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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 10
Datum: 24.03.1889
Umfang: 10
in großer Anzahl vertreten zu sehen, was in noch höherem Maße der Fall sein wird, falls der mehrfach angeregte Fest- zug in nationaler Ausstattung am 5. Mai wirklich zu Stande kommt. Für Concerte und dergleichen ist bis jetzt die Mitwirkung einer Militärkapelle, des Cur- orchesters von GrieS, der Schützencapelle und der bei den Feuerwehrcapellen von Bozen und Gries sicherge stellt, außerdem schweben noch mitmehreren Berg -Musik- capellen Unterhandlungen bezüglich der Theilnahme am Schützenfest

an Dr. Schick verübte» Raubmord und schließt sich wörtlich an die Anklage an. Für den Fall der Bern« In u ng desselben kommen fol gende Sventualfragen an die Reihe: 1. Ev-Frage lautet ans den Raubmord, »eriibt durch Joses Schöps. 2. Ev.-Frage für den Fall der Verneinung der l. Ev.^ Frage lautet aus Raubmord, verübt durch Jacob Kuen. 3. Ev -Frage für den Fall der Verneinung der 1. und Bejahung der 2. Ev.-Frage lautet auf Anstiftung des Raub mordes durch Josef Schöpf 5 St. G.) 4. Ev.-Frage für den Fall

der Bejahung der 1. Ev.^ Frage lautet auf Anstiftung des Raubmordes durch Jacob Kuen (Z 5 St. G.) 5. Ev.-Frage'für den Fall der Verneinung der 4. Ev.- Frage lautet auf Verhehlung und Aneignung der geraubte» Sachen seitens des Jacob Kuen im Bewußtsein, daß sie von« Raube herrühren. 6. Ev.-Frage für den Fall der Verneinung des Raubes überhaupt lautet auf Gesellschaftsdiebstahl beider Angeklagten ini Betrage von über 3VV sl. . 7. Für den Fall der Verneinung der. 6. Ev.-Frage lau^ tet auf Diebstahl seitens

des Josef Schöpf über 3Ä> sl. 3. Ev.-Frage lautet (für den Fall der Verneinung der 6. Ev.-Frage auf Übertretung des DiebstahleS seitens deS Jacob Kuen an Schlüsselbund und Messer (Werth unter 5 fl) !>. Ev.-Frage sür den Fall der Verneinung der K. und Bejahung der 7. Ev.-Frage lautet auf Diebshehlerei seitens deS Jacob Kuen, wobei ihm bekannt sein mutzte, daß der Diebstahl selbst in verbrecherischer Weise begangen wurde. Sämmtliche Parteien erklären sich über Befragen des Borsitzenden mit den vorgelegten

, ob der selbe einem unglücklichen Zufall, -inem Abstürze, oder einem Verbrechen zum Opfer geworden sei, schwer. Doch die um sichtigen Erhebungen, die Macht der Wissenschaft hat der Wahrheit zum Triumphe verholsen.' Der Staatsanwalt bespricht nun zuerst die localen Ver hältnisse des Leichenfundortes. Der LocalaugenscheiN ergebe die gänzliche Gefahrlosigkeit der Stelle, an der ein UuglückS- fall ohne dritte Einwirkung undenkbar sei, was durch Zeugen in zweifelloser Weise erhärtet

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Der Burggräfler
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Seite 7 von 14
Datum: 24.04.1915
Umfang: 14
). Insgesamt sind in Wien seit Kriegs- ieginn 1360 Blatternerkrankungen, hierunter 281 Todesfälle, vorgekommen. Außerdem waren im österreichische» Staatsgebiete vom 11. bis 17. April d. I. 121 Blattcrnfällc zu verzeichnen. Hievon entfallen auf Galizien und die Bukowina 70 Er krankungen und zwar: je 3 Fälle in Kobylrc (Be zirk Bochnia) und Rvstoka Brzeziny (Bezirk Nen- sandez), je 1 Fall in Boecein, Pisary und Siedlec im Bezirke Chrzanow, 8 Fälle in Horodenka und 30 Fälle in Sicmakoivcc im Bezirke Horodenka

, 8 Fälle in Wola RadziSzowska (Bezirk Myslenice), 3 Fälle in Pogorze sowie je 1 Fall in Piaski Wielki und Tynicc im Bezirke Podgorzs in Galizien, 1 Fall in Czernowitz und 9 Fälle in Komarestic Zrub (Bezirk Storozynetz) in der Bukowina. Jil den übrigen Verwaltungsgebieten gelangten 51 Blatternfälle zur Beobachtung und zwar: je 1 Fall in Hötzeldorf (Bezirk Horn) und Korneuhurg in Niederöstcrreich, je 1 Fall in Lienz nnd Peuer- bach (Bezirk Grieskirchen), 3 Fälle in Windisch garstcn (Bezirk Kirchdorf

) und 6 Fälle in Wels in Oberösterreich, je 1 Fall in Eggenberg (Bezirk Graz) und Knittelfeld (Bezirk Judenburg) in Steiermark, 6 Fälle in Hohenmauth, 2 Fälle in Kruman nub je 1 Fall in Hermannmestetz (Bezirk Chrudim) Kaaden, Schobrowitz (Bezirk Karlsbad), in Boretz, Brnian, Lobositz und Tirschowitz im Bezirke Leit meritz, Riegersgorf (Bezirk Policka) sowie in Kosten und Soborten im Bezirke Teplitz in Böhmen, je 1 Fall in Vierzighuben (Bezirk Mährisch-Trüban) und Eiwanowitz (Bezirk Wischan) in Mähren

, je 1 Fall in Dziedzitz (Bezirk Bielitz) nnd Polnisch Ostrau (Bezirk Friede!), 2 Fälle in Pudlau und 3 Fälle in Schönichel im Bezirke Freistadt, smvie 9 Fälle in Wagstadt in Schlesien. Die Fälle in Kor nenburg und Dziedzitz betreffen Milirärpersoiie», der Fall in Soborten einen aus Galizien zugereisten Ortsfremden. Schiehstandsnachrichtm. K. t. Hauptschieß tauv Meratt. Bestgewimier beim Gnadengabe,-schieße» am 18. ds. Schlecker: BoScarolli, Kirchlechner Viktor, Leitgeb Josef, Schwenk, Leutnt. Minkus

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Tiroler Grenzbote
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Seite 4 von 10
Datum: 10.06.1905
Umfang: 10
.) In Hofleiten ist am 5. ds. nachmittag ein 4jähriger Knabe im Inn ertrunken. Er wollte in einen Kahn einsteigen, wobei er das Uebergewicht bekam; die hochgehenden Wogen trugen den Knaben fort und konnte dessen Leiche bis jetzt nicht gefunden werden. Obierlee. (Passionsspiel.) Die Leitung des Paffionsspieles ersucht uns um die Aufnahme des Folgenden: Für den Fall, daß der Andrang zur Pas sionsaufführung am Pfingstmontag den 12. ds. ein derartig großer werden sollte, daß eine nochmalige Auf führung erfordert

zubrachte. (Ein Vermögen im Sarge.) Ein sonderbarer Fall wird aus der Gemeinde Egregy in Ungarn gemeldet. Vorige Woche wurde der dortige Einwohner Simon Ruß, der sich noch unter dem Regime Bachs ein be deutendes Vermögen zusammenscharren konnte, beerdigt. Er war ein äußerst mürrischer Alter und duldete in den letzten Jahren fast niemand um sich, und insbesondere seine nächsten Verwandten erfreuten sich seinerseits einer ganz ausgesuchten Unbeliebtheit. Bei Eröffnung des Testaments stellte

: 80 h, K 1 40 und K 2.— die Flasche:. jede Flasche befindet sich in elegant. Schachtel und ist kenntlich an dem bekannten Anker. Bus dem Scbwurgericbtssaal. (Raubanfall.) Am 5. ds. begannen in Inns bruck die Verhandlungen der zweiten Schwurgerichts periode. Der erste Fall betraf den Raub auf der Brennerstraße vom 31. Jänner v. I. An diesem Tage wurde die 55jährige Bötin Hausewirt von Schönberg, als sie abends gegen halb 7 Uhr mit Waren von Innsbruck zurückkehrte, im Hohlweg beim Berg Jsel von einem Mann überfallen, zu Boden

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 19.05.1870
Umfang: 6
landesfürstlicher BezirkS- Thierarzt, so hat derselbe die sein Fach betref fenden Geschäfte zu besorgen, o. Er hat seinen Bezirk periodisch und außerdem, so oft dies erforderlich ist, von Fall zu Fall zu bereifen. ü. Die landeSfurstlichen BezirkSärzte sind als solche anch verpflichtet, sich gegen Bezug der normal mäßigen Gebühren als Gerichtsärzte verwenden zn lassen. ß. 9. Am Sitze jeder politischen Landesbehörde wird ein LandeSsanitätSrath eingesetzt und werden die Stellen

werden. Z. 11. Der LandeSsanitätSrath ist dem LändeSchef untergeordnet und verkehrt durch seinen Vorsitzenden nur mit diesen« oder mit seinem Stellvertreter. Derselbe besteht aus dem LandessanitätSreferenten, aus 3 bis 6 ordentlichen Mitgliedern, welche von der Regierung ernannt werden nnd daS gesammtc SanitätSwesen zu vertreten haben, so wie aus außer ordentlichen Mitgliedern, welche den Berathungen von Fall zn Fall über Anordnung oder mit Genehmigung des LaudeSchefS bcigezogen werden. Außerdem kann der Landesausschuß zwei ordent

der öffentlichen SanitätSorgane insbesondere, endlich aller SanitätSanstalten mit Einschluß der Bäder und Gcsnndbruuncn; d. zu bestimmteu periodischen und von Fall zn Fall erforderlichen Bereifungen; o. zur Bearbei uug der in daS Gebiet deS Sani tätSwesenS einschlagenden GeschästSstücke der LandeSbehörde und zur Mitwirkung bei den be züglichen Kommissionen. Z. 14. Der Landes-Thierarzt wird durch den Landeschef insbesondere zu nachstehenden Geschäften verwendet: a. zur Ueberwachung der Handhabung der veteri

- närpolizeilicheu Gesetze uud Verordnungen; d. zu bestimmten Periodischen und von Fall zu Fall erforderlichen Vereisungen; o. zur Bearbeitung der veterinärpolizeilichen Ge schästSstücke der Landesbehörde und zur Mit wirkung bei diesbezüglichen Kommissionen; anch führt er <1. das Referat über thierärztliche Angelegenheiten im LandeSsanitätSrathe. (Schluß folgt.) Nichtamtlicher Theil. Kundmachung. Vom 17. Mai d. IS. an wird die Vorarlberger Mallcpost nicht mehr über Pfaffenhofen, sondern wegen beendigter

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 29.11.1870
Umfang: 6
Kathrein als Verfasser des inkriminirten Artikels schuldig zum Hasse? 2. Zur Verachtung wider die StaatSverwaltnng ans zureizen gesucht zu haben? 3. Ist der Angeklagte Aug. Petter als Redakteur schuldig, durch Mitwirkung zur Verfassung und Drucklegung des Artikels zum Hasse? 4. Zur Verachtung wider die Staatsver waltung aufzureizen gesucht zu haben? Für den Fall der Verneinung der beiden ersten Fragen: 5. Ist Angeklagter Kathrein schuldig durch unwahre An gaben oder Entstellungen von Thatsachen

Andere zum Hasse? V. Zur Verachtung gegen die Staats behörde oder einzelne Organe der Regierung in Bezng auf ihre Amtsführung anfznreizen gesucht zu haben? Für den Fall der Verneinung der Fragen 3 uud 4: 7. Ist Angeklagter Petter als Redakteur durch Mitwirkung schuldig mittelst unwahrer An gaben u. f. w. Lindere zum Hasse? 8. Zur Ver achtung gegen die Staatsbehörde oder u. s. w. auf zureizen gesucht zu haben? Für den Fall der Verneinung der Frage 5 und L: 9. Ist Angeklagter Kathrein schuldig, öffentliche

Behörden oder einzelne Organe der Regierung mit Beziehung auf ihre amtliche Wirksamkeit fälschlich eines Verbrechens beschuldigt zu haben? Für den Fall der Vernei nung der Fragen 7 und 8: 10. Ist Angeklagter Ang. Petter durch Mitwirkung schuldig öffentliche Behördern eines Verbrechens beschuldigt zu haben? Für den Fall der Verneinung der Fragen 10 nnd 11: Ist der Artikel an sich geeignet zu Haß uud Verachtung wider die Staatsverfassnng aufzureizen? Für den Fall der Verneinung der Fragen 11 uud

12: Ist der Artikel au sich geeignet dnrch unwahre Angaben oder Entstellungen von Thatsachen Andere znm Hasse oder zur Verachtung gegen die Staatsbehörde :c. aufzureizen? Für den Fall der Verneinung der Fragen 12 nnd 13: Ist der Artikel an sich geeignet öffentliche Behörden :c. sälschlich eines Verbrechens zu beschuldigen? Im Falle der Bejahung der Fragen 11, 12, 13 und 14: Ist Aug. Petter als Redakteur schuldig, jene Auf merksamkeit eiueS Redakteurs vernachlässiget zu haben, bei deren pflichtmäßiger Anwendung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 8
Datum: 28.04.1922
Umfang: 8
und Dienslnehiner-l. aui die unklaren Be 'iiinm,ingen über Urla'.idsgcWäiirnnq. e/.n die Bcrpilichiung zur Aadliina von Abfertigungen bei längerer Dieiistde.uer. au-' den Monge' van Acstimn>unqen über Proviiiotien und die unzurei>t,end.'n B<srini> mungen über .Vanllirenzkirniie.n oenvie'en. Un- In' allen Umstünden mu>z die Kammer rrrle.ngen, dasj sür den Fall. v!s das Geiei> gleichwohl nui die liefen Pro?i:iz-.'n «isziedehnt würdc. es kei- ne»salls cm' die durch die Getrierbem-dnunü aere geäten Dienstverhä

(Kanzlei Dr. Richard Pollitzer), ferner Advokaturs- landidm Dr. Max v. V i n l l c r, der sich selbst verteidigte, und Dr. v. Hepperger, durch Dr. v. ZalIinger vertreten. Diese drei Klagen wurden unter einem rerliandelt. Der Gegner war Rechtsanwalt Dr. Lazar Laszowcr als drei fach Beklagter wegen Ehrcabcieidigung. Im Anschlnsz daran wurde der in Meran schon i.iel desprocliene Fall Eisenstädte r- laszowcr verhandelt, wo Dr. v. Z a l- I i n g e r den Kläger vertrat, mährend Dr. Laszomer als Angcllagier

wegen Ehrenbe- leidi.'inici wieder sich selbst verteidigte. Zunächst kam der Fall Pircher gegen Dr. Laszewcr zur Verhandlung, der sich mit dem Fall Dr. v. Dinllcr gegen Dr. Laszowcr deckt-?. Der Richter verlas das Protokoll, :vo- Dr. Laszower gelegentlich einer im Vor- jah.v s»ottgcsundenen Verhandlung der dur^ Dr. v Vinller o'? Konzipient des Dr. Rich. PodiMr vertretenen Gegenpartei Pircher be- irügerisciies Vorgehen vorgeworfen und mit der Anzeige bei der Advokatenkammer ge droht habe. Dann fragte

: Sind Sie ruhig! Ich werde Sie bei der Advokatenkam mer anzeigen, worauf ich entgegnete: Be nehmen Sie sich als Advokat, dann sag ich nichts.' Zeuge Dr. Max v. Vintler wird auf seine Aussage hin beeidet. Der Richter erklärt, dag das Gleiche wie in der Sache Dr. v. Vintler auch sür den Pro zeß Pircher-Dr. Laszowcr gilt. Hierauf kam der Fall Dr. v. heppcrger gegen Dr. Laszowcr zur V.'handlung. Ge legentlich einer im Vorjahre erfolgten Ver handlung hatte Dr. Laszowcr in einer Ein gabe an den Kaffationshof in Rom

. Dr. Laszowcr vcrteidigt sich hauptsächlich mit dem Hinweis auf die Gehässigkeit seiner Kollegen, sowie auf dcn Mangel des subjek tiven Üe.lbestiindcs cincr Beleidigung. Jns- bcsondcrs betreffend den Fall Dr. v. Heppcr ger sagt ei - „Ich habe crrle.rt, daß ich bereit bin, eine Ehrenerklärung abzugeben. Ich kann doch nicht sagen: Sie sind meine besten Freunde.' Dr. v. Zallinger: „Das Entschul digungsschreiben an Dr. v. Heppcrger eher cme Frozzelei von A bis Z.' Dr. Laszowcr- „Ja, wollcn Sie vielleicht

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 05.06.1925
Umfang: 8
die Abgabe: dieser Fall hat aber nur Bedeutung für jene Ge meinden, welche die Abgabe nicht im Wege der Absindung einHeben: Z. die Ucbergabe von Wein (aus anderen Gemeinden), welche durch Kommissionäre, Loten und andere Vertreter des Verkäufers an Private gemacht wird, falls die überge beile Meng« die Kleinverichleißgrenze nicht übersteigt: wenn also ein Privater in der Gemeinde ^ durch einen Kommissionär (Eisenbahn oder Privatperson. Boten) aus der Gemeinde v 30 Liter Wein bezieht, dann zahlt

erwähn!«» Fall: indirekt trägt die Abgabe natürSch der Konsument, weil sie von den Verschleiern sosort überwälzt wird. Die weitere Frage ist nun: wie erfolg: die Einhebung der Konsumabgabe auf Wem? Die Einhebung der Konsumabgaben über haupt kann in den offenen Gemeinden auf zweifache Art erfolgen: 1. Einhebung «ach dem Tarif: diese Ein- hebungsart besteht darin, daß bei der Ein bringung von Wein in die Kleinverschleißbe triebe, bezw. bei Uebernahme durch Private im obigen Fall

Z erwähnten Fall (Privatweinbezug aus anderen Gemeinden) obliegt der Gemeinde, außer wenn die Ein hebung ausdrücklich vertragsmäßig dem Konsortium überantwortet wuroe. Es dürfen also vom Konsortium in keiner Weise folgende Privatweinkonsumenten behelligt werden:*^) 1. jene, welche irgend ein Quantum Wein bei einem Wirt oder einem Händler in der gleichen Gemeinde getauft haben: 2. jene, welche aus anderen Gemeinden SV Liter Wein und darüber bezogen haben. Im ersten Fall ist die Konsumabgab

« für das betreffende Quantum bereits im Absin- duwgswege vom Verkäufer (Win oder Händ ler) bezahlt worden: im zweiten Fall liegt steuerfreier Großbezua vor. Schließlich braucht nach dem Gesagten nicht mehr besonders betont zu werden, daß jene Konsortiumsmitglieder. welche Wein auch im Großhandel oerkaufen, sich nur für die im Kleirwerschleih abgegebene Wengs abzufinden brauchen. Es ist ferner selbst verständlich. daß für jedes abgefundene Quan tum auch der Staatszufchlag zu zahlen ist, z» welchem Zwecke

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 10.09.1925
Umfang: 6
, wie auch jenes, wa>> sich die Ocffentlichkebt über dl« Vertrauens seligkeit des beir^fenden Bmikleiters denken wird, fall? er die ..unter uns' und „ntcht «für die Oeffentlichkeit l>estimiute Aeufterung' wirklich den, Mreterschutziiereine zur Versiigunq gestellt hätte. Da.M noch in> solch unwahrer und teNdeiv ziöser Aufmachung. Jedenfalls, wie aus dem Artikel hervorgeht, Hat es den Anschein^ als od der Mieterschutz- Verein. denn Fehlen d<r Arsiimiente, nicht un gern zur Verleumdung und Demintiation greift. No ja, — der Zn>eck heiligt

» des betreffenden Mitgliedes zu entsprechen, ist mehr als ein- leuchtend. Dariiiber, ob das Verlangen gerechtfertigt oder ungerech>ts«rtlgt ist, aehSrt aus ei»! andere» Kapitel und nmß von Fall zu Fall entsprechend «wertet »»erden. Wie gejagt, mit Schlaawor- ten und Im TelegrmnmMe Kissen sich Mrlolsche Fragen nicht erörtern, lind nun Mir Mifklänmg der konkreten Fälle, die, wieder dep»m«nartlg hingeworfen, wohl nur dazu dien«»» foltew, um die vffmiM)« Aüeiming irrezuftdhren »md diese gegen dl« Hofbesitzer

vertreten. Ms Ver- treter de» Hausbesitzer» intervenierte ein Mera «r Advodat und nicht unser Sekretär. Da» hat der Herr Obmann natürlich au» schon wieder verMen. Mo Uch diese Sünde wäre nicht auf unser SchuiderScmtv zu bucher Schon gar deÄaw nicht, weil der betreffend. Hausbesitzer nicht eimnal unser Mtylied Istl Unser Sekretär war aber zufällig tm Der handiungssoale «nwefent» imv interessierte sich natürlich für den Fall. Im Hause Battistel 'Ii MiÄch ein gr«ßerer Dachboden, den sich d> Meter suHesswe

mit sie sich überzeugen, wi« in Meran ganze der Einsender' hat därrch die Mch- Serien von Wohnungen den Woiknungs- > M»stelIIuna in der Nummer vom 5. I, M. n«xi suchenden entzogen werden, und wie dadurch nicht den wirklichen Sachoechaü mitM der mehvgonannte Verein beitvägil, daß der „La» ^ tastroxhccken ^hnung^ oibMolfen werden, l ^o könnten wir Ml für Fall aufklären, wenn ^ ^1^ 5^17 ^ Ä>t ^ire^ 12.000. sondern LÄer dieses gesch. Mattes nicht aus kchou be- ^ allzu harte Probe stellen, doch heute noch Tatsache

, daß dies gar wicht der Fall war, ärgerte er sich dop^ vÄt über dos gegebene Versprechen, da« seinen sollte olle» beim alten bleiben. So hatte er sich Zwecken so wenid diente. Wer es war nun zu fpU, die Sache rückgängig zu machen. . Tinti selbst war um so froher darüber. Ahr tag nich» dämm, wenn Prosper mittanzte. lUn- ^besser tonnte er ste. H?e Erscheinung.^ ih^ KuMunid Ihre neue Toilette als Zuschauer Tie wußte, daß sie die Königin des Abends s«Än «verde. Keine der Damen würde eine To^ low

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Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 11.06.1925
Umfang: 12
: die Konsumabgabe haben daher zu ^ n: Gastwirte. Weinhändler für den i m nen verkauften Wein (die Grenze des Kleinverschleißes für Wein ist 50 L>ter. 25 Liter für Branntwein und Liköre). Kaufleute und Krämer, welche Wein im Kleinhandel verschleißen; 2. den Großverschlelß» welcher in den z u m Kleinoerschleiß bestimmtenLo- kalen erfolgt: wenn ein Großwelnhandler für den Groß- und Kleinoerschleiß kein« ge trennten Verkaufslokale hat, dann zahlt er für den gesamten Wein die Abgabe: dieser Fall

er aber mindestens 50 Liter, dann zahlt er keine Konsumabgabe. Die Konsumabgabe trifft also — um es nochmals kurz zusammen-ufaffen: den von wem immer ausgeübten Kleinverschleiß: den Grobverschleiß, welcher in den zum Klein oerschleiß bestimmten Lokalen erfolgt: den Privatwcinbezug, wenn dieser durch Kom missionäre aus anderen Gemeinden erfolgt und das bezogene Quantum weniger als 50 Liter beträgt. Di« Konsumabgabe trifft also direkt nicht den Privotkon- sum, ausgenommen den soeben erwähnten Fall: indirekt trägt

die Abgabe natürlich der Konsument, weil sie von den Verschleißern sofort überwälzt wird. Die weitere Frage ist nun: wie erfolgt die Einhebung der Konsumabgabe aus Wem? Die Einhebung der Konfumabgaben über haupt kann in den offenen Gemeinden auf zweifache Art erfolgen: 1. Einhebung nach dem Tarif; diese Tin- hebungsart besteht darin, daß bei der Ein bringung von Wein in die Kle-inverschlr'ßbe- triebe, bezw. bei Uebernahme durch Private im obigen Fall 3) ein Gemeindeangestellter für das elnaebrachte

das Konsortium auch von diesen Kleinverschlei ßern — ebenfalls im Abfindungswege — die Abgabe ein. Cs ist aber ganz a u s g e - schlojfen. daß das Konsortium von den Privatweinkonsumenten eine Ab gabe einfordert: ebensorvenig kann sie von den Konsorfiumsmltgliedern irgendwelche Auskünfte über den an Private abgegebenen Wein verlangen. Di« Einhebung der Abgabe in dem oben unter Punkt 3 erwähnten Fall (Privatweinbezug aus anderen Gemeinden) obliegt der Gemeinde, außer wenn die Ein-, hebung ausdrücklich

vertragsmäßig dem Konsortium überantwortet wurde. Es dürfen also vom Konsortium in keiner Weise folgende Privatweinkonsumenten behelligt werden:**) 1. jene, welche irgend ein Quantum Wein be- einem Wirt oder einem Händler in der gleichen Gemeinde gekauft haben: 2. jene, welche aus anderen Gemeinden 50 Liter Wein und darüber bezogen haben. Im ersten Fall ist die Konsumabgabe für das betreffende Quantum bereits im Abfin dungsweg« vom Verkäufer (Wirr oder Händ ler) bezahlt worden: im zweiten Fall liegt

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 08.01.1890
Umfang: 8
Artikel be hauptet wird oder ob derselbe nicht vielmehr auf eine mühe» und segensvolle Thätigkeit zurückblicken kann, wie es in der That der Fall. In den fünf Jahren, wo ich dem Verein als Obmann angehöre, hat mir keine Zeit so viel Mühe und Arbeit, aber auch Aerger und Sorge gebracht, wie die letzten zwei Jahre. Wohl kein Tag ist während dieser Zeit vergangen, wo der Verein nicht für das Werk seiner Schöpfung, für die Baum schule, thätig gewesen wäre. Das Ziel zu erreichen, wird der Verein

, die es mit dem Verein so treu und ehrlich meinen können, wie ich es stets mit ihm gemeint habe. A. Erttel als Obmann. lC nr h a us» T h c a t e r.) „DerFall Cleine n- cean' Sensationscomödie in fünf Acten von Alexander Dninas nud Armand d'Artoist. Die Premiere des unter dem Titel „Fall Clemencean' bekannten franzö sischen Sittendramas stellt in der Geschichte unserer Cnrhausbühne ein Ereigniß ersten Ranges dar. Wir können uns nicht erinnern bei irgend einer anderen theatralischen Gelegenheit im Publicum

während und nach der Aufführung eine ähnliche Stimmung betrachtet zu haben. Bi>n denjenigen, welche dieser Vorstellung bei wohnten, mochten sie nun mit dem Inhalte des Stückes einverstanden sein oder nicht, konnten sich wohl nur Wenige dem gewaltigen Eindrucke entziehen und noch Tags darauf konnte man iu den verschiedensten Cirkeln die lebhafteste» Debatten zu hören bekommen. In einem Ware» aber Alle, svweit wir unterrichtet sind, einig: in der Ansicht nämlich, daß „Fall Clemencean' ei» Stück für junge Mädchen sei

. Da es nun aber, unseres Erachten?, nicht Ausgabe der dramatischen Kunst sei» kann, ausschließlich nnr zum Besten und zum Behage» dieser liebenswürdigste» Species des Menschengeschlechtes zu produciren, so folgt »och im mer nicht, daß Sujets, wie das in Rede stehende, ab solut verwerflich uud unmorailsch zn nenne» seien. Man sollte meinen, daß im Grunde genommen jedes tück moralisch sei, sobald am Schusse desselben das Laster von der verdienten Strafe ereilt wird und das geschieht im „Fall Clemencean' in ausgiebigster

Weise. Zudem wird Niemand 1>chauptc:i wollen, daß es Cha- ractere und Verhältnisse wie die in diesem Stücke geschil derten nicht geben können, ja sogar, daß a» irgend einer Stelle des Dramas eine merkliche, störende Uebertreibnng i» irgend einer Hinsicht sich fühlbar mache. Der „Fall Clemencean' ist ein glücklicher, voller Griff in's wirkliche Leben hinein. Daß dabei, neben echtem, lauteren Gold auch etwas Schlamm mit zu Tage kommt, daran ist der Antor nicht schuld; das liegt iu den Verhältnissen

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Bozner Tagblatt
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Seite 3 von 4
Datum: 15.01.1945
Umfang: 4
, das das Schulheft versteckt und nun in seiner Einfalt denkt, es*brauch:: nicht mehr zu lernen. Es genügt natürlich nicht, sicli das von vornherein „grundsätzlich' klar- zumacheti. .Will man wirklich seine Ver geßlichkeit „heilen', so muß matt zu nächst stets von Fall zu Fall vorait- schreiten. Allmählich stellt sicli dann das Unterbewulitsciu auf eine solche Kontrolle ein und gibt von selbst die Dr.Prinnegg, Meran. Lauben 74, ordi niert wieder ab Montag, den 15. Jänner 1945. Dinge wieder preis

, die wir ihm in elpe Ecke hinein „schubsten' denn cs weiß jetzt, es hat doch keinen Zweck, länger Versteck zu spielen. Gehen wir also z. B. zunächst von dem ersten genann- ■ n „ £ , ten Fall aus: Fragen wir uns. warum .a!i H ... u . s ..^ ca . wir gerade den X.. mit dem wir doch eine wichtige Sache zu besprechen haben, anzurufen vergessen! In neun zig von hundert Fällen müssen wir uns, wenn wir. ehrlich sind, gestehen, daß wir uns ein wenig fürchten: der X. redet immer so lange um eine Sache herum

: das ist zeitraubend, unerquick lich. ärgerlich. Nur zu gern finden wir einen Vorwand, so lange es irgend geht, um ihn nfeilt anzurufen; wir „drücken“ uns. wir „vergessen'! Ueberwitiden wir also diese Furcht, indem wir sie uns eingestehen. Wir werden dann nicht so leicht wieder vergeßlich sein! Wenn wir unsere Vergeßlichkeit prüfen, so werden wir erst finden, daß nur eine gewisse Unlust und Bequemlichkeit die Ursache ist, und zweitens, daß diese Kontrolle von Fall zi\ Fall die leidige Vergeßlichkeit; schließlich

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 20.10.1869
Umfang: 4
haben, daß dieselben eine Beleidigung der Ehre des Vereines involviren. Hat er deßungeachlet oder viel leicht richtiger, gerade deßwegen den Artikel veröffent licht, so muß ihm der amwas iu^arianäl zur Last gelegt werden. Die Anklage glaubte auch den unwahrscheinlichen Fall in'» Auge fassen zu müssen, daß der Hr. Ange klagte dennoch nicht als subjektiv schuldig erkannt werben würde und gegen ihn siir diesen Fall die An klage der Übertretung der Vernachlässigung der einer verantwortlichen Redaction oblieaenden pstichtmäßigea

habe? < U ' > »' »' IM liu, »IM M nung der Frag» aä/1.: Jit der angeklagte Priester; Anton Oberkofler schuldig, durch die in der Frage sä 1. vorkommend» incrlinlntrte Stelle dem constitutionellen Verein in Meran ohne Anführunz, bestimmter Thatsachen verächtlicher Eigenschaften oder Gesinnungen geziehen zu haben ? Fr a ge S (eventuell)^ Für den Fall der Bejah- unz der Frage »ä 2. Hat der Angeklagte Priester Anton Oberkofler zur Begründung dieser Schmähungc. entehrende Handlungen de» constitutionellen Vereine» in Meran

bewiese»? Frage 4 (eventuell). Für ten Fall der Vernei nung der Frage acl 1 und 2. — Wird durch die l» der Frage aä 1 enthaltene tacriminirtv Stelle der constitutioaelle Verein in Meran fälschlich beschuldigt, öffentlich oder vor mehreren Leuten die Lehren, Ge bräuche oder Einrichtungen einer im Staate anerkann te» Kirche verspottet oder herabzuwürdigen gesucht z» haben? Frage 5 (eventuell). Für den Fall der Bernei» nung der Frage aä 4. — Wird durch die ia der Frage sä 1 enthaltene incriminirte Stelle

aä. 6. — Wird der konstitutionelle Bereift in Mera» durch die in der Frage »ü 6 enthaltenen in-, criminiten Stellen, ohne Anführung bestimmter That» fachen verächtlicher Eigenschaften oder Gesinnungen geziehen. Frage 9 (eventuell.) Für den Fall der Bejahung der einen oder der anderen sab. 4, ö und K vor kommenden Fragen. Ist der Angeklagte, Priester Anton Oberkofler als verantwortlicher Redacteur des „Tiroler VolksblatteS' schuldig, jene Aufmerksamkeit vernachlässiget zu haben, bei deren pflichtmäßiger Anwendung die Aufnahme

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