Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
, Aus breitung des Deutschtums in Südtirol, Bd. 3/2, S. 22, 195, 201, 202); laut Urkunde von 1356 verleiht ferner Markgraf Ludwig von Brandenburg als Graf von Tirol ein Bergwerk vorbehaltlich aller Regalien, die ihm als „princeps territorii' darüber zustehen (Stolz, Anfänge des Bergbaues und Bergrechtes in Tirol, Zt. f. Reehtsgeseh., Germ. Abt., Bd. 48, 1928, S. 251 und 248). Von da bis gegen 1400 sind auch aus Tirol keine Erwähnungen des Titels „Landesfürst' zu finden, seither aber ziemlich viele (siehe
Hoheitsrechte wie Steuer, Zölle, Bergwerke, wohl aber einzelne Urkunden schon lange vorher *). Kurz gesagt haben die Herzoge von Österreich, Steiermark und Kärnten sowie die Grafen von Tirol und die Erzbischöfe von Salzburg in ihrem Lande die oberste Gerichts- und Ordnungsgewalt, welch letztere dem Begriffe der politischen Verwaltung von heute entspricht, ferner die Heeres- und Finanzgewalt. Die letztere wird in den 1 ) Diese Urkunden kann ich hier mit Rücksicht auf den Raum nicht näher anführen. Dopsch