oder Wohnorte im Ob er et fch zu wohnen. '(Im Urtext des Kom- muniquees heißt es: In parficolare essl Hanno: II pleno infangibile dhifto di risledere nel loro paese di nascita o dl resldenza nell'Aifo Adige.) 2. Die Möglichkeit, ihre Erwerbstatigkeit in der Arbeit oder in den An stellungen in Gemäßheit zu den gesetzlichen und syndikalen Bestimmungen des : Regimes weiterhin frei zu entfalten (Wortlaut des Urtextes: La posslbillfä dl pofer confinuare a svolgere liberamente, secondo le norme legislative
in dem vom Präfekten Mastromat- tei von Bolzano und dem deutschen General konsul Bene gemeinsam unterfertigten Bor-; wort zu den „Richtlinien' vom 21. Oktober 1939 heißt es: „Die italienische Regierung ge währleistet (garantiert) die Unantastbarkeit der erworbenen Rechte derjenigen, die ihren Willen bestätigen, italienische Staatsbürger zu bleiben.' Wenn es auch für jeden Einsich tigen klar ist, daß unter die „erworbenen Rechte' vor allem das Recht, an einem frei erwählten Wohnsitz zu verbleiben, mit in begriffen
„Er läuterungen' vom 7. November dieses Jahres. In diesem Dokument wird zweimal jenes Recht betont und bestätigt. Im Artikel 3 heißt es: „Es wird bestätigt, daß alle, die italienische Staatsbürger bleiben wollen.. weiterhin frei im- Alto Adige verbleiben können.' Aehnlich auch im Artikel 2. Könnte dies noch klarer, eindeutiger und bindender ausgesprochen werden? Merken jene, die gegen ihr besseres Wissen es immer noch anders behaupten, nicht, daß sie damit außer der Glaubwürdigkeit der italienischen Regie
von Grund und Boden im Alto Adige frei und unbe hindert. für alle jene, die sich entschlossen haben, die italienische Staatsbürgerschaft bei zubehalten und in der Heimat zu verbleiben. Auch den etwa bestandenen Befürchtungen über etwa beabsichtigte Enteignungen durch das Ente di Rinascita Agraria per le Tre Denezie ist für die Zukunft jede vernünftige Grundlage genommen. Bon Seite des Ente di Rinascita besteht, so versichert der Präfekt ausdrücklich', keinerlei Absicht/ den Besitz der Volksdeutschen
, die für die Beibehaltung der italienischen Staatsbürgerschaft endgiltig. op tiert haben, zu enteignen. Auch die Sicherstellung eines höchst persön- sichen moralischen Gutes wird für die Zukunft garantiert: „Es wird keine Umände rung der Familiennamen (Schreibnamen) erfolgen.' ; Durch diese — gewissermaßen' in letzter Stunde — noch einmal: bekräftigten Ver sicherungen ist auch für-die Aengstlichen und Allzuängstlichen, die durch den Druck der nun gründlich zerstreuten Befürchtungen die Frei heit des Entschlusses