß sie zwei bei Le Tezze gefallenen Schützen, die in Einem Grabe beisammen liegen, ein würdiges Denkmal setzen ließ. Hiefür

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 29.11.1865
Umfang: 6
, muß mau ihn häufig üben, man muß seine Kräfte anstrengeil, so lange man jung ist, damit der Körper die nöthige Elasticität bekomme. Mit einem Worte, man muß turne«. Wer nun schon in frühester Jugend seinen Körper geübt, wer als Jüngling aiigzsangen hat zu turnen, wird auch zugeben, daß das Turnen auf den Geist, auf die Seele dieselbe Wirkung habe, als auf den Körper; daher nun das obige Sprichwort! Und daher kommt auch der Turnerspruch: „Frisch, frei, froh, fromm'. Wer Turner im wahren Sinne

des Wortes ist, der ist frisch und munter; und nur ein frischer Turner kann sich frei bewegen in der Lust, wenn er nur noch einen geringen An haltspunct hat; ein frischer Turner kann frei und ohne Schwindel von der höchste»: Höhe in eine schauerliche Tiefe hinabsehen. Er hat frischen Muth und freien Geist. Freiheit ist ja dasjenige, nach welchem alle Völker streben. Des Turners Gedanken sind frei und er läßt sich vou einem Entschlüsse, den er gefaßt, von Niemand abrathen; denn er hat ja einen starken

unseres Bereines nicht versteht, vernehmen müssen, können wir uns freuen in unsern Feierstunden; denn unser Spruch ist: frisch, frei, froh, fromm!', und unser Gruß: Gut Heil! Ein Mitglied obigen Turnvereins. Theater in Bozen. Donnerstag, den 3V. Novbr. Zum Erstenmale: „Wildfeuer', dramatisches Gedicht in 5 Auszügen von Friedrich Halm. Vom Seidenmarkt in Mailand, 22. November. In Folge des so ausgesprochenen Aufschwungs der die Geschäfte sowie die Preise in den letzten zwei Wochen nahmen, mußte

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 02.09.1868
Umfang: 6
. Ich habe dessen Kraft in manchen Lagen und Verhältnissen eines bewegten Lebens wohl erprobt und habe mich' bemüht, dieselben ihrem Geiste nach auch unter Euch auszustreuen und zu vertreten, wenn auch mit andern Worten als heute. „Frisch, fromm, fröhlich, frei' sind dieses Zeichen, dieser Denkspruch. „Frisch,' das ist zunächst die unerläßliche Forderung, die wir. an Jeden stellen, srisch an Körper und Geist. Es ist wahr, nur ini gesunden Körper kann ein gesunder Geist wohnen; mehr sagt: ein frischer Geist

zu erfüllen, manches anzufangen, auszu führen, durchzukämpfen, was nicht leicht wird. Aber fröhlich hin ein, ob es schwer oder leicht scheint, fröhlich und frisch an die Auf gaben, die uns das Leben stellt. Und ich wiederhole es, fröhlich auch in der rechten Lust, wenn die Stunde dazu sich bietet. . ' Undnnndasletzte„fr.'„Frel'^daShöchsteund edelste der irbi schen Güter, von welchem ich in diesem Augenblicke bei meinem beweg ten Herzen nicht zu sprechen vermag, wie ich wünschte. Die Frei heit

ist nicht Schrankenlosigkeit, als ob wir alle die nothwendigen und nützlichen Grenzen der menschlichen Lebensverhältnisse nieder reißen wollten. Aber frei von jeder Trägheit und Unbeweglichkeit des Körpers wie des Geistes ; frei von allen Ketten der Sclaverei, von wo. ans man sie uns auch anlegen möchte. Das wollen wir sein und bleiben! Das sind d^e Worte und Zeichen, die ich Euch, einem jünge ren Geschlechte hinterlasse, wie sie mir einst überliefert wurden.' Haltet sie fest als eine Richtschnur Eures Lebens und Handelns

, Meran verlasse, danke ich es der Achtung und Liebe, die Ihr mir entgegengebracht, wenn ich in diesem Sinne etwas unter Euch habe wirken können. Ich danke Euch herzlich dafür — nehmen Sie meinen herzlichsten und wärmsten Dank - Entschuldigen Sie, daß die Bewegung meines Herzens mich nicht weiter sprechen läßt — — — Frisch, fromm, fröhlich, frei, DaS andere Gott befohlen sei!' —

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 10.11.1870
Umfang: 8
. — Noch bin ich nicht über die Grenzlinie hinaus, die «i-ie gezogen; nm ganz sicher zu sein, jh,,° ich lieber einen Schritt zurück und halte mich an die Vorlage. Aus dieser ersehe ich, daß ein Grundelement des studentischen Lebens „die Freiheit' ist; in jeder Strophe tönt uns am Schlüsse ^<5 .Freiheit als anheimelndes Echo entgegen: „Frei ist^der Bursch''. Diese Burschenfreiheit glaube ich dem Texte nach richtig zu interpretiren, obwohl daS Recht dazu eigentlich nur Sie, meine Herren, haben. Ich entdecke da ebenfalls drei Stadien

Sie treu diesen Principien — „bis die Welt vergeht' am jüngsten Tag. Seid treu, ihr Bursche», und singet nnS nach: „Frei ist der Bursch', frei ist der Bursch'.' Die „freien' Corpöburfcheu der Athesia, die „freien' Corpsburschen der Carlellbrüderschaften, alle Stu denten, d. h. alle frei strebenden jnngen Männer leben hoch! Die Rede wurde in ihrem Verlaufe öfters von stür mischem Applause unterbrochen. Herr General Graf Thun sprach kräftige warme Worte deS Dankes im Namen der anwesenden Her ren

; sowie Sie tüchtige Corpsstudenten gewesen sind, hege ich das Zutrauen, werden Sie auch tüch tige Staatsbürger und Männer der Wissenschaft werden, werden zeizen, daß daS, was Sie im CorpS- leben erlernt haben. sich gar wohl in'S künftige Leben übertragen lasse, daß Sie frei denken, reden und selbstständig handeln werden, und daß dies Früchte sind, die das Corpsleben gebracht hat. Auf diese guten Früchte des Corpslebens in Ihrer künf tigen Existenz trinke ich dies GlaS und lade

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 13.03.1868
Umfang: 8
aller Staatsange- Ihörigen. Jede Gemeinde sei verpflichtet, eine Schule Izu erhalten, und alle Gemeinden von mehr als IlXX) I Seelen kommen dieser Verpflichtung nach; Schulgelder I seien geringe. Arme zahlen gar nicht. I Auch die schottischen Schuten sind nach der Ansicht Ider Commission den englischen überlegen. Der Schott Näuder, gewohnt, mehr für den Unterricht seiner Kin »der als der Engländer auszugeben, bekümmert sich Is'lbst um die Leistungen der Schule. Die Lehrer sind Igut und die Lehrweise frei

. Der Unterschied der I Stände ist da verschwunden, und das habe nicht we- dazu beigetragen, Land und Volk zu heben. I Weniger vollkommen, aber dennoch den Bedürf nissen und dem politischen Leben des Volkes ange- swessen seien die amerikanischen Schulen. Die Ele uientarschulen seien besser, ihre höheren Schulen schlechter als die englischen. Man stecke kein hohes Ziel, aber es werde erreicht. Der religiöse Unterricht sei frei von allem Sectengeiste. Die Bibel werde gelesen, aber dazu lein Commentar

, keine Bemerkun gen gegeben; den eigentlichen Religionsunterricht gb währen die Sonntagsschulen. Die Ausgaben werden durch Geldumlagen bestritten, der Schulbesuch sei frei- > dlUlg, ein Versuch, den Schulzwang einzuführen, sei ! gescheuert. DaS Lehrerpersonale bestehe meist aus Frauen; die Schulbücher wären mangelhast, aber die «ehrer thätig und die Kinder wißbegierig. Lokal-Chronik. Bozeu, 13. März. * (Die Angelegenheit des Erzherzogs Heinrich), chreidt das „N. W. Tgbl.'. soll einer uns zugehen

den Mittheilung nach, deren Richtigkeit wir allerdings nur insoferne verbürgen können, als uns aus dersel- >en Quelle schon manche woblbeglaubigte Nachricht zugekommen ist, eine plötzliche Wendung zum Günsti gen genommen haben. „Auf besondere Verwendung Zhrer Majestät der Kaiserin — schreibt uns unser Gewährsmann — sowie um jeden Conflict mit der Kirche zu vermeiden, hat man sich Allerhöchsten Orts »ewogen gesunden, die Heirath anzuerkennen. Dem Erzherzog steht die Rückkehr frei und soll seine Ge mahlin

in den Adelsstand und zwar in den Frei- jerrnstand für sich und ihre legitimen Nachkommen erHoden werden. Doch soll dieselbe erst für spätere Zeit hoffähig, daS heißt, des Zutrittes bei Hofe durch die Gnade des Kaisers theilhaftig werden.' Daß unsere Nachrichten über den bisherigen Stand der Angelegenheit übrigens sehr wohl begründet waren, zeigt auch eine Wiener Korrespondenz des ge wöhnlich gut unterrichteten „Tgsb. a. M.', in wel cher erzählt wird: „Der Fürstbischof von Trient, der seit 6. d. hier verweilt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 21.07.1866
Umfang: 6
des Mijlbe-. schen , KorpS. große Requisitionen stattgefunden haben und Exzesse vorgefallen sein. Teplitz ist mit Ausnahme einiger Nachzügler und kleiner Ergänzungen vom Feinde frei. > > . Tä.bor, 17. Juli. D>e Stellung des Feindes von Prag herwärts ist unverändert. 5lreiS derzeit vom Feinde frei. In Beneschau wurde am 1V. d. von Ziord- osten her starker Kanonendonner vernommen. BudwerS. 17. Juli. Durch Jglau sind in den letzten Tagen I0.6()0 Preußen, miler. Kommando des preußischen Generals .Herwarth

gedeckt wer den, wenn di? .Sacke auf,,Lanzen von den ersten Glie dern, getragen würden. Wirklich ein heiteres Bild' in tiefernster Aiit! (Eine Elesaiiteiljagd in Europa.) Man schreibt dem „Berner Jntellbl uuterm ,23 .Juni von Murten, im Kanton Freibürg:-Gestern Abend'S.gab der. ameri kanische EircuS eine Vorstellung. Derselbe .hatte, zwei kolossale Elefanten, die ganA frei, in der Stadt herum gingen, blos begleitet von ihrem..Fnhrer, einem bild schönen Mann. Heute Morgens .2 Uhr..wollte, die Truppe

mit 11-großen Fudern Heu abgesherrt; doch'^der Öberamtmänn gab nicht zu/ daß die Schützen Hie Jügb'unternähmen Sofort wurde eine 6- Pfünder -Kanone von Freiburg reklamirt', die diesen Miltag .anlangte ,utid aufgestellt wurde. 'Aus allen Fenstern sah man Karabiner. Doch beim ersten Schuß der 6^Psünder-Kcinöne sank das Thier zusam men. DieKugel ging demselben durch dieBrust. DäS Weibchen wurde dann gleichwohl ganz frei abgeführt. Das todte Männchen war bedeutend größer als das Weibchen, viel schöner

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 10
Datum: 24.11.1868
Umfang: 10
Gerechtig keit getreten, um zu züchtigen, wenn durch die Presse etwas wirklich Strafbares begangen worden ist. Dies ist sicher daS Vernünftigere. Denn wie der Mensch in der Rede frei ist, so ist er es auch in Schrift und Druck. Er kann durch vie Rede sündigen, wie durch den Druck, und dann ist eS seine Schuld, wenn er dem Strafrichter verfällt. Aber wie es ungereimt wäre, aus dem Grunde Jemanden das Reden entweder zu verbieten, oder unter Censur zu stellen, weil er damit menschliche und göttliche

Gesetze übertreten könnte, eben so ungeriemt ist es eigentlich, ihm aus demselben Grunde das Schreiben und Drucken zu beschränken. Vor dem Fehler ist Jedermann frei und unschuldig, wer aber fehlt, der soll eS auch büßen. Daß die Presse eine große Macht sei zur Verbrei tung von Ideen, darin hatte die alte Vorstellung ohne Zweifel recht; denn etwas anderes läßt sich gar nicht denken. Daß ihre Macht aber gleich groß sein soll, zum Schlechten wie zum Guten, das träfe überhaupt mit der Sprache überein

Hlewaltstock, der freilich'kein Vernunftbeweis ist, dareinmischen. Wir ylaidiren also für die Freiheit der Presse wie der mündlichen Konversation bis an die Gränzen des Rechtes nNd der Moral, lassen jeden frei, so lange er nicht fehlt, und sträfeu ihn, sobald er ge sündigt hat. Und wir plaidiren um so mehr für diese Freiheit, weil wir sicher überzeugt sind, daß in ihr selbst gegen Irrthum und Unrecht weit mehr Garan tien geboten werden, als durch die Repressivmaßregeln von NegierungSgewalten, die am Ende

doch nur auf subjektive Ansichten weniger hinauslaufen, und daher so gut falsch als wahr, und in ihrer Tragweite so schlecht als gut sein können. Denn ist der Jdeenkampf frei bis zum Gesetze des Naturrechtes, so wird früher oder später und zwar nicht in zu kurzer Frist, sobald die Hitze der Kämpfer und Zuschauer sich gelegt, dieSache sich zu Gunsten der objektiven Gründe entscheiden. Veritns est, quiil ost. DaS. Eingreifen politischer Intervention von was immer für einer Polizeimacht, einer Partei

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Zeitungen & Zeitschriften
Innzeitung
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Datum: 14.11.1864
Umfang: 4
- und Nebenfall zu entrichtende Giebigkeit einfach 4% zu nehmen, wonach die Frei- machungsgebühr mit 80 fl. bestimmt werden müßte. Es handelt sich also mit anderen Worten darum, ob für die Freimachung 8 oder 4% von dem gesetzlich festgestellten Werthe des Lehens, d. i. ob der nach dem amtlichen Unterrichte sich beziffernde Betrag oder die Hälfte desselben zu be zahlen ist, um ein frei verkäufliches und vererb« liches Rustikal- oder Beutellehen für immer von dem Lehenbande zu befreien. Nach den eingezogenen

. Königreiche spricht, so zeigt die unmittelbar darauf folgende Aufzählung doch genügend, daß es sich nur um die Festsetzung der Ablösungsziffer für die in Händen juristischer Personen befindlichen Lehen, für nicht veräußerliche und nicht frei vererbliche Weiber- lehen, eben solche reine Mannsstammlehen, für am Heimfalle befindliche, und für nachweisbar aufgetragene oder vom Lehenherren erkaufte Lehen handelt, die ins gesammt nur im lomb.-venet. Königreiche einer zwangS- weisen Ablösung unterworfen

werden, während sie in den übrigen Ländern von einer solchen ausgeschlossen sind. Nachdem diese Arten von Lehen nebst ihren betref fenden Ablösungssätzen aufgezählt sind. ist. gestützt auf das Resultat dieser Ablösungs-Bestimmungen wieder die Rede von den frei verkäuflichen und vererblichen Rustikal- und Beutellehen, u. z. so allgemein und ohne jeden einschränkenden Zusatz, daß eine einseitige Be ziehung auf ein einzelnes Land aus dem Wortlaute nicht gefolgert zu werden vermag, ohne dem Sinne des Gesetzes Gewalt anzuthun

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