Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
etwas in der Sterzinger Gegend besessen (Huber, Die Entstehung der weltlichen Territorien der Hochstifter Trient und Brixen) ; einen Thurm Murit (Mareit) gab es allerdings, doch derselbe war nur der Sitz eines un~ bedeutenden Mvnifterialengeschlechtesy hiess von demselben oft auch Wolfsthurn (Burg- lèchner 3, 2, 737. Ferdinand. Zeilschr. 3, 10, 20) und war vermuthlich nicht eine eppanische, sondern tirolische Besitzung; jedenfalls ein tirolisches Ministerialen- geschlecht ist das viel mächtigere der Trautson
von YilanderSj im Jahre 1348 haben Niclas und Jacob von Vilanders das Bans Strass- berg und Gericht Sterzing um 1000 Mk. Br. zu Pfände (Schönachs Urkunden- Sammlung. Ferdinand. Bibl. II. h. 26. BurgUchner 3, 2, 016); im Jahre 13lag die Pflege zu Sterzing und Strassberg in den Händen des Hans von Freundsberg und diesem verschrieben sie auch Margaretha Maultasch, und die Herzoge Albrecht III, und Leopold III. um 1000 Mìe. Br. im Jahre 1366 (Durig, Begesten. Uuber, Vèr- einig. Nr. 446), \ In den Händeh
(Staffier 2, 36. Bibl. tirol. 1195, II; 1161, XX; 828, II; 428, III. Ferdinand, Bibl. IV. f. 10). Nun wurde Wolfsthurn oder Mareit, wie das. an Stelle des zerfallenen Thurmes gleichen Namens 1739 von den Sternbach neu erbaut.e, prächtige Schloss hiess, Ge- richtsschlods (Staffier 2, 52). Nicht allein die spätem Herren, auch schon die Freundsberger^ iiberMessen, weil im Besitze mehrerer Schlösser und Jurisdictionen, die Gerichtspflege von ihnen bestellten Richtern (Schatzarchiv Nrn. 2026. 4011), Dass
heim und die Regierung nahm diese Heimsagung am 14. Juli 1831 an und constituirte am 14. März 1832 das Landgericht Sterzing, das auch durch die spätern Organisationen keine Veränderung erlitt (Prov. Gesetz• samml. 1817, S. 19. Ferdinand. Bibl. LIII. i. 5). An der Stelle der heutigen Stadt Sterzing bestand schon in Römerzeiten ein grösserer Ort, eine römische Mansion an der via Claudia von Italien über den Brenner, namens Vipitenum (Itinerar Anton, und Theodor Mommsen, Corpus in- script. Latin
erlangten in Sterzing die Grafen von Tirol fast alle Gewalt. Meinhard 72., der hier sich wiederholt aufhielt, hat ohne Zweifel Sterzing, das noch 1252. in einer Papstbulle ein Dorf heisst, zum Range einer Stadt erhoben und gleich ihm haben auch seine Sohne Sterzing sehr begünstigt. Herzog Otto bestätigte den Biirgei'n von Sterzing das ausschliessliche Gastrecht im Wippthale und ebenso sein Bruder König Heinrich von Böhmen (Ferdinand. Zeitschr. 3,10, 20. Jäger 1, 654. v. Hormayr, Sämmtl. Werke