¬Der¬ österreichische Hofkriegsrat : 1556 - 1848.- (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 1)
Seite 33 von 96
Autor:
Regele, Oskar / von Oskar Regele
Ort:
Wien
Verlag:
Verl. der Österr. Staatsdruckerei
Umfang:
91 S. : Ill., Kt.
Sprache:
Deutsch
Schlagwort:
c.Österreich / Hofkriegsrat
Signatur:
II Z 3.091/1(1949)
Intern-ID:
234832
ihm mit sehr untergeordneten Kräften die Grenzen zu behaupten. * 2 3 4 5 ) Es liegen zahlreiche Beweise dafür vor, daß auch während der Länderteilung die Ober hoheit des Wiener Hofkriegsrates zu jeder Zeit schon dadurch gewahrt geblieben ist, daß es ausschließlich der Kaiser war, der in allen wichtigen Dingen das letzte Wort hatte und daß sich auch die „ständische“ Kriegführung niemals von der kaiserlichen abtrennen ließ. 1582 erstattete der Wiener Hofkriegsrat einen Bericht an den Regensburger Reichstag
über die gefahrvolle Lage an den Grenzen Ungarns und Kroatiens 2 ), worauf in Wien gemeinsame Beratungen der beiden Hof kriegsräte stattfanden. Aus dem Jahre 1607 liegen Korrespondenzen des innerösterreichischen Hofkriegsrates mit dem Hofkriegsratspräsidenten in Prag vor. 1683 beauftragte der Wiener Hofkriegsrat den Banus von Kroatien, die kroatische Insurrektion nach Wien zu senden und Kaiser Leopold befahl (nebst anderen Verteidigungs maßnahmen) dem Grazer Hofkriegsrat am 29. März 1683 die Bewaffnung von 5000
es der Generalamtverwalter der windischen und petrinischen Grenze, Generalwachtmeister Graf Hannibal Heister ab, sich Palffy zu unter stellen. Da griff der kommandierende General in Ungarn, F. M. Heister ein und erwirkte durch den Wiener Hofkriegsrat einen kaiserlichen Befehl, daß gegen den Mißstand „der doppelten Stellen ex fundamento ein Remedium überlegt werden solle“, was zur Folge hatte, daß alle innerösterreichischen und in der Grenze kommandierenden Generale dem’ F.M.Lt. Palffy unterstellt wurden
4 ). So war es der Wiener Hof kriegsrat, der die ständischen Bestrebungen, die kroatischen und ungarischen Interessen sowie die Interessen der kaiserlichen Kriegführung zum Besten des Ganzen harmonisch zu vereinen wußte. Jede Unterstelle zeigt Egoismus, Machtstreben, Geltungsdrang, Unabhängigkeitswillen und Ehrgeiz — das alles schadet nicht, solange die oberste Behörde, wie hier der Wiener Hofkriegsrat, alle diese an sich vorteilhaften Kräfte dem gemeinsamen Ziele dienstbar zu machen versteht. Aus allen angeführten
Fällen ist ersichtlich, daß der Grazer Hofkriegsrat stets in das Gesamt räderwerk des Habsburgerreiches eingegliedert war. Als Teil dieses gewaltigen Mechanismus hat er sich jedenfalls bestens bewährt und in der Geschichte österreichischer Landesvertei digung bleibt ihm ein Ehrenplatz gewahrt. - ■ Der Instanzenzug war allerdings im System der Hof kriegsräte kein einfacher. Nach Bidermann 6 ) mußte der Wiener Hofkriegsrat im Wege der Österreichischen Hof kanzlei seine Weisungen an Graz, Innsbruck