' ich gleich zu dir, weil ich weiß, daß du in Steuer- fachen die beste Auskunft geben kannst..." „Wegen der neuen Einkommensteuer?" fragt der Bürgermeister. „Nichts leichter als das.... In diesen Fragen kenn' ich mich wirklich ganz besonders aus, denn es vergeht keine Woche, daß nicht jemand kommt und fragt — Also du, du hast ein Geschäft und ein Haus und zahlst na türlich in diesem Fall... du zahlst.. Aber wart', fragen wir lieber gleich den Sekretär, dem kom men solche Fälle in der Woche ein paarmal
der Bürger meister, „der Wögerlechner möcht' wissen, was er jetzt nach dem neuen Gesetz für eine Einkom?- mensteuer zahlen muß. .. Er hat also ein Haus, ein Geschäft..." „Nichts leichter als das," sagt der Sekretär, „in dem Fall natürlich und wo der Wögerlechner verheiratet ist, da macht das.. da muß man na türlich ... Ueberhaupt wenn wir in dieser Ge schichte ganz sicher gehen und eine abweichende übergeordnete Entscheidung vermeiden wollen, dann ist's am besten, wir fragen gleich beim Steueramte
an ..." Eine Viertelstunde später am Telephon: „Hier Marktgemeinde Münzbach, Gemeinde sekretär Stierwallner! Könnte ich vielleicht we gen einer dringenden Auskunft den Herrn In spektor sprechen? . . . Herr Inspektor? Ja? Sie, Herr Inspektor, ich möchte fragen, was muß denn nach dem neuen Gesetz der Inhaber eines Eisen geschäftes, der gleichzeitig Hausbesitzer und auch verheiratet ist, für eine Einkommensteuer zah len . . ." „Das ist natürlich ein ganz einfacher Fall, ein Fall, wie er bei uns im Tag zehn- bis zwanzig mal
Stück . . ." gibt der Sekretär zur Antwort. „Vier Kinder . . . ? Ja dann . . . dann kann entweder in dem einen Fall . . . oder es kann auch sein, daß . . . kurzum, ich möchte bei dieser Sachlage doch nicht der wirklichen Entscheidung vorgreisen und meine, es ist am besten, wenn ich zuerst den Fall dem Herrn Oberfinanzrat vor lege und Ihnen später die kompetente Auskunft gebe . . ." Einen Tag später beim Oberfinanzrat. „Herr Oberfinanzrat, da ist gestern aus Münzbach vom Gemeindeamte
eine telephonische Anfrage in einer Einkommensteuerfrage gekommen. Die Münz bacher rekurieren in Steuersachen besonders gern und deswegen habe ich die Auskunft vorläufig hin ausgeschoben . . . Der Steuerpflichtige hat also ein Gewerbe, ist Hausbesitzer, verheiratet, besitzt vier Kinder. . ." „Nun dann ist die Sache ganz klar! Der Fall wird natürlich nach Schema 5, Tabelle 8 be handelt! Das heißt, wenn natürlich von den vier Kindern noch keines im erwerbspflichtigen Alter steht