«; natürlich aus keinem andern Grunde als weil er berech nete, daß der auZ Europa eingeführte Sklave billiger zu stehen kommt, als der Kuli uns Chinese, und ver glichen mit dem gegenwärtig sehr hohen Preis der Ne ger (1S0U-Z0V0 Tblr. pr. Stück) die Wohlfeilheit de» Deutschen, Schweizers ic. für die kein Einkaufspreis, nicht ein Iagdgel» (das man den weißen Sklaven selbst zahlen läßt) gezahlt werden darf, die kürzere Lebensdauer und Arbeitsfähigkeit derselben unter den Tropen fuglich ausgleichen
kann. Die Form, wie der neue Sklaven handel mit Weißen am leichtesten zu verbergen, fand sich leicht. Man taufte den weisen Sklaven »Kolonist«, die Plantage »Kolonie', den Sklavenhandel «Koloni sationsunternehmung«, den Sklavenhändler »Kolonisa- tionSunternebmer.' Ein Haupimittel, die deutschen Ar beiter zu Sklaven zu machen, besteht darin, daß man sie in eine Lage versetzt, die eS ihnen unmöglich macht, sich schuldenfrei zu machen, und daß sie so wenig als irgend möglich baareS Geld in die Hände bekommen
oder »Kolonisten« besitzenden Pflanzern und ähnlichen, die Interessen seines Herrn unter allen Umständen begünstigenden Personer» gebildet wird. Bald gewahrt der arme deuifche »Kolonist' auch, daß fein« Kla-zen bei einem deutschen Konsul, wenn e» ihm noch gelingt, dieselben, trotz der dagegen getroffenen raffiniriesten Maßnahmen, bei denselben anzubringen, keine genaue Untersuchung Seiten» deS Konsuls, keine wirksame Abhilfe bringt, und er greift dann, was nur die Verzweiflung, in der er sich befindet
Dienstbo»eng«setz, i welches auf ven deutschen »Kolonisten« ange »endet wir» I und sür wahre, echte Sklaven berechnet ist. Nach den i Art. 7 und 3 dieses monströsen Gesetzes kann der Herr . seinen „Kolonisten« fortjagen, wann er will, unter dem Vorgeben, derselbe fei krank oder dem Trunke ergeben, oder habe seinen Herrn beleidigt, oder sei zu Gefängniß verurtheilt. Der unter solchen Vorwänden fortgejagte »Kolonist' hat dem Herrn seine Schuld zu erstatten, und im Falle er dazu unfähig
der Eingekerkerten gestraft. Ein zweites Haupi mittel, den deutschen Arbeiter und seine Familie in erbliche Sklaverei zu bringen, besteht in den sogenann ten Kontrakten, welche der listig verlockte »Kolonist« mit den brasilianischen Menschenjägern in Deutschland (!!!) abzuschließen hat und der Menschenjäger den „Kolonisten' stipuliren läßt, daß er und alle Glieder feiner Familie, ja auch solche Personen, welche sich derselben anschließen^ dem,, brasilianischen Gläubtger, der ihm Geld zur Reise, Waare