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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 140 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[227] 139 zurückgeben, mit Ausnahme jener Schlosser, Güter und Häuser und jenes Gutes, welche Herzog Friedrich der ältere besessen, und der römische König wegen der Vormundschaft über Her zog Sigmund ebenfalls innegehabt, aber entweder als Pfand oder in anderer Weise weggegeben hat. Was von solchen Schlössern, Häusern oder Gütern die Landschaft zu Händen des Herzogs Sigmund mit Beschlag belegt hat, das stellt sie diesem zur Verfügung: er soll damit, sobald er als freier Fürst in ' seinem Lande

die Seinigen Widerwillen gegen die Landschaft und ihre Anhänger gefasst hätten, keine Rache üben und darüber Versicherungsbriefe ausstellen. Sobald Herzog Sigmund in das Land kommt, soll die Landschaft ihn bitten, dass auch er allen, die gegen ihn ge handelt haben, gnädig vergeben wolle. Die Räthe des römischen Königs sollen erwirken, dass acht Tage vor Uns. Frauen Lichtmess der Landschaft zu Meran von Seite des römischen Königs sicheres Geleite zugeschickt werde, wie dies früher für ihre Botschaft

geschehen sei, damit die Landschaft dieselbe Botschaft nach Wien entsenden könne, wo sie ungefähr vierzehn Tage nach Lichtmess vor dem römischen Könige und Herzog Sigmund erscheinen soll. Auch Herzog Albrechts Botschaft soll mit Vollmacht dort zugegen sein. Die landschaftlichen Sendboten sollen alsdann diese ,Abrede' 1 dem Herzoge Sigmund übergeben. Wird sie von dem römischen Könige und dein Herzoge Sigmund angenommen, so sollen an demselben Tage von beiden Theilen Briefe in redlicher Form ausgefertigt

und gesiegelt werden. Sobald das geschehen, soll Herzog Sigmund zur Stunde frei entlassen werden und sich 1 So werden die von den beiden Markgrafen entworfenen Yerinittlungsvor- schlüge in der Urkunde genannt. 10*

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 152 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[239] 151 So endlich war man an den Abschlags eines Streites ge langt, der vom 25. Juli 1443 bis zum 9. April 1446, nalie an drei Jahre gedauert, das kaiserliche Ansehen Friedrichs nicht erhöht, den Frieden im Hause Oesterreich nicht gefördert und die Herzen Sigmunds und der Tiroler dem Aeltesten des Hauses nicht gewonnen hatte. Mit Recht bemerkt hierüber Gobelin: ,Sigmund wurde von Friedrich unter Bedingungen entlassen, die ihnen und ihrem Herzoge äusserst drückend erscheinen mussten

, und die wieder die Quelle vieler Streitigkeiten zwischen beiden Fürsten wurden, 1 was auch die allernächste Zukunft schon bestätigte; denn als am 22. Mai die Zusammenkunft der Fürsten oder ihrer Abgeordneten zur definitiven Feststellung des von den Tirolern abzulegenden Huldigungseides in Salz burg stattfinden sollte, 2 erschienen wohl die Gesandten der Herzoge Sigmund 3 und Albrecht, aber weder Friedrich noch dessen Bevollmächtigte- Die Erbitterung der Tiroler war dar über so gross, dass die Landschaft

sich zu nichts weiter ver pflichtet glaubte, und auch Herzog Albrecht, der am 18. Juni mit Sigmund zu Im st zusammentraf, die Aufregung zu be schwichtigen nicht im Stande war. Jeder Antrag zur Bestim mung eines neuen Tages wurde rund abgeschlagen, und die Huldigung, welche Friedrich auch für sich und Albrecht ver langt hatte, wurde nicht mehr geleistet. Das war der Gewinn, den Friedrichs Wortbrüchigkeit ihm eintrug./ 4 der ältere, Hauptmann an der Etsch, Sigmund von Nldrernthor, Hans v. Sp.Tur, Sigmund

, Geheimschreiber des Papstes Pius II. (Aen. Sylvins), in den Commentariis rer. memorabil. p. 95, die er im Auftrage und nach den Dictaten des Papstes schrieb. 2 Siehe oben S. 229 und 231. 3 Sigmunds Vollmacht fiir seine Gesandten Hans v. Spanr und Oswald Sebner. Lichnowski VI. nach Urk. dd. Innsbruck 7. Mai 1146. Vergi. Chmel; Gesch. Friedrichs HI. Bd. II. p. 416. 4 Ueber die Zusammenkunft der Herzoge Albrecht und Sigmund zu Imst vergi. Chmel 1. cit Am 1S. Juni quiffirt Albrecht den Empfang von

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 71 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
70 [158] die Gefälle und Renten zu Händen des Herzogs Sigmund und der Landschaft abzuliefern ; die bei dem Zollamte am Lueg und bei dem Amte zu Hall vorhandenen oder einlaufenden sollten mit Beschlag belegt werden. In 1 die verschiedenen Lan- destheile wurden Verweser entsendet, theils um die Gemütiier für den Herzog Sigmund und die Landschaft günstig zu. stimmen, theils zur schnellen Unterdrückung der Meutereien, wenn solche entstünden. Nach Vintschgau, Oberinnthai und Ehrenberg wurde Sigmund

Ueberein, ein Mitglied des land schaftlichen Ausschusses, und von Innsbrack Andre Maller, •Sigmund Händl, Hans Neustadl und Peter Kolb abgeordnet: in das Unterinnthal Oswald Sebner mit zwei Gehilfen von Innsbruck und Hall. Für Valsugan wurde Heinrich von Mörs- berg zum Verweser bestimmt: für Vintschgau Joachim von Montani* diesem soll auch mit Beseitigung des Wolfgang Kram paci i er, wenn er dein Herzoge Sigmund und der Land schaft den Gehorsam nicht erklären will, der Thurm und das Gericht zu Glums

mit aller Zugehörung übergeben werden. Die Verwesung des Eisak- und Pusterthaies erhielt Oswald von Wolkenstein. Dem Michael von Co ret wurde die Verwesung auf dem nicht mit der besonderen Weisung übertragen, falls ein Landgeschrei oder Krieg entstünde, nach seinem besten Ermessen zu handeln, und alle jene zu Hilfe zu nehmen, welche sich für Herzog »Sigmund und Land und Leute erklärt haben. Heinrich Fuchs und Bardine Lichtensteiner sollen ihre Ver wesung über den ganzen Ritten, über das Landgericht Gries

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 56 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[143] 55 dort nur im Vorübergehen, wieder. 1 Von grosser und folgen reicher Wichtigkeit wurden hingegen seine Beziehungen zu Tirol mit dem Jahre 1443. Mit dem 29. Juni 1443 gingen die vier Jahre zu Ende ? welche seit dem Todestage Herzogs Friedrich, 29. Juni 1439, verflossen, und mit dem 25. Juli zugleich die 4 Jahre, welche 1439 für die Dauer der Vormundschaft über Herzog Sigmund vertragsmässig festgesetzt worden waren. In Tirol erwartete man mit Sehnsucht die Entlassung des jungen Fürsten

und dessen selbständigen Regierungsantritt, Allein es vergingen Wochen, ohne dass von Friedrichs Hoflager irgend welche Nachricht hierüber vernommen wurde. Endlich im Laufe des Octobers kam die überraschende Kunde, dass zwischen dem Herzoge Sigmund und seinem Vormunde, dem röm. Könige Friedrich, ein Abkommen stattgefunden habe, vermöge welchem die Vormundschaft noch weitere sechs Jahre dauern sollte. Man traute kaum seinen eigenen Sinnen, als, datirt aus Neu stadt vom 18. und 19. August, sowohl von König Friedrich

als auch von dem Herzoge Sigmund Briefe kamen, welche jeden Zweifel beseitigten. Friedrich verkündete in seiner Zuschrift allen Prälaten, Herren, Kittern und der gesammten Landschaft, dass er mit dem Herzoge Sigmund übereingekommen, die Vor mundschaft noch sechs Jahre fortzuführen ; er ernenne daher zu seinen Anwälten in der Grafschaft Tirol an der Etsch und im Innthale den Bischof Georg von Brixen, den Vogt Ulrich von Matsch, Hans Spaur, Wolfhard Fuchs, Wolfgang von Freundsberg und Parzival von Annenberg. 2 Herzog

Sigmund forderte in der einen seiner Zuschriften den Bischof von Brixen auf, die ihm und den anderen Herren von Friedrich übertrage nen Anwaltschaften zu übernehmen und nach dem Besten und Treuesten handzuhaben. In der zweiten Zuschrift gebot er allen Beamten in Tirol, dem Bischöfe von Brixen in seiner Anwalt schaft treue Hilfe zu leisten. s 1 Chmel's Kcgcsten Kais. Friedrich IV. Uri. I. liefern den Beweis, welche Thätigkeit Friedrich während seines kurzen Aufenthaltes in Innsbruck und Tirol Ende 1442

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 73 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
72 [160] Nach, diesen clic Landessicherheit betreffenden Vorkehrungen beschloss der Landtag- eine Gesandtschaft zu ernennen, welche ■sich an das Hof lager des römischen Königs begeben und die Freilassung- des Herzogs Sigmund erwirken sollte. Gewählt wurden zu dieser Botschaft der Abt Georg- von Stanis, der Probst Härtung von Gries, Konrad von Wolkenstein., Heinrich Fuchs von Fuchsberg; aus den vier Städten Meran, Bozen, Innsbruck und Hall je ein Bürger; ein fünfter von Sterzing

und als Vertreter der Gerichte Hans auf der Toll und Peter Müh lauer. Die Instruction lautete kurz und sehr entschieden : die Abgeordneten sollten einfach ihre Werbung vorbringen, welche in dem Begehren bestand, dass Herzog Sigmund nach Tirol entlassen werde, wie es in der Haller Vorschreibung vereinbart und von Friedrich zugesichert worden sei; eine Botschaft hin wieder an die Landschaft zu bringen, sollten sie sich unter keiner Bedingung- herbeilassen ; was sie zurückzubringen hätten, wäre

nichts anderes, als ,.Ja' oder ,Nein f , ob man unsern gnädigen HcrrnHerzog Sigmunden auf solcheForderung zu Land lassen wolle oder nicht, nach Ausweis der Ver- schrcibung.' Den Gesandten soll der ihnen gegebene Auftrag in einer klar verfassten schriftlichen Instruction mitgegeben werden; und wenn ihnen von dem all ergnädigsten Herrn dem römischen Könige oder von dem gnädigen Herrn dem Herzoge Sigmund ein Auftrag an die Landschaft übergeben werden wollte, so sollen sie die Annahme verweigern. Auf St. Katharinatag 25. Nov. sollten

sämintliche Abgeordnete in Hall zur Abreise beisammen sein. So viel sich der Landtag von dieser Sendung versprechen mochte, war er doch nicht ohne Sorge wegen eines Zwischen falles, der leicht eintreten und seine Erwartungen vereiteln konnte. Es war nicht unmöglich, dass der römische König Fried rich sich entschloss, noch ehe die Gesandten an seinem Hot lager eintrafen, entweder allein oder mit dem Herzoge Sigmund, oder auch mit Kricgsvolk nach Tirol zu kommen. Seine Ankunft und AnWesenheit konnte

aber allen Bemühungen des Landtages eine fus diesen ungünstige Wendung geben. Dem musste vor gebeugt und entgegengewirkt werden. Der Landtag gelangte nach ernster Berathung unter Zu stimmung aller Kdoln und Uncdeln zu dem Beschlüsse, dem römischen Könige, wenn er mit dem Herzoge Sigmund in das

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 145 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
144 [232] Anreiter, Bürgermeister von Meran, und Christoph Haidnalk, Bürger zu Innsbruck; von den Gerichten Mathias Hochhuth von Prutz und Hans an der Töll. 1 Am 30. März wurde Her zog Sigmund vom römischen Könige als frei und entlassen, beziehungsweise als Landesfürst von Tirol erklärt. Da noth- wendig der Huldigungseid zur Sprache kommen musste, so stellten jetzt Friedrich und sein Bruder Albrecht urkundlich die Erklärung aus, dass sie dem Vorschlage der Markgrafen von Baden und Brandenburg

auch Herzog Sigmund aus für den Fall, dass er sich mit seinem Vetter dem römischen Könige und Herzog Albrecht zu Salz burg über den Eid nicht vergleichen würde. r; Allein schon am nächstfolgenden Tage, 31. März, begannen die Entschädigungsforderungen Friedrichs für seine Nachgiebig keit. Sigmund musste eine Urkunde ausstellen, durch welche er sich verpflichtete, seinem Vetter dem römischen Könige auf eine unbestimmte Zeit jährlich 2000 Mark gut gebrannten Sil bers Wiener Gewicht zu bezahlen

. Er musste dabei bekennen? dass er diese Verpflichtung ohne Zwang, billig und gern über nehme in Anbetracht der Liebe, Freundschaft und Gunst, die der römische König, sein lieber Herr und Vetter, ihm beweise und in Anbetracht, dass derselbe der Aelteste unter den Fürsten von Oesterreich sei und zu des römischen Reiches und anderer Fürstenthümer und Länder Regierung, aus welcher dem ganzen Hause Oesterreich Aufnahme und grosser Nutzen erwachse, bedeutender Mittel bedürfe. Sigmund musste sieh

6
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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 142 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[229] Ml dem römischen Könige Friedrich und dem Herzoge Albreeht, ,als nngctheilten Miterben' zu leisten hätten. Auf der anderen Seite wurden beinahe alle Forderungen der Tiroler, und zwar fast wörtlich, wie sie dieselben in der oben erwähnten Instruction für Wien bezeichnet hatten, in der ,Abrede' berücksichtigt, nur die allzugrosse Schärfe, mit der einige gestellt worden waren, findet sich nicht mehr. Herzog' Sigmund soll als ,ei n freier, unverbundener Fii r st' in ,sein Land, die Grafschaft

Tirol' kommen; aber die Ausdrücke, mit denen Sigmund in der Instruction als ,Erb fürst' und ,Tirol als sein väterliches Erbe' bezeichnet wurde, sind nicht mehr gebraucht; ebenso geschieht der ,Halle Verschreibung' keine Erwähnung mehr, so wenig als einer Mitregi erung oder Oberherrlichkeit Friedrichs. Die , Abrede' hatte vor der Hand leider nicht den der sichtigten Erfolg; es trat ein, was die zwei Vermittler schon am Schlüsse ihrer Vorschläge als eine Möglichkeit vorausgesetzt hatten, sie wurde

nicht angenommen. Das Haupthinderniss bildete der Huldigungseid. Die zwei Markgrafen hatten vorge schlagen, dass der römische König acht Tage nach Lichtmess der Tiroler Landschaft für eine nach Wien abzuordnende Bot schaft sicheres Geleite zusenden sollte. Diese Botschaft müsste 14 Tage nach lichtmess in Wien eintreffen, und dort die ,Abrede', die also von der Landschaft angenommen sein musste, dem Herzoge Sigmund ebenfalls zur Annahme übergeben. Hierauf sollte von den Rathen des römischen Königs und der zwei

und den Eid schwören. Nun müssen die Schwierigkeiten, welche sich gegen diese Anträge erhoben, nicht von den Tirolern, sondern von dem römischen König Friedrich ausgegangen sein ; denn Vogt Ulrich von Matsch und der gesehworne Rath zu Meran gelobten und versprachen, als oberste Verweser des Herzogs Sigmund und

7
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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 150 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[237] 149 Er verlieh (lem Herzoge Sigmund nicht nur das landesfürst- liche Hoheitsrecht ,Bann und Acht in der Grafschaft Tirol' auf sechs Jahre, ' sondern trat ihm auch alle Remanenzen, die von den Gefällen Tirols, sie mochten in Geld, Getreide, Wein oder in anderen Sachen bestehen, aus den vier Jahren der Vormund schaft noch unbezahlt ausständig waren, ab, so dass er sie o 7 7 ohne irgend ein Hinderniss von Seite Friedrichs für sich er heben konnte; 2 er stellte ihm überdies einen Schutz

würden. Die beiden Brüder gelobten sich, in diesem Falle über die Theilung der durch den Vertrag vom 6, April ihnen zugewiesenen Länder sich in der Weise zu verständigen, dass zunächst einmal die Renten ihrer Antheile mit einander verglicheil und jedem die gleiche Hälfte zuge- theilt werden, und dass Friedrich die inneren und niederen, Albrecht die vorderen Länder ohne gegenseitige Beimi ng er halten sollte. Was Tirol betrifft, gelobten sie sich, mit aller Macht einander zu unterstützen, damit Sigmund

und die Tiroler Landleute ihnen eine redliche Theilung von wegen der Graf schaft Tirol an der Ftsch und im Innthalc bewilligen miissten ; auf gleiche Weise gelobten sie sich, einander beizustehen, wenn von Sigmund oder den Tiroler Landleuten im Laufe der sechs Jahre gegen sie beide, oder einen von ihnen, oder gegen das Haus Oesterreich eine Irrung oder Neuerung vorgenommen würde. Für den Fall, dass Herzog Sigmund im Laufe dieser sechs Jahre oder darnach mit Tod abginge, sollten beide brüder- 1 Urk. cid. Wien

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 92 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
naìs, oder unter der Regierung- des römischen Königs und seines Statthalters irgend einer Person Uebles zugefügt hat, soll deswegen nicht belangt werden können, sondern sowohl für seine Person als auch für sein Vermögen frei und sieher sein. Wer aber gegen den Herzog Sigmund oder das Land Tirol verrätherisch gehandelt hat, gegen den soll nach der Rückkehr des Herzogs, wie dieser es beschliessen wird, vor gegangen werden. Alle ausserordentlichen und ungewöhnlichen Zölle und Mauthen, sowohl

, und des Fürstenthumes Trient gelten. Zwischen den Bewohnern des Etsehlandes und der Grafschaft Tirol und den Einwohnern der Stadt Trient und der zugehörigen Orto soll fortan aufrichtige und treue Freundschaft bestehen, und jede Trennung ferne sein. 1 Be schworen wurden diese Artikel und urkundlich iesUrestellt von <D den Abgeordneten dei- Stadt und des Gebietes von Trient einerseits und im Namen des Herzogs Sigmund andererseits von Ijlrich Graten zu Kirchberg, Vogt von Matsch und Haupt mann an der Etscli

, von Heinrich von Mörsberg, obersten Feldliaupt.nia.nn des landschaftlichen Kriegsvolkes, und von den Abgeordneten dos Rat -lies von Meran im bischöflichen Palaste zu Trient am Palmsonntage, ;i. April 14-14. ~ Zum Stadthaupt mann in Trient wurde Heinrieh von Mörsbevg eingesetzt, ihm und seiner Besatzung das Schloss Buonconsiglio mit drei Vierteln der Stadt, sammt dem rothen Thurm und einer Bestallung von 1300 Ducaten im Namen des Herzogs Sigmund eingeräumt. 3 t Homines patri re Atliesis ri. (Joniitafus

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