6 fl. 30 kr. (Die Ver- zehrungSsteuern sind in den Zollsätzen mit Inbe griffen.) In der zweiten K la f fe (Tab ak): Alles unver ändert. In der dritten Klasse (Garten- und Feld« sr.ücbte): Mahlprodukte wie bisher frei. Reis 2 fl. statt 50 kr.. Reis enthülst 60 kr. statt 0 (Reis bei der Einfuhr von Italien nach Tirol ist zollfrei), frische Garlenprodukte, frisches Obst, Feldsrüchte, lebende Pflanzen, Getreide in Garben, Hülsenfrüchte im Kraut, Heu, Stroh. Kümmel, Oelsamen, Klee samen lc. wie bisher frei, zubereitete
3 fl.. Ochsen und Stiere per Stück 4 fl. statt 2 fl., Knlie wie bisher 1 fl. 50 kr., Jungvieh wie bisher 75 kr., Kälber 40 kr. statt 0, Schafe und Ziegen 30 kr. statt 25 kr., Lämmer und Kitzen 20 kr. statt 0, Schweine 2 fl. statt 1 fl., Spanferkel (nicht über 10 Kilogr.) 30 kr. statt 15 kr., Pferde und Füllen wie bisher frei, Maulthiere und Esel 2 fl. statt 1 fl. 5 kr. (Geschlagenes Schlachtvieh wird als Fleisch behandelt), Wild, Geflügel und an dere Thiere, sowie rohe Häute wie bisher frei, Haare, Borsten
Federn wie bisher frei, frisches und zube reitetes Fleisch wie bisher 3 fl., Würste 20 fl. statt 16 fl., Wachs. Badeschwamm wie bisher 5 fl., Käse 9 fl. statt 4 fl. (der aus Rumänien und Dalmatien kommende Kni, und Schafkäse per 100 Kilo 3 fl), Eier, Milch, süße Topfen wie bisher frei, Honig und Bienenstöcke frei statt 1 fl., Blasen, Därme, Goldschläger-Häutchen frei statt 1 fl. 50 kr., ausge stopfte Thiere und nicht besonders thierische Produkte frei statt 1 fl. 60 kr. (Forts, folgt.) Concert