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Alpenländer-Bote
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Seite 9 von 14
Datum: 04.10.1925
Umfang: 14
Schweinester-Telfs. Daran soll sich eine allgemeine Aussprache über alle Fragen der Bienenzucht anschließen. Innsbruck, 28. Sept. (Großer Scheckbetrug an einer Innsbrucker Bank.) Bei der Inns brucker Filiale einer Wiener Großbank wurde mittels eines gestohlenen Kreditbriefes ein großer Scheckbetrug verübt, durch den es den Tätern gelang, einen Betrag von rund 42.000 8 herauszuschwindeln. Am 1. September stellte sich ein Mann, welcher sich Rolla von Watt nannte, vor und legte der Innsbrucker E iliale

einen von der First National City Bank in an Francisco ausgegebenen Zirkularkreditbrief Nr. 3453 auf 10.000 Dollar vor und ersuchte, ihm aus Grund des Kreditbriefes 650 Do l l a r auszufolgen. Da die von der Filiale rorgcuommene Ueverprüfung der Unterschriften keinen Zweifel an der Echtheit des Kre ditbriefes ergab, zahlte die Filiale den Betrag von 650 Dollar an den 'angeblichen Rolla von Watt aus. Am nächsten Tag verlangte Watt, daß man an einen Herrn «Steiner nach Wien im Hotel Imperial auf Grund

des Kreditbriefes 6000 Dollar abfende. Nach dem Watt die vorgefchriebene Bestätigung unterschrie ben hatte, sandte die Filiale das Geld an ihre Zen tralanstalt für Herrn Steiner nach Wien. Am 21. ds. erhielt nun die Wiener Zentrale der Großbank eine Depesche aus San Francisco, daß der Kredit brief gestohlen worden fei. Die 6000 Dollar waren nun von einem Manne, der sich mit einem falschen Paß als Josef Steiner legitimiert hatte, bei der Wiener Zentrale behoben worden. Steiner hatte je doch gar nicht im Hotel

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 17.04.1936
Umfang: 6
zwischen Filialen unkereinander. ' Dem Wortlaut des Gesetzdekretes gemäß, unter liegen der Stempelung mit 30 Cent, alle jene Do kumente, die sich auf eine Bewegung oder Emp fang von Waren, Geldbeträgen, Wertpapieren, ohne Rücksicht auf Wert oder Betrag, beziehen. (Hinsichtlich der sich auf Waren beziehenden Do kumente ist es belanglos, ob deren Wert oder Preis angegeben ist oder nicht). Es handelt sich also vor nehmlich um die Begleitdokumente, mit denen obige Vorgänge zwischen Firma und Filiale usw

. oder zwisckM Filialen selbst bekanntgegeben wer den, ebenso um Empfangsbestätigungen für der gleichen Vorgänge, falls darin nicht auf ein dies bezügliches, schon gestempeltes Dokument hinge wiesen wird. - Hingegen sind Mitteilungen der Filiale an.die Firma, in welchen über den Waren- .oder Geld- verkehr der Filiale mit anderen Filialen oder der Filiale mit den direkten Lieferanten berichtet wird, nicht ftempelpflichtig. Ebenso fallen nicht unter Stempelpflicht die Mitteilungen buchhalterischer Natur

der Filiale an die Firma über den eigenen Geldverkehr, wie z. B. Bankbewegung, Kontibe- rvegung, 'Kundenbewegung, statistische Berichte, Datenerhebungen und dergleichen, wenn diese Be richte keinerlei Belastung?- oder Gutschnftsanzei- gen zwischen Filiale.und Firma oder zwischen den Filialen untereinander enthalten. Wenn stempelpslichtige Dokumente der eingangs erwähnten Art >zu rein interner Verwendung und Kontrolle in mehreren Kopien ausgefertigt' wer» den, so sind die Kopien stempelfrei, wenn darauf

der die Waren empfangenden Filiale seitens der Firma oder Zentrale, so ist die Bela stungsnote der Firma stempelfrei, wenn darin die Hauptdaten des gestempelten Avisos (oder sonsti gen Dokumentes) angegeben sind, das die eine Filiale der anderen anläßlich des Warenübergan ges ausgestellt hat. 3. Kassa- und Magazinsaufstellungen. Die Kassaaufstellungen, die von Zeit zu Zei oder manchmal auch täglich von den Filialen usw sür die Firma ausgefertigt werden,, sowie Geld bewegungsberichte, sei es uàex die Behebung

-.der Filiale bei den von der Firma hiezü ermächtigten Banken oder über getätigte Inkassos und anderer seits über die Ausgaben und Spesen der Filiale, sind der Stempelung mit 30 Cent, unterworfen Stempelfrei sind jedoch die solchen Dokumenten beigefügten Formulare, die als wirkliche Beilagen das Hauptdokument nur erläutern und rechtferti gen, wenn sie mit Stampiglienaufdruck (Allegato alla prima nota di cassa...) als solche Beilagen deutlich gekennzeichnet sind. Stempelfrei sind ferner auch die Kopien

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Neue Inn-Zeitung
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Seite 6 von 12
Datum: 08.11.1891
Umfang: 12
der Reichsgenossenschaftsbank entstehen durch 1. Staatszuschüsse, 2. Ausgabe von Genossenschaftsbankbriefen, deren Gesammtnmlauf im Gesetzgebnngswege bestimmt wird, 3. durch Depositen, 4. durch Zinsüberschüsse, 5. durch zufällige Einnahmen, Spenden, Vermächtnisse n. s. w. Am Sitze jedes Verbandes soll von der Reichsgenossen schaft eine Filiale für den unmittelbaren Verkehr mit den ein zelnen Genossenschaften errichtet werden, wohl am besten ebenfalls mit Beihilfe der k. k. Postsparkassen. Die Bestellung von Bei- räthen

bei der Kreditgewährung bei jeder Filiale erfolgt durch die Direktion der Reichsgenossenschaftsbank. Von Seite unserer Genossenschaftsverb.rndsvorstehung wird nun der Vorschlag hinzugefügt, es sollen der Reichsgenossenschaft die großen aus den Beiträgen des Gewerbestandes angesammelteu Kapitalien der Unfallversicherungsanstalten zugewiescn werden. Diese Kapitalien betragen z. B. bei der Anstalt mit dem Sipe in Salzburg rund 300000 fl., und sind bei Banken und Depo sitenämtern angelegt. Eine Verfügung im Sinne

und ihre Anerkennung. Aus dem Jahresberichte der k. k. Staats- geweröeschute in Innsbrucks (Schluß.) Jlluftrirter Katalog der Ausstellung orientalischer Teppiche in Wien 1891; Deininger und Remesch, 1 Kollektion von Metallabdrücken als Lehrgang für den Unterricht in Holzschnitzerei sammt Text (an die Filiale Fachschule in Hall). Folgende Professoren waren im vergangenen Lehr jahre an der k. k. Staatsgewerbeschule thätig: Direktor Joh. W. Deininger, Professor H. Fuß, I. Menger, A. Roux, M. Haas, Alb. v. Mono

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Volksrecht
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Seite 5 von 8
Datum: 13.04.1923
Umfang: 8
allem ivill ich bemerken, das; ich mich lediglich aus- die Richtigstellung, resp. Ergänzung der mich per sönlich, resp. die Filiale Bozen betresfeuden Anschul digungeir beschränke. Tie Behauptung des Herrn Uade, das; mit seinem Austritt aus der Bank auch die Ordnung aus dem Insti tute anszog, betrifft mich z>va-r nur indirekt, doch fei festgestellt, das; sich die »ach dem Austritt Au des für die Leitung der Bank verantwortlichen Herreit redlich be mühten, den damaligen schlechlen Ruf der Bank solvie

das gesunkene Ansehen durch Reorganisation des Betriebes Errichtung einer Fitialtöntrolle, Ausarbeitung von Filial- iiistruktivueu, u a kht räg t iche A nläge einer B u ch führuug für die Ätz are u a b t e i tu ng usiv., zu hebeit und Orduuug in das Institut zu bringen, was auch allseits aiterkaunt lvurde. Weiters ist es mir sehr angenehm, hier öffentlich fest stellen zu, tonnen, das; das Institut und sonach auch die Filiale Bozen ditrch die Firma Le lisch er nicht zu Schaden hu», ebenso ist es itnrichtig

, das; die Filiale Bozen durch Pirchl 200.000 Lire verlor, sondern betragt der Schaden, nachdem es sich um österreichische Aroiceu handelt, ledig lich zirla 200 Lire. Herr Gstach und Wiesthaler standen mit der Filiale Bozen niemals in geschäftlicher Ber bindnng und hat die Bank durch diese Herren nicht einen Eeiitesiino Berlnst erlitlen, ebenso unwahr ist, das; di Niederlassung Bozen bei Prvck 00.000 Lire verlor: Prock nnterhielr bei der Filiale Bozen niemals ein Muitw, noch ivnrde für denselben ein Wechsel

ansgestellt. Richtig ist vielmehr, das; Prvck in Brireu im Jahre 1918, also noch zur Zeit der Amtsführung Mades ein Uredil-Konto cröjfnet erhielt uno ist ivohl anznnehmen, das; ancl,. zu dieser Zeit der betreffende Teckungsivechsel dort ans gestellt ivnrde. (Also zil einer Zeit, da die Filiale Bozen noch gar itichl epistierle.i Auch entbehrt die Behauptung, ich hätte die Bankleitnng mit l. Juli 1920 übernommen (also zu einer Zeit, >vv sich die Zentrale noch fange in Brchen befand) jeder Grundlage

, sondern ivnrde mir die selbe mit 1. Jänner 1.922 übertrage». Die Behauptung, das; die Filiale z>vei Jahre nicht kontrolliert ivnrde, ist ebenfalls nmvahr. Richtig ist, das; ich in Bainlen „iitachte', wie sich Herr »ade so schön anszndrüclen beliebt, und zwar ans ziveierlei Oirnnden. Erstens, iveil das Valuten- und De visengeschäft eine Sparte des Banigeschäftes bildet, und zlveiteuS, iveil der Filiale Bozen in relativ kurzer Zeit täglich eine 'schöne Anzahl Ueberiveisnngsanfträge nach dem Auslände übertragen

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 4
Datum: 13.07.1918
Umfang: 4
Nr. 158 „Bozner Nachrichten', Samstag, den 13- J uli 1918- Seite 3 Prenn, Beamter der Sparkasse in Lienz: Nikodemus Rabensteiner, Pfarre; in Tisens; Ferd. Schober, Oberlehrer in Mühlen,- dem Direktor der Filiale Meran der priv. Bank und Wechselswbenaktiengesellschast „Mereur' Martin Ezamatoliski; Alfred Tisserand, Vorstand der Filiale Meran der Bank für Tirol und Vorarlberg: Jakob Unterkicher, Pfarrer in Untergsies; Alfons Vide- sott, Pfarrer in Muhlwäld; Franz Werndl, Prokurist der Brixener

Weber in Schönna. V ! ^ Taxfrei der' T itel ei n e s Kais. Rates wurde verliehen: dem Direktor der Filiale Innsbruck der Attglo-österr. Bank Otto Baader: deck Direktor der Filiale BreUenz der Bank für Tirol und Vorarlberg Ferdinand Brettauer: dem Direktor der Filiale Bozen des priv. Wiener Bankvereines Friedrich von TschurtscheNthaler. . . Todesfälle. Nach längerem, schweren Leiden.verschied im Sanatorium in Brixen Fräulein Marie Schönbichl er, Elzenbaumtochter von St. Lo renzens Deren Leiche wurde

rasch an die Stt-- tion Atzwang um Hilfe, so daß solche in kurzer Zeit zur Stelle war. Doch hatte das Feuer bei dem Sturmivind inzwischen bereits auf das Dach des Hau ses der Filiale der Waidbrucker Geschäftsfirma I. M. Solderer übergegriffen. Wegen Wassermangels und infolge Mangels an Personal vermochte man den Brand nicht wirksam zu bekämpfen, und so gelang es nicht mehr, das Haus zu retten. Die Flammen ergriffen auch den gegenüberliegenden Stadel der Filiale. Infolge des heftigen Windes fing

und. Militär. Inzwischen hatte das Feuer oberhalb der Filiale Solderer auch aus die Laubwaldbestände übergegriffen und der Bxand breitete sich nördlich gegen die Höhen hinauf aus. Das Militär ver mochte jedoch den Waldbrand schließlich doch zu lokalisieren. Der Schaven, der durch das große Schadenfeuer verursacht wurde, ist sehr bedeutend. Die Firma Solderer allein dürfte gegen 50.000 K Schaden erleidend Sehr zu be klagen sind auch die Südbahnoberbauarbeiters Familien Valtingojer, Witwe Vonmetz und Krepaz

, welche von ihrer. Einrichtung aus ihrem im 3. Stock« der Filiale Solderer gelegenen Wohnungen sozusagen nichts zu retten vermochten. ' Bon einem Baumstrunk erschlagen. Am Dienstag war der Obernischer- Bauer Johann Späth in St. Walburg in Ulten beschäftigt, einen Baumstrunk im SteMbachgraben gemeinschaftlich mit seiner Frau Walburga abzusägen. In dem Augenblicke, als der Strunk brach, entwurzelte sich der ganze Stock wider alles Erwarten und begrub die Frau unter sich. Obwohl sogleich Leute zu Hilfe kamen, konnte die Frau

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Dolomiten
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Seite 4 von 6
Datum: 25.03.1936
Umfang: 6
Ltempelgebührcn Nene Miniiicrialwcisnngcn. Das Finanzministerium hat mit Rundschreiben Nr. 87688 der Gen.-Gcbührendirektion Erläulerungen zu de» Bestimmungen des Art. i, Beilage D. des ^lcs.-TckrcieS Nr. 1749 vom 26. Sept. 1935 betreffend die Stcmpclvflicht für die zwischen Firmen und ihren Filiale» bzw. Vertretern gewechselten Dokumente, vcrlatitbart. Wir bringen dies« Erlliininge» den Lesern in Fortsetzungen zur Kenntnis. 1. Verkehr zwischen Firmen und ihre» Filialen, Niederlagen, Werken »sw., sowie

zwischen Filialen untereinander. Dein Wortlaut deS GcsctzdckreteS gemäß unter liegen der Stempelung mit 30 Cent, alle jene Doku mente. die sich auf eine Bewegung oder Empfang von Waren, Geldbeträgen. Wertpapieren, ohne Rnckstciit auf Wert oder Betrag, beziehen. (Hinsichtlich der sich ans Waren beziehenden Dokumente ist cs belanglos, olt deren Wert oder Preis angegeben ist oder nicht.) ES handelt sich also vornehmlich nm die Bcglcii- dokuniente, niit denen obige Vorgänge zwischen Firma und Filiale ustv

. oder zwischen Filialen selbst belannt- gegeven werden, ebenso um EnipfangSvestätigungen für dergleichen Vorgänge. falls darin iticht auf ein dieSLczügliches, schon gestempelte? Dokument hin- gewiesen wird. Hingegen sind Mitteilniigen der Filiale an die Firma, in welche» über den Waren- oder Geldvcrkehr der Filiale mit andere» Filialen oder der Filiale mit den direkten Lieferanten b e r i ch t e t wird, nicht stcinvelvilichtig. Ebenso fallen nicht unter Stempel- Pflicht die Mitteilungen buchhalterischer Natur

der Filiale ait dir Firma Wer den eigenen Gcldverkehr, wie z. B. Bankbewegung, Roiitibcwcgung, Kunden» bewcanng. statistische Berichte, Dateiierhebuirge» und dergleichen, wenn diese Berichte keinerlei Bclastungs« oder GutschriftSanzctgen zwischen Filiale und Firma oder zwischen den Filialen untereinander enthalten. Wenn stcmpclpflichtige Dokumente der eingangs erwähnten Art zu rein interner Berwen- dung und Kontrolle in mehreren Kopien auS- geferttgt werden, so sind die Kopien stempclfrei, wen» darauf

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