Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Autor:
Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort:
Wien [u.a.]
Verlag:
Tempsky
Umfang:
372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache:
Deutsch
Schlagwort:
g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur:
II A-19.074
Intern-ID:
75617
Kaiser Karl IV. weigerte sich zwar, nach eingehender Verhandlung über deren einzelne Bestimmungen (I860) 1 ) diese Privilegien anzuerkennen, und zwang auch den Herzog Eudolf I.V., den Titel eines „ Pfalzerzherzogs u 5 den dieser auf Grund derselben am 18. Juni 1359 angenommen hatte, (5. September 1360) wieder abzulegen. Doch nannte sieh Eudolf schon seit Weihnachten 1361 wieder „Erzherzog', — ein Titel, der allerdings mit seinem Tode wieder verschwand und erst im Jahre 1414 von Ernst
vom 20, März beim Empfang der Huldigung in Kärnten, nachdem er noch am 11. den Tito] „Herzog' geführt hatte. Lichnowsky, Ge schichte des Hauses Habsbuvg V, Verzeichnis der Urkunden Nr. 1450—1452. Vgl. 1446. Doch finden sich auch später noch Urkunden mit dem Herzogstitel. . *'} Schrötter, Abhandlungen 1, 202. Chmel, Materialien. 2, 36. Später noch mehrmals bestätigt. *) Auch der Titel Erzherzog wurde von da an ständig, wenn ihn auch K. Friedrich zunächst nur jenen Fürsten des Hauses Österreich verlieh