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Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 315 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
6) Die irreleitenden Titel, vor denen Eberhard Nestle an den oben angeführten Stellen wiederholt und mit Recht gewarnt hat. Irreleitend sind Titel von Doppel drucken ohne Hinweis auf die parallelen identischen Veröffent lichungen und Titel von gleichen Drucken mit verschie denen Angaben auf dem Titelblatt. In gewisser Weise gehören zur letzteren Klasse auch die sogenannten Titelauflagen, bei denen die neue Auflage sich einzig und allein auf die Bemerkung: „zweite Auflage

“ o. ä. oder auf eine andere Fassung des Titels erstreckt, während der Text überhaupt gar nicht neu ge setzt wurde. 7) Irreführend Ist auch das Verfahren, auf dem Vor titel oder auf dem äußeren Umschlag dem Titel eine an dere Fassung zu geben als auf dem eigentlichen Titel blatt. Das Buch von T. K. Cheyne „Job and Solomon, the Wisdom of the Old Testament“ (London 1887) wird zB. auf dem Vortitel bloß „The Wisdom of the Old Te stament“ genannt: H. Cla.y TnmihvU’s „Jonah in Nineveh“ (Philadelphia 1892) heißt auf dem äußeren Umschlag

: „Light on the story of .Jonah“. 8) Zu meiden ist endlich die Mode, auf dem Titel die Jahreszahl auszulassen und ferner die Gewohnheit, den ganzen Titel mit lauter gleichmäßigen Versalien (grossen Anfangsbuchstaben) zu schreiben. Eberhard Nestle hat auch in] diesem Punkte ganz recht, wenn er mit aller Entschiedenheit seine „Bitte um Jahreszahlen“ stellt und fordert, daß man bei den Titeln die großen Anfangsbuch staben hervortreten lassen solle (Zentral):)!. für Bibi. XIV 241 f; XIV 466

f). Zu den verkehrten Titelmoden läßt sich in gewißem Sinne auch rechnen die wohl nicht ganz zufällige Erscheinung, daß der Titel in nicht seltenen Fällen durch Sprach- und Druckfehler verunziert er scheint. Bei ausländischen deutschen Drucken mag inan es ja noch leichter verzeihen, obwohl es stets einen ungünstigen Eindruck macht, wenn man gleich auf dem Titel derartigen sprachlichen Schnitzern be gegnet. Auch bei lateinischen Titeln wird man den Gelehrten ob seiner sprichwörtlichen Zerstreutheit noch eher

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Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 314 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
Eb. Nestle in: Zentralblatt für Bibliothekswesen XIV (1897) 240—2; XIX (1902) 466—8; XX (1903) 373—5; Osk. v. Gebhardt ebd. XYJl (1900) 94—6. Ein lehrreiches „Wort über Büchertitel“ schrieb auch Franz Hillskamp im „Literarischen Handweiser“ XXVI (1887) 449 — 54. Zu meidende Moden in Titeln sind vorzüglich: 1) Die allzu w ort reichen Titel früherer Zeiten, die freilich noch längst nicht völlig ausgestorlfbn sind. 117 oder gar 175 Wörter für den Titel, wie sie beim „wahrhaften Far benkoch

ohne Maske“ etc. (Brünn 1794) zu zählen sind, dürften des Guten doch etwas zuviel sein. 2) Die allzu bildreichen Titel nach altem Ge schmack. Es ist noch ein Glück, wenn „die geistlich ge rührte Harpffen David's“ im Untertitel als „das hl. Psalter buch eingerichtet zur Erbauung“ verdeutlicht wird. Wer vermöchte aber zu ahnen, daß das talmudische „Buch des Arzneihändlers“ von der Liebe Gottes handelt und unter den „Lippen des Schlafenden“ sich ein Verzeichnis rab- binischer Schriftsteller verbirgt

? 3) Die absonderlichen Titel, die leicht die Grenze der Geschmacklosigkeit streifen oder auch überschreiten. 4) Die nichtssagende und gezierte Nach ahmung alter Titel, wie wenn zB. Johannes von Müller nach dem Muster der „TitI Livii ab urbe condita libri“ seine Weltgeschichte „24 Bücher allgemeiner Geschichten“ nannte; „der Buchbinder macht daraus in der Abkürzung den sinnigen Rückentitel: ,Müll er, 24 Bücher 1 “ (F. IlülsJmmp 450). 5) Die einfache Wiederholung fremder Titel, vor züglich wenn es sich um nicht ganz

gewöhnliche handelt. Wenn zB. Ludwig Schneller sein bekanntes Buch über Pa lästina „Kennst du das Land?“ betitelte und es damit 1899 auf 16 Auflagen brachte, so gebührte doch Sebastian Brunner die Priorität und das Eigentumsrecht bei diesem Titel, den er 1857 seinem Buche über Italien gab. „Ein Buch titel*, bemerkt Heinrich Keifer mit Recht (Praktische Winke 18), „ist doch auch gewissermaßen ein Privateigentum, das man achten soll“.

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Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 52 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
leicht noch angelegt -werden, brauchen wir hier nicht ein zugehen. Für einheitliche Seminarbibliotheken ist eine Art von Schlag wort- oder Indexkatalogen sehr empfehlenswert. Für die Benutzung der Kataloge muh man vor allem wenigstens einigermaßen mit den Regeln bekannt sein, nach welchen die einzelnen Bücher ihren bestimmten Platz im alphabetischen Katalog erhalten. Die Reihenfolge richtet sich stets nach dem Ordnungswort. Dasselbe wird dem Titel der Schrift entnommen, oder falls

dieselbe keinen Titel hat, aus dem Inhalt entsprechend gebildet. Bei mehreren Titeln geht für die Wahl des Ordnungswortes der allgemeinere Titel zB. einer Sammlung dem beson deren Titel eines Teiles derselben vor, ebenso der Haupt titel eines Werkes dem etwaigen Neben- oder Untertitel, der vollständigere dem unvollständigen, der auf dem eigent lichen Titelblatte stehende dem Umschlag- oder Schmutz oder Vorstehtitel. T. Persönliches Ordnungswort. Für die Bestim mung des Ordnungswortes ist zunächst zu unterscheiden

, oh eine Schrift mit dem Namen eines Verfassers oder Herausgebers erschienen ist oder nicht. Man wählt dem entsprechend im allgemeinen entweder ein persönliches oder ein sachliches Ordnungswort. Für den ersteren Fall ist besonders auf folgende Regeln zu achten; 1) Bei Schriften, in deren Titel der Verfasser seinen wahren Namen nennt, bildet der Familienname des Verfassers das Ordnungswort, und zwar im Nominativ und und in seiner ursprünglichen und vollständigen Form, Da bei ist genau auf die vom Verfasser

gebrauchte Form des Namens zu achten wie zB. bei den verschiedenen Varia tionen von Maier bis Meyr oder bei dem ck trotz des vor hergehenden Konsonanten in alten deutschen Namen, Die Vornamen und etwaige Präpositionen von, van u. ä. werden nachgesetzt und durch einen Beistrich von dem vorausge henden Familiennamen, durch einen Punkt von dem folgenden Titel getrennt (zwischen Haupt- und Untertitel und ebenso

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1834]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
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Seite 256 von 259
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XXXX, 224 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/1
Intern-ID: 204226
i Rattenberg, Knfstein mid Kitzbuhel, als ehemal baier'sche Gerichte. Aus der baker'schen Buchsage v. I. iz46 verdieuen in Bezug auf Bodeukultur uberhaupt einige Erwah- nung: Der V!. Titel, namlich Titulus super damnis aedi ficiorum et agriculturae. Der VII. Titel, Titulus et poena colligentium aliena ligna et: fenum. Der VIII. S£ite!, Titulus de conditionibus pontium et TbeIoniorum et navigantium. Der IX. Titel, Titulus et poena super pecoribus do mesticis. Der X. Titel, Titulus super

artificibus rnecbanicis cum poena eorumdem. Der XIII. Titel, Titulus actionum: duarum villarum vel plurium super jure proprietario fundi et super pri vatione juris ditionum villarum, Der XV. Tite!, Titulus quid juris competat usur panti sibi proprietatem in alieno praedio ratione loca tionis. Der XVI. Tite!, Titulus fend orum et quorumdam annexorum. Der XVII. Tite! , Titulus super jure pignerationis. Der XXVIH* Titel, Titulus , quae sit poena furan- tium pisces. In die gegenwartige DarstMmg der Gesetze

uber die Knlrur vder Grunde konnen jedoch nur emzelne Bestim- mungen aus beti eben angezogeuen Tireln genommen wer- den, ais: aus dem Titel VI. AbsatzL., um Schaden bei der Racht an Etzen, ,, 3., um Schaden an Nachtetzen, „ (>., vom Ueberfabren und Ueberzaunen, „ 7., vou Bannzaunen. Da jedoch selbft in diesen Absatzen des VI. Tkt. im- mer vou Deschavigungen durch Andere gesprochen, und fur

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Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 317 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
Zur Kongruenz können wir ferner auch rechnen, daß die Art des Titels der Natur und Beschaffenheit des Themas der Arbeit und dem Leserkreise entspreche. Eine rein wissen schaftliche Untersuchung darf auch mit Bezug auf den Titel nicht mit einem Roman auf gleiche Stufe gestell t werden. Für eine populärwissenschaftliche Darstellung über den Vogel und sein Leben wäre der ursprünglich von Bernhard Altuni ge wählte Titel: „Teleologische Ornithologie“ viel zu gelehrt gewesen. 2 ) Klarheit

und Bestimmtheit. Der Titel soll den ganzen Inhalt möglichst deutlich zum Ausdruck bringen. Es ist wiederum eine Forderung, die schon an den Haupttitel allein zu stellen ist. Denn das Buch soll durch seinen Titel auch dann klar gekennzeichnet sein, wo nur durch ein Zitat darauf hingewiesen wird; das Zitat muß sich für gewöhn lich aber mit dem Haupttitel begnügen. Der Untertitel kann höchstens eine Ergänzung dazu bringen zur näheren Be stimmung des Zweckes oder des Leserkreises oder durch Her vorhebung

von besonders nützlichen Teilen oder Beigaben. 3) Einfachheit und Kürze. Möglichst knappe Form bei völlig entsprechender, klarer und bestimmter Bezeich nung des Inhaltes macht den Titel vollkommen. „Ein Titel muß kein Küchenzettel sein“ . Darin wird man wenigstens Lessincf beipflichten können. Ein einziges Wort wie „Schul bibel“ verdient vor der längeren und doch um nichts bes seren Bezeichnung „Biblische Geschichte für die Schule“ selbstverständlich entschieden den Vorzug. Sind mehrere Worte notwendig

, so wird auch die Rücksicht auf prak tische Gründe nicht unbeachtet bleiben dürfen, insbesondere auf die leichte bibliographische Verwendbarkeit des Titels und die Möglichkeit leichter Abkürzung für den Rücken titel bei gebundenen Exemplaren oder für die Norm beim Druck der einzelnen Bogen. Nötigenfalls kann man ein knappes und klares Stichwort durch einen Nachsatz oder einen Untertitel ergänzen. Nur hüte man sich dabei vor müßigen Wendungen und Zusätzen wie zB.: „Eine Unter suchung angestellt von N. NA Fouck

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke , Geographie, Reiseführer
Jahr:
1847
¬Die¬ Abstammung der Griechen und die Irrthümer und Täuschungen des Dr. Ph. Fallmerayer : mit einem Anhange ueber Sprache, Volk & Fremdenherrschaft in Griechenland
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Seite 207 von 248
Autor: Ow, Josef ¬von¬ / von J. Bar. Ow
Ort: München
Verlag: Franz
Umfang: 168, 72 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Xerokopie
Schlagwort: p.Fallmerayer, Jakob Philipp ; g.Griechen ; s.Ethnogenese ; s.Kritik
Signatur: II 96.438
Intern-ID: 161060
Ein Holrath ist Dom, Magnificus: also: derselbe, Titel, der dem Könige von Griechenland jetzt gegeben wird,- • Excellentia war der Titel» der einst den Königen der Longobarden und von Frankreich gegeben wurde. : Jetzt ist es in Italien und zum 1 heil in Deutschland ein Ehrenname, welcher verschwenderisch erthcilt wird. - Es liegt ein eigener Kitzel in einem Titelehen. , , , Mundus tilulis titillatur. ..... In einem Dorfe in Ungaren nannte mich der jüdische Sehenkwirth beharrlich „Euere Majestät

“, und der ka tholische Geistliche gab mir (den ihm selbst zukommehden) Titel: „Ew. Hochwürden.“. In Griechenland ist das Unwesen der Titel Im Abneh men und wird bald durch das Lächerliche der Uebertrei- bung ganz verschwinden. Während wir in Deutschland oft einen ausserordentlich hohen Werth auf meistens, ganz leere Titel legen, werden sie in Griechenland mit Gleichgültigkeit und lachendem Munde verschwendet. Der Erste-Minister, so wie der ärmste un wissen sie Aesculap wird gleichmässig Exo- chotatos (Excel

!entissimiis) genannt. , • . Durch die Einführung von Rang, Uniformen, Titel und Orden hat die neue Regierung bei Vielen grosse Ehrsucht und Unzufriedenheit hervorgerufen. Bei Völkern, welche seit Jahrhunderten an die streng getrennten Glossen der Ge sellschaft gewöhnt sind, mag der, Ehrgeiz und die Eitelkeit, ■welche Geburt, Vorrechte und Auszeichnungen hervorrufen, als ein wohlthäligcs Uebel erscheinen — und als ein wirk samer Hebel von den Machthabern gebraucht werden. Aber bei der morgenländischen

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Die¬ älteste Geschichte der Baiern bis zum Jahre 911 : mit einer Geschichtskarte und einer Stammtafel der Agilulfinger
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Seite 193 von 408
Autor: Quitzmann, Ernst Anton / von E. A. Quitzmann
Ort: Braunschweig
Verlag: Wreden
Umfang: VIII, 400 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Bayern ; z.Geschichte Anfänge-911
Signatur: II 103.298
Intern-ID: 236562
sollte er denselben nicht auch das Gesetz haben geben können und zwar um so mehr, als dieses nicht ein frem des, aufgedrungenes, sondern vielmehr nur ihr altangestammtes und herkömmliches Suevenrecht war? Der Inhalt dieser ersten Redaktion umfasste also nur die einfachsten Verhältnisse der Familie und der Gesellschaft, d. h. der Gemeinde, also vor Allem die Sicherheit der Personen und des Besitzes, Wie wir denn auch schon im vorigen §. 3 gezeigt haben, stehen an der Spitze dieser Aufzeichnung die Titel

IV, V und VI, welche die Sühnbussen für Verletzungen und Krän kungen der Freien, Freigelassenen und Unfreien enthalten. Hieran schliesst sich von selbst nach IV. 29, welcher das Wergeid der Frauen bestimmt , der Titel VIII. 1 — 17, in welchem die Krän kungen der Weiber gebüsst werden, während c. 18—23 durch Gleichung mit westgothischen Rechtsnormen erst der zweiten Redaktion angehören können. Ferner gehören der ersten Auf zeichnung sowohl gemäss ihres Inhalts als auch der äussern Form nach noch an: Titel XIII

, welcher von dem Pfändungsrecht und den Verletzungen des Besitzes durch Schädigung der Aecker und der Ernte handelt; Titel XIV, welcher die Sühnhussen für Ver letzungen der Hausthiere festsetzt; Titel XIX, welcher die Hei lighaltung der Gräber beschützt; Titel XX und XXI, welche den Diebstahl von Jagd- und Haushunden und den Beizvögeln mit entsprechenden Strafen belegen und endlich Titel XXII, welcher von der Schädigung der Obstgärten und Gehölze handelt, und die Bienenzucht in gesetzlichen Schutz nimmt. Es leuchtet hieraus

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Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 56 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
44 Einrichtung und äußere Hilfsmittel der Seminare 1} Im allgemeinen wird bei der gewöhnlichen Form der Titel das erste Substantivum regens als Ord nungswort gewählt, wenn es nicht als bloße Apposition zur näheren Bestimmung eines anderen Substantivs dient, oder nur den Teil eines Werkes bezeichnet wie Teil, Buch, Pars, Volumen, Liber u. a. Dabei werden Komposita als ein Wort betrachtet und zusammengesetzte Komposita auf gelöst wie Reichs- und Landtagsakten in Reichstagsakten und Landtagsakten

. 2) Bei Titeln in Form eines vollständigen oder ver kürzten Satzes wird am besten das erste Wort, jedoch unter Übergehung des Artikels, zum Ordnungswort. 3) Die orthographische Form des sachlichen Ordnungswortes richtet sich nach der herrschenden Ortho graphie, auch wenn die Schreibung des Titels eines Werkes davon abweicht, Ist das als Ordnungswort zu. bestimmende Substantiv von einem unter 1) genannten Wort wie Pars, Liber u. dgl. abhängig, so wird es in den Nominativ ge setzt: zB. bei dem Titel

„Scriptorum rerum Bohemicarum Tomus primus ß wird „Scriptores“ Ordnungswort. 4) Die dem Ordnungswort im Titel vorangehen den Wörter werden demselben nachgesetzt und durch einen Beistrich von ihm getrennt. 5) Die weitere Ordnung der Titel richtet sich nach den übrigen wesentlichen Wörtern in der im Titel gegebenen Reihenfolge. In vielen Fällen ist es ratsam, durch sogenannte H i n- w eise unter eigenen Schlagwörtern auf das richtige Ord nungswort zu verweisen, oder auch noch durch summa rische Angaben

die Auffindung eines Werkes zu erleichtern. Solche Hinweise sind insbesondere am Platz, wenn neben einem sachlichen Qrdnungswort auch ein persönliches Schlagwort naheliegt und umgekehrt, oder wenn innerhalb derselben Art zß. hei Pseudonymen von einem Namen auf einen anderen zu verweisen ist. Außer dem Ordnungsworte kommen für die Biblio thekskataloge in Betracht der eigentliche Titel, die Auflage,

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1829
Ueber das vaterländische Statutenwesen ; 2
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Seite 103 von 234
Autor: Rapp, Joseph / von Joseph Rapp
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 229 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Beiträge zur Geschichte, Statistik, Naturkunde und Kunst von Tirol und Vorarlberg ; 5. - In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Recht ; z.Geschichte
Signatur: II 64.717/2
Intern-ID: 236220
-s-)-) 9 9 E-SS in neun Bücher, wovon in der neu reformirren das erste Buch nur um zwei, das dritte und siebente nur um einen, das sechste hingegen um Vierzig Titel vermehret sind. ; Die Bereicherung des zuletzt ge nannten Buches, besteht vMüg§ lich in der »Müller Ordnung' jrerarbait, Peuttel Gelt vnd annderek Betonung,« welche acht - und dreißig-Titel enthält, während die frühere deren nur acht hatte; dann in einer Bäckerordnung von zehn Titeln, die Ln der Lan- desvrdmmg von 1532 ganz vermißt

wird, aber im We sentlichen schon in der Marimilianischen Gesetzkowpila- zion vorgekommen ist. ...Mn den zwei - neuen Titeln des ersten Buches ver ordnet der neunte , daß den Unterthanen auf ihr Verlan gen Abschriften aus den Gerichtsakten gegeben; der zehnte aber, daß.Schuldbriefe, welche gerichtlich versucht, jedoch vor Jahresfrist vom Gläubiger nicht erhoben wurden, ihm ohne Beisein und Einwilligung des Schuldners nicht mehr hinausgegcben werden sollen. Der sechzigste Titel des HI. Buches verfügt, daß die Grade

der Verwandtschaft und Schwägerschaft »nach dem geistlichen Rechtes gérait vnd verstannden werden sol len ■•* *),* und der zugewachsene Dbechehnte Titel imVU. Buche handelt von den »Gart knechten flS )« und Land streichern. Demnach besteht die Reformirung der Landesordnung von 1532 hauptsächlich in erläuternden Zusätzen, er) Ein Beweis der Abneigung gegen das römische Recht, aber auch der obigen Behauptung / daß das gemeine Airchenrecht in bürgerlichen Angelegenbeiten / ohne be sondere Annahme, Hierlandes

keine Anwendung hatte. • s ) Don „garten“ betteln. ©. i. A. Urf. L. das Mandat/ woraus dieser Titel gebildet wurde. 7 *

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Bücher
Jahr:
1898
Generalkatalog der laufenden periodischen Druckschriften an den österreichischen Universitäts- und Studienbibliotheken, den Bibliotheken der technischen Hochschulen, der Hochschule für Bodencultur, des Gymnasiums in Zara, des Gymnasialmuseums in Troppau und der Handels- und nautischen Akademie in Triest
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Seite 592 von 800
Autor: Grassauer, Ferdinand [Hrsg.] ; Universitätsbibliothek <Wien, Universität> / hrsg. im Auftrage des k.k. Ministeriums für Cultus und Unterricht von der k.k. Universitätsbibliothek in Wien unter der Leitung von Ferdinand Grassauer
Ort: Wien
Verlag: Herder
Umfang: VII, 796 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 300.248
Intern-ID: 395136
Wochenblatt, Kremser. Eigenthümer Pammer. Krems, 1856—, f°. Fortgesetzt mit dem .geänd. Titel: Presse, Niederösterreichische. Eigenthümer Pammer. Krems, 1886—, f°. Jg. 31 (Nr. 52) ff. Wien, TJ, Jg. 5 ff. [in 23313]. Wochenblatt, Leitmeritzer. Leitmeritz, 1856—, 4°. Prag, TJ. Jg. 1 ff. [52- F- 97 ]- Wochenblatt, Leobner. [Hg. v. Kott.] Leoben, 1877—, f° 4°- Fortgesetzt mit dem geänd. Titel: ' Obersteirerblatt. [Hg. v. Jilg,] Bruck a. d. Mur, 1882 —, f°. Jg. 6 (Nr. 27) ff. Enthält als Nebenblatt

, Qberinnthaler. Imst, 1888—, f°. Fortgesetzt mit dem geänd. Titel: Land-Zeitung, Tiroler. Imst, 1892—, f°. Jg. 5 ff. Salzburg, St. Jg. 3 [VI. 28. A. 1]. — Innsbruck, U. Jg. i ff. [53671]- Wochenblatt, Oberkärntner. Hgbr. Bertschinqer. Spital a. d. Drau, 1893 — , f°. Fortgesetzt mit dem geänd. .Titel; Wochenblatt, Kärntner. Hgbr. Bertschinger. Klagenfurt, 1895—, Klagenfurt, St. Jg. 1 ff. [1862], Wochenblatt, Österreichisches botanisches. Gemein nütziges Organ f. Botanik. Wien, 1851—,8°. Fortgesetzt

mit dem geänd. Titel: Zeitschrift, Österreichische botanische. Red. v. Skofitz. Wien, 1858—, 8°. Jg. 8 ff. Wien, U. Jg. 1 ff- [I 7505]. — Wien, T. Jg. 1 ff. [26957 I]. — Salz burg, St. Jg- 31, 40 ff- [VI. 25h. G. 18]. — Graz, TJ. Jg. 42—44 [I yoybo]. — Görz, St. Jg. 1 [1749- in f- z]- — Innsbruck, TJ. Jg- 1, 24—28, 31 [83. B. 16]. — Prag, TJ. Jg. 1 ff- [16. D. 296], — Brunn, T. Jg. 1 [848]. — Lem berg, TJ. Jg- I, 3- 3° ff- [9604]. — Krakau, TJ. Jg. 1, 17. — Czemowitz

14
Bücher
Jahr:
1908
Wissenschaftliches Arbeiten : Beiträge zur Methodik des akademischen Studiums.- (Veröffentlichungen des biblisch-patristischen Seminars zu Innsbruck ; 1)
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Seite 359 von 370
Autor: Fonck, Leopold / Leopold Fonck
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XIII, 339 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 65.083
Intern-ID: 319982
Die Auflagebezeichnung in Fußnoten wird bei einbändigen Werken dem Titel, bei mehrbändigen der Bandzahl als Hochzahl oben rechts angefügt, z. B.: Ca ihre in, Sozialismus 243 246. Janssen, Geschichte des deutschen Volkes III 18 3-12. Steht das Zitat im Text, so ist statt der Hochzahl 10. bzw., 18. Ausl, zu setzen. Druckort oder Jahreszahl oder beide werden hinter den Titel bzw. Band in runde Klammern gesetzt: Janssen, Geschichte des deutschen Volkes III 13 (Freiburg i. Br. 1899) 342 s. 425

von 1884 bis 1900 (2 Bde.) I: Die vornicänische Literatur (Freiburg i. Br. 1900). b. h. hinter den Titel Band mit römischen Ziffern, Druckort mit Jahreszahl, Verleger — soweit diese Angaben im Manuskript vorliegen. Wenn eine Abhandlung oder eine Stelle aus einer solchen angeführt wird, die in einer Sammlung oder Zeitschrift veröffentlicht ist, so wird zwischen den Titel der Abhandlung und den der Zeitschrift ein Doppelpunkt gesetzt, z. B.: Rede des Grafen de Mun vom 21. Januar 1901: Questions Actuelles

I/VII 222. In einem Satzgefüge kann statt dieses Doppelpunktes ein Komma mit folgendem in stehen. Nicht dem Titel eines Werkes selbst entnommene Bezeich nungen sind in der Sprache des anführenden, nicht des angeführten Werkes zu geben, z. B. : Chr. Pesch, Praelectiones dogmaticae III 3 (Friburgi Brisg, 1908) 285 287 ff. Werke verschiedener Autoren werden durch Punkte, innerhalb eines Satz gebildes aber (ebenso wie verschiedene Werke desselben Verfassers und 6

15
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Sprachwissenschaft
Jahr:
(1987)
Ladinia : sföi culturâl dai Ladins dles Dolomites ; 11. 1987
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Seite 238 von 268
Ort: San Martin de Tor
Verlag: Ist. Ladin Micurá de Rü
Umfang: 264 S. : Ill., Kt.
Sprache: Deutsch; Italienisch; Ladinisch
Anmerkungen: Arbeitsbericht 2 zum Ald I = Relazione di lavoro 2 per l'ALD I / Tino Szekely ..., 1987</br> Goebl, Hans: Drei ältere kartographische Zeugnisse zum Dolomitenladinischen : (J. V. Häufler 1846, H. Kiepert 1848 und C. Freiherr von Czoernig 1856) / Hans Goebl, 1987</br> Gsell, Otto: ¬Ein¬ rezenter Sprachwandel im Ladinischen: Entstehung und Ausbreitung der dativischen Pronominalform ti im Gadertalisch-Grödnischen / Otto Gsell, 1987</br> Kattenbusch, Dieter: (Räto-)Romanisch im Vinschgau zu Anfang des 19. Jahrhunderts? : eine Handschrift aus dem Jahre 1807 / Dieter Kattenbusch, 1987</br> Munarini, Giuseppe: Breve quadro della letteratura ladina del Comelico / Giuseppe Munarini, 1987</br> Palla, Luciana: Vicende di profughi nelle valli ladine dolomitiche : (1914 - 1918) / Luciana Palla, 1987</br> Richebuono, Giuseppe: ¬Il¬ confine politico della Ladinia con il Veneto alla fine del 1700 / Josef Richebuono, 1987</br> Trapp, Eugen: Johann Dominik Mahlknecht : 1793 - 1876 ; ein ladinischer Bildhauer in Frankreich / Eugen Trapp, 1987
Schlagwort: g.Ladiner ; f.Zeitschrift<br />g.Ladinisch ; f.Zeitschrift
Signatur: II Z 1.092/11(1987)
Intern-ID: 355096
. Die Zusammengehörigkeit beider Bände wird schon dadurch unterstrichen, daß sieben der 14 Beiträger zum 2. Band bereits im 1. Band zu Wort gekommen sind. Die Autoren des Forschungsberichtes über die Jahre 1976-1985 (Raetia antiqua et moderna, 1-88), Günter Holtus und Johannes Kramer, setzen diesen unter dem Titel * Rätoromanisch ” heute 1 2) für die Jahre 1986 und, soweit möglich, 1987 fort (3-25); besprochen werden unter anderem die Vorträge des Gartnerkolloquiums (Innsbruck 1985), 3) die Beiträge der Tavola rotonda

zum Thema Romania Alpina Submersa (Romanistenkon greß Trier 1986), die Beiträge der Zeitschriften Ladinia 9, 1985 und Mondo Ladino 10,1986. Die zitierte Literatur (22-25) umfaßt 85 Titel, von denen 67 im Zeitraum 1985 (eigentlich schon im 1. Band behandelt) bis 1987 erschie nen. Nimmt man die nicht behandelten Beiträge in Ladinia 10, 1986 und Mondo Ladino 11, 1987 und weitere bis zum Jahresende 1987 erschienene Titel hinzu, so kommt man auf über 100 Titel in etwa zwei Jahren, ein schö ner Beleg

für das Interesse am Rätoromanischen. 1) Raetia antiqua et moderna. W. Theo dor Eiwert zum 80. Geburtstag. Her ausgegeben von Günter Holtus und Kurt Ringger, Tübingen 1986. Vgl. meine ausführliche Besprechung in Ladinia 10, 1986, 177-201. 2) Hätte man nicht einen vom jetzt gleichlautenden Titel des Bandes ab weichenden Titel für diesen Beitrag wählen können? So wirkt die biblio graphische Angabe etwas eigenartig: Holtus/Kramer, ’’Rätoromanisch " heu te, in: Holtus/Kramer (Hgg.), »Räto romanisch« heute

16
Bücher
Jahr:
1898
Generalkatalog der laufenden periodischen Druckschriften an den österreichischen Universitäts- und Studienbibliotheken, den Bibliotheken der technischen Hochschulen, der Hochschule für Bodencultur, des Gymnasiums in Zara, des Gymnasialmuseums in Troppau und der Handels- und nautischen Akademie in Triest
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Seite 6 von 800
Autor: Grassauer, Ferdinand [Hrsg.] ; Universitätsbibliothek <Wien, Universität> / hrsg. im Auftrage des k.k. Ministeriums für Cultus und Unterricht von der k.k. Universitätsbibliothek in Wien unter der Leitung von Ferdinand Grassauer
Ort: Wien
Verlag: Herder
Umfang: VII, 796 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 300.248
Intern-ID: 395136
- und Fachschulen, sowie die Vor- lesungs- und Personalstands-Verzèichnisse der Hochschulen. . Im Titel- und Standorts-Verzeichnisse wurde als Haupt titel stets der Titel des ersten Bandes oder Jahrganges genommen ; die geänderten Titel wurden in der chronologischen Reihenfolge an ge setzt und von denselben an der entsprechenden Stelle des Alphabetes die Hinweise auf den Haupttitel eingetragen. Von den Herausgebern wurden in der Regel die Namen des ersten Jahrganges angeführt und von den späteren Herausgebern

nach der in dem betreffen den Werke angewendeten Art und Sprache: Jg., Bd., Tom., Ann., Vol., Rocm'k, God etc. Nach dem Titel folgen die Namen der Orte und der Biblio theken, in welchen sich das betreffende Werk befindet, und die Angabe der Theile, welche die Bibliotheken davon besitzen, und schliesslich die Signaturen der Werke. Wo die Angabe der Signatur fehlt, ist die betreffende Druck schrift noch nicht signirt oder es stellt die bezügliche Bibliothek ihre Bücher überhaupt ohne Signaturen auf.

17
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1899
Stadt Schwaz 1899 : zur Erinnerung an die Erhebung des Marktes Schwaz zur Stadt
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Seite 18 von 63
Autor: Hussl, Otto / Hrsg. im Auftrage der Gemeindevertretung der Stadt Schwaz. [Otto Hussl]
Ort: Schwaz
Verlag: Selbstverl.
Umfang: 71 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Schwaz <Tirol> ; s.Stadterhebung ; z.Geschichte 1899<br>g.Schwaz <Tirol> ; z.Geschichte
Signatur: II 105.349 ; II 64.609 ; 1.173
Intern-ID: 184509
tingen Praktikanten —; es liegt in der höheren Titelsührung oft auch der moralische Antrieb, sich dieser höheren Titel dadurch würdiger zu machen, dass man sein Wissen und Können und anständiges Benehmen den Titel entsprechend zu steigern sucht; so wird auch der Titel Stadt die Bewohner derselben schon aus diesem Grunde veranlassen, manche städtische Einrichtungen zu treffen, die in einem ländlichen Neste vorzukehren man sich nicht veranlasst sehen würde. Und darum nennen wir, unwillkürlich

und Auslagen aller Art, höhere Steuern u. dgl. erwartet hat; heute sind diese Befürchtungen vollkommen grundlos, soweit sie solche gegenüber Staatssteuern betrifft, denn hier spielt blos die Einwohnerzahl eine Rolle und nicht der Titel Stadt oder Markt. Diese Befürchtungen sind heute grund los in Bezug auf Einrichtung von städtischen Anstalten infolge des Titels Stadt; denn wir besitzen ja alle diese Einrichtungen bereits seit früher und haben wir deshalb vom Empfang dieüs Titels höchstens ganz

unbedeutende Auslagen auf Schildern, Brief köpfen, Couverts und Stampiglien zu erwarten. Auch sind in letzter Zeit immer mehr Marktflecken zu Städten erhoben worden, infolge dessen der Titel Marktflecken einen Ort, der solchen führt, von Jahr zu Jahr untergeordneter, unbedeutender erscheinen läßt; in Tirol sind in letzter Zeit Levico und Imst zu Städten erhoben worden und da ist es wohl höchste Zeit, dass wir den Stadttitel anstreben, sonst werden wir wohl gar noch die letzten in Tirol

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Bücher
Jahr:
1899
¬Das¬ sprachliche und sprachlich-nationale Recht in polyglotten Staaten und Ländern : mit besonderer Rücksichtnahme auf Oesterreich und Böhmen vom sittlichen Standpunkte aus beleuchtet
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Seite 134 von 408
Autor: Frind, Wenzel / Wenzel Frind
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: XV, 392 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 101.042
Intern-ID: 318094
Weil die Pflicht, die Grundsätze der sittlichen Ordnung anzuerkennen, für Alle besteht, so haben die einheimischen Sprachgenossen das Recht, zu verlangen, daß der Ankömm ling auch seinen Affect dieser Ordnung unterwerfe. Für den letzteren kann daher ein nationales Recht zum Gebrauche seiner Sprache im Verkehre mit ihnen nicht ent stehen, weil dieser Titel innerlich abhängig ist von dem Titel der Sprache als Verständigungsmittels und G ebrauchsobiectes. Auch von Seite der Autorität

kann ihm dies Recht nicht zuerkannt werden und zwar insolange nicht, als das Verhältnis der Verkehrssprache daselbst die Naturbe stimmtheit an sich trägt und diese Naturbestimmtheit evident ist. Wohl aber ergibt sich für die autoritäre Gewalt die Pflicht, in den Zeiten des Sprachen streites die Verkehrssprache der in Frage kom menden Territorien zu constatiren, d. h. Sprach gebiete zu fixiren, um erkennbar zu machen, wo der nationale Titel einer Sprache gilt oder nicht gelten kann. Hiemit erfüllt

dann die Staatsautorität ihre Aufgabe nicht bloß in Bezug auf die Klarstellung der sprach lichen Pflichten der Parteien (S. 112), sondern macht auch erkennbar, wo das nationale Recht auf die Sprache besteht oder nicht besteht. , Eine Einwendung. Man konnte den Versuch machen, dieser Schlußfolge, welche die Anhänger des Nationalitätsprincipes so schmerzlich trifft, durch die Einwendung zu entgehen, daß der nationale Titel zum Gebrauch einer Sprache nicht an die Gleichzeitig keit des Mitcharakters der Verkehrssprache

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