¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
[229] Ml dem römischen Könige Friedrich und dem Herzoge Albreeht, ,als nngctheilten Miterben' zu leisten hätten. Auf der anderen Seite wurden beinahe alle Forderungen der Tiroler, und zwar fast wörtlich, wie sie dieselben in der oben erwähnten Instruction für Wien bezeichnet hatten, in der ,Abrede' berücksichtigt, nur die allzugrosse Schärfe, mit der einige gestellt worden waren, findet sich nicht mehr. Herzog' Sigmund soll als ,ei n freier, unverbundener Fii r st' in ,sein Land, die Grafschaft
Tirol' kommen; aber die Ausdrücke, mit denen Sigmund in der Instruction als ,Erb fürst' und ,Tirol als sein väterliches Erbe' bezeichnet wurde, sind nicht mehr gebraucht; ebenso geschieht der ,Halle Verschreibung' keine Erwähnung mehr, so wenig als einer Mitregi erung oder Oberherrlichkeit Friedrichs. Die , Abrede' hatte vor der Hand leider nicht den der sichtigten Erfolg; es trat ein, was die zwei Vermittler schon am Schlüsse ihrer Vorschläge als eine Möglichkeit vorausgesetzt hatten, sie wurde
nicht angenommen. Das Haupthinderniss bildete der Huldigungseid. Die zwei Markgrafen hatten vorge schlagen, dass der römische König acht Tage nach Lichtmess der Tiroler Landschaft für eine nach Wien abzuordnende Bot schaft sicheres Geleite zusenden sollte. Diese Botschaft müsste 14 Tage nach lichtmess in Wien eintreffen, und dort die ,Abrede', die also von der Landschaft angenommen sein musste, dem Herzoge Sigmund ebenfalls zur Annahme übergeben. Hierauf sollte von den Rathen des römischen Königs und der zwei
und den Eid schwören. Nun müssen die Schwierigkeiten, welche sich gegen diese Anträge erhoben, nicht von den Tirolern, sondern von dem römischen König Friedrich ausgegangen sein ; denn Vogt Ulrich von Matsch und der gesehworne Rath zu Meran gelobten und versprachen, als oberste Verweser des Herzogs Sigmund und