¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
[107] 19 handeln, so sollten Prälaten, Herren, Ritter, Knechte und Bürger, aller ihm als Vormund geschwornen Eide imd Gelübde ent bunden, ihm der Vormundschaft wegen zu keinem Gehorsam weiter verpflichtet sein, und sich ihm widersetzen dürfen, ohne Feindschaft oder Ungnade von seiner Seite besorgen zu müssen. 1 Einen ähnlichen Revers stellte Leopold auch seinem Bruder Ernst aus und fügte wegen der Ländertheilung noch hinzu: er verpflichte sich, nach Ablauf der von den Ständen bestimmten Frist
ihm die Wahl m lassen, ob er die Grafschaft Tirol mit dem Lande an der Etsch und dem Innthale, oder den Site zu Laibach mit Kärnthen, Krain, Triest und Portenau mit den Gütern auf dem Karst zu seinem Länderantheile nehmen wolle. Nimmt Ernst während Leopolds Vormundschaft den Sitz zu Graz nebst der Verwaltung von Steiermark, so müsse er Kärnthen, Krain, Triest und Portenau nebst den Besitzungen auf dem Karst abtreten. Bricht Leopold sein Wort, so ertheile er den Unterthanen des Landes, welches Ernst
sich wählen wird, schon vorhinein das Recht, sich ihm, Leopold, straflos zu widersetzen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre werden die drei Brüder ihre Länder theilen, bis dahin aber die Ein künfte miteinander beziehen, und kein Schloss, keine Festung oder Stadt ohne gemeinsame Bewilligung verpfänden oder ver kaufen. 2 Von dem jüngsten der drei Brüder, dem Herzoge Fried rich (mit der leeren Tasche) war bei allen diesen Verhandlun gen Ernsts und Leopolds keine Rede, obgleich die österreichischen Stände
in ihrem schiedsrichterlichen Ausspruche ihm den gleichen Mitgenuss der Einkünfte zuerkannt und seine Rechte bis zur endgiltigen Ländertheilung gewahrt hatten. Herzog Friedrich war überhaupt von seinen Brüdern bisher mit Ver nachlässigung behandelt worden, ausser wenn Leopold seiner Mitwirkung im Streite mit Wilhelm und Ernst bedurfte. Jetzt aber, wo Friedrich Gefahr lief, selbst des Rechtes verlustig zu gehen, welches ihm durch den Spruch der österreichischen Stände, denen auch er die Entscheidung anheimgestellt