Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
und Venedig ein. Der Hauptstrom ging nach Nürnberg, welches Mittelpunkt des Tiroler Kupserhandels der Fugger war, ein kleinerer Teil ging nach Augsburg, oder über den Arlberg nach Lindau und Ravensburg. Der Kupferpreis für den Zentner Jenbacher Kupfers stieg von 9 fl. um 1548 bis 13Vz sl.'i. I. 1562 und scheint etwas später auf 13 fl. konstant ge- blieben zu fein.**) Für das in Kärnten gewonnene Blei war Oberitalien das nächstliegende Absatzgebiet, Venedig der Mittelpunkt des Bleihandels. Von 1558
an betrugen die Sendungen jährlich wenigstens 5000 Zentner. Der Preis für einen Zentner in Venedig unterlag in den Sechzigerjahren Schwankungen von 17 2 bis über 3 fl., in oberdeutschen Städten stellte er sich auf über 3 fl. Die Jenbacher Gesellschaft. Die Blütezeit des Tiroler Berg- baues hatte in den Dreißigerjahren des 16. Jahrh. ihren Höhepunkt überschritten. Für 1548 bis 1555 ist bereits eine absteigende Kurve im Ertrag des neuen Tiroler Handels der Fugger festzustellen. In den Fünfzigerjahren
war. Die Notwendigkeit wirksamen Zusammen- schlusses drängte sich den Gewerken seitdem immer gebieterischer auf. 16. Febr. 1566 zeigten die Faktoren der Schwazer Gewerken mit Aus- Fuggerschc Lager (Filiale) in Bozen war Sammelplatz für das Tiroler Silber und Kupfer, das für den Weitertransport nach Venedia bestimmt war (Weitnauer a. a. £)., 67, 79). **) Nach Hirn, Eh. Ferdinand II., I, 571, betrug die Menge des von den Gewerlen jährlich erzeugten und verhandelten Kupfers durchschnittlich 20.000 Zentner
in Tirol. Der Betrieb der Fugger im Berggericht Kitzbühel, wozu das Hüttwerk Lützelfelden gehörte, und in Kärnten bestand nach wie vor als fuggerischer oder Schwazer „Proprio'-, d. h. eigener, selbständiger Handel fort mit dem gesamten Vermögen des alten Tiroler Handels, er war die Fortsetzung der bisherigen Firma. Zum Zwecke der Beteili- gung an der Jenbacher Gesellschaft wurde vom Propriohandel eine eigene Firma abgezweigt, der ^/g-Jenbacher Handel der Fugger, der für sein ausgesondertes Vermögen