Südtiroler Entwurf eines Autonomiestatuts für die beiden Länder ""Südtirol"" und ""Trentino"" : (Fassung vom 10. 6. 1947).- (Unterlagensammlung "; 10)
. Die dort abgelegten Prü fungen und die dort erlangten Titel worden Innerhalb des Staatsgebietes nach zu bestimmenden Modalitäten anerkannt werden. und Es wird das volle Recht jeder Volksgruppe anerkannt und ihre Dreiheit gew/ährleistet, ihre Interessen und kulturel len Einrichtungen (Sprache, Sitten, Gebräuche, Geschichte, Kunst, Gesang, presse, Theater, Kino, Literatur, Teilnahme am Rundfunk, Sport, Leibesübungen) zu wahren und zu ent wickeln, Vereinigungen und Verbände ins Leben zu rufen und zu diesem Zwecke