Schulausseher erhalten, um die drohende Verwälschung zu hindern. Man erzählt, daß sechs Jahre hindurch die Freiexemplare deutscher Schulbücher für jene Gemeinden unterschlagen wurden. Diese Reste deutscher Gemeinden sind arm; sie können sür die Schule nicht viel thun — möchte man sich nicht „drau- m Deutschland' ihrer erbarmen? Es gilt hier der «ache Deutschlands so gut wie einst SchleSwig-Hol- velleicht findet sich in den Kassen der ehemaligen schleSwlg.holsteinifchcn Vereine noch ein Rest unvcr- drauchtcn
zu wollen: / In Nr. 12 Ihres Blattes brachten <sie eine Korre spondenz aus Wälschtirol unter dem /Zeichen XX, welche unter Anderm die deutsche Schule von Pnltt bespricht. Und nachdem der Herr Korrespon dent von dem Schicksale des UntcrlchrjrS aus Enne- berg, der voriges Jahr der deutschen Schule von Paln vorstand, gehandelt, setzt er wörtliq hinzu: „Daß später es zwar gelang, einen als im kehrfach sehr be wandert geschilderten Priester, der früzer in Branzoll Kooperator war, für die Kurazie in HÄlu vom hiesigen Konsistorium
zu erhalten, von welchen später aber die Bauern über Befragen erklärten, kaß er nur mit Unlust dcn Unterricht in deutscher Sprache ertheile, die er. da cr selbst einen iialicniscjcn Namen trage, vermuthlich auch nicht vollkommen ,in seiner Gewalt habe.' ! An diese Korrespondenz knüpft m Nr. 24 Ihres Blattes ein zweiter Korrespondent an, ! von der Etfch, der ebenfalls von der deutschen Schule von Palu spricht und folgenden Passus enthält: „Und nun steht der deutschen Schule ein Priester italienischer
sich dieses nicht gegen die Logik; und wenn dieser Herr sich die Mühe geben wollte, nach Palu zu kom men, so würde ihm dcr Unterfertigte schriftlich und mündlich beweisen können, daß er die deutsche Sprache wenigstens in dcm Grade in seiner Macht habe, daß cr der deutschen Schule von Palu vorschriftsmäßig gewachsen ist. Wenn der Herr Korrespondent „von dcr Etsch' in Nr. 7 des erwähnten Blattes die Frage stellt, warum über das Gedeihen der deutschen Schule in Palu nicht ähnliche befriedigende Nachrichten verlauten
, wie dies hinsichtlich der deutschen Schule in Lusana der Fall war, so möchte der Unterzeichnete diesen Herrn fragen, ob vielleicht irgend ein Paragraph eines Gesetzes exi- stire, der verpflichtete, über das Gcdcihcn einer Schule in einer Zeitung Bericht zu erstatten? UcbrigcnS sollte nur der Wunsch, dcn der Hr. Korresvondent an die h. Schulbehörde stellt, in Erfüllung gehen, sollte Jemand sich die Mühe geben, nach Palu zu kommen, uni an Ort und Stelle die Schule zu besichtigen, so würde cr finden, daß das Gedeihen