.-, h albj. 1(600.-. Zum Ab. holen in Innsbruck mo« natlich K 85.—. Ausw. durch die Kolporteure und durch die Post für Deutsch-Oesterreich: monatl. K100.—.viertelt. K 300,—, t) albj. K 600.—. Deutschland K150.—. Uebrige Ausland 220 K. Einzelnummer K 8.—. Nr. 241 gtutstoag. Freit»« Sen 21. Sits&er 1921 29. Fahr». Sie KMscheidtiKz über Sber- schlefien. Die neue Grenze. Paris. 20. Okt. (Ag. Hav.) Der Völkerbund teilt mit, daß er die schlesische Grenze folgender maßen festgesetzt hat: Die Grenze folgt
der Oder von ihrem Eintritt in Oberschlesien bis Nieboschau und läuft hierauf gegen Nordosten. Hiehei verbleiben bei Polen die Gemeinden Hohenbirken: Wilhelmstal/ Raschütz, Adamovitz, Bogunitz, Lissek, Summin. Zwono witz, Chwallentzitz, Ochojetz, Wilcza, Kriewall. Knurow, Gieraltowitz. Preiswitz. Makoschau. Kunzen'dorf. Paulsdors. Ruda, Orzegow. Schle siengrube und Hohenlinde. An Deutschland fallen die Gemeinden: Ostrow, Marrowitz. Babitz, Curek. Stodoll, Niederdorf, Zikchowitz, Nieboro- Witz-Hammer, Nieöorowitz
-'Schönwald, Ellguth- Zabrce, Sosniza, Nothesdorf, Zaborze, Bisku- vitz, Bobrak und Schömberg. Die Grenze verlauft sodann zwischen Roßberg, das an Deutschland fällt und Birkenhein, das Polen zugewiesen wird und mimmt weiter die Richtung gegen Nord westen. Hiebei fallen an Deutschland, die Genie'ir den: Kars, Miechowitz. Stollarsowitz, Friedrichs wille, Ptakowitz, Larichhof, , Mieder, Hanussek, Nondorf-Tworog, Kottenlust,' Pottempa, Keltsch, Zawadski, Pluder, Jetershof, Klein-Lagiewnik, Skrzidlowitz
Grenze zwischen Deutschland und'Polen erreicht. „Maßnahmen" des Botschafterrates zur Auf rechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens» Paris, 20. Okt. (Ag. Hav.)Für die Siche rung der Fortdauer des wirtschaftlichen Lebens in Oberschlesien nach der Teilung hat die Bot- schafterkonserenz folgende Maßnahmen gutgebei- ßen. die den Gegenstand eines deutsch-polnischen Uebereinkommens in Gestalt einer Generalkon vention bilden werden. Die Verwaltung der Privatbahnen bleibt un verändert. Für die deutschen
bei ihrer Einfuhr in deutsches Gebiet zollfrei. Deutschland und Polen gestehen einander die Ausfuhr von Bergwerks produkten aus den beiderseitigen Zonen zu. Je der Bewohner der Abstimmungszone kann die Grenze ohne Förmlichkeiten überschreiten. Die in Geltung stehenden Bestimmungen bleiben bis zur Einrichtung der polnischen Gesetzgebung in Kraft. Jeder in der deutschen Zone seßhafte Pole, jeder in der polnischen Zone wohnhafte Deutsche behält seinen polnischen bezw. deutschen Wohnsitz während 15 Jahren